Staat und Leib.

von Thomas Wawerka

Fünf Thesen aus theologisch-ethischer Perspektive

PDF der Druckfassung aus Sezession 103/ August 2021

Im fol­gen­den wer­de ich den Ver­such unter­neh­men, die christ­li­che Vor­stel­lung vom Gehor­sam des Unter­ge­ord­ne­ten gegen­über der Obrig­keit auf der Grund­la­ge der Leib­lich­keit von Unter- und Über­ge­ord­ne­ten zu beleuch­ten und dadurch Schluß­fol­ge­run­gen für die poli­ti­sche Lage der unmit­tel­ba­ren Gegen­wart zu ziehen.

 

1. EXTRA CORPORA NULLA VERITAS  – Das Chris­ten­tum ist in sei­ner Grund­ver­fas­sung, also von sei­ner apos­to­li­schen Norm her – wie sie im Kanon der bibli­schen Schrif­ten und in den alt­kirch­li­chen Sym­bo­len for­mu­liert ist –, spe­zi­fisch leib­be­zo­gen. Es bekennt die Inkar­na­ti­on, also Ein­lei­bung ­Got­tes in die Welt (Joh 1,14), die Kreu­zi­gung des gott­mensch­li­chen Lei­bes und die leib­haf­ti­ge Auf­er­ste­hung Chris­ti. Die Auf­er­ste­hungs­hoff­nung ist Hoff­nung nicht auf ein wie auch immer gear­te­tes Wei­ter­le­ben nach dem Tod, son­dern Hoff­nung auf die Wie­der­erwe­ckung und die Ver­wand­lung der Lei­ber (1 Kor 15,35 – 49).

Der Leib ist Gegen­stand, Zeu­ge und Bür­ge des gött­li­chen Han­delns, und dar­aus fol­gend ist auch die christ­li­che Ethik vor allem ande­ren eine leib­be­zo­ge­ne Ethik. Der Sinn von Begrif­fen wie etwa »Nächs­ten­lie­be« oder »Dia­ko­nie« wird ver­dun­kelt, ver­frem­det oder ins Gegen­teil ver­kehrt, wenn sie nicht in der Sphä­re kom­mu­ni­zie­ren­der Lei­ber gegrün­det sind. Kom­mu­ni­zie­ren bedeu­tet theo­lo­gisch zwei­er­lei: sowohl Kom­mu­ni­ka­ti­on als auch Kom­mu­ni­on, sowohl zwi­schen­mensch­li­che Ver­stän­di­gung als auch Teil­ha­be am Herrenmahl.

»Dies ist mein Leib«: Der in der Kom­mu­ni­on sakra­men­tal fest­ge­hal­te­ne Leib ist auch ein Sym­bol, in dem unauf­lös­lich ver­an­kert ist, daß Kom­mu­ni­ka­ti­on im Sin­ne wah­rer zwi­schen­mensch­li­cher Ver­stän­di­gung ein Gesche­hen ist, das sich zwi­schen Lei­bern abspielt. Theo­lo­gisch ist dies die Gegen­po­si­ti­on nicht etwa zur Geis­tig­keit, son­dern zur Schein­leib­lich­keit, also der Irr­leh­re des Doketismus.

Da der Begriff der »Obrig­keit« (vor­läu­fig auch: »Regie­rung«, »Staat«) aus theo­lo­gi­scher Per­spek­ti­ve ein Gegen­stand der Ethik ist, muß folg­lich auch er von der Sphä­re der »Zwi­schen­leib­lich­keit« (Mau­rice Mer­leau-Pon­ty) her begrif­fen werden.

 

2. DIE OBRIGKEIT IST TEIL EINER HIERARCHISCHEN ORDNUNG  – Das Chris­ten­tum ver­han­delt poli­ti­sche Herr­schaft, also auch das, was wir »Staat« nen­nen, unter dem Begriff »Obrig­keit« (Röm 13,1 – 7, vgl. 1. Petr 2,13 – 3,17). Es gibt also ein Macht­ge­fäl­le zwi­schen »oben« und »unten«, Hier­ar­chie wird sowohl vor­aus­ge­setzt als auch bestätigt.

