Ob in Form einer Indizierung des Buches, eines Verbots der IB, einer weiteren Einreisesperre – daß es zu einer juristischen Schlacht um die Remigration kommen wird, ist sehr wahrscheinlich. Wir haben nun die Wahl zwischen zwei Wegen:
- Abwarten und reagieren: Wir warten auf eine mögliche juristische Attacke – und verteidigen uns dann bestmöglich.
- Offensive einleiten: Wir gehen selbst in die Offensive und strengen einen Musterprozeß an.
Wir prüfen derzeit die zweite Option. Das Betretungsverbot in Augsburg, das auf dem Remigrationsverdikt basiert, könnte ein Einstiegspunkt sein. Das Ziel: die Einstufung meines Konzepts als verfassungswidrig juristisch zu kippen. Dafür müßten wir allerdings an die Quellen: den Verfassungsschutz und mein sogenanntes „Behördenzeugnis“. Es wäre in jedem Fall, ein langwieriger, teurer Prozess, wie ähnliche Verfahren der AfD zeigten.
Der Nachteil dieser Option liegt auf der Hand: Sie frißt Ressourcen. Wenn wir in einem Prozeß, den wir selbst gestartet haben, vor aller Augen verlieren, schenkt man dem Gegner einen Sieg, den er ausgiebig benutzen wird.
Für Option spricht dagegen, daß dieses Urteil bereits im COMPACT-Prozeß vorweggenommen wurde. Es hat zwar keine unmittelbare Drittwirkung, wird aber als Vorlage für mediale Dämonisierung, politische Distanzierungen, wirtschaftlichen Druck und weitere Repressionsmaßnahmen dienen. Wir erleiden also bereits einige der Folgen einer Verurteilung, ohne daß wir uns verteidigen konnten.
Ein aktives Vorgehen hat einen großen Vorteil: Es zeigt Stärke und Vertrauen in das eigene Konzept. Wer aus eigenem Antrieb vor Gericht zieht, signalisiert, daß er Klarheit will und von der rechtlichen Zulässigkeit seiner Ideen überzeugt ist. Ein laufendes Verfahren verschafft dazu Zeit und wichtige Erkenntnisse für AfD und Identitäre Bewegung.
Im Prozeß müßten die Gerichte konkret benennen, welche Forderungen nach Leitkultur und Migrationspolitik in Deutschland erlaubt sind. Maßnahme für Maßnahme müßte man De-Islamisierung, Leitkultur, Anpassungsdruck, Ghettogesetze etc. rechtlich bewerten. Das laufende Verfahren würde auch den Panikmachern den Wind aus den Segeln nehmen.
Ein Erfolg – selbst ein Teilerfolg – wäre ein Fanal. Doch auch eine Niederlage könnte strategisch genutzt werden. Die Fragen ist: Wie würde ein Verbot juristisch überhaupt begründet? Ein mögliches Urteil könnte etwa lauten:
Zwar sind die einzelnen im Buch dargestellten Maßnahmen legal, doch ergibt sich aus ihrem Zusammenspiel ein verfassungswidriger Angriff auf die Menschenwürde – insbesondere durch die implizite Benachteiligung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, motiviert durch einen ethnokulturellen Volksbegriff.
Derartig schwammiger Juristenprosa wäre eine Verzerrung meines Vorschlags – aber schwer zu widerlegen, da sie im Ermessen des Gerichts liegt. Die Folgen aber wären drastisch. Jede Maßnahme, die strukturell Staatsbürger mit Migrationshintergrund betrifft, wäre potenziell betroffen. Möglicherweise müßten AfD und sogar CDU Teile ihrer Forderungen ändern. Die rechte Migrationskritik stünde schlagartig mit einem Bein in der Staatsfeindlichkeit.
Sollten damit Teile oder das gesamte Konzept für unzulässig erklärt werden, wäre die Reaktion klar. Man paßt sich öffentlichkeitswirksam und unter Protest an das neue juristische „Update“ der Meinungsgesetzgebung an. Die Forderung bleibt inhaltlich gleich, aber wird nicht mehr vertreten. Statt „Setzt Remigration um!“ heißt es dann „Legalisiert das verbotene Remigrationskonzept!“. Nach wie vor distanziert man sich nicht von der Forderung. Man bewahrt sie in dieser juristischen Hülle: als Forderung, die Forderung stellen zu dürfen.
Angepaßt an das Urteil könnte auch mein Buch überarbeitet werden, etwa in Form einer neuen Buchversion mit geschwärzten oder angepaßten Stellen. Für Kinofilmen ist das in Saudi-Arabien und China längst üblich. Wenn Hollywood für autoritäre Staaten geschnittene Filme produziert, warum sollte so etwas nicht auch in einem Land geschehen, dem selbst das US-Außenministerium und der „Economist“ autoritäre Züge attestieren?
Auch die AfD könnte diesen Weg gehen. Von einer Massenpartei erwartet niemand den Kurs der Avantgarde. Sie kann sich auf ihr knapperes Remigrationskonzept berufen. Eine Abgrenzung von anderen Remigrationskonzepten sollte nicht in demonstrative Distanzierung umschlagen. Das wären meine 4 Ratschläge für die Konfrontation mit dem Gegner.
