Todesstrafe

von Wiggo Mann -- Das Ende der Geduld hieß ein Buch der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig. Sie schrieb bereits im Jahr 2010, daß wir die Welle der Gewalt nicht hinnehmen dürfen, die mit jungen arabischen und afrikanischen Tätern nach Europa schwappt. Seitdem sind aus jugendlichen Tätern erwachsene Täter geworden. Aus der Welle wurde ein Tsunami.

Legis­la­ti­ve und Straf­jus­tiz ver­har­ren weit­ge­hend in Dul­dungs­star­re. Unse­re Rechts­ord­nung ver­liert ihren mora­li­schen Ernst und damit den gesell­schaft­li­chen Rück­halt, wenn Schuld nicht pro­por­tio­nal beant­wor­tet wird. Auch extre­me Schuld. Bis zum Tod.

Das Nach­den­ken über die gemäß Art. 102 des Grund­ge­set­zes abge­schaff­te Todes­stra­fe bedingt zwei­fa­che Offen­heit. Einer­seits muß man Rechts­sys­te­me als Ant­wort auf zeit­ge­nös­si­sche Pro­ble­me sehen. Das fällt nicht leicht, weil wir kon­di­tio­niert wur­den, den Begriff Gesetz als Syn­onym ewi­ger Gül­tig­keit zu ver­ste­hen. Dabei ist Gesetz eben nicht in Stein gemei­ßelt, son­dern aus Kon­ven­tio­nen gerührt und in Pud­ding­form gegossen.

Zwei­tens darf man in einer zivi­li­sier­ten Gesell­schaft die grund­sätz­li­che rechts­phi­lo­so­phi­sche Ein­ord­nung erwar­ten. An was glau­ben wir? Wel­che Vari­an­ten eines reak­ti­ven Ver­hal­tens ste­hen unter huma­nis­ti­schen Gesichts­punk­ten in der Straf­theo­rie zur Verfügung?

Das Bedro­hungs­sze­na­rio ist real. Euro­pa erlebt eine Inva­si­on von meist männ­li­chen, rela­tiv unge­bil­de­ten Nicht-Euro­pä­ern, deren Gewalt­po­ten­ti­al selbst in woken staat­li­chen Sta­tis­ti­ken nicht mehr zu ver­heim­li­chen ist. Sogar migran­ti­sche Frau­en sind im Schnitt kri­mi­nel­ler und gewalt­tä­ti­ger als der Durch­schnitts-Bio­deut­sche. Unser Land wur­de Kris­tal­li­sa­ti­ons­punkt für impor­tier­te Gewalt.

Das Wort Gewalt umschreibt die neue Mani­fes­ta­ti­on aller­dings nur abs­trakt. Ein „Mes­ser­narr“ tötet einen jun­gen Mann, liest man. „Autos“ fah­ren in Men­schen­grup­pen. Jugend­li­che haben „Streit“. Eine Fahr­kar­ten­kon­trol­le „eska­liert“. Ein „Obdach­lo­ser“ macht Obdach­lo­sen­sa­chen mit klei­nen Jungs. Und über­haupt befin­den sich die meis­ten „mut­maß­li­chen“ Mache­ten-Kil­ler und Ver­ge­wal­ti­ger in einem „psy­chi­schen Ausnahmezustand“.

Erst der Blick in Gerichts­ak­ten und Ver­neh­mungs­pro­to­kol­le offen­bart die dras­ti­sche Ver­schie­bung gegen­über dem, wor­an wir uns als straf­ba­re Gewalt erin­nern, als wir uns noch bei Käse­brot und Gür­k­chen mit Edu­ard Zim­mer­mann und einem gele­gent­li­chen Rei­hen­haus-Femi­zid gru­sel­ten. Die Hin­ter­grün­de der Gewalt in Deutsch­land haben sich tief­grei­fend verändert.

Mah­moud aus der syri­schen Stadt Raq­qa hat­te sich bereits im Jahr 2015 dem IS ange­schlos­sen. Über die soge­nann­te Bal­kan­rou­te reis­te er im Som­mer 2023 nach Deutsch­land und erhielt Schutz­sta­tus. Zwei Jah­re spä­ter stürm­te er in Bie­le­feld die Ter­ras­se einer Bar, auf der Fuß­ball-Fans den Auf­stieg von Armi­nia Bie­le­feld fei­er­ten. Mit einem Mes­ser ver­letz­te er vier Män­ner und eine Frau lebens­ge­fähr­lich. Eine 27-jäh­ri­ge ver­lor etwa die Hälf­te ihres Blu­tes. Ihr Freund ver­such­te den Angrei­fer trotz ers­ter Stich­ver­let­zun­gen abzu­weh­ren und wur­de mehr­fach in die Brust getrof­fen. Ein wei­te­res Opfer kämpft bis heu­te mit psy­chi­schen Fol­gen, ver­lor nach der Tat 30 kg Gewicht und ist arbeitsunfähig.

Mah­moud wohnt nach dem Gerichts­ur­teil vom 1. Juni die­sen Jah­res auf Kos­ten des Staa­tes in einer Straf­an­stalt und anschlie­ßend in Sicher­heits­ver­wah­rung. Er macht ver­mut­lich einen Sprach­kurs, holt den Schul­ab­schluss nach, absol­viert even­tu­ell eine Berufs­aus­bil­dung in NRW als „Medi­en­ge­stal­ter Digi­tal und Print“. Er bekommt Betreu­ung von The­ra­peu­ten. Sport und die Pfle­ge sozia­ler Bezie­hun­gen sind wich­ti­ger Bestand­teil der lang­fris­ti­gen Lebens­ge­stal­tung bei die­sem Straf­maß. Werk­stät­ten, Musik, Male­rei und ande­re krea­ti­ve Arbei­ten wer­den ange­bo­ten. Falls er in Schwer­te unter­ge­bracht sein soll­te, hat er viel­leicht Lust auf Poet­ry Slam? Oder er enga­giert sich in einer coo­len Band bei „Rock hin­ter Git­tern“, wie in der JVA Gelsenkirchen?

Bei einer ver­blei­ben­den Lebens­er­war­tung von 50 Jah­ren kos­tet die Gemein­schaft der Deut­schen das Leben von Mah­moud noch rund 5 Mil­lio­nen Euro. Auch die Opfer sei­ner grau­sa­men Tat finan­zie­ren ihn täg­lich über ihre Steu­ern. Ein alter­na­ti­ves Sze­na­rio mit Todes­stra­fe hät­te sei­ne Exe­ku­ti­on ermög­licht. Er war „voll schuldfähig“

Das Grau­en hat eine neue Dimen­si­on ange­nom­men. In Deutsch­land und dem benach­bar­ten Aus­land. Einem Hand­wer­ker wird in sei­ner Mit­tags­pau­se auf offe­ner Stra­ße der Arm abge­hakt. Eine Mut­ter wird mit geplatz­tem Schä­del unter einem Amok-Auto her­vor­ge­zo­gen, nach­dem sie eben noch in der Fuß­gän­ger­zo­ne Spa­ghet­ti-Eis löf­fel­te. Besu­chern einer Dis­ko wer­den die Augen aus­ge­sto­chen oder die Hoden abge­ris­sen und in deren Mün­der gestopft. Frau­en wer­den in unvor­stell­ba­ren Varia­tio­nen ver­ge­wal­tigt. Mit­ten in einem deut­schen Stadt­park. Von bis zu elf jun­gen Migran­ten gleichzeitig.

Min­der­jäh­ri­ge Mäd­chen wer­den mit abge­bro­che­nen Whis­key-Fla­schen oder ent­si­cher­ten Schuss­waf­fen vagi­nal und anal so lan­ge pene­triert, bis sie gebär­un­fä­hig sind, oder ver­blu­ten. Damit sie sich nicht wehrt, wur­de einer jun­gen Frau die Zun­ge auf einem Holz­block fest­ge­na­gelt. Ein ande­rer Täter brennt den Buch­sta­ben M auf das Gesäß sei­nes Opfers. Sie soll­te sich lebens­lang an sei­nen Namen erin­nern: Mohammed.

Es ist grau­en­voll, aber wich­tig, sich die­se expli­zi­ten Schil­de­run­gen anzu­tun. Es ist nicht ganz ein­fach, die Quel­len dafür zu recher­chie­ren. Das Inter­net sperrt sie häu­fig. Man­che KI ver­sagt mit rot her­vor­ge­ho­be­nen Warn­hin­wei­sen den Dienst. Und doch ist es not­wen­dig, sich mit den Fak­ten ohne euphe­mis­ti­schen Fil­ter zu beschäftigen.

