Netzfundstücke (77) – Feuerteufel, Wissenschaft, Verriß

Politisch motivierte Brandstiftungen 2018-2019: Rechts=17, Links=308.

Eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Die LINKE im Bun­des­tag unter der Feder­füh­rung der Abge­ord­ne­ten Mar­ti­na Ren­ner, Dr. André Hahn und Gökay Akbu­lut för­der­te Erkennt­nis­se zuta­ge, die die Antrags­stel­ler wohl lie­ber im Dun­keln gelas­sen hätten.

Das Ziel der Klei­nen Anfra­ge war es, die Fäl­le von Brand­stif­tung aus dem Bereich der Poli­tisch moti­vier­ten Kri­mi­na­li­tät-rechts aus den Jah­ren 2018 und 2019 in Erfah­rung zu brin­gen. Dumm nur, wenn man die ers­te und zen­tra­le Fra­ge der Anfra­ge so offen for­mu­liert, daß in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung alle Brand­stif­tun­gen aus dem Bereich der Poli­tisch moti­vier­ten Kri­mi­na­li­tät auf­ge­lis­tet werden.

Das Ergeb­nis: In den Jah­ren 2018 bis 2019 wur­den vom Bun­des­kri­mi­nal­amt 378 Brand­de­lik­te dem Bereich Poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät zuge­ord­net. Ledig­lich 17 davon wer­den einem rech­ten Hin­ter­grund zuge­ord­net, wäh­rend sage und schrei­be 308 die­ser Delik­te von Lin­ken ver­übt wur­den. Die rest­li­chen 53 Fäl­le ent­fie­len auf »Aus­län­di­sche Ideo­lo­gie« und »Nicht zuzu­ord­nen« – was alles unter »Aus­län­di­sche Ideo­lo­gie« fällt und inwie­fern Taten, die »Nicht zuzu­ord­nen« sind, klar als Poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät kate­go­ri­siert wer­den kön­nen, bleibt in der Ant­wort auf die Anfra­ge offen.

An die­ser Stel­le ein klei­ner Wink an den ein oder ande­ren AfD-MdB, der viel­leicht flei­ßig die Sezes­si­on im Netz liest: Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf die Anfra­ge von Frau Ren­ner bie­tet etli­che Ansatz­punk­te, um mit einer eige­nen Anfra­ge noch ein­mal mehr Details zu den lin­ken Brand­stif­tun­gen in Erfah­rung zu bringen.

Indes steht außer Fra­ge, daß den Fra­ge­stel­lern bei der Klei­nen Anfra­ge ein erheb­li­cher Lap­sus unter­lau­fen ist. Mit ziem­li­cher Sicher­heit hat­te man nicht die­ses Ergeb­nis erzeu­gen wol­len, son­dern auf wei­te­re irre­füh­ren­de Daten gehofft, mit denen man das Schreck­ge­spenst der »Gefahr von rechts« hät­te wei­ter auf­bla­sen kön­nen. Spe­zi­ell Mar­ti­na Ren­ner – die im Bun­des­tag­ple­num ger­ne mit Anti­fa-Anste­cker posiert – soll­te ihr eige­nes Milieu gut genug ken­nen, um zu wis­sen, daß Fra­gen zu Brand­de­lik­ten am bes­ten sehr vor­sich­tig und ein­ge­schränkt gestellt wer­den müs­sen, damit nicht das gan­ze gewalt­tä­ti­ge Aus­maß des lin­ken Vor­felds ans Tages­licht gezerrt wird.

Nun liegt die Ruß­spur links­extre­mer Zünd­ler hier schwarz auf weiß in Druck­buch­sta­ben vor:

Fäl­le von Brand­stif­tung aus dem Bereich der Poli­tisch moti­vier­ten Kri­mi­na­li­tät- rechts in den Jah­ren 2018 und 2019


 Am Ran­de der Gesell­schaft geht es in die 14. Run­de – The­men gibt es zu genü­ge. Dies­mal bie­ten das neu gegrün­de­te »Netz­werk Wis­sen­schafts­frei­heit«, die Ein­fa­mi­li­en­haus-Debat­te bzw. der Wider­stand gegen die Sub­ur­ba­ni­sie­rung und die Renais­sance des Auto­ri­tä­ren im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Pan­de­mie aus­gie­big Stoff für Diskussionen.

