Compact? Der juristische Befund ist eindeutig.

Es ist typisch deutsch zu meinen, daß dann, wenn Fälle juristisch sauber eingeordnet sind, auch etwas für die politische Ordnung getan sei. Gastautor Maximilian Krah sieht das zwar nicht ganz anders, aber er ergänzt die Naivität um eine entscheidende politische Komponente.

Also sprach Nan­cy Fae­ser: „Ich habe das Com­pact-Maga­zin ver­bo­ten.“ Darf die das? Nein! Ist das rele­vant? Mal sehen! Und es wird uns ver­ra­ten, wie es um die so oft beschwo­re­ne Rechts­staat­lich­keit der Repu­blik steht.

Der juris­ti­sche Befund ist ein­deu­tig. Das Ver­bot einer Zeit­schrift ist der Regie­rung, zumal der Bun­des­re­gie­rung, nicht erlaubt. Das beginnt schon ganz for­mal damit, daß nach der Kom­pe­tenz­ver­tei­lung zwi­schen Bund und Län­dern das Pres­se­recht Län­der­sa­che ist.

Auch mate­ri­ell ist es ein­deu­tig. Die Pres­se­frei­heit des Arti­kel 5 Grund­ge­setz kennt kei­ne Ver­pflich­tung zur Ver­fas­sungs­treue. Allein das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt darf zum Schutz der Ver­fas­sungs­ord­nung die Ver­wir­kung von Grund­rech­ten, ein­schließ­lich der Pres­se­frei­heit, anord­nen (Arti­kel 18).

Das Ver­bot der Ver­lags­ge­sell­schaft des Com­pact-Maga­zins beinhal­tet zudem einen Ver­mö­gens­ein­zug der GmbH, wodurch die Gesell­schafts­an­tei­le wert­los wer­den – eine kla­re Ent­eig­nung. Ent­schä­di­gungs­lo­se Ent­eig­nun­gen, zumal aus poli­ti­schen Grün­den, ver­bie­tet Arti­kel 14.

Die Berufs­frei­heit des Arti­kel 12 ist im Hin­blick auf die Redak­teu­re eben­falls betrof­fen, ohne daß sich das Innen­mi­nis­te­ri­um auch nur ansatz­wei­se um die dafür not­wen­di­gen Anfor­de­run­gen küm­mern wür­de. Schließ­lich besteht eine gefes­tig­te Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te zu Zei­tungs­schlie­ßun­gen in der Tür­kei, die nach dor­ti­gem Recht – anders als in der Bun­des­re­pu­blik – mög­lich sind. Der Men­schen­rechts­ge­richts­hof hat dem mas­si­ve Hin­der­nis­se ent­ge­gen­ge­setzt, die auf den Com­pact-Fall über­tra­gen das Fae­ser-Ver­bot unmög­lich machen.

Fae­ser begrün­det ihr Ver­bot mit dem Ver­eins­recht. Die Ver­ei­ni­gungs­frei­heit des Arti­kel 9 ent­hält tat­säch­lich die Bestim­mung, daß sol­che Ver­ei­ni­gun­gen, die sich gegen die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung rich­ten, auf­ge­löst wer­den kön­nen. Ver­ei­ni­gun­gen im Sin­ne des Arti­kels 9 Grund­ge­setz erfas­sen alle Zusam­men­schlüs­se von Per­so­nen, unab­hän­gig von der Rechts­form, also theo­re­tisch auch eine GmbH. Nur: Das Ziel Fae­sers war ja nicht die GmbH, son­dern die Zeit­schrift. Und das sagen sowohl sie wie ihre Cla­queu­re ganz offen und unge­niert: „Ich habe das Com­pact-Maga­zin verboten“.

Es geht ihr expli­zit nicht um die Tätig­keit der GmbH, also den übli­chen Geschäfts­be­trieb von Papier ein­kau­fen, Per­so­nal bezah­len bis Steu­er­erklä­run­gen abge­ben. Son­dern es geht um die Zeit­schrift, und die ist nun ein­mal von der Pres­se­frei­heit geschützt, und neben­bei von der Eigen­tums­ga­ran­tie und der Berufsfreiheit.

