Netzfundstücke (66) – Querdenken, Widerspruch

Der Vorwurf des »Rechtsextremismus« begleitet die Identitäre Bewegung (IB), seit sie das erste Mal in Erscheinung trat.

Damit ver­bun­den ist ihre kon­ti­nu­ier­li­che Nen­nung im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt, begin­nend mit dem Bericht für das Jahr 2016. Mitt­ler­wei­le bezeich­net das Bun­des­amt mit erheb­li­chen Ver­trau­ens­pro­ble­men bei den Deut­schen (sie­he Umfra­ge von Infra­test dimap) die IB als »gesi­chert rechts­extrem«, was ihm erlaubt, alle nach­rich­ten­dienst­li­chen Mit­tel (Über­wa­chung, Abhör­me­tho­den etc.) gegen die dezi­diert gewalt­frei agie­ren­den Akti­vis­ten einzusetzen.

Der Hebel für die­ses Vor­ge­hen wird am eth­nisch grun­dier­ten Volk­be­griff ange­setzt, den die IB ver­tritt. Die­ser ori­en­tiert sich an Kri­te­ri­en der Abstam­mung und Her­kunft, bezieht aber die kul­tu­rel­len Ein­bin­dun­gen eines Men­schen mit ein. Eine Defi­ni­ti­on, die selbst in der BRD im Staats­bür­ger­recht des ius san­gui­nis sei­nen Aus­druck und juris­ti­sche Gül­tig­keit fand.

In der BRD anno 2020 reicht die­ser eigent­lich selbst­ver­ständ­li­che Blick auf das, was ein »Volk« defi­niert, dafür, als »gesi­chert rechts­extrem« ein­ge­stuft zu wer­den. Doch die voll­kom­me­ne Auf­lö­sung des Volks­be­griffs erfährt Rücken­de­ckung aus Karls­ru­he: Mit sei­nem zwei­fel­haf­ten NPD-Urteil von 2017 hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den »eth­ni­schen Volks­be­griff« zum ver­fas­sungs­feind­li­chen Ele­ment erklärt.

Dr. Thor von Wald­stein hat in sei­ner wich­ti­gen IfS-Stu­die Wer schützt die Ver­fas­sung vor Karls­ru­he? (kann hier bestellt wer­den) akri­bisch nach­ge­zeich­net, war­um die­se Recht­spre­chung weder mit Ent­ste­hungs­ge­schich­te, Geist und Buch­sta­be des Grund­ge­set­zes noch mit der bis­he­ri­gen Judi­ka­tur des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, noch mit einer über Jahr­zehn­te hin­weg gel­ten­den Geset­zes­la­ge in der BRD in Über­ein­stim­mung zu brin­gen ist.

Auch auf der Basis der bis­he­ri­gen Judi­ka­tur hat sich die IB daher seit nun­mehr drei Jah­ren gegen die Nen­nung im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt und die Ein­stu­fung als »rechts­extre­me« Ver­ei­ni­gung mit zwei Ver­fah­ren vor den zustän­di­gen Gerich­ten in Köln und Ber­lin gewehrt. Bei der Kla­ge in Ber­lin kam es am Don­ners­tag nun zur Ent­schei­dung und sie fiel erwar­tungs­ge­mäß lei­der nicht gut aus.

Das Ber­li­ner Gericht sieht die ver­meint­li­chen eth­ni­schen »Rein­heits­vor­stel­lun­gen« in der IB als erwie­sen an und ver­kennt die rela­tio­na­len Zusam­men­hän­ge, in denen die IB die »eth­no­kul­tu­rel­le Iden­ti­tät« betrach­tet. Einen tie­fe­ren Ein­blick in den Wahn­sinn, der heu­te an deut­schen Gerich­ten gras­siert bie­tet der aus­führ­li­che Arti­kel zum Ver­fah­ren auf der Netz­sei­te der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung Deutschland.

Lesen kön­nen Sie ihn hier:

Kla­ge gegen den Ver­fas­sungs­schutz – Ein Prozeßbericht

Außer­dem stand der ehe­ma­li­ge Bun­des­lei­ter der IB Dani­el Fiß, der für die Füh­rung bei­der Kla­gen haupt­ver­ant­wort­lich ist, dem Bür­ger­netz­werk Ein Pro­zent zum Ber­li­ner Urteil Rede und Antwort.

Das Inter­view lesen Sie hier:

IB-Urteil: Volk und Iden­ti­tät »extre­mis­tisch«?


Indes ist in den zurück­lie­gen­den Wochen seit der Aus­strah­lung des letz­ten Pod­casts aus Schnell­ro­da eini­ges pas­siert, wes­we­gen es »Am Ran­de der Gesell­schaft« wie­der reich­lich Gesprächs­stoff gab. Für Fol­ge 9 traf man sich in gro­ßer Run­de mit Sezes­si­on-Chef­re­dak­teur Götz Kubit­schek, Sezes­si­on-Lite­ra­tur­re­dak­teu­rin Ellen Kositza, IfS-Lei­ter Dr. Erik Leh­nert, Sezes­si­on-Redak­teur Bene­dikt Kai­ser und dem AfD-Abge­ord­ne­ten im Sach­sen-Anhal­ter Land­tag, Dr. Hans-Tho­mas Tillschneider.

The­ma waren die US-Prä­si­dent­schafts­wahl und war­um sie auf man­chen deut­schen Rech­ten eine star­ke Sog­wir­kung aus­übt, die Quer­den­ken-Demo in Leip­zig und wie die­ser Pro­test aus rech­ter Per­spek­ti­ve ein­zu­ord­nen und zu wer­ten ist, sowie ent­hemm­te lin­ke Gewalt – wovon ins­be­son­de­re im süd­li­chen Leip­zi­ger Stadteil Con­ne­witz eine ihrer Schalt­zen­tra­len sitzt (Der Fall »Lina Engel« zeigt das mus­ter­gül­tig; das Bür­ger­netz­werk Ein Pro­zent berich­te­te über den Fall exklu­siv hier).

Also, ein­schal­ten! Das Wochen­en­de hält genü­gend Zeit dafür bereit:


Wer nach den rund 40 Minu­ten noch nicht genug hat, der kann nach dem Genuß der Sen­dung aus Schnell­ro­da gleich den neus­ten Pod­cast der Ach­se des Guten, dem vom Publi­zis­ten Hen­ryk M. Bro­der ins Leben geru­fe­nen Netz­blog, einschalten.

Gela­den waren die bei­den Dres­de­ner Lite­ra­ten Uwe Tell­kamp und Jörg Ber­nig, die unter dem Ein­druck des Raus­wurfs der bekann­ten Schrift­stel­le­rin Moni­ka Maron bei ihrem lang­jäh­ri­gen Ver­lag S. Fischer, über das Sub­ti­le, Auf­fäl­li­ge und »sanf­te« an der libe­ra­len Ver­bots­kul­tur sinnierten.