Ist das »Netz­werk Wis­sen­schafts­frei­heit« nicht nur ein neu­er, jedoch weni­ger ver­bind­li­cher Auf­guß des von Ernst Nol­te gegrün­de­ten Bun­des der Frei­heit der Wis­sen­schaft? Und wie nach­hal­tig und wirk­sam ist ein sol­ches Netz­werk überhaupt?

Wor­um geht es bei der Ein­fa­mi­li­en­haus-Debat­te kon­kret? Um die öko­lo­gi­schen oder die sozia­len Pro­blem­fel­der und ist das Anlie­gen hin­ter einer Ein­däm­mung des sub­ur­ba­nen Zer­fa­serns legi­tim? Woher rührt die neue Lust am Auto­ri­tä­ren? Wel­che Über­le­gun­gen zu einem neu­en star­ken Staat haben Sub­stanz und wel­che nicht?

Sezes­si­on-Chef­re­dak­teur Götz Kubit­schek, IfS-Lei­ter Dr. Erik Leh­nert, Sezes­si­on-Lite­ra­tur­re­dak­teu­rin Ellen Kositza und Sezes­si­on-Redak­teur Bene­dikt Kai­ser gehen all die­sen Fra­gen wie immer mit einer ange­neh­men Bri­se aus Humor und Gelas­sen­heit hier auf den Grund:


In der aktu­el­len Jun­gen Frei­heit (JF) vom 19. Febru­ar bekam der Pin­ne­ber­ger und an der Uni­ver­si­tät Köln leh­ren­de Rechts­wis­sen­schaft­ler Dr. Ulrich Vos­ger­au die Gele­gen­heit, die 39. Stu­die des Insti­tuts für Staats­po­li­tik von Josef Schüßlb­ur­ner Schei­tert die AfD? Die Illu­si­on der Frei­heit­lich­keit und die poli­ti­sche Alter­na­ti­ve (kann hier bestellt wer­den) in sei­ner Rezen­si­on unter dem Titel »Fal­sche Schuld­zu­wei­sun­gen« zu verreißen.

Stein des Ansto­ßes ist die Stu­die Schüßlb­ur­ners ein­rah­men­de Argu­men­ta­ti­on, daß es Aus­druck von poli­ti­scher Nai­vi­tät und das Ergeb­nis einer aus­ge­präg­ten bun­des­deut­schen Sozia­li­sie­rung sei, wel­che die AfD-Füh­rung dazu ver­lei­te, in Bezug auf die Beob­ach­tung durch den Ver­fas­sungs­schutz Zuge­ständ­nis­se an das Estab­lish­ment zu machen; der­weil sie die poli­ti­sche Funk­ti­on, wel­che der Inland­ge­heim­dienst zeit­le­bens erfüllt, kon­se­quent ausblendet.

Kurz und knapp zusam­men­ge­faßt, weist Schüßlb­ur­ner dar­auf hin, daß das Grund­ge­setz kein unan­tast­ba­rer Mono­lith im rechts­po­si­ti­vis­ti­schen Sin­ne ist, des­sen Aus­le­gung vom gesell­schaft­li­chen Wan­del unbe­rührt bleibt und auf einen Sta­tus ante zurück­ge­stellt wer­den könn­te. Fer­ner geht er noch einen Schritt wei­ter und attes­tiert dem Grund­ge­setz qua sei­ner his­to­ri­schen Wur­zeln in der alli­ier­ten Besat­zung eine imma­nen­te Dis­kri­mi­na­ti­on rech­ter Strö­mun­gen. Das Spiel sei also schon von vor­ne­her­ein zu Unguns­ten der poli­ti­schen Rech­ten aus­ge­legt und wer sich dar­auf ein­las­se, der kön­ne nur verlieren.

