Am Vorabend der nationalsozialistischen Machtergreifung prophezeite Carl Schmitt in Legalität und Legitimität, daß der parlamentarische Gesetzgebungsstaat vor einer tiefgreifenden Umwälzung stehe. Denn der erbitterte Parteienkampf der späten Weimarer Republik habe die Unterordnung des politischen Gemeinwesens unter das Parlamentsgesetz, welche Schmitt als das Hauptmerkmal des Rechtsstaats bezeichnete, nahezu unmöglich gemacht.
Das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs zu den AfD-feindlichen Äußerungen von Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) dokumentiert: Auch in der späten Bundesrepublik ist die Achtung vor dem Gesetz auf dem Rückzug. Wenige Tage nach Veröffentlichung der Correctiv-Geschichte „Geheimplan gegen Deutschland“ hatte Dreyer, die nach Artikel 21 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Landesverfassung zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist, am 15. Januar 2024 über ihre Staatskanzlei auf Instagram (dauerhaft gespeichert), Facebook (dauerhaft gespeichert), und X (dauerhaft gespeichert) verkünden lassen:
Der Begriff ‚Remigration‘, der zum ‚Unwort des Jahres 2023‘ gewählt wurde, soll verschleiern und verharmlosen, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde in Deutschland planen: die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs. Die AfD ist ein Fall für die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden, die diese Partei genau im Blick haben. In Deutschland haben wir schon einmal die schreckliche Erfahrung gemacht: Rechtsextremisten tun, was sie sagen und sie sagen, was sie tun. Die Bundesrepublik ist genau aus dieser Erfahrung heraus als eine wehrhafte Demokratie aufgebaut worden. Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das können wir nicht dulden und deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat.
Am 17. Januar 2024 attackierte Dreyers Staatskanzlei auf der eigenen Netzseite die AfD erneut und rief zur Teilnahme an einer Demo gegen Rechts in Mainz auf. Laut Urteil des Verfassungsgerichtshof sei diese Pressemitteilung wenig später „aufgrund rechtlicher Bedenken“ korrigiert worden. Da die Staatskanzlei deutlich gemacht habe, nicht mehr an dieser Äußerung festhalten zu wollen, liege keine Wiederholungsgefahr vor. Mit dieser Behauptung verneinte der Verfassungsgerichtshof ein Rechtsschutzinteresse der AfD Rheinland-Pfalz.
Entgegen der Behauptung des Verfassungsgerichtshofs hat sich die Staatskanzlei jedoch keineswegs von dieser Äußerung distanziert: Auf dem offiziellen Facebook- (dauerhaft gespeichert) und Instagram-Konto (dauerhaft gespeichert) des amtierenden rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) sind nach wie vor Beiträge abrufbar, die seine Vorgängerin am 17. Januar hatte veröffentlichen lassen und im Wortlaut der oben erwähnten Anti-AfD-Presseerklärung entsprechen:
Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht. Deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat,
erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Ich rufe alle demokratischen Kräfte dazu auf, sich an der Demonstration zu beteiligen, sich ebenfalls solidarisch zu erklären und gemeinsam ein Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland und Rheinland-Pfalz zu setzen.
Die Weigerung einer Landesregierung, das gesetzliche Gebot der parteipolitischen Neutralität gegenüber der einzigen Oppositionspartei zu wahren und die Unfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs, diese Verletzung zu rügen, offenbaren eine schwere Legalitätskrise der Bundesrepublik, die sich auch im Volke niederschlägt: So mißtrauten im Herbst 2024 laut einer EU-Umfrage 54 Prozent dem Bundestag – der niedrigste Zustimmungswert seit acht Jahren.
Carl Schmitt schrieb mit Blick auf die parteipolitisch zerrissene Weimarer Republik, daß der Staat als Reaktion auf die Erosion der parlamentarischen Legalität dazu neige, seine Legitimität mal beim Beamtentum, mal bei der Justiz und dann wieder per Plebiszit beim Volk zu suchen.
Im Gegensatz zur national auftretenden Ernst-Thälmann-KPD und zur Otto-Wels-SPD ist dem bundesrepublikanischen Parteienkartell jedoch der Appell ans Volk verwehrt. Der Souverän will nämlich durchaus nicht ausgetauscht werden. Anfang des Jahres waren 60 Prozent der Linken- und 74 Prozent der Grünenwähler mit der Einwanderungspolitik unzufrieden. Nach einer aktuellen Umfrage befürwortet inzwischen sogar eine Mehrheit der Deutschen die Abschaffung des individuellen Asylrechts.