Obrig­keit erschöpft sich jedoch nicht in der poli­ti­schen Herr­schaft. Neben die­ser Herr­schaft, die sich geschicht­lich ent­wi­ckelt und kul­tu­rell in die­ser oder jener Form aus­prägt (ohne daß einer Form ein gött­lich legi­ti­mier­ter Vor­rang ein­zu­räu­men wäre), erkennt das Chris­ten­tum die natür­li­che bzw. krea­tür­li­che Obrig­keit der Eltern über die Kin­der (meist ver­quickt mit der sozia­len Obrig­keit des Haus­va­ters über Fami­lie und Gesin­de) und die gött­lich gestif­te­te Obrig­keit des Bischofs über die Gemein­de an.

»Obrig­keit« erweist sich dadurch als dyna­mi­sche und rezi­pro­ke Herr­schaft (im Unter­schied zur Auto­kra­tie, die line­ar auf­ge­baut und sta­tisch ist): Jeder Leib hat sich irgend­ei­nem ande­ren Leib unter­zu­ord­nen, und es gibt kei­nen Leib, der allein die Herr­schaft über alle ande­ren Lei­ber hät­te. Die­se hier­ar­chi­sche Ord­nung ist als »Erhal­tungs­ord­nung« bzw. »kat­echon­ti­sche Ord­nung« zu verstehen.

 

3. DIE UNTERORDNUNG UNTER DIE OBRIGKEIT IST ETHISCHES GEBOT  – »Jeder­mann sei unter­tan der Obrig­keit, die Gewalt über ihn hat!« (Röm 13,1) Auch die­se Anwei­sung ist apos­to­li­sche Norm, und man hat sich – so man denn mit Ernst Christ sein will – nicht dar­an vor­bei­zu­mo­geln. Die Aner­ken­nung der Obrig­keit sowohl als Phä­no­men an sich als auch im je gege­be­nen Fall ist ethi­sches Gebot.

Im Hin­blick auf die gegen­wär­ti­ge poli­ti­sche Dis­kus­si­on darf man wohl von einem All­ge­mein­platz spre­chen, wenn man sich im Sin­ne der Abwehr­rech­te gegen die Über­grif­fig­keit des Staats grund­sätz­lich als Sub­jekt im Wider­spruch zur Obrig­keit defi­niert. Dies ist jedoch ein Phä­no­men der Moder­ne, in der es wegen eines depra­vier­ten Herr­schafts­be­griffs not­wen­dig wur­de. Ver­steht man das Ver­hält­nis von Herr­schaft und Unter­ord­nung auf der Grund­la­ge des Leibs, genau­er: der Zwi­schen­leib­lich­keit, ergibt sich ein ande­res, durch­aus wür­de­vol­le­res Bild.

Zum einen bedeu­tet dies: Es gibt nicht ein­fach nur »Beherrsch­te«, also pas­si­ve Lei­ber, son­dern Herr­schaft kon­sti­tu­iert sich sowohl aus dem Leib, der Macht aus­übt, als auch aus dem, der sich die­ser Macht unter­ord­net bzw. ihr im »ver­nünf­ti­gen Got­tes­dienst« (Röm 12,1) hin­ge­ge­ben wird.

Bei­de Lei­ber sind jeweils aktiv: sie kom­mu­ni­zie­ren. Bei­de Lei­ber haben ihre »Herr­lich­keit« und ihren »Glanz« (1 Kor 15,40): ihre je eige­ne Wür­de. Im einen wie im ande­ren Fall wird etwas am und durch den Leib deut­lich, kennt­lich, offen­bar – durch den Macht aus­üben­den Leib im gelin­gen­den Fall Gerech­tig­keit, am sich unter­ord­nen­den Leib im gelin­gen­den Fall Ehr­bar­keit, Demut, Anstand.

Man kann der­lei leib­phä­no­me­no­lo­gi­sche Wir­kun­gen zuwei­len unmit­tel­bar wahr­neh­men, wie auch das Gegen­teil – im miß­lin­gen­den Fall der Unter­ord­nung etwa Trotz, blin­de Wut, Auf­säs­sig­keit, sprach­lo­ses Lei­den, Gebro­chen­heit, maso­chis­ti­sche Unter­wer­fung; im miß­lin­gen­den Fall der Macht­aus­übung eine hin­ter­fot­zi­ge oder wan­kel­mü­ti­ge oder nie­der­träch­ti­ge oder unent­schlos­se­ne oder des­po­ti­sche, gar sadis­ti­sche Art. In jedem Fall wird etwas am und durch den betref­fen­den Leib »zur Kennt­lich­keit ent­stellt«; im gelin­gen­den Fall bie­tet sich ein Bild zwei­er inein­an­der ver­schränk­ter Prinzipien.