- Begriff beibehalten: „Remigration“ ist als politische Forderung legitim, international etabliert.
- Rechtsstaatlichkeit betonen: Alle seriösen Konzepte sind legal. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Gegner.
- Kontaktschuld vermeiden: Es gibt keine Verteidigungspflicht für fremde Konzepte, stattdessen stur auf eigene Position verweisen.
- Kein Feindzeuge sein: Austausch und Beschäftigung mit fremden Remigrationskonzepten ist legitim. Man kann ihre Meinungsfreiheit verteidigen, ohne sie zu vertreten.
Die Reconquista-Strategie setzt auf klare Rollenverteilung: Die Partei bleibt in Deckung, zeigt aber solidarisch Haltung gegen überzogene Zensur. Die Bewegung geht in die Offensive: Sie bricht die Welle ab, die früher oder später das ganze patriotische Lager getroffen hätte.
Für eine juristische „Entscheidungsschlacht“ ist das Terrain ideal: Remigration ist kein komplexer Begriff wie das „Volk“, sondern ein konkretes Maßnahmenpaket. Forderungen wie Leitkultur, Assimilation und Rückkehrprämien sind anschlußfähig und teils sogar mit der Union verzahnt. Das rechtliche Empfinden der Bevölkerung steht dabei quer zur Politjustiz. Tausende Leser haben das Buch gelesen und nichts verfassungswidriges entdeckt.
Am Ende steht – für alle sichtbar – ein Buch vor Gericht. Was für eine Blamage für eine Demokratie! Selbst Kritiker meiner Positionen müßten dieses juristische Autodafé hinterfragen. Und vor allem: Sie werden das Buch lesen. Sie werden sehen, was genau hier aus dem demokratischen Diskurs eliminiert werden soll.
Ein Sieg vor Gericht wäre ein schlagender Beweis dafür, daß das System demokratisch reformierbar ist. Die These vom sanften Totalitarismus würde damit infrage gestellt. Doch auch die Niederlage könnte ein metapolitischer Erfolg werden. Wir würden strategische Einsichten gewinnen. Der Musterprozeß würde außerdem die nötige Öffentlichkeit schaffen: Die Demokratie darf nicht im Schatten sterben. Direkt nach der Urteilsverkündung würde die juristische zur politischen Auseinandersetzung werden. Partei und Vorfeld könnten gemeinsam die Legalisierung eines verbotenen Begriffs fordern.
Der Plan ist kühn, aber machbar. In jedem Fall werden wir unsere Aktivitäten kreativ, widerständig und rechtskonform fortsetzen. Die Erfahrung lehrt: Totgesagte Begriffe leben länger. Verbrannte und verbotene Bücher erst recht. Noch ist das genaue Vorgehen offen. Zwei Faktoren sind entscheidend:
- Die konkrete Formulierung des COMPACT-Urteils: Je nach Schärfe, Klarheit und Reichweite verändert sich die strategische Bewertung eines Musterverfahrens.
- Die Stimmung im patriotischen Lager: Der Prozeß wird lang und teuer. Er wird Aufmerksamkeit binden. Wir starten nur, wenn es echte Unterstützung gibt.
Beta Jas
Ich halte Gerichtsverfahren um Begriffe und eine Zeitschrift, die ich nicht lese, für einen Nebenkriegsschauplatz. Zugleich handelt es sich nicht um göttliche Instanzen, wenn wir von Gerichten sprechen sondern um Richter, die Bürger sind und eine politische Meinung juristisch verbrämt artikulieren.
Es kommt drauf an was Julian Reichelt meint. Man kann damit rechnen das es viele Personen gibt, die wie Krah, dann doch einen Rückzieher machen weil sie Wissen was Remigration bedeutet. Nicht einfach "bitte geht" sagen sondern mehr. Dazu geht dies auch nur europäisch oder mindestens mit einem weiteren Land in Europa. Denn Deutschland alleine könnte auch einer Einkreisung zum Opfer fallen.
Remigration als Begriff zu trommeln ist nicht notwendig, die Handlungen sind entscheidend. Wer fordert das die Grenzen der EU geschlossen werden, und verteidigt, der fordert die Hälfte von dem Begriff. Wer fordert das kein Bürgergeld an nicht Staatsbürger ausgezahlt wird, sie kein Recht darauf haben sich unserer Infrastruktur in Deutschland, Österreich oder anderen Teilen der EU zu bedienen, erklärt das diese Personen nicht willkommen sind und sie wieder zu gehen haben, remigrieren. Wer dazu erklärt das alle Staatsbürgerschaften die nach 2015 in Deutschland vergeben wurden, zu prüfen sind, der stellt die Souveränität und Selbstachtung wieder her. Denn die Einheimischen sind die Benachteiligten. Das ist Remigration ohne das man den Begriff verwendet.
Die Linksextremisten sind Antideutsch und -europäisch, sagen sie das? Nein. Sie machen nur dementsprechend Politik.