Wiedervorlage (2): Volk und Homogenität

Gespräch mit Lehnert über den Umgang mit der neuerlichen Attacke des Verfassungsschutzes auf unsere Arbeit. Klagen wir? Stellen wir klar?

Götz Kubitschek

Götz Kubitschek leitet den Verlag Antaios

Zwei­mal ja, und wir begin­nen mit einer Wie­der­vor­la­ge. In Erin­ne­rung zu rufen sind Karl­heinz Weiß­manns Defi­ni­tio­nen zwei­er Begrif­fe, gegen die sich der Angriff des Ver­fas­sungs­schut­zes rich­tet: Volk und Homogenität.

Indem wir die Defi­ni­tio­nen die­ser bei­den Leit­be­grif­fe erneut ver­öf­fent­li­chen, wider­le­gen wir zugleich eine Behaup­tung, die zu den unhalt­ba­ren im Ver­fas­sungs­schutz­be­richt des Lan­des Sach­sen-Anhalt gehört. Dort wird zunächst aus einem Bei­trag zitiert, den ich schrieb, um zu begrün­den, war­um wir unse­re exter­nen Aka­de­mie­re­fe­ren­ten nicht mehr der öffent­li­chen (und das bedeu­tet immer: denun­zia­to­ri­schen) Bericht­erstat­tung aus­set­zen woll­ten. Ich schrieb:

Jah­re­lang haben wir trans­pa­rent gear­bei­tet, haben das getan, was man ‚Gesicht zei­gen‘ nennt – eine kom­plett aus­ge­lutsch­te Sache. Die­se Trans­pa­renz, die jeder­mann (auch Hal­den­wang) zeig­te, daß mit uns auf eine anstän­di­ge Wei­se zu rech­nen sei, hat unse­re behörd­li­che Kri­mi­na­li­sie­rung nicht ver­hin­dert. (…) Daher ist nun Schluß mit der Trans­pa­renz. Sol­len die sich halt Mühe geben.

Der Ver­fas­sungs­schutz Sach­sen-Anhalt schluß­fol­gert daraus:

Typisch für rechts­extre­mis­ti­sche Grup­pie­run­gen, die von Ver­bo­ten, Löschun­gen, staat­li­chen Ent­schei­dun­gen o. ä. betrof­fen sind, nimmt auch das IfS eine „Opfer­rol­le“ ein. Die hier von Götz KUBITSCHEK sug­ge­rier­te Trans­pa­renz war und ist Illu­si­on. Er leg­te in der Ver­gan­gen­heit weder Struk­tur noch Ideo­lo­gie des IfS offen.

Wir wer­den in einem spä­te­ren Bei­trag die Fra­ge erör­tern, wie ein bis vor kur­zem gemein­nüt­zi­ger Ver­ein nicht trans­pa­rent sein kann, der ers­tens alle drei Jah­re auf Herz und Nie­ren geprüft wird und zwei­tens 41 Stu­di­en, 104 Aus­ga­ben sei­ner haus­ei­ge­nen Zeit­schrift, rund 100 Vor­trags­vi­de­os und Pod­casts sowie – Stand heu­te – 5670 Bei­trä­ge in die­sem Blog ver­öf­fent­licht hat.

Heu­te soll es aber um die Wie­der­vor­la­ge, also die erneu­te Ver­öf­fent­li­chung zwei­er Begriffs­de­fi­ni­tio­nen gehen, die so trans­pa­rent wie jede Publi­ka­ti­on nicht erst mit­tels “Beob­ach­tungs­mit­teln” ans Licht der Öffent­lich­keit gezerrt wer­den müs­sen, son­dern seit 2009 im immer noch lie­fer­ba­ren Band 1 des Staats­po­li­ti­schen Hand­buchs nach­zu­le­sen sind, ver­faßt von Karl­heinz Weiß­mann, geför­dert vom Insti­tut für Staatspolitik.

Die hier nun wie­der­vor­ge­leg­ten Defi­ni­tio­nen bei­der Begrif­fe sind des­we­gen emi­nent wich­tig, weil sie die star­re Zuschrei­bung durch den Ver­fas­sungs­schutz wider­le­gen. Sie zei­gen, was jeder wis­sen kann, der unse­re Arbeit ver­folgt (im dop­pel­ten Wort­sinn!): Von Rein­heits­vor­stel­lun­gen ist bei uns – abge­se­hen von Küchen­zei­le und Unter­wä­sche – kei­ne Rede, also auch nicht mit Blick auf ein Volk, eben­so­we­nig aber von Belie­big­keit, rei­nem Kon­strukt und “unbe­schrie­be­nem Blatt”. Wir spre­chen von sub­stan­ti­el­ler Gleich­heit, von “Wir” und “die Ande­ren”, von rela­ti­ver Homo­ge­ni­tät undsoweiter.

Wir hät­ten neben Volk und Homo­ge­ni­tät auch noch Begrif­fe wie Dif­fe­renz, Erbe, Hier­ar­chie, Men­schen­bild und Ras­se wie­der­vor­le­gen kön­nen. Alle­samt sind sie im Band Leit­be­grif­fe des Staats­po­li­ti­schen Hand­buchs defi­niert, unter­füt­tert immer auch mit prä­gnan­ten Stel­len aus Wer­ken wich­ti­ger Den­ker, die sich zum The­ma äußerten.

Wer also wei­ter­le­sen und eine Vor­stel­lung davon gewin­nen möch­te, was welt­an­schau­li­che Trans­pa­renz ist, kann die fünf Bän­de des Staats­po­li­ti­schen Hand­buchs (ins­ge­samt über 350 Begrif­fe, Wer­ke, Vor­den­ker, Orte und Daten auf über 1000 Sei­ten) hier für den poli­ti­schen Preis von nur 67,50 € erwer­ben, jeden Band natür­lich auch einzeln.

Nun aber: Volk und Homogenität.

– – –

Volk ist, was folgt, das heißt der Begriff bezog sich ursprüng­lich auf ein Gefol­ge, eine Gefolg­schaft nicht nur mili­tä­ri­schen Cha­rak­ters, die sich einem Herrn anschloß. Damit ist aller­dings die Men­ge der Ent­ste­hungs­mög­lich­kei­ten eines Vol­kes nicht erschöpft. Es müß­te im Rah­men der Eth­no­ge­nese – »Volk­wer­dung« – noch hin­ge­wie­sen wer­den auf die »Urvöl­ker« und auf Völ­ker, die durch Zusam­men­schluß ent­ste­hen. Die oft mit dem Begriff Volk ver­bun­de­ne Vor­stel­lung, daß Völ­ker auf gemein­sa­me Abstam­mung im stren­gen Sinn zurück­ge­führt wer­den kön­nen, ist aller­dings falsch. Viel­mehr ist dar­auf zu ver­wei­sen, daß Völ­ker his­to­ri­sche Grö­ßen sind und nicht ohne orga­ni­sa­to­ri­schen Ein­griff – als qua­si­na­tür­li­che Grö­ßen – entstehen.

»Völ­ker« als vor­po­li­ti­sche, eth­ni­sche, kul­tu­rel­le, sprach­li­che und reli­giö­se Ein­hei­ten, sind eine seit der Anti­ke bekann­te Grö­ße. Der eth­nos oder genos im Grie­chi­schen etwa, konn­te durch­aus die staat­lich viel­fach gespal­te­ne Ein­heit aller Ioni­er oder Dorer bezeich­nen. Bei Hero­dot fin­det sich der Hin­weis auf das Grie­chen­tum, das durch Blut und Spra­che eine Ein­heit bil­de, gekenn­zeich­net durch die gemein­sa­me Ver­eh­rung der Göt­ter, die glei­chen Sit­ten und Bräu­che. Dem­ge­gen­über war der popu­lus Roma­nus, also das »römi­sche Volk«, eine ganz poli­tisch ver­stan­de­ne Ein­heit. Schon hier zeigt sich also der Dop­pel­sinn des Begriffs.

In der deut­schen wie in den meis­ten ande­ren euro­päi­schen Spra­chen dien­te das Wort »Volk« aller­dings nicht nur der Bezeich­nung eth­ni­scher oder poli­ti­scher Ein­hei­ten, es wur­de auch bis ins 19. und teil­wei­se bis ins 20. Jahr­hun­dert ver­stan­den als Bezeich­nung für die »Men­ge«, für »arme liute«, was jeder Beru­fung auf das »Volk« einen »gefühls­de­mo­kra­ti­schen« (Max Sche­ler) Zug ver­lieh und begreif­li­cher­wei­se das Unbe­ha­gen einer aris­to­kra­ti­schen oder mon­ar­chi­schen Obrig­keit wach­rief und im deut­schen Fall die Nähe von Natio­nal– und Demo­kra­tie­be­we­gung erklärt, die bei­de im Namen des Vol­kes auftraten.

Völ­ker sind his­to­ri­sche Grö­ßen, aber sie sind, wie Til­man May­er fest­stell­te, »… nicht ver­ein­bart, beschlos­sen, kontra­hiert, gestif­tet, gegrün­det, geschaf­fen, d.h. kon­ven­tio­nell«. Das Volk ist nicht mehr Natur, aber auch nicht künst­lich wie etwa der Staat künst­lich ist. Es beruht oft auf »Abstam­mungs-«, in jedem Fall aber auf »Fort­pflan­zungs­ge­mein­schaft«, und die »Eth­no­ge­nese« ist ein in vie­len Fäl­len durch­aus rekon­stru­ier­ba­rer Pro­zeß. So konn­te mit Hil­fe archäo­lo­gi­scher Fun­de gezeigt wer­den, wie die Ver­schmel­zung frän­ki­scher und bur­gun­di­scher Grup­pen in Nord­ost­frank­reich statt­fand, nach­dem bei­de Grup­pen über einen rela­tiv lan­gen Zeit­raum in einem gemein­sa­men Staat neben­ein­an­der leb­ten. Selbst in den mythi­schen Über­lie­fe­run­gen abstam­mungs­stol­zer Völ­ker – etwa der Römer – ist die Erin­ne­rung an die Hete­ro­ge­ni­tät der Anfän­ge manch­mal erhal­ten geblieben.

Die moder­ne Natur­wis­sen­schaft bie­tet ein brei­tes Reper­toire von Metho­den, um »Eth­no­ge­nesen« zu rekon­stru­ie­ren, ohne Stif­tungs­my­then – den »Eth­no­go­ni­en« – blind zu ver­trau­en. Wie weit sol­che Kon­zep­te füh­ren, kann man etwa an dem Human Geno­me Diver­si­ty Pro­ject fest­stel­len, das 1991 von Lui­gi Luca Caval­li-Sfor­za, einem renom­mier­ten Gene­ti­ker der Uni­ver­si­tät Stan­ford, begrün­det wur­de und seit­dem des­sen Lebens­werk, die Rekon­struk­ti­on des mensch­li­chen Stamm­baums, zu voll­enden sucht.

Damit sind eth­ni­sche Grup­pen aber auch über Erb­infor­ma­tio­nen defi­niert und dem immer wie­der unter­nom­me­nen Ver­such der Boden ent­zo­gen, das Vor­han­den­sein eth­ni­scher Iden­ti­tät zu leug­nen. Mög­li­cher­wei­se könn­te hier ein­ge­wen­det wer­den, daß die prä­zi­se Abgren­zung einer Eth­nie nur noch im Fall der »Völ­ker ewi­ger Urzeit« (Kurt Brey­sig) mög­lich ist, aber Caval­li-Sfor­za hat im Rah­men sei­ner For­schun­gen auch dar­auf hin­ge­wie­sen, daß moder­ne Natio­nen meß­ba­re gene­ti­sche Gemein­sam­kei­ten besit­zen. Er bestä­tigt damit eine älte­re The­se des deut­schen Eth­no­lo­gen Wil­helm E. Mühl­mann, der zwar gegen die roman­ti­sche Idee vom »Urvolk« auf den geschicht­li­chen Cha­rak­ter der Völ­ker bestand, deren kol­lek­ti­ven »Cha­rak­ter« aller­dings mit Hin­weis auf ein im all­ge­mei­nen eth­nisch homo­ge­nes »orga­ni­sie­ren­des Zen­trum« erklär­te, das frem­de Bestand­tei­le anzog, assi­mi­lier­te und durch die Behaup­tung einer gemein­sa­men Abstam­mung an sich band.

– – –

Homo­ge­ni­tät bezeich­net die durch sub­stan­ti­el­le Gleich­heit bestimm­ten Tei­le eines Gan­zen und hat für mensch­li­che Sozi­al­bil­dun­gen immer eine gro­ße Rol­le gespielt. Homo­ge­ni­tät wird in ers­ter Linie dadurch erreicht, daß das Ande­re als anders erkannt und dis­zi­pli­niert oder aus­ge­schlos­sen wird.

Der Maß­stab für das Anders-Sein kann vari­ie­ren, eher stren­ger oder eher sanf­ter Natur sein. Grund­sätz­lich gilt aber, daß man den, der wegen kör­per­li­cher oder see­li­scher Abwei­chung der Nor­ma­li­tät wider­spricht, abson­dert oder eli­mi­niert. Ein Rest der ursprüng­li­chen Grau­sam­keit sol­cher Ver­fah­ren hat sich im kind­li­chen „Hän­seln“ und den Initia­ti­ons­prü­fun­gen jugend­li­cher oder kri­mi­nel­ler Ban­den erhalten.

Als mil­de Vari­an­te erschei­nen die Aus­gren­zungs­me­cha­nis­men, mit denen die „Anstän­di­gen“ in moder­nen Gesell­schaf­ten „poli­tisch inkor­rek­te“ Mei­nun­gen ahn­den, wenn­gleich die sozia­len Kon­se­quen­zen zum Teil erheb­li­che sind.

Ohne Zwei­fel spielt Homo­ge­ni­tät des­halb eine so gro­ße Rol­le für das Regu­lie­rungs­be­dürf­nis mensch­li­cher Grup­pen, weil die­se Eigen­schaft Kol­lek­tiv­vor­tei­le ver­schafft. Der Etho­lo­ge Ire­nä­us Eibl-Eibes­feldt spricht davon, daß „nor­man­glei­chen­de Aggres­si­on“ das Ziel der „Gleich­schal­tung“ ver­folgt und gewähr­leis­tet, daß das Ver­hal­ten jedes Ein­zel­nen für die ande­ren  Mit­glie­der des Ver­ban­des „vor­aus­sag­bar“ bleibt. Aller­dings kann die­ser Grund­satz nicht sche­ma­tisch ange­wen­det wer­den, da sich in der Ent­wick­lung der Mensch­heit immer wie­der gezeigt hat, daß Abweich­ler beson­ders wert­vol­le Fähig­kei­ten besa­ßen, die letzt­lich auch dem grö­ße­ren Gan­zen zu Gute kamen.

In dif­fe­ren­zier­ten Gesell­schaf­ten wird die­sem Sach­ver­halt Rech­nung getra­gen, wenn­gleich auch sie nicht ohne ein erheb­li­ches Maß an Homo­ge­ni­tät exis­tie­ren kön­nen. In der Ver­gan­gen­heit hat man die etwa durch Abschluß von ein­zel­nen Schich­ten oder Berufs­grup­pen qua Homo­ga­mie gewährleistet.