Die­se Fest­stel­lun­gen beweg­ten wie­der­um Vos­ger­au in besag­ter Rezen­si­on dazu, Schüßlb­ur­ner pein­lich bemüh­te Ver­fas­sungs­feind­lich­keit und »lai­en­haf­tes Unver­ständ­nis« zu unter­stel­len. Nach Vos­ger­au habe die AfD auf der eige­nen Ver­fas­sungs­treue zu behar­ren und die­se als ihr kon­sti­tu­ie­ren­des Non­plus­ul­tra her­aus­zu­stel­len. Dabei ver­langt Vos­ger­au von der AfD das genaue Gegen­teil wie Schüßlb­ur­ner: Die Ver­ant­wort­li­chen hät­ten ange­sichts der dro­hen­den Beob­ach­tung durch den VS »sämt­li­che Anstren­gun­gen dem Ziel unter[zu ]ord­nen, eben dies zu vermeiden«.

Wei­ter stößt er sich an Schüßlb­ur­ners Ana­ly­se der eta­blier­ten Kräf­te als einem ame­ri­ka­freund­li­chen Kom­plex und packt am Ende sei­nes vor poli­ti­schen Unver­mö­gen sprü­hen­den Ver­ris­ses ganz tief in die libe­ral­kon­ser­va­ti­ve Trick­kis­te: Das Grund­ge­setz sei heu­te ein halb­kom­mu­nis­ti­sches, von 68ern geka­per­tes Zerr­bild sei­ner selbst, wor­an die links­do­mi­nier­ten Medi­en maß­geb­lich Schuld hätten.

Fast jede Zei­le Vos­ger­aus bie­tet Angriffs­punk­te und ist eine exem­pla­ri­sche Zur­schau­stel­lung all der Grün­de, »war­um Kon­ser­va­ti­ve immer ver­lie­ren«. Er steht inmit­ten der Flut einer sich stän­dig wan­deln­den Gesell­schaft, die sich von dem Punkt der Geschich­te, den er her­bei­sehnt, weit ent­fernt hat und die durch einen Ver­weis auf die alte Aus­le­gung ihrer Geset­ze sowie eine dar­an wie­der anknüp­fen­de Recht­spre­chung, nicht im Zaum gehal­ten wer­den kann.

Er steckt in der Defen­si­ve und klam­mert sich letzt­lich an das Kon­strukt eines ent­po­li­ti­sier­ten Rechts – eines fest­ge­setz­ten Grund­ge­setz-Dog­mas, das von der gesell­schaft­li­chen Wirk­lich­keit ent­kop­pelt ist. Die beson­de­re poli­ti­sche Hilf­lo­sig­keit von Per­so­nen wie Vos­ger­au ergibt sich zudem dadurch, daß sie nicht die »Tra­di­tio­nen, deren Ver­ges­sen [sie] zu einem Groß­teil mit­be­för­dert [haben], son­dern ledig­lich eine älte­re Form des Libe­ra­lis­mus« ver­tei­di­gen. Vos­ger­au ist also iro­ni­scher­wei­se selbst Kind des Wan­dels, des­sen Aus­wir­kun­gen er beklagt.

Aus die­sem Umstand erwächst fer­ner sei­ne Fehl­ana­ly­se des Phä­no­mens der 68er-Revol­te, die er für die »Fehl­deu­tun­gen« des Grund­ge­set­zes ver­ant­wort­lich macht. Jedoch war die 68er-Revo­lu­ti­on nicht ursäch­lich für den gesell­schaft­li­chen Wan­del der BRD, son­dern nur Aus­druck bzw. poli­ti­scher Nutz­nie­ßer einer sozia­len Ent­wick­lung, die bereits vor 1968 ein­ge­setzt hat­te und deren Wur­zeln weit vor die Spon­ti-Revol­te zurückreichen.

Josef Kraus, ehe­ma­li­ger Prä­si­dent des Deut­schen Leh­rer­ver­ban­des und klas­si­scher Kon­ser­va­ti­ver, führ­te dies­be­züg­lich in sei­nem Buch 50 Jah­re Umer­zie­hung – Die 68er und ihre Hin­ter­las­sen­schaf­ten auf S. 19ff aus:

Die ›68er‹ und ihre Epi­go­nen schmü­cken sich mit frem­den Federn. Denn in der Bun­des­re­pu­blik hat­ten gro­ße Refor­men und weit­rei­chen­de Libe­ra­li­sie­run­gen lan­ge vor 1968 statt­ge­fun­den – und damit ohne die 68er. (…) 1954 war eine gro­ße Staats­rechts­re­form ein­ge­lei­tet wor­den; die Kri­te­ri­en Schuld und Stra­fe wur­den ergänzt bzw. ersetzt durch die Prin­zi­pi­en Reso­zia­li­sie­rung und Reinte­gra­ti­on. Die Straf­bar­keit der Homo­se­xua­li­tät wur­de de fac­to auf­ge­ho­ben, auch wenn deren end­gül­ti­ge Ent­kri­mi­na­li­sie­rung erst 1969 kam. 1958 folg­te ein Gleich­stel­lungs­ge­setz und damit das Ende des Allein­ver­tre­tungs­rechts des Ehe­man­nes (…). Mit dem Sep­tem­ber 1969 gab es eine Libe­ra­li­sie­rung des Ehe­rechts; die Straf­bar­keit des Ehe­bruchs wur­de auf­ge­ho­ben, das Schuld­prin­zip bei der Ehe­schei­dung erst 1976. Ab 1. Juli 1970 gal­ten unehe­li­che Kin­der nicht mehr als Per­so­nen min­de­ren Rechts. Aber all dies war vor ›68‹ in die Wege gelei­tet worden.

Und der Uni­ver­sal­his­to­ri­ker Rolf Peter Sie­fer­le for­mu­lier­te in sei­ner Stu­die Fort­schritts­fein­de? auf S. 391 ergänzend:

Was die anti­au­to­ri­tä­re Bewe­gung empha­tisch-revo­lu­tio­när gefor­dert hat­te, kam nun, ver­stärkt durch den Wohl­fahrts­staat und die Real­lohn­stei­ge­run­gen, in brei­ter Front in Gang. Die alten puri­ta­ni­schen oder ›preu­ßi­schen‹ Tugen­den bra­chen zusam­men. Trieb­ver­zicht, Selbst­be­herr­schung, Dis­zi­plin, Gehor­sam und Opfer­be­reit­schaft waren kei­ne Wer­te mehr, die sich einer gro­ßen Reso­nanz erfreu­en konn­ten. Sie schie­nen einer ver­gan­ge­nen Zeit des Man­gels und der Unter­drü­ckung anzu­ge­hö­ren und im Diens­te über­hol­ter Herr­schafts­ver­hält­nis­se zu ste­hen. Die neu­en Wer­te, Eman­zi­pa­ti­on, Selbst­ver­wirk­li­chung, Auto­no­mie und Unab­hän­gig­keit wur­den von den Kul­tur­re­vo­lu­tio­nä­ren kon­zep­tua­li­siert, aber sicher­lich nicht erzeugt. Der ihnen zugrun­de lie­gen­de Hedo­nis­mus wird viel­mehr von der Waren­pro­duk­ti­on, beson­ders der Wer­bung, selbst gefördert.

Es ver­wun­dert nicht, daß für jeman­den wie Vos­ger­au, des­sen poli­ti­sches Ziel – wie er es in den ers­ten Zei­len sei­nes Tex­tes andeu­tet – in der Kon­ser­vie­rung einer Hel­mut-Schmidt-BRD liegt, die­se sozio-his­to­ri­schen Dyna­mi­ken im Dun­keln blei­ben. So ist ihm auch die Ein­sicht ver­wehrt, daß der Anti-Ame­ri­ka­nis­mus der 68er blo­ße Fas­sa­de dar­stell­te, die die wil­li­ge Nach­ah­mung des US-ame­ri­ka­ni­schen Links­li­be­ra­lis­mus ver­deck­te, und Schüßlb­ur­ners Ana­ly­se einer »ame­ri­ka­freund­li­chen Par­tei­en­land­schaft« daher direkt ins Schwar­ze trifft.

Doch es endet nicht bei die­sen sozio-his­to­ri­schen Fehl­ana­ly­sen: Im Text beklagt Vos­ger­au die ver­fas­sungs­wid­ri­ge Grenz­öff­nung von 2015 sowie eine eben­so ver­fas­sungs­wid­ri­ge euro­päi­sche Staats­schul­den­ver­ge­mein­schaf­tung und begreift nicht, daß – wie das Carl Schmitt bereits fest­stell­te – Macht durch das Recht nicht beschränkt wird, son­dern das Recht erst durch Dezi­si­on Gel­tung erfährt.

