Eine Klärung, ab wann Migrationskritik als verfassungsfeindlich gilt, bleibt aus. Das Gericht hat sich nicht mit meinem eigentlichen Konzept befaßt, sondern hauptsächlich eine lose Video-Reihe von 2023 zum Thema gemacht. Damals skizzierte ich für das COMPACT-Magazine erste Gedanken zur Remigration. Erst später formte ich daraus ein konsistentes Buch und ein systematisches Konzept.
Doch weder dieses Buch (das in der 5. Auflage vorliegt) noch die offiziellen IBD-Definitionen wurden berücksichtigt. Migrationskritik in der BRD bleibt damit ein Minenfeld. Wir konnten uns dazu im Prozeß nicht äußern und haben auch jetzt keine rechtlichen Mittel gegen das Urteil.
Ich bin weiterhin überzeugt: Unser Remigrationskonzept ist verfassungskonform. Es fordert keine Abschiebung von Staatsbürgern, macht niemanden zum Bürger zweiter Klasse. Auch die Vorwürfe, wir wollten pauschale Ausbürgerungen bis zur Staatenlosigkeit oder ein Islamverbot, sind Fehlinterpretationen, die eine Lektüre meines Buches leicht behoben hätte.
Das Problem ist nicht, daß man einzelnen Maßnahmen Verfassungswidrigkeit unterstellt. Es ist beispielsweise üblich, daß Gesetzesentwürfe kassiert und angepaßt werden. Eine entsprechende Anpassung würde auch mir nicht schwerfallen.
Aber hier wird etwas anderes versucht: Das Konzept “Remigration” soll als Ganzes verboten werden. Das ist brandgefährlich für jede rechte Partei. Und deshalb muß ich nun meinen eigenen Begriff entmystifizieren:
- Remigration erfindet das Rad nicht neu. Sie bündelt unter einem Begriff die besten und wirksamsten Maßnahmen der gängigen politischen Debatte: Grenzschutz, Abschiebung Illegaler, Auslagerung des Asylsystems, Reform der Einbürgerung, Bekämpfung von Islamismus, Sozialmissbrauch und Kriminalität, sowie die Durchsetzung einer Leitkultur.
- Ziel ist es, durch Druck und Anreize (die berühmten „Push und Pull-Faktioren“) Ersetzungsmigration zu stoppen, Leitkultur und Assimilation zu stärken und freiwillige Rückkehr zu fördern.
- Daß von einer solchen Politik auch nicht-assimilierte Staatsbürger erfaßt werden, ist logisch. Neu ist, daß es in meinem Konzept offen angesprochen wird.
- Außerdem zeichnet sich mein Vorschlag dadurch aus, daß neben den ökonomischen und kriminologischen Argumenten gegen Migration auch ein kulturelles hinzutritt. Remigration hat neben dem Erhalt der Demokratie und des Gemeinwohls auch das Ziel, die deutsche Mehrheitsgesellschaft und die ethnokulturelle Kontinuität zu wahren.
Damit wurde ein Konsens rechter Politik im Rahmen der Verfassung definiert. Doch das Gericht stellt dieses Konzept verzerrt dar und erklärt es pauschal für verfassungsfeindlich.
Es sagt sinngemäß: Gesetze sind auch dann verfassungsfeindlich, wenn sie zwar für alle Staatsbürger gleich gelten, aber nicht-assimilierte Milieus, wie Clans und Parallelgesellschaften, stärker treffen. Unklar bleibt, ob das nur dann der Fall ist, wenn man explizit auf diesen Effekt abzielt.
Wer Leitkultur fordert, den politischen Islam bekämpft und zugleich seine ethnokulturelle Identität erhalten will, steht mit dieser neuen roten Linie auf jeden Fall mit einem Bein in der Verfassungsfeindlichkeit. Außerdem sollen freiwillige Remigrationsangebote für nicht-assimilierte Staatsbürger deren Menschenwürde verletzen. Ein guter Teil der dänischen Migrationspolitik ist damit aus deutscher Sicht verfassungsfeindlich.
Doch welcher Handlungsspielraum bleibt für eine rechte Politik in Deutschland, die den Bevölkerungsaustausch nicht nur kosmetisch überdecken und verlangsamen, sondern wirklich stoppen will?
Das Urteil hat keine direkten strafrechtlichen Folgen. Doch es könnte als Blaupause zum Verbot der Identitären Bewegung dienen. Das wiederum wäre der Schritt zur Zerschlagung jeder Partei und Organisation, die ähnliche Forderungen stellt. Denn jeder, der den oben skizzierten Maßnahmen zustimmt, ist vom BVerwG mitgemeint.
Seit ihrer Gründung 2012 steht die IB für Legalität. Als größte patriotische NGO Deutschlands muß und wird sie sich auch in diesem Fall an geltendes Recht halten. Das gebietet nicht nur die Verantwortung gegenüber Mitgliedern und Förderern. Der Sprecher der IBD, Maximilian Märkl, erklärte hier per Video, daß die Bewegung ab sofort die Forderungen nach Leitkultur und Assimilation oder freiwilliger Remigration für nichtassimilierte Staatsbürger nicht mehr stelle.
Diese Klarstellung gilt ab jetzt für alle kommenden und rückwirkend für alle bisherigen Verwendungen des Begriffs. Rechtsverbindlich, aber ohne die Beurteilung des Gerichts zu teilen, nimmt die IBD damit das „Update“ der Meinungsfreiheit in Deutschland zur Kenntnis.
