Die Bundesregierung versenkt zum einen verantwortungslos Volksvermögen in klientelpolitische Sozialprogramme und entgrenzte Asylpolitik, zum anderen kaschiert sie in Person des sich redlich gebenden Finanzministers auf unredliche Weise Haushaltsdefizite.
Redlich hingegen handelt der Bundesrechnungshof. Er warnt vor einer immensen Neuverschuldung und der Verschärfung der Finanzlage ab spätestens 2028.
Dann nämlich setzen die Tilgungsverpflichtungen aus den Notlagenkrediten und den Krediten des Sondervermögens Bundeswehr ein – mit minimal rund 11 Milliarden Euro, ab 2031 sogar mit mindestens rund 17 Milliarden Euro jährlich.
Dazu kommt ab 2028 der deutsche Anteil an der Rückzahlung der von der Europäischen Union für den Wiederaufbaufonds aufgenommenen Kredite.
Der Bundesrechnungshof kann noch keine Strategie und auch keine konkreten Maßnahmen erkennen, wie die Tragfähigkeit des Bundeshaushalts mittel- und langfristig gewährleistet werden soll,
so sein Bericht an den Haushaltsausschuß vom 31. August, der die Regierung auffordert, dem Bundestag endlich mal „reinen Wein“ einzuschenken, damit der seiner Verantwortung nachkommen kann.
Der aktuelle Haushaltsentwurf listet Ausgaben von 445,7 Milliarden Euro für das nächste Jahr, damit etwa 30 Milliarden Euro weniger als in diesem. Das sind aber, so der Rechnungshof, immer noch 90 Milliarden Euro mehr als im Vorcoronajahr 2019. Zugleich bestünde für 2025 bis 2027 ein „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“ von 14,4 Milliarden Euro.
Steigende Ausgaben zu planen, ohne ihre Finanzierung zu klären ist kein Ausweis haushaltspolitischer Solidität
mahnt die von der Regierung ungeliebte Behörde an; die Finanzplaner sollten nicht „Handlungsbedarfe“ ausweisen, sondern diese vielmehr klären, also aufzeigen, wie das Land aus dem Minus herauskomme. Liest man den Bericht, sieht man förmlich die hochgezogene Augenbraue des ehrlichen Revisors.
Viele Bundesausgaben erweisen sich mittlerweile als „budgetflüchtig“, insofern sie in Sondervermögen ausgelagert sind. Zwar werden die als Anlagen zum Bundeshaushaltsplan aufgeführt und sind vom Gesetzgeber irgendwann ja beschlossen worden, nur stehen die Dimensionen dieser diversen Extrakassen außerhalb der im Haushalt genannten Plan- und Ist-Zahlen. Sie müßten jedoch – wiederum redlicherweise – dringlich in die Ausgaben eingerechnet werden.
Nämlich:
Unter Einbeziehung der Sondervermögen vergrößert sich der Abstand zwischen den Planungen für das Jahr 2024 und dem von der Bundesregierung herangezogenen Referenzjahr 2019 noch einmal deutlich auf rund 177 Milliarden Euro.
Mit Einrechnung der Sondervermögen – dem Euphemismus für Sonderschulden – kommt der Rechnungshof auf ein Manko von 85,7 Milliarden Euro, während der offizielle Haushalt perfiderweise nur ein Minus von 16,6 Milliarden Euro ausweist.
Klar, mit solchen Zahlen kann und mag kein Normalverbraucher rechnen, deshalb werden die Wirtschafts- und Finanzseiten wohl kaum noch gelesen. Nichtsdestotrotz aber trifft der anstehende Schuldendienst alsbald unweigerlich jeden Deutschen.
Die Politik allerdings denkt nur in Legislaturperioden und rechnet mehr als mit drohenden Minusbeträgen mit der Ignoranz der Leute, die einfach meinen, es würde irgendwie schon passabel weiterlaufen. – Nein, wird es nicht.
Die Schuldenregeln bzw. die Schuldenbremse haben ihre Funktion als Sicherung langfristig tragfähiger Staatsfinanzen längst eingebüßt.
Allein in den Jahren 2020 bis 2022 wurden insgesamt rund 400 Milliarden Euro ihrer limitierenden Funktion entzogen.
