von Erik Lommatzsch –
An diesem Tag war der Regenbogen kein gutes Omen. Erschienen war er am Vormittag des 15. Mai 1525 über dem Hausberg bei Frankenhausen, unmittelbar vor einer der größten Schlachten des Deutschen Bauernkrieges. Verschanzt in ihrer Wagenburg, waren die Aufständischen des Frankenhäuser Haufens hier versammelt, vermehrt um einige Mühlhäuser.
Der charismatische Prediger Thomas Müntzer hatte sich an die Spitze des Rebellenheers gestellt. Als spiritueller, nicht als militärischer Führer verstand er sich, zumal ihm zu letzterem auch von wohlwollender Seite die Fähigkeiten abgesprochen wurden. Müntzer verfolgte, bar jeden Selbstzweifels, seine Mission: die Wiedererrichtung des Reiches Gottes.
Entsprechend stimmte er die Versammelten auf den bevorstehenden Kampf mit den drei den Hausberg umlagernden Fürstenheeren ein, als deren wichtigster Befehlshaber Landgraf Philipp von Hessen galt. Am Vortag hatten die Aufständischen Angriffe aus dem Fürstenheer zurückschlagen können. Dieses hatte sich nun taktisch vorteilhaft aufgestellt, vor allem hinsichtlich der auf die Wagenburg gerichteten Geschütze, und war durch die erst an diesem Morgen eingetroffenen Truppen Herzog Georgs von Sachsen noch einmal verstärkt worden.
Müntzer predigte mitreißend, man sang den Pfingstchoral »Komm zu uns, Schöpfer, Heiliger Geist«, als der Artilleriebeschuß auf die Wagenburg begann, der Sturm der Söldner folgte. Militärhistoriker machen darauf aufmerksam, daß die Predigt ein günstiger Moment für den Angriff gewesen sein müsse, da die Aufständischen an einem Punkt konzentriert gewesen seien und die Wagenburg nur unzureichend geschützt gewesen sei.
Bei den ersten Einschlägen gab sich Müntzer noch siegesgewiß. Im Vertrauen auf die – greifbare – Unterstützung Gottes rief er seinen Mitstreitern zu, »kein Geschütz würde euch schaden«. Was tatsächlich folgte, waren panische Fluchtversuche, planloses Auseinanderlaufen, von Gegenwehr konnte keine Rede sein.
Das unter der euphemistischen Bezeichnung »Schlacht bei Frankenhausen« firmierende Ereignis ist weit treffender mit dem Begriff »Schlachten« zu beschreiben. Man habe »alles, was ergriffen, erstochen«, berichtete Philipp von Solms, der im Heer des Landgrafen von Hessen diente. Dieser verfaßte ebenfalls einen Bericht, in dem er das Erstechen der Gegner wiederholt deutlich herausstellte. Ein Hohlweg wurde fortan als Blutrinne bezeichnet, bis heute der offizielle Straßenname.
Die Bilanz bei den Aufständischen war verheerend: Von den etwa 8000 Beteiligten kamen wohl über drei Viertel zu Tode, 600 wurden gefangengenommen. Die Forschung stellt die von Siegerseite überlieferte Zahl von lediglich sechs Gefallenen auf der Seite der über 6000 Mann umfassenden Truppen der Fürsten nicht in Frage.
Der deutsche Bauernkrieg stellt sich als eine Vielzahl von einzelnen Erhebungen dar, beginnend im Juni 1524 im südwestdeutschen Stühlingen, endend im Juli 1526 mit der Niederschlagung des Salzburger Aufstandes. Für den Thüringer Raum ist er im engeren Sinne lediglich auf wenige Wochen, auf den Zeitraum von Mitte April 1525 bis zur Schlacht bei Frankenhausen, zu datieren.
Eine Reihe von Ursachen läßt sich für den Bauernkrieg anführen, ohne letztlich den Grund für die umfassenden Erhebungen vollständig befriedigend erklären zu können. Aufbegehren gegen Abgaben, Frondienste oder den Zehnt, die landschaftliche Kleinteiligkeit oder eine kleinteilige politische Zersplitterung, die mitunter gleichzeitige Abhängigkeitsverhältnisse gegenüber mehreren Herren zur Folge hatte, kurz, die sozioökonomischen Gründe waren zweifelsfrei maßgeblich.