Was Maron, Tell­kamp und Ber­nig mit­ein­an­der ver­bin­det, ist abge­se­hen von den DDR-Erfah­run­gen, die Ver­öf­fent­li­chung in der Rei­he EXIL in der Edi­ti­on Buch­haus Losch­witz (hier bestel­len) und die Bereit­schaft zum poin­tier­ten Wider­spruch gegen die bun­des­deut­schen Verhältnisse.

Eine hörens­wer­te Sen­dung, die die ver­schie­de­nen Spiel­ar­ten sozia­ler Äch­tung in den libe­ra­len Demo­kra­tien des »Wes­tens« aus der Erfah­rung am eige­nen Lei­be treff­si­cher aufspießt:

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Kommentare (57)

quarz

14. November 2020 14:42

"warum diese Rechtsprechung weder mit Entstehungsgeschichte, Geist und Buchstabe des Grundgesetzes noch mit der bisherigen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, noch mit einer über Jahrzehnte hinweg geltenden Gesetzeslage in der BRD in Übereinstimmung zu bringen ist."

Vor allem ist sie mit der Logik unvereinbar. Im Grundgesetz wird der Begriff "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes", der laut herrschendem Zeitgeist offenbar der einzig respektable und zudem mit "Passinhaber" verwechselt werden soll, mit ausdrücklichem Rückgriff auf den (folglich nicht mit dem Definiendum identischen) Begriff der Volkszugehörigkeit im ethnischen Sinn definiert. Diese wird als eine Möglichkeit genannt, Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Das Grundgesetz kennt also die deutsche Ethnizität und wäre demnach nach Auffassung gewisser Justizschamanen "gesichert rechtsextremistisch".

Die Ambition, Ethnizität normativ zu beseitigen, scheitert also bereits an der Logik. Und gegen die vermögen auch orwellsche Hermeneutik und Radio Eriwan nichts auszurichten außer mit der Verfolgung von Leuten zu drohen, die ihre Absurditäten nicht abnicken.

Ceterum censeo: Wer mit der Kenntnisnahme solch simpler logischer Sachverhalte intellektuell überfordert ist, der ist wohl schwerlich hinreichend qualifiziert, ein Richteramt oder beim Verfassungsschutz mehr als einen Hilfsdienst in der Kaffeeküche auszuüben.

sok

14. November 2020 17:12

Wenn man den Gegner an einer Stelle angreift, an der inzwischen ein dickes Fell gewachsen ist, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Erfolge ausbleiben. Auch die Justiz wird von Unpatrioten beherrscht, wenn man die Gehirnwäsche in den Schulen beibehält und lange genug wartet, bis die höchsten Ämter von Unpatrioten besetzt sind.

Wenn man die Schwachstellen aussucht, dann sind die Gewinnchancen sehr viel höher. Ein Vater mit vier Kindern hat die besorgten Eltern gegründet und viel Protest gegen die frühkindliche Sexualerziehung erzeugt. Wenn man die Kinder abtreibt, dann kann man die Eltern nicht unterwandern. Die Eltern sind deshalb die gößte Gefahr für das herrschende System.

Schmidt-Denter hat durch seine Befragungen festgestellt, dass 2/3 der Eltern und Schüler eine patriotische Erziehung wünschen und den Druck ablehnen, der ausgeübt wird, um eine unpatriotische Erziehung durchzusetzen. Drei Eltern mit 7 Kindern würden ausreichen, um die patriotisch gesinnten Eltern einzusammeln.

 

Niekisch

14. November 2020 17:48

"Im Grundgesetz wird der Begriff "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes", der laut herrschendem Zeitgeist offenbar der einzig respektable und zudem mit "Passinhaber" verwechselt werden soll, mit ausdrücklichem Rückgriff auf den (folglich nicht mit dem Definiendum identischen) Begriff der Volkszugehörigkeit im ethnischen Sinn definiert."

Darf ich Sie fragen, @ quarz, in welchem GG-Artikel das explizit steht?

Gelddrucker

14. November 2020 18:54

Wer Völker als ethnische Gruppen verleugnet, steht auf Kriegsfuß mit der Biologie als Wissenschaft.

 

Ist die Gesellschaft für bedrohte Völker auch eine rechtsextreme Bestrebung?

 

https://www.gfbv.de/

 

Wäre es in Ordnung, im Gebiet eines der dort genannten Völker die Hälfte der Bevölkerung durch weiße Europäer zu ersetzen?

 

Die IB ist nichts anderes als eine Gesellschaft für die bedrohten Völker Europas.

Gustav Grambauer

14. November 2020 18:59

"Am Rande der Gesellschaft", diesmal über #Trump

Störe mich etwas an der Selbstgewißheit à la Schmidt und die Visionen, mit der die Haltung "es bleibt sowieso alles wie es ist, und wer etwas anderes behauptet, ist ein Spinner" vorgetragen wird.

Entschuldigung bitte, aber die Parallelen von Putin / Trump zu einst den Siegermächten und später - psychologisch und hegemonial - Gorbatschoff sollte man als Deutscher schon sehen; einerlei, ob mit Hoffen oder mit Bangen, ich sage lediglich "sehen". Man sollte alles in allem sehen, wie Deutschland im 20. Jahrhundert mit Umbrüchen immer wieder umgepflügt wurde. Empfehle, dahingehend Résumé zu ziehen; man wird zu dem Ergebnis kommen, daß ein neuer Umbruch gleicher Wucht - allein schon aus dem dramatischen bzw. dramaturgischen Rhythmus heraus - längst wieder überfällig ist. Abgesehen davon, daß alles dafür fein vorbereitet ist und er auch - atmosphärisch spürbar - sozusagen in der Luft liegt.

- G. G.

quarz

14. November 2020 19:09

@Niekisch

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

Gustav Grambauer

14. November 2020 19:41

"Am Rande der Gesellschaft", diesmal über #Querdenken

Baba Nam Kevalam ist nicht "Narkose". Wer einen inneren Zugang zur Heiligen Messe hat, wer z. B. einen inneren Zugang zu Wagners Parsifal hat, müßte doch eigentlich die spirituelle Einflußkraft heraushören. Insofern: dieser Turban-"Dada" ist kein milde als harmlos wegzulächelnder Gutmensch. Wir haben hier die allerkonsequenteste Kraft der Globalisierung "von unten", unmittelbar aus den Slums der Dritten Welt heraus (in concreto aus Kalkutta heraus, und wer denkt spätestens bei "Kalkutta" nicht an den Kotkneter), auf dem Augustusplatz in Leipzig. Ich warne hier seit Jahren vor AMPS so wie Glotz vor Sander gewarnt hat.