Man muß zwangs­läu­fig kon­sta­tie­ren, daß Schüßlb­ur­ner die poli­ti­schen Aspek­te des Rechts bes­ser ver­stan­den hat als Vos­ger­au und des­we­gen im Gegen­satz zum nord­deut­schen Juris­ten auch dazu in der Lage ist, »Demo­kra­tie« außer­halb des Rah­mens des GG zu denken.

Gleich­wohl ist Vos­ger­aus Ver­riß nicht ohne sei­nen Kon­text zu ver­ste­hen: Das aggres­si­ve Schie­ßen gegen die IfS-Stu­die mit all sei­nen Neben­tö­nen und den (poli­ti­schen) Absich­ten dahin­ter erhält in Anbe­tracht sei­ner Ein­bet­tung in die AfD-Agen­da der JF sei­ne schlüs­si­ge Folgerichtigkeit.

Denn im Grun­de sind Vos­ger­aus Aus­füh­run­gen ledig­lich das Ven­ti­lie­ren der Vor­stel­lung des JF-Chef­re­dak­teurs Die­ter Stein von einer »real­po­li­ti­schen« AfD, die sich durch eine fel­sen­fes­te Bür­ger­lich­keit den dau­er­haf­ten poli­ti­schen Erfolg sichern kön­ne – die vor­an­ge­gan­gen Zei­len soll­ten ver­deut­licht haben, inwie­fern die Umset­zung die­ser Stra­te­gie die AfD mar­gi­na­li­sie­ren und ihr Anlie­gen, eine grund­le­gen­de Alter­na­ti­ve zum Sta­tus quo dar­zu­stel­len, ad absur­dum füh­ren wür­de. Abge­se­hen davon stün­de am Ende die­ser Agen­da nicht nur der Unter­gang einer Par­tei, son­dern auch ein wie­der­hol­tes, fol­gen­schwe­res Ver­sa­gen der Rechten.

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Kommentare (17)

Laurenz

20. Februar 2021 16:04

Werter Herr Schick, Sie haben das nicht verstanden. Die linken Brandstifter sind die guten Brandstifter und zündeln für die Gerechtigkeit, die rechten - hingegen sind gemeine Terroristen. Das kann man doch gar nicht vergleichen.

RMH

20. Februar 2021 20:06

"sondern nur Ausdruck bzw. politischer Nutznießer einer sozialen Entwicklung, die bereits vor 1968 eingesetzt hatte und deren Wurzeln weit vor die Sponti-Revolte zurückreichen."

Dieses Phänomen hat Tocqueville in L’Ancien Régime et la Révolution bereits beschrieben und belegt. Im Wikiblödia Artikel dazu wird es sogar als "Tocqueville-Effekt" bezeichnet.

Im Übrigen belegen zumindest die Reden der Angehörigen der AfD- Fraktion im Bundestag mit Nichts eine etwaige Furcht vor dem VS und einem entsprechenden Entgegenkommen oder Appeasement, um der "Beobachtung" zu Entkommen. Da hat sich seit dem Einzug in den BT meiner Meinung nach nichts verändert. Ein vorauseilendes "Verbiegen" kann zumindest ich als außenstehender Beobachter dort nicht erkennen. Wer Zeit hat, mag dies tiefer auswerten.

So lange das so bleibt, ist mir die im Artikel aufgeworfene Diskussion egal. Denn an ihren Taten sollt ihr sie erkennen ... 

brueckenbauer

20. Februar 2021 20:11

Pragmatisch gesehen stimme ich Schick durchaus zu, dass die AfD sich nicht verbiegen sollte, um den Vorstellungen des heutigen Verfassungsschutzes zu entsprechen, und dass es ihr auch keinen Erfolg verspricht, wenn sie sich dabei auf die westdeutsche Verfassung von 1949 beruft.

Prinzipiell meine ich, wir alle brauchen Ziele; und die amerikanische Verfassung wie auch die westdeutsche von 1949 waren Marksteine -immer noch die besten Annäherungen an ein unerfülltes Ziel der Menschheit. Es ist durchaus wichtig - und auch Schüsslburner hat das in seinen besseren Zeiten getan - auf die Verfassungsideen von 1949 hinzuweisen, um zu erkennen, wie weit wir dahinter zurückgefallen sind.