Die Ein­schrän­kung der Ver­ei­ni­gungs­frei­heit soll die Tätig­kei­ten von als ver­fas­sungs­feind­lich ein­ge­stuf­ten Ver­ei­nen ver­hin­dern, also Zusam­men­künf­te, Schu­lun­gen, Abspra­chen. Wenn sol­che Ver­ei­ne Mit­glie­der­zei­tun­gen zur inter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on füh­ren, erwischt es die­se auch. Aber nichts davon trifft auf das Com­pact-Maga­zin und sei­ne Ver­lags-GmbH zu: Die­se ver­treibt ein sich an jeder­mann gerich­te­tes Pres­se­er­zeug­nis auf dem frei­en und jeder­mann offe­nen Markt. Das Ver­eins­recht ist auf die­se Tätig­keit selbst bei größ­ter juris­ti­scher Krea­ti­vi­tät nicht anwendbar.

Das mag man sich aus fol­gen­der Par­al­lel­über­le­gung noch­mals ver­deut­li­chen: Wenn Jür­gen Elsäs­ser das Maga­zin als Ein­zel­un­ter­neh­mer her­aus­ge­ge­ben hät­te, dann könn­te man nach Fae­sers Auf­fas­sung nichts tun, sobald er es aber über eine Kapi­tal­ge­sell­schaft ver­treibt, soll es durch ein­fa­chen Bescheid ver­bo­ten wer­den kön­nen – daß das Aus­maß der Pres­se­frei­heit an der Rechts­form des Ver­le­gers lie­gen soll, ist eine ersicht­lich absur­de Rechtsauffassung.

So ein­deu­tig der Befund ist, so unsi­cher die Kon­se­quen­zen. „Auc­to­ri­tas, non veri­tas facit legem“, und in der kon­kre­ten Aus­for­mung des libe­ra­len Staa­tes bedeu­tet das: Gerich­te, nicht Argu­men­te bestim­men das Gesetz.

Gerich­te ent­schei­den nicht im luft­lee­ren Raum, son­dern sind in poli­ti­sche Zwän­ge ein­ge­bun­den und neh­men Rück­sicht. Die deut­sche Vor­stel­lung vom über jedem nicht-juris­ti­schen Ein­fluß ste­hen­den Rich­ter, der durch Über­wer­fen der Robe aus sei­nen sozia­len Bin­dun­gen und Prä­gun­gen her­aus­ge­nom­men wird, ja qua­si ein ande­rer Mensch wird und als poli­tisch blin­der Jura-Com­pu­ter urteilt, war schon immer mehr Roman­tik als Rea­li­tät. Nach dem Total­ver­sa­gen der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit im Ange­sicht der Coro­na-Maß­nah­men ist sie bes­ten­falls naiv.

Obwohl der recht­li­che Befund ein­deu­tig ist, kön­nen wir daher nicht vor­her­sa­gen, wie es vor den Gerich­ten wei­ter­geht. Lehr­buch­mä­ßig müss­te das zustän­di­ge Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bin­nen weni­ger Wochen per Eil­ent­schei­dung nach § 80 der Ver­wal­tungs­ge­richts­ord­nung die sofor­ti­ge Voll­zieh­bar­keit des Com­pact-Ver­bots auf­he­ben. Die Zeit­schrift dürf­te für die Dau­er des Haupt­sa­che­ver­fah­rens wei­ter erscheinen.

Denk­bar ist aber auch, daß die­ser Eil­rechts­schutz ver­wehrt wird und dann erst in Mona­ten, gar Jah­ren irgend­ein Gericht – Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, Euro­päi­scher Men­schen­rechts­ge­richts­hof – Com­pact recht gäbe. Durch die­se Zwangs­pau­se aber wäre das Maga­zin mas­siv geschä­digt, und Fae­sers Macht­miß­brauch wäre erfolg­reich gewe­sen. Effi­zi­en­ter Rechts­schutz wäre dann ver­wei­gert wor­den, und ohne den ist der gan­ze Ver­weis auf die Rechts­la­ge wertlos.

Den worst case, daß die Gerich­te Fae­sers Akt des Unrechts gut­hei­ßen, kann ich mir nicht vor­stel­len, will ihn aber nach den Erfah­run­gen bei Coro­na auch nicht ausschließen

„Der libe­ra­le Rechts­staat lebt von Vor­aus­set­zun­gen, die er selbst weder schafft noch erhält“ lau­tet das berühm­te Dik­tum des ehe­ma­li­gen Ver­fas­sungs­rich­ters Ernst-Wolf­gang Böcken­för­de. Der libe­ra­le Staat ist gegen­über sei­nen vor­kon­sti­tu­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen blind – zum Bei­spiel für die eth­nisch-kul­tu­rel­le Zusam­men­set­zung des Volkes.

