Kritik der Woche (59): Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?

In einer Pressekonferenz hat der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, berichtet, der Verlag Antaios sei seit Anfang des Monats als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Über das Wirken und Wesen des Inlandsgeheimdienstes hat der Publizist Mathias Brodkorb eine exzellente Studie vorgelegt. Hier meine Rezension aus der 119. Sezession:

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

Auch unter­halb der straf­recht­li­chen Gren­zen und unbe­scha­det ihrer Lega­li­tät kön­nen Mei­nungs­äu­ße­run­gen ver­fas­sungs­schutz­recht­lich von Belang sein.

Die­se Wor­te wähl­te Ver­fas­sungs­schutz­chef Hal­den­wang Anfang April in der FAZ, um für die Arbeit sei­ner Behör­de zu werben.

Er bestä­tig­te damit eine The­se, die Mathi­as Brod­korb weni­ge Wochen zuvor in sei­nem Buch Gesin­nungs­po­li­zei im Rechts­staat? ver­tre­ten hat­te: Der Ver­fas­sungs­schutz (VS) sei mit einem Rechts­staat kaum in Ein­klang zu brin­gen, weil er mit Ver­däch­ti­gun­gen ope­rie­re, die Betrof­fe­ne im Zwei­fel grund­los in Miß­kre­dit brin­gen, weil die­se kei­ne Mög­lich­keit haben, sich im Vor­feld dage­gen zu weh­ren. Damit grei­fe der VS unzu­läs­sig in den poli­ti­schen Wil­lens­bil­dungs­pro­zeß ein.

Das Hal­den­wang-Zitat macht deut­lich, daß sich der VS anmaßt, über Recht und Gesetz zu ste­hen, und dabei, über das Ver­öf­fent­li­chen der Berich­te hin­aus, auch vor der direk­ten Par­tei­nah­me nicht zurück­schreckt. Brod­korb: „Wie kein Prä­si­dent vor ihm strebt Tho­mas Hal­den­wang auf eine Art in die Öffent­lich­keit, dass die durch den Geset­zes­auf­trag sta­tu­ier­ten Infor­ma­ti­ons­pflich­ten mit ille­gi­ti­men poli­ti­schen Inter­ven­tio­nen ver­mischt wer­den.“ Wenn es dafür noch eines Bewei­ses bedurf­te, hat ihn Hal­den­wang mit sei­nem FAZ-Text selbst erbracht.

Brod­korb (Jg. 1977) saß jah­re­lang für die SPD im Land­tag von Meck­len­burg-Vor­pom­mern und war dort sowohl Kul­tur- als auch Finanz­mi­nis­ter, bevor er sich 2019 aus der Poli­tik zurück­zog. Sein frü­he­rer Glau­ben an die Not­wen­dig­keit die­ser Behör­de und die Rich­tig­keit ihres Han­delns muß in den letz­ten Jah­ren erschüt­tert wor­den sein. Ob das mit der AfD zu tun hat, deren Erfolg Brod­korb nicht zuletzt dem unde­mo­kra­ti­schen Wir­ken des VS zuschreibt, sei dahin­ge­stellt. Sein Buch ist jeden­falls ganz und gar nicht im Sin­ne einer Par­tei, son­dern als Ver­tei­di­gung des Ide­als eines par­tei­po­li­tisch neu­tra­len Rechts­staats geschrieben.

Und dazu paßt der VS nicht. Brod­korb geht es aber nicht nur um die­se Offen­sicht­lich­kei­ten, son­dern ihm geht es um das Ana­ly­se­be­steck des Amtes. Bei den Begriff­lich­kei­ten, mit denen der VS ope­rie­re, herr­sche eine völ­li­ge Kon­fu­si­on. Damit eröff­ne der VS eige­ne Spiel­räu­me, die er weid­lich aus­nut­ze, um im Sin­ne der poli­ti­schen Agen­da des jewei­li­gen Innen­mi­nis­ters, dem der VS unter­steht, zu ope­rie­ren. Klas­si­ker ist in die­ser Hin­sicht die Unter­schei­dung zwi­schen Extre­mis­mus und Radi­ka­lis­mus. Ers­te­rer gilt als ver­fas­sungs­feind­lich, letz­te­rer als legi­ti­me Meinungsäußerung.

