Legislative und Strafjustiz verharren weitgehend in Duldungsstarre. Unsere Rechtsordnung verliert ihren moralischen Ernst und damit den gesellschaftlichen Rückhalt, wenn Schuld nicht proportional beantwortet wird. Auch extreme Schuld. Bis zum Tod.
Das Nachdenken über die gemäß Art. 102 des Grundgesetzes abgeschaffte Todesstrafe bedingt zweifache Offenheit. Einerseits muß man Rechtssysteme als Antwort auf zeitgenössische Probleme sehen. Das fällt nicht leicht, weil wir konditioniert wurden, den Begriff Gesetz als Synonym ewiger Gültigkeit zu verstehen. Dabei ist Gesetz eben nicht in Stein gemeißelt, sondern aus Konventionen gerührt und in Puddingform gegossen.
Zweitens darf man in einer zivilisierten Gesellschaft die grundsätzliche rechtsphilosophische Einordnung erwarten. An was glauben wir? Welche Varianten eines reaktiven Verhaltens stehen unter humanistischen Gesichtspunkten in der Straftheorie zur Verfügung?
Das Bedrohungsszenario ist real. Europa erlebt eine Invasion von meist männlichen, relativ ungebildeten Nicht-Europäern, deren Gewaltpotential selbst in woken staatlichen Statistiken nicht mehr zu verheimlichen ist. Sogar migrantische Frauen sind im Schnitt krimineller und gewalttätiger als der Durchschnitts-Biodeutsche. Unser Land wurde Kristallisationspunkt für importierte Gewalt.
Das Wort Gewalt umschreibt die neue Manifestation allerdings nur abstrakt. Ein „Messernarr“ tötet einen jungen Mann, liest man. „Autos“ fahren in Menschengruppen. Jugendliche haben „Streit“. Eine Fahrkartenkontrolle „eskaliert“. Ein „Obdachloser“ macht Obdachlosensachen mit kleinen Jungs. Und überhaupt befinden sich die meisten „mutmaßlichen“ Macheten-Killer und Vergewaltiger in einem „psychischen Ausnahmezustand“.
Erst der Blick in Gerichtsakten und Vernehmungsprotokolle offenbart die drastische Verschiebung gegenüber dem, woran wir uns als strafbare Gewalt erinnern, als wir uns noch bei Käsebrot und Gürkchen mit Eduard Zimmermann und einem gelegentlichen Reihenhaus-Femizid gruselten. Die Hintergründe der Gewalt in Deutschland haben sich tiefgreifend verändert.
Mahmoud aus der syrischen Stadt Raqqa hatte sich bereits im Jahr 2015 dem IS angeschlossen. Über die sogenannte Balkanroute reiste er im Sommer 2023 nach Deutschland und erhielt Schutzstatus. Zwei Jahre später stürmte er in Bielefeld die Terrasse einer Bar, auf der Fußball-Fans den Aufstieg von Arminia Bielefeld feierten. Mit einem Messer verletzte er vier Männer und eine Frau lebensgefährlich. Eine 27-jährige verlor etwa die Hälfte ihres Blutes. Ihr Freund versuchte den Angreifer trotz erster Stichverletzungen abzuwehren und wurde mehrfach in die Brust getroffen. Ein weiteres Opfer kämpft bis heute mit psychischen Folgen, verlor nach der Tat 30 kg Gewicht und ist arbeitsunfähig.
Mahmoud wohnt nach dem Gerichtsurteil vom 1. Juni diesen Jahres auf Kosten des Staates in einer Strafanstalt und anschließend in Sicherheitsverwahrung. Er macht vermutlich einen Sprachkurs, holt den Schulabschluss nach, absolviert eventuell eine Berufsausbildung in NRW als „Mediengestalter Digital und Print“. Er bekommt Betreuung von Therapeuten. Sport und die Pflege sozialer Beziehungen sind wichtiger Bestandteil der langfristigen Lebensgestaltung bei diesem Strafmaß. Werkstätten, Musik, Malerei und andere kreative Arbeiten werden angeboten. Falls er in Schwerte untergebracht sein sollte, hat er vielleicht Lust auf Poetry Slam? Oder er engagiert sich in einer coolen Band bei „Rock hinter Gittern“, wie in der JVA Gelsenkirchen?
Bei einer verbleibenden Lebenserwartung von 50 Jahren kostet die Gemeinschaft der Deutschen das Leben von Mahmoud noch rund 5 Millionen Euro. Auch die Opfer seiner grausamen Tat finanzieren ihn täglich über ihre Steuern. Ein alternatives Szenario mit Todesstrafe hätte seine Exekution ermöglicht. Er war „voll schuldfähig“
Das Grauen hat eine neue Dimension angenommen. In Deutschland und dem benachbarten Ausland. Einem Handwerker wird in seiner Mittagspause auf offener Straße der Arm abgehakt. Eine Mutter wird mit geplatztem Schädel unter einem Amok-Auto hervorgezogen, nachdem sie eben noch in der Fußgängerzone Spaghetti-Eis löffelte. Besuchern einer Disko werden die Augen ausgestochen oder die Hoden abgerissen und in deren Münder gestopft. Frauen werden in unvorstellbaren Variationen vergewaltigt. Mitten in einem deutschen Stadtpark. Von bis zu elf jungen Migranten gleichzeitig.
