AfD und Verfassungsschutz

von Roland Hartwig -- PDF der Druckfassung aus Sezession 112/ Februar 2023

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»Belei­di­gun­gen sind die Argu­men­te derer, die unrecht haben.« Die­se Wor­te des poli­ti­schen Phi­lo­so­phen Jean-Jac­ques Rous­se­au aus dem 18. Jahr­hun­dert kenn­zeich­nen den poli­ti­schen Kampf der alt­ein­ge­ses­se­nen Par­tei­en gegen den Neu­ling AfD.

Man wäre ja so ger­ne unter sich geblie­ben, in den Par­la­men­ten und bei der Ver­tei­lung lukra­ti­ver Pos­ten, um die eige­ne öko­so­zia­lis­ti­sche Poli­tik unge­stört vor­an­zu­trei­ben, den kri­ti­schen Bli­cken ent­zo­gen unter der Tarn­kap­pe angeb­li­cher Alternativlosigkeit.

Doch dann kommt 2013 eine neue Par­tei, stürmt in atem­be­rau­ben­dem Tem­po in alle Par­la­men­te und beginnt tat­säch­lich, Alter­na­ti­ven zur angeb­li­chen Alter­na­tiv­lo­sig­keit auf­zu­zei­gen. Plötz­lich und uner­war­tet wer­den die eta­blier­ten Kräf­te vor die Wahl gestellt: Soll­ten sie sich inhalt­lich auf den Her­aus­for­de­rer ein­las­sen und dabei ris­kie­ren, ihre Tarn­kap­pe zu ver­lie­ren? Oder ist es nicht viel ein­fa­cher (und vor allem risi­ko­los), die neue Kraft zu dif­fa­mie­ren und aus­zu­gren­zen? Ein Vor­ge­hen, das sich ja schließ­lich schon in der Ver­gan­gen­heit bei der Par­tei »Die Repu­bli­ka­ner« bewährt hat!

Nun gleicht die heu­te staats­tra­gen­de Poli­tik in vie­ler­lei Hin­sicht einer Reli­gi­on, die schlicht geglaubt wer­den muß und die kein kri­ti­sches Hin­ter­fra­gen und schon gar kei­ne Wider­sprü­che dul­det. Das gilt für die angeb­li­che Welt­kli­ma­ka­ta­stro­phe genau­so wie für die Frei­heits­ver­lus­te durch die Coro­na-Maß­nah­men oder das holz­schnitt­ar­ti­ge »Gut-Böse-Sche­ma« inter­na­tio­na­ler Kon­flik­te. Der Staat selbst bestimmt die Pro­ble­me und redet dem Bür­ger ein, nur er kön­ne sie lösen. Wer dar­an zwei­felt, ist ein Ket­zer. Da Fol­ter und Schei­ter­hau­fen nicht mehr zur Ver­fü­gung ste­hen, bleibt nur die sozia­le Aus­gren­zung, auch um jede argu­men­ta­ti­ve Anste­ckungs­ge­fahr von vorn­her­ein zu unterbinden.

Und so hat man sich auch im Fall der AfD sehr schnell für den beque­men Weg der Aus­gren­zung ent­schie­den. Die immer noch belieb­te und in der Ver­gan­gen­heit erfolg­rei­che Kas­ka­de – erst rechts, dann rechts­ra­di­kal, dann rechts­extrem und schließ­lich »Nazi« – wur­de im Eil­tem­po durch­lau­fen, und so war es nur noch eine Fra­ge der Zeit, bis auch der Ver­fas­sungs­schutz in Stel­lung gebracht wür­de. Bestehen­de Hin­der­nis­se wur­den kur­zer­hand aus dem Weg geräumt, so wie der ehe­ma­li­ge Prä­si­dent des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz, Hans-Georg Maa­ßen, der das von der Poli­tik gefor­der­te Vor­ge­hen des Ver­fas­sungs­schut­zes gegen die AfD mehr­fach abge­lehnt hatte.