- G. G.

Niekisch

14. November 2020 19:52

"2/3 der Eltern und Schüler eine patriotische Erziehung wünschen und den Druck ablehnen, der ausgeübt wird, um eine unpatriotische Erziehung durchzusetzen"

@ sok 14.11. 17:12:  2/3 vielleicht noch nicht, aber grundsätzlich stimmt es: die paranoide Indoktrination führt wegen ihrer maßlosen Übertriebenheit automatisch zu Gegenreaktionen, ja geradezu Übelkeit bei vielen Schülern, Eltern, sogar Lehrpersonal. Die sog. Neue Rechte hat dieses Arbeitsgebiet leider noch nicht entdeckt, vielleicht fühlt sie sich auch zu abgehoben, hier metapolitisch anzugreifen. Die Bildungseinrichtungen sind die Hauptkampflinie.

Laurenz

14. November 2020 20:45

Laut GG steht dem deutschen Staatsbürger nur passiver Widerstand zu, wenn der Staats-Apparat zusehends in eine, zumindest virtuelle, Diktatur abgleitet, wie jetzt in unserem Lande geschehen. In Karlsruhe sitzen diametrale Freislers.

Daß Henryk Broder das alles nicht schmeckt, ist nachzuvollziehen. Wenn es nur noch Volkszugehörigkeit per Bekenntnis gibt, dann werden alle Juden, um deren Privilegien abzugreifen. Dann existieren nur noch Opfer. 

Für die IB & Co. gibt es nur wenige, aber glasklare Optionen.

Option 1. Auf die Herkunft verzichten.

Option 2. Globalen Minderheiten-Status erwirken, ähnlich den Indigenen Amerikas.

Option 3. Passiver Widerstand laut GG

Option 4. Den Apparat in den nächsten 50 Jahren unterwandern.

Wem fällt noch mehr ein?

Franz Bettinger

14. November 2020 21:55

So schlimm wie das Vergessen von Bücher- und Menschen-Verbrennungen ist heute die augenfällige Wiederkehr jener Verhaltensweisen, die zur Pogrom-Nacht geführt haben. Hieß es 1938 Kauft nicht beim Juden, so werden Andersdenkende in der Ära 2015-20 beschimpft, schikaniert, boykottiert, ihre Häuser und Geschäfte beschmiert und ihre Autos angezündet. So in etwa klagt Prof. Dr. Jürgen Althoff. Er macht die Leser der Saarbrücker Zeitung auf den Menschentypus des ewigen Hitlerjungen und des Denunziations-eifrigen Mitläufers (der nie ausstirbt) aufmerksam in der Hoffnung, die getroffenen Hunde möchten sich darin wieder erkennen. Aber nein, die bellen nur.   

Franz Bettinger

14. November 2020 22:09

Der Verfassungsschutz (alias Regierungsschutz) hat ja nicht einmal eine Definition für Rechts und Links. Dazu passt, was Prof. Dr. Althoff in der SZ über den Dunning-Kruger-Effekt schrieb: "Auf den Gedanken, dass der Satz 'Mach mal einem Bekloppten klar, dass er bekloppt ist' besonders für deutsche Politiker gelten könnte, die glauben (Naturgesetze müssten sich ihrem ideologischem Wahn beugen, oder man könne auf der Basis nichtssagender PCR-Testergebnisse ein totalitäres Modell etablieren, ist der Autor (eines denunziatorischen SZ-Artikels) so wenig gekommen wie auf den Verdacht, er selbst könne dem Dunning-Kruger-Effekt erlegen sein.“

Beowulf

14. November 2020 22:34

Mir erschließt sich die Logik hinten den Klagen der IB gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht nicht. Wie im Text ja klar beschrieben, hat das Bundesverfassungsgericht den ethnischen Volksbegriff zum verfassungsfeindlichen Element erklärt. Wenn man also wie die IB dies vertritt, dann ist es doch klar wie die Gerichtsurteile ausfallen werden.

Das hat ja nichts damit zu tun, ob man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für falsch hält. Für mich ist das seitens der IB eine immense Zeit- und Geldverschwendung. 

heinrichbrueck

14. November 2020 23:10

@ Franz Bettinger

Die Linke ist nicht an der Macht, und die Rechte glaubt an den Weihnachtsmann. Meine Definition.

@ Laurenz

Option 5. Den Apparat in den nächsten 50 Jahren verstehen. 

Laurenz

15. November 2020 05:21

@heinrichbrueck

Wer einen Staats-Apparat unterwandern will, wie die Buren einst den der Briten in Südafrika, hat diesen verstanden. Was ist an einem totalitären Staatsapparat, wie dem  historisch Britischen schon zu verstehen? Nach oben buckeln, nach unten treten, und die Kumpels in Positionen hieven.

Es ist natürlich abenteuerlicher an der Griechischen Außengrenze der EU herumzuhampeln, als Jura zu studieren und als Richter oder Staatsanwalt gleichgesinnte Freunde zu fördern.

Nur, wenn man den abenteuerlichen Weg wählt, braucht man spendable Sponsoren, welche auch die Promo für die Abenteuer bezahlen. Für Frau Rakete interessiert sich keine Sau mehr, da muß man sich halt mal verhaften lassen, um wenigstens eine kurze Meldung zu bewirken.

 

Daniel Fiss

15. November 2020 07:17

@Beowulf

Das BverfG Urteil 2017 bezieht sich auf einen "AUSSCHLIESSLICH" an ethnischen Kriterien festgelegten Volksbegriff. Insbesondere sollte man das NPD Urteil auch vollständig gelesen haben, wodurch man den Kontext nur in soweit verstehen kann, dass es um eine tatsächliche ethnische Zweiklassengesellschaft geht. Das heißt dort geht es um einen falschen biologischen Reduktionismus, der mit einer konkreten politischen Parteiprogrammatik verknüpft ist.

Das GG und weiterführende Gesetze zum Status von Minderheiten wie den Sorben und Dänen kennt durchaus eine ethnische Kategorie. Neu ist nur, dass das VG Berlin jetzt erstmals diese ethnische Dimension auf ein abstraktes "individuelles Bekenntnis" verkürzt, was es nun in der höheren Rechtsprechungsinstanz zu klären gilt, da ansonsten Art. 116 GG als auch das Bundesvertriebenengesetz und die Landesverfassungen einzelner Bundesländer in Bezug auf die Minderheitenrechte ihre Bedeutung und ihren Anwendungsbereich verlieren würden. 

marcus

15. November 2020 07:28

Zitat über indubio-Podcast: "Eine hörenswerte Sendung....". Schließe mich dieser Einschätzung an. Hoffe, dort bald mal Götz Kubitschek oder Martin Sellner als Gast zu hören. 