Der Begriff “Remigration” wird also weiterhin verwendet, aber angepaßt an die aktuelle Meinungsgesetzgebung und mit einer dynamischen Verweisung auf das Bundesverwaltungsgericht. Um das zu verdeutlichen, ist dieser Forderungsblock auf der Seite der IBD nun zensiert. Das dreigliedrige Remigrationskonzept wird nicht mehr gefordert. Aber wir fordern, daß man es fordern dürfe.
Eine neue Parole der IBD heißt: „Für eine offene Remigrationsdebatte.“ Es ist also wie bei der Cannabisbewegung: Die Forderung lautet nicht „Raucht Cannabis“, sondern “Legalisiert das Rauchen von Cannabis“. Das drückt aus, daß man die Entscheidung des Gerichts in ihren Folgen zur Kenntnis nimmt, aber weiterhin kritisiert. Es ist ein Akt von politischem Jiu-Jitsu, der den Schwung einer Attacke gegen den Gegner dreht.
Auch Personen, die den dreigliedrigen Remigrationsbegriff der IBD aus strategischen oder inhaltlichen Gründen nicht teilen, können und müssen sich hinter diese Forderung stellen: Eine offene Debatte darüber muß in einer Demokratie möglich sein.
Eine politische Debatte über Demographie, Migration und Identität kann man mit juristischen Mitteln nicht beenden. Das Ganze hat eine befremdliche Optik. Nachdem man Remigration trotz Dämonisierung, Großdemos und Medienhetze nicht als „Unwort“ vernichten konnte, greift man zur juristischen Notbremse. Argumentative Impotenz versteckt sich hinter der Autorität roter Roben. Es ist, als würde man beim Schachspiel das Brett mit einer Axt spalten, wenn man “Matt” ist. Ein Sieg sieht anders aus.
Wen das überrascht, der hat die letzten Jahre verschlafen. Der Rahmen der legalen Debatte und der Handlungsspielraum in der BRD schrumpfen im Halbjahrestakt. Umgekehrt dazu steigen die Zahlen der Masseneinwanderung und Masseneinbürgerungen.
Wer hoffte, daß ein Konzept, das vom Establishment als Feindbegriff markiert wurde, von einem deutschen Gericht fair und neutral beurteilt würde, ist hochgradig naiv. Im Einklang mit europäischen Instanzen wird die Verfassung zunehmend links und universalistisch und ethnophob ausgelegt.
Rechte Ideen werden nur geduldet, solange sie unbekannt und irrelevant sind. Das Verdikt gegen Teile unserer Remigrationsforderung sehe ich daher auch als politische Auszeichnung, eine nervöse Überreaktion auf einen metapolitischen Erfolg.
Das Wort wird damit nicht verschwinden. Es ist längst eine politische Marke, national wie international. Wenn selbst Trump und Musk Remigration fordern, sollte auch die AfD nicht kneifen. Angesichts der akuten Demokratiedefizite der BRD (siehe das Antrittsverbot für Joachim Paul) wäre es eventuell ratsam, bei Verwendung des Begriffs eine Fußnote zu setzen und auf die parteieigene Definition von Remigration zu verweisen.
Sollte indes der Begriff im nächsten „Zensur-Update“ als solcher verboten werden, bietet die deutsche Sprache schöne Worte wie „Migrationswende“ mit gleicher Semantik: Minusmigration – bis Deutschland wieder deutsch ist.
All das bestärkt meine Vermutung: In der BRD geht es für die patriotische Opposition jetzt vor allem darum, die Stellung zu halten. Frei nach Rilke: „Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles.“
Die alten Apparate zerlegen sich im Repressionstaumel selbst, wie jüngst der Fall Bolz zeigt. Nach Möglichkeit sollte man sich außer Reichweite der Schläge begeben, die unvorhersehbar und erbittert geführt werden. Es gibt genügend unmittelbare Ziele: Grenzschließung, Abschiebung Illegaler, Auslagerung des Asylsystems, Beendigung des Bevölkerungsaustauschs, Stopp der Islamisierung. All das wird von der IBD nun um die Forderung nach einer offenen Remigrationsdebatte ergänzt. Mit dem bunten Vielvölkerstaat werden wir uns nicht abfinden. Noch gibt es eine Chance, die Misere zu beenden!
Schützenhilfe kommt vielleicht bald von außen. Im linksliberalen Imperium herrschen „Glasnost und Perestroika“. Wokeness und Zensur werden heruntergefahren, Deutschland dürfte bald von Vernunft umzingelt sein. Aus den USA kommen Stimmen, die den rigiden Staat zur Mäßigung aufrufen. In der BRD stemmen sich die Potentaten gegen diesen Trend.
Nachdem die transatlantische Funkverbindung unterbrochen worden ist, trotten sie den deutschen Sonderweg ins südafrikanische Szenario stur weiter. Aber lange wird das nicht mehr gut gehen. Unsere Zeit kommt. Bis dahin heißt es: Immer in Bewegung bleiben, und wenn es sein muß, dann fließe man wie Wasser um den Stein. Gutta cavat lapidem.
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Martin Sellner: Remigration. Ein Vorschlag – hier bestellen.
Majestyk
Wüßte zwar keinen Grund, warum man sich Unrechtsrichtern beugen sollte, aber dann sage ich eben nicht mehr Remigration, sondern spreche von Ausschaffungen und Massenausweisungen.