In Deutschland gebe es »mehr politische Gefangene als in der DDR im Jahre vor ihrem Zusammenbruch«, nur würden diese »Überzeugungstäter, die wegen Volksverhetzung, wegen Leugnung des Holocaust und wegen Fortführung verbotener Organisationen verurteilt sind«, nicht so wahrgenommen. Diese Worte schrieb Horst Mahler schon im Jahr 1998 – und sie wurden damals noch von der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. (1)
Dem RAF-Gründer wurde damals in den großen Zeitungen der Republik noch die Rolle des Zeitdiagnostikers zugestanden. Wie kein anderer schien er sowohl für die Anfänge der Empörung vor der 68er-Revolte wie auch für das Trauma der von der Gesellschaft an den Terrorismus verlorenen Kinder zu stehen. Mehr noch: Er wurde damals noch als wiedergewonnener Sohn betrachtet – einer von wenigen, die aus den Labyrinthen des bewaffneten Kampfes wieder herausgefunden hatten und denen deshalb nun eine besondere Intensität der Zeitzeugenschaft zugesprochen wurde.
Und man kann ihn fürwahr als exemplarische Existenz bezeichnen: Geboren am 23. Januar 1936 im schlesischen Haynau, erlebte er Krieg und Vertreibung bewußt mit. (2) Seine Eltern beschreibt er als überzeugte Nationalsozialisten. Orthodox scheint die Familie in dieser Hinsicht aber keineswegs gewesen zu sein. Reinhold Nixdorf, der Bruder seiner Mutter Dorothea und ein Adjutant des Gauleiters der SA Schlesien, war am 1. Juli 1934 im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches hingerichtet, sein Vater Willi, ein Zahnarzt, kurzzeitig aus der Partei ausgeschlossen worden.
Zusammen mit seinen beiden Brüdern und der Mutter kommt Horst Mahler im Frühjahr 1945 in Naumburg an, der Vater stößt nach kurzer amerikanischer Kriegsgefangenschaft zur Familie. In der Sowjetischen Besatzungszone läßt er sich »noch in die FDJ ködern«. Dann geschieht etwas Fürchterliches: An einem Sonntag im Februar 1949 geht sein Vater nach dem Frühstück in den Garten und erschießt sich, weil er »die Niederlage des Deutschen Reiches und alles, was damit verbunden war, nicht verwinden« konnte. (3)
Die Familie zieht um nach West-Berlin. Schon als Pennäler gründet Mahler eine Schüler-Partei, die »Mahler-Gruppe«, die vom Schuldirektor verboten wird.4 Das hindert ihn nicht daran, 1955 als Jahrgangsbester sein Abitur zu machen und 1963 – unterstützt durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes – sein zweites juristisches Staatsexamen an der FU Berlin abzulegen.
Politisch brodelt es da schon längst in ihm. Lenin und Marx, die er schon als Schüler studierte, um sie zu widerlegen, haben ihn überzeugt. Insbesondere die Schrift Staat und Revolution des russischen Revolutionärs läßt ihn zu einem überzeugten Dezisionisten werden. Noch aber weiß er nicht, wie er seine politischen Überzeugungen umsetzen kann. Eine fünfjährige Mitgliedschaft in der SPD (1956 – 1960) endet mit seinem Parteiausschluß.
Gleichzeitig lockt der Aufbau einer bürgerlichen Existenz, und Mahler bringt alle Voraussetzungen mit, um hier zu reüssieren. Als Wirtschaftsanwalt gewinnt er große Kunden aus dem Mittelstand und bringt 1966 als erster deutscher Jurist eine Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg durch. Gleichzeitig verteidigt Mahler seit 1964 auch Mandanten aus der außerparlamentarischen Opposition. Er führt in einer noblen Altbauwohnung am Lietzensee, in der er mit seiner Familie wohnt, und einer edel eingerichteten Anwaltspraxis mit schweren Ledersesseln in der Konstanzer Straße ein Leben auf der Überholspur.