Wenn es für den moder­nen Staat nicht mög­lich ist, die­sem Weg zu fol­gen, so muß doch gera­de er die Homo­ge­ni­tät sei­ner Gesamt­bür­ger­schaft im poli­ti­schen Sinn auf­recht­erhal­ten. Auf die­sen Sach­ver­halt hat zuerst Carl Schmitt hin­ge­wie­sen und gezeigt, daß vor allem die Demo­kra­tie die Homo­ge­ni­tät des Staats­vol­kes vor­aus­setzt, wes­halb die Demo­kra­tie im all­ge­mei­nen nur unter natio­nal­staat­li­chen Bedin­gun­gen ent­ste­hen und bestehen kann.

Durch die Argu­men­ta­ti­on Schmitts wur­de ins Bewußt­sein geho­ben, daß sich die Ent­wick­lung des natio­na­le Gedan­kens allein in Euro­pa voll­zie­hen konn­te, bedingt durch die dem Chris­ten­tum ent­nom­me­ne Vor­stel­lung einer umfas­sen­den Brü­der­lich­keit, die eine Homo­ge­ni­tät vor­aus­setzt, die theo­re­tisch die gan­ze Mensch­heit umfaßt, fak­tisch aber auf die poli­tisch aus­schlag­ge­ben­de Grup­pe beschränkt wird.

Der ele­men­ta­re Zusam­men­hang von Demo­kra­tie und Nati­on beruht auf der Annah­me, daß der demos eine iden­ti­fi­zier­ba­re Grö­ße ist – die Nati­on – deren Wil­lens­äu­ße­rung ihre Ein­heit vor­aus­setzt, die am ehes­ten durch ihre Homo­ge­ni­tät ver­bürgt erscheint. Die Tat­sa­che, daß die euro­päi­schen Natio­nen nicht als nur fik­ti­ve Abstam­mungs­ge­mein­schaf­ten zu betrach­ten sind, son­dern tat­säch­lich auf gemein­sa­mer eth­ni­scher Her­kunft beru­hen und über sehr lan­ge Zeit­räu­me Hei­rats­ge­mein­schaf­ten bil­de­ten, hat die­sem Aspekt und dem dar­aus resul­tie­ren­den Zusam­men­ge­hö­rig­keits­ge­fühl außer­or­dent­li­che Sta­bi­li­tät verliehen.

Umge­kehrt führ­te die Mas­sen­ein­wan­de­rung zu einem Ver­lust an Homo­ge­ni­tät, der nicht ein Mehr an indi­vi­du­el­ler Frei­heit zur Kon­se­quenz hat­te – wie von den Befür­wor­tern des „Mul­ti­kul­tu­ra­lis­mus“ behaup­tet – son­dern einen Sub­stanz­ab­bau, der die Exis­tenz der euro­päi­schen Natio­nen eben­so wie die der Demo­kra­tie in Fra­ge stellt.

Götz Kubitschek

Götz Kubitschek leitet den Verlag Antaios

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Kommentare (113)

Nordlicht

14. Oktober 2021 11:18

Ganz banal:

Wer nicht für uns, das historisch gewachsene deutsche Volk, ist, der ist gegen uns. Wer sich nicht integiert, der folgt nicht, sondern hat eine eigene Agenda und will sie auf unserem Grund und Boden durchsetzen. Den sollte man herausdrängen.

(Oder, wie eine inzwischen bekannte und in den Mainstream-Medien hoch geschätzte grüne Nachwuchspolitiker schrieb: ".. mit dem Besen herauskehren".)

brueckenbauer

14. Oktober 2021 12:26

Der entscheidende Punkt bei "Volk" scheint mir, dass es ganz allgemein solche Begriffe (für solche Entitäten) gibt, die durch strikte Grenzziehung definiert werden - und andere, die durch ein erkennbares Zentrum bestimmt sind, aber keine strikten Grenzen haben. Wir erkennen jederzeit, wo die Spitze eines Berges oder tiefste Punkt eines Tals liegen; aber wir haben keine bestimmte Vorstellung, wo der Berg aufhört und das Tal anfängt. Wenn man nun allerdings fragt, wo das Zentrum eines Volkes liegt, dann muss man gewöhnlich antworten: in seinen "Nationalisten".Gegen diese Einsicht hilft dann nur noch der "Verfasssungsschutz".

Dietrichs Bern

14. Oktober 2021 12:40

Absolute Zustimmung. Das alles einfach so hinzunehmen kann jedenfalls nicht die Lösung sein. 

quarz

14. Oktober 2021 13:02

Systematisch erscheint es mir geboten, den Begriff der kulturellen Ähnlichkeit ins Zentrum der Analyse zu stellen. Aus dieser Grundrelation lassen sich dann mit clusteranalytischen Methoden kulturell zusammengehörende Kollektive auf verschiedenen Hierarchieebenen ableiten. Darunter das Volk.

Biologische und historische Merkmale wie die (genetische bzw. geschichtliche) Abstammungsgemeinschaft sind definitorisch nicht wesentlich, de facto aber eng mit der Volkshaftigkeit verknüpft, weil sie Bedingungen schaffen, unter denen das kulturell definierte Volkskollektiv entstehen und bestehen kann.

Die kulturell definierte ethnische Gemeinschaft kann in unterschiedlichen Graden realisiert sein, wodurch die Begriffe der (relativen) ethnischen Homogenität bzw. Heterogenität ins Spiel kommen.

In den empirischen Sozialwissenschaften wird bereits seit Jahrzehnten mit Messindizes für ethnische Homogenität gearbeitet (Die einschlägige Forschung in aller Welt wäre demnach nach den VS-Kriterien "gesichert rechtsextremistisch").

Und es gibt mittlerweile auch Berge an Forschungsresultaten, welche die schädlichen Wirkungen von zu wenig ethnischer Homogenität belegen.

Niekisch

14. Oktober 2021 13:03

Vorab zum Selbstverständnis des sog. Verfassungsschutzes: "Um die Überschreitung dieser Linie ( Gefährdung des staatlichen Bestandes und der freiheitlichen Ordnung ) feststellen zu können, von der an verfassungsfeindliche Betätigungen zu einer Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung werden, der nicht mehr mit politischen Mitteln, sondern nunmehr mit juristischen Mitteln begegnet werden kann, muß man dieses Vorfeld notwendig beobachten.." (BVerfGE 40, 287 (288))

Der mit dem Wolf tanzt

14. Oktober 2021 13:13

@Nordlicht: "Wer sich nicht integriert....  " ist nicht das primäre Problem, es ist ein Phänomen.

Wer (systematisch importierte) Integrationsverweigerung als politische Waffe benutzt, DER ist als der eigentliche Feind einzustufen.  Sprich  das gesamte (unterwanderte) System! 

URN

14. Oktober 2021 14:02

Es ist immer gut und richtig, mit Konkretem und Quellen zu arbeiten und zu argumentieren, nicht aber Esoterik zu betreiben, wie es leider viele Kommentatoren hier tun. Was Sie, Niekisch, als "Selbstverständnis des sog. Verfassungsschutzes" bezeichnen, haben Sie dem 40. Band der Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts entnommen. Es handelt sich also um die Rechtsansicht der Richter, nicht aber um das "Selbstverständnis" eines Geheimdienstes.

Niekisch

14. Oktober 2021 14:49

"Es handelt sich also um die Rechtsansicht der Richter, nicht aber um das "Selbstverständnis" eines Geheimdienstes."

@ URN 14:02: Ja, wenn sie, die Richter, sich das in der Entscheidung Zitierte zu eigen gemacht haben, wenn nicht, dann haben sie bloß zitiert. So oder ist die Ansicht des Verfassungsschutzes wohl unverfälscht in der Entscheidung enthalten.

anatol broder

14. Oktober 2021 15:29

@ imagine

der zusammenhang von «voll» und «pfosten» besteht darin, dass es sich bei beidem um strategien der ärschekaste handelt, was systemlogisch ein unaufhebbar wilder spruch ist.

Laurenz

14. Oktober 2021 15:54

@GK

"Daher ist nun Schluß mit der Transparenz. & Die hier von GK suggerierte Transparenz war und ist Illusion."

Frage: Wie ist das zu verstehen? Habe den Kanal Schnellroda abonniert. Da werden in der Regel nach & nach die Reden der IfS-Dozenten, sogar vorab der schriftlichen Ankündigung (meist durch JS) auf der SiN, veröffentlicht.

Auch beim Podcast mit Tillschneider wurde das Thema zwar ausgiebig debattiert, aber nicht die Frage beantwortet, was denn der VS in Ihren Augen meint? 

Ich, als einfacher Konsument, sehe Sie als Autor, Publizist, Geschäftsführer eines Verlages, der nebenbei ab & immer immer noch Vater Seiner jetzt größeren Kinder ist. Wo oder wie sollte da der Raum für "Nicht-Transparenz" bleiben? Das würde ja fast einer Übermenschlichkeit Zeugnis ablegen.

Karl Otto

14. Oktober 2021 17:38

Dabei war "Volk" doch ein Begriff der Aufklärung. Das Volk gegen Fürsten und Pfaffen.

Offenbar bewegen wir uns auf eine neue Fürsten- und Pfaffenherrschaft zu.

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 18:00

1.

Inzwischen zeigt es sich eindeutig, daß der VS sich einer ihm nicht zustehenden Autorität anmaßt, indem er sich in intellektuelle Diskurse einmischt, um sich Einblick in Denkansätze zu verschaffen und den wissenschaftlichen Diskurs, je nach modischen ideologischen Vorgaben der Parteipolitik zu sanktionieren und zu diskreditieren wie es sonst nur in Diktaturen üblich ist. Seit wann gehört die Prüfung wissenschaftlich-intellektueller und ästhetisch-intellektueller Diskurse zu den Aufgaben von Geheimdiensten? Haben wir dafür nicht den akademisch-intellektuellen Diskussionsraum? Von welchem Gesetz ist ihre anmaßender Einmischung nebst Urteilsbildung denn gedeckt? Um die Sache kurzzuschließen: Geheimdienste sind keine Ansprechs- und Diskussionspartner in den obigen von GK erörterten Fragen.
 

kikl

14. Oktober 2021 18:11

@brueckenbauer Sehr gut gesagt. 

Mein Gegenbeispiel ist die Erde selbst. Dessen Atmosphäre reicht kilometerweit ins Weltall hinaus und wird kontinuierlich dünner. Es gibt aber keinen rasiermesserscharfe Trennung zwischen Weltall und Erdatmosphäre. Es gibt einen kontinuierlichen Übergang, der sogar fluktuiert. Folgt daraus, dass die Erde und das Weltall nicht existieren? Natürlich nicht. Es gibt nur einen unscharfen Übergangsbereich. Das gibt es bei Völkern ganz genauso. Daraus folgt aber genauso wenig, dass Völker nicht existieren.

Zum VS: Eine "verfassungsfeindliche Betätigung" setzt voraus, dass die Absicht besteht, die Verfassung abzuschaffen. Wer sich in gutem Glauben irrtümlich gegen die Verfassung richtet, der ist kein Verfassungsfeind. Wenn die Sezession eine "substantielle Gleichheit" der deutschen Bevölkerung erhalten will, dann tut sie es, um die Demokratie zu erhalten. 
 

"Der elementare Zusammenhang von Demokratie und Nation beruht auf der Annahme, daß der Demos eine identifizierbare Größe ist – die Nation – deren Willensäußerung ihre Einheit voraussetzt, die am ehesten durch ihre Homogenität verbürgt erscheint."

kikl

14. Oktober 2021 18:16

Vielleicht ist ja auch ihr Verständnis des Souveräns, des deutschen Volkes, lieber VS nicht verfassungskonform? Wenn es das deutsche Volk als Ethnie gar nicht gibt, wer ist dann eigentlich "deutscher Volkszugehörigkeit" im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG?

Das Grundgesetz geht selbst grundsätzlich davon aus, dass es die Ethnie "deutsches Volk" gibt und dass die Bürger des Landes diesem Volk angehören. Deshalb heißt der Souverän deutsches Volk (Art. 1 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 2 und 4 GG) und deshalb heißen die Bürger des Landes Deutsche (Art. 20 Abs. 4 GG) und deshalb heißt das Land Deutschland (Art. 20 Abs. 1 GG).

Dass es keine vollkommene Identität zwischen Volkszugehörigkeit und Staatszugehörigkeit gibt, das ist unvermeidlich. Das liegt bereits im Begriffe des Volkes begründet, der zugegebenermaßen einen unscharfen Rand besitzt. Aber eine weitgehende Übereinstimmung wird implizit vorausgesetzt, sonst könnte man nicht von einem deutschen Volk sprechen. Dann müsste man allein vom Staatsvolk sprechen.

Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber nicht nach Belieben definieren kann, wer der Souverän  ist.

Allnichts

14. Oktober 2021 18:22

Dem Verfassungsschutz scheint eine offizielle Auflistung von Beteiligten samt deren Funktionen sowie eine Art von Grundsatzprogramm zu fehlen, ausserdem eine genaue Darstellung, mit wem wann und wie zusammengearbeitet wurde und wird. Es schimmert auch immer wieder durch, dass dort von irgendeinem Hintergrundplan ausgegangen wird, von ganz düsteren, verborgenen Absichten.

Es kündigt sich an, dass nach einer Phase, in der konservative, rechte, nationale Meinungen doch eine gewisse Verbreitung in der Allgemeinheit erfahren konnten. nun nach und nach alles eingestampft und verunmöglicht wird und weiter werden soll, was sich dabei als zu erfolgreich gezeigt hat. Dieser Staat will uns nicht, ganz einfach. Unüberbrückbare Differenzen.

Grobschlosser

14. Oktober 2021 18:29

re Karl Otto :stimmt ganz genau : eine sehr kleine (und gut organisierte ) Minderheit ,bestehend aus Politpfaffen und Jakobinern der berliner Republik drängt mir und Ihnen eine neue ,integrationsunwillige Nachbarschaft auf. Interessanterweise bevorzugen elitäre Linksbürger einen deutschen bzw. ein europäischem Lebensraum -sie verzichten gerne auf die multikulturelle Bereicherung wie sie inzwischen für Arbeiterwohnquartiere selbstverständlich ist. Jakobiner und sog. "Herrenclubs" propagieren seit Jahrzehnten die Zuwanderung gewaltaffiner Personen - Menschen die immer wieder durch Verbrechen negativ auffallen und letztendlich den Zielstaat finanziell und gesellschaftlich extrem belasten . Der Fall der GRÜNEN-Sprecherin zeigt deutlich : sie kann sich nicht in die Mehrheitsgesellschaft integrieren -sie versteigt sich zu schlimmen Behauptungen ,sie zeigt ihrer Umwelt :"ich gehöre nicht dazu - ich lehne euch ab" . Das Verhalten sehr vieler "Migranten" bleibt unverständlich und merkwürdig -ob es nun prügelnde Türkenkinder sind oder kriminelle Araberclans: das Verhalten ist kriminell -oder eben : ein Fall für die Neurologie.