BG

marcus

Volksdeutscher

15. November 2020 10:51

Der Liberalismus handelt heutzutage nicht mehr davon, was frei macht, sondern davon, was erlaubt ist und damit rückt er in die Nähe des Totalitarismus. Nach langem politischen Kampf in den Zeiten der Monarchie geht es nunmehr darum, das Ideal zu verleugnen, um die erfochtene Macht zu sichern. Und es scheint keinen Ausweg zu geben, sich aus dem Würgegriff des Liberalismus zu lösen. In beinahe allen gesellschaftlichen Bereiche hat er sich eingenistet, so auch in der Kunst: unter dem Vorwand der künstlerischen Freiheit und der abwegigen Frage nach Modernität werden Kunstströmungen und Künstler ausgegrenzt, ausgeladen, bekämpft von den linken Aktivisten des Kunstbetriebes. Selbstgefällige linksliberale Kunstkommissare wachen mit Argusaugen über die von ihnen selbst gesetzten Normen. "Fortschritt" und "Erweiterung der Grenzen der Kunst" sind ihre Lieblingsslogans zur Auflösung der Kunst.

Schopenhauer

15. November 2020 11:46

Ich finde, die Identitäre Bewegung hat sich ein wenig überlebt. Die Welt hat sich seit der Zäsur 2015ff. weiter gedreht. Leider hat die IB die Zeichen der Zeit gar nicht mitbekommen. Der Fokus liegt nicht nur auf die ethnische Identität, sondern eben in dem System, in dem wir leben müssen. Statt Grenzen zu, fragt man jetzt, wenn man Grenzen hat, WAS sollen sie dann eingrenzen? Und WAS ist eigentlich die BRD? Und WIE ist eigentlich unser völkerrechtliche Status?

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, kommt man schnell auf den fehlenden Friedensvertrag. Und wenn es keinen Friedensvertrag gibt, ist ergo dann Kriegszustand. Denn Besatzung ist eben kein Frieden. Man vergleiche dazu Artikel 120, 139 und 146 GG, sowie die UN Feindstaatenklausel.

Warum also nehmen sich die IB und die anderen Patriotischen Bewegungen nicht dem Thema Friedensvertrag an? Wer will jemand bekämpfen, der FÜR den Frieden ist?

Volksdeutscher

15. November 2020 12:04

Ich stehe nach wie vor dazu, daß die Querdenker zu viel menscheln und oft eine pathetisch-religiöse Erweckungsstimmung um sich verbreiten. Ich denke aber auch, daß es stimmt, was hier bereits einige der Kommentatoren behaupten, nämlich, daß sie keine Heuchler sind und uns Rechte nicht ausgrenzen. Im Gegenteil, mir kommt es sogar so vor, als hätten sie nach rechts geöffnet. Oder waren sie schon immer offen? Man sollte also daranbleiben und bei ihren Demonstrationen so oft mitmachen, wie es nur irgend geht.

https://www.youtube.com/watch?v=FJxeLsoduP0

https://www.youtube.com/watch?v=VeFaSD-o3gE (ab 5:16)

 

quarz

15. November 2020 12:08

@Fiss

"Neu ist nur, dass das VG Berlin jetzt erstmals diese ethnische Dimension auf ein abstraktes "individuelles Bekenntnis" verkürzt"

Solche Manöver bedienen sich der semantischen Obskurität von Begriffen, hier des begriffes "Bekenntnis". Sobald man diesen nämlich analytisch auf weniger nebulose Begriffe reduziert, wird deutlich, dass der "Bekenntnisnationalist" bereits den ethnischen Volksbegriff voraussetzt, den er ersetzen will. "Sich bekennen zu x" könnte in diesem Zusammenhang z.B. heißen:

a) "Den Glauben zum Ausdruck bringen, dass man x angehört."

b) "Den Wunsch zum Ausdruck bringen, x anzugehören"

c) "Die Bereitschaft dokumentieren, solidarisch für x einzustehen"

d) etc. etc.

In all diesen Charakterisierungen wird bereits einVerständnis von x vorausgesetzt, das eben nicht mit dem Ergebnis der daraus abgeleiteten Kategorie identisch sein kann. Und wenn man die Regeln des Gebrauchs des Begriffes "x" empirisch ermittelt, dann landet man beim ethnischen Begriff.

Ähnlich scheitern ja die Zauberkünstler, die der Ansicht sind, das Volk, das sich die Verfassung gegeben hat, habe aufgehört zu existieren und einem anderen, verfassten (und durch diese Verfasstheit ontologisch begründeten) Volk Platz gemacht. Solcher Hokuspokus lässt sich nur an der Deutungsmacht halten, weil die Leute keine saubere Begriffsanalyse betreiben.

Laurenz

15. November 2020 12:27

@Schopenhauer

Obama hat bei seinem letzten Besuch als US-Präsident in Ramstein seinen Söldnern versichert, daß Deutschland bis 2099 ein Besatzungs-Staat bleibt.  Und Berlin hat auch kein Interesse das zu ändern. Die Staatsratsvorsitzende hatte sich einst dazu klar geäußert. Und  wenn Sie die Amis hier rausschmeißen wollen, brauchen Sie arg mächtige Kumpels. Und Sie wissen doch, wer sich mit den Hunden schlafen legt, wacht mit den Flöhen auf.

Nemo Obligatur

15. November 2020 13:14

Ich habe mich mit dem Urteil zur IB nicht befasst, aber ich denke, der kritische Punkt ist die Forderung nach "Remigration", die sich aus dem ethnischen Volksbegriff zumindest teilweise ergibt. Das ist völlig weltfremd. Es sind zig Millionen Zuwanderer in Deutschland bis in die vierte Generation ansässig. Will man die alle vertreiben? Vermutlich nicht, aber für Juristen ist es ein Leichtes, diesen Vorwurf abzuleiten. Die Idee einer Leitkultur von Merz und Tibi ist wesentlich praktikabler. Das wäre eine Grundlage für ein Einwanderungs- und Integrationsgesetz, zu dem auch ein zum Gnadenrecht umgewandeltes Asylrecht gehören müsste. Eigentlich gibt es nur drei Möglichkeiten:

-Das deutsche Volk samt Kultur wird bis in ca. drei Generationen komplett ersetzt.

-Wesentliche Teile der deutschen Kultur dominieren auch künftig, unabhängig von der ethnischen Zusammensetzung der hiesigen Bevölkerung.

-Die Restdeutschen ziehen sich in irgendwelche Wälder, Alpentäler und Moorlandschaften zurück.

 

quarz

15. November 2020 15:02

@Nemo Obligatur

"Will man die alle vertreiben?"

