Netzfundstücke (92) – Riga, Schlapphüte, Vaterland

Mehr als 80 verletzte Polizisten, darunter einige schwer.

Das ist die Bilanz der hef­ti­gen Aus­schrei­tun­gen in der Riga­er Str. in Ber­lin von letz­ter Woche. Anlaß für die links­extre­men Gewalt­ex­zes­se war eine geplan­te Brand­schutz­be­ge­hung der seit 1990 besetz­ten Nr. 94 in der berüch­tig­ten Stra­ße in Berlin-Friedrichshain.

Weil die Links­extre­men den Brand­schutz­ex­per­ten nur ohne Poli­zei­schutz ins Haus las­sen woll­ten, die­ser jedoch nur mit Poli­zei­schutz das Haus betre­ten woll­te, kam es zu hef­ti­gen Aus­schrei­tun­gen. Bar­ri­ka­den brann­ten. Gegen­stän­de flo­gen auf die Poli­zei. Außer­dem sprüh­te man die Beam­ten mit einem Feu­er­lö­scher ein.

Die Eska­la­ti­on rund um die Riga­er Str. 94 ist nur eine wei­te­re Spit­ze der links­extre­men Eska­pa­den der letz­ten Jah­re, die auch in den Netz­fund­stü­cken immer wie­der von mir doku­men­tiert wur­den. Der Staat agiert in wei­test­ge­hend zahn­los. Im Fall des Lan­des Ber­lin hofiert er die links­extre­me Sze­ne förm­lich. Beson­ders die Haupt­stadt-Grü­nen glän­zen mit fort­wäh­ren­der Ver­harm­lo­sung der lin­ken Gewalttäter.

Wenn Ber­lins Innen­se­na­tor Andre­as Gei­sel (SPD) bezüg­lich der jüngs­ten Kra­wal­le in der Riga­er ver­laut­bart: »Ich bin fest über­zeugt, dass der Rechts­staat an die­ser Stel­le Zäh­ne zei­gen muss, dass wir das nicht ein­fach hin­neh­men kön­nen«, muß er sich die Fra­ge gefal­len las­sen, wie es über­haupt bis zu die­sem Punkt kom­men konnte.

Fer­ner ist davon aus­zu­ge­hen, daß abge­se­hen von ein paar sym­bo­li­schen Stra­fen wie­der ein­mal nichts Rele­van­tes pas­sie­ren wird. Zu stark sind die Eta­blier­ten über die öffent­li­chen För­der­töp­fe des »Kamp­fes gegen Rechts« mit der links­extre­men Sze­ne verbunden.

Wür­de man es ernst mei­nen, dann müß­te man zuerst dort den Hahn zudre­hen und im nächs­ten Schritt bei links­extre­men Haus­be­set­zun­gen kon­se­quent räu­men. Es sind ledig­lich Lip­pen­be­kennt­nis­se, spe­zi­ell in Ber­lin. Das Aus­maß links­extre­mer Gewalt ist mitt­ler­wei­le der­art dras­tisch, daß es sogar in der Süd­deut­schen (SZ) man­chem links­li­be­ra­lem Jour­no lang­sam mul­mig zumu­te wird.

Jan Heidt­mann stell­te in einem Kom­men­tar (hier geht es zum Kom­men­tar von Heidt­mann) für die SZ die Fra­ge in den Raum: »Was wäre los, wenn es sich dabei um ein Pro­jekt Rechts­extre­mer in Dort­mund oder Dres­den handelte?«

Das ist schnell beant­wor­tet: Es wäre direkt geräumt und die Prot­ago­nis­ten mit dra­ko­ni­schen Stra­fen bedacht wor­den. Vor allem das geschei­ter­te Haus­pro­jekt in Hal­le zeigt, mit wel­chem zwei­er­lei Maß man in der Bun­des­re­pu­blik poli­tisch mißt.