Wir haben es nicht mehr mit der gewohn­ten Kri­mi­na­li­tät als Bestand­teil der west­li­chen Zivi­li­sa­ti­on zu tun, son­dern mit einer Explo­si­on des Bösen, deren Kon­se­quen­zen wir (und die Medi­en) nur zu gern ver­drän­gen. Wir müs­sen uns fra­gen, ob bestimm­te Ver­bre­chen den Tod des Täters zur Fol­ge haben soll­ten. Wenn die Furcht vor kri­mi­nel­ler Gewalt grö­ßer wird als die Furcht vor dem Gesetz, beginnt das Mono­pol des Staa­tes zu ero­die­ren. Hans-Magnus Enzens­ber­ger schrieb in sei­nen Aus­sich­ten auf den Bür­ger­krieg:

Wir machen uns etwas vor, wenn wir glau­ben, es herr­sche Frie­den, nur weil wir immer noch unse­re Bröt­chen holen kön­nen, ohne von Hecken­schüt­zen abge­knallt zu werden.

In der Straf­theo­rie wird aka­de­misch dar­über gestrit­ten, war­um der Staat stra­fen darf und wel­che Funk­tio­nen Stra­fe haben kann. Im Vor­der­grund ste­hen Ver­gel­tung, Abschre­ckung und Prä­ven­ti­on, sowie der Schutz der Gesell­schaft. Renom­mier­te Straf­recht­ler wie Tat­ja­na Hörn­le sehen dar­über hin­aus eine kom­mu­ni­ka­ti­ve Funk­ti­on. Stra­fe als öffent­li­che Mit­tei­lung der Grenz­über­schrei­tung. Dage­gen ste­hen restau­ra­ti­ve Ansät­ze, wie der Täter-Opfer-Ausgleich.

Imma­nu­el Kant hat sich mit Fra­gen der Straf­jus­tiz bereits vor über 200 Jah­ren beschäf­tigt. Die Meta­phy­sik der Sit­ten bie­tet dazu ein kur­zes, aber prä­gnan­tes Kapi­tel, wel­ches Bezugs­punkt vie­ler juris­ti­scher Dis­ser­ta­tio­nen und Kom­men­ta­re wur­de. Stra­fe war für Kant ein Auto­ma­tis­mus der Gerech­tig­keit. Er plä­dier­te für die Balan­ce aus Schuld und Stra­fe. Ein Mör­der muss nicht ster­ben, weil es abschreckt und der Gesell­schaft nützt (ohne­hin frag­lich nach heu­ti­gem Kennt­nis­stand), son­dern weil die Gerech­tig­keit es verlangt.

50 Jah­re nach Kant nahm Hegel das The­ma auf. In Grund­li­ni­en der Phi­lo­so­phie des Rechts ver­tei­digt er Geset­ze als Garant und Beleg von Frei­heit. Eine Straf­tat ist dem­nach die Nega­ti­on von Frei­heit. Die Gesell­schaft muss die­se Nega­ti­on negie­ren. Die Nega­ti­on der Nega­ti­on ist ein spek­ta­ku­lä­rer Ansatz. Hegels For­mel zur Straf­theo­rie lautet:

Die Ver­let­zung, die dem Ver­bre­cher wider­fährt, ist nicht nur an sich gerecht — als gerecht ist sie zugleich sein an sich sei­en­der Wil­le, ein Dasein sei­ner Frei­heit, sein Recht; son­dern sie ist auch ein Recht für den Ver­bre­cher selbst, das in sei­nem vor­han­de­nen Wil­len, in sei­ner Hand­lung gesetzt ist.

Stra­fe ist für Hegel also nicht nur etwas, das dem Ver­bre­cher ange­tan wird, son­dern etwas, das aus sei­ner Hand­lung her­vor­geht. Hegel meint, ein Recht des Ver­bre­chers auf Stra­fe zu erkennen.

Man könn­te fol­gend argu­men­tie­ren, Stra­fe sei nicht huma­nis­ti­schen Idea­len kon­zi­li­an­ter Gesell­schafts­sys­te­me unter­wor­fen, son­dern direkt an den Grad der kri­mi­nel­len Nega­ti­on anzu­pas­sen. Beson­de­re Grau­sam­keit oder beson­de­re Schwe­re der Schuld führt zu beson­de­rer Schwe­re der Sank­ti­on, inklu­si­ve Todesstrafe.

Die Fra­ge „Dür­fen wir das?“ läßt sich lang und breit dis­ku­tie­ren. Ver­mut­lich gilt auch hier das alte Sprich­wort „Zwei Juris­ten, drei Mei­nun­gen“. Klar ist aber, dass eine For­de­rung nach här­te­rem Straf­recht inklu­si­ve Todes­stra­fe weder neu, noch phi­lo­so­phisch oder ethisch aus­ge­schlos­sen ist. Die zwei­te Fra­ge zu die­sem The­men­kom­plex lau­tet „Geht das über­haupt?“. Und sie soll­te womög­lich mit der bru­ta­len Klar­heit beant­wor­tet wer­den, die das rech­te Umfeld bei vie­len ande­ren The­men als Alter­na­ti­ve für Deutsch­land ein­zu­brin­gen ver­pflich­tet ist: Es muß.

Unse­ren Reset des Staa­tes müs­sen wir in diver­sen Fel­dern vor­be­rei­ten. Ein gro­ßer Teil der poli­tisch not­wen­di­gen Neu­aus­rich­tung bewegt sich dabei in immer glei­chen chro­no­lo­gi­schen Pha­sen: Tabu, Auf­re­ger, Flüs­ter­pa­ro­le, Gemein­gut, Pla­ti­tü­de. Von Mar­tin Sell­ners Abhand­lung über Remi­gra­ti­on in Buch­form zu Olaf Scholz For­de­rung nach mas­sen­haf­ter Remi­gra­ti­on auf dem Titel eines „Leit­me­di­ums“ war ein flie­ßen­der Über­gang zu beobachten.

Was pas­siert also, wenn die AfD ein lau­tes Nach­den­ken über die Todes­stra­fe for­dert? Die öffent­li­che Kri­tik in der Tabu-Pha­se lässt sich scha­blo­nen­haft vor­aus­se­hen. Man wird der Par­tei „Stamm­tisch­pa­ro­len“ vor­wer­fen. Man wird die juris­ti­sche For­de­rung mit Ver­glei­chen zur NS-Zeit dis­kre­di­tie­ren. Man wird dar­auf hin­wei­sen, dass die AfD nicht umsetz­ba­re Hirn­ge­spins­te ein­bringt, weil supra­na­tio­na­le Fes­seln und demo­kra­ti­sche Regu­la­ri­en angeb­lich dage­gen ste­hen. Wir wis­sen aber: Wer ewi­ge Hür­den akzep­tiert, ver­zö­gert oft nur das Unvermeidbare.

Selbst­ver­ständ­lich muss die Idee der Straf­rechts­ver­schär­fung inklu­si­ve Todes­stra­fe sorg­fäl­tig durch­dacht sein. Die AfD hat gro­ße Res­sour­cen inner­halb und außer­halb der Par­tei, sol­che Zie­le vor­zu­be­rei­ten. Ein Aspekt wird die Fra­ge der Mehr­heits­ver­hält­nis­se in der Legis­la­ti­ve. Unse­re Geg­ner bewei­sen aber gera­de täg­lich an diver­sen ande­ren Stel­len, wie man sol­che demo­kra­ti­schen Pro­zes­se ele­gant „anpasst“. Da kön­nen wir lernen.

Ein ande­rer Aspekt wird der Umgang mit Schuld­fä­hig­keit und psy­chi­scher Beein­träch­ti­gung zum Zeit­punkt der Tat. Grund­sät­ze dazu wur­den 1843 in Eng­land for­mu­liert, nach­dem der para­no­ide Tisch­ler Dani­el M’Naghten jeman­den erschoß, den er für den Pre­mier­mi­nis­ter hielt. Erst­mals wur­de Unzu­rech­nungs­fä­hig­keit in einem Ver­fah­ren berück­sich­tigt. Der Frei­spruch sorg­te für einen öffent­li­chen Auf­schrei und für Ent­set­zen bei Köni­gin Vic­to­ria, die Druck auf die Regie­rung und die Gerichts­bar­keit aus­üb­te. M’Naghten wur­de in die Psych­ia­trie ein­ge­lie­fert und starb dort 22 Jah­re später.

Unzu­re­chen­bar­keit wegen krank­haf­ter Rea­li­täts­fer­ne ist aber nur eine Vari­an­te der Ver­tei­di­gung bei schwe­rer Kri­mi­na­li­tät. Der in den USA vom Ame­ri­can Law Insti­tu­te ent­wi­ckel­te MCP-Test (Modal Penal Code) ver­sucht eher her­aus­zu­fin­den, ob es dem Täter trotz Ein­bet­tung in die Rea­li­tät viel­leicht nicht mög­lich war, kor­rekt zu han­deln. Die Sophis­ten­dis­kus­si­on des Strafrechts.