Die Sta­bi­li­tät die­ser Ver­schrän­kung ent­steht dadurch, daß die Wür­de des einen Leibs nicht ohne den ande­ren halt­bar ist: Der Unter­ge­be­ne benö­tigt Aner­ken­nung durch die Herr­schaft und Hin-Ord­nung auf etwas Grö­ße­res, die Obrig­keit benö­tigt die Aner­ken­nung ihrer Herr­schaft durch die Ein­stim­mung des Unter­ge­be­nen in die ord­nen­de Macht.

Zum ande­ren: Das Gebot des Gehor­sams gegen­über der Obrig­keit gilt auch dann, wenn ein Leib die Macht über einen ande­ren miß­bräuch­lich und zu des­sen Scha­den aus­übt. Das unschul­di­ge Lei­den, das in so einem Fall am und durch den Leib des sich Unter­ord­nen­den deut­lich wird, ist Zeug­nis für die Nach­ah­mung Chris­ti, das Urbild des unschul­dig Lei­den­den (1 Petr 2,18 – 21).

Es ist aber mehr als Chris­tus­mys­tik, die das dul­den­de, hin­neh­men­de Lei­den recht­fer­tigt, denn die hier­ar­chi­sche Ord­nung wird ja eben­so durch die Unter­ord­nung kon­sti­tu­iert wie durch die Macht­aus­übung. Die Auf­recht­erhal­tung die­ser Ord­nung ist wich­ti­ger als das zeit­wei­li­ge Wohl oder Wehe eines ein­zel­nen Leibs (viel­leicht funk­tio­niert eine Gesell­schaft über­haupt viel öfter und bes­ser durch das beharr­li­che und gedul­di­ge Wei­ter­ma­chen des Volks als durch das klu­ge Regie­ren sei­ner Machthaber).

Auch das unschul­di­ge Lei­den ist des­halb anzu­neh­men (bis zu gewis­sen Gren­zen selbst­ver­ständ­lich), und es ist auf eine bestimm­te Art und Wei­se anzu­neh­men: als heroi­sches, stark­mü­ti­ges Lei­den, als Lei­den in der Ermäch­ti­gung wider die Gewalt. Aus die­sem Grund bedarf der Leib der inter­nen Herr­schaft über sich selbst, der Selbst­be­herr­schung, damit er auch im Fall des Lei­dens sich nicht auf­ge­be und in etwas ding­lich Beherrsch­tes ver­wand­le, son­dern sich der exter­nen Herr­schaft in vol­ler Sou­ve­rä­ni­tät beuge.

 

4. MODERNE ETHIK IST DOKETISTISCHE ETHIK – Der Satan der Versuchungs­geschichte Chris­ti argu­men­tiert mit Bibel­zi­ta­ten (Mt 4,1 – 11; Luk 4,1 – 13); er zeigt, was Chris­tus alles hät­te sein kön­nen, wenn er sei­nen Leib nicht »zum Kreuz hin­auf­ge­tra­gen« hät­te (1. Petr 2,24). Allein der Leib am Kreuz ver­bürgt jedoch Chris­tus, alles ande­re ist Doke­tis­mus, also Leh­re vom Schein­leib: Es sei dem­nach gar nicht Chris­tus gewe­sen, der da am Kreuz hing. Der Leib Chris­ti kom­mu­ni­ziert dann nicht mit den Lei­bern der Gläu­bi­gen, die Gläu­bi­gen kom­mu­ni­zie­ren nicht den Leib Chris­ti. Es ist nur noch eine ent­leib­lich­te Schein­kom­mu­ni­on und Scheinkommunikation.