Der assoziative Ballast, der am Wort "vertreiben" haftet, verstellt den Blick auf die Tatsache, dass das Setzen von Migrationsanreizen per se keine moralisch fragwürdige Maßnahme ist. Niemand von denen, die gleich den Teufel an die Wand malen und den Verfassungsschutz auf den Plan rufen, sobald sie das Wort "Remigration" hören, hat vermutlich moralische Einwände gegen die Pull-Faktoren, die die Massenimmigration am Laufen halten. Vom Anwerbeabkommen für Gastarbeiter bis zum aktuellen Sozialsystem als Gratis-Selbstbedienungsladen für die ganze Welt sind permanent Migrationsanreize wirksam.

Wenn es nun moralisch einwandfrei ist, durch solche Anreize Migration von A nach B zu bewirken, dann ist kein Grund erkennbar, warum es des Teufels sein soll, mit vergleichbaren Anreizen Migration von B nach A zu bewirken. Es ist von zentraler Bedeutung, das Bewusstsein für die Legitimität einer Steuerung der Migrationsbewegung weg von Deutschland zu schaffen.

Dass diese Steuerung nur mit inakzeptabeln Mitteln zu bewerkstelligen sei, ist ja zunächst nichts weiter als eine unbelegte polemische Unterstellung von Gegnern dieses Gedankens. Welche Mittel akzeptabel sind, ist eine Frage der Güterabwägung, bei der die Bemessung des nachweislich großen gesellschaftlichen Schadens durch Multikulturalität in die Waagschale geworfen werden muss. Die infantilen ästhetischen Präferenzen der Buntheitsideologen haben dagegen jedenfalls wenig Gewicht.

Niekisch

15. November 2020 15:24

"https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html"

@ quarz 14.11. 19:09: Der Hinweis führt nur vordergründig zur Lösung. Die Definition "Deutscher..wer die deutsche Staatsangehörigleit besitzt" knüpft an "Staatsvolk" als Teil der Trias Staatsgebiet- Staatsvolk-Staatsmacht = Staat an, ist als mehr staatsrechtlich - etatistisch zu sehen. Die Alternative "als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit" hingegen knüpft an die Ethnie an. Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Lehre legten den Schwerpunkt begleitet vom ius sanguinis bisher auf das Letztere. Die Rspr. wandelt sich jetzt -wohl aus nacheilendem Gehorsam- und rückt den Begriff des Staatsvolks in den Vordergrund, um den gerade entstehenden "Weltstaat BRD" zu legitimieren. Deshalb heißt es in BVerfGE 2 BvB 1/13 v. 17.1.2017: "Es müssten alle (!) Menschen eingebürgert werden und damit gleiche staatsbürgerliche Rechte erwerben können". Ein Blick ins novellierte (Reichs-) und Staatsangehörigkeitsgesetz erweitert duie Sicht!

Niekisch

15. November 2020 15:59

"deutlich, dass der "Bekenntnisnationalist" bereits den ethnischen Volksbegriff voraussetzt, den er ersetzen will." 

@ quarz 15.11 12:08 & Daniel Fiss 7:17: Die Gerichte wollen ihn ersetzen, um zum Begriff Staatsvolk statt ethnisch bestimmtem Verfassungsvolk zu kommen, wobei ersterer jeden Menschen auf der Erde betreffen soll, der hier siedeln will. Das Verwaltungsgericht Berlin merkt gar nicht, dass es sich in Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht begibt. Das VG lässt nur das Bekenntnis zur Ethnie gelten, wobei das ja zugleich ein politisches Bekenntnis sein kann. Einen politischen Volksbegriff lässt auch das BverfG, aber als einzig legitimen, gelten, aber als Gegensatz zum angeblich unpolitischen Ethniebegriff. In diese Kerbe kann gegen das VG gehauen werden. 

Niekisch

15. November 2020 16:08

"Die Restdeutschen ziehen sich in irgendwelche Wälder, Alpentäler und Moorlandschaften zurück".

@ Nemo Obligatur 13:14: Ich schlage das Reaktivieren der in Deutschland noch massenhaft vorhandenen Burgen, Burgruinen und vorzeitlichen Fliehburgen vor, zumindest begleitend. Dort nehmen wir - wie Daniel Fiss weiter oben 7:17 geschildert hat- das VG Berlin beim Wort, bekennen uns unter dem Schutz des Art. 4 Grundgesetz- starker Schild!- zu unserer Ethnie in "Deutschen Gemeinden", die der Verfassungsschutz beobachten kann wie er will und die kaum verboten werden können. 

Millenius

15. November 2020 16:13

@Nemo Obligatur

Was Sie hier bezüglich "Leitkultur" oder "Integrationsgesetz" von sich geben, ist gefährlicher Unsinn. Es tut mir leid, aber dass muss ich hier mit aller Deutlichkeit sagen.

Man kann Assimiliation oder Akkulturaltion oder etwas in dieser Richtung lässt sich gesetzlich nicht regeln. Man kann Menschen nicht per Gesetz zwingen, ihre Kultur und damit ihre Persönlichkeit zu ändern. Das ist schlicht aufgrund der menschlichen Natur unmöglich.

Auch scheitern solche Erwägungen schon allein aus demografischen Gründen.  Eine "Integration" - im Sinne einer kulturellen Anpassung - setzt die Existenz einer klaren Mehrheitsbevölkerung voraus, in die man sich dann integrieren kann. Diese Mehrheitsbevölkerung gibt es aber in vielen Teilen Deutschlands heute schon nicht mehr und sie wird es in Zukunft immer weniger geben. Die Deutschen sind nämlich dabei, zu einer Minderheit im eigenen Land zu werden; entsprechend werden die Migranten zur neuen Mehrheitsbevölkerung. Der Versuch, einer Gruppe die Kultur einer anderen Gruppe aufzudrängen, während letzere Gruppe zur Minderheit wird, ist der Definition von Irrsinn. Eine Minderheit kann eine Mehrheit niemals"assimilieren".

 

 

*** *** ***

Davon einmal abgesehen existieren auch genetische Unterschiede zwischen den Menschen und Bevölkerungsgruppen. Diese lassen sich grundsätzlich nicht "weg integrieren".

 

 

Niekisch

15. November 2020 17:07

"Option 1. Auf die Herkunft verzichten."

@ Laurenz 14.11. 20:45: Das fehlte noch und wie soll das gehen? Wollen Sie zumindest geistigen Suizid begehen? 

quarz

15. November 2020 17:19

@Niekisch

"Der Hinweis führt nur vordergründig zur Lösung."