Minderjährige Mädchen werden mit abgebrochenen Whiskey-Flaschen oder entsicherten Schusswaffen vaginal und anal so lange penetriert, bis sie gebärunfähig sind, oder verbluten. Damit sie sich nicht wehrt, wurde einer jungen Frau die Zunge auf einem Holzblock festgenagelt. Ein anderer Täter brennt den Buchstaben M auf das Gesäß seines Opfers. Sie sollte sich lebenslang an seinen Namen erinnern: Mohammed.
Es ist grauenvoll, aber wichtig, sich diese expliziten Schilderungen anzutun. Es ist nicht ganz einfach, die Quellen dafür zu recherchieren. Das Internet sperrt sie häufig. Manche KI versagt mit rot hervorgehobenen Warnhinweisen den Dienst. Und doch ist es notwendig, sich mit den Fakten ohne euphemistischen Filter zu beschäftigen.
Wir haben es nicht mehr mit der gewohnten Kriminalität als Bestandteil der westlichen Zivilisation zu tun, sondern mit einer Explosion des Bösen, deren Konsequenzen wir (und die Medien) nur zu gern verdrängen. Wir müssen uns fragen, ob bestimmte Verbrechen den Tod des Täters zur Folge haben sollten. Wenn die Furcht vor krimineller Gewalt größer wird als die Furcht vor dem Gesetz, beginnt das Monopol des Staates zu erodieren. Hans-Magnus Enzensberger schrieb in seinen Aussichten auf den Bürgerkrieg:
Wir machen uns etwas vor, wenn wir glauben, es herrsche Frieden, nur weil wir immer noch unsere Brötchen holen können, ohne von Heckenschützen abgeknallt zu werden.
In der Straftheorie wird akademisch darüber gestritten, warum der Staat strafen darf und welche Funktionen Strafe haben kann. Im Vordergrund stehen Vergeltung, Abschreckung und Prävention, sowie der Schutz der Gesellschaft. Renommierte Strafrechtler wie Tatjana Hörnle sehen darüber hinaus eine kommunikative Funktion. Strafe als öffentliche Mitteilung der Grenzüberschreitung. Dagegen stehen restaurative Ansätze, wie der Täter-Opfer-Ausgleich.
Immanuel Kant hat sich mit Fragen der Strafjustiz bereits vor über 200 Jahren beschäftigt. Die Metaphysik der Sitten bietet dazu ein kurzes, aber prägnantes Kapitel, welches Bezugspunkt vieler juristischer Dissertationen und Kommentare wurde. Strafe war für Kant ein Automatismus der Gerechtigkeit. Er plädierte für die Balance aus Schuld und Strafe. Ein Mörder muss nicht sterben, weil es abschreckt und der Gesellschaft nützt (ohnehin fraglich nach heutigem Kenntnisstand), sondern weil die Gerechtigkeit es verlangt.
50 Jahre nach Kant nahm Hegel das Thema auf. In Grundlinien der Philosophie des Rechts verteidigt er Gesetze als Garant und Beleg von Freiheit. Eine Straftat ist demnach die Negation von Freiheit. Die Gesellschaft muss diese Negation negieren. Die Negation der Negation ist ein spektakulärer Ansatz. Hegels Formel zur Straftheorie lautet:
Die Verletzung, die dem Verbrecher widerfährt, ist nicht nur an sich gerecht — als gerecht ist sie zugleich sein an sich seiender Wille, ein Dasein seiner Freiheit, sein Recht; sondern sie ist auch ein Recht für den Verbrecher selbst, das in seinem vorhandenen Willen, in seiner Handlung gesetzt ist.
Strafe ist für Hegel also nicht nur etwas, das dem Verbrecher angetan wird, sondern etwas, das aus seiner Handlung hervorgeht. Hegel meint, ein Recht des Verbrechers auf Strafe zu erkennen.
Man könnte folgend argumentieren, Strafe sei nicht humanistischen Idealen konzilianter Gesellschaftssysteme unterworfen, sondern direkt an den Grad der kriminellen Negation anzupassen. Besondere Grausamkeit oder besondere Schwere der Schuld führt zu besonderer Schwere der Sanktion, inklusive Todesstrafe.