Mit der jüngst geschlossenen Koalition aus Union und SPD wird es dazu aber nicht kommen. Denn das Bekenntnis zum „humanitären Universalismus“, dessen Negation laut Rolf Peter Sieferle ja gegen die Verheißungen des Grundgesetzes verstoßen müsste, hindert das Parteienkartell, eine radikale Wende in der Migrationspolitik herbeizuführen, die allein die Bewahrung Deutschlands ermöglichen kann. Dieser Verrat am treudoofen Wähler, der die Union bei der letzten Bundestagswahl zur stärksten Kraft machte, hat mit dazu beigetragen, dass Friedrich Merz (CDU) im Mai als wohl unbeliebtester Bundeskanzler der Geschichte sein Amt antreten wird.
Angesichts dieser mißlichen Lage stützt sich der „totale Parteienstaat“ (Thor von Waldstein) zunehmend auf das weisungsgebundene Beamtentum, den Verwaltungsstaat: Der Verfassungsgerichtshof begründet sein Urteil mit umfangreichen Zitaten aus den Berichten des rheinland-pfälzischen Geheimdienstes, der dem Innenminister und SPD-Genossen Michael Elbing untersteht.
Demnach würden im AfD-geführten Zentrum Rheinhessen
rechtsextremistische Personen unverhohlen als Rednerinnen und Redner
auftreten. Die AfD vertrete einen „ethnisch-kulturell“ geprägten Volksbegriff. Sie falle durch „Verunglimpfungen politischer Gegner sowie des Staates“ und seiner „Repräsentantinnen und Repräsentanten“ auf. In den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelte die AfD den Geheimdiensten als gesichert rechtsextrem.
Der Vorwurf des Verfassungsgerichtshofs, die AfD vertrete einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, erscheint angesichts des Bekenntnisses des Grundgesetzes zur deutschen Volkszugehörigkeit und des Versprechens der schwarz-roten Koalitionäre, ethnischen Deutschen in Osteuropa einen privilegierten Zugang zur Staatsbürgerschaft zu eröffnen, als besonders groteske Entgleisung übermütiger Provinzrichter.
Mathias Brodkorb hat mit seinem Buch Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? die bislang schärfste Kritik an der bundesrepublikanischen Praxis vorgelegt, Bürger mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Rechtsextremismus“ oder Neologismen wie der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ zu Staatsfeinden zu erklären.
Wie willkürlich der „totale Parteienstaat“ seinen weltanschaulichen Antipoden bekämpft, zeigt sich wohl am deutlichsten im Umgang mit dem politisch organisierten Linksextremismus: Während der Verfassungsgerichtshof die AfD in seinem Urteil mit Verweis auf Geheimdienstberichte beschuldigen kann, Kontakt zu Rechtsextremisten zu pflegen, wird Die Linke als Gesamtpartei derzeit weder von den Geheimdiensten des Bundes noch denen der Länder beobachtet.
Im April 2021 solidarisierte sich der Bundesvorstand der Linkspartei in der „Leipziger Erklärung“ mit der linksextremistischen Hammerbande: „Wir sind alle Linx! Kampagne gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus“, heißt es in dem Vorstandsbeschluss. Darin fordert Die Linke die Freilassung der zuvor verhafteten Linksextremisten um die inzwischen rechtskräftig verurteilte Verbrecherin Lina Engel.
Die Hammerbande lehnt laut Generalbundesanwalt den demokratischen Rechtsstaat, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das staatliche Gewaltmonopol ab. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Leipziger Erklärung hatte die Hammerbande mindestens sechs Anschläge auf politische Dissidenten verübt. Um bleibende körperliche Schäden zu verursachen, führten die Mitglieder der Hammerbande professionelles Kampfsporttraining durch. Der Kampftrainer der roten Terrorbande, Thomas Jacobs, soll laut der Welt eine Scharfschützenausbildung in Syrien absolviert haben. Vor den Überfällen wurden die Lebensgewohnheiten der Opfer ausgespäht.
In Eilenburg überfielen im März 2021 als Polizisten verkleidete Mitglieder der Hammerbande ein Opfer in seiner Wohnung. Mit Nothämmern zertrümmerten die Eindringlinge die Sprunggelenke des Kindsvaters, der damals eine Ausbildung zum Fahrlehrer absolvierte. Im Februar 2023 verübte die Hammerbande fünf Überfälle in Budapest. Ein Video der Bild-Zeitung zeigt, wie sich 15 vermummte Personen vor einem Café an ein Opfer heranschleichen und es mit Schlagstockhieben auf den Hinterkopf niederstrecken. Während einige der Täter das Opfer festhalten und Passanten abhalten, prügeln andere mit Schlagstöcken und Kubotans auf Kopf und Gelenke ein. Vor der Flucht sprühte die Linksextremistin Emilie Dieckmann dem blutüberströmten Opfer Pfefferspray ins Gesicht.