Er wur­de im Herbst 2018 unter faden­schei­ni­gen Grün­den aus dem Amt gejagt und gab spä­ter gegen­über der Wochen­zei­tung Jun­ge Frei­heit zu Pro­to­koll: »Ich sage nur, daß es zu mei­ner Zeit auf mich und mei­ne Kol­le­gen in den Lan­des­ver­fas­sungs­schutz­äm­tern poli­ti­schen Druck gab, die AfD unbe­dingt zu beobachten.«

Der preu­ßi­sche Gene­ral­ma­jor und Hee­res­re­for­mer Carl von ­Clau­se­witz bezeich­net in sei­nem Buch Vom Krie­ge den Krieg als eine blo­ße Fort­set­zung der Poli­tik mit ande­ren Mit­teln. Auf uns gemünzt, heißt das etwas abge­wan­delt durch einen unse­rer Rechts­be­ra­ter: »Die Beob­ach­tung der AfD durch den Ver­fas­sungs­schutz ist die blo­ße Fort­set­zung der Poli­tik mit ande­ren Mitteln.«

Die­se Form der Aus­ein­an­der­set­zung war von den Ver­fas­sern unse­res Grund­ge­set­zes nicht vor­ge­se­hen. Sie schu­fen den Rah­men für einen offe­nen und fai­ren Wett­be­werb aller Par­tei­en. Allein das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt soll­te nach Arti­kel 21 GG in die­sen Wett­be­werb ein­grei­fen kön­nen. Nur die­ses Gericht kann eine Par­tei als ver­fas­sungs­wid­rig ver­bie­ten oder von der staat­li­chen Finan­zie­rung aus­schlie­ßen. Vor­her aber – so aus­drück­lich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt selbst – besitzt jede Par­tei eine unein­ge­schränk­te Bestands­ga­ran­tie und darf in ihrer poli­ti­schen Tätig­keit nicht behin­dert werden.

Kei­ne Behin­de­rung der poli­ti­schen Tätig­keit? Schau­en wir uns das ein­mal genau­er an. Zunächst hat man einen Inlands­ge­heim­dienst geschaf­fen (denn nichts ande­res ist der Ver­fas­sungs­schutz), der auch die Auf­ga­be hat, Par­tei­en aus­zu­spio­nie­ren. Ande­re west­li­che Demo­kra­tien brau­chen so etwas über­haupt nicht. Die­ser Geheim­dienst soll fest­stel­len, ob Par­tei­en die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung beein­träch­ti­gen oder gar besei­ti­gen wol­len. Wäre dem so, müß­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt tätig wer­den. Aber nur weni­ge Din­ge sind in unse­rer Ver­fas­sung auf ewig geschützt: die Grund­la­gen der Demo­kra­tie und der Recht­staat­lich­keit sowie die vom Grund­ge­setz zen­tral gesetz­te Men­schen­wür­de. Alle ande­ren Rege­lun­gen des Grund­ge­set­zes sind es nicht.

Gin­ge es nur um das Recht, müß­te das Vor­ge­hen des Ver­fas­sungs­schut­zes gegen die AfD damit bereits sein Ende gefun­den haben. Wäre da nicht die Fort­set­zung der Poli­tik mit ande­ren Mit­teln! Ermög­licht wird sie durch einen grund­le­gen­den Geburts­feh­ler des Ver­fas­sungs­schut­zes. Er unter­steht – wei­sungs­ge­bun­den – direkt oder indi­rekt den Innen­mi­nis­tern im Bund und in den Län­dern und damit genau den Regie­rungs­po­li­ti­kern, die mit der Oppo­si­ti­on um die poli­ti­sche Macht kämpfen.

Nun kann man ger­ne glau­ben, daß der Ver­fas­sungs­schutz den­noch nicht par­tei­po­li­tisch ein­ge­setzt wird. Dann wären der schon erwähn­te Raus­wurf von Herrn ­Maa­ßen oder auch die Aus­wech­se­lung des Ver­fas­sungs­schutz­lei­ters im Land Bran­den­burg nur ein zufäl­li­ges Zusam­men­fal­len mit dem unmit­tel­bar danach ein­set­zen­den Vor­ge­hen gegen unse­re Par­tei. Bedeu­tend siche­rer wäre es aber, die gegen die Oppo­si­ti­on gerich­te­te Spio­na­ge­tä­tig­keit des Ver­fas­sungs­schut­zes ins­ge­samt auf den Prüf­stand zu stel­len, um sie an prä­zi­se­re gesetz­ge­be­ri­sche Vor­ga­ben zu bin­den und einer per­ma­nen­ten objek­ti­ven Kon­trol­le zu unter­wer­fen. Soll­te dies nicht gelin­gen, wäre ihre Been­di­gung zu for­dern, denn dann ist hier kein Ver­fas­sungs­schutz bes­ser als ein sol­cher, der selbst mas­siv gegen die Ver­fas­sung verstößt.