»Ich halte Horst Mahler noch immer für einen der eloquentesten, besten Anwälte, die ich je erlebt habe«, äußert sein damaliger Assistent Christian Ströbele noch 2015. (5) Doch es kann nicht so bleiben, wie es ist. Durch seine geradezu herkulische Arbeitsleistung für die APO – eine große Zahl der über 1800 Verfahren der Bewegung übernimmt Mahler (6) – rückt er immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit.
1968 tritt er im Prozeß um die Kaufhaus-Brandstiftungen in Frankfurt am Main als Verteidiger von Andreas Baader auf und verfällt wie so viele andere auch dessen charismatischer Wucht. Der Anwalt will vor Gericht sogar eine längere Passage aus Hermann Hesses Steppenwolf verlesen lassen, weil sie »eine verschlüsselte Darstellung des sozialen Gehaltes der Tat der Angeklagten« enthalte. (7)
Doch nicht der Desperado Baader ist es, der am Ende Druck macht, auch wirklich zu den Waffen zu greifen, sondern der bürgerlich und korrekt auftretende Jurist. Baader und seine Freundin Gudrun Ensslin verabschieden sich in den Untergrund, nachdem der Bundesgerichtshof im November 1969 die Revision der gegen sie im Frankfurter Kaufhausbrandprozeß erlassenen Urteile abgelehnt hat. Das fällt den Behörden monatelang nicht einmal auf, was dem flüchtigen Duo die Gelegenheit gibt, sich relativ ungestört in Paris und Italien aufzuhalten. Erst in einem Gespräch mit Mahler, das im Januar 1970 in Rom stattfindet, tritt man dem Gedanken, eine bewaffnete Gruppe zu gründen, näher.
Doch nur wenig später wird der inzwischen nach Deutschland zurückgekehrte Baader in West-Berlin von der Polizei im Zuge einer fingierten Verkehrskontrolle geschnappt. Der Tip kam von Peter Urbach, einem Agent provocateur des Landesamtes, der damals die gesamte radikale Szene der Stadt mit Waffen aller Art versorgte. (Horst Mahler wird sich diese Lektion in Sachen Staatskriminalität, die er damals erhält, gut merken – und 30 Jahre später als Rechtsanwalt der NPD die Einstellung des ersten Verbotsverfahrens gegen die Partei durch Hinweise auf Einflußagenten im Parteivorstand erreichen.)
Bei der Gefangenenbefreiung Baaders am 14. Mai 1970, die als RAF-Geburtsstunde gilt, wird dann erstmals Waffengewalt gegen einen Menschen angewendet. Die um Ulrike Meinhof und weitere Terroristen erweiterte Gruppe taucht in Jordanien unter und erhält dort in einem Palästinensercamp eine militärische Ausbildung.
Hier wird Mahler schnell klar, daß der in den Schriften von Che Guevara oder dem in RAF-Kreisen besonders intensiv rezipierten Brasilianer Carlos Marighella gepflegte politische Mythos des Guerillakrieges, der auf den solidarischen und liebevollen Beziehungen in der Gruppe beruhen soll, in der Realität nicht durchzuhalten ist. Denn am Ende richtet sich das Handeln an den Strategien des Terrors aus, der nicht zuletzt auch nach innen gerichtet ist.
In Jordanien will Baader das Gruppenmitglied Peter Homann ermorden lassen, weil dieser als potentieller Verräter gilt. Horst Mahler hat dem nach eigenen Angaben mit dem defensiven Argument widersprochen, daß eine solche Tat der langfristigen Stabilität der Gruppe schaden könne. (8) Am Ende weist der Camp-Kommandant und hochrangige palästinensische Milizionär Ali Hassan Salameh die gesamte deutsche Gruppe aus, weil er die Tötung eines deutschen Staatsbürgers in seinem Hoheitsbereich unbedingt vermeiden will. Am 9. August 1970 trifft die »Reisegruppe Mahler« über den Ostberliner Flughafen Schönefeld wieder in Deutschland ein. Wenig später wird der Jurist dann am 8. Oktober 1970 in einer Wohnung in der Berliner Knesebeckstraße nach einer bis heute ungeklärten Denunziation von der Polizei festgenommen.
