Dasselbe gilt für den Umgang mit dem gesetzlichen Regelwerk. Wer in diesem Gebäude vor allem nach Lücken und nach Möglichkeiten der Überdehnung sucht, hat nicht begriffen, daß es nicht ein Haufen Steine ist, sondern eben eine architektonische Leistung, die einmal so und nicht anders gemeint war.
In den vergangenen Wochen haben die bereits aufgelöste Legislative (das Parlament) und die an ihrer Vertrauensfrage gescheiterte Exekutive (die Regierung) die Möglichkeit für einen Schuldenaufbau nicht vorstellbaren Ausmaßes grundgesetzlich verankert. 900 Milliarden Euro sind eine Phantasiegröße, und wenn die Grünen-Chefin Franziska Brantner sagt, man habe “dort Verantwortung übernommen, wo andere längst gekniffen hätten”, bleibt einem die Spucke weg: Denn weder sie noch einer der anderen 506 Abgeordneten, die für diese Verschuldungsmöglichkeiten stimmten, wird je mit einem Cent oder einem Hafttag in die Verantwortung treten müssen, wenn unser Land kollabiert.
Der bereits aufgelöste Bundestag und die bereits abgewählte Bundesregierung haben die Geschäftsordnung genutzt, die dafür sorgen soll, daß der Übergang vom alten in den neuen Bundestag nicht zu einem Interregnum werde. Natürlich muß ein Staat handlungsfähig bleiben, muß für Notsituationen und außergewöhnliche Lagen die Kompetenz zugewiesen sein.
Nach der Neuwahl dürfen nicht mehr als 30 Tage bis zur konstituierenden Sitzung des neu zusammengesetzten Bundestages vergehen. Diese Frist läuft heute ab, und für heute hat der Parlamentspräsident die Abgeordneten zusammengerufen. So lange also war der alte Bundestag noch entscheidungsbefugt, und so lange war die alte Bundesregierung noch im Amt, obwohl ihr bereits im Dezember das Vertrauen ihrer eigenen Koalition entzogen worden war.
Es ist sofort einleuchtend und – wie könnte man sagen? – regelethisch klar, daß in dieser Frist keine Entscheidungen mehr getroffen werden sollten, die der bereits neu gewählte Bundestag und eine noch zu findende Regierung so nicht mehr treffen könnte oder würde – vor allem nicht von der Tragweite einer Neuverschuldung in genannter Höhe, also einem Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der nächsten Legislaturperioden und der nächsten Generation.
Das ist der Unterschied zwischen Legalität und Legitimität, und nach wie vor lohnt sich die Lektüre der knappen Schrift Carl Schmitts, die beide Begriffe im Titel trägt. Schmitt legte Legalität und Legitimität 1932 vor, um zu zeigen, daß die Regierung der Weimarer Republik legitimiert sei, den Legalitätsrahmen zu überdehnen, um Hitler zu verhindern. Bekanntlich taten Brüning und v. Schleicher das nicht.
Aber zurück zu unserem Parlament: Linke und AfD sind im neuen Bundestag so stark vertreten, daß es der Abstimmungskoalition aus CDU, SPD und Grünen nicht zur notwendigen Zweidrittel-Mehrheit gereicht hätte – im alten, noch amtierenden Bundestag hingegen schon, und zwar auch gegen die Stimmen der FDP.
Das alles ist überlagert und wie zeitlich verschoben abgelaufen und längst erzählt: Abgeordnete, die dem neuen Bundestag nicht mehr angehören werden, haben über die Köpfe der bereits neu gewählten Mehrheiten hinweg entschieden; eine Koalition aus Regierungsparteien (SPD und Grüne) und Opposition (CDU) hat drei Wochen nach einem knallhart gegeneinander geführten Wahlkampf gemeinsam Entscheidungen von immenser Tragweite getroffen, obwohl man sich ein paar Tage später in eine andere Konstellation von Regierung (CDU und SPD) und Opposition (Grüne) begeben und den Scheinkampf fortführen würde.
Es ist nichts anderes als ein Scheinkampf, es ist nichts anderes als ein Auffächerungstrick in Regierung und Opposition. Die Kreativität derer, die sich unser Land unter den Nagel gerissen haben, ist beeindruckend und unverfroren. Von Fragen der Legitimität sind diese Leute längst nicht mehr angekränkelt. Die AfD wäre schlecht beraten, wenn sie auf Rechtsstaat und höchstrichterliche Klärung setzte.
Höchstrichterlich hat nämlich das Bundesverfassungsgericht jene Klagen gegen die Abstimmung zurückgewiesen, die angesichts der Tragweite der Entscheidungen die viel zu knappe Befassungsfrist ins Feld geführt hatten (AfD, Linke, auch BSW). Man entschied in Karlsruhe im Eilverfahren mit dem Instrument der Folgeabschätzung und betonte, daß die drohende Gefahr anderer Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag es dem alten erlaube, seine Entscheidungen noch durchzuziehen.
Diese Argumentation bestätigt implizit das, was wir gerade ausführten: die Mißachtung der längst gewählten neuen Mehrheiten. Aber es kommt noch besser: Das Bundesverfassungsgericht beschreibt in seiner Begründung zusätzlich die theoretische Möglichkeit des neuen Bundestages, sich zu konstituieren und damit den alten sofort abzulösen.
Der neue Bundestag ist durch die Einberufung des alten Bundestages nicht an seiner Konstituierung gehindert. Umgekehrt beendet der Zusammentritt des neuen Bundestages gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG die Wahlperiode des alten Bundestages. Das Grundgesetz macht hierfür – abgesehen von der 30-Tage-Frist des Art. 39 Abs. 2 GG – keine Vorgaben. Allein der neue Bundestag entscheidet über seinen Zusammentritt (vgl. Ritzel/Bücker/Schreiner, Handbuch für die Parlamentarische Praxis, § 1 GO-BT, I f) <Sep. 2010>) und damit das Erlöschen der Rechte und Pflichten des alten Bundestages.
Das ist Hohn. 630 neu gewählte Abgeordnete treffen sich aufgrund von Verabredungen auf WhatsApp in einem Flur, um sich zu konstituieren? Darunter sind natürlich auch jene 413 aus den Reihen der CDU, der SPD und der Grünen, deren Fraktionen durch diesen Zusammentritt an ihrem illegitimen Verhalten gehindert werden sollen?
Wir schauen einem Staatsstreich von oben zu: der Absicherung der abgewählten Politik durch illegitime Entscheidungen und Änderungen der Geschäftsordnung, also der Aushebelung einer Wahlentscheidung, so geschehen vor einem halben Jahr in Thüringen, so nun auf Bundesebene.
Das ist die Dimension. Wie gegen diese Zirkelschlüsse, diese Verschränkung von Parlament, Regierung, Gericht und Medien vorzugehen wäre, ist die strategische Denk- und Planungsaufgabe der echten Opposition. Legitim ist dieser Widerstand auf jeden Fall.
MARCEL
Zustimmung! Legal der Buchstabe, legitim der Geist des Gesetzes
Fazit: Spielräume aufspüren, so wie der Gegner Spielräume aufgespürt hat.
Es wird Chaos ausbrechen (noch ist es latent).
Wo (und wie) werden darin neue Ordnungsmächte auftreten?
Chaos birgt Gefahren, aber auch Chancen