Die poli­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit sind aber die dra­ma­ti­schen Wan­de­lungs­pro­zes­se die­ser vor­kon­sti­tu­tio­nel­len Vor­aus­set­zun­gen. Ist der Staat die­sen gegen­über wirk­lich blind, so läßt er die poli­ti­schen und publi­zis­ti­schen Akteu­re um sie kämp­fen und beschränkt sich auf die Rol­le des Schieds­rich­ters und Wah­rers sei­ner Inte­gri­tät wie der indi­vi­du­el­len Frei­hei­ten der Einzelnen.

Fae­ser & Co sind aber nicht blind, son­dern sie miß­brauchen den Staat als Kampf­in­stru­ment im Rin­gen um die vor­kon­sti­tu­tio­nel­len Voraussetzungen.

Was wir erwar­ten kön­nen ist nicht, daß der Staat uns poli­tisch hilft, aber daß er sich an sei­ne eige­nen Regeln hält. Exakt das tut er bei Com­pact nicht. Von Fae­ser war nichts ande­res zu erwar­ten. Ob es noch Rich­ter gibt, die auch bei Sor­gen um die eige­ne Kar­rie­re bereit sind, das libe­ra­le Recht gegen sei­nen links­ra­di­ka­len Miß­brauch zu ver­tei­di­gen, wer­den wir nun sehen. Es wird uns zei­gen, wo wir ste­hen und dem­entspre­chend, wie wir wei­ter zu arbei­ten haben.

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Kommentare (31)

deutscheridentitaerer

18. Juli 2024 10:37

Materiellrechtlich ist die Lage tatsächlich eindeutig. Dass Compact aber nicht als Verein erfasst hätte werden können ist aber falsch. Untauglich ist es auch, sich in Ein-Mann-Gesellschaften zu flüchten. Auf die Rechtsform kommt es ja gerade nicht an, sondern auf das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen eines Vereins. Und das ist in Schnellroda und bei Compact gegeben, da sich dort jedenfalls mehrere natürliche Personen einer organisierten Willensbildung unterworfen haben.

Nadja

18. Juli 2024 10:57

"Was wir erwarten können, ist nicht, daß der Staat uns politisch hilft, aber daß er sich an seine eigenen Regeln hält."
Diese Erwartung wird wohl bald enttäuscht werden. Die Hoffnung auf regelkonformes Verhalten des Staates ist ein Ausweis von Naivität. Der Staat ist nicht politisch neutral. Er ist kein Abstraktum sondern ein Machtorgan der Herrschenden. Dies haben Gerichtsentscheide der vergangenen Jahre deutlich gezeigt. Wir sollten der Realität ins Auge sehen und – soweit dies möglich ist – uns auf die Willkür der Justiz vorbereiten.

das kapital

18. Juli 2024 11:05

Bisschen Futter in Sachen Compact.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/warum-sich-die-entscheidung-ueber-das-compact-verbot-verzoegert/
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-vereinsverbot-pressefreiheit-bmi-faeser-elsaesser-verein-verbot/
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/biK0IK4mjMItofXpOLv/content/biK0IK4mjMItofXpOLv/BAnz%20AT%2016.07.2024%20B1.pdf?inline

Im Bundeszeiger ist auch ein Medium genannt, dass nicht den GmbHs sondern Elsässer persönlich zusteht. Und eines, das dem Redakteur Paul Klemm persönlich zusteht. Auch Einzelpersonen sind jetzt Verein. Das muss man alles in großen Zusammenhängen sehen.

Simplicius Teutsch

18. Juli 2024 11:27

Ist schon stark, echt: „Ich habe heute das rechtsextremistische COMPACT MAGAZIN verboten.“ (Nancy Faeser, 16.7.2024). 
 
– Sie hat es einfach gemacht. Ein Vernichtungsschlag mit dem riesigen Vorschlaghammer aus dem Nichts gegen „rechts“, ohne jede Rücksicht auf ängstliche Rechtsstaatlichkeits-Bedenken. 
 
Ich bin fasziniert, dass sich der Lauf der historischen Entwicklung so offenbart, wie ich schon sehr lange den Verdacht hatte, dass es die in Deutschland vorangetriebene Richtung ist. Ich hatte aber gehofft, dass die Entwicklung nicht so weit geht. - Das Volk muss doch irgendwann mal aufwachen? - hoffte ich.
 