Im bilanzierenden Rückblick gelten sie jedoch gegenüber den rechtlichen und politischen Anliegen als nachgeordnet. Man setzte sich etwa gegen die Ausdehnung der landesherrlichen Gerichtsherrschaft zur Wehr.
Bei den Aufständischen handelte es sich in der Regel nicht um verelendete Bevölkerungsgruppen. Günther Franz formulierte in seiner erstmals 1933 erschienenen grundlegenden Studie, daß es ihnen darum gegangen sei, »die Stellung im politischen Leben« zu erringen, »die ihnen ihrer wirtschaftlichen Lage nach zukam«. Das mündlich überlieferte, von der Herrschaft immer weiter ausgehöhlte Alte Recht sollte wiederhergestellt werden.
Die Aufständischen werden zwar oft vereinfachend als Bauern klassifiziert, jedoch handelt es sich hier eher um ein Synonym für den »Gemeinen Mann«. Für den 2017 verstorbenen Historiker Peter Blickle, der den Bauernkrieg als »Revolution des Gemeinen Mannes« verstanden wissen wollte, stand dieser für Untertanen in einem umfassenderen Sinn. Es waren all diejenigen, die einer Herrschaft unterstanden, also neben Bauern auch Bürger oder Bergknappen, die die Aufstände trugen. Nicht zum »Gemeinen Mann« zählen jedoch die ihm Nachgeordneten – wie Knechte, Fahrende oder Söldner.
Mitunter schreibt die Forschung der Reformation lediglich die Funktion eines Auslösers und Katalysators des Bauerkrieges zu. Dies dürfte zu kurz greifen, die Verwebung war dichter, wenn auch weniger im Sinne der von Ostblock-Historikern entwickelten These einer »frühbürgerlichen Revolution«.
Das Evangelium als alleiniger Maßstab, die Errichtung einer neuen Ordnung, das durch die Lehren der Reformatoren legitimierte Vorgehen der Aufständischen, der Anspruch, selbst die Reformation zu vollziehen, das Vorgehen gegen den praktizierten kirchlichen Amtsmißbrauch – all dies charakterisierte den Bauernkrieg ebenso wie die rein säkularen Bestrebungen. Die genannten Ursachen waren für das gesamte Aufstandsgebiet auszumachen und somit auch für Thüringen.
In seinem luziden, bei aller ideologischen Absicht und politischen Intention nach wie vor lesenswerten, 1850 erschienenen Essay Der deutsche Bauernkrieg formulierte Friedrich Engels:
Nur in Thüringen unter dem direkten Einfluß Müntzers und an einzelnen Orten unter dem seiner Schüler wurde die plebejische Fraktion der Städte von dem allgemeinen Sturm so weit fortgerissen, daß das embryonische proletarische Element in ihr momentan die Oberhand über alle anderen Fraktionen der Bewegung bekam.
Diese Episode bilde »den Kulminationspunkt des ganzen Bauernkriegs« und gruppiere sich »um seine großartigste Gestalt, um Thomas Müntzer«.
Zumindest mit der Heraushebung der Persönlichkeit Müntzers für die Aufstände im Thüringer Raum und der Betonung der von Müntzer intendierten völligen Neugestaltung der politischen Ordnung ist Engels recht zu geben. Müntzers historische Bedeutung steigt zudem, wenn man auch das nicht Realisierte, das Vorgedachte in das Urteil einbezieht.
Tatsächlich ist bei Müntzer ein Bemühen erkennbar, die lokale Kleinteiligkeit der Interessen hintanzustellen zugunsten einer umfassenden Veränderung. Allerdings: Müntzer hatte sich zwar vom Reformator zum Revolutionär gewandelt, sein Ziel war und blieb jedoch das Reich Gottes. Die sich daraus ergebenden gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Verschiebungen waren dem nachgeordnet und lediglich eine Folge.
Die Maxime »Omnia sunt commnia«, alles gehöre allen, zu der sich Müntzer auch noch nach seiner Festnahme nach der Schlacht bei Frankenhausen bekannte, ließ sich in die marxistische Auffassung vom Sozialrevolutionär Müntzer einordnen, gründete jedoch in seinem Verständnis vom Willen Gottes.