Eine AfD als ope­ra­ti­ver Arm der größ­ten gesell­schaft­li­chen Bewe­gung Deutsch­lands, ist gera­de­zu ver­pflich­tet, alter­na­ti­ve Lösungs­an­sät­ze in jedem Bereich des gesell­schaft­li­chen Lebens zu prä­sen­tie­ren. Nur so erhält sie ihren Vor­sprung vor dem Kar­tell. Nur so zeigt sie die Ein­zig­ar­tig­keit in der Aus­stat­tung ihrer poli­ti­schen Mar­ke. Deutsch­land ret­tet man vor allem über Leucht­turm-The­men wie Remi­gra­ti­on, Abschaf­fung der Lohn­steu­er, Lus­tra­ti­on des tie­fen Staa­tes, neue natio­na­le Sou­ve­rä­ni­tät, Ein­füh­rung der Todesstrafe.

Kirs­ten Hei­sig, die empha­ti­sche Rich­te­rin aus Neu­kölln for­der­te vor andert­halb Jahr­zehn­ten bereits das Ende der Geduld. Sie woll­te schnel­le­re Pro­zes­se und kon­se­quen­te­re Stra­fen. Ihre The­sen und War­nun­gen wur­den damals über­ra­schend breit dis­ku­tiert. Sie selbst hat die men­ta­le Belas­tung nicht ertra­gen. Anfang Juni 2010 ver­schwand sie und wur­de kurz dar­auf im Tege­ler Forst erhängt aufgefunden.

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Kommentare (50)

Joerg

4. Juni 2026 11:06

Die geschilderten Beispiele sind schwer zu ertragen. Noch schwerer erträglich ist die Erkenntnis, dass sich die Situation seit Kirsten Heisigs Buch vor 16 Jahren noch um ein Vielfaches verschlimmert hat.
Wie man beispielsweise nach der Kölner Silvesternacht 2015/16 noch die Parteien wählen kann,die die Schuld daran trugen, ist mir unverständlich. 
Ein Rechtssystem nicht für allgemein harmonisches Schönwetter, sondern als konkrete Reaktion auf konkrete Straftaten...Ich bin dafür!
 
 
 
 

uhuru

4. Juni 2026 11:31

oha, ein schwieriges und kritisches Thema, aber es sollte dikutiert werden.
Gewaltübergriffe von außereuropäischen Migranten in der U-Bahn habe ich schon selber erleben müssen. Dabei hatte ich das Gefühl die Polizei und Justiz schaut weg. Ein unbequemens Thema und man kann dabei wohl zuviel verkehrt machen. Polizei und Justiz werden sich hier nicht mit der aktuellen Politik anlegen, ist darum bei der Strafverfolung sehr eingeschränkt und die Straftäter werden gleich wieder (bei festem Wohnsitz) frei gelassen.

RMH

4. Juni 2026 11:32

Hier widerspreche ich dem Autor. Die AfD hat KEINE Debatte über die Todesstrafe anzustoßen, da nicht erst seit der Aufweitung des Menschenwürde-Begriffs durch das BVerfG aus Anlass der NPD- Verbotsverfahren es unter Juristen wirklich großflächige, herrschende Meinung war & ist, dass die Todesstrafe nicht nur durch Art. 102 des GG als abgeschafft gilt, sondern wegen Art. 1 GG "Menschenwürde" auch nicht mehr eingeführt werden kann. Hier gibt es auch nicht den Werterelativismus oder Rechtspositivismus (je nachdem, wie man es betrachtet), den der Autor bemüht. Die AfD handelt genau richtig, wenn sie den Aspekt auf Grenzschutz, strikte Reglementierung des Zuzugs & Abschiebung, wo möglich, sowie strenge Anwendung GELTENDEN Rechts lenkt. Einen zusätzlichen Grund für eine Beobachtung durch den VS & ein Parteienverbot braucht sie nicht auch noch zu liefern. Schon die Debatte um Remigration - die vertretbar NICHT gegen Art 1 GG verstößt - zehrt an den Kräften der AfD. Und auch im politischen gilt, klotzen, nicht kleckern & die altbackene Todesstrafe- Debatte ist ein Gekleckere, eine Verzettelung & eine Verschwendung der Ressorucen. Zudem: Wenn man die Täter hier "entsorgen" will & kann, will man die Täter eben gerade im eigenen Land behalten und nicht, was man jahrelang gepredigt hat, im hohen Bogen rauswerfen. Die Todesstrage ist ein Argument GEGEN Abschiebung und Remigration. Sie sagt, wir werden hier im eigenen Land mit ihnen fertig - und das werden wir eben nicht.
 

RMH

4. Juni 2026 11:42

Im Übrigen ist mein persönlicher Standpunkt bei der Todesstrafe folgender: Unabhängig vom Kernargument gegen diese, dass sie irreversibel ist & es bereits heute in jedem Knast auch tatsächlich Unschuldige gibt, kann man niemandem zumuten, das Amt des Henkers zu übernehmen (auch wenn sich sicher "Freiwillige" dafür finden - aber auch diese "Show" & Bühne hat man niemandem zu bereiten). Ein Staat, der andere dafür bezahlt oder Psychopathen als Freiwillge dafür anwirbt, dass sie Delinquenten auf Liegen festschnallen, um ihnen "Zugänge" zu legen, um dann "human" Gift zu verbreichen, ist kein Staat in dem ich leben will & auch kein Staat, in den ich reise (daher bereise ich auch nicht die USA & andere Länder). Die "Objektformel" der Juristen in Bezug auf Art 1 GG, "Menschenwürde", greift doppelt. Der Staat mach nicht nur den Delinquenten zu einem "Objekt", er macht auch das Personal, welches "vollzieht", zu Objekten seines Strafanspruchs. Geht für mich gar nicht. Täter Angehörigen zur "Rache" auszuliefern, was auch eine Option wäre, widerspricht dem staatlichen Gewaltmonopol & Anspruch, auch das Strafmonopol innezuhaben. Meine Lösung für ausl. Mörder ist: Nach etlichen Jahren Einzelhaft abschieben & bis dahin eben wegsperren & eine Zyankalikapsel oder Strick liegen immer griffbereit in der Zelle, dann kann der Täter selber entscheiden, absitzen oder "gehen".

Mboko Lumumbe

4. Juni 2026 11:43

👍
 
In GB findet diese Diskussion aktuell auch statt:
"Almost half of British students back return of death penalty, bombshell survey has found. A new poll examining the political opinions of undergraduates aged 18 to 21 has revealed 47 per cent of young people were in favour of reintroducing the death penalty, while 46 per cent opposed it for any crimes. This result places the 1,018 students almost exactly in line with the wider public, among those whom 50 per cent support capital punishment and 45 per cent oppose it. The death penalty for murder was abolished in the end of 1969."
 

cetede

4. Juni 2026 12:01

Mit der Einführung shariatischer Rechtsprechung wird dies folgerichtig geschehen. 

Ein gebuertiger Hesse

4. Juni 2026 12:36

Danke für die Erinnerung an Kirsten Heisig. Und den vorletzten Absatz dieses Artikels.

Valjean72

4. Juni 2026 12:45

Ich war überrascht, dass Kirsten Heisigs Buch und auch ihr Tod schon wieder 16 Jahre her ist.
 
Ehrlicherweise konnte ich die geschilderten Verbrechen nur überfliegen, es geht einem doch zu nahe.
 
Grundsätzlich misstraue ich den Law-and-Order-Apologeten - häufig bei CDU/CSU anzutreffen - denn mE ist es nicht vordringliche Aufgabe, Gesetze und Strafen zu verschärfen, geltendes Recht ist nach meinem Verständnis nach ausreichend, es muss nur angewandt und umgesetzt werden.
 
Rupert Lowe, der Gründer von Restore Britain (der einzig wirklichen "Alternative für Britannien"), sagte folgendes im Video zur Parteigründung:
 
"Restore Britain will make our communities safe again for women and children. If that means millions go, then millions go!"
 
Darum geht es: Remigration, millionenfach.
 
 
 
 

Christa

4. Juni 2026 13:15

Bis hierhin scheint die philosophische und juristische Argumentation in sich nachvollziehbar. 
In meiner Jugend haben sich  die zehn Gebote bei mir eingeprägt. Eines davon lautet: Du sollst nicht töten. Ich frage mich, wie die Einführung der Todesstrafe gerechtfertigt ist, ohne mit der Bibel in Konflikt zu geraten. Martin Sellners Vorschlag zur Remigration wäre demgegenüber konsequent umsetzbar.