Ver­fas­sungs­feind­lich und damit extre­mis­tisch ist, was sich aktiv und kämp­fe­risch gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung rich­tet. Wie aben­teu­er­lich der VS bei der Bekämp­fung die­ser angeb­li­chen Bestre­bun­gen vor­geht, machen sechs Fall­bei­spie­le deut­lich, die Brod­korb zur Illus­tra­ti­on gewählt hat.

Es geht um den lin­ken Poli­ti­ker Bodo Rame­low und den lin­ken Anwalt Rolf Göss­ner, die jahr­zehn­te­lang vom VS beob­ach­tet wur­den und sich erst in lang­wie­ri­gen Pro­zes­sen (und nach einem gewis­sen Zeit­geist- bzw. Macht­wan­del) davon befrei­en konn­ten, um Mar­tin Wage­ner, der an der BND-Hoch­schu­le lehr­te und dem ein eth­ni­scher Volks­be­griff vor­ge­wor­fen wird, um die AfD, das Insti­tut für Staats­po­li­tik (IfS) und schließ­lich um die neue Kate­go­rie von Ver­fas­sungs­fein­den, dem Phä­no­men­be­reich der soge­nann­ten Dele­gi­ti­mie­rer. Mit die­sem Begriff hat der VS sei­nen Wir­kungs­be­reich selb­stän­dig aus­ge­wei­tet und im Grun­de alle zu Fein­den der Ver­fas­sung erklärt, die zu deut­li­che Kri­tik am Regie­rungs­han­deln üben.

Eine Kate­go­rie, die im Zusam­men­hang mit dem IfS und der AfD von beson­de­rem Inter­es­se ist, lau­tet „eth­ni­scher Volks­be­griff“. Wer der Auf­fas­sung ist, daß es inner­halb der Grup­pe der deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, dem recht­li­chen Staats­volk, noch ein davon unter­scheid­ba­res, aber recht­lich gleich­ge­stell­tes eth­ni­sches deut­sches Volk gibt, ver­sto­ße gegen das Gebot der Men­schen­wür­de. Dage­gen schreibt Brodkorb:

Der Ver­such des Ver­fas­sungs­schut­zes, jed­we­den ‚eth­ni­schen Volks­be­griff‘ zu dele­gi­ti­mie­ren und allein den Staats­volks­be­griff noch für zuläs­sig zu erklä­ren, läuft nicht nur auf eine wider­sprüch­li­che intel­lek­tu­el­le Anma­ßung hin­aus. Es han­delt sich zugleich um den Ver­such, zuläs­si­ge Mei­nun­gen zu dis­kre­di­tie­ren und bereits das begriff­li­che Erfas­sen objek­ti­ver Tat­sa­chen unter den Ver­dacht der Staats­feind­lich­keit zu stellen.

Brod­korb sieht in die­ser Ver­ir­rung nur ein Sym­ptom für das eigent­li­che Pro­blem, daß der VS eine Behör­de ist, die not­wen­dig eine Men­ge Scha­den anrich­tet und noch nicht ein­mal die ver­spro­che­ne Leis­tung erbringt. Er sieht kei­ne Mög­lich­keit, den VS so zu refor­mie­ren, daß er eine neu­tra­le Behör­de wäre, die weder Per­so­nen grund­los an den Pran­ger stellt, noch den öffent­li­chen Dis­kurs kor­rum­piert. Er plä­diert daher für die Abschaf­fung. Die Ver­fol­gung ver­fas­sungs­feind­li­cher Bestre­bun­gen sol­le sich am Straf­recht ori­en­tie­ren. Dan­kens­wer­ter­wei­se sieht er auch nicht die Zivil­ge­sell­schaft in der Pflicht, Ver­fas­sungs­fein­de auf­zu­spü­ren und an den Pran­ger zu stel­len. Der Staat ver­fü­ge von der poli­ti­schen Bil­dung bis zum Par­tei­ver­bot über genü­gend Mög­lich­kei­ten, sol­che Absich­ten zu bekämpfen.

