Todesstrafe

von Wiggo Mann -- Das Ende der Geduld hieß ein Buch der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig. Sie schrieb bereits im Jahr 2010, daß wir die Welle der Gewalt nicht hinnehmen dürfen, die mit jungen arabischen und afrikanischen Tätern nach Europa schwappt. Seitdem sind aus jugendlichen Tätern erwachsene Täter geworden. Aus der Welle wurde ein Tsunami.

Legis­la­ti­ve und Straf­jus­tiz ver­har­ren weit­ge­hend in Dul­dungs­star­re. Unse­re Rechts­ord­nung ver­liert ihren mora­li­schen Ernst und damit den gesell­schaft­li­chen Rück­halt, wenn Schuld nicht pro­por­tio­nal beant­wor­tet wird. Auch extre­me Schuld. Bis zum Tod.

Das Nach­den­ken über die gemäß Art. 102 des Grund­ge­set­zes abge­schaff­te Todes­stra­fe bedingt zwei­fa­che Offen­heit. Einer­seits muß man Rechts­sys­te­me als Ant­wort auf zeit­ge­nös­si­sche Pro­ble­me sehen. Das fällt nicht leicht, weil wir kon­di­tio­niert wur­den, den Begriff Gesetz als Syn­onym ewi­ger Gül­tig­keit zu ver­ste­hen. Dabei ist Gesetz eben nicht in Stein gemei­ßelt, son­dern aus Kon­ven­tio­nen gerührt und in Pud­ding­form gegossen.

Zwei­tens darf man in einer zivi­li­sier­ten Gesell­schaft die grund­sätz­li­che rechts­phi­lo­so­phi­sche Ein­ord­nung erwar­ten. An was glau­ben wir? Wel­che Vari­an­ten eines reak­ti­ven Ver­hal­tens ste­hen unter huma­nis­ti­schen Gesichts­punk­ten in der Straf­theo­rie zur Verfügung?

Das Bedro­hungs­sze­na­rio ist real. Euro­pa erlebt eine Inva­si­on von meist männ­li­chen, rela­tiv unge­bil­de­ten Nicht-Euro­pä­ern, deren Gewalt­po­ten­ti­al selbst in woken staat­li­chen Sta­tis­ti­ken nicht mehr zu ver­heim­li­chen ist. Sogar migran­ti­sche Frau­en sind im Schnitt kri­mi­nel­ler und gewalt­tä­ti­ger als der Durch­schnitts-Bio­deut­sche. Unser Land wur­de Kris­tal­li­sa­ti­ons­punkt für impor­tier­te Gewalt.

Das Wort Gewalt umschreibt die neue Mani­fes­ta­ti­on aller­dings nur abs­trakt. Ein „Mes­ser­narr“ tötet einen jun­gen Mann, liest man. „Autos“ fah­ren in Men­schen­grup­pen. Jugend­li­che haben „Streit“. Eine Fahr­kar­ten­kon­trol­le „eska­liert“. Ein „Obdach­lo­ser“ macht Obdach­lo­sen­sa­chen mit klei­nen Jungs. Und über­haupt befin­den sich die meis­ten „mut­maß­li­chen“ Mache­ten-Kil­ler und Ver­ge­wal­ti­ger in einem „psy­chi­schen Ausnahmezustand“.

Erst der Blick in Gerichts­ak­ten und Ver­neh­mungs­pro­to­kol­le offen­bart die dras­ti­sche Ver­schie­bung gegen­über dem, wor­an wir uns als straf­ba­re Gewalt erin­nern, als wir uns noch bei Käse­brot und Gür­k­chen mit Edu­ard Zim­mer­mann und einem gele­gent­li­chen Rei­hen­haus-Femi­zid gru­sel­ten. Die Hin­ter­grün­de der Gewalt in Deutsch­land haben sich tief­grei­fend verändert.