Das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz setzt sich unter sei­nem neu­en Lei­ter, Tho­mas Hal­den­wang, ganz beson­ders dem Ver­dacht par­tei­po­li­ti­scher Ein­fluß­nah­me aus. Hier­zu nur zwei Bei­spie­le: Im Janu­ar 2019 – nur weni­ge Wochen nach sei­ner Amts­ein­set­zung – rief er die AfD öffent­lich zum »Prüf­fall« aus, obwohl damals selbst aus Sicht sei­nes Amtes noch kei­ne hin­rei­chen­den Anhalts­punk­te auch nur für einen Ver­dacht angeb­lich ver­fas­sungs­wid­ri­ger Bestre­bun­gen vorlagen.

In die­ser öffent­li­chen Dis­kre­di­tie­rung lag ein kla­rer Ver­stoß gegen das Recht und die Ver­fas­sung, der dann auch sehr schnell gericht­lich ver­bo­ten wur­de. Beson­ders bemer­kens­wert: Nach Pres­se­be­rich­ten hat­te Herr Hal­den­wang zuvor behör­den­in­tern geäu­ßer­te recht­li­che Beden­ken an die­sem Vor­ge­hen ein­fach igno­riert – weil er es so woll­te. Hin­zu kommt: Die sich immer stär­ker radi­ka­li­sie­ren­den Kli­ma­pro­tes­te der »Letz­ten Gene­ra­ti­on« hält er ver­fas­sungs­recht­lich für unproblematisch.

Die Akti­vis­ten begin­gen zwar Straf­ta­ten, woll­ten damit aber nur die Regie­rung zum Han­deln auf­for­dern. Und jetzt wört­lich: »Anders kön­ne man gar nicht aus­drü­cken, wie sehr man die­ses Sys­tem eigent­lich respek­tiert, wenn man eben die Funk­ti­ons­trä­ger jetzt nun zum Han­deln auf­for­dert.« Was wür­de Herr Hal­den­wang wohl sagen, wenn sich AfD-Mit­glie­der auf Stra­ßen und Flug­ha­fen­roll­bah­nen kle­ben wür­den, um die Regie­rung zum Schutz der Gren­zen und zur Bekämp­fung der ille­ga­len Ein­wan­de­rung aufzufordern?

Ein Blick in die Instru­men­ten­kis­te des Ver­fas­sungs­schut­zes macht deut­lich, daß es sehr unan­ge­nehm wer­den kann, in sein Faden­kreuz zu gera­ten. Sobald aus sei­ner Sicht hin­rei­chen­de tat­säch­li­che Anhalts­punk­te für ver­fas­sungs­wid­ri­ge Bestre­bun­gen vor­lie­gen, kann er unter Zuhil­fe­nah­me geheim­dienst­li­cher Mit­tel in die Beob­ach­tung einer Par­tei ein­tre­ten. Zu sei­nen Werk­zeu­gen gehö­ren die Obser­va­ti­on von Per­so­nen, das Ein­schleu­sen von ver­deck­ten eige­nen Mit­ar­bei­tern in die Par­tei, das Anwer­ben von Par­tei­mit­glie­dern als Ver­trau­ens­leu­ten, genau­er gesagt als Spit­zeln, und unter bestimm­ten wei­te­ren Vor­aus­set­zun­gen das Mit­hö­ren von Tele­fo­na­ten sowie das Mit­le­sen von Korrespondenz.

Spä­tes­tens ab die­sem Zeit­punkt wer­den sys­te­ma­tisch Infor­ma­tio­nen abge­saugt und mit geziel­ten Pro­vo­ka­tio­nen Zünd­schnü­re gelegt. Erst vor kur­zem wur­de etwa bekannt, daß der Ver­fas­sungs­schutz selbst in den sozia­len Netz­wer­ken Hun­der­te von »Fake-Accounts« betreibt, um Rechts­extre­mis­ten aus­zu­spä­hen. Dabei wür­den die Mit­ar­bei­ter des Geheim­diens­tes auch Straf­ta­ten wie Volks­ver­het­zun­gen bege­hen, um Zugang zu den Ziel­grup­pen zu erhalten.

Wird ähn­li­ches auch mit der AfD gemacht? Mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit. Wobei kein Außen­ste­hen­der zuver­läs­sig sagen kann, wann, wo und gegen­über wem genau die­se Mit­tel ein­ge­setzt wer­den. Und auch wenn wir uns nichts vor­zu­wer­fen haben: Das Bewußt­sein, als Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ker nach­rich­ten­dienst­lich aus­spio­niert wer­den zu kön­nen, ist eine star­ke Beein­träch­ti­gung und zutiefst wür­de­los, für den ein­zel­nen genau­so wie für die Demo­kra­tie selbst!