Der Doke­tis­mus war eine der frü­hes­ten Häre­si­en, mit denen sich das Chris­ten­tum aus­ein­an­der­zu­set­zen hat­te. Er war kei­ne ein­heit­li­che Leh­re, son­dern ein Denk­an­satz, der zu dis­pa­ra­ten Ergeb­nis­sen führ­te: So wur­de etwa ange­nom­men, Jesus habe sei­nen Leib mit dem des Simon von Kyre­ne getauscht, oder er sei über­haupt nur als Phan­tas­ma in der Welt gewesen.

Auch der Islam hat den Doke­tis­mus über­nom­men. Das Ver­bin­den­de ist die Ableh­nung der Vor­stel­lung, Gott sei in Jesus tat­säch­lich und leib­haf­tig Mensch gewor­den, habe als sol­cher gelit­ten und sei als sol­cher gestor­ben. Doke­tis­mus bedeu­tet: Das, was Leib ist, wird nicht wie ein Leib behan­delt, und das, was nicht Leib ist, wird wie ein Leib behan­delt. Das Simu­la­crum ersetzt den Leib, und zwar in vie­ler­lei, durch­aus unter­schied­li­chen Spiel­ar­ten. Die­ser »klei­ne Aus­tausch« setzt sich in den Bereich der Ethik hin­ein fort und ver­viel­fäl­tigt sich dort.

Das Den­ken der moder­nen Zeit erweist sich als äußerst anschluß­fähig an den Doke­tis­mus, beson­ders im ethi­schen Urteil. Doke­tis­ti­sche Ethik betreibt nicht Imi­ta­tio (Nach­ah­mung), son­dern Mimi­kry (Vor­täu­schung). Die Täu­schung ist dabei manch­mal so fein, daß sie als sol­che kaum noch zu erken­nen ist.

Der christ­li­chen Nächs­ten­lie­be bei­spiels­wei­se wird nicht etwa offen wider­spro­chen, aber sie ist dann kei­ne Sache mehr, bei der ein Leib auf die Begeg­nung mit einem ande­ren, lei­den­den Leib reagiert, son­dern ein Lip­pen­be­kennt­nis zu »Wer­ten«.

Oder: Die natür­lich-krea­tür­li­che Obrig­keit der elter­li­chen Lei­ber über den aus ihnen gezeug­ten Leib eines Kin­des wird in der Schei­nel­tern­schaft in einer »gleich­ge­schlecht­li­chen Bezie­hung« vor­ge­täuscht (egal, was man sonst davon hal­ten will: ein Eltern­leib fehlt). Oder: Der Leib des unge­bo­re­nen Kin­des wird zu einem »Zell­hau­fen« oder gar »Tumor«, d. h. indi­rekt zum Schein­leib erklärt.

Oder, par excel­lence: »Geni­ta­li­en wohnt kein Geschlecht inne. Sie wur­den von Men­schen ver­ge­schlecht­licht. Das ist ein Unter­schied. Es gibt kein ›bio­lo­gi­sches Geschlecht‹. Es gibt Kör­per­tei­le, die sozi­al benutzt wer­den, um Men­schen ein Geschlecht zuzu­wei­sen. Die­se Kör­per­tei­le haben kein Geschlecht und machen kein Geschlecht. Sie wer­den benutzt, um Geschlecht zu kon­stru­ie­ren.« (Face­book-Fund)

Der Doke­tis­mus ist in unse­rer Zeit des­halb so erfolg­reich, weil er die drit­te Opti­on zu und zwi­schen Wahr­heit und Lüge dar­stellt – die Indif­fe­renz, das »Als-ob«, das ter­ti­um (non?) datur, mit dem sich schon Chris­tus aus­ein­an­der­set­zen muß­te (Mt 5,37). Er bie­tet jedem die Mög­lich­keit, zurück­zu­tre­ten und nicht mehr leib­lich kom­mu­ni­zie­ren zu müs­sen, sozu­sa­gen »ganz selbst« und »ganz da« sein zu müs­sen, son­dern in den Modus der Schein­leib­lich­keit aus­wei­chen zu können.