Mah­moud aus der syri­schen Stadt Raq­qa hat­te sich bereits im Jahr 2015 dem IS ange­schlos­sen. Über die soge­nann­te Bal­kan­rou­te reis­te er im Som­mer 2023 nach Deutsch­land und erhielt Schutz­sta­tus. Zwei Jah­re spä­ter stürm­te er in Bie­le­feld die Ter­ras­se einer Bar, auf der Fuß­ball-Fans den Auf­stieg von Armi­nia Bie­le­feld fei­er­ten. Mit einem Mes­ser ver­letz­te er vier Män­ner und eine Frau lebens­ge­fähr­lich. Eine 27-jäh­ri­ge ver­lor etwa die Hälf­te ihres Blu­tes. Ihr Freund ver­such­te den Angrei­fer trotz ers­ter Stich­ver­let­zun­gen abzu­weh­ren und wur­de mehr­fach in die Brust getrof­fen. Ein wei­te­res Opfer kämpft bis heu­te mit psy­chi­schen Fol­gen, ver­lor nach der Tat 30 kg Gewicht und ist arbeitsunfähig.

Mah­moud wohnt nach dem Gerichts­ur­teil vom 1. Juni die­sen Jah­res auf Kos­ten des Staa­tes in einer Straf­an­stalt und anschlie­ßend in Sicher­heits­ver­wah­rung. Er macht ver­mut­lich einen Sprach­kurs, holt den Schul­ab­schluss nach, absol­viert even­tu­ell eine Berufs­aus­bil­dung in NRW als „Medi­en­ge­stal­ter Digi­tal und Print“. Er bekommt Betreu­ung von The­ra­peu­ten. Sport und die Pfle­ge sozia­ler Bezie­hun­gen sind wich­ti­ger Bestand­teil der lang­fris­ti­gen Lebens­ge­stal­tung bei die­sem Straf­maß. Werk­stät­ten, Musik, Male­rei und ande­re krea­ti­ve Arbei­ten wer­den ange­bo­ten. Falls er in Schwer­te unter­ge­bracht sein soll­te, hat er viel­leicht Lust auf Poet­ry Slam? Oder er enga­giert sich in einer coo­len Band bei „Rock hin­ter Git­tern“, wie in der JVA Gelsenkirchen?

Bei einer ver­blei­ben­den Lebens­er­war­tung von 50 Jah­ren kos­tet die Gemein­schaft der Deut­schen das Leben von Mah­moud noch rund 5 Mil­lio­nen Euro. Auch die Opfer sei­ner grau­sa­men Tat finan­zie­ren ihn täg­lich über ihre Steu­ern. Ein alter­na­ti­ves Sze­na­rio mit Todes­stra­fe hät­te sei­ne Exe­ku­ti­on ermög­licht. Er war „voll schuldfähig“

Das Grau­en hat eine neue Dimen­si­on ange­nom­men. In Deutsch­land und dem benach­bar­ten Aus­land. Einem Hand­wer­ker wird in sei­ner Mit­tags­pau­se auf offe­ner Stra­ße der Arm abge­hakt. Eine Mut­ter wird mit geplatz­tem Schä­del unter einem Amok-Auto her­vor­ge­zo­gen, nach­dem sie eben noch in der Fuß­gän­ger­zo­ne Spa­ghet­ti-Eis löf­fel­te. Besu­chern einer Dis­ko wer­den die Augen aus­ge­sto­chen oder die Hoden abge­ris­sen und in deren Mün­der gestopft. Frau­en wer­den in unvor­stell­ba­ren Varia­tio­nen ver­ge­wal­tigt. Mit­ten in einem deut­schen Stadt­park. Von bis zu elf jun­gen Migran­ten gleichzeitig.

Min­der­jäh­ri­ge Mäd­chen wer­den mit abge­bro­che­nen Whis­key-Fla­schen oder ent­si­cher­ten Schuss­waf­fen vagi­nal und anal so lan­ge pene­triert, bis sie gebär­un­fä­hig sind, oder ver­blu­ten. Damit sie sich nicht wehrt, wur­de einer jun­gen Frau die Zun­ge auf einem Holz­block fest­ge­na­gelt. Ein ande­rer Täter brennt den Buch­sta­ben M auf das Gesäß sei­nes Opfers. Sie soll­te sich lebens­lang an sei­nen Namen erin­nern: Mohammed.