Doch damit nicht genug. Mit der Ver­öf­fent­li­chung sei­ner ­Sicht­wei­sen und Bewer­tun­gen greift der Ver­fas­sungs­schutz mas­siv in die poli­ti­sche Mei­nungs­bil­dung der Bür­ger ein. Er, der angeb­li­che Demo­kra­tie-TÜV, die selbst­er­nann­te Speer­spit­ze der »wehr­haf­ten Demo­kra­tie«, brand­markt die Aus­sa­gen ein­zel­ner Poli­ti­ker, die Poli­ti­ker selbst, Tei­le einer Par­tei oder die Par­tei selbst öffent­lich mit dem Ver­dacht der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit. Natür­lich ist damit die Erwar­tung ver­bun­den, daß dies tat­säch­li­che oder poten­ti­el­le Wäh­ler abschre­cken wird. Soviel zur prak­ti­schen Umset­zung der Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes, daß der Staat selbst die poli­ti­sche Tätig­keit einer Par­tei nicht behin­dern darf und daß sogar ver­fas­sungs­wid­rig han­delt, wer die Chan­cen­gleich­heit für alle poli­ti­schen Par­tei­en beeinträchtigt.

Inhalt­lich geht es bei den Angrif­fen des Ver­fas­sungs­schut­zes gegen die AfD im Grun­de genom­men nur um eine ein­zi­ge, aller­dings sehr grund­le­gen­de Fra­ge: Ver­stößt das poli­ti­sche Ziel, unse­re geschicht­lich gewach­se­ne natio­na­le Iden­ti­tät bewah­ren zu wol­len, gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung? Kann es ernst­haft ver­fas­sungs­wid­rig sein, das deut­sche Staats­volk, sei­ne Spra­che und sei­ne gewach­se­nen Tra­di­tio­nen lang­fris­tig erhal­ten zu wol­len? Bestre­bun­gen, die noch vor weni­gen Jah­ren vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt und vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt als völ­lig legi­tim ein­ge­stuft wor­den sind!

Um sich nicht in offe­nen Wider­spruch zu die­sen Gerich­ten zu set­zen, arbei­tet der Ver­fas­sungs­schutz gegen uns in ers­ter Linie mit Unter­stel­lun­gen: Wer sich gegen die unkon­trol­lier­te Mas­sen­zu­wan­de­rung und ihre Fol­gen wen­det, Aus­län­der ohne Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land kon­se­quent abschie­ben möch­te, den Miß­brauch des Asyl­rechts anpran­gert oder die Fra­ge nach der Ver­ein­bar­keit des poli­ti­schen Islams mit einer frei­heit­li­chen Demo­kra­tie auf­wirft, der han­de­le aus­län­der- und islam­feind­lich und sei angeb­lich auch bereit, das Recht zu bre­chen und die ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Men­schen­wür­de zu ver­let­zen. Zugrun­de lie­ge dem ein Volks­be­griff, der sich aus­schließ­lich an eth­ni­schen Kri­te­ri­en ori­en­tie­re. Wer nicht die­sem eth­nisch defi­nier­ten Volk ange­hö­re, so wird geraunt, dem woll­ten wir die staats­bür­ger­li­chen Rech­te und selbst ele­men­ta­re Men­schen­rech­te vor­ent­hal­ten oder sogar wie­der entziehen.

Vor die­sem Hin­ter­grund war zu ent­schei­den, wie wir als Par­tei auf den Ver­fas­sungs­schutz reagie­ren soll­ten. Dafür bestan­den grund­sätz­lich drei Optio­nen: igno­rie­ren, ent­ge­gen­kom­men oder ver­tei­di­gen. Das Igno­rie­ren ver­mei­det zwar auf­wen­di­ge und teu­re Pro­zes­se, birgt aber zwei erheb­li­che Nach­tei­le: Wie sol­len wir unse­ren eige­nen Mit­glie­dern und der Öffent­lich­keit erklä­ren, daß wir uns gegen völ­lig halt­lo­se und dif­fa­mie­ren­de Behaup­tun­gen nicht zur Wehr set­zen? Und wür­de sich der Ver­fas­sungs­schutz nicht gera­de­zu ermun­tert füh­len, wei­te­re Angrif­fe zu star­ten? Wir haben uns daher sehr schnell gegen ein Igno­rie­ren entschieden.

