Seither wird über Remigration gestritten, gewarnt und polemisiert. Politiker erklären den Begriff zum Tabu, andere übernehmen ihn. Medien arbeiten sich daran ab, während Umfragen regelmäßig zeigen, daß einzelne damit verbundene Forderungen breite Zustimmung finden.
Doch eine Frage stellt sich nach wie vor: Was bedeutet Remigration ganz konkret, wenn sie nicht mehr nur als politische Forderung formuliert, sondern tatsächlich umgesetzt werden soll? Um diese Frage zu beantworten, wurde vor wenigen Monaten das Institut für Remigration gegründet.
Einen Anlaß für konkrete Planungen mit der Chance auf Umsetzung bietet nun die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Denn dort hat die AfD nun, nach ihrem fulminanten Wahlerfolg, reelle Chancen auf Regierungsverantwortung.
Doch ist eine Remigrationspolitik auf Landesebene überhaupt möglich? Auf den ersten Blick scheint der Handlungsspielraum begrenzt. Das materielle Asyl‑, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht wird zum größten Teil vom Bund beziehungsweise von der Europäischen Union bestimmt. Ein Bundesland kann weder eigenmächtig die Grenzen schließen noch das Asylrecht abschaffen oder das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend verändern.
Daraus allerdings zu folgern, daß eine Landesregierung migrationspolitisch weitgehend machtlos wäre, ist falsch. Denn zwischen dem Gesetz und seiner tatsächlichen Anwendung liegt der Vollzug. Und ein erheblicher Teil dieses Vollzugs findet auf Landes- und Kommunalebene statt. Hinzu kommen eigene Kompetenzen bei Behördenorganisation, Polizei, Ordnungsverwaltung, Unterbringung, Bildung, Förderpolitik, Bau- und Kommunalrecht sowie beim Landeshaushalt.
Genau diese Handlungsspielräume untersucht unser vor wenigen Tagen veröffentlichtes Policy Paper „Landesremigration – Umkehr des Bevölkerungsaustauschs in Sachsen-Anhalt“. Dessen Kernthese lautet: Begrenzte Gesetzgebungskompetenzen bedeuten keine migrationspolitische Ohnmacht. Daraus ergeben sich folgende sechs Punkte:
1. Die AfD hat bereits vorgelegt: Zunächst muß man festhalten, daß die AfD Sachsen-Anhalt selbst bereits eine ganze Reihe weitreichender Vorschläge gemacht hat: eine „Task Force Abschiebungen“, eine „Stabsstelle Remigration“ samt Remigrationsbeauftragtem, zusätzliche Abschiebehaftkapazitäten, die Priorisierung ausreisepflichtiger Straftäter und Gefährder, eine restriktivere Nutzung behördlicher Ermessensspielräume, Maßnahmen zur Identitätsklärung, Sachleistungen und Arbeitsgelegenheiten sowie verschiedene Bundesratsinitiativen.
Das Mercator Forum Migration und Demokratie (MIDEM) der TU Dresden zählt bei der AfD nicht weniger als 86 migrations- und integrationspolitische Wahlversprechen. Migration und Integration nehmen laut Studie 18,2 Prozent des gesamten Regierungsprogramms ein. Noch wichtiger ist ein anderer Befund: Ein erheblicher Teil dieser Vorhaben kann tatsächlich von einer Landesregierung umgesetzt werden. Eine AfD-Regierung könnte die bisherige Migrations- und Integrationspolitik Sachsen-Anhalts daher, so die Autoren, „fundamental ändern“. Damit bestätigt ausgerechnet eine Institution, die politisch kaum im Verdacht steht, unserem Anliegen nahezustehen, einen entscheidenden Ausgangspunkt unseres Policy Papers.
2. Vom Maßnahmenkatalog zur Strategie: Das Ziel unseres Papers ist nun nicht, das bestehende AfD-Programm lediglich um weitere Forderungen zu ergänzen, sondern die vorhandenen Ansätze zu systematisieren und weiterzuentwickeln. Dafür unterscheiden wir zunächst drei rechtlich unterschiedliche Zielgruppen:
- Ausreisepflichtige und Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht,
- rechtmäßig aufhältige Ausländer sowie
- eingebürgerte beziehungsweise deutsche Staatsangehörige.
Denn ein vollziehbar Ausreisepflichtiger ist anders zu behandeln als jemand mit Aufenthaltstitel oder deutscher Staatsangehörigkeit. Diesen Gruppen stehen drei Säulen gegenüber: hoheitliche Remigration, strukturelle Remigration und demografisch-kulturelle Flankierung.
- Hoheitliche Remigration betrifft den klassischen Vollzug: Identitätsklärung, Passbeschaffung, freiwillige Ausreise und Abschiebung.
- Strukturelle Remigration setzt dort an, wo eine unmittelbare Aufenthaltsbeendigung nicht möglich ist, und betrifft unter anderem Leistungen, Unterbringung, Statusverfestigung, Schattenwirtschaft, Förderpolitik und Parallelgesellschaften.
- Die demografische Flankierung richtet den Blick wiederum auf die einheimische Bevölkerung: auf Familiengründung, Rückkehr abgewanderter Sachsen-Anhalter und einen positiven innerdeutschen Wanderungssaldo.
Aus diesen Ebenen ergibt sich das eigentliche strategische Ziel: Remigrationsmaximierung – die koordinierte Nutzung aller verfügbaren Möglichkeiten.