Wer mich kennt, weiß, dass ich seit vielen Jahren die linksgrünen medial-politischen Aktivisten, wie aktuell zum Beispiel die holzköpfige Armbinden-Faeser, aber auch die autistische Baerbock etc., als die fanatischen Kinder von Adolf Hitler betrachte. Sie vollstrecken in ihrer grenzenlosen Anmaßung den letzten Befehl Hitlers, was ja Albert Speer damals teilweise noch zu verhindern wusste. 
 
Es ist der im Nachhinein so benannte „Nero-Befehl“ Hitlers (März 1945):
„Wenn der Krieg verloren geht, wird auch das Volk verloren sein. Es ist nicht notwendig, auf die Grundlagen, die das Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil ist es besser, selbst diese Dinge zu zerstören. Denn das deutsche Volk hat sich als das schwächere erwiesen...“
 
Also für mich passt das alles in ein Bild.

Adler und Drache

18. Juli 2024 11:36

@Nadja
Er ist kein Abstraktum sondern ein Machtorgan der Herrschenden.
"Der Staat ist das Machtinstrument der herrschenden Klasse." So hat man es als DDR-Bürger gelernt. Nach der Wende dachte ich: marxistische Ideologie, kann weg - der Staat ist das Gemeinwesen der freien Bürger. 
Mittlerweile bin ich wieder eines Besseren belehrt. Da hatte die DDR wohl doch recht, und interessanterweise hat sie es nicht mal so verschämt zu verbergen gesucht, wie es heute der Fall ist. 

Dr Stoermer

18. Juli 2024 11:41

Hieran also wird sich zeigen, welche Gewalten im Staat Legitimität auch im konstitutionellen Sinne besitzen, mithin, ob sie jeweils als Gewalt eines Staates seiner Staatsbürger - wer auch immer einer sein mag - zu bezeichnen sind.  Es scheint, Staaten können den Menschen abhanden kommen und gegen etwas anderes ersetzt werden, auch ohne dass dies so artikuliert wurde. Das wäre dann ein neuer Staat hinter der Fassade des alten unter Beibehaltung des Klingelschildes.

Artabanus

18. Juli 2024 11:54

Vielen Dank für die juristische Einordnung. Das schlimmste an der Geschichte finde ich, dass Frau Faeser keinerlei persönliches Risiko mit dieser Aktion eingeht. Sollten die Gerichte Compact Recht geben, so wird sie einfach sagen können "Pech gehabt, aber der Versuch war's wert". 

Majestyk

18. Juli 2024 11:54

Wenigstens glaubt die Mehrheit noch an die Narrative von Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Das ist schön, denn seelig sind jene die nicht sehen und dennoch glauben. Jene sind es die Gott wohlgefallen.

Laurenz

18. Juli 2024 12:17

@DeutscherIdentitärer ... bin kein Jurist. Aber um einen Verein zu gründen, braucht man 3 geschäftsfähige natürliche Personen. Um den Verein im Register eintragen zu lassen, 7. Und wie sollen Kundenlisten nachweisbar zu Mitgliedern transformiert werden? Nur weil ich mir ein DFB-Trikot gegen Entgelt nachhause schicken lasse, bin ich noch lange kein Mitglied eines Fußballvereins. Das ist alles nicht mal ein schlechter Scherz. Ich bin auch kein Mitglied eines etwaigen Sezession-Vereins, Sie auch nicht.

Beta Jas

18. Juli 2024 12:41

Vorneweg, ich halte nicht viel vom Compact Magazin da es sich bei der Zeitschrift um ein Blatt handelt, das nicht gerade meiner Vorstellung von einem guten rechten Journalismus entspricht. Viel Effekthascherei findet man darin. Ich respektiere aber Elsässer und glaube durchaus das er sich verändert hat und nicht, wie ihm oft vorgeworfen wird, auf einer Welle reitet.
Das aber die Bundesinnenministerin Nancy Faeser glaubt eine Zeitschrift verbieten zu können, die gemäß der Pressefreiheit des Grundgesetzes erscheint, das Presserecht dennoch zugleich Ländersache ist, verdeutlicht mir die intellektuelle Inkompetenz von ihr und denn anderen Personen in diesem Ministerium.
Wer kennt noch die "Lex Lafontaine"?
Ein Vorgang im Saarland aus den 90ern Jahren, wo Oskar Lafontaine das Presserecht einer "Modifikation" bezüglich eines Details der Gegendarstellung, dem sogenannten "Redaktionsschwanz" unterzog.
Eine alte Causa aus dem Saarland die aber dem juristischen Laien zeigt, was möglich ist. Die Ministerin hat sich damit ins Knie geschossen und wird sich blamieren. Aber vielleicht findet sich dennoch ein Gericht das dies absegnet, seit 2020 ist alles möglich.