Abge­se­hen davon, daß die Haus­be­woh­ner kei­ne rech­ten Extrem­zie­le – wie bspw. der Neu­auf­la­ge eines tota­li­tä­ren, natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Staa­tes – pro­pa­gier­ten, son­dern ledig­lich das Exis­tenz­recht des deut­schen Vol­kes ver­tei­dig­ten, war die Adam-Kuckhoff-Str. 16 (AK 16) nicht ein­mal besetzt wor­den. Man hat­te sich regu­lär eingemietet.

Bar­ri­ka­den: Fehl­an­zei­ge. Stei­ne auf Poli­zis­ten: Fehl­an­zei­ge. Angrif­fe auf die Nach­bar­schaft: Fehl­an­zei­ge. Angrif­fe gab es, jedoch gegen das Haus. Stei­ne flo­gen auch, jedoch wie­der gegen das Haus. Die Täter: Linksextreme.

Indes war für den Staat und die Öffent­lich­keit die AK-16 der Buh­mann und nicht die links­extre­men Struk­tu­ren, die das Haus stän­dig atta­ckier­ten. Da fühlt man sich als Anti­fa natür­lich bestärkt, sowohl in Hal­le als auch in der Riga­er Str.


Die­se Schief­la­ge setzt sich beim Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz (VS) fort. Seit Diens­tag, den 15. Juni 2021, ist es offi­zi­ell: Nun ist auch der Ver­lag Antai­os ein Beob­ach­tungs­ob­jekt des VS. Gedruck­te Buch­sta­ben schei­nen das ver­fas­sungs­recht­li­che Fun­da­ment der Bun­des­re­pu­blik zu bedrohen.

»Schul­dig bei Ver­dacht« über­schrieb der Online-Redak­teur der Jun­gen Frei­heit Felix Kraut­krä­mer sei­nen Kom­men­tar zur VS-Beob­ach­tung von Antai­os und führ­te dar­in tref­fend aus:

Das Bun­des­amt hat nun her­aus­ge­fun­den, daß poli­ti­sche Denk­fa­bri­ken dar­auf abzie­len, poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Mul­ti­pli­ka­to­ren in ihrem Sin­ne zu beein­flus­sen, um lang­fris­tig eine Mehr­heit für die eige­nen Posi­tio­nen zu gewin­nen. Am Ende steht die Beset­zung von Schlüs­sel­po­si­ti­on mit den eige­nen Leu­ten, die Macht­ver­hält­nis­se dre­hen sich, man sitzt am Drü­cker. So weit, so wenig überraschend.

[…]

Zum Pro­blem wird das offen­bar erst, wenn rech­te Orga­ni­sa­tio­nen ver­su­chen, den Wind des Zeit­geists auf ihr Segel zu len­ken. Dann schril­len beim Ver­fas­sungs­schutz und sei­nen media­len Hel­fers­hel­fern sowie staat­lich ent­lohn­ten Anti-Rechts-Kämp­fern alle Alarmglocken.

Was aber, wenn man den rech­ten Akteu­ren nichts Kon­kre­tes vor­wer­fen kann? Nichts, was für ein Ver­bot vor Gericht aus­rei­chen wür­de? Ganz ein­fach: Dann wird kon­stru­iert. Man raunt, man zieht Ver­bin­dungs­li­ni­en und malt ein dunk­les Gemäl­de einer auf­zie­hen­den Gefahr.

Hier geht’s zum  lesens­wer­ten Kom­men­tar von Krautkrämer.

Der­weil sorg­te das Bekannt­wer­den der Antai­os-Beob­ach­tung für eine Wel­le der Soli­da­ri­tät im Netz. Dar­un­ter unter ande­rem der Par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­füh­rer der AfD im Bran­den­bur­ger Land­tag, Den­nis Hoh­loch vom Schreib­tisch sei­nes Landtagbüros:

Oder der AfD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de in Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Niko­laus Kramer:

Betrach­tet man die Lis­te derer, die es in den letz­ten Jah­ren zum Beob­ach­tungs­ziel des VS geschafft haben, so wird offen­sicht­lich, daß dies eine von Anfang an durch­ge­plan­te Sache gewe­sen ist: Iden­ti­tä­re Bewe­gung, Der Flü­gel, Jun­ge Alter­na­ti­ve, Ein Pro­zent, Insti­tut für Staats­po­li­tik und nun Antaios.