Der um 1490 geborene Theologe, der auch mittels einer Liturgiereform das Evangelium in deutscher Sprache vermittelte, beschränkte sich in seinen reformatorischen Bemühungen zunächst auf – klar formulierte – Kritik am Gebaren des Klerus. Nach und nach entwickelte Müntzer aber seine – nicht systematisch ausgearbeitete – Lehre, der ein dualistisches Weltbild zugrunde lag. Danach hatten die Auserwählten Gottes den Kampf gegen die Gottlosen aufzunehmen, und zwar aktiv.
Am Ende sah er es als Aufgabe der Auserwählten Gottes, die vom Glauben abgefallene Obrigkeit zu vernichten. Aus dem 13. Kapitel des Römerbriefes des Paulus leitete er, im Gegensatz zu Martin Luther, der hier eine Mahnung zur Obrigkeitshörigkeit sah, nicht nur ein Widerstandsrecht, sondern schließlich auch eine Widerstandspflicht ab.
Als Träger seiner Ideen hatte Müntzer selbst lange die Obrigkeit gesehen, allerdings auch gedroht: Wenn sie ihrer – von Müntzer als göttlichem Willen ausgemachten – Aufgabe nicht nachkäme, so würde ihr »das Schwert genommen«. Müntzer verwendete diese Formulierung mehrfach, so etwa während der sogenannten Fürstenpredigt, die er am 13. Juli 1524 in Allstedt gehalten hatte. Erst als die Obrigkeit sein Ansinnen zurückwies, kam für Müntzer dem Volk die entscheidende Rolle bei der Errichtung des Reiches Gottes zu.
Thüringen war politisch zersplittert, die einflußreichsten Herren waren die Sachsen, die albertinische und die ernestinische Linie der Wettiner, letztere führte auch die Kurwürde. Ein relativ geschlossenes Territorium, zu dem das Eichsfeld und Erfurt zählten, unterstand dem Mainzer Erzbischof. Müntzer wirkte seit August 1524 in der freien Reichsstadt Mühlhausen, hier traf er auf den ehemaligen Zisterzienser Heinrich Pfeiffer, der als reformatorischer Prediger auftrat.
Müntzers Intentionen folgend, gründeten beide im September 1524 den »Ewigen Bund Gottes«, der sich eine militärische Ordnung gab. Nach dem Versuch einer Erhebung wurden beide vertrieben, sie konnten allerdings zurückkehren. Im März wurde der »Ewige Rat« als Stadtregiment in Mühlhausen eingesetzt.
Ein bemerkenswertes Detail mag sein, daß gerade in der Mitgliedschaft auf Lebenszeit ein Vorteil gegenüber einer turnusgemäßen Wahl gesehen wurde. So könne sich der Amtsinhaber weniger leicht der Verantwortung entziehen, denn sollte er nicht »Recht tun und Unrecht lassen«, drohte ihm die Todesstrafe.
Der Beginn des Bauernkrieges in Thüringen wird mit den Aufständen in Fulda am 18. April und in Hersfeld am 21. April 1525 und deren Übergreifen datiert, mit der Entstehung des Werrahaufens am 18. April und der Erhebung in Salza am 25. April. Der Mühlhäuser und der Thüringer Haufen bildeten sich wenig später, weitere kamen hinzu. Insgesamt wurde für die Bauernhaufen in Thüringen eine Stärke von etwa 63 500 Mann errechnet.
Die kurze Periode des Bauernkrieges in dieser Region war gekennzeichnet von – kaum verbundenen – Erhebungen, Zügen der Bauernhaufen, der erzwungenen Annahme von Forderungen, in der Regel vorgebracht in Form von »Artikeln«, oder der Enteignung und der Absetzung von adeligen Herren, die sich als »Brüder« den Aufständischen anschließen mußten. Plünderungen und Zerstörungen, insbesondere von Klöstern, genannt sei stellvertretend Volkenroda, waren an der Tagesordnung.