Mahler bleibt aber der neben Ulrike Meinhof wichtigste RAF-Theoretiker. Im Juni 1971 erscheint seine Schrift Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa. Einmal mehr zeigt sich Mahler hierin als bedingungsloser Dezisionist. (9) Wenn erste kleine Gruppen einer Stadtguerilla den Kampf erst aufnehmen, dann folgen bald weitere Gruppen; schließlich entdecken die unterdrückten Massen ihre Macht und verweigern den Herrschenden den Gehorsam. Bald nach der Veröffentlichung der Schrift beginnt aber ein innerlicher Ablösungsprozeß Mahlers vom Terrorismus.
Als im Zuge der Mai-Offensive der RAF am 19. Mai 1972 ein Anschlag auf das Springer-Hochhaus in Hamburg verübt wird, bei dem vor allem Arbeiter verletzt werden, ist Mahler entsetzt. Nur weil drei Sprengsätze defekt sind, wird ein Blutbad vermieden, das zahlreiche Todesopfer gefordert hätte. Dem RAF-Gründer wird nun »völlig klar, daß die Praxis sich völlig loslöste von dem, was wir mal gemeinsam uns unter Praxis vorgestellt haben«, nämlich hin zu einem Kampf »gegen den Teil des Volkes, für den man vorgab, diesen Kampf zu führen«. (10) In einer von ihm im September 1974 abgegebenen Prozeßerklärung wirft er der RAF vor, ein »kleinbürgerliches elitäres Guerillakonzept« zu verfolgen und die Massen zu verachten. Sein kurzzeitiges Engagement für die maoistische KPD-AO bildet nur noch ein Nachspiel seiner linksextremistischen Phase.
Am 17. Oktober 1976 hat Mahler dann sein »Damaskuserlebnis«. (11) Nach einer intensiven und von seinem Anwalt Otto Schily angestoßenen Hegel-Lektüre löst er sich vom Marxismus-Leninismus und wird zu einem entschiedenen Verfechter des Hegelschen Staatsverständnisses. Das Herzstück von dessen Philosophie ist für ihn die Dialektik mit ihrem Dreischritt aus These, Antithese und Synthese. Für Hegel ist diese das überall in der Natur, der Geschichte und der Gesellschaft wirkende Entwicklungsprinzip.
Mahler übernimmt diesen Gedanken (12) und zitiert mehrfach den Ausspruch des württembergischen Philosophen, daß nur im Widerspruch die Wahrheit liege. Aus der Sicht des RAF-Gründers ist aber auch noch ein anderer Aspekt der Philosophie Hegels hochinteressant: Dieser wollte nämlich zeitlebens ergründen, warum der Versuch, ein Reich der Vernunft zu erbauen, in den abscheulichsten Greueltaten der Französischen Revolution mündete.
Das ist auch genau der Stachel im Denken von Horst Mahler, der nun einen Schlüssel gefunden hat, um sein eigenes Abtauchen in den terroristischen Untergrund wie auch die Verstrickung der Generation seiner Eltern in den Nationalsozialismus zu deuten. Für Hegel endet die Französische Revolution in Terror und Schrecken und wird zu einer »Furie des Verschwindens«, weil sie einen vereinseitigten und absoluten Freiheitsbegriff zu verwirklichen suchte. (13) Horst Mahler hingegen plädiert schon Ende der siebziger Jahre für eine Verjährung von NS-Verbrechen, weil diese seiner Auffassung nach »auf das Konto eines entarteten Staates« gingen, der »die im Menschen schlummernden bösen Instinkte geweckt und hochgezüchtet« habe. (14)
Mit der Zeit nehmen seine Stellungnahmen einen immer nationaleren Grundzug an. 1990 plädiert er, der immer für die deutsche Zweistaatlichkeit eingetreten war, in der taz für den Vollzug der deutschen Einheit. (15) Nachdem der RAF-Gründer 1997 in seiner Laudatio auf den konservativen Philosophen Günter Rohrmoser zu dessen 70. Geburtstag die Rückgewinnung einer starken nationalen Identität forderte, wird er fortan der Neuen Rechten zugerechnet.