Als zen­tra­len Grund für die­se Beob­ach­tun­gen führt der VS stets den eth­ni­schen Volks­be­griff an, den man in den obig auf­ge­führ­ten Grup­pie­run­gen, Ver­ei­nen oder Ver­la­gen ver­tritt. Die­ser »eth­nisch-kul­tu­rell« gepräg­te Volks­be­griff stün­de »im Wider­spruch zur Offen­heit des Staats­volks­ver­ständ­nis­ses des Grundgesetzes«.

Die Eta­blier­ten möch­ten über den VS erzwin­gen, daß sich nie­mand mehr zu die­sem Volks­be­griff bekennt. Daß die­se Auf­fas­sung von Volk und Vater­land kei­nen Platz mehr in der Bun­des­re­pu­blik hat und ledig­lich noch eine »Bevöll­ke­rung« – eine lose, flüch­ti­ge Mas­se – das Staats­volk der BRD bil­det: Staat ohne Volk.

Der Jurist und Publi­zist Dr. Thor von Wald­stein hat die­se Ent­wick­lung mit sei­ner IfS-Stu­die Wer schützt die Ver­fas­sung vor Karls­ru­he? vor­aus­ge­se­hen (hier bei Antai­os bestel­len) und unlängst mit Der Zau­ber des Eige­nen im Manu­scrip­tum Ver­lag ein ent­schie­de­nes Plä­doy­er für das Wir­Selbst vor­ge­legt (hier bestellen):

[…] die »clas­se poli­tique« der BRD schickt sich an, die ver­blie­be­ne Volks­sub­stanz libe­ral­indi­vi­dua­lis­tisch und mul­ti­kul­tu­rell auf­zu­lö­sen. Eine Oppo­si­ti­on, die sich dem in zwei Jahr­hun­der­ten erkämpf­ten volks­de­mo­kra­ti­schen Erbe der deut­schen Nati­on ver­pflich­tet weiß und die nicht bereit ist, den Sou­ve­rän auf irgend­wel­chen Brüs­se­ler, Ber­li­ner oder Karls­ru­her Altä­ren zu opfern, wird nicht umhin kön­nen, sich die­sem Angriff auf das Eige­ne offen­siv entgegenzustellen.

Der­weil hat Sezes­si­on-Autor Mar­tin Licht­mesz mit Eth­no­plu­ra­lis­mus – Kri­tik und Ver­tei­di­gungvon Wald­steins Ver­tei­di­gung des Eige­nen auf eine glo­ba­le Ebe­ne geho­ben. Licht­mesz ver­tei­digt ein Archi­pel der Eth­ni­en gegen die Mono­kul­tu­ra­li­sie­rung durch die Indus­trie- und Kon­sum­ge­sell­schaf­ten west­li­cher Pro­ve­ni­enz (hier kön­nen Sie den Eth­no­plu­ra­lis­mus bestellen).

Egal zu wel­chen Mit­teln sie auch grei­fen, das Wir­Selbst, das Deutsch­Sein wer­den und kön­nen sie uns nicht nehmen.

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Kommentare (19)

Niekisch

22. Juni 2021 16:28

"Dieser »ethnisch-kulturell« geprägte Volksbegriff stünde »im Widerspruch zur Offenheit des Staatsvolksverständnisses des Grundgesetztes«."

Damit untergraben BVerfG und Verfassungsschutz  d a s   tragende Element jeder Demokratie, nämlich weitgehende Homogenität des Verfassungsvolkes, dass ohne menschlichen Gleichklang niemals einen gemeinsamen Willen mehr bilden kann.

Gustav

22. Juni 2021 17:45

"Egal zu welchen Mitteln sie auch greifen, das WirSelbst, das DeutschSein werden und können sie uns nicht nehmen."

Uns nicht, aber zunehmend erfolgreich einer Mehrheit. Uns fehlt bald das Volk.

Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet. Von den Tatsachen, die ihnen mißfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern, wenn er sie zu verführen vermag. Wer sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr, wer sie aufzuklären sucht, stets ihr Opfer. ( Gustave le Bon )

kikl

22. Juni 2021 18:18

"Dieser »ethnisch-kulturell« geprägte Volksbegriff stünde »im Widerspruch zur Offenheit des Staatsvolksverständnisses des Grundgesetztes«."

Stimmt das denn?

Präambel GG:

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben..."

Das Deutsche Volk der Präambel stellt nicht das durch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland definierte Staatsvolk dar, denn diese Gesetze gab es ja gar nicht, als sich das deutsche Volk sich seine Verfassung gab. Es handelt sich folglich um kein Staatsvolk sondern um eine Ethnie.

Weniger später lies man:

Art. 1 (2) GG Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Hierbei muss es sich um das "Staatsvolk" handeln, weil es eine gesetzliche Bestimmung ist, die allein das Staatsvolk betreffen kann. Es wird genau der gleiche Begriff wie in der Präambel benutzt. Der Gesetzgeber geht also offenbar von der Identität von Staatsvolk und deutschem Volk aus. Ansonsten hätte er einen anderen Begriff gewählt.

Was nun lieber Verfassungsschutz?

Gelddrucker

22. Juni 2021 19:39

@Gustav

Ein verbreiteter Irrglaube, dass es eine Mehrheit gibt, die sich nicht als Deutsche fühlt.

Es wird zwar versucht, das den Leuten auszutreiben, aber es funktioniert nicht so richtig.

Problematischstes Klientel ist die Großstadtjugend, die so bunt ist, dass dort teilweise das Deutschsein schon wegtrainiert wurde.

quarz

22. Juni 2021 23:05

@kikl

"Der Gesetzgeber geht also offenbar von der Identität von Staatsvolk und deutschem Volk aus."

Im Prinzip ja, aber die Herrschaften vom VS haben offenbar ein Volontariat bei Radio Eriwan absolviert.

Auf rechtlicher Ebene lässt die Verfassung den Deutern leider so viel Spielraum, dass der Willkür der hermeneutischen Mafia, die ihr Metier als politisches Gunstgewerbe betreibt, kaum Grenzen gesetzt sind. Hier sind Argumente nicht viel mehr als Dekoration, die Sachorientierung vortäuschen soll, wo die Richtung durch rein ideologische Prämissen bestimmt wird.

Wenn man freilich logische und auch ontologische Rücksichten einbezieht, dann zerschellen die Fantastereien der Volksalchemisten an den Bedingungen der Möglichkeit rationalen Denkens. Es gibt intellektuell respektable Denklösungen für so extreme Problemfälle wie Trinität, Transsubstantion und particula ex vacuo. In einem diskursiven Gauklerakt das Volk aus der Existenz zu entlassen und ein Konfettikonglomerat als Ersatz aus dem Hut zu zaubern, das geht aber nur noch mit Voodoo.

Hier übrigens ein guter Vortrag von Krah zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=z9dKdGkMhzg

Grobschlosser

22. Juni 2021 23:51

entsprechende Flugblätter produzieren und diese in den Städten verteilen 

kikl

23. Juni 2021 08:44

"Auf rechtlicher Ebene lässt die Verfassung den Deutern leider so viel Spielraum, dass der Willkür der hermeneutischen Mafia, die ihr Metier als politisches Gunstgewerbe betreibt, kaum Grenzen gesetzt sind."

Wenn man es mit der Interpretation des Textes wirklich ernst nimmt, dann gibt es Grenzen des Interpretationsspielraumes. Im Wege der Eisegese kann man natürlich alles in einen Text hineinfantasieren, was man will, meinetwegen auch, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes gar keinen deutschen Staat mit dem Namen Deutschland sondern einen Multikulti-Staat gründen wollten. Deutschland steht dann für den LBTQ+-Staat. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Wer sich so viel Freiraum bei der Interpretation von Texten nimmt, der kann diese Freiheit Anderen doch nicht verweigern?!