– –

Mathi­as Brod­korb: Gesin­nungs­po­li­zei im Rechts­staat? Der Ver­fas­sungs­schutz als Erfül­lungs­ge­hil­fe der Poli­tik. 6 Fall­stu­di­en, 2024, 248 Sei­ten, 25 Euro – hier bestel­len.

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

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Kommentare (11)

Laurenz

18. Juni 2024 22:41

Ich kann sagen, mein Lieblingspolitiker der AfD ist Oliver Kirchner, der weniger akademisch & mehr die Sprache des Volkes spricht. Die Reden sind einfach, gnadenlos & unbarmherzig, mit der herrschenden Klasse, immer eindeutig im Standpunkt, voll vom Mute, völlig angstfrei. Hier die aktuellste Rede ziemlich passend zum EL-Artikel. https://youtu.be/OIADOQVY-VM Diese Rede ist eine typische Kirchner-Rede. Man kann visuell nachvollziehen, wie diese Rede Wirkung zeigt, äußerst spannend. Und zwar am Gesicht des Landtagsvizepräsidenten, Anne-Marie Keding (CDU), die aufmerksamst die Rede verfolgt & mit Mimik quasi alles im Kopfe preisgibt, auch die eigene, nicht zu vergebende Peinlichkeit.

CPlusPlus

18. Juni 2024 23:24

Prof. Dietrich Murswiek schrieb in seinem Werk "Verfassungsschutz und Demokratie" bereits: "Die Verdachtsberichterstattung halte ich für grundsätzlich verfassungswidrig. Rechtsstaatlicher Verfassungsschutz darf nicht zu einer Diskreditierung politischer Konkurrenz auf Verdachtsbasis führen. Politische Opposition mit einer Herrschaft des Verdachts niederzuhalten, ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar [...]." (S.23)Zum Ende des Buches erklärte er weiter, dass ethnisch-kulturelle Volksbegriff von deskriptivem Charakter sei und ihm damit für eine Verfassungsfeindlichkeit notwendige politische Absicht fehle. Der Verfassungsschutz praktiziert hier, wie auch in anderen Belangen, seine "Herrschaft des Verdachts". 

Maiordomus

19. Juni 2024 07:16

So weit dieses Produkt, das ich seit Jahren abonniert habe, schon die Vorgängerzeitschrift Criticon, als gesichert "rechtsextrem gilt", ist Deutschland gesichert kein Rechtsstaat. Ausserhalb jeder Proportion war auch, wie eine deutsche Parteipräsidentin der Bundeskanzlerpartei zum Beweis, dass eine bestimmte Partei nicht zulässig sei, über den quasi Staatsfeind Nr. 1 Martin Sellner, der mit Namen genannt wurde, nur mit Lügen sich über seine Gefährlichkeit äussern konnte, der Deporationslüge nämlich. Sage ich, obwohl ich hier zu den Kritikern von MS gehörte und ihn, im Gegensatz zu seinem Engagement für Oesterreich, für die Weiterbildung der Jungen SVP zum Beispiel nicht in die Schweiz einladen würde, wo ich einst Referent war zur Thematik politischer Prinzipien u. Geschichte der Neutralität. Dabei hat sich MS nie annähernd so extremistisch verhalten wie Rudi Dutschke oder Joschka Fischer, welch letzterer zwar für Fr. 10 000- ohne weiteres aber auch ohne Bedeutung in mein Land eingeladen werden kann. MS schätze ich übrigens als klar intelligenter ein als die Teilnehmer der Debatte bei Lanz, wo der Gesprächsleiter immerhin versuchte, von den Fragestellungen her dann und wann das DDR-Niveau im besseren Sinn zu übersteigen. Er verdient indes um Welten mehr als Staatsdiener als z.B. der Verlag Antaios erwirtschaftet, oder täusche ich mich? Noch was: Es ist mein voller Ernst, dass es für den Durchbruch der Freiheit mehr bedeuten würde, Herr B.H. würde in T. Schuldirektor als z.B. Minister oder Ministerpräsident. 

Dieter Rose

19. Juni 2024 09:06

@MD Ich würde gerne gerne Detailliertes zur Begründung der Aussage über Herrn B. H. lesen. 