Niekisch

14. Oktober 2021 18:49

"Von welchem Gesetz ist ihre anmaßender Einmischung nebst Urteilsbildung denn gedeckt?"

BVerfSchG - Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (gesetze-im-internet.de)

Sie beobachten, prüfen und der Innenminister verbietet dann.

Niekisch

14. Oktober 2021 19:00

"bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber nicht nach Belieben definieren kann, wer der Souverän  ist."

@ kikl 18:16: Und ich bin der Meinung, dass das souveräne Volk bestimmt, wer die Legislative, also den gesetzgebenden  Bundestag, bildet.

Laurenz

14. Oktober 2021 19:07

 

@Volksdeutscher

"Seit wann gehört die Prüfung wissenschaftlich-intellektueller und ästhetisch-intellektueller Diskurse zu den Aufgaben von Geheimdiensten?"

Das tut er ja gar nicht, er schreibt bei der Antifa ab.

Was allerdings nachwievor einen inneren Widerspruch darstellt, ist der Vorwurf des VS an die Rechte biologistische Aspekte in den Raum zu stellen. Wenn denn biologistische Definitionen verfolgungswürdig sind, bleibt die Verfolgung des Antisemitismus absurd & ist de facto biologistisch oder gar rassistisch. Denn, dann es gibt dann keinen Semitismus, weder pro- noch anti-. Ja, es gibt dann noch nicht mal Semiten.

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 19:10

2.

Den Begriff Volk kann man grob auf zwei verschiedene Weise definieren: das Volk in soziologischem Sinne und das Volk in antropologischem Sinne. Je nach dem welche Definition wir wählen, kommen wir zu zwei verschiedenen Ergebnissen von Entstehungsgeschichte, Ausprägung und Bedeutung. Ich möchte sogar behaupten, daß die soziale Ausprägung/Entfaltung eines Volkes im Wesentlichen von seiner genetischen Konstitution/Grundlage bestimmt wird, genau so wie ein Geschlecht, sei es durch das Klassensubjekt (z.B. Adelsgeschlecht) oder das Geschlechtssubjekt (Mann/Frau) definiert, kein soziales, sondern ein genetisches Konstrukt ist. Man bedenke hierbei, daß nicht nur der Aufstieg, sondern auch der Verfall von Subjekten aller Art zuerst genetisch erfolgt, ehe man ihren sozialen Verfall wahrnimmt: beides ist Ausdruck eines physisch-materiellen Vorgangs im Inneren. Da wären wir fast bei Nietzsches Lehre vom Leibe angekommen. Ein Prüffall für den Verfassungsschutz....

kikl

14. Oktober 2021 19:19

Ich habe mir die Begründung des BVerfG angeschaut in der NPD-Entscheidung, Abschnitt 690:

"Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht." (2 BvB 1/13, Rd. 690)

Mit dem Wörtchen "ausschließlich" gibt das BVerfG indirekt zu, dass das Grundgesetz sehr wohl eine Orientierung am ethnischen Volksbegriff kennt ("deutscher Volkszugehörigkeit"!!). Diese Orientierung sei aber nicht ausschließlich. Begründung? 

"Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung. Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit."

Das ist so einfach nicht richtig. Das Grundgesetz überlässt es nicht dem Gesetzgeber nach Belieben zu definieren, wer das deutsche Volk und damit der Souverän ist. Wenn sich der Gesetzgeber nach Belieben den Souverän auswählen könnte, dann könnte er sich selber als Souverän einsetzen. Dann wäre der Gesetzgeber der Souverän und nicht das Volk. Reductio ad absurdum!

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 19:21

3.

Es wäre außerdem interessant, in der Geschichte nachzuweisen, ob und welche Gemeinsamkeiten bei den einzelnen germanischen Völkern in ihrem soziale Schichten bildenden Geist durch die Geschichte hindurch bis zum heutigen Tag vorhanden bzw. beibehalten worden sind, die auf ein wie auch immer geartetes germanisches Wesen verweisen, das bei anderen Völkern und Volksgruppen in Europa und der restlichen Welt nicht oder nicht so vorhanden sind. Bekanntlich kann nur so viel und nur in dem Maße soziale Ausprägung entstehen, wie weit die genetischen Grundlagen (Vorbedingungen) es ermöglichen, bzw. von ihnen abgedeckt sind. Salopper Vegleich: 50 kilogramm wiegende Sportler werden keine Weltmeister im Gewichtsheben von 250 kilogramm.

RMH

14. Oktober 2021 19:25

Die Klage halte ich für richtig. Alleine damit stellt man genug in Schriftsätzen etc. klar.

Mehr Klarstellung, als das ohnehin bereits komplett offene Buch IfS, SiN, Sezession etc., ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Man will es schließlich nicht wahrnehmen, man will Dinge nicht begreifen, siehe auch die glatte Fehldarstellung des "Ethnopluralismus". Die Auftragslage lautet, findet oder erfindet was. Im Zweifel gegen den Angeklagten.

kikl

14. Oktober 2021 19:26

Art. 73 Abs. 1 betrifft die Kompetenz des Bundes in Fragen der Staatsangehörigkeit. Art. 116 Abs. definiert, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und sagt, dass diese Definition gilt "vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung".

Wieso definiert das Grundgesetz in Art. 116 wer Deutscher ist, wenn es diese Regelung eigentlich dem Gesetzgeber vollständig überlassen wollte?  Die "anderweitigen gesetzlichen Regelung" darf im Einklang mit dem Grundgesetz erfolgen.

Aus meiner Sicht - aber vielleicht irre ich mich - ist die Begründung des BVerfG sehr mangelhaft. Ich erkenne, dass hier nicht der Wunsch das Grundgesetz auszulegen, der Vater des Gedankens war. Statt dessen verfolgt das BVerfG hier ein politisches Ziel, das es gleich danach auch nennt:

"Er (der Gesetzgeber) kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft Unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen." (2 BvB 1/13, Rd. 690)

Wie sie sicherlich bemerken lieber VS, handelt sich bei dieser Passage um keine Auslegung des Grundgesetzes sondern um die Beschreibung eines bestimmten politischen Willens. 

kikl

14. Oktober 2021 19:27

"Die Auffassung der Antragsgegnerin, der Gesetzgeber sei bei der Konzeption des Staatsangehörigkeitsrechts streng an den Abstammungsgrundsatz gebunden, findet demgegenüber im Grundgesetz keine Stütze."(2 BvB 1/13, Rd. 690)

Der Abstammungsgrundsatz ist doch immer noch geltendes Recht. Denn Grundsatz heißt im Juristendeutsch immer, dass es auch Ausnahmen gibt!

§ 4 Abs. 1 StAG: "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt....."

Ich bin zwar auch der Auffassung, dass die Staatsangehörigkeit an Menschen zu vergeben ist, die sich in Deutschland assimiliert haben und Deutsche werden wollen. Aber ich kann jetzt nicht erkennen, dass eine strenge Bindung an den Abstammungsgrundsatz verfassungswidrig wäre. Ich halte die Auffassung des BVerfG, die Staatsangehörigkeit könne der Gesetzgeber nach Belieben vergeben, für unvertretbar. 

Sie können ja lieber VS mal bei Ihren Kollegen von der NPD nachfragen, wie das jetzt eigentlich gemeint war mit dem strengen Abstammungsgrundsatz. Im Juristendeutsch bedeutet ein strenger Grundsatz nur ein Grundsatz, der besonders wenige Ausnahmen zulässt.

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 20:14

1. @Laurenz - "Was allerdings nachwievor einen inneren Widerspruch darstellt, ist der Vorwurf des VS an die Rechte biologistische Aspekte in den Raum zu stellen."

Richtig. Nur:

1. Biologische Aspekte sind unabhängig davon am Wirken, ob es dem VS und ihrem Auftraggeber gefällt oder nicht gefällt. Die Biologie stellt eine eigene Größe dar, ist Teil der Naturwissenschaften und bedarf zu ihrem Dasein und ihrer Wirkung/Entfaltung keiner Erlaubnis des Gesetzgebers. Es ist (noch) nicht verboten, ihren Wirkungen nachzugehen und diese aufzuzeichen. Wenn man behauptet, daß dunkel vor hell dominant ist und daß Weiße mit ihrer Zivilisation physisch nur dann eine Überlebenschance haben, wenn sie sich nur mit Weißen fortpflanzen, weil aus der Verbindung von Weißen und Schwarzen nur negroid aussehende und aus der Verbindung von Weißen und Asiaten nur asiatisch aussehende Nachkommen entstehen, dann ist dies zunächst mal eine Aufzeichnung der Wirkung/Entfaltung biologischer Aspekte. Diese Aufzeichnung ist noch nicht mit einer ausdrücklichen Forderung nach "Rassenreinheit" verknüpft.
 

 

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 20:20

2. @Laurenz - "Was allerdings nachwievor einen inneren Widerspruch darstellt, ist der Vorwurf des VS an die Rechte biologistische Aspekte in den Raum zu stellen."

2. Ich wüßte allerdings auch nicht, was dagegen spräche. Linke Tier- und Naturschützer zum Beispiel bedauern ja, daß die Wildkatze durch Vermischung mit der Hauskatze in ihrem Bestand stark gefährdet sei. Gleichzeitig sind sie diejenigen, die nichts gegen Rassenvermischung zwischen Menschen sind, vielleicht gerade deshalb, weil sie auf Kosten der weißen Rasse geht. Gutmenschen leben halt in ihrer eigenen Welt und haben andere Prioritäten und Probleme als wir normalen Menschen....

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 20:29

3. @Laurenz - "Was allerdings nachwievor einen inneren Widerspruch darstellt, ist der Vorwurf des VS an die Rechte biologistische Aspekte in den Raum zu stellen."

3. Was der VS betreibt, ist Kompetenzüberschreitung von intellektuell Dilettierenden, selbst dann, wenn dieses Vorgehen von den Nieten in der Politik geduldet und zu ihm gar ermuntert wird. Werden die Flegel sich demnächst das Unterrichtsmaterial an Schulen und Vorlesungsinhalte an Universitäten "begutachten"? Denn inzwischen sind wir schon soweit: Die Biologie ist ein Prüffall für den Verfassungsschutz: hochgradige mentale Verkommenheit. Mit dem geistigen Verfall kann nur noch der wirtschaftliche Verfall in Deutschland Schritt halten.

quarz

14. Oktober 2021 20:54

@kikl

"Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht."

Doch, es kennt auch einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes: die "deutsche Volkszugehörigkeit". Diesen Begriff verwendet das GG bei der näheren Bestimmung eines anderen Begriffes, nämlich des "Deutschen im Sinne des Grundgesetzes", indem es damit eine Möglichkeit charakterisiert, unter letzteren zu fallen. Der ethnische Volksbegriff ist deshalb nicht nur unabhängig, sondern sogar definitorisch primär. Das GG braucht ihn, um den logisch nachrangigen Begriff des GG-Deutschen überhaupt erst definieren zu können.

Was die unbeholfenen Herrschaften vom VS vermutlich ausdrücken wollten, woran sie dann aber sprachlich gescheitert sind, ist dies: dass der ethnische Volksbegriff nicht der einzige Volksbegriff ist, den das Grundgesetz kennt. Dieser wenig brisante Sachverhalt eignet sich freilich, weil unbestritten, in keiner Weise als die Waffe, als die er im Kampf gegen Schnellroda gedacht war. Nur: diese Einsicht verschließt sich den überforderten Regierungslakaien, weil sie an dieser Stelle längst die logische Übersicht über ihren Begründungsversuch verloren haben.

Allnichts

14. Oktober 2021 21:02

Volksdeutscher, 20:14, 20:20:

Sie haben andere Probleme und Prioritäten, sie haben vor allem aber auch die Macht, die wir nicht haben. Ich finde, Sie haben diesen Wahnsinn gut zusammengefasst, es ist einfach eine stark verbreitete, sehr ausgeprägte Entfremdung festzustellen. Es ist derselbe Ungeist, der auch zu Ansichten wie etwa der führt, dass Männer mit zerstörtem Genital und künstlicher Gebärmutter Frauen sind. Es ist eigentlich keine rationale Grundlage mehr vorhnden, auf der noch irgendwie diskutiert werden könnte.

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 21:02

"In Erinnerung zu rufen sind Karlheinz Weißmanns Definitionen zweier Begriffe, gegen die sich der Angriff des Verfassungsschutzes richtet: Volk und Homogenität."

Wir haben das Recht zu befürchten, daß sich die Angriffe des "Verfassungsschutzes" nicht nur gegen zwei Begriffe richten, sondern in Wirklichkeit gegen deren reale Entsprechung, das sind das deutsche Volk und seine (relative) Homogenität: Der "Verfassungsschutz" im Kampfe gegen den Souverän des Staates. Höchst kriminell, weil verfassungswidrig.

Gracchus

14. Oktober 2021 22:22

Ich begrüße es, dass sich das IfS wehrt. Das ist unabhängig vom Ausgang ein Zeichen, das Mut macht. Immerhin, der VS scheint erkannt zu haben (wenn er durch solche Maßnahmen nicht nur seine Daseinsberechtigung beweisen will), dass von Schnellroda eine Gefahr ausgeht, und zwar eine intellektuelle, und zwar nicht für die Verfassung, sondern den politischen Mainstream; angesichts der Corona-Massnahmen müsste dieser überwacht werden; nach seinen jüngsten Einlassungen auch Habermas. Der Clou ist natürlich, dass mit Hilfe des VS kräftig am Abbau von Verfassung und Demokratie gearbeitet wird. Vielleicht wiederholt sich Geschichte doch: Italien ist da schon weiter (vgl. Green Pass und Giorgio Agambens Rede bei Klonovsky). 

Martha

14. Oktober 2021 22:36

Es ist völlig egal, was der VS als Argumente heranzieht. Er muß anscheinend irgendetwas präsentieren, um seinem mutmaßlichen Auftrag des Kampfes gegen unliebsame politische Konkurrenz gerecht zu werden. Wenn nicht dies, dann eben das. Daher braucht man auch keine Diskussion darüber zu führen, inwieweit man tatsächlich etwas vertritt, was den Herrschenden nicht paßt und nach deren Regeln verboten ist. Der VS ist nur ein Instrument, mit dem jegliche geistige Auseinandersetzung sinnlos ist. Trotzdem finde ich es gut, wenn man alle juristischen Möglichkeiten gegen ihn ausnutzt. So wird schließlich dokumentiert, in was für einem Shithole wir mittlerweile leben. Den VS und das "Bundesverfassungsgericht" halte ich für gekaperte Institutionen, die immer mehr Schaden anrichten. Ernst nehmen kann ich sie nicht mehr.

Andreas Walter

14. Oktober 2021 23:21

Also hier steht:

“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ (GG Artikel 20, Absatz 2)

Wer ist Volke? Oder ist damit das Volk gemeint? Welches Volk? Das jüdische Volk, das Deutsche, das Volk (die Völker!) der VSA?