Rico

18. Juli 2024 12:45

Seit wann interessieren diese "Demonkraten" den irgendwelche "Gesetze" ? Die sind nur für den gemeinen Pöbel erdacht und werden dann auch hart durchgesetzt ! Siehe GEZ-Gebühren-Verweigerung = Knast !!! Wegen 18.50 Euro.
Deren Rechtsverdrehern war durchaus klar, dass so ein Verbot rechtlich nicht abgesichert sein kann, aber wie gesagt was interessiert die das ?! Sie haben damit einen ihnen verhassten Gegner eliminiert ! Und bei der "Eile" dieses "Rechtsstaates" werden die im günstigsten Fall erst in ein paar Monden wieder online, aber eher in Pleite getrieben worden sein
Passieren tut denen auch NICHTS ! Und die wissen dass ! Im ungünstigsten Fall übernehmen die "Verantwortung" und verabschieden sich in eine, vom dummen Pöbel bezahlte üppige Pension ! Es ist noch NIE vorgekommen das einer zu einer Haststrafe verurteilt worden ist, egal wie viele Gesetze er überschritten und gebrochen hat !

Le Chasseur

18. Juli 2024 12:59

@Simplicius Teutsch"Wer mich kennt, weiß, dass ich seit vielen Jahren die linksgrünen medial-politischen Aktivisten, wie aktuell zum Beispiel die holzköpfige Armbinden-Faeser, aber auch die autistische Baerbock etc., als die fanatischen Kinder von Adolf Hitler betrachte."
Dazu passt auch, dass Mitglieder der offen neo-nazistischen ukrainischen Asow-Brigade ungehindert auf Europatournee gehen können und natürlich auch im BestenDeutschlandallerZeiten für ihre Sache werben dürfen: https://www.jungewelt.de/artikel/479392.kriegspolitik-asow-on-the-road.html

Nadja

18. Juli 2024 13:14

@Adler und Drache
Der Unterschied zwischen der BRD und der DDR: Mit den Westdeutschen als Staatsvolk wäre die DDR nie untergegangen.

Franz Bettinger

18. Juli 2024 14:39

„Nun sind wir dran." "Nun sind sie halt da.“ „Nun wird halt verboten.“ „Nun ist das Konto eben gesperrt.“ „Nun ist halt enteignet.“ „Nun ist er halt tot.“ "Nun schaut ihr in die Röhre." "Findet euch damit ab." Das ist Regieren von der schönsten Seite ...

Waldgaenger aus Schwaben

18. Juli 2024 14:40

Ich habe schon mal auf den 
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
hingewiesen. Eine Neugründung einer Zeitschrift oder die Neuausrichtung einer bestehenden, die in Inhalt und Aufmachung der Compact ähnelt und eventuell dazu noch ehemalige Mitarbeiter von Compact beschäftigt oder diese auch nur als freie Mitarbeiter Texte verfassen lässt, könnte als "weitere Betätigung" der verbotenen Vereinigung gelten. Und dann drohen nicht nur das Verbot, sondern bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. 
Wo diese "weitere Bestätigung" einer "verbotenen" Zeitschrift beginnt, dürfte nicht einfach zu beantworten sein, weil der Fall einmalig ist. Risikiert man z.B. schon schon eine Anklage nach  §85 StGb, wenn man Jürgen Elsässer in einer Zeitschrift oder einer Webseite Platz für eine Kolumne bietet? Was meinen Juristen dazu? 
 

das kapital

18. Juli 2024 16:38

einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist,Compact ist noch nicht unanfechtbar verboten. Also dürfte man wohl noch.Im Strafrecht ist eine extensive Auslegung verboten. AlsoSofortige Vollziehung ungleich unanfechtbar.