Die Frage „Dürfen wir das?“ läßt sich lang und breit diskutieren. Vermutlich gilt auch hier das alte Sprichwort „Zwei Juristen, drei Meinungen“. Klar ist aber, dass eine Forderung nach härterem Strafrecht inklusive Todesstrafe weder neu, noch philosophisch oder ethisch ausgeschlossen ist. Die zweite Frage zu diesem Themenkomplex lautet „Geht das überhaupt?“. Und sie sollte womöglich mit der brutalen Klarheit beantwortet werden, die das rechte Umfeld bei vielen anderen Themen als Alternative für Deutschland einzubringen verpflichtet ist: Es muß.
Unseren Reset des Staates müssen wir in diversen Feldern vorbereiten. Ein großer Teil der politisch notwendigen Neuausrichtung bewegt sich dabei in immer gleichen chronologischen Phasen: Tabu, Aufreger, Flüsterparole, Gemeingut, Platitüde. Von Martin Sellners Abhandlung über Remigration in Buchform zu Olaf Scholz Forderung nach massenhafter Remigration auf dem Titel eines „Leitmediums“ war ein fließender Übergang zu beobachten.
Was passiert also, wenn die AfD ein lautes Nachdenken über die Todesstrafe fordert? Die öffentliche Kritik in der Tabu-Phase lässt sich schablonenhaft voraussehen. Man wird der Partei „Stammtischparolen“ vorwerfen. Man wird die juristische Forderung mit Vergleichen zur NS-Zeit diskreditieren. Man wird darauf hinweisen, dass die AfD nicht umsetzbare Hirngespinste einbringt, weil supranationale Fesseln und demokratische Regularien angeblich dagegen stehen. Wir wissen aber: Wer ewige Hürden akzeptiert, verzögert oft nur das Unvermeidbare.
Selbstverständlich muss die Idee der Strafrechtsverschärfung inklusive Todesstrafe sorgfältig durchdacht sein. Die AfD hat große Ressourcen innerhalb und außerhalb der Partei, solche Ziele vorzubereiten. Ein Aspekt wird die Frage der Mehrheitsverhältnisse in der Legislative. Unsere Gegner beweisen aber gerade täglich an diversen anderen Stellen, wie man solche demokratischen Prozesse elegant „anpasst“. Da können wir lernen.
Ein anderer Aspekt wird der Umgang mit Schuldfähigkeit und psychischer Beeinträchtigung zum Zeitpunkt der Tat. Grundsätze dazu wurden 1843 in England formuliert, nachdem der paranoide Tischler Daniel M’Naghten jemanden erschoß, den er für den Premierminister hielt. Erstmals wurde Unzurechnungsfähigkeit in einem Verfahren berücksichtigt. Der Freispruch sorgte für einen öffentlichen Aufschrei und für Entsetzen bei Königin Victoria, die Druck auf die Regierung und die Gerichtsbarkeit ausübte. M’Naghten wurde in die Psychiatrie eingeliefert und starb dort 22 Jahre später.
Unzurechenbarkeit wegen krankhafter Realitätsferne ist aber nur eine Variante der Verteidigung bei schwerer Kriminalität. Der in den USA vom American Law Institute entwickelte MCP-Test (Modal Penal Code) versucht eher herauszufinden, ob es dem Täter trotz Einbettung in die Realität vielleicht nicht möglich war, korrekt zu handeln. Die Sophistendiskussion des Strafrechts.
Eine AfD als operativer Arm der größten gesellschaftlichen Bewegung Deutschlands, ist geradezu verpflichtet, alternative Lösungsansätze in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens zu präsentieren. Nur so erhält sie ihren Vorsprung vor dem Kartell. Nur so zeigt sie die Einzigartigkeit in der Ausstattung ihrer politischen Marke. Deutschland rettet man vor allem über Leuchtturm-Themen wie Remigration, Abschaffung der Lohnsteuer, Lustration des tiefen Staates, neue nationale Souveränität, Einführung der Todesstrafe.
Kirsten Heisig, die emphatische Richterin aus Neukölln forderte vor anderthalb Jahrzehnten bereits das Ende der Geduld. Sie wollte schnellere Prozesse und konsequentere Strafen. Ihre Thesen und Warnungen wurden damals überraschend breit diskutiert. Sie selbst hat die mentale Belastung nicht ertragen. Anfang Juni 2010 verschwand sie und wurde kurz darauf im Tegeler Forst erhängt aufgefunden.
Joerg
Die geschilderten Beispiele sind schwer zu ertragen. Noch schwerer erträglich ist die Erkenntnis, dass sich die Situation seit Kirsten Heisigs Buch vor 16 Jahren noch um ein Vielfaches verschlimmert hat.
Wie man beispielsweise nach der Kölner Silvesternacht 2015/16 noch die Parteien wählen kann,die die Schuld daran trugen, ist mir unverständlich.
Ein Rechtssystem nicht für allgemein harmonisches Schönwetter, sondern als konkrete Reaktion auf konkrete Straftaten...Ich bin dafür!