Das muss doch irgendwo definiert, festgelegt sein, wer damit gemeint ist? Hier nämlich:

"Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Was für ein Unsinn, doch hier erfahren wir zumindest: Das gesamte Deutsche Volk. Deutsche sogar groß geschrieben. Es muss sich also um einen klar umrissen (stehender) Begriff handeln.

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 23:29

@Martha

Es ist wichtig, daß die Öffentlichkeit über die Machenschaften des "Verfassungsschutzes" unterrichtet wird, da die gleichgeschalteten Hauptstrom-Medien dies nicht tun. Die Diskussionsbeiträge verändern gewiß nichts an der Wirklichkeit, das sehen Sie richtig. Aber Argumente sammeln, Anregungen holen, sich mit intellektuellem Zuspruch und Ermutigung auftanken für die juristisch erforderliche Auseinandersetzung vor dem kommenden Prozess ist eine Notwendig. Außerdem kann jeder seinen Ekel über den "Personen- und Objektschutz" der korrupten Kartellparteien loswerden. Dies alles besitzt mehr als nur Symbolcharakter. So würde sich vielleicht auch der im August dieses Jahres verstorbener Karl-Heinz Bohrer ausdrücken. Er starb mit 88 Jahren. Angesichts seines Sterbealters auch ein klarer Prüffall für den Verfassungsschutz....

Volksdeutscher

14. Oktober 2021 23:54

@Allnichts - "Es ist eigentlich keine rationale Grundlage mehr vorhanden, auf der noch irgendwie diskutiert werden könnte."

Da haben Sie recht, mit jenen Selbstentfremdeten und Selbsthassern gibt es gewiß keine Grundlage mehr für irgendwelche Diskussionen. Ginge es nach ihnen, wäre es längst um uns geschehen. Diskurs und Diskussion müssen aber trotzdem aufrechterhalten werden - nur eben ohne sie. Neulich im Internet las ich eine pejorative und höchst verachtungsvolle Bezeichnung für diese Sorte von Deutschen: biodeutsche Kanaken. Es gibt aber auch noch andere, die mit Verstandesargumenten zu erreichen sind, nach diesen kann man und soll man weiter suchen. Das Warmhalten des obigen Themas und ähnlich verwandter Themen schulden wir auch uns selbst, da wir damit unsere große Gemeinschaft (der Rechten) stärken und uns unserer Zusammenhörigkeit vergewissern können.

 

 

Andreas Walter

15. Oktober 2021 00:05

Schau schau, interessant. Es gibt (gab mal?) zwei Typen von Deutschen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/643190/7855da277bbd3311dcf26fb17774d711/WD-3-026-19-pdf-data.pdf

Die Einen sind Deutsche, weil sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Also Passdeutsche. Dazu genügt seit dem Jahr 2000 in Deutschland geboren worden zu sein (Geburtsortprinzip):

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht.html

Die Anderen sind (waren?) Deutsche aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit.

“Gemäß § 6 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)[16] ist deutscher Volkszugehöriger „wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird“. Diese grundsätzliche Regelung wird in Abs. 2 eingeschränkt:

Weiter im Teil b

 

 

 

zeitschnur

15. Oktober 2021 00:24

Mir drängt sich ein weiterer Aspekt auf: In der UN-Völkermord-Konvention wird sehr ausführlich beschrieben, was unter einem Völkermord zu verstehen ist. Darunter fällt bereits die vorsätzliche Verhinderung von Geburten oder die vorsätzliche Auflösung des körperlichen Volksbestandes durch Erzeugung bestimmter Lebensbedingungen.

Das, was der Verfassungsschutz sich hier leistet, legt den Verdacht nahe, dass er genozidalen Bestrebungen iS der Konvention zumindest mental nahe steht. Die Konvention bringt aber bereits die Leugnung und aktive Verfolgung und Verleumdung der menschenrechtlichen Ansicht, dass es bestimmte Völker gebe, bereits in die Straftat des Völkermordes ein. Wenn Ethnopluralismus angeblich "rechtsextrem" ist, dann möchte ich mal wissen, was mit Leuten ist, die offen völkermörderische Ambitionen alleine schon der Ideologie nach zu haben scheinen. Es handelt sich um Menschen, die die Existenz von Völkern nicht nur leugnen, sondern auch diejenigen verfolgen, die Völker vor Völkermord schützen wollen.

Andreas Walter

15. Oktober 2021 01:19

Teil b (die Einschränkung) 

„Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. [...]“

Wie gesehen, Sachstand Deutscher Bundestag 2019.

Steht zum Teil übrigens auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Volkszugehörigkeit

Oder hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__6.html

Der deutsche Gesetzgeber kennt daher sehr wohl beides und erkennt auch beides an, Herr Haldenwang. Abstammung bedeutet ja ius sanguinis, daher, Recht des Blutes. Dann lese ich in diesen immer noch aktuellen und damit rechtsgültigen Gesetzen aber auch Begriffe wie deutsches Volkstum, zu dessen Merkmalen per formam scriptam explizit Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur gezählt werden. Durch den Gesetzgeber. Von nichts anderem schreiben wir auch. Legen darum sogar großen Wert darauf, so wie andere Völker auch.

kikl

15. Oktober 2021 08:10

"Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes."(2 BvB 1/13, Rd. 690)

Diese "Schlussfolgerung" folgt in keiner Weise aus den Prämissen. Aus der Prämisse, wonach das Grundgesetz die Regelung der Staatsangehörigkeit dem Gesetzgeber überlässt, folgt, dass das Grundgesetz keinerlei Bestimmung des Begriffes Volkes vornimmt, erst recht keine "exkludierende Bedeutung". Ist es wirklich so, dass das Grundgesetz keine Exklusion bzw. kein Ausschließung nach ethnischen Zuordnungen vornimmt? 

Laut Art. 116 Abs. 1, 2. Alt GG ist Deutscher, wer als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Durch diese Regelung werden Flüchtlinge oder Vertriebene vom Staatsvolk ausgeschlossen, die keine deutsche Volkszugehörigkeit haben. Ethnischer kann man gar nicht zuordnen und exkludieren lieber VS!

Gut, ich höre jetzt auf. Beim Lesen dieser Entscheidung des BVerfG bekomme ich nicht den Eindruck, dass die Richter sich bei der Urteilsfindung am Grundgesetz orientieren. Ansonsten wären ihnen nicht so viele offenkundige Fehler unterlaufen.

RMH

15. Oktober 2021 08:56

@zeitschnur,

I.

mit dem "Völkermord" wäre ich sehr zurückhaltend, da er für die Diskussion eigentlich nur den Begriff "Völker" nutzbar macht (und im Übrigen seit Jahren durch Nazis für die Diskussion um das deutsche Volk verbrannt wurde). Von Mord kann mangels direkter oder indirekter physischer Gewaltausübung nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Zuwanderung in ein bereits seit Jahrtausenden z.T. dicht besiedeltes Siedlungsgebiet zu ermöglichen, ist primär erst einmal noch rein gar nichts (außer ab einen bestimmten Ausmaß und Grad schlicht blöde).

RMH

15. Oktober 2021 08:58

@zeitschnut /Völkermord II

Das Personen unterschiedlicher Herkunft im fruchtbaren Alter in einem Siedlungsgebiet aneinander Gefallen finden und Kinder zeugen, ist eine natürliche Folge, die kein Mord durch Staatsorgane ist, zumal dabei keiner umkommt (bis auf kleine Kollateralschäden), nein, es entsteht ja neues Leben. Und klar:

Man kann Migration politisch steuern. Im asiatischen Bereich sagt man eher Nein, im europäischen Bereich ja - siehe der andauernde Schrei nach Zuwanderung seitens gewisser Wirtschaftskreise (nicht nur in Deutschland, ganz Europa ist betroffen). Rein universalistisch betrachtet, sollte man eigentlich den Handel mit China, Japan und Israel einstellen, weil diese Länder durchaus auch ethnisch exkludierende Politiken betreiben und daher nach dem Menschenwürdeprinzip, welches ja ausdrücklich weltweit gilt, Menschenwürde-Verletzer sind. Und daran erkennt man, was das BVerfG beim NPD Urteil eigentlich wollte: Es wollte dem Staat ein Mittel in die Hand geben, rechte Opposition im Inland zu kontrollieren und zu gängeln (Verbot bekanntermaßen ja erst ab irgendeiner, nicht näher definierten Erfolgs- und Relevanz- und damit "Gefährdungs"-Schwelle), aber richtig zu Ende gedacht, war dieses Urteil nicht.

zeitschnur

15. Oktober 2021 10:56

@ RMH

Kein Völkermord geschieht ohne eine mentale Vorbereitung. Diese Vorbereitung besteht alleine schon in der Leugnung der Existenz von Völkern, zum Beispiel unserem.

Geburtenverhinderung nennt selbst die UN-Konvention. Es geht nicht nur um den physischen Mord mit Schwert und Feuer.

Sehen Sie mit offenen Augen in die Realität: Ein Bill Gates steht unter der Anklage anderswo mittels "Impfungen" ganze Frauengenerationen unfruchtbar gespritzt zu haben - ohne deren Wissen natürlich. Hierzulande wurde bislang subtiler agiert, man machte Propaganda gegen die Fortpflanzung. Natürlich sterben die Deutschen nicht aus, weil Ausländer kommen. Das habe ich auch noch nie behauptet. Aber es wird schon viel dafür getan, dass sie sich nicht mehr fortpflanzen. Hetzreden wie die Kahanes, der Osten sei "zu weiß", haben eine genozidale Stoßrichtung, denn sie will gewaltsam das Volk, wie es ist, zerstören und andere Menschen dort sehen, wo erstere bisher waren.

Dass man nun offen jeden verfolgt, der überhaupt noch denkt, dass es das deutsche Volk gibt: das ist intentional völkermörderisch.

Gustav

15. Oktober 2021 12:49

Das Bürgertum hat Grenzen; es gehört zur Kultur; es umfaßt im besten Sinne alle ihre Zugehörigen, und zwar unter der Bezeichnung Volk, populus, demos, wobei Adel und Priestertum Geld und Geist, Handwerk und Lohnarbeit als Einzelbestandteile in ihn eingeordnet werden. Diesen Begriff findet die Zivilisation vor und vernichtet ihn durch den Begriff des vierten Standes, der Masse, der die Kultur mit ihren gewachsenen Formen grundsätzlich ablehnt. Es ist das absolut Formlose, das jede Art von Form, alle Rangunterschiede, den geordneten Besitz, das geordnete Wissen mit Haß verfolgt. Es ist das neue Nomadentum der Weltstädte, für das die Sklaven und Barbaren in der Antike, der Tschudra in Indien, alles, was Mensch ist, gleichmäßig ein flutendes Etwas bilden, das mit seinem Ursprung gänzlich zerfallen ist, seine Vergangenheit nicht anerkennt und eine Zukunft nicht besitzt. Damit wird der vierte Stand zum Ausdruck der Geschichte, die ins Geschichtslose übergeht. Die Masse ist das Ende, das radikale Nichts.

Oswald Spengler, Der Untergang des Abendlandes, S.1207.

Solche amorphen, geschichtslosen Menschenmassen besiedeln heute die Herzen unserer großen Städte, ein modernes Nomadentum entwurzelter Existenzen, der Kultur ihrer jeweiligen Vorfahren entfremdet, aber vorgenormt für die Anforderungen der industriellen Massengesellschaft: Produktion und Konsum.

URN

15. Oktober 2021 13:17

Werter Gustav, wo siedeln Sie? Ich siedelte 31 Jahre lang in einer Stadt mit 320.000 Einwohnern - eine Großstadt nach heutiger Definition also. Sie schreiben "die Herzen unserer großen Städte" - wie kann man Oswald Spengler nur so missverstehen?! Der schrieb - wie Sie sogar zitieren - von Weltstädten. Fällt Ihnen etwas auf?

Laurenz

15. Oktober 2021 14:52

Manche in der AfD haben dazu gelernt.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sachsen-anhalt-afd-bundesvorstand-sieht-kein-problem-in-naehe-zu-rechtsextremer-denkfabrik-a-e42452fe-5a7b-4f43-b81c-9c0afb075c8c

Niekisch

15. Oktober 2021 16:03

@ kikl: Eine kleine Bitte, damit ich weiter zum Rechtlichen Stellung beziehen kann: In 2 BvB 1/13, Urteil v. 17.1.2017 - NPD- zitiert das Gericht in Rdn. 693  die Randnummern 150 ff. zu BVerfGE 77/137. Es müsste = 2 BvR 373/83 Beschl. v. 21.10.87 sein. Ich finde 15o ff. nicht. Helfen Sie mir? Besten Dank!

Andreas Walter

15. Oktober 2021 16:25

@ Gustav

Wobei gesichtslos und damit geschichtslos die Mehrheit schon immer war.

Wir kennen heute auch nur noch Atahualpa, oder Moctezuma, mit Sicherheit aber nur noch ganz wenige ihrer zig tausenden Untergebenen. Das Gleiche gilt auch für die Zaren und ihre Millionen Kulaken. Jede Form von Zivilisation ist daher eine anonyme Massengesellschaft, für die Mehrheit.

Habe vor vielen Jahren mal gelesen, das nur in einer Gesellschaft mit bis zu maximal etwa 100 Mitgliedern sich noch alle untereinander kennen. Eine Hierarchie gibt es aber trotzdem, das ist sogar unter den matriarchalen Bonobos so.

Um so interessanter und wichtiger ist es ja auch, was die Sezession darum macht. Diese Leute sind im Grunde Schatztaucher, Museumsbetreiber, nur eben nicht nur nach und für Gold, oder nach und für materielle Dinge, sondern auch ganz wichtig, nach und für geistige Kulturschätze eines ganz bestimmen Volkes und seinen Vorfahren, nämlich den Deutschen. Ein Volk, das wegen einem singulären Ereignisses in der Vergangenheit, für das es gar nicht allein, nicht in seiner Ganzheit und schon gar nicht mehr heute noch verantwortlich ist, bis heute aber dafür geschmäht und bestraft, beschuldigt und angeklagt wird. Dem daher bis heute Unrecht angetan wird, zumindest nach heutiger, internationaler Rechtsauffassung, die nämlich weder Sippenhaft noch Kollektivschuld kennt (Goldhagen ist ein Kriegsverbrecher).

“Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.“

Volksdeutscher

15. Oktober 2021 22:00

@zeitschnur - "Natürlich sterben die Deutschen nicht aus, weil Ausländer kommen."

Ich will nichts in Ihren Satz hineininterpretieren. Würden Sie mir bitte sagen, was Sie mit ihm sagen wollen?

Volksdeutscher

16. Oktober 2021 06:51

1. @Andreas Walter - "Ein Volk, das wegen einem singulären Ereignisses in der Vergangenheit, für das es gar nicht allein, nicht in seiner Ganzheit und schon gar nicht mehr heute noch verantwortlich ist, bis heute aber dafür geschmäht und bestraft, beschuldigt und angeklagt wird."