Maiordomus

19. Juni 2024 10:08

@VPlus Ultra. Die "Herrschaft des Verdachts" war und ist übrigens die Legitimation von Terrorjustiz seit Robespierre, modellmässig übrigens von Brecht in "Die Massnahme" dargestellt, und zwar nicht kritisch, sondern echt totalitär-linksextrem auf Niveau eines politischen Aktivisten. Auf der "Herrschaft des Verdachts" stützt sich gemäss Hermann Lübbe, Freiheit und Terror, der institutionelle Terror.  

Dr Stoermer

19. Juni 2024 10:33

Das Narrativ vom „Phänomenbereich Delegitimierung des Staates“ ist logisch inkonsistent, weil es Legitimität durch behauptete Unzulänglichkeit der bestehenden Legalität zu schützen vorgibt und sie genau damit untergräbt. Denn was für ein Staat soll es sein, dessen Gesetze nicht ausreichen, das Staatsvolk vor seinen Gefährdern zu schützen? 
Folgerichtig wird das Narrativ durch eine offensichtliche Falschaussage begründet, dessen Falschheit dem Aussagenden bekannt sein muss, weswegen der Begriff „Lüge“ zweckmäßiger ist. Die Lüge, die als Grund für die Schaffung des „Phänomenbereiches Delegitimierung des Staates“ von Haldenwang hier vorgetragen wird lautet, dass es geschehen sei, um den Staat auch vor solchen Extremisten schützen zu können, die ein Kalifat in Deutschland fordern, denn auch dies läge unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Abgesehen davon, dass in der Praxis aus der geschaffenen Grundlage keine vergleichbaren Einschränkungen für mohammedanische Extremisten erfolgen, wie sie für die wirksam werden, die den Erhalt der staatlichen Ordnung wünschen, ist dies schlichtweg falsch, denn das Strafgesetzbuch gibt genügend her, um Staatsgefährder strafrechtlich zu belangen:

Allein schon § 88a StGB – Verfassungsfeindliche Sabotage besagt:
(1) Wer eine Handlung vorbereitet, die darauf abzielt, die Bundesrepublik Deutschland in ihren wesentlichen Verfassungsprinzipien zu beseitigen oder zu verändern, und dabei

Gewalt anwendet oder Gewalt androht oder
sich zu diesem Zweck mit anderen zusammentut,
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Absatz 3) zu einer Handlung im Sinne des Absatzes 1 auffordert oder anleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn es gewollt wäre, säßen die Kalifat-Ausrufer damit bereits vor Gericht. Dann gibt es auch noch § 90a StGB – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 129a StGB – Bildung terroristischer Vereinigungen und § 130 StGB – Volksverhetzung.
Darüberhinaus  verrät das Narrativ seine dahinterliegenden Motive:, zum Beispiel hier:
„Die häufig extremistisch durchzogenen Verschwörungsideologien, die dem Phänomenbereich zu Grunde liegen, enthalten oft auch antisemitische Ansichten.

Warum nicht auch „oft auch antimuslimische“, „oft auch antiamerikanische“, „oft auch antiukrainische“, „antiafrikanische“ oder – soll es geben – „oft auch antideutsche“? Und wie verhielte es sich mit Ansichten, die „antizionistisch“ sind? Denn richtet sich der zu überwindende „Hass“ nicht „oft auch“ gegen Israel, einen Staat, mit dem auch viele Semiten, unter ihnen sogar Juden, ein Problem haben? „Hass“ “oft auch” gegen Malteser, die ebenfalls eine semitische Volksgruppe sind, ist zum Beispiel doch recht unbekannt. Hinter dem semitischen Schutzschild verbirgt sich womöglicherweise das Interesse der Zionisten, und wie uns Herr Biden lehrte: Um Zionist zu sein, muss man kein Jude sein.
Wie soll also der geschaffene Phänomenbereich durch Verfolgung derer, die den Staat des deutschen Staatsvolkes erhalten wollen, ebenjenen Staat schützen, wenn er ihn höchstselbst dadurch delegitimiert, dass er strafbar macht, was nicht strafbar ist, straflos lässt, was immer schon strafbar war, und das ganze unternimmt, weil es „oft auch“ um etwas geht, was wichtiger als alles andere zu sein scheint.