Ein abgeklärter Realist kalkuliert die Wichtigkeit von Idealen ein. Nur ein junger Mensch, der sich zum ersten Mal am Konflikt von Ideal und Leben stößt, kann sich leisten, darüber zum bloßen (Macht-) Zyniker zu werden.

Solution

20. Februar 2021 20:20

Es wird Zeit für die Gründung einer "Blauen Hilfe", um Opfer von Linksextremen zu helfen. Einprozent hat hier ja schon als Pionier viel geleistet.

Es ist ebenfalls höchste Zeit, sich mehr mit der Antifa zu beschäftigen. Selbst in den USA hat dieses Thema einen erstaunlichen Stellenwert erhalten. Das Buch eines heute Konservativen, früheren Antifa-Aktivisten schaffte es jüngst in die TOP 100 bei Amazon.com.

Derzeit sind drei  neue Aufklärungsbücher zum Thema Antifa auf dem Markt, von denen zwei von Ehemaligen stammen:

1. Kyle Shideler (Hg.): Unmasking Antifa

2. Gabriel Nadales: Behind the Black Mask 

3. Andy Ngo: Unmasked: Inside Antifa´s Plan to Destroy Democracy

Bei der Lektüre wird deutlich, daß die Antifa keine feste Organisation, sondern eine Bewegung ist, wobei es in den westlichen Ländern kaum inhaltliche oder andere Unterschiede gibt. 

Ihre Vorgaben erhalten sie aus "Handbüchern". Das des US-Amerikaners Mark Bray hat derzeit den größten Einfluß.

Die Brandanschläge gegen die AfD und andere vermeintliche oder tatsächliche Rechte passen gut in das Schema dieser Antifa, deren Handbücher natürlich bei Amazon preisgünstig zu erwerben sind.

limes

20. Februar 2021 23:00

» … und begreift nicht, daß – wie das Carl Schmitt bereits feststellte – Macht durch das Recht nicht beschränkt wird, sondern das Recht erst durch Dezision Geltung erfährt.«

Verstehe ich das richtig als Anerkennung des un­ap­pe­tit­lichen Status quo?

Laurenz

20. Februar 2021 23:22

 

@brueckenbauer

Im Parlamentarischen Rat saßen fast nur Juristen, die genau wußten, was Sie taten. Und natürlich hat das GG eklatante Mängel, die eingebaut wurden, um dem Amis gerecht zu werden. Das hätte man aber schon in den 60ern nicht nur korrigieren können, sondern korrigieren müssen. Aber zu diesem Zeitpunkt war die Parteien-Oligarchie schon zu korrumpiert.

sok

21. Februar 2021 11:21

Das Netzwerk der Wissenschaftsfreiheit könnte ein Geschenk des Himmels für die Rechten werden, wenn man geschickt damit umgeht.

Zunächst ist wichtig, dass man die Gründung des Netwerks richtig einordnet. Das Netzwerk  ist ein Bekenntnis der unvollständigen Unterwerfung. Wer sich vollständig unterwirft, muss behaupten, dass es keine Probleme mit der Wissenschaftsfreiheit gibt.

Wenn man die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr sieht, dann könnte man verlangen, dass Wissenschaftler die Ursache dafür erforschen. Wissenschaftler können schwer bezweifeln, dass es sinnvoll ist, ein Problem zu erforschen, das sie selbst als wichtig anerkennen.

Natürlich ist die Frage, welche Wissenschaftler die Frage untersuchen müssten, wer auf welche Weise die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr gebracht hat. Hier könnte sich zeigen, dass das Netrzwerk den gleichen Geburtsfehler wie die Sezession hat und wissenschaftlich zu schmal aufgestelllt ist. 

Die Umerziehung wurde durch einen Philosophen, einen Hirnforscherr und einen Psychologen vorbereitet. Diese fachliche Breite wäre meiner Ansich nach nötig, um die Auswikungen der Umerziehung so genau zu erforschen, dass eine Reform aussichtsreich wird.

Zum Glück hat  der Psychologieprofessor Schmidt-Denter die Umerziehung schon genügend genau erforscht. Die Forschungsergebnisse müßten also nur ausgegraben und genutzt werden.

Lotta Vorbeck

21. Februar 2021 12:07

@Jonas Schick, zweiter Absatz unter dem Teaserbildchen hinter dem das Video verlinkt ist:

"Stein des Anstoßes ist die Studie Schüßlburners einrahmende Argumentation ..."