Wie singulär jenes Ereignis war, darüber könnte man - könnte sich unser Volk vom bösen Zauber lösen - trefflich streiten. Damit das nicht geschieht, wurde die wissenschaftliche Forschungsfreiheit - der Grundpfeiler europäischer Intellektualität und geistiger Freiheit schlechthin! -  außer Kraft gesetzt (ist das wohl das Zeichen, daß wir im besten Deutschland aller Zeiten leben?) und die ernstzunehmenden Forschungsergebnisse anderer Wissenschaftler mit dem Verdikt der "Holokaustleugnung" belegt. Seitdem gibt es "offizielle" und "nicht offizielle" Wissenschaftler. Solche Langweiler wie Tino Chrupalla und die seinen stört die Abschaffung der Meinungsfreiheit und der freien wissenschaftlichen Forschung indes nicht, auch er will an der geistigen Knechtung unseres Volkes festhalten. In alter BRD-Manier behauptet er stramm gesinnungstüchtig, daß er solche wie Wolfgang Gedeon verhindern werde, solange er Vorsitzender der AfD sei. Alternative für Deutsche hört sich anders an. Dabei sagte Gedeon nichts als abgedroschene, altbekannte Wahrheiten. Zumindest in geistig freieren Welten gelten sie als solche.

 

 

Volksdeutscher

16. Oktober 2021 07:28

2. @Andreas Walter - "Ein Volk, das wegen einem singulären Ereignisses in der Vergangenheit, für das es gar nicht allein, nicht in seiner Ganzheit und schon gar nicht mehr heute noch verantwortlich ist, bis heute aber dafür geschmäht und bestraft, beschuldigt und angeklagt wird."

So konnte sich der Politologe Tóth Gy. László aus dem intellektuellen Umkreis der Fidesz zur besten Sendezeit die allgemein verbreitete Ansicht der Ungarn zum Ausdruck bringen, daß den jährlich stattfindenden Holokaust-Gedenkmarathon von den Erstklässlern bis zu den Erwachsenen alle langweilig fänden. Die Rache an ihm für diese intellektuelle Freiheit blieb in Viktor Orbáns Ungarn freilich nicht aus. Daß Juden ihren Opfern gedenken, sollte man nicht in Frage stellen. Es ist aber nicht einzusehen, warum andere Nationen den jüdischen Opfern schon in kultischer Manier Jahr für Jahr wiederkehrend gedenken sollen. Denn...
 

Volksdeutscher

16. Oktober 2021 07:33

3. @Andreas Walter - "Ein Volk, das wegen einem singulären Ereignisses in der Vergangenheit, für das es gar nicht allein, nicht in seiner Ganzheit und schon gar nicht mehr heute noch verantwortlich ist, bis heute aber dafür geschmäht und bestraft, beschuldigt und angeklagt wird."

....denn so funktionieren Gehirnwäsche, geistige Knechtung und die Niederringung des Geistes Europas, so funktioniert die Abschaffung des Glaubens an Christi Leiden am Kreuze, die die größten der Welt waren, und deren Ersetzung durch die der Juden. Wir sollten uns aber indes fragen - oder fragen wir lieber gleich die Juden: Gedenkt man bei ihnen den Leiden anderer Nationen, streut man denn deswegen Asche auf sein Haupt? Treibt man bei ihnen etwa Kult aus der Leidensgeschichte anderer Nationen? Welche Mitleids- oder Sympathiebekundungen in unsere Richtung haben wir denn von ihnen bis dato versäumt zu erfahren? Wie lange noch werden wir auf sie vergbelich warten müssen?

Der Ronny

16. Oktober 2021 11:14

Das, was dieser sog. Verfassungsschutz treibt ist politisch motiviert und nennt sich intelligence to please, allerdings beschränkt sich diese »intelligence« fast ausnahmslos auf uns Konservative. Denn wenn man sich mal kritisch mit den Regierungsentscheidungen der letzten Jahre befasst, wird man schnell feststellen, dass vieles davon nicht im Einklang mit unserer Verfassung stand. Martin Wagener hat die »Arbeit« des BfV in seinem neuesten Buch „Kulturkampf um das Volk“ sehr detailliert ausgewertet. Das größte Problem im heutigen Diskurs ist wohl auch, dass zwischen Rechts-, radikal, populist und extremist nicht ordentlich differenziert wird und deshalb legitime Aussagen, wie die des IfS, der IB oder der AfD, vom medial-poltischen Kartell als extremistisch abgestempelt werden. Das alles mit der »intelligence« der Schlapphüte dient natürlich nur dazu, die Öffentlichkeit zu manipulieren, indem konservative Stimmen stets mit dem Dritten Reich in Verbindung gebracht werden auf dass sich niemand mit mehr ihnen einlässt. 

Hajo Blaschke

16. Oktober 2021 11:42

@ Laurenz, 14. Oktober

Sie beziehen sich auf den Podcast, in dem Tillschneider mitwirkte. Mich interessiert in diesem Zusammenhang, welche Rolle dieser Herr Tillschneider in der AfD und deren Problemen mit dem VS spielt. Laut eigenen Aussagen dieses Herrn Tillschneider hat er sich vor ein paar Jahren bei VS beworben. Da wäre es schon interessant zu wissen, was aus seiner Bewerbung geworden ist und was er für Aufgaben übernommen hat.

Niekisch

16. Oktober 2021 11:47

"Gut, ich höre jetzt auf."

@ kikl 8:10: Ich hingegen mache nicht weiter aus 2 Gründen: Erstens ist eine informelle Rückfrage an Sie nicht veröffentlicht worden. Zweitens will ich nicht dem Verfassungsschutz und dem Bundesinnenministerium Material zu liefern, das in den kommenden Verfahren verwendet werden kann. 

Kositza: ich hatte Ihnen, Niekisch, diesbeüglich eine Email geschrieben, auf die ich bislang keine Antwort erhalten habe.

Volksdeutscher

16. Oktober 2021 13:35

@Der Ronny - "Das größte Problem im heutigen Diskurs ist wohl auch, dass zwischen Rechts-, radikal, populist und extremist nicht ordentlich differenziert wird und deshalb legitime Aussagen, wie die des IfS, der IB oder der AfD, vom medial-poltischen Kartell als extremistisch abgestempelt werden."

Interessanterweise gilt die Hebammensorge des Systems von Anfang an nur den Rechten. Es besteht meines Erachtens auch kein Bedürfnis nach Unterscheidung, denn gerade das steht im Interesse des Systems und ist die stärkste Waffe gegen rechts: indifferenziert, pauschalisierend vorgehen und Urteile fällen zu können. Aber wer ist eigentlich befugt, solche Unterscheidungen vorzunehmen und entlang welcher Kriterien? Wer und was ist der Maßstab? Wird man die Betroffnen dazu überhaupt befragen, ob sie mit ihrer Einstufung einverstanden sind? Es ist soetwas von lächerlich, dieser verschwitzter Kampf gegen dies und gegen das. Ständig diese künstliche Dauererregtheit eines quasi-protestantisch aktivistischen Geistes. Gibt es sonst keine größeren Probleme in diesem Land?

 

Gustav

16. Oktober 2021 16:23

@ URN

"Fällt Ihnen etwas auf?"

Ja, und zwar das sich heute die amorphen, geschichtslosen Menschenmassen nicht nur in den Weltstädten tummeln und das Sie anscheinend ein Korinthenkacker sind.

 

Remigio

16. Oktober 2021 16:49

Nordlicht,

Deutschland ist aber kein souveräner Staat und befindet sich unter der politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und militärischen Oberhoheit der USA und seine Elite wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von eben diesem Imperium ausgebildet und eingesetzt, wobei nach 1990 eine Erweiterung des westdeutschen Klientelstaates, um das gesellschafts- und kulturpolitisch eher deutschnational geprägte von der UdSSR gegründete Staatswesen DDR stattgefunden hatte.

Aus der Perspektive eines deutschstämmigen Rückwanderers aus der ehemaligen UdSSR - wie meiner Wenigkeit - betrachtet erscheint einem Deutschland bisweilen nur als geistig ausgehöhlte US-Kolonie, dessen Titularnation in einigen Jahrzehnten durch westasiatische und afrikanische Zuwanderer weitestgehend verdrängt sein wird.

Deutsche Establishment-Politiker wie Sigmar Gabriel bezeichnen beispielsweise von türkischen Gastarbeitern abstammende und das deutsche Volk zutiefst verachtende Journalisten, wie Herrn Yücel, ernsthaft als deutsche Patrioten!

Das deutsche Volk müsste zunächst einmal sich selbst wiederfinden, um seinem eigenen Vaterland dessen nationale Eigenständigkeit zu erkämpfen!

Wenn die Wiedererlangung des nationalen Selbstbehauptungswillen durch die Mehrheit der - autochthonen - deutschen Bevölkerung nicht gelingt, dann werden, die kulturell divergenten und damit ohnehin nicht integrationsfähigen Zuwanderer aus Westasien und Afrika nicht des Landes verwiesen werden können.

 

 

Gracchus

16. Oktober 2021 18:40

Jetzt mal zu den beiden Wiedervorlagen: Sind diese beiden Artikel deskriptiv oder normativ gemeint? An dem Begriff "Homogenität" bleibe ich hängen. Ich weiss nicht genau, was damit gemeint ist. Durch die Definition als "substanielle Gleichheit" wird es nicht klarer. Anscheinend handelt es sich auch um einen Prozess, in dem sich eine Gesellschaft normiert und dadurch formiert. Für moderne Gesellschaften gilt oder scheint zu gelten, dass dieser Prozess niemals abgeschlossen ist. Dazu stellen sie statt auf Herkunft auf Zukunft ab. Der Kampf gegen rechts zielt auch auf Homogenisierung. Ebenso die aktuelle Biopolitik. Deshalb werden Rechte und Impfskeptiker gerne in einen Topf geworfen. Sie weichen von der neuen Norm ab. 

Gracchus

16. Oktober 2021 18:53

Etwas OT, aber vielleicht auch nicht und vielleicht etwas für Kaisers Kolumne: Den Vogel schießt ein Artikel im aktuellen "Merkur" ab - könnte man SiN nicht als rechtskonservatives Pendant zum Merkur oder Kursbuch sehen? - oder scheint es - da ich kein Abo habe, kann ich nämlich nur die Einleitung lesen, worin der Autor Benjamin Bratton behauptet, die Einführung der Impfpässe hätten "wir" den Coronakritikern und Impfgegnern (sie werden vom Autor natürlich mit Schmähbezeichnungnen belegt) zu verdanken, weil ohne diese wären die Impfquoten so hoch, dass es keine Impfpässe bräuchte, nun aber sei die Regierung gezwungen, solche einzuführen. Dann will er sich Giorgio Agamben vorknöpfen. Dies scheint mir hervorragend zu illustrieren, wie das linke Denken vor den Hund gekommen ist. 

Laurenz

16. Oktober 2021 18:59

@Hajo Blaschke @L.

Unter dem letzten JS-Artikel, wo besagtes Audio präsentiert wurde, hatte ich folgende subjektive Wahrnehmung geschildert:

"Da Tillschneider eher als politischer Organisator denkt, war die Debatte dieses mal nicht ganz so frei im Denken, wie sonst, auch wenn es angeregt her ging."

Kurativ

16. Oktober 2021 21:17

Ich habe in der Sezession nie etwas gelesen, was den Staat oder die verfassungsmäßige Ordnung gefährden könnte. Zumeist war es eher umgekehrt so.

Bei Vorträgen des IfS wurden auch zum Teil kontroverse Meinungen vertreten. Das war auch ganz offiziell einsehbar. So etwas gehört zum gültigen politischen Spektrum und zur Diskursrealität eines demokratisch verfassten Staates. Wenn man sich anschaut, was zum Teil bei den Jugendorganisationen der links-grünen Parteien diskutiert wird, ist das IfS ein Hort der Verfassung und der Stabilität. Man hat noch NIE gehört, dass eine grüne oder sozialdemokratische Jungendorganisation nun vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte. Man redet dann immer von Jugendlichen, welche sich "in einen Freiraum politisch entwickeln müssen". Hier zeigt sich der parteipolitische Charakter der VS-Behörden.

Breckert

16. Oktober 2021 21:37

Ach Herr Kubitschek;

Sie stehen mit Ihrem Konservativismus höheren Interessen im Wege.

Egal, ob Sie jetzt so herum oder anders herum argumentieren; egal, ob Sie den Rechtsstreit gewinnen oder verlieren......Ihr Widerpart wird erst Ruhe geben, wenn Sie "weg" sind.

Dann geht es eben in die zweite, dritte oder elfte Runde.

Ich glaube sogar, daß noch nicht einmal Ihr "rechts sein" dort Unwillen erregt, sondern nur Ihre nicht vorhandene Konformität zu der geplanten Gesellschaftsordnung. Und Ihr stabiles Weltbild, welches sich nicht deformieren lassen will.

Völlig illusorisch zu glauben, daß man ein Spiel gewinnen kann, bei dem der Gegenspieler die Regeln vorgibt und diese während des Spiels nach Belieben ändert.

Man sollte sich nicht vor dieser Erkenntnis verstecken.

URN

17. Oktober 2021 00:11

Es ist, werter Gustav, durchaus gesünder, Korinthen zu scheißen anstatt Reissnägeln. 

Franz Bettinger

17. Oktober 2021 01:18

Ich hätte es anders formuliert:

Demgegenüber war das römische Volk in seiner Hochblüte zu einer politisch verstandenen Einheit geworden. Das ist so bei Imperien = Reichen, die über das Kernvolk hinausreichen (wollen), so auch bei den US-Amerikanern, den Russen und Chinesen, weshalb Großreiche (in meinen Augen) auch etwas Unnatürliches (und Problematisches) darstellen. 

Franz Bettinger

17. Oktober 2021 02:16

Auch dies hätte ich anders formuliert: Homogenität bedeutet Gleichheit (oder wenigstens große Ähnlichkeit) in der Substanz. Das hat für menschliche Gemeinschaften immer eine große Rolle gespielt.

kikl

17. Oktober 2021 09:56

@ Niekisch

Ich habe eine Veröffentlichung der Entscheidung BVerfGE 77, 137 - Teso hier gefunden:

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html

Die Entscheidung besitzt nur 122 Randnummern. Ab Randnummer 109 wird die abweichende Meinung des Richters Niebler verkündet. Das Bundesverfassungsgericht liest offenbar gar nicht die Entscheidungen, aus denen es zitiert.

Allerdings enthält diese Entscheidung erstaunliche Aussagen. Damals scheint das BVerfG noch die Verfassung gelesen zu haben:

Randnummer 35: "c) Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten..."

Auch Richter Niebler - der Richter mit der abweichenden Meinung - schließt sich dem an:

Rd. 110: "...Auch die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu wahren (C I 3 c des Beschlusses), bejahe ich..."

Es gibt also eine Identität des deutschen Staatsvolkes und diese Identität gelte es zu wahren. Ich wage zu behaupten, dass es sich hierbei um eine ethnische Identität handelt.