Es ist grau­en­voll, aber wich­tig, sich die­se expli­zi­ten Schil­de­run­gen anzu­tun. Es ist nicht ganz ein­fach, die Quel­len dafür zu recher­chie­ren. Das Inter­net sperrt sie häu­fig. Man­che KI ver­sagt mit rot her­vor­ge­ho­be­nen Warn­hin­wei­sen den Dienst. Und doch ist es not­wen­dig, sich mit den Fak­ten ohne euphe­mis­ti­schen Fil­ter zu beschäftigen.

Wir haben es nicht mehr mit der gewohn­ten Kri­mi­na­li­tät als Bestand­teil der west­li­chen Zivi­li­sa­ti­on zu tun, son­dern mit einer Explo­si­on des Bösen, deren Kon­se­quen­zen wir (und die Medi­en) nur zu gern ver­drän­gen. Wir müs­sen uns fra­gen, ob bestimm­te Ver­bre­chen den Tod des Täters zur Fol­ge haben soll­ten. Wenn die Furcht vor kri­mi­nel­ler Gewalt grö­ßer wird als die Furcht vor dem Gesetz, beginnt das Mono­pol des Staa­tes zu ero­die­ren. Hans-Magnus Enzens­ber­ger schrieb in sei­nen Aus­sich­ten auf den Bür­ger­krieg:

Wir machen uns etwas vor, wenn wir glau­ben, es herr­sche Frie­den, nur weil wir immer noch unse­re Bröt­chen holen kön­nen, ohne von Hecken­schüt­zen abge­knallt zu werden.

In der Straf­theo­rie wird aka­de­misch dar­über gestrit­ten, war­um der Staat stra­fen darf und wel­che Funk­tio­nen Stra­fe haben kann. Im Vor­der­grund ste­hen Ver­gel­tung, Abschre­ckung und Prä­ven­ti­on, sowie der Schutz der Gesell­schaft. Renom­mier­te Straf­recht­ler wie Tat­ja­na Hörn­le sehen dar­über hin­aus eine kom­mu­ni­ka­ti­ve Funk­ti­on. Stra­fe als öffent­li­che Mit­tei­lung der Grenz­über­schrei­tung. Dage­gen ste­hen restau­ra­ti­ve Ansät­ze, wie der Täter-Opfer-Ausgleich.

Imma­nu­el Kant hat sich mit Fra­gen der Straf­jus­tiz bereits vor über 200 Jah­ren beschäf­tigt. Die Meta­phy­sik der Sit­ten bie­tet dazu ein kur­zes, aber prä­gnan­tes Kapi­tel, wel­ches Bezugs­punkt vie­ler juris­ti­scher Dis­ser­ta­tio­nen und Kom­men­ta­re wur­de. Stra­fe war für Kant ein Auto­ma­tis­mus der Gerech­tig­keit. Er plä­dier­te für die Balan­ce aus Schuld und Stra­fe. Ein Mör­der muss nicht ster­ben, weil es abschreckt und der Gesell­schaft nützt (ohne­hin frag­lich nach heu­ti­gem Kennt­nis­stand), son­dern weil die Gerech­tig­keit es verlangt.

50 Jah­re nach Kant nahm Hegel das The­ma auf. In Grund­li­ni­en der Phi­lo­so­phie des Rechts ver­tei­digt er Geset­ze als Garant und Beleg von Frei­heit. Eine Straf­tat ist dem­nach die Nega­ti­on von Frei­heit. Die Gesell­schaft muss die­se Nega­ti­on negie­ren. Die Nega­ti­on der Nega­ti­on ist ein spek­ta­ku­lä­rer Ansatz. Hegels For­mel zur Straf­theo­rie lautet:

Die Ver­let­zung, die dem Ver­bre­cher wider­fährt, ist nicht nur an sich gerecht — als gerecht ist sie zugleich sein an sich sei­en­der Wil­le, ein Dasein sei­ner Frei­heit, sein Recht; son­dern sie ist auch ein Recht für den Ver­bre­cher selbst, das in sei­nem vor­han­de­nen Wil­len, in sei­ner Hand­lung gesetzt ist.