RMH

19. Juni 2024 11:01

Der VS ist als Behörde pure Exekutive, sprich: Wenn er sich so verhält, wie er sich verhält, dann erfüllt er einen Auftrag & das von den etablierten Parteien dominierte Überwachungsgremium im BT will das auch so. Hinzukommt, dass der gesamte Argumentationshintergrund für die uferlose Überwachung einer vulgärjuristischen Auslegung des sog. 2. NPD-Verbotsurteils des BVerfG entstammt. Das BverfG hat in diesem Urteil nicht einfach nur ein Urteil gesprochen & begründet, es hat der Exekutive quasi ein Gratis-Rechtsgutachten mit Argumentationsblaupause für zukünftige Fälle geliefert. Wenn man berücksichtigt, das ausgerechnet das höchste deutsche Gericht durch den Basar der Parteien besetzt wird & eine konsequente Laufbahnbewährung im Richter, Anwalts- oder Professorenamt nicht entscheidend ist, dann darf man für diesen Staat die Diagnose stellen, dass die Gewaltenteilung formal existiert, aber praktisch komplett zu durchlässigen Angelegenheit geworden ist (sieht man auch beim VS). Brandmauern dürfen nicht zu Parteien gezogen werden, sondern sind zwischen den "Gewalten" zu ziehen. Wenn man das BVerfG zugriffsfest machen will, dann hat man zuallererst bei der Besetzung des Gerichts anzufangen, denn die Besetzung des BVerfG ist im Beutegriff der Parteien.

Mitleser2

19. Juni 2024 11:58

Harbarth und Haldenwang sind CDU. Merkel-Geschöpfe. Das wird gerne niedrig gehängt, damit es nicht so auffällt. Daran sieht man ja exemplarisch die Verquickung der Blockparteien. Deswegen kann die Brandmauer ruhig bleiben. Was will die AfD mit der CDU? Sie sollte im Osten versuchen mit BSW zu regieren. Wenn es zurückgewiesen wird, dann sieht man klar, dass BSW ein reines AfD-Verhinderungsprojekt ist.

Maiordomus

19. Juni 2024 12:04

@Dieter Rose. Orientiere meine Meinung über BH nicht aus der Presse, wo Verleumdungen oder Übertreibungen die Regel sind, vermerkte mehrfach, dass die Aktion vor ca. 5 Jahren in Thüringen bis heute die transparenteste Aktion seiner Partei war, um zu zeigen, wie die Verhältnisse in Deutschland tatsächlich sind und wer die Demokratie wirklich gefährdet. Auch gehört B.H. sicher zu den fähigen Politikern seiner Partei. Aber wenn er schon zum Popanz gemacht wird, zum Hitler 2.0 und dies Koalitionsfähigkeit ausschliessen soll, dann kann er sich als Regierungsanwärter zurücknehmen, dafür den Durchbruch gegen Berufsverbote, das gegenwärtig nebst Zwangsabonnements von oppositionsdiskriminierenden Hetzorganen grösste Menschenrechtsproblem in BRD, anpacken als exemplarischer Schuldirektor. Dabei könnten Jugendliche immer noch an eine andere Schule ausweichen, umgekehrt wäre es eine Perspektive für 100 000e von Eltern und natürlich auch fähige Lehrerinnen und Lehrern mit Berufsverbot. B.H. als Lehrer wäre wie die ersten Schwarzen in einer "weissen" Schule in Alabama, auch wenn der Vergleich hinken mag. Diskriminierung bleibt Diskriminierung! Und es wäre langfristiger als ein politisches Mandat, so weit er sich nichts zuschulden kommen liesse, wobei aber der Kampf gegen "Meinungsverbrechen" und ihre Folgen eine der Prioritäten sein müsste.     

heinrichbrueck

19. Juni 2024 13:34

@ Maiordomus In Deutschland wird "Die Waage der Baleks" (Böll) verstanden, nicht "Die Maßnahme" (Brecht). 

Dieter Rose

19. Juni 2024 14:21

@MD Danke diese Sichtweise kann ich so nachvollziehen, sozusagen "Schuster bleib bei deinen Leisten". Jetzt überlege ich mir, woher und aus welchen Positionen gute Politiker herkommen...

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