 

kikl

17. Oktober 2021 10:20

BVerfGE 77, 137 - Teso ist erstaunlich:

Es ging um die Frage, ob jemand, der die Staatsangehörigkeit der DDR erwirbt, automatisch auch Bürger der BRD wird. Das BVerfG hat damals entschieden ja, man möge das nicht so eng sehen.

Die Mindermeinung des Richters Niebler hat's aber in sich:

Aus dem Gebot die Identität des deutschen Volkes zu wahren - was auch der Rest des Senates bejaht hat! - folgert Niebler:

Randnummer 114: "Eine Anerkennung von Erwerbstatbeständen in der Deutschen Demokratischen Republik, die wesentlich vom Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz abweichen, wird jedenfalls vom Grundgesetz nicht gefordert. Das würde im Ergebnis bedeuten, daß die Deutsche Demokratische Republik durch entsprechende Gesetzesänderungen oder Einbürgerungspraktiken den Kreis der Deutschen im Sinne des Grundgesetzes -- praktisch unbegrenzt -- einseitig erweitern könnte, mit voller Bindungswirkung für die Bundesrepublik Deutschland!"

Ausrufungszeichen!

Deshalb lehnt Richter Niebler ab, Herrn T. als Deutschen im Sinne des GG anzuerkennen. Das ist im Wesentlichen die gleiche Reductio ad absurdum, die ich weiter oben vorgenommen habe. Dann könnte jeder Deutscher sein und die Identität des Volkes würde nicht gewahrt.

Wahrung der Identität des deutschen Volkes ist doch voll Nazi!? Die Richter des BVerfG waren früher Verfassungsfeinde lieber VS! Auf sie mit Gebrüll!

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 10:39

@Franz Bettinger

Und wie denken Sie in der Hinsicht über das Deutsche Reich, bzw. das Heilige Römische Reich Deutscher Nation? Wenn ich mich recht erinnere, AH hatte ein etwas anderes Vorhaben, das sich mit der Vorstellung von Imperium, so wie Sie es darstellen, nicht vereinbaren läßt: einerseits räumliche Ausdehnung, andererseits Regermanisierung und Schutz der Homogenität des deutschen Volkes vor unerwünschten Einflüssen von außen.

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 10:45

@Breckert

mit Ihrer Wahrnehmung treffen Sie ins Schwarze. Wahr ist aber auch, daß die politische Basis, die die Einstellung von GK in gleichem Maße und in gleicher Weise vertritt, größer ist und sich nicht auf die SiN-Autoren, deren Leser und die Sympatisanten der AfD beschränkt.

Simplicius Teutsch

17. Oktober 2021 11:04

@ Breckert, das sehe ich leider auch so fatalistisch wie Sie. Was mich aber trotzdem ein bisschen stolz macht, ist, dass ich immerhin ein kleiner Trabant des „geistigen Gravitationszentrums“ der neuen Rechten bin, wie der Verfassungsschutz die Gefährlichkeit des IfS anklagend formuliert hat.

IfS, sezession oder auch die AfD stehen dem linken Menschheits- und Gesellschaftsexperiment allzu kritisch kompetent gegenüber. Das nervt die Deutschlandabschaffer, die Zerstörer der traditionell gewachsenen Normalität, in den Parteien, Medien etc. ungemein. Sie wollen auf dem hektisch und herrisch eingeschlagenen, brutal transformatorischen Weg auch Fehler machen und ohne peinliche Offenlegung korrigieren können; sie wollen ihre Absichten, Taten und Verantwortung bei Bedarf verstecken und unter den Teppich kehren können. – Das IfS ist dabei mehr als lästig, weil es fähig ist, ein geistig vitales, demokratisches und urteilsfähiges Gegenbild in den öffentlichen Raum zu stellen.

kikl

17. Oktober 2021 11:12

Die Entscheidung Tezo des BVerfG ist wahrlich eine identitäre Fundgrube:

Nr. 35: "c) Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten....Die im Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes enthaltene Wahrungspflicht gebietet es auch, die Einheit des deutschen Volkes als des Trägers des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zukunftsgerichtet auf Dauer zu bewahren (vgl. E. Klein, NJW 1983, S. 2289 ff.; derselbe, JuS 1987, S. 279 ff.)..."

Das Gebot, die Identität des Deutschen Volkes auf Dauer zu wahren, war nicht nur einhellige Meinung des Bundesverfassungsgerichtes, nein es scheint auch der Hauptmeinung in der wissenschaftlichen Literatur entsprochen zu haben, auf die sich das BVerfG in seiner Entscheidung beruft. Das deutsche Volk ist nicht nur Staatsvolk sondern auch Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechtes der Völker. 

Das Ziel, die Identität der Völker zu wahren, nennt Martin Lichtmesz "Ethnopluralismus". Die Identitäre Bewegung hat sich zum Ziel gesetzt, die Identität des deutschen Volkes zu wahren.

Was früher nach einhelliger Meinung ein Gebot der Verfassung war, das gilt heute als verfassungsfeindliche Bestrebung, die vom VS observiert wird. Seid Ihr noch bei Trost lieber VS?

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 11:20

1. @Kurativ - "Man redet dann immer von Jugendlichen, welche sich "in einen Freiraum politisch entwickeln müssen". Hier zeigt sich der parteipolitische Charakter der VS-Behörden."

Das ist leider so. Man kann aber auch eine perverse Symbiose zwischen Medien und Politik erkennen: Der Staatsschutz wird durch sie so vermittelt, als wäre er eine Art Gott, der die Wahrheit über alles und jeden verkünden kann, der die Bösen bestraft und die Guten belohnt, als eine Autorität in Sachen Wahrheit und Gewissenhaftigkeit, deren Behauptungen  in Stein gemeißelt sind und denen man blind vertrauen kann. Was er auch immer tut, tut er nur im Interesse der Bürger und der Demokratie. Wenn der Staatsschutz behauptet, der und die sei ein Extremist, dann ist das so, darüber braucht man dann auch nicht mehr nachzudenken, das kann man ohne Abzüge glauben.

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 11:29

2. @Kurativ - "Man redet dann immer von Jugendlichen, welche sich "in einen Freiraum politisch entwickeln müssen". Hier zeigt sich der parteipolitische Charakter der VS-Behörden."

Ich möchte daher behaupten, daß es bei weiten Teilen der Bevölkerung eine Art "Verfassungsschutzgläubigkeit" existiert, die das Ergebnis einer jahrzehntelangen mühseligen Indoktrination durch das System darstellt. Ohne diese Verfassungsschutzgläubigkeit würde die Stigmatisierung der AfD - oder meinetwegen auch die der NPD - nicht funktionieren. Denn es ist offensichtlich, daß der Verfassungsschutz inzwischen als eine Art "politischer Verbraucherschutz" und  Korrektiv in politischen Glaubensfragen fungiert, weshalb seine "Begutachtungen" so gerne vor Landtags- und Bundestagswahlen zum Schutze des korrupten Parteienstaates eingesetzt werden.

quarz

17. Oktober 2021 11:42

@kikl

"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten..."

Solchen Zitaten ist größere Bekanntheit in der Öffentlichkeit zu wünschen. Es muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie die aktuellen Verfassungsrichter die Position ihrer Vorgänger ins Gegenteil pervertieren. Vielleicht würde dann dem einen oder anderen dämmern, wie hier eine Institution als Willkürinstrument zur Durchsetzung gewisser ideologischer Interessen missbraucht wird.

Franz Bettinger

17. Oktober 2021 12:31

@Volksdeutscher fragt, wie ich Reichs-Skeptiker über das Deutsche Reich denke und über das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Ich bin mir mit Anatol Fomenko nicht sicher, ob es das Heilige Röm. Reich Deutscher Nation überhaupt gab. Schon der Name ist monströs und widersprüchlich und mutet unglaublich, jedenfalls geschmacklos an. (Aber eine Diskussion über Chronologie-Kritik möchte ich nicht anstoßen.) Die zwei anderen Deutschen Reiche (Kaiserreich, Drittes Reich) tragen mMn ihren Reichsnamen zu Unrecht, da sie nicht über deutsche Lande hinaus reichten, sieht man von Sansibar und anderen Fleckchen mal ab. 

Niekisch

17. Oktober 2021 12:41

@ kikl 17.10. 9:56, 10:20, 11:12: Dort habe ich die Entscheidung ebenfalls gefunden. Aber besten Dank für den Hinweis. Ich habe gestern längere Zeit geprüft und wir dürfen uns nicht zu früh freuen. Im "Teso" -Beschluss ist zwar neben der Pflicht zum Wahren der Einheit auch von der dem Wahrungsgebot entspringenden verfass.rechtl. Plicht die Rede, die Identität des dtschen Staatsvolkes zu erhalten ( Rdn. 35 ). Daraus kann aber nicht unmittelbar auf ethnische Erhaltung geschlossen werden, eher auf das Gegenteil. Denn es geht im "Teso"-Beschluß um Staatsangehörigkeitserwerb ( Rdn. 31 ). Rdn. 34 spricht von Staatsgewalt, Staatsgebiet und Staatsvolk. Identität wird in Zusammenhang mit deutscher Staatsangehörigkeit gebracht. Nie wird von Verfassungsvolk, Souverän o.ä. gesprochen, sondern von dem im Grundgesetz sonst nicht auftauchenden Begriff "Staatsvolk", nur einmal vom deutschen Volk als Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts, das sich aber auch über die Staatsbürgerschaft definiert. Rdn. 37 spricht explizit von "Gebot des Grundgesetzes, die Einheit der deutschen Staatsangehörigkeit zu wahren. 

Es folgt II  

Niekisch

17. Oktober 2021 13:12

@ kikl II: Unter Rdn. 39 verweist der "Teso"-Beschluss darauf, dass das Grundgesetz vom Fortbestand des deutschen Staats(!)volkes ausgeht  ( 2BvR 1/73 = BVerfGE 36/1 ) Dort heißt es unter Rdn. 79, "..einheitliches Staatsvolk....zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört". Rdn. 81: spricht von "Existenz Gesamtdeutschlands mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk"..."Deutschen Nation"..."Synonym für das "deutsche Staatsvolk"..."deutsche Nation ...nur noch der Begriff einer im Bewußtsein der Bevölkerung vorhandenen Sprach- und Kultureinheit...wäre..rechtlich Aufgabe einer unverzichtbaren Rechtsposition." Wir sehen immer wieder den Kunstgriff "weg von der Ethnie zur Staatsangehörigkeit, über die der Gesetzgeber weitgehend bestimmen kann. 

Zu beachten ist auch BVerfGE 83,37, in der es um Ausländerwahlrecht geht. Rdn. 53: "Art 20 Abs.1 Satz 2 GG enthält...nicht allein den Grundsatz der Volkssouveränität. Vielmehr bestimmt diese Vorschrift selbst, wer das Volk ist, das in Wahlen...Staatsgewalt ausübt." Rdn 54: "Das Volk, von dem die Staatsgewalt..ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116Abs. 1 gleichgestellten Personen gebildet. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk der Bundesrepublik wird also grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt ( BVerfGE 37, 217 ).

weiter III

Niekisch

17. Oktober 2021 13:31

kikl III: "Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Voraussetzung für den gleichen staatsbürgerlichen Status, der einerseits gleiche Pflichten, zum anderen und insbesondere auch die Rechte begründet, durch deren Ausübung die Staatsgewalt in der Demokratie ihre Legitimation erfährt."

Das BVerfG führt weitere stützende Vorschriften an, die ich aber Abneigung, den Feind zu füttern, nicht erwähne. Jedenfalls ist jetzt erklärlich, warum das BVerfG in der NPD-Entscheidung das Identitätswahrungsgebot bewusst unterschlägt und stattdessen nur auf die Trägerschaft zur Selbstbestimmung verweist. Der Knackpunkt aller Überlegungen liegt darin, ob nicht mit Carl Schmitt der Begriff "deutsches Volk im ethnischen Sinne" rechtlicher Überbau zu allen Staatsangehörigkeitserwägungen ist. Dem weicht das BVerfG wie im Europarecht geflissentlich aus, wenn es nicht - was wahrscheinlich ist - ganz bewusst mit Art. 116 GG eine Plattform aufbaut, auf der der Gesetzgeber nahezu frei wüten kann, um den vormals weitgehend  ethnisch deutschen Souverän "deutsches Volk" durch eine BRD- Weltsstaatsbevölkerung zu ersetzen.

Finis germaniae!

 

Laurenz

17. Oktober 2021 15:14

@Niekisch @Kikl

Wie schon oft erwähnt, ist unsere selbsternannte Elite im Weltbetreuungs-Hauptamt zu Berlin viel deutscher, als wir es sind. Das immer exzentrisch belegte & extrem perfektionierte Sendungsbewußtsein deutscher Herrscher ist ja nichts Neues. Ob es sich nun um den Pomp von Preußens Gloria oder um den Wachwechsel der Leibstandarte vor der Reichskanzlei dreht, immer mußte man "Made in Germany" allen beibringen. Ob nun Corona-Politik, Gender-Schwachsinn, Rumpelstilzchen-Geschlechter-Fragen, Klima oder Energiewende die herrschaftlichen Gemüter bewegt, es darf uns da nur Israel "identitär rechts außen" überholen. Auch in der formalen Ablehnung der eigenen Identität sind wir wieder mal die Größten. Da aber die Mehrheit aller Nationen zu ganz anderen politischen Urteilen kommt als unser Weltmoral-Hauptamt es für alle vorsieht, können wir davon ausgehen, daß es wie im vergangenen Jahrhundert 2x schon passiert, auch in diesem Jahrhundert, von internationaler Seite aus gesehen, nicht gut ausgehen wird. Hier einer, der das ähnlich sieht, Ken Jebsen https://youtu.be/niP4dbcCcyg

Laurenz

17. Oktober 2021 15:27

https://jungefreiheit.de/kultur/2021/in-den-sozialen-kaeltetod-schicken/

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 15:28

@Franz Bettinger - "Schon der Name ist monströs und widersprüchlich und mutet unglaublich, jedenfalls geschmacklos an."

Warum monströs, warum widersprüchlich, warum unglaublich und warum auf alle Fälle geschmacklos?

kikl

17. Oktober 2021 16:13

"Daraus kann aber nicht unmittelbar auf ethnische Erhaltung geschlossen werden, eher auf das Gegenteil. Denn es geht im "Teso"-Beschluß um Staatsangehörigkeitserwerb ( Rdn. 31 )."

Auf das Gegenteil? Haben Sie sich da vielleicht ein wenig verplappert? ;-) 

"Nie wird von Verfassungsvolk, Souverän o.ä. gesprochen, sondern von dem im Grundgesetz sonst nicht auftauchenden Begriff "Staatsvolk", nur einmal vom deutschen Volk als Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts, das sich aber auch über die Staatsbürgerschaft definiert. Rdn. 37 spricht explizit von "Gebot des Grundgesetzes, die Einheit der deutschen Staatsangehörigkeit zu wahren."