Ein Ent­ge­gen­kom­men als stra­te­gi­sche Ant­wort ver­bot sich eben­falls aus meh­re­ren Grün­den: Es ist naiv zu glau­ben, poli­tisch moti­vier­te Angrif­fe durch Sach­ar­gu­men­te abwen­den zu kön­nen. Sie zie­len schließ­lich auf die poli­ti­sche Beschä­di­gung oder sogar auf die Zer­stö­rung unse­rer Par­tei. Zudem kreist die Aus­ein­an­der­set­zung um den Erhalt der deut­schen Nati­on und damit um eines unse­rer Kern­an­lie­gen, so daß sich jedes Ent­ge­gen­kom­men als eine Preis­ga­be dar­stel­len wür­de. Und schließ­lich: Die Mehr­heit des deut­schen Vol­kes, die Geschich­te und das Recht ste­hen klar auf unse­rer Seite.

Den­noch gab es ver­ein­zel­te Stim­men, die hoff­ten, den Geg­ner mit »Opfer­ga­ben« beschwich­ti­gen zu kön­nen. Damit mei­ne ich nicht das ent­schlos­se­ne und auch rich­ti­ge Vor­ge­hen gegen ver­ein­zel­te Ent­glei­sun­gen, wie sie in jeder Par­tei anzu­tref­fen sind. Ich den­ke an die­je­ni­gen, die glaub­ten, die Her­aus­for­de­rung lösen zu kön­nen, indem sie öffent­lich über ver­meint­lich anrü­chi­ge Tei­le der Par­tei die Nase rümpf­ten. Sie hat­ten offen­sicht­lich nicht ver­stan­den, wor­um es in Wirk­lich­keit geht und daß in einer sol­chen Aus­ein­an­der­set­zung nur ver­liert, wer die Geschlos­sen­heit auf­gibt. Genau die­ser Punkt führ­te Ende 2021 übri­gens auch zu mei­ner Ablö­sung als Lei­ter der vom Bun­des­vor­stand ein­ge­setz­ten Arbeits­grup­pe »Ver­fas­sungs­schutz« – eine Ent­schei­dung, die vom neu­en Bun­des­vor­stand nach ent­spre­chen­dem Par­tei­tags­be­schluß aus­drück­lich revi­diert wurde.

Als wehr­haf­te Oppo­si­ti­on haben wir daher die Ver­tei­di­gung gewählt und den uns hin­ge­wor­fe­nen Feh­de­hand­schuh auch juris­tisch auf­ge­nom­men. Noch wich­ti­ger aber ist es, die Öffent­lich­keit über die tat­säch­li­chen Hin­ter­grün­de die­ser Aus­ein­an­der­set­zung zu informieren.

Wie ist die aktu­el­le Lage der Rechts­ver­fah­ren? Der Ver­fas­sungs­schutz des Bun­des hat die gesam­te Par­tei als Beob­ach­tungs­ob­jekt ein­ge­stuft und damit hin­rei­chen­de tat­säch­li­che Anhalts­punk­te für ver­fas­sungs­wid­ri­ge Bestre­bun­gen bejaht. Ein­zel­ne, aber nicht alle Lan­des­äm­ter sind dem gefolgt. Das glei­che Schick­sal teilt unse­re Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on, die bereits 2019 – eben­so wie die dama­li­ge Par­tei­strö­mung »Der Flü­gel« – als »Ver­dachts­fall« ein­ge­ord­net wur­de. Teil­wei­se ist man aber noch wei­ter gegan­gen: Unser Lan­des­ver­band in Thü­rin­gen wur­de inzwi­schen als »bewie­sen rechts­extrem« gebrand­markt. Par­al­lel dazu wer­den Beam­te, Sol­da­ten und Jäger in unse­rer Par­tei unter Druck gesetzt.

Unse­re Haupt­ver­tei­di­gung liegt in den Ver­fah­ren gegen das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz, die vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Köln ein­ge­reicht wur­den. Sie rich­ten sich pri­mär gegen die Ver­dachts­fall­be­ob­ach­tung der Bun­des­par­tei. Nach der erst­in­stanz­li­chen Nie­der­la­ge sind wir nun im Beru­fungs­ver­fah­ren vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter, mit einer Ent­schei­dung frü­hes­tens im zwei­ten Halb­jahr 2023.

Aber auch das wird vor­aus­sicht­lich noch nicht das letz­te Wort sein. Wir wer­den alles dafür tun, die­ses so wich­ti­ge Ver­fah­ren am Ende auch zu gewinnen.

 

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