Laurenz

4. Juni 2026 13:16

@WM ... das ist, in meinen Augen, der bisher beste Artikel, den ich von Ihnen bisher auf der SiN las. Das hat wohl auch damit zu tun, daß ich meine eigene Haltung historisch wiederfinde. Bis 20 war ich für die Todesstrafe. 4 Jahrzehnte dagegen & habe mich seit 1-2 Jahren wieder zurückorientiert. Auf der Achse kam gestern das Interview Peter Herrmanns mit Sarah S. „Aus dem Rathaus kam niemand“. Dieser Achse-Artikel zeigt, daß sich Frau Richter Heisig täuschte. Es handelt sich nicht mehr um schwere Straftaten, sondern bereits um einen Krieg, eine Invasion ohne Kombattanten-Status, gegen unsere Zivilbevölkerung, aber auch gegen unsere Polizei (Rouven Laur). Auch in einem nicht-erklärten Krieg darf man einfach auf Aggressoren schießen. Israel befindet sich zwar am Rand der Rechtstaatlichkeit, nimmt aber exakt diese Haltung ein. Wer sich auf YouTube Shorts von Marcio-Israel-Tour-Guide anschaut, sieht, die Israelische Gesellschaft ist nach Dienstplan bewaffnet. Wer eine Waffe zieht, wird erschossen. Historisch sprachen Germanen selten die Todesstrafe aus. Man kann den Gedanken dahinter nachvollziehen & statt Todesstrafe lebenslange Arbeit in einem Bergwerk verordnen, um den Angehörigen der Opfer Entschädigung zukommen zu lassen. Auch bei der Randale zum CL-Finale in Paris, wer damit nach Aufforderung nicht aufhört, sollte nach meiner Meinung zum Abschuß durch die Polizei freigegeben werden.

Ein gebuertiger Hesse

4. Juni 2026 14:27

Wer mordet, hat seine Strafe zu zollen, Punkt. Vor der Menschheit und sei es vor dem Staat, weil das deiner ist.

richard4

4. Juni 2026 14:51

Danke an den Poster RHM für seine klaren Formulierungen GEGEN die Todesstrafe. Dem ist nichts hinzuzufügen.

das kapital

4. Juni 2026 15:02

Auf rationaler Ebene lässt sich die Problematik "Todesstrafe" gar nicht so leicht lösen. Wenn der Staat töten darf, warum sollte dann der Einzelne nicht töten dürfen? Wenn der Einzelne nicht töten darf, warum sollte der Staat dann in Friedenszeiten töten dürfen? /// Historisch ist die Todesstrafe immer wieder praktiziert worden, im alten Testament belegt und heute noch in vielen Staaten dieser Erde praktiziert. Klassiker ist die Steinigung. D.h. das macht nicht einer alleine, sondern viele legen Hand an, um ihre Vorstellung von Recht und Unrecht durchzusetzen. Wird anscheinend im Iran noch bis heute praktiziert. Wir Christen allerdings haben den Hinweis bekommen "Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein." Danach hat ihn eben keiner geworfen, weil a l l e Schuld in sich tragen. /// Schnelle Abschiebungen helfen gegen Morde. Schnelle Gerichts-verfahren helfen auch. Derzeit im Gegenteil müssen aber selbst Mordverdächtige wieder aus der U.haft entlassen werden, weil die Justiz sich überlastet gibt. Lieber die tausende von Beleidigungsanzeigen von Merz, Habeck und Strack Zimmermann bearbeiten, statt Mörder einknasten. Das ist 2026 "unsere" Justiz in "unserer" Demokratie. Ohne tote Polizisten wird sich auch in England nichts zum Besseren verändern. Die "Weißen" sollen ausgeweidet werden.

das kapital

4. Juni 2026 15:18

Eine Argumentation gegen die Todesstrafe war und ist ja immer "Und wenn die Justiz sich irrt?". In Amerika sind genug Fälle bekannt, wo Unterprivilegierte zu Unrecht verurteilt worden waren und dann nach Jahrzehnten der Haft frei gekommen sind. Wenn sie nicht sowieso schon unter der Erde lagen. Auch staatliches Handeln kann im Einzelfall schlimmste Sünde sein. (nicht nur beim Compactverbot oder dem staatlichen Vorgehen gegen euch und die eurigen) /// Es gibt eben Altfälle, wo bewiesen werden kann, dass der Vergewaltiger eine andere DNA hatte, als der Verurteilte und ähnliches Unangenehmer mehr. ///Frau Heisig hatte vollkommen Recht, sich gegen die außereuropäische unqualifizierte Massenzuwanderung der Gewalt zu wenden. Selbst wenn die beiden größten Gewaltexzesse des 20. Jahrhunderts in Europa von deutschem Boden ausgingen. Die germanische Massenmigration von 1939 bis 1945 durch halb Europa hat nicht zu guten Ergebnissen geführt. In Polen nicht, in Russland nicht und anderswo auch nicht. Da brauchen wir gar nicht soviele Steine herbeizusuchen, der Messermörder thront auch in uns und wartet auf neue Chancen.

Karl

4. Juni 2026 15:21

Steht Art. 1 GG nicht unter der "Ewigkeitsklausel": Er darf nie geändert werden, auch nicht durch eine 2/3-Mehrheit im Bundestag/Bundesrat. Eine Wiedereinführung der Todesstrafe wäre also nur durch eine völlig neue Verfassung möglich. Wenn es angesichts der Ewigkeitsklausel von Art.1 GG unrealistisch ist, die Todesstrafe einzuführen, ist dann die Eröffnung einer Diskussion darüber nicht eine Lenkung von realistischen Politikzielen auf unrealistische, also eine Vergeudung von Energie und Ressourcen? Eine Ventilwirkung und eine Verschiebung des Overton-Fensters könnte diese Diskussion allenfalls bewirken, so dass realistische Verschärfungen (z. B. echte „lebenslange“ Haft ohne Bewährung) salonfähiger werden könnten.

das kapital

4. Juni 2026 15:32

Nochmal ein bisschen jenseits der "engeren" Logik und der reinen Lehre.Wenn jemand rechtskräftig wegen Mordes verurteilt worden ist und danach noch einen weiteren Mord begeht, dann mag die Todesstrafe jenseits des Gebots du sollst nicht töten sozialethisch als gerechtfertigt erscheinen. Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Unschuld in zwei solchen Fällen geht gegen Null. ///Sie, Herr Mann, bringen ja nun das Kostenargument. In Amerika wird teils behauptet, dass die Umsetzung der Todesstrafe wegen allerlei Folgekosten teuerer käme, als Unterbringung. Mit dem Kostenargument begeben sie sich auf heiklen Boden, dessen werden Sie sich bewusst sein. Wieviel ist ein Menschenleben wert, wieviel muss es uns wert sein, ist da noch die einfachste Frage. Nun, warum soll uns ein Mörder 5 Millionen wert sein, und eine Mittelstandsfamilie viel weniger, wäre dann die interessante Gegenfrage. ///Nur: der Staat ist, siehe Jacques Baud und Compactverbot, wieder auf dem Weg ins Totalitäre? Wollen Sie etwa von der Leyen und Nancy Faeser für den Kampf gegen Rechts die Todesstrafe in die Hand geben? Um Gottes willen, nein!

lucianocali2

4. Juni 2026 15:36

Generalpräventive Wirkung? In den USA veränderte sich in Staaten, die sie abschafften oder einführten, die Anzahl der Morde nicht? Die Anzahl hingerichteter Täter steht in keinem Verhältnis zu der wegen Mordes Verurteilten? Ca 6000 -10 000 pro Jahr. Unter 1% sterben? Gerechtigkeit? Je dunkler die Hautfarbe, je niedriger der soziale Status, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf Hinrichtung? Alles  dauert lange. Verurteilte oft über 10 Jahre in Haft, unter teuren Hochsicherheitsbedingungen. Kostenargument? Außer bei Standrecht? Das 'Innocence Project' befreite seit 1973 über 200 Verurteilte durch Nachweis ihrer Unschuld aus Todeszellen? Fehlurteile?  Amanda Knox? Nach Logik des Artikels tot? Auge um Auge? Marianne Bachmeier, wegen Mord am mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter zu 6 Jahren verurteilt, von denen sie 3 absass, verdient Respekt. Ihr Kind. Der Staat ist kein Rachesubjekt? Albert Pierrepoint richtete Hunderte für Großbritannien hin. Später sagte er, die Todesstrafe habe keine abschreckende Wirkung. GB schaffte sie nach Fehlurteilen ab. Auch wegen Fall Evans -Christie 1950. Krasses Fehlurteil an einem Unschuldigen. Pierrepoint hatte Evans hingerichtet. 
Todesstrafe befriedigt nur Rachbedürfnisse?
Brutalität und Mord sind in den USA wegen einfacher Verfügbarkeit von Waffen häufiger als hier. Was ändert die Todesstrafe, die  27 von 50 Staaten haben, daran? Wo ist die Abschreckung? 