Der Mär­ty­rer der anti­ken Chris­ten­ver­fol­gung hät­te es bei­spiels­wei­se nie als legi­ti­me Opti­on anse­hen kön­nen, dem Glau­ben öffent­lich abzu­schwö­ren und den­noch, ins­ge­heim und für sich selbst, am Glau­ben fest­zu­hal­ten – er war als Gläu­bi­ger leib­lich prä­sent, der Leib ver­bürg­te den Glau­ben, er konn­te nicht einen Schritt dahin­ter zurück­tre­ten (und wenn er es den­noch tat, wuß­te er, daß er sich außer­halb der Wahr­heit befand).

Für das moder­ne Den­ken und Urtei­len ist die doke­tis­ti­sche Opti­on selbst­ver­ständ­lich, das Ver­hal­ten des Mär­ty­rers dage­gen unver­ständ­lich. Nach der Infra­ge­stel­lung des Leibs ist es nur noch ein klei­ner Schritt zum blo­ßen Kör­per, d. h. zum belie­big form­ba­ren Roh­stoff, sei es durch vir­tu­el­le Wel­ten, durch den Trans­hu­ma­nis­mus, durch Opti­mie­rung der Kör­per­funk­tio­nen oder durch Abschaf­fung von Krank­hei­ten per Gen­ma­ni­pu­la­ti­on, durch die Vor­stel­lung, alles Leib­li­che sei ledig­lich »sozia­le Kon­struk­ti­on« etc. pp.

 

5. AUCH DER STAAT FUNKTIONIERT NACH DOKETISTISCHER ETHIK – Das Impe­ri­um war einst Herr­schafts­be­reich eines Leibs, der mit den Insi­gni­en der Macht ein­ge­klei­det wur­de, bis an sei­ne Stel­le der gestalt- und gesichts­lo­se moder­ne Staat trat: eine Insti­tu­ti­on, die nicht mehr vom Leib eines Herr­schers bestimmt wur­de, hin­ter die der Leib des Herr­schers viel­mehr zurück­zu­tre­ten hatte.

His­to­risch faß­bar wird die­se Ent­wick­lung in der Mit­te des 17. Jahr­hun­derts – das Gen­re des »Fürs­ten­spie­gels« ver­läuft im Sand, statt des­sen erhebt Hob­bes’ »Levia­than« sein Haupt. Der moder­ne Staat ist gekenn­zeich­net durch einen doke­tis­ti­schen Herr­schafts- und Ver­ant­wor­tungs­be­griff. Herr­schaft kommt in die­sem Staat nicht mehr zustan­de, wenn der Macht aus­üben­de Leib und der sich unter­wer­fen­de Leib mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren, son­dern mit­tels eines ver­wal­tungs­tech­ni­schen Appa­rats, bei dem es im Grun­de egal ist, wer ihn bedient.

Jeder kennt z. B. die Erfah­rung, bei einer Behör­de vor­stel­lig zu wer­den und dort nicht mit einem Leib zu kom­mu­ni­zie­ren, son­dern mit der Funk­ti­on eines Sys­tems, und zwar wie­der­um nicht als Leib, son­dern als Fall. Der moder­ne Staat ist nicht auf Kom­mu­ni­ka­ti­on mit mir ange­legt, jeden­falls nicht auf die leib­li­che. Die Unter­ord­nung hat hier des­halb weder Sinn noch Adres­se, eben­so­we­nig das Auf­be­geh­ren – bei­des führt zu nichts.

Gefor­dert ist die Ein­fü­gung. Eben­so ent­steht auch ech­te Ver­ant­wor­tung nur, wenn ein Leib mit einem ande­ren kom­mu­ni­ziert, wenn ein Leib dem ande­ren zur Ant­wort ver­pflich­tet ist (Mt 25,14 – 30) – heu­te ist sie zum Moral-ver­bal-Signal her­ab­ge­sun­ken, zur Schein­an­ge­le­gen­heit ohne Ver­an­ke­rung in der Sphä­re kom­mu­ni­zie­ren­der Leiber.

Dem moder­nen Staat wohnt des­halb die Ten­denz inne, Ideen wich­ti­ger zu neh­men als Lei­ber, und es fällt ihm leich­ter, die­se Ideen bis zum Abso­lu­ten, Leib­feind­li­chen hin durch­zu­set­zen. Die poli­ti­schen Exzes­se des 20. Jahr­hun­derts sind des­we­gen nicht als Gegen­teil des moder­nen Staats anzu­se­hen, sie trei­ben ihn viel­mehr auf die Spit­ze, und die berech­tig­te Fra­ge muß lau­ten, war­um so etwas statt »nie wie­der« nicht »jeder­zeit wie­der« gesche­hen kön­nen sollte.