3. Vom Verwalten zum Vollziehen: Ein konkretes Beispiel dafür ist unser Vorschlag für ein Landesamt für Remigration. Die AfD fordert bereits eine Stabsstelle, einen Remigrationsbeauftragten und eine Task Force Abschiebungen. Wir gehen einen Schritt weiter und schlagen vor, zentrale Aufgaben dauerhaft in einer spezialisierten Landesbehörde zu bündeln: Identitätsklärung, Passbeschaffung, freiwillige Rückkehr, Rückführung und schwierige aufenthaltsbeendende Verfahren.
Entscheidend ist dabei ein landesweites Bestandsmanagement. Für jeden vollziehbar Ausreisepflichtigen muß klar sein: Warum wird er geduldet? Ist seine Identität geklärt? Welche Dokumente fehlen? Welche Mitwirkung wurde verlangt? Was verhindert aktuell den Vollzug? Und was ist der nächste Schritt? Dazu kommt eine landesweite Duldungs- und Mitwirkungsrevision. Langjährige Duldungen dürfen nicht einfach Jahr für Jahr fortgeschrieben werden, sondern müssen systematisch neu geprüft werden. Der Staat muss aufhören, den Aufenthalt bloß zu verwalten und stattdessen den Vollzug auf tatsächliche Aufenthaltsbeendigung auszurichten.
4. Gegen Parallelgesellschaften: Ein zweites Beispiel geht deutlich über klassische Abschiebepolitik hinaus: das Quartiersstabilisierungsgesetz. Vorbild ist funktional die dänische Parallelgesellschaftspolitik. Besonders belastete Quartiere sollen anhand objektiver sozialer, sicherheitsbezogener und struktureller Kriterien identifiziert werden. Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, greift ein ressortübergreifender Quartiersplan. Dazu können stärkere Polizeipräsenz, Gewerbe- und Schwarzarbeitskontrollen, Wohnungs- und Belegungssteuerung, Bildungsmaßnahmen, Änderungen bei der Förderpolitik sowie städtebauliche Eingriffe gehören.
Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Integrationspolitik liegt im Ziel: Parallelgesellschaften sollen nicht immer besser verwaltet, sondern ihre weitere Verfestigung verhindert und bestehende Strukturen schrittweise aufgebrochen werden. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, was wir unter struktureller Remigration verstehen.
5. Von der Forderung zum Regierungsprogramm: Doch wie soll eine Landesregierung das nun alles umsetzen? Um diese Frage zu beantworten, haben wir zusätzlich ein 100-Tage-Programm entwickelt. Denn es braucht klare Prioritäten. Zu Beginn stehen jene Maßnahmen, die unmittelbar eingeleitet werden können:
- Behörden und Zuständigkeiten neu ordnen,
- Ausreisefälle vollständig erfassen,
- Duldungen überprüfen,
- einheitliche Standards bei Identitätsklärung und Passbeschaffung schaffen und
- Prioritätsverfahren für Straftäter und Gefährder einleiten.
Danach folgen jene Projekte, die Landesrecht, zusätzliche Infrastruktur oder eine vertiefte juristische Prüfung erfordern. Und dort, wo die Landeskompetenz tatsächlich endet, muss Sachsen-Anhalt über den Bundesrat Reformen auf Bundesebene anstoßen. Diese Grenzen sind keineswegs ein Argument gegen Landesremigration. Im Gegenteil: Erst eine Regierung, die ihre eigenen Möglichkeiten tatsächlich ausschöpft, kann glaubwürdig zeigen, welche Hindernisse im Bundes- oder Europarecht liegen – und welche bislang schlicht auf mangelnden politischen Willen zurückzuführen waren.
6. Das Schaufenster Sachsen-Anhalt: Damit wären wir wieder bei der Wahl am 6. September. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt tatsächlich erstmals Regierungsverantwortung übernehmen, hätte das weit über das Bundesland hinaus Bedeutung. Auch für die Remigrationsdebatte. Denn zum ersten Mal würde Remigration nicht nur als oppositionelle Forderung oder metapolitischer Begriff fungieren, sondern als konkrete Regierungs- und Verwaltungspraxis.
Natürlich würde dabei nicht alles funktionieren. Manche Maßnahmen werden juristisch eingeschränkt werden. Manche Vorhaben werden sich als administrativ schwieriger erweisen als gedacht. Andere werden Bundes- oder Europarecht berühren und deshalb zunächst nur über den Bundesrat vorangetrieben werden können. Aber genau darin liegt der Wert eines solchen Versuchs
Sachsen-Anhalt könnte zum Remigrationsmusterland werden – als politisches Labor, in dem sichtbar wird, welche Möglichkeiten ein einzelnes Bundesland tatsächlich besitzt.
Hinzu kommt der “Schaufenster-Effekt”: Eine erfolgreiche Landesregierung könnte praktisch vorführen, dass eine alternative Migrationspolitik innerhalb der bestehenden staatlichen Ordnung tatsächlich möglich ist. Das wäre nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa von Bedeutung.
Remigration ist inzwischen ein gesetzter Begriff. Nun muß sich zeigen, ob daraus auch Regierungspraxis werden kann. Als Institut werden wir genau daran in den nächsten Monaten und Jahren intensiv arbeiten – weit über Sachsen-Anhalt hinaus.
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Philipp Huemer ist Geschäftsführer des in Wien ansässigen Instituts für Remigration.