Zur Lösung welches Problems? Ich habe keine Problemlösung vorgeschlagen, sondern darauf hingewiesen, dass der ethnische Volksbegriff, der neuerdings von Staats wegen verteufelt werden soll, demjenigen Begriff, der gegen ihn in Stellung gebracht werden soll, als unentrinnbare begriffliche Voraussetzung zugrunde liegt. Und dass folglich der Bumerang der Ächtung auf die Ächter selbst zurückfliegen müsste, so sie denn den logischen Implikationen ihrer Position gerecht werden würden.

Heinrich Loewe

15. November 2020 17:24

zum Podcast:

Ich gebe Tillschneider hier ganz und gar recht; und in der Verkennung von Trump und querdenken, in der Verhaftung bei Jünger und Mohler, der "strengen Form" sowie dem Großen Austausch als zentralen Problem blockieren sich die Schnellrodaer selber...Das ist ein Offenbarungseid, tut mir leid. Da bleiben wir tatsächlich marginal.

Trump ist die Ikone der populistischen Bewegung im Westen; er hat nicht nur keinen Krieg angefangen sondern vor allem erfolgreich Politik für die kleinen Leute gemacht. Bei den Latinos hat er 25% geholt. Vor der Wahl gab es in Florida eine pro-Trump-Kundgebung von 30.000 Exilkubanern und Latinos, die wissen, was Sozialismus (die Demokraten) bedeutet. Die MAGA Bewegung ist sehr erfolgreich, weil sie das Thema der Zeit im Kern trifft. Trump ist oder war der Katechon,  jetzt kommt evtl. was neues. Nie vergessen: Die Globalisten sind der gemeinsame Gegner.

Und wenn querdenken Massenpotential der Unzufriedenheit hat und sich nicht nach rechts abgrenzt - das ist doch schon viel.

Nomen est omen : quer denken! 

DerRechteAnwalt

15. November 2020 19:04

Ist jetzt wahrscheinlich ein bißchen knapp, aber ich will trotzdem darauf hinweisen:

Heute abend - gerne auch öfter - diskutieren wir über das Urteil des VG Berlin. 20.30 h hier:

https://discord.gg/vJxKgsX

Laurenz

15. November 2020 19:15

 

@Niekisch

"Wollen Sie zumindest geistigen Suizid begehen? "

Es ist eine Option.

Als die Spanier in der mexikanischen Sonora wüteten, war es günstig, nicht als Medizinmann kenntlich zu sein. Medizinmänner bekamen ein Stück Blei durch den Kopf.

Es war als weißer Offizier im Russischen Bürgerkrieg ungünstig, gefangen zu werden. Man wurde von den Rotarmisten gepfählt.

Verstehen Sie anhand der extremen Beispiele, was ich sagen wollte?

DerRechteAnwalt

15. November 2020 19:15

@Beowulf 14. November 2020 22:34: Das BVerfG wird grundsätzlich mißverstanden, weil es sich mißverständlich ausgedrückt hat. Tatsächlich hat es sich im NPD-Urteil ausschließlich mit dem Begriff des Staatsvolkes befaßt, und nur darauf bezieht sich seine Bemerkung, einen ausschließlich an ethnischen Kriterien orientierten Begriff des Volkes kenne das Grundgesetz nicht. Das Gericht hat nämlich die politischen Vorstellungen der NPD dahingehend verstanden - mit guten Gründen -, daß diese das deutsche Staatsvolk (nahezu) rein anhand ethnischer Kriterien bestimmen will. Die NPD vertritt demnach die Auffassung, daß Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nur derjenige sein könne, der im ethnischen Sinne Deutscher ist. Die Folge einer solchen Position ist, daß alle nicht diesem Anspruch Entsprechenden als Fremde behandelt werden, unabhängig davon, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht.

Dies ist ganz offenkundig nicht die Position der Identitären Bewegung Deutschland und nach meiner Überzeugung auch nicht derjenigen auf der Rechten, die sich im Spektrum des oft genannten Mosaiks aufhalten.

DerRechteAnwalt

15. November 2020 19:34

@quarz: Ihre analytische Art des Herangehens gefällt mir, und ich stimme Ihnen zu. Ähnlich habe ich in dem Verfahren argumentiert und werde es weiterhin tun. Leider gibt es zwei - wie man im Golf sagen würde - Handicaps, die unserer Seite von dem ohnehin an Möglichkeiten haushoch überlegenen Gegner auferlegt wurden:

1. Ähnlich wie in der katholischen Kirche ist der Wirkungsbereich auch unseres logischen Argumentierens begrenzt.

2. Dem Gegner steht eine juristische Allzweckwaffe, geradezu eine Wasserstoffbombe des antifaschistischen Judizierens, zur Verfügung: Art. 1 Abs. 1 GG. Dies ist eine ursprünglich hehre und großartige Norm, die im Lauf der Zeit vom BVerfG zu einem nach freiem Belieben einsetzbaren Machtinstrument umfunktoniert wurde und dem weder mit den Mitteln des Geistes noch mit denen der Gesetzgebung wirksam begegnet werden kann. Die Instrumentalisierung der Menschenwürde zu politischen Zwecken wird nur beendet werden, wenn sich Richter finden, die freiwillig dieses Machtmittel aus der Hand legen und sich auf ihre ureigene Aufgabe besinnen: das Grundgesetz und die Gesetze in Demut vor deren Urheber auszulegen und auf den ihnen vorliegenden Streitfall anzuwenden.

Volksdeutscher

15. November 2020 21:08

@DerRechteAnwalt

1. Ähnlich wie in der katholischen Kirche ist der Wirkungsbereich auch unseres logischen Argumentierens begrenzt. - Wenn dies stimmt, weil es eine allgemein menschliche Eigenschaft ist, dann gilt es auch für die andere Seite.

2. Die Instrumentalisierung der Menschenwürde zu politischen Zwecken wird nur beendet werden, wenn sich Richter finden, die freiwillig dieses Machtmittel aus der Hand legen und sich auf ihre ureigene Aufgabe besinnen... - Darauf kann doch eine verantwortungsvolle Politik reagieren und dieses Folterinstrument der Hand des menschenrechtlichen Universalismus kraft Bestimmung neuer und Aufhebung alter Gesetze entreissen. Oder soll sie, kann sie, darf sie das nicht?

Millenius

15. November 2020 21:32

@DerRechteAnwalt

"Tatsächlich hat es sich im NPD-Urteil ausschließlich mit dem Begriff des Staatsvolkes befaßt, und nur darauf bezieht sich seine Bemerkung, einen ausschließlich an ethnischen Kriterien orientierten Begriff des Volkes kenne das Grundgesetz nicht."

Ich könnte mich natürlich irren, aber mein Eindruck ist, dass zumindest der Verfassungsschutz keine wirkliche Unterscheidung fällt zwischen Staatsvolksbegriff und einem sonstigen Volksbegriff - was natürlich weitreichendere Folgen hat. 