Rdn. 37: "Die im Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes enthaltene Wahrungspflicht gebietet es auch, die Einheit des deutschen Volkes als des Trägers des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zukunftsgerichtet auf Dauer zu bewahren..."

Haben sie das überlesen?

kikl

17. Oktober 2021 16:15

Das BVerf glaubt also nicht, dass das "deutsche Volk" das Staatsvolk ist? Glauben sie das wirklich?

Da kann ich ihnen aber gleich eine weitere Entscheidung des BVerfG zitieren:

BVerfGE 83, 37 - Ausländerwahlrecht I: "1. Der Verfassungssatz "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) enthält - wie auch seine Stellung und der Normzusammenhang belegen - nicht allein den Grundsatz der Volkssouveränität. Vielmehr bestimmt diese Vorschrift selbst, wer das Volk ist, das in Wahlen, Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) Staatsgewalt ausübt: Es ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland....Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum Volk aufweisen, lassen keinen Zweifel daran, daß Staatsvolk das deutsche Volk ist: Nach der Präambel ist es das Deutsche Volk, welches sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben hat; .. schließlich weist Art. 146 dem deutschen Volke die Entscheidung über eine das Grundgesetz zu gegebener Zeit ablösende Verfassung zu. In nicht zu übersehender Parallelität erklären die Präambel und Art. 146 GG das deutsche Volk zum Träger und Subjekt des Staates der Bundesrepublik Deutschland..."

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 16:15

1.

Ich möchte noch ein wichtiges Detail hinzufügen, das eng zum Gegenstand Götz Kubitscheks Beitrag gehört, das bis jetzt jedoch noch keine Erwähnung gefunden hat. Dies betrifft die Prüfung der Herkunft von Volksdeutschen / Auslandsdeutschen (euphemistisch auch Aussiedler genannt) anhand von Abstammungsurkunden, wenn sie als Flüchtlinge oder im Zuge der Familienzusammenführung Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland finden möchten. Diese Prüfung findet ausdrücklich anhand zweier wichtiger Kriterien statt:

1. Prüfung der Kenntnis der deutschen Sprache, von der das Vorhandensein des deutschen Bewußtseins, bzw. der Identität als Deutscher abgeleitet wird.

2. Prüfung der Abstammung anhand von Abstammungsurkunden. Diese Prüfung zeigt eindeutig, daß es sich in diesem Falle um eine Prüfung auf blutmäßige deutsche Herkunft handelt, die den sich um Aufnahme Bewerbenden als ethnisch Deutschen ausweisen soll. Salopp gesagt: wenn der Bewerber kein Deutscher in ethnischem Sinne ist, kann er auch nicht als Deutscher in ethnischem Sinne Aufnahme finden, ferner, es gibt keine 1 als erstes Ziffer im Personalausweis - falls er überhaupt aufgenommen wird.

 

kikl

17. Oktober 2021 16:16

@Niekisch

Wenn das deutsche Volk ein völkerrechtliches Selbstbestimmungsrecht hat, dann hat es eine Existenz außerhalb jeglicher staatlichen Definition. Denn dieses Selbstbestimmungsrecht haben Völker laut Völkerrecht unabhängig davon, ob sie in einem Nationalstaat organisiert sind oder nicht. Die Staatsbürgerschaft definiert nicht Völkerrechtssubjekte, das tut das Völkerrecht. Die oben zitierte Präambel des GG sowie Art. 146 GG gehen übrigens auch davon aus, dass das deutsche Volk eine Existenz unabhängig von der Existenz der BRD und dessen Staatsangehörigkeitsrecht hat.

Um welche "Identität" soll es sich denn Ihrer Auffassung nach handeln, wenn es keine "ethnische Identität" ist die es zu wahren gilt? Ethnie heißt übrigens nichts anderes als "Volk"!

Es bleibt dabei, das Staatsvolk des Grundgesetzes ist das deutsche Volk. Die Identität des deutschen Volkes gilt es zu bewahren. Das ist ein Gebot des Grundgesetzes. Dafür setzt sich die Sezession ein und dafür setzt sich die Identitäre Bewegung ein. Dafür müssen auch sie sich einsetzen lieber VS!

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 16:31

2.

Ich möchte noch zum Bedenken geben, daß bei den bundesrepublikanischen Behörden (Ausländeramt, Ausgleichsamt, Außenministerium) keinen Zweifel darüber besteht, daß es ethnisch Deutsche, bzw. ethnisch deutsche Gemeinschaften auch in anderen europäischen Ländern wie Polen, Ungarn, Russland, Rumänien, Serbien, Tschechien, Frankreich, Belgien, Italien und außereuropäischen Ländern wie Amerika oder Südwestafrika gibt. Etwas pointierter formuliert: Keiner der in Ungarn lebenden Deutschen hatte z.B seine Identität als ethnisch Deutscher vorher nachweisen müssen, wenn ein bundesdeutscher Politiker wie Helmuth Kohl oder Franz Josef Strauß zu Besuch nach Ungarn kamen, von den Vertretern der deutschen Minderheit empfangen wurden und mit ihnen Einrichtungen der deutschen Minderheit besuchten.

Nach welchem Volk bekam dieser Staat seinen Namen und warum, wenn es über die Existenz der deutschen Ethnie Zweifel besteht? Beweist das nicht schon zu genüge, daß es erst ein deutsches Volk geben muß, ehe ein Staat nach ihm benannt werden kann? Ist das nicht genug des Beweises, daß das Volk schon vor der Gründung des Staates da war? Und jetzt kommt der Staat und bezweifelt das Vorhandensein des Gründungsvolkes: "Ich, der Staat, bin das Volk!"

quarz

17. Oktober 2021 17:24

@Niekisch

"Pflicht ..., die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.  ... Daraus kann aber nicht unmittelbar auf ethnische Erhaltung geschlossen werden"

Welche Identität käme denn sonst in Frage? Dass die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger auch in Zukunft aus deutschen Staatsbürgern bestehen wird, ist ja eine Tautologie und kann deshalb kein sinnvoller Gegenstand einer Erfüllungspflicht sein.

Dass die Gesamtheit der Staatsbürger zukünftig auch mehrheitlich aus ethnisch Deutschen bestehen wird und damit die Kontinuität der ethnischen Identität gewährleistet ist, ist hingegen nicht notwendigerweise der Fall (und bekanntlich auch tatsächlich akutem Risiko ausgesetzt). Diesbezüglich stellt die Forderung nach Erhaltung der Identität eine sinnvolle Norm dar.

kikl

17. Oktober 2021 18:15

Lieber Verfassungsschutz, liebe Spitzelinnen und Spitzel,

die Wahrung der Identität des deutschen Volkes ist ein Gebot des Grundgesetzes. Das ist Rechtsprechung des BVerfG.  Auch Ihr liebe Verfassungsschützer müsst euch dafür einsetzen. Das ist ein Gebot der Verfassung!

Wir rechtsextremen Pseudo-Intellektuellen glauben, dass damit die "ethnische" Identität gemeint ist.

Laut Duden bedeutet Ethnie: "Menschengruppe (insbesondere Stamm oder Volk) mit einheitlicher Kultur", Herkunft: zu griechisch éthnos = Volk(sstamm)

https://www.duden.de/rechtschreibung/Ethnie

Ethnisch ist demnach das, was einen Volk(sstamm) betrifft.

Kann ein Gegenstand denklogisch überhaupt irgendeine Eigenschaft besitzen, die nicht den Gegenstand betrifft? Ich meine Nein!

Kann das Volk  irgendeine Eigenschaft besitzen, die nicht das Volk Ethnos betrifft? Nein!

Folgt daraus nicht notwendigerweise, dass die Eigenschaft "Identität" des deutschen Volkes eine "das Volk betreffende" Eigenschaft ist? Ja!

Damit ist aber Identität eine ethnische Eigenschaft, denn "ethnisch" bedeutet "das Volk betreffend"!

Habt Ihr jetzt noch irgendeinen Joker in der Tasche, dann zieht ihn! Wenn nicht, dann müsst Ihr euch auf unsere Seite schlagen!

Volksdeutscher

17. Oktober 2021 19:01

@kikl - "Wir rechtsextremen Pseudo-Intellektuellen glauben, dass damit die "ethnische" Identität gemeint ist."

Wir "rechtsextremen Pseudo-Intellektuellen" glauben wir das nicht nur, sondern wir wissen das auch.

Niekisch

17. Oktober 2021 19:14

@ kikl ab 17.10. 16:13, Volksdeutscher 16:15, quartz 17:24: Ich gehe nicht auf die Einwendungen gegen meinen Vortrag detailliert ein, weil dann der nicht juristisch vorgebildete Leser wohl völlig ratlos dasteht und es in der jetzigen Lage untunlich ist.

Ich habe mich nicht verplappert. Es ist doch nicht zu übersehen, dass das BVerfG von der dem Willen des Grundgesetzgebers entsprechenden, ursprünglich ethnischen Betrachtungsweise des Volksbegriffs nach und nach absichtlich abgegangen ist und die Krücke des Art. 116 GG benutzt, um dem Gesetzgeber möglichst freie Hand zu weiterer Überfremdung mit Hilfe von Einbürgerungen zu geben. Das BVerfG erklärt ja explizit, dem Gesetzgeber erst bei offensichtlichen Verfassungsverstößen in den Arm fallen zu wollen.  Die Sondierungsgespräche zur Ampel lassen insoweit grüßen! 

II folgt

Niekisch

17. Oktober 2021 19:20

II.: Esa ist auch nicht zu übersehen, dass ich tunlichst vermeide, dem Verfassungsschutz Argumente aufzuzeigen, wie er zu widerlegen ist. Das teile ich bei Bedarf K&K intern mit, habe Mithilfe auch schon angeboten. Ich werde einen Deibel tun, der Meute, die mich seit 1965 gehetzt hat, auch nur einen einzigen Lutschbonbon ins freche Maul zu stopfen.

Genau deswegen habe ich mich nur mit der Meinung des BVerfG auseinandergesetzt, keine eigene Ansicht vorgetragen. Da Repliken im Einzelnen die Gefahr in sich bergen, dass meine eigene Meinung durchblitzt, biete ich an, dass die Redaktion Ihnen meine mail-Adresse weitergibt, sodass Sie mir auf diesen Kommentar hin gezielte Fragen -meinetwegen auch über die bisherigen hinaus- stellen können, die ich dann per mail beantworte. Die juristische Garotte gegen die Verfassungsbeschmutzer behalte ich für mich bis zum Tag X.

Ich bitte um Verständnis.

kikl

17. Oktober 2021 19:39

@quarz "Dass die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger auch in Zukunft aus deutschen Staatsbürgern bestehen wird, ist ja eine Tautologie und kann deshalb kein sinnvoller Gegenstand einer Erfüllungspflicht sein."

Das ist ein hervorragender Einwand, nicht jeder wird ihn gleich verstehen.

Eine Tautologie ist in der allgemeingültige Aussage, die aus logischen Gründen immer wahr ist. Beispiele für Tautologien sind Aussagen wie „Wenn es regnet, dann regnet es“.

Wenn Staatsvolk ist, wen der Gesetzgeber der BRD als solchen definiert, dann ist das deutsche Volk (=Staatsvolk) per Definitionem Staatvolk. Egal wie der Gesetzgeber das Staatsvolk definiert, es bleibt Staatsvolk und damit Souverän. So kann jeder per Definition Staatsbürger werden unabhängig von seiner "Identität".

Ein solches Verständnis steht im Widerspruch zu der Vorstellung, dass das deutsche Volk eine eigenständige Identität hat, die es zu bewahren gilt. Durch Umdefinition des Staatsvolkes könnte der Gesetzgelber ja jederzeit diese Identität abändern oder aufheben.

Ich rede mir den Mund fusselig, weil ich weiß, dass gehirngewaschene Menschen erst dann anfangen zu zweifeln, wenn sie keinen Ausweg mehr sehen. Diesen Schritt gehen sie nur dann, wenn es für sie keinen anderen Ausweg gibt.

kikl

17. Oktober 2021 20:45

Lieber VS, 

"Ich gehe nicht auf die Einwendungen gegen meinen Vortrag detailliert ein, weil dann der nicht juristisch vorgebildete Leser wohl völlig ratlos dasteht und es in der jetzigen Lage untunlich ist."

Ich kann ihre Verzweiflung durchaus nachvollziehen. Herr Niekisch ist genauso wie Sie VS vollkommen ratlos. Aber dafür können wir doch nichts! 

"Es ist doch nicht zu übersehen, dass das BVerfG von der dem Willen des Grundgesetzgebers entsprechenden, ursprünglich ethnischen Betrachtungsweise des Volksbegriffs nach und nach absichtlich abgegangen ist..."

Das stimmt, aber damit hat das BVerfG den Boden des Grundgesetzes verlassen. Wir haben hier wirklich nichts gegen eine inhaltliche Auseinandersetzung. Jetzt hat Herr Niekisch, der einzige Fürsprecher des VS, die Seiten gewechselt!

Wieso schickt Ihr nicht einfach euren besten Mann / eure beste Frau ins Gefecht, um euren Standpunkt zu rechtfertigen? Gibt es keine Kenner der Verfassung beim Verfassungsschutz?

Ich sehe dem zukünftigen Dialog mit Freude entgegen.

Euer Kikl!

Gracchus

17. Oktober 2021 23:28

@Niekisch @Kikl

Ich habe mir das Ungetüm von NPD-Urteil des BVerfG nicht zur Gänze durchgelesen. Die hier in Diskussion stehenden Passagen muss man in Bezug auf NPD-Positionen so verstehen, dass das Grundgesetz deshalb nicht von einem ausschließlich ethnischen Volksbegriff ausgeht, weil es die Ausgestaltung der Staatsangehörigkeit dem einfachen Gesettgeber  

Franz Bettinger

17. Oktober 2021 23:33

@Volksdeutscher: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation - törnt Sie das an? Mich nicht. Ich bitte Sie, wo in der Welt wäre je ein Herrscherhaus auf die Idee gekommen, sich so einen verrückten Namen zu geben. Nippon, das ist ein Name! England, prima. United Kingdom ist schon schwach, eine Krücke. Aber Heilig? Ja, wer Gott als Freund hat, kann nicht irren. Römisch? Was haben die Deutschen mit Rom zu tun, außer man erobert (Kimbern, Teutonen, Goten) oder plündert es (Sacco di Roma), aber alles im Namen des Heils und des Heiligen. Das Reich einer Nation? Okay, das ergibt immerhin Sinn, aber nur wenn man Reich so definiert wie ich: als Herrschaftsgebiet, das über das der Kernlande, der Nation, hinaus reicht; ein Reich, das andere Völker beherrscht. Es unterjocht sie gewöhnlich. Das war nie nach meinem Geschmack. - Aber lassen wir doch diese unfruchtbare und unzeitgemäße Diskussion. Ich habe auch keine umwerfend gute Argumente. Und in die Büchse des Fomenko will ich nicht öffnen. Jedenfalls bin ich lieber Deutscher als Mitglied im HRRDN; so wie man lieber Russe ist als ein Genosse in der UDSSR.