Nur weil man einen Multikultistaat anstrebt, kann man doch nicht eine vernünftige Interpretation des Begriffes "deutsches Volk" jetzt für verfassungsfeindlich erklären?

Entspricht die Identität von Staatsvolk und deutschem Volk nicht auch der historischen Entwicklung, wonach sich die ethnisch Deutschen aus unterschiedlichen Staaten im 19 Jahrhundert in einem einzelnen Staat vereinigen wollten? Das ist die Einigkeit, die wir in unserer Nationalhymne besingen, richtig? Oder kommt die Hymne demnächst auch auf den Index verfassungswidriger Texte?

Lieber Verfassungsschutz, wo führt das noch hin?

Laurenz

23. Juni 2021 10:20

@Grobschlosser

"entsprechende Flugblätter produzieren und diese in den Städten verteilen"

Haben Sie das schon mal gemacht?

Laurenz

23. Juni 2021 13:31

Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?

Niekisch

23. Juni 2021 17:21

Korrektur zu 22.6. 16:28: statt "dass" muss es "das" heißen. 

Der entscheidende Grund dafür, dass der ethnische Volksbegriff neuerdings desavouiert wird, liegt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvB 1/13 - v. 17.1.2017 - "NPD-Urteil". Wurde bisher auf den Text der Präambel und die Deutschenrechte sowie Art. 116 GG abgestellt, um das Staatsvolk zu definieren, so zieht das BVerfG plötzlich Art. 20 II Satz 1 GG heran, wo es heißt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Dieser Begriff ist so allgemein, dass er Ethnisches jedenfalls nicht explizit beinhaltet. Deshalb sei durch diese Vorschrift eine ethnische Konzeption des deutschen Volkes ausgeschlossen, die es dem Gesetzgeber verwehren würde, die Staatsangehörigkeit offen auszugestalten.  Weiter unter II

Niekisch

23. Juni 2021 17:29

II.: Die Zugehörigkeit zum deutschen Volk werde vom Grundgesetz weder als etwas Naturwüchsiges (sic!) noch als unvermeidliche Konsequenz einer historischen Entwicklung verstanden, sondern vielmehr als Ergebnis einer demokratischen Entscheidung. Jedwede Konzeption von "Volksherrschaft", die anstelle eines politischen Volksbegriffs einen anderen, namentlich einen ethnischen Volksbegriff zur Anwendung bringen wolle,sei damit ausgeschlossen. Es müssten alle Menschen eingebürgert werden und damit gleiche staatsbürgerliche Rechte erwerben können. Ein ethnischer Volksbegriff würde bereits eingebürgerte Deutsche zu Staatsbürgern zweiter Klasse degradieren und ihr Recht auf demokratische Gleichheit verletzen (Rdnr. 28)

Die Hüterin der Verfassung verrät das Grundgesetz und erklärt dem verfassunggebenden eigenen Volk den Krieg! 

Merkt Euch diese Sätze gut!

quarz

23. Juni 2021 18:22

@kikl

Ein Punkt, auf den ich immer wieder hinweise, ist der:

Das Grundgesetz definiert, wer "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes" ist, und in der Adjunktionskette des Definiens kommt der ethnische Deutsche vor, der also einerseits grundgesetzlich anerkannte begriffslogische Priorität vor dem "GG-Deutschen" hat, andererseits aber als Kandidat für jeweils künftige Inzidenzbestimmungen gilt. Folglich geht das Grundgesetz davon aus, dass das ethnisch konzipierte Volk, das "sich die Verfassung gab" eben nicht mit dem Verfassungsakt zu existieren aufgehört hat (und durch das "Staatsbürgervolk" abgelöst wurde), sondern unabhängig vom bürgerlichen Kollektiv weiterhin besteht und dass Angehörige des ethnisch deutschen Volkes kraft obiger Definition als Kandidat für Privilegien zu gelten haben, die "Deutschen im Sinne des Grundgesetzes" vorbehalten sind.

kikl

24. Juni 2021 06:44

"Folglich geht das Grundgesetz davon aus, dass das ethnisch konzipierte Volk, das "sich die Verfassung gab" eben nicht mit dem Verfassungsakt zu existieren aufgehört hat (und durch das "Staatsbürgervolk" abgelöst wurde), sondern unabhängig vom bürgerlichen Kollektiv weiterhin besteht"...  Sie stellen vermutlich auf Art 116 GG, der explizit auf die ethnische Volkszugehörigkeit abgestellt, um zu definieren, wer Deutscher ist.