Ruediger Plantiko

18. Juli 2024 17:24

@das kapital - danke für die Links, besonders auf lto. Auch sie führen das Beispiel unserer Gegner von linksaußen, äh linksunten an, bei dem man ebenso vorging: man konstruierte einen Verein und erklärte diesen dann für verfassungsfeindlich, um deren Publikationen zu verbieten. Das war 2017. Nach einem Beschwerdeweg durch alle Instanzen entschied schließlich das BVerfG im März 2023, die Kläger hätten die mögliche Grundrechtsverletzung "nicht ausreichend substantiiert." Case closed, Instanzen durchgespielt (es sei denn, man hat Lust, die Sache noch vor den EuGH zu bringen). Es könnte für ein Studium der Rechtsmittel im Fall "compact" lohnend sein, sich den Verlauf dieses Prozesses anzuschauen und aus den Fehlern unserer Gegner zu lernen.
Aber bei all diesen Bemühungen auf rechtlicher Ebene mit ihren offensichtlich geringen Erfolgschancen gilt natürlich grundsätzlich der Vorbehalt (Punkt 4) vom Kubitschek: "Wer im Falle des Compact-Verbots juristisch denkt, hat das Wesen des Politischen nicht verstanden."  
Das Böckenförde-Diktum nennt konkret die (relative) Homogenität und die moralische Substanz der Bevölkerung als Voraussetzungen desliberalen  Rechtsstaats. Nänsie hat in ihrer Pressemitteilung  erklärt, daß sie das deutsche Volk im Visier hat.

Ruediger Plantiko

18. Juli 2024 17:42

@das kapital - danke für die Links, besonders auf lto. Auch sie führen das Beispiel unserer Gegner von linksaußen, äh linksunten an, bei dem man ebenso vorging: man konstruierte einen Verein und erklärte diesen dann für verfassungsfeindlich, um deren Publikationen zu verbieten. Das war 2017. Nach einem Beschwerdeweg durch alle Instanzen entschied schließlich das BVerfG im März 2023, die Kläger hätten die mögliche Grundrechtsverletzung "nicht ausreichend substantiiert." Case closed, alle Instanzen durchgespielt (es sei denn, man hat Lust, die Sache noch vor den EuGH zu bringen). Es könnte für ein Studium der Rechtsmittel im Fall "compact" lohnend sein, sich den Verlauf dieses Prozesses anzuschauen und aus den Fehlern unserer Gegner zu lernen.
Aber bei allen Bemühungen auf rechtlicher Ebene gilt natürlich grundsätzlich der Vorbehalt (Punkt 4) vom Kubitschek: "Wer im Falle des Compact-Verbots juristisch denkt, hat das Wesen des Politischen nicht verstanden."
 

Indigener

18. Juli 2024 20:12

@ Waldgaenger : Sofern Herr Elsässer keinen Bezug zu "Compact" herstellt, dürfte er nicht sanktioniert werden können. 

Laurenz

18. Juli 2024 21:18

@Ruediger Plantiko @Das Kapital ... Kubitschek: "Wer im Falle des Compact-Verbots juristisch denkt, hat das Wesen des Politischen nicht verstanden." ... Hatte die letzten 7-8 Jahre häufiger Debatten mit unseren Juristen des Forums über den Schall & Rauch politischer & internationaler Juristerei.

Phil

18. Juli 2024 21:50

Guter Artikel von Krah. Vielleicht haben die Skandal-Urteile gegen Höcke Faeser noch zusätzlich bestärkt.

Kurativ

18. Juli 2024 22:42

Distanzierungen und Kritik an Elsässer und compact sind jetzt völlig Fehl am Platz. Allein schon die Perspektive, dass sich Fäser(SPD) und Haldenwang(CDU) auf den Rest der kritischen Medien konzentrieren können, müsste jeden Teilnehmer kurieren. Am auffälligsten setzt sich AUF1 für Jürgen Elsässer und compact ein. Eine wirklich respektable  Leistung. Man hat dort die Prioritäten erkannt. Siehe auch Sendungen im Internet von AUF1 zu diesen Thema!

Laurenz

19. Juli 2024 11:22

@Kurativ ... JF & Tichys hauen im Interesse der Pressefreiheit volles Pfund raus, weil beide wissen, wie exponiert sie ihr Dasein fristen. Achgut, die aktuell mit sich selbst beschäftigt sind, hat jetzt nachgezogen. Broder (im Die-Welt-TV) & Wendt im Artikel haben sich von Elsässer inhaltlich distanziert, was die Angst aller beweist. Roland Tichy hat die Flucht nach vorne angetreten, wohl wissend, daß den Staat Inhalte wenig interessieren. https://youtu.be/4btFcQ35_JA Faesers Kampf gegen Rechts(staat) braucht regelmäßig Opfer, die öffentlich zu schlachten sind, an den Pranger gestellt werden. Tichys weiß, alle klugen Linken wissen, irgendwann gehen Faeser die Opfer aus. Die Abneigung Broders gegen Elsässer ist historisch. Broder wechselte erst nach Elsässer die Seiten. Vor 10 Jahren & mehr, stalkte Broder noch Elsässer auf Elsässers Veranstaltungen im Auftrag des ÖRR, um Elsässer als "braun" zu diffamieren. Natürlich ist eine Distanzeritis völliger Quatsch. Man sitzt quasi mit Elsässer in demselben Boot, ob das einem nun schmeckt oder nicht. Alle politisch Interessierten sollten in Betracht ziehen, warum Faesers Gestapo primär Elsässer aus dem Rennen genommen hat.