Vorm Hintergrund der neuen Sozialausgaben, der sogenannten Kindergrundsicherung (500 Millionen allein für Verwaltungsaufwand) und dem erhöhten Bürgergeld, rechnete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kürzlich eindrucksvoll vor: Ab 2024 bezieht eine fünfköpfige Familie mit drei jugendlichen Kindern 2.425 Euro Geldleistungen und 917 Euro Wohngeld. Über diese 3.242 Euro hinaus darf sie sich noch über zwanzig Euro Kindersofortzuschlag freuen, also über einen Bonus von weiteren sechzig Euro.
Die F.A.Z. weiter: Um mit Kindergeld auf dieses Einkommen zu gelangen, müßte ein Alleinverdiener ein Netto von 2.700 € erzielen. – Mitunter scheint es einem, als hätte der eigentliche Sozialismus nicht in der einstigen DDR stattgefunden, sondern würde jetzt zelebriert, viel komfortabler für die Transferempfänger und sowieso für die wachsende Zahl Migranten.
Zur Kostenbilanz der forcierten Masseneinwanderung exemplarisch ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern:
Die Maßnahmegruppe „Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten“ ist von der Landesregierung für die beiden Haushaltsjahre 2024 und 2025 gerade mit insgesamt 590 Millionen Euro (!) geplant. Die gesamten Bauinvestitionen des Landes betragen im gleichen Zeitraum übrigens nur 587 Millionen Euro.
Die Wohngeldausgaben, hälftig von Land und Bund getragen, stiegen in MV von gerundet 33,3 Millionen im Jahr 2018 auf 77,7 Millionen Euro in diesem Jahr, wohlgemerkt mit Stand 31. Juli im noch nicht abgelaufenen Jahr. So ergab das eine Nachfrage des rührigen AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, der dazu erklärte:
Die Landesregierung prognostiziert für 2023 fast eine Verdopplung der Haushalte, die Wohngeld beziehen. Die konkreten Kosten für das Land steigen sogar noch stärker – denn für das laufende Jahr sind die Zahlen erst bis Juli erfaßt und betragen allein im ersten Halbjahr fast 40 Millionen, hinzu kommt der Bund mit demselben Anteil.
Dagegen sank die Zahl deutscher Staatsangehöriger, die zwischen 2018 und dem letzten Jahr ALG-II bezog, um ein Drittel. Die Zahl der Bezieher aus sogenannten Drittstaaten – also Nicht-EU-Bürger – stieg hingegen rasant um zehn Prozent auf über 21.000. Zu bedenken ist aber, daß die Einbürgerungen in den letzten Jahren erheblich erleichtert wurden, viele Ausländer also als ‚deutsche Leistungsempfängern‘ geführt werden. Die muß man natürlich hinzurechnen.
Daß inzwischen allein Ukrainer 40 Prozent der Drittstaatler ausmachen, ist eine Sache; eine andere ist, daß sowohl polnische als auch rumänische Staatsbürger hier kaum ins Gewicht fallen. Im krassen Gegensatz dazu befinden sich Syrer und Afghanen, die ein Vielfaches an Leistungen beanspruchen. Die Antwort auf Martin Schmidts Kleine Anfrage weist das auf den Seiten 9 und 10 statistisch eindrucksvoll aus.
Bei der Frage nach weiteren diesbezüglichen Prognosen demonstriert die Landesregierung Ahnungslosigkeit und verweist auf ‚exogene‘ Faktoren, suggeriert also, sie trage hier keinerlei Verantwortung.
Das Gegenteil ist der Fall: Für eine verantwortungsvolle Einwanderungspolitik ist jedes Land selbst verantwortlich, das gilt für den Bund, das gilt für Mecklenburg-Vorpommern. Die drastische Erhöhung des Bürgergeldes wird die illegale Massenzuwanderung ankurbeln und unsere Sozialsysteme weiter aushöhlen.
Und genau das ist das Problem: Aus politischen, mittlerweile sogar eher ideologischen Gründen verspielt die Ampel-Regierung die Zukunft. Sie findet aus der Selbstgefangenschaft linksgrüner Politik und der sie begleitenden Lebenslügen in den Ausdrucksformen woker Propaganda nicht heraus und wird das deutsche Volk dafür bezahlen lassen.
Karl Otto
Es mehren sich aber die Anzeichen, dass diese Leute inzwischen Angst bekommen. Das ist gut so.