Volksdeutscher

15. November 2020 21:52

@DerRechteAnwalt - "Die NPD vertritt demnach die Auffassung, daß Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nur derjenige sein könne, der im ethnischen Sinne Deutscher ist. Die Folge einer solchen Position ist, daß alle nicht diesem Anspruch Entsprechenden als Fremde behandelt werden, unabhängig davon, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht."

Diese Dinge werden in Mittel- und Osteuropa, wo ich herkomme, genauso gesehen, wie die NPD es tut. Es ist ein Etikettenschwindel, den Unterschied zwischen Nation und Staatsangehörigkeit zu verwischen, wie es hierzulande seit langem in der Absicht geschieht, irgendwann einmal das ethnische Prinzip des Staates zu beseitigen. Denn das geschieht ja vor unser aller Augen. So versteht man jetzt, warum auf Betreiben des Liberalismus, vielleicht ab den 70ern aufgegeben wurde, den Begriff der Nation im Sinne der Ethnie zu verstehen. Daß die Eingebürgerten Fremde sind und bleiben, ändert auch die begriffliche Gleichmacherei nichts. Die Grenzen zwischen Fremden und Einheimischen sind nicht dadurch beseitigt, weil sie innerhalb derselben Grenzen leben. Das gilt sogar für Volksdeutsche. Und warum ist ein Neger ein Deutscher? Sind auch Deutsche Neger? Verfallen die kulturellen Eigenschaften und ethnischen Merkmale des Fremden durch Einbürgerung? Habe ich "faschistische Augen", wenn ich diese trotzdem sehe? Birnen sind keine Äpfel und umgekehrt. Daran ändert auch nichts, wenn ich von ihnen künftig als von "Früchten" rede.

Laurenz

16. November 2020 04:09

@DerRechteAnwalt

Finde es gut, daß Sie Sich hier als Jurist einbringen.

Allerdings existiert das im Ursprung Römische Recht, welches Sie praktizieren, abseits eines jeglichen völkischen Rechtsgefühls, vielmehr ist es religiös und es ist wie bei den Juristen, wie bei den religiösen Schriftgelehrten, 5.000 Protagonisten und 7.000 Meinungen. Die Juristen haben vor langer Zeit einen Staat im Staate geschaffen und sie sind unsere Nemesis. Der Jurist lebt vom langwierigen, die Wirtschaft schädigenden Verwaltungsakt auf Kosten der Gesellschaft.

Jeder Bürger über 40 Jahre weiß, was Recht und Unrecht ist, und ist viel besser in der Lage, völlig ohne Jura-Studium, Recht zu sprechen, als ein Jurist, gefangen in §en.

Niekisch

16. November 2020 09:58

Ausnahmsweise noch zum Artikel zu "Lina E." von Benedikt Kaiser, Beitrag limes 15.11 18:09:

@ limes 15.11. 18:09:

wegen des drohenden Badeschlusses nur ganz kurz: Danke für das Mitgefühl! Zum Kompass: nationalliberales Elternhaus, frühes Mitarbeiten im Handwerksbetrieb, frühes politisch-geschichtliches Interesse, humanistisches Gymnasium, mitten in der Studentenrevolte...Da lernt man abwägen.

Zu Corona: die Medien sind nicht so unkritisch wie es immer wieder behauptet wird, man muss eben recherchieren. Unser Milieu sollte nicht einerseits davon reden, dass hier die große NWO-Verschwörung stattfindet, andererseits wie von den angeblichen Verschwörern gewollt nicht mehr vom Thema herunterkommen und hier die Stränge damit aufhäufen, den Diskurs zu den eigentlichen Themen behindern. Die beste Medizin gegen fakenews: Selber denken, sich unter betroffenen Verwandten, Bekannten und Beschäftigten im Gesundheitswesen umhören, sich wieder erinnern,  w o  die wirkliche und gewollte Auflösung aller Dinge stattfindet. 

Mit sachlich nicht gerechtfertigter Kritik an Seuchenbekämpfungsmaßnahmen diskreditieren wir uns selber!

Niekisch

16. November 2020 10:13

"Zur Lösung welches Problems? Ich habe keine Problemlösung vorgeschlagen"

@ quarz 15.11. 17:19: Ich habe Sie gefragt, wo im Grundgesetz der von Ihnen angezogene ethnische Begriff zu finden ist, worauf Sie einen link zu Art. 116 GG einstellten. Diese Vorschrift beeinhaltet aber gerade nicht des Rätsels Lösung, sondern enthält - wie ich bereits schilderte- Alternativdefinitionen. Dáccord?

Niekisch

16. November 2020 10:15

"Jeder Bürger über 40 Jahre weiß, was Recht und Unrecht ist, und ist viel besser in der Lage, völlig ohne Jura-Studium, Recht zu sprechen, als ein Jurist, gefangen in §en."

Sind Sie einverstanden, Laurenz, wenn ich Sie bei nächstbester Gelegenheit zum Laienrichter vorschlage?

quarz

16. November 2020 14:58

@Niekisch

"Diese Vorschrift beeinhaltet aber gerade nicht des Rätsels Lösung, sondern enthält - wie ich bereits schilderte- Alternativdefinitionen. Dáccord?"

Ich verstehe immer noch nicht, von welchem Rätsel Sie sprechen. Alles, worauf ich hinweisen wollte, ist

1) der Umstand, dass das Grundgesetz den ethnischen Volksbegriff kennt und verwendet und zum Bestandteil der Charakterisierug dessen macht, was nach dem Willen der aktuellen Zügelhalter den ethnischen Begriff ersetzen soll.

2) dass, nachdem der intendierte Ersatz das zu Ersetzende als Definitionsbestandteil enthält, den Ersatz konsequenterweise der gleiche Bannfluch treffen müsste wie das Ersetzte.

Es ist, als ob das Grundgesetz den Begriff "Elternteil" als "Vater oder Mutter" definierte und dessen modische Interpreten dann die Verwendung des Begriffes "Mutter" als grundgesetzwidrig verdammten.

Beowulf

16. November 2020 16:26

@Daniel Fiss, @DerRechteAnwalt:

Danke für die Ausführungen. Jetzt verstehe ich den Unterschied zu der Situation der NPD damals und der IB.

Ich vermute nur, ohne juristischen Sachverstand, dass auch eine teilweise (und nicht ausschließliche) ethische Fundierung des Volksbegriffs juristisch nicht mit dem GG (in seiner derzeitigen Auslegung) vereinbar ist.

Laurenz

16. November 2020 16:38

@Niekisch

Sie meinen als Schöffe am Amtsgericht?