Trotz dieser öffentlich bekannten Beweise, daß die Verbrecherorganisation um Lina Engel aus ihrer Opposition zur freiheitlich demokratischen Grundordnung jahrelang den gewaltsamen Kampf gegen Andersdenkende führte, hat sich Die Linke bis heute nicht von der Hammerbande distanziert. Im Gegenteil: Die Leipziger Erklärung ist weiterhin auf der Netzseite der Bundespartei aufrufbar.
Warum geht der „demokratische Rechtsstaat“, den Malu Dreyer in ihren Anti-AfD-Äußerungen vom Januar 2024 und der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in seinem Urteil gebetsmühlenartig beschwören, nicht gegen diese linken Demokratiefeinde vor? Die verstörende Erklärung lautet, daß die Linkspartei spätestens seit der Wahl Bodo Ramelows (Die Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten vom „totalitären Parteienstaat“ kooptiert worden ist und der SPD und Union als Büttel im Kampf gegen die AfD dient.
Frühe Beispiele für die Kompatibilität von Christdemokratie und Linksradikalismus sind die Einführung des Volksverhetzungsparagrafen und die Berufung von Max Horkheimer in einen Ausschuss für staatsbürgerliche Erziehung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begann die metastasenartige Ausbreitung antiweißer „Antidiskriminierungsstellen“ in Bund und Ländern, die zahllosen Linken und Quotenmigranten ein parasitäres Auskommen ermöglichen.
Auch im rot-schwarzen Koalitionsvertrag bekennt sich die Räubergemeinschaft aus Sozialdemokraten und Union zum Kampf gegen die sogenannte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die Arbeit der Bundesantidiskriminierungsstelle und die Förderung der linksradikalen Zivilgesellschaft sollen mit dem Programm „Demokratie leben!“ fortgesetzt werden. Eine Strafrechtsreform soll bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung den Entzug des passiven Wahlrechts ermöglichen. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sieht darin einen Angriff eines „sterbenden, machtbesessenen Parteienkartells“ auf die Opposition.
In einer Forsa-Umfrage vom Dezember 2024 gaben nur 15 Prozent der Befragten an, den politischen Parteien zu vertrauen. Trotz dieses Misstrauens gegenüber dem „totalen Parteienstaat“ vertrauen immerhin 78 Prozent der Befragten dem Bundesverfassungsgericht, obwohl dessen Richter von den Parteien ernannt werden und dessen Präsident Stephan Harbarth ein CDU-Parteibuch hat. Dieser paradoxe Befund zeigt die herausragende Bedeutung des Jurisdiktionsstaats für die Legitimität der späten Bundesrepublik.
Eine kritische Würdigung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz läßt allerdings Zweifel aufkommen, wie lange ein derart hohes Vertrauen in die Verfassungsgerichtsbarkeit noch aufrechterhalten werden kann. Der Verfassungsgerichtshof rechtfertigt den Eingriff in das Recht der AfD auf parteipolitische Neutralität durch die Äußerungen Malu Dreyers damit, daß die Ex-Ministerpräsidentin auf konkrete Gefahren für die „Menschenwürde und das Demokratieprinzip zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ habe hinweisen wollen. Zur Begründung verweist das Gericht auf die bereits oben erwähnten Berichte der Geheimdienste des Bundes und der Länder über die AfD. Zudem sei eine „Empfehlung für die Politik einer anderen Partei nicht ansatzweise erkennbar“, so der Verfassungsgerichtshof.
Diese rabulistischen Begründungen eines Provinzgerichts übersehen jedoch, daß AfD-feindliche Äußerungen einer Ministerpräsidentin in der heutigen Bundesrepublik grundsätzlich allen Parteien zugutekommen, die Teil der Räubergemeinschaft des „totalen Parteienstaates“ sind. Zudem findet sich im gesamten Urteil kein einziger Hinweis auf die fünf Tage vor Dreyers erster Äußerung veröffentlichten Correctiv-Geschichte über ein Vernetzungstreffen von AfD-Politikern und rechten Aktivisten in Potsdam. Im Zuge dieser Veröffentlichung verbreitete der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Falschbehauptung, in Potsdam sei die millionenfache Deportation von Ausländern und Deutschen geplant worden. Ohne diese Skandalisierung eines harmlosen Treffens hätte Dreyer aber gar keinen Anlass gehabt, das Remigrationskonzept der AfD anzugreifen und für den 18. Januar 2024 zu einer Demo gegen Rechts in Mainz aufzurufen.