Gracchus

17. Oktober 2021 23:45

@Niekisch @kikl

Ohne dass Ungetüm von NPD-Urteil zur Gänze gelesen zu haben, verstehe ich die hier diskutierten Passagen so, dass auch ethnisch Nicht-Deutsche die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können und damit Teil des deutschen Volks werden und folglich die gleichen Rechte wie ethnische Deutsche haben. Wenn die NPD an der Macht wäre, könnte sie denjenigen also nicht einfach die Staatsangehörigkeit entziehen (vgl. auch Art. 16 GG) bzw. einfache Gesetze verabschieden, die zwischen ethnisch Deutschen und Passdeutschen unterscheiden. Hier lebende Ausländer dürfen auch mit Bezug auf die Jedermann-Grundrechte, zu denen auch  Art. 1 I GG gehört, das mit Hannah Arendt als das Recht verstanden werden kann, Rechte zu haben, rechtlos zu stellen und einfach ohne rechtsstaatliches Verfahren und ohne Beachtung des Übermassverbots ausgewiesen oder abgeschoben werden. 

Gracchus

18. Oktober 2021 00:04

An meinen vorherigen Kommentar anschließend wären meine Fragen: 

1. Ist der einfache Gesetzgeber demnach völlig frei in den Kriterien, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen - z. B. an alle hier lebenden Ausländer, die sich mind. 1 Jahr hier rechtmäßig aufhalten?

2. Wäre eine Regierung qua Verfassung daran gehindert, die Einbürgerung ethnisch Nicht-Deutscher ex nunc zu streichen, also ohne dass dies rechtliche Konsequenzen für bereits eingebürgerte ethnisch nicht-deutsche deutsche Staatsangehörige hätte?

3. Was haben die NPD-Positionen mit dem IfS zu tun?  

kikl

18. Oktober 2021 08:35

"3. Was haben die NPD-Positionen mit dem IfS zu tun?  "

Das NPD-Urteil ist die ideologische Rechtfertigung für die politische Verfolgung von der IB und der Sezession. Entscheidend ist die Definition des Staatsvolks.

2. "Wäre eine Regierung qua Verfassung daran gehindert, die Einbürgerung ethnisch Nicht-Deutscher ex nunc zu streichen..."

Das regelt Artikel 16 des Grundgesetzes:

Art 16 GG:

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

"1. Ist der einfache Gesetzgeber demnach völlig frei in den Kriterien, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen .."

Ja, so verstehe ich die NPD-Entscheidung des BVerfG. Es ist ein klares Fehlurteil. Darüber haben wir gestritten.

Wer kein deutscher Staatsbürger ist, ist nicht rechtlos. Die Menschenrechte behält er, die Bürgerrechte nicht.

quarz

18. Oktober 2021 09:18

@Gracchus

"dass auch ethnisch Nicht-Deutsche die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können ... "

Sie können Angehörige des Staatsvolkes ("Passdeutsche") und sogar (durch kulturelle Assimilation) des ethnischen Volkes werden. Worum es hier aber geht, ist der Umstand, dass die Verfassung vorschreibt, die Identität des Staatsvolkes (womit sinnvollerweise nur sein ethnischer Charakter gemeint sein kann) zu erhalten. Politiker haben also die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Leitkultur im Staat deutsch geprägt bleibt. Dazu gehört auch: dafür zu sorgen, dass es nicht zu viele Passdeutsche in Parallelkulturen gibt.

Wie die Politik dieser Pflicht nachkommt, bleibt zu erörtern. Da gibt es viele Hebel, bei denen man ansetzen kann. Einerseits: Stop des Massenimmigrationsstroms, Konsequente Abschiebung von nicht Bleibeberechtigten, Anreize für Remigration, Erhöhung des Assimilationsdruckes, große Hürden für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Andererseits Maßnahmen zur Stärkung des ethnisch deutschen Anteils des Staatsvolkes: Anhebung der Geburtenrate, Förderung einer positiven Einstellung zur eigenen Ethnie etc.

Wir haben uns durch die verantwortungslose Bevölkerungspolitik der letzten Jahrzehnten in eine Lage manövriert, wo es schwierig ist, die durch das Grundgesetz gebotenen Wahrung der Identität zu gewährleisten. Aber das Gebot hört deswegen nicht auf zu existieren.

Niekisch

18. Oktober 2021 09:42

@ Gracchus: "Jetzt hat Herr Niekisch, der einzige Fürsprecher des VS, die Seiten gewechselt!"( kikl 17.10. 10:45 )

kikl wird Ihnen weiterhelfen, bei ihm ist garantiert, dass er nicht Fürsprecher des Verfassungs"schutzes" ist. 

 

Laurenz

18. Oktober 2021 09:53

@Franz Bettinger @Volksdeutscher

"Heiliges Römische Reich Deutscher Nation"

Die meisten Linken sind immer verblüfft, wenn ich stattdessen vom I. Reich spreche, welches sie immer gerne historisch verleugnen möchten. I. Reich ergibt historisch auch viel mehr Sinn & bezieht sich damit auch viel mehr auf Deutschland.

Die deutsche Übersetzung "Heiliges Römische Reich Deutscher Nation" aus dem Lateinischen ist, auf deutsch gesagt, beschissen. Vor gut 1.000 Jahren sagte man "Regnum Teutonicum", was viel eindeutiger die ethnisch faktische Übernahme durch Deutsche anstatt Römern beschreibt. Das barg natürlich immer einen Konflikt.

Die Identitären produzierten mal einen Trickfilm, hier präsentiert durch TLW, der aktuell nicht mehr schreibt & auch nicht mehr in der Autorenliste der SiN geführt wird.

TLW präferierte wieder eine europäische Reichsidee, während der Film das naheliegende Ideal, eine Europäische Föderation nach dem Model der Ur-Schweiz überhaupt nicht vorsah. In meinen Augen war das ein totales Versagen der Identitären damals.

Valjean72

18. Oktober 2021 10:59

@Franz Bettinger @Volksdeutscher:

aber nur wenn man Reich so definiert wie ich: ... ein Reich, das andere Völker beherrscht. Es unterjocht sie gewöhnlich. 

Bei allem Respekt aber Sie haben offenbar wenig Kenntnis über die Reichsidee. Zunächst einmal ist der deutsche (germanische) Begriff "Reich" nicht deckungsgleich mit "Imperium" (Empire), auf welches Sie Reich reduzieren. Himmelsreich, Schattenreich, Reich der Träume usw.

Darüber hinaus hatte das HRRDN keineswegs einen unterjochenden Charakter.

Das Alte Reich war ein einzigartiges Gemeinwesen, das die Geschichte Europas über viele Jahrhunderte prägte. Am Ende wurde es zum Gespött der Zeitgenossen – ein unverdientes Urteil.

Immer wieder versuchte man, die Besonderheiten dieses eigentümlichen Gebildes zu erklären. Es war anders als seine Nachbarn und kein Staat im modernen Sinn. Vielmehr kam es mit erstaunlich wenigen Regeln durch die Zeiten und bot seinen Gliedern weite Entfaltungsspielräume. „Teutsche Libertät“ wurde zum Schlagwort für Vielfalt und Aushandlung. 

(Quelle: wissenschaft.de

Valjean72

18. Oktober 2021 11:08

@Volksdeutscher @Andreas Walter:

Wie singulär jenes Ereignis war, darüber könnte man - könnte sich unser Volk vom bösen Zauber lösen - trefflich streiten.

Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen. Sieferle schrieb in diesem Zusammenhang von einem Mythos, der wachgehalten werde, auf dass sich das sündenbeladene Volk niemals seiner Schuld entledigen kann.

Böser Zauber trifft es. Brechen muss der schwarze Bann.

Simplicius Teutsch

18. Oktober 2021 11:50

@ Franz Bettinger; @ Volksdeutscher

Was wir heute im Rückblick - mit deutschen Worten - als das „Heilige römische Reich deutscher Nation“ bezeichnen ist das Ergebnis einer komplizierten staatsrechtlichen Vergangenheit Europas, worin die Deutschen (als Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern etc.) eine herausragende Rolle gespielt haben. – Man müsste auf Lateinisch an die staatsrechtlichen Begriffe herangehen und ein einschlägiges Hauptseminar in mittelalterlicher Geschichte absolvieren, um bei dem Thema fachkundig mitreden zu können. Bei mir liegt das schon Jahrzehnte begraben zurück.

Beginnen muss man unter dem später wichtigen Gesichtspunkt der heilsgeschichtlichen Weltreichstheorie in der Bibel (AT und NT, Jesus Christus), weiterfahren zum römisch-christlichen Kaisertum (ab Konstantin), hin zum weströmisch-germanischen Kaisertum mit Karl dem Großen (Rex Francorum et Langobardorum et Imperator Romanorum) und weiter zum Heiligen Reich (Sacrum Imperium) in der Stauferzeit.

Ein Rex (König) stand rangmäßig unter dem Imperator Romanorum. Aber jeder Anwärter auf das römische Kaisertum musste erst Rex Germanorum sein (ab Otto dem Großen). Das Imperium Romanum war - nach christlich-heilsgeschichtlicher Auffassung - das letzte in der Abfolge der irdischen Reiche. Mit seinem Ende würde Jesus Christus zurückkommen und das Jüngste Gericht würde staatfinden. So glaubte bzw. argumentierte man.

Gracchus

18. Oktober 2021 12:16

@kikl: Meine Frage 3 zielte darauf, ob das IfS denn NPD-Positionen in der Weise vertritt, wie sie das BVerfG in seinem Urteil darstellt? M. E.: nein.

Frage 1: Wie Sie kann man das BVerfG-Urteil lesen, muss es aber nicht. Es gibt auch so etwas wie ein allgemeines Willkürverbot. 

Frage 2: Die haben Sie missverstanden. Es ist klar, dass Art. 16 GG dem Entzug der Staatsangehörigkeit einen Riegel vorschiebt. Dennoch kann der einfache Gesetzgeber das Staatsangehörigkeitsgesetz, meine ich, so regeln, dass eine Einbürgerung von ethnisch Nichtdeutschen zukünftig nicht mehr möglich oder unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist. ("Passdeutsche" verlieren hierdurch ihre Staatsangehörigkeit nicht, und ihre Kinder erhalten sie natürlich auch.)

@quarz: Das ist ihre Lesart des GG. Faktisch ist es aber eher so: Der Staat schafft sich sein Volk, nicht das Volk einen Staat.

Gotlandfahrer

18. Oktober 2021 13:11

Es wird dem Verfasser des Obigen bewusst sein, dass diese - erneut - stringent und klug vorgetragene Unbedenklichkeitsargumentation zur Entgegnung der suggestiven Gefährderansprachen Perlen vor Säuen gleichkommt.  Als ob das Referat Rechte Heere Ost diese nachvollziehen könnte oder auch nur wollte.  Neben der rechtshygienischen Funktion der Wiedervorlage dürften die Zeilen also vorrangig an die noch nicht so lange hier Lesenden gerichtet sein, wofür diese auch vorzüglich geeignet sind.  Für die Klage, eine ebenfalls für's Protokoll wohl empfehlenswerte Bewegungsfigur, drücke ich beide Daumen, allein, mir fehlt der Glaube, dass hierbei noch auf ein offenes Ergebnis gehofft werden kann.   Gleichwohl gilt weiterhin, wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben.

Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

kikl

18. Oktober 2021 13:49

@gracchus:

Wenn der Staat sich sein Volk schafft, dann ist das Volk nicht der Souverän. Laut Grundgesetz ist es genau anders herum. Das souveräne Volk schafft sich den Staat.

Präambel: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
"

Art. 146 GG: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Welches Volk ist gemeint? Das deutsche Volk. Deshalb ist es ein Gebot der Verfassung, die Identität des Souveräns zu erhalten. Mit dem Austausch des Souveräns legt der Staat damit das Fallbeil an die Demokratie an.

kikl

18. Oktober 2021 13:52

@ gracchus:

Hineinlesen kann jeder, was er will. Die Frage ist, was in der Entscheidung steht:

" Er kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft Unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 83, 37 <51 f.>). "

Mit dem "Kongruenz-Ziel" vor Augen können sie so viele Menschen einbürgern wie sie wollen. Das BVerfG setzt da keine Grenzen. Deshalb sehe ich mich in meiner Interpretation bestätigt.

Simplicius Teutsch

18. Oktober 2021 14:24

>Vor gut 1.000 Jahren sagte man "Regnum Teutonicum"<

Da haben Sie schon recht, @ Laurenz.

Ich zitiere, weil ich nichts anderes als Beleg zur Hand habe aus wikipedia: „Das Gebiet des Ostfrankenreichs wurde erstmals im 11. Jahrhundert in den Quellen als Regnum Teutonicum (Königreich der Deutschen) bezeichnet, es handelte sich aber nicht um den offiziellen Reichstitel.“

Und zu bedenken ist, dass das Regnum Teutonicum nur ein (geographischer) Teil des viel größeren Herrschaftsanspruchs war, der in der spät im Mittelalter verwendeten Titulierung „Sacrum Imperium Romanum Nationis Germanicae“ (= Heiliges römisches Reich deutscher Nation) zum Ausdruck kam bzw. im übernationalen Herrschertitel Imperator Romanorum. Rangmäßig auch vor Gott untergeordnet ist der Titel "Rex Teutonicorum" oder "Rex Germanorum" (König der Deutschen). 

Gracchus

18. Oktober 2021 22:01

@kikl: Mmh ... das ist fruchtlos. Ich verstehe ihren Punkt, aber das BVerfG sieht dies offensichtlich anders. 

Kurativ

18. Oktober 2021 22:50

Volksdeutscher, 17. Oktober 2021 11:29

"politischer Verbraucherschutz" ist ein passender Begriff.

Die CDU hat ja selber einer verfassungsfeindlichen Verfassungsrichterin zugestimmt. Wenn es gerade passt, ist alles kein Problem.

Laurenz

19. Oktober 2021 06:57

@Simplicius Teutsch @L.

"Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation"

Bemerken Sie beim Schreiben den Unsinn dieser Begrifflichkeit nicht?

@Franz Bettinger hatte dies doch explizit ausgeführt.

Wir können festhalten, daß im heutigen Norditalien vielleicht einige Stämme germanisch waren, aber in der Nachfolge Ottos des Großen ging dieses Reich doch über deutsche Regionen meist hinaus. Es handelt sich also um deutsche Herrschaft, also um ein Deutsches Reich, welches römische Infrastruktur übernahm, während gleichzeitig die Kirche antike Bildung bis hin zu den Medici verhinderte. In fast ganz Europa bestand bis 1918 tatsächliche germanische & bis heute manchmal noch formale germanische Herrschaft, ohne jemals zum Reichgebiet gehört zu haben.

Von Clodwig I bis Napoleon III war Frankreich vom Germanischen Adel beherrscht (mit der Ausnahme Bonapartes). & Frankreich trägt bis heute einen deutschen Namen, La France - Die Fränkische. Das haben uns die gallo-römischen Intellektuellen bis heute nie verziehen.

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