das kapital

4. Juni 2026 15:48

Ein bemerkenswerter Aspekt der deutschen Nachkriegsgeschichte ist doch gerade das Verbot der Todesstrafe. Höchst doppelwertig, höchst zwiespältig. Tausende von echten Nazis, die gesündigt hatten, blieben so von der Todesstrafe verschont und haben das ach so neue Deutschland aufgebaut. Der Marinerichter Hans Filbinger als drastisches Beispiel hat noch im Mai 1945 Soldaten zum Tode verurteilt und hinrichten lassen. Trotzdem konnte er für die CDU Ministerpräsident in Baden Württemberg werden. Und überhaupt nicht verstehen, dass er gesündigt hatte. Justizmord wäre das. Er aber "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein." . /// Im Bundestag Bundesrat (und der Regierung) wird es in absehbarer Zeit keine Zweidrittelmehrheit für die Wiedereinführung der Todesstrafe geben. Insoweit eine sehr theoretische Überlegung. Aber die Emotion ist immer da. "Au ja, Todesstrafe. Das schreckt mal so richtig ab. So entsteht Gerechtigkeit." Generalprävention, Spezialprävention und Rache für den Ermordeten / Geschädigten. Macht es das? Passieren in Staaten mit Todesstrafe signifikant weniger Morde als in Staaten mit? Kann ich nicht erkennen. >2

SMHJanssen

4. Juni 2026 15:57

Moin zusammen. Eigentlich hat mich gewundert das die Debatte um die Todesstrafe hier nicht schon länger aufgeploppt ist. Manch ein Beitrag des ein oder anderen Foristen schrie ja geradezu nach der "finalen Lösung" für Kriminelle (mit Migrationshintergrund). Ich muss die Argumente die gegen die Todesstrafe sprechen hier nicht im Einzelnen aufführen - sie sind bestechend, klar und rechtsverbindlich - allerdings würde mich interessieren ob die jenigen die Mann zustimmen, die Todesstrafe genauso konsequent für rechtsextreme TäterInnen fordern würden, die Menschen mit Migrationshintergrund, Demokraten wie Lübcke oder Angehörige der LGBTQ-Community ermordet haben? Oder gibt es unterschiedliche Strafen für unterschiedliche Gesinnungen? Nicht das ich die Todesstrafe auch nur in einem einzigen Fall befürworten würde - sie ist, unabhängig von Tat und Täter - immer barbarisch und verletzt die existentiellesten Rechte des betroffenen Individuums. Ich hätte tatsächlich auch die Todesstrafe für die NS-Granden abgelehnt. So viel Humanität sind wir, als liberale Gesellschaft, auch den Inhumansten schuldig. Interessant wäre also die Frage an die MitforistInnen: Todesstrafe allgemein oder nur für den erklärten Feind?
Herzliche Grüße,
Siebo M. H. Janssen

das kapital

4. Juni 2026 16:02

>2 Die weltweite Tötungsrate liegt im Durchschnitt bei etwa 6,2 Opfern pro 100.000 Einwohner. Die höchsten Mordraten verzeichnen Staaten in der Karibik und Lateinamerika (z.B. Jamaika, Ecuador und Haiti mit Werten zwischen 40 und 70) sowie bestimmte Regionen in Südafrika. Deutschland weist mit rund 0,9 Fällen je 100.000 Einwohner eine sehr niedrige Mordrate auf. (trotz der bescheuerten unqualifizierten außereuropäischen Massenmigration) Zu den Tötungsraten nach Ländern siehe hier. (Zahlen aus unterschiedlichen Jahren sind dort versammelt.) Die nicht gerade einwohnerstarken Turks- und Caicosinseln haben mit 76,3 Ermordeten je 100.000 ist Spitzenreiter. Staaten, welche die Todesstrafe noch anwenden gemäß Amnesty Int. Jamaika ist auf Platz 5 mit 49,4 im Jahre 2023. Die sind der Höchstplatzierte. Mit der Todestrafe die auch noch angewendet wird (!) hat Jamaika nicht verhindern können, eine Hochburg des Mordens zu sein. (By the way, mindestens ein Bond mit netten Gemetzel spielt auch dort.) Deutschland liegt da ganz ohne Todesstrafe mit 0,9 Morden je Hunderttausend auf den hinteren Plätzen trotz all der islamistischen Spinner, die hier so zu Werke gehen.

Mboko Lumumbe

4. Juni 2026 16:08

@RMH: Sie argumentieren erst gegen die direkte (staatlicherseits aktiv durchgeführte) Todesstrafe mit Art. 1 GG "Menschenwürde".
Dann argumentieren Sie für eine quasi indirekte (staatlicherseits passiv herbeigeführte) Todesstrafe: "Meine Lösung für ausl. Mörder ist: Nach etlichen Jahren Einzelhaft abschieben & bis dahin eben wegsperren & eine Zyankalikapsel oder Strick liegen immer griffbereit in der Zelle, dann kann der Täter selber entscheiden, absitzen oder "gehen"."
Wie passt das in Ihren Augen zusammen und inwiefern wird bei Ihrer "Lösung" nicht Art. 1 GG "Menschenwürde" berührt? Und warum nur "für ausl. Mörder"?
Das auch vor dem Hintergrund Ihrer Aussage: "Einen zusätzlichen Grund für eine Beobachtung durch den VS & ein Parteienverbot braucht sie nicht auch noch zu liefern."

Gracchus

4. Juni 2026 16:39

Als ich studiert habe, Nuller-Jahre, war es juristischer Konsens, dass sich das Verbot der Todesstrafe aus der Menschenwürde ableitet und daher an der "Ewigkeitsklausel" teilhat. Wüsste nicht, dass sich das geändert hat. Man bräuchte also gleich eine neue Verfassung. Die Verwegenen wird das nicht anfechten - ich sag's nur, damit man weiß, welche Zusatzdiskussionen man sich einhandelt. 
Ich persönlich sehe in der Todesstrafe auch nicht grundsätzlich einen Menschenwürdeverstoss. Es gibt Argumente in beide Richtungen, keines schlagend. Theoretisch würde ich für mich Todesstrafe sogar dem Freiheitsentzug vorziehen. Unterm Strich bin ich aber klar DAGEGEN. 

Majestyk

4. Juni 2026 16:42

In meiner Schulzeit waren wir mal auf sogenannten Besinnungstagen. Thema der ersten Fahrt war die Frage: Ist Todesstrafe ethisch vertretbar? Ich gehörte (wie meist) zur Minderheit (3 gegen 20), die Todesstrafe als richtig empfand und war deren Wortführer. Meine Ansicht diesbezüglich hat sich in den letzten 37 Jahren eher verschärft. Todesstrafe nicht nur für vertretbar, sondern moralische Pflicht, wenn der Staat auf sein Gewaltmonopol besteht und der rechtschaffene Bürger entwaffnet wird. Ich ließ mir kein Kind ermorden um dann zusehen zu müssen, wie der Täter psychologisch betreut wird und schon nach wenigen Jahren "resozialisiert" werden soll. Bei mir würde die RAF Mörderbande nicht von Buchveröffentlichungen profitieren oder hoch dotierte steuerfinanzierte Jobs erhalten. Angehöre sollten entscheiden dürfen, wann ein Täter freikommt oder ob er begnadigt wird. Echte Sextäter gehören unschädlich gemacht, entweder lebenslang hinter Gittern oder ihrer "Waffe" beraubt. Da bin ganz bei Harry Callahan. 
Für mich gibt es kein Recht der Täter, sondern nur Rechte von Opfern. Und ich rede nicht vom Mofadiebstahl in der Jugend oder klauen wegen Armut (lächerliches Argument in einem Land mit Sozialhilfe). An der Bibel interessiert mich sowieso nur ein Vers: 
"Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn" - 2. Mose 21,23-25
Es soll nicht mehr sein, aber auch nicht weniger. 
 