"Art 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Der Souverän Deutschlands ist das deutsche Volk, das sich das Grundgesetz gegeben hat und das sich in Zukunft eine Verfassung geben kann.

Lieber Verfassungsschutz, wir wissen, dass sie hier aufmerksam mitlesen: Ethnie ist wirklich nichts böses und auch nicht mit Rasse zu verwechseln:

Ethnie von altgriechisch ἔθνος éthnos „Volk“ bezeichnet eine abgrenzbare soziale Gruppe, der aufgrund ihres intuitiven Selbstverständnisses und Gemeinschaftsgefühls als Eigengruppe eine Identität als Volksgruppe zuerkannt wird. Grundlage dieser Ethnizität können gemeinsame Eigenbezeichnung, Sprache, Abstammung, Wirtschaftsordnung, Geschichte, Kultur, Religion oder Verbindung zu einem bestimmten Gebiet sein.

Niekisch

24. Juni 2021 10:23

@ quarz & kikl: Es beißt die Maus keinen Faden ab: seitdem die uns Verwaltenden und die Hüterin der Verfassungsordnung vom ius sanguinis abgegangen sind und immer mehr Hoheitsrechte an die EU abtreten, sind wir mit Carl Schmitt gesprochen auf dem Weg "zur Beseitigung der bestehenden Verfassung unter gleichzeitiger Beseitigung der ihr zugrundeliegenden verfassunggebendenden Gewalt", also auf dem Wege der Verfassungsvernichtung ( C.S. Verfassungslehre, S. 99 ), zumindest der Verfassungsbeseitigung. 

 

kikl

24. Juni 2021 14:30

"...sind wir mit Carl Schmitt gesprochen auf dem Weg "zur Beseitigung der bestehenden Verfassung ..."

Da haben sie natürlich vollkommen Recht, denn zu den Grundfesten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört die Volkssouveränität. Daher ist die Frage, wer als "Volk" im Sinne von Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes anzusehen ist, tatsächlich eine fundamentale Frage unserer Grundordnung.

So lange der Verfassungsschutz sich im Irrtum darüber befindet, wer der Souverän im Sinne des Grundgesetzes ist, kann man den Verfassungsschutz nicht als Verfassungsfeind bezeichnen. Nur wer sich absichtlich gegen die Volkssouveränität richtet, ist ein Verfassungsfeind.

Laut Grundgesetz ist der Souverän das deutsche Volk und das deutsche Volk ist ethnisch bestimmt. Es ist nicht mit der Gesamtheit der beliebig definierbaren Staatsangehörigen gleichzusetzen.

Das ergibt sich explizit aus Art. 116 GG aber auch aus der Zusammenschau von Präambel, Art. 1 Abs. 2 und Art. 146 GG.

Insofern kann die Staatsangehörigkeit auch nicht nach Belieben des Gesetzgebers ausgestaltet werden, denn dann könnte er Gesetzgeber sich sein eigenes Staatsvolk definieren. Dann wäre der Gesetzgeber und nicht das Volk der eigentliche Souverän. Das stünde im Widerspruch zur Volkssouveränität.

Der Verfassungsschutz liest hier ja fleißig mit und wird sich in Zukunft nicht mehr auf einen "Irrtum" berufen können, wenn man ihm Verfassungsfeindlichkeit unterstellt.