 

... herrliches Wortspiel!

Ein Schelm gewiß, wem da sofort das immer leicht verkniffen-streberhaft wirkende Konterfei des Dieters* vom Hohenzollerndamm 27a in den Sinn kommt.

 

* Dieter ist eine Kurzform des Namens Dietrich. Der Name leitet sich ab aus dem Altfränkischen bzw. Althochdeutschen. Er ist die Kombination zwischen thioda, das Volk (siehe: Etymologie des Begriffs Deutsch) sowie heri, das Heer.

tearjerker

21. Februar 2021 13:03

@sok: „Das Netzwerk der Wissenschaftsfreiheit könnte ein Geschenk des Himmels für die Rechten werden, wenn man geschickt damit umgeht.“

Inhalte werden überschätzt. Es wird lautstarke PR benötigt, die das System und seine Vertreter negativ verschlagwortet und rund um die Uhr in die Ecke stellt. Sowas lebt einfachen, oberflächlichen und ständig wiederholten Schlagworten und Bildern. Die Eierkopfbrigade von der Gesamthochschule Luckenwalde existiert überhaupt nur als Stichwortgeber für diejenigen, die die sinnlose Existenz der „Wissenschaft“ mit Mitteln ausstatten. Kann weg.

In den durch Weidels Bankerfreunde auf Kredit finanzierten Familienhäusern wird genau jene weichgespülte und blutarme Mittelschicht gezüchtet, die dann zu mittlerweile 60% auf Gymnasien und Universitäten landet um sich ganz in den Dienst des Molochs zu stellen. Steilvorlage.

brueckenbauer

21. Februar 2021 22:06

@Laurenz

Die Bonner Verfassung war besser als die Weimarer, und was von der US-Verfassung abgekupfert wurde, waren eher Fort- als Rückschritte.

Und bei aller Kritik am Parteien(un)wesen: ohne Parteien gäbe es überhaupt kein Recht und keine Chance auf Opposition.

Gracchus

21. Februar 2021 23:22

Vosgerau könnte Schick entgegnen: "Besser als Verlierer vom Platz gehen als überhaupt nicht antreten zu dürfen." Womit ich nicht für Vosgerau Partei ergreife, nur: wirkt es komisch, jemanden als Loser zu verspotten, wenn man selber auf verlorenem Posten agi(ti)ert. Wenn man Vosgerau Erich Kästners Epigramm zuriefe ("Was auch immer geschieht: / Nie dürft ihr so tief sinken / von dem Kakao, durch den man euch zieht, / auch noch zu trinken."), wäre das etwas Anderes. 

Gracchus

21. Februar 2021 23:58

"... daß – wie das Carl Schmitt bereits feststellte – Macht durch das Recht nicht beschränkt wird, sondern das Recht erst durch Dezision Geltung erfährt" ist fragwürdig, mindestens erläuterungsbedürftig. Recht, könnte man entgegnen, ist das, was im Gerichtssaal als Recht gesprochen wird - deshalb: Rechtsprechung -, nicht das einzelne Gesetz. Wieso, weshalb, warum eine Norm gilt, darüber kann man sich  gut den Kopf zerbrechen. Das aussen vor: Verfassungen gelten, so will es der Mythos, weil das Volk sie sich gegeben hat. Das Volk hat sich offenbart wie Gott am Sinai - dann schlägt die Stunde der Exegeten. Man kann erkennen, dass dieser Mythos für das Grundgesetz nicht adaptiert werden kann, weshalb es eben auch nicht Grundgesetz heißt. Seinerzeit hätte ich's begrüsst, wenn man anlässlich der Wiedervereinigung von Artikel 146 GG Gebrauch gemacht hätte.  