RMH

4. Juni 2026 17:19

@Mboko Lumumbe, berechtigte Fragen an meine Beiträge, die ich sehr schnell geschrieben habe. Das "ausl." ist in meinen Beitrag daher gekommen, da WM die Taten von Migranten als Anlass für die Todesstrafen-Debatte genommen hat. Richtig ist, dass meine "Lösung" natürlich nicht auf Ausländer beschränkt sein kann (hier schreibt @SMHJ. übrigens eine Binse: Wenn man für die Todesstrafe ist, dann kann diese natürlich nur allgemein gelten & nicht nur für spezifische Täter), wobei dies der einzige Täterkreis ist, der abgeschoben werden darf, da es die "Verbannung" bei uns nicht gibt (über diese könnte man aber auch einmal diskutieren, nach dem GG aber wohl nicht möglich). Im Übrigen sehe ich in der zur Verfügungstellung von Suizid-Mitteln keine passive Todesstrafe, da ich die Willensfreiheit der Verurteilten als Maßgeblich sehe. Sie können, müssen aber nicht, ja die Verurteilten sind auch nicht dazu gezwungen, eine Strafe abzusitzen (was man ja heutzutage mit der Verhinderung von Knast Suiziden unbedingt erreichen will). Man kann so ein Thema ja auch ähnlich wie bei der "Sterbehilfe"-Debatte  formal regeln, in dem die Mittel nicht, wie von mir salopp formuliert, in der Zelle liegen, aber bei ernsthaftem Verlangen ausgehändigt werden. Im Übrigen ist meine "Lösung" ein Debattenbeitrag & nichts, was ich der AfD antrage, in ihr Parteipogramm zu nehmen. Die AfD sollte einfach bei den Themen bleiben, die sie hat.

tearjerker

4. Juni 2026 17:36

Die Todesstrafe ist für den Staat unattraktiv. Häftlinge waren bisher als Sklavenarbeiter und damit quasi letztes Relikt der ultrakapitalistischen Ordnung für den Apparat und seine Finanziers immer noch nützlich genug um am Leben zu bleiben. Am meisten Kohle wird jetzt mit der lebenslangen Dauerbetreuung des Täters mit Psycho-Profil gemacht. Winwin für die Herrschaftserzählung, die Taten vom politischen in den medizinischen Bereich verschieben und dafür gleichzeitig umfangreiche finanzielle Mittel beanspruchen darf. Hatte Gründe, warum die öffentliche Hinrichtung mit Kirmes drumrum ab den 1700ern ausgemustert wurde. Die niedrigen und langfristig sinkenden Fallzahlen für Kapitalverbrechen in der alternden Gesellschaft legen nicht nahe, dass sich das Modell in absehbarer Zeit ändern wird, selbst wenn der nächste Modernisierungsschub Gefängnisarbeit deutlich weniger attraktiv machen wird und damit neue Nutzen/Kosten-Verhältnisse entstehen.

Mboko Lumumbe

4. Juni 2026 17:41

Ich befürworte die Todesstrafe. Es gibt Verbrechen, da haben Täter ihr Recht auf Leben verwirkt. Die juristische Umsetzung mit Vermeidung von Fehlurteilen hat sehr hohe Priorität.
 
Mit der Scharia kommt das sowieso. Es gibt keinen Islam ohne Scharia und Todesstrafe.
 
Auch die Diskussion darüber in Bezug auf die AfD begrüße ich. Gerade weil es die demokratiefeindlichen Gegner wieder auf die Barrikaden bringt. Das ist gut so und zeigt deren linkstotalitäres Verhalten die aufrechte und einzige Oppositionspartei verbieten zu wollen. Da gibt es nichts zu fürchten und darin sehe ich Chancen. Denn immer mehr demokratische Menschen durchschauen das rotgrünbraune Spiel und wenden sich ab und demokratischer Alternativpolitik zu. Dadurch wird ein Verbot immer schwieriger. Und sollte es doch kommen, so wird dem deutschen Volk ein weiterer Grund gegeben GG Art. 20/4 in die eigenen Hände zu nehmen und umzusetzen. Natürlich gewaltfrei.
 
Die Zeit ist noch nicht reif für AfD-Regierungen, ob allein oder nicht. Denn damit würde die AfD jetzt gegen die linke Wand fahren und scheitern. Es muss leider erst noch viel schlechter werden für alle Menschen im Land, damit überall direkte Betroffenheit herrscht und somit der unbedingte Wille zur Umsetzung von AfD-Politik. Dabei ist es egal, ob das die AfD oder andere umsetzen. Das Volk muss es wollen und fordern. Soweit sind wir noch nicht. Es ist alles noch viel zu bequem, doch das ändert sich, hier und in Europa. White lives matter.

RWDS

4. Juni 2026 17:43

Wenn man sich die Machthaber anschaut, stellt sich nur die Frage, wer mit der Todesstrafe gerichtet würde. So etwas könnte ich mir nur vorstellen, wenn von vornherein festgelegt ist, dass diese nur gegen Nichtdeutsche verhängt werden kann. Israel hat ein ähnliches Modell eingeführt und damit gezeigt, wie man dem Islam (und um den geht es hier, nicht um Einzeltäter, oder Menschenrechte) konkret begegnen muss.

Majestyk

4. Juni 2026 17:46

Menschenrechte, was für eine Phrase. Rechte kann nur der Bürger eines Staates haben. Bin ich als dt. Bürger für Menschen in fernen Ländern zuständig? Auf so einem Unsinn basiert doch die Verteilung von deutschem Geld ins Ausland und das Desinteresse an den Eigenen. So wurde Deutschland zum Land der Missionare, in dem die Zugehörigkeit zum originären Staatsvolk keinerlei Wert mehr hat. 
Und natürlich darf man massenhaft remigrieren. Wenn ich morgen in ein anderes Land ziehe und die haben nach ein paar Jahren keine Lust mehr auf meine Anwesenheit, haben die das Recht mich hinauszuwerfen. Ist ja deren Land. Macht Thailand derzeit auch. "Gäste" haben niemals Bleiberecht, weder gebetene, erst recht keine Ungebetenen. Wenn ich Leuten Unterschlupf gewähre und es mir irgendwann zu viel wird oder mir das Geld ausgeht, dann werfe ich diese Leute raus und spare bestimmt nicht am Taschengeld oder der Ausbildung meiner Kinder. Muß ich meine Belegschaft reduzieren, dann gehen meine Angehörigen zuletzt. Nur Staatsbürger haben vollwertige Rechte und grundsätzlich gilt im Staat das Hausrecht.
Ich wüßte mal gerne, warum moderne, vor allem (ver) gebildete Menschen die einfachsten Realitäten des Lebens stets ignorieren und verkomplizieren müssen. Eigentlich ist nämlich alles sehr simpel. Der Rechtsbrecher verwirkt seine Rechte und jedem Volk gehört sein eigenes Land.

Ernestina

4. Juni 2026 18:03

Ich kann nicht umhin, folgendes Zitat in den Raum zu stellen:
"Traditionelle Katholiken betonen, dass Päpste, Heilige (wie Thomas von Aquin) und frühere Katechismen die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen befürwortet haben. Sie diente dem Schutz der Gesellschaft, der Sühne für schwere Verbrechen und der Wiederherstellung der Gerechtigkeit." (Quelle KI, www.domradio.de)
Begründung: Der Tod, den wir als Menschen erleiden müssen, ist nichts anderes als die von Gott verhängte Todesstrafe für unsere Sünden.  

Franz Bettinger

4. Juni 2026 18:26

Die Scharia ist mMn mit ihren zwei Prinzipien - Wiedergutmachung und Todesstrafe - unserer BRD-lichen Rechtsprechung weit überlegen und das sowohl in rechts-philosophischer als auch praktischer (finanz.) Hinsicht.

Carsten Lucke

4. Juni 2026 19:18

Wer Fleisch ißt, muß Tiere töten können.
Wer die Todesstrafe will, muß Henker sein können.
Also : Vortreten, wer's kann !

Alex Schleyer

4. Juni 2026 20:18

Wie immer ein hervorragender Beitrag von Wiggo Mann! Trotz aller berechtigten Ambivalenz befürworte ich selbstverständlich die Todesstrafe. Zweifelsohne müssen Justizirrtümer mit allen Methoden der Wissenschaft ausgeschlossen werden, aber wenn dies der Fall ist, gehören die von WM dargestellten Gestalten öffentlich gehängt. So jemand hat jegliche Würde und Rechte verspielt. Und warum soll sich niemand finden, der das macht? Die Bullen sind sich schließlich auch nicht zu schade gewesen, alte Omas von der Parkbank zu knüppeln oder schlittenfahrende Kinder mit dem Streifenwagen zu jagen. Recht ist nicht immer nur Strafe, sondern auch Rache. Ich zumindest könnte es schlichtweg nicht ertragen, wenn beispielsweise der Mörder meiner Frau leben dürfte. 

nom de guerre

4. Juni 2026 20:44

Nachtrag zu meinem Kommentar von heute Mittag, der entweder nicht freigeschaltet wurde oder aus technischen Gründen verloren ging (komme auf letzteres, weil meine Internetverbindung momentan wacklig ist). Wie gesagt bin ich aus grundsätzlichen Gründen gegen die Todesstrafe, aber, und hier beginnt die Ergänzung, gerade der aktuelle Fall aus England mit dem "Messernarren" zeigt doch, dass hierbei nicht das Fehlen der Todesstrafe das Problem darstellt, sondern dass der Staat eine Zweiklassengesellschaft geschaffen hat, in der eine unterstellte rassistische Beleidigung für die polizeiliche Erstreaktion schwerer zu wiegen scheint als ein schwerverletzter weißer junger Mann, der angibt, mit einem Messer attackiert worden zu sein und dann eben in Handschellen stirbt. 
Andere haben es schon geschrieben - die angemessene Reaktion auf Fälle wie die im Artikel beschriebenen ist nicht die Wiedereinführung der Todesstrafe, sondern Remigration.