Da der Verfassungsgerichtshof diesen entscheidenden Kontext in seinem Urteil nicht berücksichtigt hat, mußten die Provinzrichter die Behauptung Dreyers, die AfD plane die „Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven“ nicht am Sachlichkeitsgebot messen. Ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot – und damit zwangsläufig auch eine Verletzung des Gebots der parteipolitischen Neutralität – liegt laut Verfassungsgerichtshof dann vor, wenn ein Verfassungsorgan „verfälschende, diskriminierende oder diffamierende Äußerungen“ über Parteien verbreitet. Die zahlreichen juristischen Niederlagen, welche die Verfechter der Correctiv-Geschichte inzwischen einstecken mussten, deuten darauf hin, dass Dreyers Äußerungen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen haben.
So hat das Landgericht Hamburg dem Correctiv-Chef David Schraven im Mai 2024 die Behauptung verboten, der „Tatsachenkern“ seiner Correctiv-Geschichte sei in vorherigen Gerichtsurteilen als „prozessuale Wahrheit“ anerkannt worden. Im Oktober 2024 urteilte dasselbe Gericht, dass die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka die unwahre Behauptung verbreitet hatte, in Potsdam sei „die Deportation von Millionen Menschen, auch solcher mit deutscher Staatsbürgerschaft“ geplant worden. Den entsprechenden Beitrag vom 10. Januar 2024 hat das ZDF inzwischen gelöscht. Offenbar zum Schutz vor juristischen Konsequenzen betonte die Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit auf X, dass der Begriff Deportation in der Correctiv-Geschichte niemals verwendet worden sei. Eine Klage von Correctiv gegen Beatrix von Storch (AfD), die Correctiv „dreckige Lügen“ vorgeworfen hatte, wurde im Dezember 2024 vom Landgericht Berlin II abgeschmettert.
Der „totale Parteienstaat“ befindet sich in einem Dilemma, das auf die Aushöhlung der letzten Reste parlamentarischer Legalität hinauslaufen könnte: Je mehr die AfD aufgrund der volksfeindlichen Migrationspolitik an Zustimmung gewinnt, desto mehr wird das Parteienkartell den Verwaltungsstaat und den Jurisdiktionsstaat in Anspruch nehmen, um die Geltung des Parlamentsgesetzes zur vermeintlichen Rettung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auszuhebeln. Je länger dieses groteske Schauspiel andauert, desto mehr verliert die Bundesrepublik an Legitimität. Man darf daher gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht, dieses letzte noch mit einiger Legitimität ausgestattete Verfassungsorgan, entscheiden wird, wenn ihm die Frage vorgelegt wird, ob ein Verfassungsorgan des Bundes gegen das Gebot der parteipolitischen Neutralität verstoßen hat.
Diogenes
Wer von den Gegenwärtigen an den dt. Rechtsstaat in einem fremdbestimmten Tiefen Staat glaubt (Unterwanderung der Institutionen mit gekauften oder ideologisierten Willfährigen), wenn es darum geht die politisch (wahrnehmbare) Konkurrenz zum bestehenden Machtblock auszuschalten, der ist naiv bzw. zu sehr der Illusion davon aufgesessen (Manipulierte Tagesschaugucker).
Da hilft es auch nichts wieder die vom Siegeskult verächtlichen gemachten "Nazis" aus der viel bemühten und trotzdem religiös klingenden "Dunkelsten Zeit" auszugraben (ähnlich, wie das ach so "dunkle" Mittelalter). Geht mal lieber gucken was nach Mai 1945 in den "Besatzungszonen" passierte und wie "demokratisch" dort die fremdbestimmten (antideutschen) Kollaborateure in den Staatsinstitutionen Macht ausübten. Dort findet ihr jede Menge Charakterkrüppel (Bürgermeister, etc.) die ihr bemühen könnt. Ach, ich habe vergessen, das waren ja die "Guten", die dürfen das... was uns genau zum dem Punkt in der Gegenwart bringt. Wenn "die" das machen, dann ist es in Ordnung, denn es geht ja gegen das auch soc schreckliche Feindbild (ob zutreffend oder nicht spielt auch für den von den Marxisten gekaperten "Faschist" keine Rolle. Gegen uns heißt automatisch "Faschist" bzw. "Antidemokraten" (egal ob gewählt oder nicht, wer "Faschist" und "Demokrat" ist, bestimmt immer derjenige der den Staat für seine Zwecke missbraucht: Aktuell ist das die Kleine Koalition aus Dumm und Dümmer.