Stra­fe ist für Hegel also nicht nur etwas, das dem Ver­bre­cher ange­tan wird, son­dern etwas, das aus sei­ner Hand­lung her­vor­geht. Hegel meint, ein Recht des Ver­bre­chers auf Stra­fe zu erkennen.

Man könn­te fol­gend argu­men­tie­ren, Stra­fe sei nicht huma­nis­ti­schen Idea­len kon­zi­li­an­ter Gesell­schafts­sys­te­me unter­wor­fen, son­dern direkt an den Grad der kri­mi­nel­len Nega­ti­on anzu­pas­sen. Beson­de­re Grau­sam­keit oder beson­de­re Schwe­re der Schuld führt zu beson­de­rer Schwe­re der Sank­ti­on, inklu­si­ve Todesstrafe.

Die Fra­ge „Dür­fen wir das?“ läßt sich lang und breit dis­ku­tie­ren. Ver­mut­lich gilt auch hier das alte Sprich­wort „Zwei Juris­ten, drei Mei­nun­gen“. Klar ist aber, dass eine For­de­rung nach här­te­rem Straf­recht inklu­si­ve Todes­stra­fe weder neu, noch phi­lo­so­phisch oder ethisch aus­ge­schlos­sen ist. Die zwei­te Fra­ge zu die­sem The­men­kom­plex lau­tet „Geht das über­haupt?“. Und sie soll­te womög­lich mit der bru­ta­len Klar­heit beant­wor­tet wer­den, die das rech­te Umfeld bei vie­len ande­ren The­men als Alter­na­ti­ve für Deutsch­land ein­zu­brin­gen ver­pflich­tet ist: Es muß.

Unse­ren Reset des Staa­tes müs­sen wir in diver­sen Fel­dern vor­be­rei­ten. Ein gro­ßer Teil der poli­tisch not­wen­di­gen Neu­aus­rich­tung bewegt sich dabei in immer glei­chen chro­no­lo­gi­schen Pha­sen: Tabu, Auf­re­ger, Flüs­ter­pa­ro­le, Gemein­gut, Pla­ti­tü­de. Von Mar­tin Sell­ners Abhand­lung über Remi­gra­ti­on in Buch­form zu Olaf Scholz For­de­rung nach mas­sen­haf­ter Remi­gra­ti­on auf dem Titel eines „Leit­me­di­ums“ war ein flie­ßen­der Über­gang zu beobachten.

Was pas­siert also, wenn die AfD ein lau­tes Nach­den­ken über die Todes­stra­fe for­dert? Die öffent­li­che Kri­tik in der Tabu-Pha­se lässt sich scha­blo­nen­haft vor­aus­se­hen. Man wird der Par­tei „Stamm­tisch­pa­ro­len“ vor­wer­fen. Man wird die juris­ti­sche For­de­rung mit Ver­glei­chen zur NS-Zeit dis­kre­di­tie­ren. Man wird dar­auf hin­wei­sen, dass die AfD nicht umsetz­ba­re Hirn­ge­spins­te ein­bringt, weil supra­na­tio­na­le Fes­seln und demo­kra­ti­sche Regu­la­ri­en angeb­lich dage­gen ste­hen. Wir wis­sen aber: Wer ewi­ge Hür­den akzep­tiert, ver­zö­gert oft nur das Unvermeidbare.

Selbst­ver­ständ­lich muss die Idee der Straf­rechts­ver­schär­fung inklu­si­ve Todes­stra­fe sorg­fäl­tig durch­dacht sein. Die AfD hat gro­ße Res­sour­cen inner­halb und außer­halb der Par­tei, sol­che Zie­le vor­zu­be­rei­ten. Ein Aspekt wird die Fra­ge der Mehr­heits­ver­hält­nis­se in der Legis­la­ti­ve. Unse­re Geg­ner bewei­sen aber gera­de täg­lich an diver­sen ande­ren Stel­len, wie man sol­che demo­kra­ti­schen Pro­zes­se ele­gant „anpasst“. Da kön­nen wir lernen.