RMH

4. Juni 2026 21:49

Menschenrechte, was für eine Phrase. (Majestyk)
Eine Phrase, die dafür sorgt, dass Sie (und auch ich) für unsere Ansichten nicht so ohne weiteres im Knast sitzen oder einfach erschlagen werden. Wer keine Macht hat, der muss die Karte des Rechts spielen. Einfache Sache.
Rechte kann nur der Bürger eines Staates haben.(Majestyk)
Als Bürger eines Landes in der Mitte Europas, nur anderthalb bis 2 Stunden Fahrt zur nächsten Grenze entfernt, lege ich Wert darauf, auch beim Überschreiten dieser Grenze Rechte zu haben, ohne Staatsbürger des anderen Landes zu sein. Oder wollen Sie, nur weil Sie nen Ausflug in die Niederlande machen, dort ohne Rechte sein?
"Und warum soll sich niemand finden, der das macht? Die Bullen sind sich schließlich auch nicht zu schade gewesen, alte Omas von der Parkbank zu knüppeln oder schlittenfahrende Kinder mit dem Streifenwagen zu jagen." (Alex Schleyer).
Und genau solchen Psychopathen möchte ich in freier Wildbahn nicht begegnen, ihnen die Hand geben oder sonst Respekt zeigen müssen. Ein mir gut bekannter, psychiatrischer Gerichtsgutachter sagte einmal zu mir, dass den Tötungsimpuls zu überwinden, und sei es auch erlaubt, schwere Folgen bei normal situierten Ausführenden haben kann und das PTBS bei bspw. Soldaten ein verschwiegenes Massenphänomen sei (auch bei alten WK Teilnehmern). Psychopathen haben dieses Risko nicht. Perfekte Werkzeuge für den Rache übenden Staat. 

Christa

4. Juni 2026 21:53

@ nom de guerre: So ist es!
In seinem Buch beschreibt Sellner sog. Musterstädte, die außerhalb Europas zu errichten wären. Dort könnten Straftäter, die in Deutschland einen rechtsfreien Raum vorfinden, ebenfalls untergebracht werden. Vorausgesetzt, dass die AfD das konsequent umsetzen würde. Der Fall Maximilian Krahs lässt hieran jedoch Zweifel aufkommen.

RMH

4. Juni 2026 22:16

Und hier ist noch so ein Fall für den Henker, wenn man die Todesstrafe bejaht:
https://www.bild.de/news/ausland/urteil-in-frankreich-maskenmann-auch-fuer-mord-an-jonathan-schuldig-6a21457aa9f3fb7ee247e14e
Hier hatte man jahrelang die Vermutung, dass auf verschlüsselten Festplatten des Täters weitere Hinweise und Beweise für Taten zu finden seien. Hätte man den Täter foltern sollen, um an die Code-Wörter zu kommen, wenn man ihn ohnehin umbringen will/ kann/ darf? 
Das Recht, andere zu töten, wirft immer auch weitere Fragen der Grenzziehungen auf.
Im Fall des "Maskenmanns" hat dieser übrigens Jahre später die Code- Wörter mitgeteilt. Man hat, so der heute recherchierbare Stand, nicht wirklich Relevantes auf den Festplatten gefunden. 
Nächste Frage: Ist es legitim, wenn man von Hingerichteten dann die Organe ganz pragmaiisch entnimmt, also die Täter im wahrsten Sinne des Wortes "ausschlachtet", wie es China angeblich tun soll?

Majestyk

4. Juni 2026 22:18

Wer gegen Todesstrafe ist, weil Mensch und Staat angeblich nicht töten dürfen, sollte so konsequent denken und das Militär abschaffen wollen. Die Aufgabe von Militär ist es Gegner zu töten. Im Idealfall um das eigene Land gegen ausländische Bedrohung zu schützen. Polizisten tragen Waffen, um die innere Sicherheit zu gewährleisten. Wer wünscht sich als Geisel keinen Rettungsschuß? Mit der Todesstrafe ist es nicht anders. Alternativ kann man Menschen lebenslang wegsperren, gibt es in den sogenannten aufgeklärten Ländern aber auch nicht mehr. Die unschuldig Verurteilten sind die Ausnahme, nicht die Regel. 
Mir erzähle keiner, daß er bei Gefahr fürs eigene Leben oder das der Familie nicht notfalls töten würde. Ich kriege einen Affen, wenn ich mitbekomme, wie Leute bei Gewalttaten zuschauen ohne einzuschreiten. Ein Mensch der nicht töten kann überlebt in keinem Dschungel. Eine Gesellschaft, die das Töten von Feinden verlernt überlebt ebenfalls keine Bedrohung. Genau deswegen nimmt uns Deutsche kein Ausländer mehr ernst. Gewaltunfähigkeit führt zu Verlust an Respekt. Gewalt im Dienst der Gerechtigkeit ist immer gerechtfertigt. 

ofeliaa

4. Juni 2026 22:39

Wenn ich mir die Taten hier so durchlese, bin ich dem Gedanken, die Todesstrafe einzuführen, nicht mehr abgeneigt. Traurig jedoch, dass man als ursprünglich wirklich freies und demokratisches Land solche Maßnahmen ergreifen muss. Leider dauert es in Ländern, in denen es die Todesstrafe gibt, oft Jahrzehnte bis die Häftlinge dann hingerichtet werden. So langsam wie bei uns die Mühlen für gewöhnlich mahlen, würde es sicher immer lange dauern, bis die Hinrichtung durchgeführt würde. Und wir sehen ja jetzt schon so viele schlimme Verfahren und Urteile dem rechten Vorfeld oder Einzelpersonen gegenüber. Nicht dass die Justiz dann noch willkürlicher werden könnte ... Man muss ja bedenken, wir werden weiterhin von vielen Kommunisten (nicht "allen" sondern "vielen", damit ich nicht ins Kittchen gehe) regiert. 

Volksdeutscher

4. Juni 2026 23:30

1. Sehr richtig, die AfD hat eine Debatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe anzustoßen. Das Thema darf nicht nur kein Tabu bleiben, sondern es sollte sich jeder angesprochen fühlen, mitzureden: Leben und Tod gehen einen jeden an. Die Diskussion des Themas darf vorerst nicht den Juristen allein überlassen werden. Leider passiert es immer wieder, daß die gleichen Floskeln heruntergeleiert werden, um die Befürworter der Todesstrafe zu verunsichern. Daß sie abgeschafft ist, kann keine neue Macht, die eine Macht ist, daran hindern, sie wieder einzuführen. Kein Gesetz ist für die Ewigkeit. Nach den erforderlichen gesellschaftlichen Debatten lasse man das Volk darüber abstimmen und das letzte Wort sprechen. Man rechne damit, daß auch die alte verzinkte Karte "Menschenwürde" aus dem Ärmel gezogen wird. Was das liberale System unter Menschenwürde versteht, konnten wir jedoch erkennen, als es dem deutschen Volke aus Fleisch und Blut das Existenzrecht im Namen einer theoretischen Größe wie die des "Menschen" absprach. Der Täter indes findet es nicht unter seiner Menschenwürde zu morden - aber wir sollen es unter unserer Menschenwürde finden, ihn zu töten. Wie schlau! Doch damit nicht genug: Wir sollen den unschuldigen Feind in Kriegszeiten töten - das Leben des schuldigen Mörders in Friedenszeiten jedoch schonen... So ist die verquere Welt der Liberalen.

Volksdeutscher

4. Juni 2026 23:37

2. Sie erzählen uns bereits, daß alle menschlichen Leben gleich seien. Wenn unsere Leben jedoch gleich sind, sind auch unsere Tode gleich. Wer den höchsten Wert verletzt, muß auch die höchste Strafe erleiden, um die aus der Balance geratene Ordnung wiederherzustellen. Wenn das Leben den höchsten Wert verkörpert, darf kein Mörder mit einer Strafe davonkommen, die in ihrer Härte unterhalb der Schwere der begangenen Tat liegt (frei nach Nietzsche). Nicht nur das Leben ist dem Leben ebenbürtig, sondern auch der Tod dem Tode. Das Thema indes dadurch ächten zu wollen, daß man sein Debattieren als altbacken bezeichnet, ist die schlaue Absicht, in Ermangelung an Argumenten billig davonzukommen. Unzählige Leben hätten durch die Anwendung der Todesstrafe gerettet werden können. Aber was juckt es die Schöngeister. Liberale stehen, wenn es hart auf hart kommt, immer auf der Seite des Täters und verbarrikadieren sich damit den Weg zur Erkenntnis durch altbackene Menschentümelei. Entliberalisierung des Strafrechts tut also not. Nicht nur in Großbritannien ist das Thema durch Politiker wie Rupert Lowe erst erneut Aktualität gewonnen. Seit ihrem Bestehen befürwortet die ungarische MHM (und vor ihr die Jobbik) die Einführung der Todesstrafe. Die AfD bekäme also auch aus dieser Richtung intellektuelle und moralische Unterstützung, eine ehrlich geführte gesellschaftliche Debatte über das Thema anzuregen.