Nur wenige Jahre später durchläuft Mahler dann allerdings einen weiteren dramatischen Radikalisierungsprozeß: Er wird zum Holocaust-Leugner. Wieder vollzieht sich der Wandel in rasender Geschwindigkeit. Zu Beginn des Jahres 1999 bezeichnet er in einem Text für die Zeitschrift Sleipnir den Holocaust noch als das »grauenhafteste Verbrechen gegen die Menschheit«, (16) ändert diese Auffassung aber, als er im Zuge der Übernahme eines Mandats für den Liedermacher Frank Rennicke mit revisionistischer und negationistischer Literatur in Berührung kommt. (17)
Schockierend und unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten keinesfalls nachvollziehbar sind aber auch die Haftstrafen, die Mahler nun erhält. Alleine zwischen 2009 und 2020 muß der Jurist trotz schwerer gesundheitlicher Handicaps – ihm werden beide Unterschenkel amputiert – mehr als zehn Jahre absitzen. Dies, wohlgemerkt, obwohl er sich immer auf das schärfste von jedweder Gewaltanwendung gegen die »Judenheit« distanziert.
In den Prozessen, die gegen Mahler geführt werden, verfolgt dieser immer noch – wie schon zu APO-Zeiten – radikale Strategien der Delegitimierung. So bietet er den Richtern in einem Prozeß, der 2004 in Berlin wegen Volksverhetzung gegen ihn geführt wird, schon einmal an, im Falle einer Verfahrenseinstellung auf eine Anzeige wegen Rechtsbeugung bei der »Reichsermittlungsstelle« – die als reelle Organisation natürlich gar nicht existiert – zu verzichten. (18) Das wirkt manchmal fast wie dadaistisches Theater, zeigt aber auch, daß Mahler auf strategischer – nicht auf politischer – Ebene nach wie vor ein Dezisionist geblieben ist. Durch Akte der reinen Begriffssetzung soll neues politisches oder juristisches Terrain gewonnen werden.
Die Vermeidung hoher Haftstrafen ist für den RAF-Gründer dabei offensichtlich kein Thema. 2004 bemerkte er in einem Interview mit der National-Zeitung: »Der Freispruch ist nicht das Entscheidende. Ich ordne mich diesem Gedanken nicht unter. Ich muß sagen, was zu sagen ist.« (19) Offensichtlich versteht sich Horst Mahler seit seiner Zeit als APO-Aktivist als Märtyrer im Wortsinne – also als jemand, der für die von ihm erkannte Wahrheit Zeugnis ablegt und dabei keine noch so schreckliche Konsequenz scheut. Es fällt schwer, sich der Aura, die sich um solche Leute bildet, zu entziehen.
Es ist eher unwahrscheinlich, daß Horst Mahler noch weitere autobiographische Auskünfte über die Motive, die ihn zum Wanderer zwischen den Extremen werden ließen, geben wird. Seit seiner Haftentlassung im Oktober 2020 sind ihm aufgrund seiner Führungsauflagen politische Meinungsäußerungen weitgehend untersagt – ein weiteres Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, das mit seinem Namen verbunden ist.
– – –
(1) – Horst Mahler: »Der Geheimagent des Weltgeistes«, in: Süddeutsche Zeitung vom 30. September 1998.