Ein ande­rer Aspekt wird der Umgang mit Schuld­fä­hig­keit und psy­chi­scher Beein­träch­ti­gung zum Zeit­punkt der Tat. Grund­sät­ze dazu wur­den 1843 in Eng­land for­mu­liert, nach­dem der para­no­ide Tisch­ler Dani­el M’Naghten jeman­den erschoß, den er für den Pre­mier­mi­nis­ter hielt. Erst­mals wur­de Unzu­rech­nungs­fä­hig­keit in einem Ver­fah­ren berück­sich­tigt. Der Frei­spruch sorg­te für einen öffent­li­chen Auf­schrei und für Ent­set­zen bei Köni­gin Vic­to­ria, die Druck auf die Regie­rung und die Gerichts­bar­keit aus­üb­te. M’Naghten wur­de in die Psych­ia­trie ein­ge­lie­fert und starb dort 22 Jah­re später.

Unzu­re­chen­bar­keit wegen krank­haf­ter Rea­li­täts­fer­ne ist aber nur eine Vari­an­te der Ver­tei­di­gung bei schwe­rer Kri­mi­na­li­tät. Der in den USA vom Ame­ri­can Law Insti­tu­te ent­wi­ckel­te MCP-Test (Modal Penal Code) ver­sucht eher her­aus­zu­fin­den, ob es dem Täter trotz Ein­bet­tung in die Rea­li­tät viel­leicht nicht mög­lich war, kor­rekt zu han­deln. Die Sophis­ten­dis­kus­si­on des Strafrechts.

Eine AfD als ope­ra­ti­ver Arm der größ­ten gesell­schaft­li­chen Bewe­gung Deutsch­lands, ist gera­de­zu ver­pflich­tet, alter­na­ti­ve Lösungs­an­sät­ze in jedem Bereich des gesell­schaft­li­chen Lebens zu prä­sen­tie­ren. Nur so erhält sie ihren Vor­sprung vor dem Kar­tell. Nur so zeigt sie die Ein­zig­ar­tig­keit in der Aus­stat­tung ihrer poli­ti­schen Mar­ke. Deutsch­land ret­tet man vor allem über Leucht­turm-The­men wie Remi­gra­ti­on, Abschaf­fung der Lohn­steu­er, Lus­tra­ti­on des tie­fen Staa­tes, neue natio­na­le Sou­ve­rä­ni­tät, Ein­füh­rung der Todesstrafe.

Kirs­ten Hei­sig, die empha­ti­sche Rich­te­rin aus Neu­kölln for­der­te vor andert­halb Jahr­zehn­ten bereits das Ende der Geduld. Sie woll­te schnel­le­re Pro­zes­se und kon­se­quen­te­re Stra­fen. Ihre The­sen und War­nun­gen wur­den damals über­ra­schend breit dis­ku­tiert. Sie selbst hat die men­ta­le Belas­tung nicht ertra­gen. Anfang Juni 2010 ver­schwand sie und wur­de kurz dar­auf im Tege­ler Forst erhängt aufgefunden.

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Kommentare (1)

Joerg

4. Juni 2026 11:06

Die geschilderten Beispiele sind schwer zu ertragen. Noch schwerer erträglich ist die Erkenntnis, dass sich die Situation seit Kirsten Heisigs Buch vor 16 Jahren noch um ein Vielfaches verschlimmert hat.
Wie man beispielsweise nach der Kölner Silvesternacht 2015/16 noch die Parteien wählen kann,die die Schuld daran trugen, ist mir unverständlich. 
Ein Rechtssystem nicht für allgemein harmonisches Schönwetter, sondern als konkrete Reaktion auf konkrete Straftaten...Ich bin dafür!