Gracchus

5. Juni 2026 00:36

@Ernestina: Ich schließe freilich nicht aus, dass sich die Todesstrafe mit dem göttlichen Recht vereinbaren lässt. Das Argument, das Sie nennen, trägt m. E. nicht so richtig. Wenn Gott den Tod als Strafe verhängt hat, heißt das noch lange nicht, dass der Mensch diese Strafe vollziehen darf. Sonst dürfte ja jeder jeden umbringen. Ausserdem hat Christus doch am Kreuz von der Ursünde erlöst. "Tod - wo ist dein Stachel?" Der Tod ist nun nicht mehr Strafe, jedenfalls für die, die glauben. Zentrale Botschaft Christi ist Sündenvergebung, Racheverzicht. Die Kreuzigung Christi - des Unschuldigen schlechthin, des Gottessohnes - zeigt ja, was die irdische Justiz wert ist. 

Gracchus

5. Juni 2026 00:56

@Majestyk: Schade, dass Sie noch nicht Michael Kohlhaas gelesen haben. Sonst würden Sie nicht schreiben, dass Gewalt im Dienst der Gerechtigkeit nicht immer gerechtfertigt ist. 
Erkennbar nennen Sie mehr oder weniger Notwehrsituationen, in denen es natürlich erlaubt ist, den Angreifer zu töten. Der Vollzug der Todesstrafe setzt voraus, dass der Angreifer bereits dingfest gemacht wurde.
Die Argumente pro Todesstrafe, die ich hier lese, kommen vor allem aus dem Affekt. Es erstaunt mich, dass einige für die Todesstrafe in einer Gesellschaft optieren, die vom moralischen Relativismus angefressen ist; über den Unwert einer Tat lässt sich kaum Konsens herstellen. Wann eine Tat so abscheulich ist, dass der Täter den Tod verdient, ist immer auch ein Werturteil. Die meisten übersehen anscheinend, dass nicht Sie dieses (Wert-)Urteil fällen. 
 

SMHJanssen

5. Juni 2026 01:26

@RMH: Mir ist klar das ich eine Binse wiedergebe, aber ganz falsch war meine Vermutung ja leider nicht, wenn ich mir einzelne Beiträge ansehe. Was die Rechte im Ausland ausgeht, bin ich ganz bei Ihnen: elementare Rechte müssen möglichst global gelten, um ein Mindestmaß an Rechtsschutz für den Einzelnen zu garantieren. Erschreckend das viele Staaten ihren eigenen BürgerInnen nicht einmal einen minimalen Rechtsschutz garantieren. Die EU ist auch in dieser Hinsicht eine positive Ausnahme: darf doch laut EUGH wesentlich Gleiches nicht ungleich behandelt werden. Ein sehr einfacher, aber ebenso schöner Satz, definiert er doch die rechtliche Gleichheit im Rechtsraum der EU für BürgerInnen, aber auch im Bezug auf Handel, Dienstleistungen, einzelstaatliche Gesetze (siehe Scheuers PKW-Maut).
Ansonsten empfehle ich dem Forum die zwei Versionen von "Die 12 Geschworenen". Der Film hat mich, in der Version von 1957, mit Henry Fonda als Nr. 8 und Lee J. Cobb als Nr. 3, zum ausnahms- und kompromisslosen Gegner der Todesstrafe gemacht. Wer die Todesstrafe fordert versuchtdie barbarische Tat mit einer eben solchen barbarischen Tat zu bekämpfen. Ein Staat und eine Gesellschaft  zeigen ihr Verständnis von Zivilisation und Rechtsstaatlichkeit in der ausnahmslosen Ächtung der Todesstrafe!
Herzlichst,
Siebo M. H. Janssen

Majestyk

5. Juni 2026 01:37

@ RMH:
Meine Rechte als Besucher der Niederlande garantiert deren Rechtsstaat, nicht Ihre ominösen Menschenrechte. 
Jenes weltweite Menschenrechtsgelöbnis im Grundgesetz garantiert außerhalb Deutschlands mal gar nichts und bekommt selbst im Inland immer mehr Risse. Außerhalb der eigenen Grenzen kann man Politik nur umsetzen, wenn man Macht hat, siehe US-Intervention in Venezuela. Deutschland ist dazu nicht fähig. Wenn man etwas öffentlich bekundet, was man nicht umsetzen kann, dann ist das eine hohle Phrase. Wenn man es nicht einmal umsetzen will, wie die Geschichte der BRD zeigt, die sich nie zu schade war auch mit den übelsten Lumpen Geschäfte zu machen, ist es zudem Heuchelei. Demnächst verteidigen Sie noch so einen Sinnlossatz wie "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Auch so eine hohle Phrase. Sie schützen gerade eine Sprache, die Recht verdreht. Mit all diesen Menschen- und Völkerrechten, vom Recht auf Asyl ganz zu schweigen wird das Recht der Deutschen doch ausgehebelt. 

SMHJanssen

5. Juni 2026 01:41

PS: Harry Blackmun, ehemaliger Richter am US-Supreme Court war, wie sein Kollege John Paul Stevens, in den Anfangsjahren ein moderater Befürworter der Todesstrafe, z. B. bei Mord an Polizeibeamten oder Kindern. In den ca. 30 Jahren am Supreme Court, wurde er zu einem erbitterten und uneingeschränkten Gegner der Todesstrafe, weil er zahlreiche Fälle erlebt hat in denen nicht das Recht, sondern Rache, Lüge, Klassen- oder Rassenjustiz der Grund für eine Verurteilung waren. In seinem letzten großen Dissent kam Blackmun zu dem Schluss, dass die Todesstrafe niemals gerecht sein kann, weil sie ein Leben gegen ein anderes abwägt. Für ihn gab es, völlig zu Recht, aber kein Leben minderen Werts, sondern nur die Würde die jedem Menschen, auch dem größten Verbrecher, innewohnt. 
Herzlichst,
Siebo M. H. Janssen

Majestyk

5. Juni 2026 01:41

@ Christa:
Wenn Deutschland nicht einmal mehr in der Lage ist geltendes Recht im eigenen Land umzusetzen und dies outsourcen muß, kommt das einem Offenbarungseid gleich. Deutschland braucht keine Partner um abzuschieben, es braucht auch keine outgesourcten Gefängnisse. Nur um sich davor zu drücken, abzuschiebende Personen notfalls mit Gewalt rauszuwerfen und betreffende Länder durch angedrohten Entzug wirtschaftlicher Zusammenarbeit zur Aufnahme zu zwingen.
Glaubt irgendwer ernsthaft Rußland oder China würden mit unerwünschten oder gar illegalen Migranten verhandeln? Indien plant die Ansiedlung von Giftschlangen und Krokodilen an der Grenze zu Bangladesch um Grenzübertritte einzuschränken. Solche ein Denken lobe ich mir. In Deutschland könnte man Drohnen einsetzen. Was Deutschland noch braucht, ist eine Regierung, die sofort die UN-Flüchtlingskonvention kündigt. Kein internationales Recht darf jemals nationales Recht einschränken, wenn man souverän sein will.

Blue Angel

5. Juni 2026 01:55

Grundsätzlich stimme ich RMHs Argumentation zu.
Eine Notwehrhandlung, @Majestyk, auch zur Rettung von Angehörigen oder Unbeteiligten bei/aus akuter Lebensgefahr ist aber natürlich eine ganz andere Sachlage: In so einem Fall bin ich sicher, einen Angreifer notfalls auch töten zu können. 
Für alle anderen Fälle sind m. E. sofortige Haft mit anschließendem Rauswurf aus dem Land in jeder Hinsicht die besseren Varianten. 

tearjerker

5. Juni 2026 06:54

@RMH: Organe werden nur von Personen mit funktionierendem Herz-/Kreislaufsystem entnommen. Wollen Sie zur Diskussion über die Todesstrafe durch die Hintertür auch noch die Folterdebatte beginnen :)?

Dieter Rose

5. Juni 2026 09:13

@RMH 4. Juni 21:49
Wer möchte mit einem solchen Organ leben! Da gibt es doch Untersuchungen, was diese Organverpflanzungen auf einer anderen Ebene als der körperlichen mit dem Empfänger machen meine ich gelesen zu haben.
 

Götz Kubitschek

5. Juni 2026 09:15

Neuralgische Punkte, gute Diskussion, früher Badeschluß.

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