Gracchus

22. Februar 2021 00:28

Die Aussage Schicks ist auch vor dem Hintergrund zweifelhaft, weil das BVerfG immer wieder Gesetze gekippt hat und somit politisches Handeln durchaus beschränkt - solange die Politik Wert darauf legt, rechtsförmig und rechtmäßig zu handeln. Wer das GG liest, insbesondere den Grundrechtsteil, wird daraus kaum herauslesen, was das BVerfG dazu entschieden hat. Die Grundrechte sind Generalklauseln, daher flexibel auslegbar, und daher gibt es natürlich einen Verfassungswandel. Der gesellschaftliche Wertewandel spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des BVerfG. Insoweit erscheint mir die Position Vosgeraus, wie Schick sie referiert, merkwürdig. Schüsslburner, dessen Studie ich nicht kenne, hat sicherlich als hoher Beamte eine interessante Perspektive zu bieten. Weshalb das GG die Rechte von vorneherein diskriminiert, leuchtet mir hingegen nicht auf Anhieb ein. Das GG hat - wie Ulrich R. Haltern gezeigt hat - hat eine antipopulistische Tendenz und etwas von Erziehungsinstrument. 

RMH

22. Februar 2021 07:20

Der Artikel von Vosgerau in der JF ist jetzt online:

Falsche Schuldzuweisung (jungefreiheit.de)

Es kann sich jeder selber dazu eine Meinung machen - Jehova hat Vosgerau jedenfalls aus meiner Sicht nicht gesagt und so lesen sich jetzt die Zeilen von Schick im Nachgang wie der x-te Aufguss des Beefs zwischen JF-Stein und Schnellroda.

Schnellroda hat aber bekanntermaßen seine größten Sternstunden, wenn es sich nicht auf Infights einlässt. Das merkt man auch bei den Artikeln des Heftes 100.

tearjerker

22. Februar 2021 08:29

@Gracchus: „Weshalb das GG die Rechte von vorneherein diskriminiert (...) Erziehungsinstrument.“

Rechte werden überhaupt erst formuliert, damit die Herrschaftsinstitutionen sie wieder offiziell einkassieren können. Das GG weist ja auch offen auf die Möglichkeit der Einschränkung hin und übernimmt ohne Probleme grundlegende Setzungen aus der Zeit vor 1949, die erst Jahrzehnte später beginnen ihre Wirkung zu entfalten. Es wurde zu einer Zeit formuliert, als der groesste weltweite Konflikt der Geschichte nach 50 Jahren seine Energie verbraucht hatte. Darauf beruht das Missverständnis das GG wäre der Garant besserer Zeiten gewesen, damit die Nachgeborenen sich bis heute einbilden können, ihre Republik stehe wegen GG treu und fest, obwohl sie einfach nur Glück hatten. Das GG knüpft direkt an die Reichsverfassung und die ihr zugrundliegenden Ordnungsvorstellungen an und die daraus resultierende Rechts- und Verwaltungspraxis wird auch übernommen. Die antipopulistische Agenda ist Programm, weshalb das ständige sich auf das Grundgesetz berufen und dahinter verstecken zu nichts führen wird. Jetzt werden sogar wieder offene Diskriminierungen gesetzesfähig, die man doch eigentlich nach 45 mit dem Streichen der völkischen Bezüge und Gesetze „überwunden“ hatte. Das Grundgesetz ist wirklich zu gar nichts gut.

Laurenz

22. Februar 2021 12:56

@brueckenbauer @Laurenz

"Die Bonner Verfassung war besser als die Weimarer".

Ein weit verbreiterter Trugschluß.

Der parlamentarische Rat verzichtete wider besseren Wissens & gegen seine Überzeugung den Amis zuliebe auf Direktwahlen & Volksabstimmungen, siehe Artikel 20 (2) und Auslegungen.

Was Sie als besser bezeichnen, hat mit dem GG oder einer Verfassung nichts zu tun, sondern mit dem Status der Notenbank, welcher von den Nationalsozialisten übernommen wurde.

Gracchus

22. Februar 2021 15:17

@tearjerker 

Ich meinte: Rechte = rechte Parteien und Gruppierungen. Schüsslburner meint ja, diese würden durch das GG von vorneherein (vor jeder Auslegung) benachteiligt. Sehe ich nicht. Offenbar bezieht er sich dabei - so dem heutigen SiN-Beitrag zu entnehmen - auf die ungeschriebene Verfassung. 

Richtig sehen Sie, was @Laurenz und Lotta Vorbeck in einem anderen Strang nicht verstanden haben, nämlich dass das GG Eingriffe in die Grundrechte eröffnet. Wie sollte es auch anders sein, wenn jedes menschliche Verhalten grundrechtlich geschützt ist? 

 

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