Wissen Sie, Niekisch, daß bei öffentlichem Interesse betroffene Opfer in unserem Rechtssystem als neben Nebenkläger! zugelassen sind, sollte eigentlich jedem denkenden Bürger zu "denken" geben.

Gesundes & kluges Recht gleicht zwischen Täter und Opfer aus und nicht zwischen Täter und einem imaginären Staat.

Niekisch

16. November 2020 19:23

@ quarz 14:58: Danke! Jetzt verstehe ich, wenn auch spät: Das, was man alleine will, steckt incidenter in dem, was man verdammt, so dass Ersteres ebenfalls zu inkriminieren wäre. 

 

Niekisch

16. November 2020 19:24

@ Laurenz 16:38: den sog. Täter-Opferausgleicht gibt es ja.

Volksdeutscher

17. November 2020 10:18

@Beowulf - "Ich vermute nur, ohne juristischen Sachverstand, dass auch eine teilweise (und nicht ausschließliche) ethische Fundierung des Volksbegriffs juristisch nicht mit dem GG (in seiner derzeitigen Auslegung) vereinbar ist."

Auch ich bin kein Jurist und was Sie da sagen, mag stimmen. Und trotzdem. Was heißt es denn ethisch nicht vereinbar? Wen interessiert es, was ethisch mit einem Gesetz nicht vereinbar ist, wenn es um Überleben und Erhaltung der deutschen Eigenart geht? Will man, daß das deutsche Volk geistig, seelisch und physisch überlebt oder will man es nicht? Das ist die allerwichtigste Frage, es gibt keine ihr übergeordnete Frage.

quarz

17. November 2020 10:51

@Niekisch

Umgekehrt: das, was man verdammen will, steckt in dem, was man haben will. Oder zumindest in dem, was zu verteidigen man vorgibt um das durchzusetzen, was man haben will.

Laurenz

17. November 2020 10:57

@Niekisch

Nur auf dem Papier. Der Weiße Ring wurde nicht umsonst ins Leben gerufen.

Niekisch

17. November 2020 11:21

@ quarz 17.11. 10:51: Da wir ohnehin letztlich das Gleiche ausdrücken, repliziere ich nicht mehr.

@ Laurenz 10:57: Der Täter-Opfer-Ausgleich ist gesetzlich geregelt, der "Weiße Ring" ist eine Privatorganisation.

Laurenz

17. November 2020 12:25

@Niekisch

Tun Sie nur so oder können Sie nicht verstehen? Der Opfer-Ausgleich steht nur auf dem Papier und taugt nichts.

Sie verteidigen hier, als Jurist, nur Ihr unsinniges korruptes Geschäftsmodell, entstanden im entarteten, multi-ethnischen Römischen Reich.

Wie lange, was meinen Sie, dauert es, bis die Pensionskasse der freien Rechtsanwälte eingemeindet wird?

Nur um Ihnen das Utopische deutlich zu machen. Ein idealer Staat mit idealen Nietzsche'schen Bürgern, braucht noch nicht einmal Verkehrsregeln und schon gar keine völlig nutzlosen Juristen.

Gracchus

17. November 2020 17:29

@Laurenz

Braucht ein solcher Staat denn Sie? 

Niekisch

17. November 2020 17:53

 "Ihr unsinniges korruptes Geschäftsmodell...

Sie nähern Sich der roten Linie, Laurenz.  

Laurenz

18. November 2020 00:22

@Gracchus

Beim Lebens-Steueraufkommen schlage ich die Mehrheit hier um Längen.

@Niekisch

Was interessieren mich Rote Linien?

Das subjektive "ad hominem"-Empfinden der Redaktion ist das einzig entscheidende. Ich habe mich bisher nur 2x darüber beschwert. Im ersten halben Jahr meiner Präsenz auf der SiN, ging ein nichtssagender ad-hominem-Beitrag von Maiordomus nach dem anderen gegen mich durch, umgekehrt selten, was sicher daran liegt, daß ich nicht in die Akademiker-Schickeria der Foristen hier passe. Mittlerweile hat sich sogar Maiordomus an mich, den Proleten, gewöhnt. Das 2te Mal beschwerte ích mich bei GK direkt über die ewige Mission hier, die für einen Nicht-Christen "ad hominem" ist. Es ist seitdem, subjektiv betrachtet, etwas besser geworden. 

Das Geschäftsmodell der Juristerei dient dem Staat im Staate und nicht den Bürgern. Wer es vertritt, macht sich mit ihm gemein. Nehmen Sie, Niekisch, doch einfach noch mal den Götz v. B. zur Hand und schauen nach.

Niekisch

18. November 2020 11:48

"Das Geschäftsmodell der Juristerei dient dem Staat im Staate und nicht den Bürgern. Wer es vertritt, macht sich mit ihm gemein. Nehmen Sie, Niekisch, doch einfach noch mal den Götz v. B. zur Hand und schauen nach."

@ Laurenz: Mit dem von Ihnen  s o  genannten Geschäftsmodell hatte ich in nur 5% des Berufslebens irgendetwas zu tun. Was unterstellen Sie eigentlich immer? Ich hatte damit zu tun, Menschen zu unterstützen, sich vor anderen Menschen und vor dem Staat sowie der Justiz zu schützen, nicht umgekehrt. 

Nehmen Sie den Götz selber zur Hand, reißen Sie ein paar Seiten heraus und wischen bitte Ihre ständigen Unterstellungen weg. 

Dieser unselige Diskurs ist hiermit für mich beendet. 

Laurenz

18. November 2020 17:00

@Niekisch

Natürlich gibt es einige Juristen, die mit ehrlicher Motivation und Herz an die Sache gehen. Aber Sie wissen doch, mitgefangen, mitgehangen.

Ich arbeitete 15 Jahre meines Lebens im früher existenten Kapitalmarkt, eine Lizenz zum legalen Krieg und zum legalen Straßenraub, einem spielerischen Umfeld, in dem man auch, wie im Krieg, selbst beraubt werden konnte.

Die EZB hat einen freien Kapitalmarkt oder besser Schulden-Markt abgeschafft.

Und wissen Sie was, die sozialistische EZB hatte Recht, keine Volkswirtschaft braucht einen Schulden-Markt, darüber machte ich mir auch damals nichts vor.

Der einzige Haken an der Geschichte ist, die EZB tat es nicht aus Überzeugung, sondern aus niederen Beweggründen, eben um grenzenlose Staatsverschuldung zu ermöglichen.

Mein früheres Berufsfeld war nicht minder nutzlos, wie Ihres, Niekisch. An der Reaktion von Gracchus bemerken Sie aber, daß manche sich selbst anlügen und manche eben nicht.

Gracchus

18. November 2020 21:33

@Laurenz

Was Sie wieder projizieren!