Aus »Herr und Knecht« (Hegel) wird »Staat gegen Leib«. Aktu­el­les Bei­spiel ist die staat­li­che Kam­pa­gne des »Durch­imp­fens« der Lei­ber: Hier wird nicht leib­lich kom­mu­ni­ziert (wie es in der Arzt­pra­xis zwi­schen dem Medi­zi­ner und dem Pati­en­ten der Fall wäre), hier wird viel­mehr zuge­rich­tet und damit gleich­zei­tig ein­her­ge­hend der unter­ge­ord­ne­te Leib zum ding­lich Beherrsch­ten ernied­rigt, die leib­li­che Sou­ve­rä­ni­tät wird von sei­ten des Staats auf­ge­ho­ben und von sei­ten des Bür­gers auf­ge­ge­ben. Der Leib eines Gün­ther Jauch, Sepp Mai­er oder Ran­ga Yogeshwar, wie er uns über­le­bens­groß auf Pla­ka­ten prä­sen­tiert wird, legi­ti­miert nun im Namen staat­lich defi­nier­ter Gesund­heit die maso­chis­ti­sche Unter­wer­fung unter ein Pro­gramm der nur mäßig ­kaschier­ten Zwangspenetration.

 

Wenn es bereits so weit gekom­men ist, wie ich hier umris­sen habe, stellt sich die alte Fra­ge nach dem Gebot des Obrig­keits­ge­hor­sams neu. Wem unter­wer­fe ich mei­nen Leib? Inso­fern die meis­ten Sozi­al­be­zie­hun­gen gegen­wär­tig in kei­ner für bei­de Sei­ten heil­sa­men, hei­li­gen Ver­schrän­kung, in kei­ner Sphä­re der Zwi­schen­leib­lich­keit mehr statt­fin­den, ist der Mensch aus der ihm gemä­ßen Ord­nung geworfen.

Sich des­halb befreit zu dün­ken hie­ße, auf das Ange­bot Satans, jenes Doke­tis­ten der ers­ten Stun­de, bereit­wil­lig ein­zu­ge­hen. Der Staat ist dabei nur Teil eines Sys­tems, das durch die doke­tis­ti­sche Ethik bestimmt ist. Er ist damit Teil unse­res geschicht­li­chen Schick­sals, das uns zu tra­gen und zu ertra­gen auf­er­legt ist. Dem Ver­häng­nis kann man sich nicht durch Flucht in die Uto­pie ent­zie­hen, etwa durch die Vor­stel­lung einer revo­lu­tio­nä­ren Umwand­lung oder die einer liber­tä­ren Abschaffung.

Aus mei­ner Sicht besteht der indi­vi­du­al­ethi­sche Auf­trag in der Los­lö­sung der inne­ren Anhaf­tung an den Staat, in der Eman­zi­pa­ti­on vom »Gro­ßen Bru­der«, in der bestän­di­gen Schär­fung des Ver­stands, um bestim­men zu kön­nen, wann ich mich in einer je kon­kre­ten Situa­ti­on einer je kon­kret auf­tre­ten­den Obrig­keit sou­ve­rän unter­ord­nen muß, um die Reli­qui­en jener heil­sa­men Ord­nung zu wah­ren oder sie gar wie­der in ihr Recht zu set­zen – und sei es nur zei­chen- und zeug­nis­haft –, d. h. von mir aus leib­lich zu kom­mu­ni­zie­ren, mei­nen Leib in Stel­lung zu brin­gen, wo es womög­lich gar nicht vor­ge­se­hen ist; um aber auch bestim­men zu kön­nen, wann das Spiel zu ver­wei­gern ist, weil man es beim Gegen­über mit einem Schein­leib mons­trö­sen Aus­ma­ßes zu tun hat. Der real­po­li­ti­sche Auf­trag besteht aus mei­ner Sicht in der größt­mög­li­chen Umset­zung des Sub­si­dia­ri­täts­prin­zips, wie es in der katho­li­schen Sozi­al­leh­re maß­geb­lich for­mu­liert wurde.

 

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