Niekisch

24. Juni 2021 16:25

@ kikl: zum Ganzen recht gut: Schachtschneider, Karl Albrecht- Die Souveränität Deutschlands, Souverän ist, wer frei ist, 1. Auflage 2012, S. 145-147. Die einschlägigen Gerichtsentscheidungen bei www.dejure.org zu den jeweiligen GG-Artikeln und Gesetzen.

kikl

24. Juni 2021 18:37

@Niekisch Danke für den Hinweis. Herr Professor Schachtschneider sagt es ja ganz direkt:

"2. Deutsches Volk

Das Grundgesetz verfasst das Deutsche Volk zu einem Staat, nicht irgendeine Bevölkerung. Das folgt aus der Präambel und aus dem Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG. Die "Deutschen" im Sinne der Präambel und des Art. 20 Abs. 4 GG sind die deutsche Ethnie. Zwar ist die Staatsangehörigkeit durch das Staatsangehörigkeitsrecht formalisiert, aber sie darf nicht beliebig zugesprochen werden, sodass das Deutsche des Deutschen Volkes verlorengeht. Naturalisation ist ihrem Prinzip nach eine Ausnahme aus familiären Gründen. Das Deutsche ist durch die Herkunft und eine christlich fundierte, aufklärerische kulturelle Einheit bestimmt. Deutschland ist aus der Spracheinheit der Menschen in der Mitte Europas entstanden (Rprp, S. 1194). Das Grundgesetz verfasst Deutschland nicht als Einwanderungsland. Das Prinzip des Deutschen steht nicht zur Disposition des Gesetzgebers auch nicht des verfassungsändernden Gesetzgebers (Art. 79 Abs. 3 GG)"

Lieber Verfassungsschutz, da haben sie offenbar grundlegende Begriffe des Grundgesetzes vollkommen falsch verstanden. Wenn Sie es aber richtig verstanden haben, dann stehen nicht wir sondern Merkel und Co. wegen Ihrer Einwanderungspolitik im Verdacht Verfassungsfeinde zu sein. Nehmen Sie sich einmal Ihren Innenminister Seehofer zur Brust, der das mitzuverantworten hat.

Niekisch

25. Juni 2021 12:03

@ kikl: Danke für das ausführliche Zitieren aus Schachtschneider. ich gebe zu: war zu faul...

Der Zug rollt - jetzt kann jede deutsche Eigenregung kriminalisiert werden und anschließend vernichtet werden. Zu unserer Hoffnung: totalitäre Systeme stolpern hin und wieder über sich selber, indem sie sich durch Übertreibung ihr eigenes Grab schaufeln..

kikl

25. Juni 2021 15:13

"...totalitäre Systeme stolpern hin und wieder über sich selber, indem sie sich durch Übertreibung ihr eigenes Grab schaufeln..."

Das stimmt, aber es kann sehr lange dauern.

Das tragische ist allerdings, dass die Protagonisten der totalitären Buntheit sich selber für "Demokraten" halten. Wer Ihre Ziele nicht teilt,  der wird als Feind bekämpft, d.h. mit staatlicher oder nicht-staatlicher Gewalt (Verfassungsschutz und Antifa).

Dabei müsste sich der Verfassungsschutz für den Erhalt des Souveräns, Deutsches Volk, einsetzen. Ohne Souverän keine Volkssouveränität. Der Verfassungsschutz setzt damit die Axt an die Wurzel unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die vermeintliche Offenheit des Staatsvolksverständnisses des Grundgesetzes steht in offenkundigen Widerspruch zur Volkssouveränität. Wenn der Gesetzgeber sich sein Volk aussuchen kann, dann ist der Gesetzgeber und nicht das Volk der Souverän.

Beispiel: Der Bundestag beschließt mit allen seinen Stimmen, dass allein die Mitglieder des Bundestages Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Dieses Gesetz tritt in Kraft. Wenn es nach dem Verfassungsschutz geht, dann wäre danach allein der Bundestag aufgrund der "Offenheit des Staatsvolksverständnisses" das deutsche Volk und damit der Souverän. Das ist absurd.

Also lieber Verfassungsschutz, bitte schalte Deine grauen Zellen ein.

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