(2) – Zu den Details der Biographie von Horst Mahler vgl. Eckhard Jesse: »Biographisches Porträt: Horst Mahler«, in: Uwe Backes, Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 13, Baden-Baden 2001, S. 183 – 199; Martin Jander: »Horst Mahler«, in: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus, Bd. 1, Hamburg 2006, S. 372 – 397; Franz Schönhuber, Horst Mahler: Schluß mit deutschem Selbsthaß: Plädoyers für ein anderes Deutschland, Berg am Starnberger See 2000; Manuel Seitenbecher: Mahler, Maschke & Co: Rechtes Denken in der 68er-Bewegung, Paderborn / München / Wien / Zürich 2013.
(3) – Michel Friedman: »So spricht man mit Nazis – Interview von Michel Friedman mit Horst Mahler«, in: Vanity Fair 45 / 2007, S. 85.
(4) – Vgl. dazu: Jürgen Serke: »Die Revolution des Horst Mahler«, in Stern vom
15. Oktober 1972.
(5) – Stefan Reinecke: Ströbele: Die Biographie, München, Berlin 2016, S. 94.
(6) – Seitenbecher: Mahler, Maschke & Co, S. 237.
(7) – Gerd Koenen: Vesper, Ensslin, Baader: Urszenen des deutschen Terrorismus, Köln 2003, S. 173.
(8) – Zu diesem Vorgang gibt
es bis heute unterschiedliche Aussagen. Homann behauptet, Mahler habe ihn als Präsident eines improvisierten RAF-»Volksgerichts« zum Tode verurteilt (vgl hierzu:
Peter Homann: »Volksgericht im Wüstensand«, in: Spiegel 21 / 1997). Dieser Darstellung hat Horst Mahler in einer für ihn außergewöhnlichen Emotionalität widersprochen (vgl. hierzu: »Offener Brief von Horst Mahler an Stefan Aust«, in: Die Zeit vom
30. Mai 1997).
(9) – Zu den verschiedenen Konzepten der Stadtguerilla bei der RAF vgl.: Butz Peters: Tödlicher Irrtum: Die Geschichte der RAF, Frankfurt a. M. 2007, S. 266 – 273.
(10) – Vgl. hierzu: Wolfgang Kraushaar: »Kleinkrieg gegen einen Großverleger – Von der Axel-Springer-Kampagne der APO zu den Brand- und Bombenanschlägen der RAF«, in: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus, Bd. 2, Hamburg, 2006, S. 1075 – 1116.
(11) – Schönhuber / Mahler:
Schluß mit deutschem Selbsthaß, S. 38.
(12) – Vgl. hierzu: Horst Mahler: »Exkurs zur Hegelschen Logik«, in: Juristische Schriftenreihe zum NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, Bd. 1, Berlin 2001, S. 183 – 195.
(13) – Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Phänomenologie des Geistes, Kap. VI B III: Die absolute Freiheit und der Schrecken, Frankfurt a. M. 1986. S. 435 f.
(14) – Horst Mahler: »Zur Verjährung von NS-Verbrechen«, in: Langer Marsch. Zeitschrift für eine neue Linke, Nr. 40 / 41 1979.
(15) – Horst Mahler zit. nach: »Wird die DDR heute beerdigt?«, in: taz vom 19. Mai 1990.
(16) – Horst Mahler: »Ex nihilo veritas fit – oder das Vermächtnis der 68er«, in Sleipnir, Nr. 2 / 1999, S. 27.
(17) – So stellte es Horst Mahler im Interview mit Michel Friedman dar, vgl: Friedman: »So spricht man mit Nazis, S. 85.
(18) – Vgl. hierzu: Rainer Erb, Andreas Klärner: »Antisemitismus zur weltgeschichtlichen Sinnstiftung – Horst Mahler vor Gericht«, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung, Ausgabe 14, 2005, S. 111 – 134.
(19) – Horst Mahler in: »Spektakulärer Volksverhetzungsprozeß in Berlin –
Interview mit dem Angeklagten Horst Mahler«,
in: National-Zeitung vom 20. Februar 2004, S. 4.