Indigener

19. Juli 2024 11:53

@ Laurenz 18.7. 12:17 + 21:18: Es ist bekannt, daß Sie Juristen am liebsten entsorgen würden, könnten sie denn. Da die verfluchte Exekutive jedoch unter Anwendung von Gesetzen exekutiert, werden wir auch juristisch parieren müssen. Soweit ich sehe, ist bisher nicht beachtet worden, daß in den kommenden gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht nur die unmittelbare Anwendung des VereinsG eine Rolle spielen wird, sondern auch dessen analoge Anwendbarkeit. 
Carl Schmitt wird des öfteren falsch verstanden, weil er in seinen Texten das Rechtliche im Politischen nicht immer explizit seiner Bedeutung gemäß miterwähnt, sondern als selbstverständlich zugehörig ansieht. Recht und Politik sind im modernen Staats - und Verfassungssystem nie völlig zu trennen.

das kapital

19. Juli 2024 12:12

@ Laurenz Das Politische bedient sich des Rechts und der Justiz. Siehe Abmahnverein Strack-Zimmermann. Trotzdem aber setzen Recht und Gesetz der Politik Grenzen, solange der Staat nicht ganz und gar zum Willkürstaat mutiert.Wenn die Justiz die sofortige Vollziehbarkeit nicht aufhebt und Faeser gar nicht in die Schranken weist, dann (erst) wäre die rote Linie hin zum Willkürstaat endgültig überschritten. Dann aber brennt es hier auch richtig. Dann ist alles Makulatur, was seit 1949 an rechtsstaatlichen Strukturen aufgebaut worden ist. /// Mich ärgert es nach wie vor, dass die FDP, dass Lindner, Buschmann und die anderen eine Nancy Faeser möglich gemacht haben und auch heute noch das Maul halten. Die FDP wird mehr und mehr zur Schande der Nation. Pöstchengeile Klebeärsche. /// Das Recht folgt der Macht leichter, als die Macht dem Recht. Es ist doch nicht umsonst, dass Staatsanwälte politisch weisungsgebunden sind und die oberste Justiz parteipolitisch und unter Ausgrenzung der AfD bestückt wird und Verfassungsrichter bei der Kanzlerin dinieren und Ackermann im Kanzleramt seinen 60. Geburtstag gefeiert hat.Nein, Justiz ist nicht vollkommen und sie hilft auch nicht vollkommen. Aber besser als Faustrecht sofort ist sie meistens schon im nichtpolitischen Tagesgeschäft.

Majestyk

19. Juli 2024 14:12

Während die Einen bemüht sind sich gegenüber Compact-Machern und Lesern als intellektuell und ethisch überlegen zu definieren, gehen in Sachsen Menschen auf die Straße.
Jürgen Elsässer stiehlt nicht, vergewaltigt nicht, mordet nicht und dennoch war es nicht der Milchmann der ihn öffentlichkeitswirksam morgens aus dem Bett geklingelt hat. Frei nach Churchill weiß nun jeder in welch einem staatlichen Gebilde man lebt und selbst aufweichende Gerichtsentscheide werden daran nichts mehr ändern.

RMH

19. Juli 2024 16:24

"Während die Einen bemüht sind sich gegenüber Compact-Machern und Lesern als intellektuell und ethisch überlegen zu definieren, gehen in Sachsen Menschen auf die Straße."
@Majestyk, würde ich, wenn es eine Demo in meiner Gegend gibt, auch machen (selber organisieren? Nein, bin bei sowas im besten Falle Mitläufer), aber das Blatt von Elsässer würde ich dennoch nicht kaufen.
Hier gehts aber um die Pressefreheit und ich weigere mich, jetzt auf einmal etwas für gut zu befinden oder Sympathien oder gar "Solidarisierungen" zu jemandem und /oder für etwas zu äußern oder abzugeben, was ich ohne Verbot nicht mochte und was bei mir keine Zustimmung erzeugte. Das hat mit Hochnäsigkeit oder intellektueller Überhöhung rein gar nichts zu tun. Man muss im Leben auch abstrahieren können und wer das nicht kann, der hat ein Problem. Und hier geht es für mich nur und ausschließlich um die Pressefreiheit und "Wehret den Anfängen". Sollte mal eine vergleichbare, linke Zeitschrift verboten werden, dann wäre ich auch dagegen. 
PS: Ich bitte den heftigen Ton zu entschuldigen, aber angesichts dieser Überhöhung sollte Klartext erlaubt sein. Habe auch nichts dagegen, deshalb selber angepöbelt zu werden.

Majestyk

19. Juli 2024 17:35

@ RMH:
Danke für die Antwort, ich bin selber direkt und habe kein Glaskinn. 
Ich habe compact bewußt nie gelesen und erst jetzt das Sacharowa-Video gesehen. Es ist aber erstens eine Prinzipfrage, ich würde auch gegen Verbot der TAZ protestieren. Zweitens ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit, nichts rechtfertigt diese Vorgehensweise und ein solches Eindringen in die Privatsphäre.
Jeder muß sowieso für sich entscheiden wie er lebt und handelt. Aber Distanzeritis ist nicht angebracht, auch wenn ich jedem mißtraue der Wagenknecht nahesteht. 
Ich finde es gibt zu viele Debatten über Lappalien die irrelevant sind. Wen interessieren andere Länder? Deutschland ist in Seenot, es gilt zu rudern um festes Land zu erreichen. Debattieren wie man was gestalten will kann man später.
Für mich sind zwei Punkte entscheidend. Kann jemand auf Basis einer deutschen Identität argumentieren. Zugereiste die sich so definieren und assimilieren sind mit auch willkommen, mir persönlich lieber als Kartoffeln mit gelebtem Deutschenhaß. Die zweite Frage ist für mich, wie definiert jemand das Verhältnis zwischen Individuum und Kollektiv respektive Staat. Und den hat nicht zu interessieren was ich denke, wie ich rede, was jemand schreibt und ein anderer liest. Selbst dann nicht, wenn Majestäten mit Spott überzogen werden, sonst etabliert sich der von Heinrich Spoerl beschriebene Maulkorb.

Laurenz

19. Juli 2024 18:07

@Indigener & Das Kapital ... Kurze Antwort: Bei einer Systemfrage würde ich Juristen mit Bürgern ab 50 ersetzen. Aber mich fragt keiner nach dem System. Mein Beitrag bezog sich nicht auf einen Streitfall, wie weit die Äste des Nachbarn auf mein Grundstück wachsen dürfen, sondern auf internationales Recht. Seerecht wird meist eingehalten, aber gerade im Schwarzen Meer, der Ostsee & im Roten Meer brüchig. Ansonsten wurden bisher meist alle EU-Verträge, -Abkommen & - Verfassung bisher gebrochen, was meine Aussage, die sich hier auf Kubitschek bezieht, unterstreicht.

fischer

19. Juli 2024 22:51

Das Vereinsrecht ist auf einfachgesetzlicher Ebene o.W. auch auf GmbHs anwendbar, siehe § 17 VereinsG. Dass eine GmbH mit einem Vereinsverbot belegt wird, ist deshalb auch gar nichts Neues. Neu ist, dass es eine im Wesentlichen Pressearbeit betreibende GmbH betrifft. Die rechtliche Musik spielt hier im Verfassungsrecht, nicht im VereinsG. Dort ist die Abwägung zwischen den Art. 5 und 9 wie immer in solchen Sachen eine Frage des konkreten Einzelfalls. Den werden num Gerichte zu entscheiden haben.

Laurenz

20. Juli 2024 09:40

@Fischer ... hier Historie. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-artikel.html Hier wird die Völkerverständigung angesprochen. Gibt es nun Völker oder gibt es keine? Es existiert kein Begriff der Bevölkerungsverständigung. Eine Vereinigung, ob Verein oder lose, besteht aus einer Interessengemeinschaft. Es gibt aber im Falle einer GmbH nicht unbedingt mehrere. Die 25 Mitarbeiter Elsässers, ob freie oder ferstangestellte, sind kein Teil einer Vereinigung, sondern weisungsgebundene Mitarbeiter. Man kann nicht einfach das Eigentum natürlicher Personen enteignen. Vereine hingegen sind juristische Personen. Ein Verein gehört quasi den Mitgliedern. Faesers Gestapo-Zugriff gegen Elsässer ist schon arg konstruiert.

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