Unterwerfen mußten sich etwa die Grafen Ernst von Hohnstein und Botho zu Stolberg oder die Grafen von Gleichen. Graf Günther von Schwarzburg unterzeichnete nun als »Gunther der Jüngere, Vorsteher christlicher Gemeind, geborener von Schwarzburg«. Der ebenfalls unterworfene Graf Wilhelm von Henneberg glaubte erkannt zu haben: »Sie wollen weder uns noch sonst gar keinen Herrn haben, sondern Gott sei ihr Herr.« Der Salzaer Amtmann Sittich von Berlepsch mußte auf die »Zwölf Artikel« schwören und den Aufständischen folgen.
Graf Johann von Henneberg, der als Koadjutor des vertriebenen Abts von Fulda wirkte, erhielt die Möglichkeit, in seiner Residenz zu verbleiben, unter Oberhoheit der Aufständischen, als »Fürst von Buchen«. Dies war wohl der einmalige Fall, in dem während des Bauernkrieges einem Adeligen die Fürstenwürde durch das Volk übertragen worden war.
Die Mühlhäuser zogen, entgegen dem ausdrücklichen Wunsch Müntzers, der umfassendere Vorstellungen hatte, Anfang Mai 1525 durch das Eichsfeld, vor allem hatten sie hier die Beute im Blick, plünderten, zerstörten, schleppten fort.
Nachdem Martin Luther im April 1524 schon einmal Thüringen bereist hatte, versuchte er Anfang Mai 1525 mittels einer abermaligen Reise auf die Aufständischen einzuwirken, auf Resonanz stieß er kaum. Mit seiner nach der – seitens der Aufständischen begangenen – Bluttat von Weinsberg verfaßten Schrift Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern hatte er sich eindeutig positioniert. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise, einst Schutzpatron Luthers, hingegen schrieb am 14. April:
Vielleicht hat man den armen Leuten zu solchem Aufruhr Ursache gegeben […]. Will es Gott also so haben, so wird es so ausgehen, daß der gemeine Mann regieren soll.
Vom Regieren waren die Aufständischen in Thüringen weit entfernt. Nach den Anfangserfolgen ließen sie sich vielfach beschwichtigen. Die Zusicherung, daß konkreten Forderungen im lokalen Rahmen nachgegeben werde, hieß für sie, das Unternehmen zu beenden. In der Auseinandersetzung zwischen radikalen und gemäßigten Kräften hatten die gemäßigten in der Regel die Oberhand.
Inkonsequent zog die – zahlenmäßig bedeutendste – Aufstandsbewegung, der Erfurter Haufen, immerhin 10 000 Mann, nach der Besetzung der Stadt wieder ab. Von Plänen, einen »Ewigen Rat« wie in Mühlhausen zu installieren oder ein Weiterzug nach Naumburg und Pforta, blieb nicht mehr viel übrig. Die Mansfelder Bergknappen wurden mit Versprechungen ruhiggestellt.
Der Salzaer Haufen scheiterte vor Weißensee, nahe Erfurt, in Salza selbst setzten sich die Gemäßigten durch. Der Werrahaufen löste sich nach der Erfüllung von Forderungen auf, sein Anführer Hans Sippel wurde hingerichtet.
Am 10. Mai 1525 begab Müntzer sich mit einer geringen Zahl von Mühlhäusern zum Frankenhäuser Haufen. Im Angesicht der bevorstehenden großen Auseinandersetzung schrieb er am 12. Mai 1525 an einen seiner persönlichen Hauptwidersacher, den Grafen Ernst von Mansfeld:
Sag an, du elender bedürftiger Madensack, wer hat dich zu einem Fürsten über das Volk gemacht, das Gott mit seinem teuren Blut erworben hat? […] Wirst du dich nicht demütigen vor den Kleinen, so wird dir eine ewige Schande vor der ganzen Christenheit auf den Hals fallen […] du bist der Christenheit zu nichts nütze
Nach dem kläglichen Ende bei Frankenhausen sprach Müntzer in der Gefangenschaft, möglicherweise auch unter der Folter, in einem Schreiben vom 17. Mai 1525 vom Volk, »das mich nicht verstanden hat, sondern nur auf Eigennutz gesehen hat«. Am 27. Mai 1527 wurde er enthauptet, Kopf und Körper wurden zur Abschreckung aufgestellt. Luther beklagte sich noch 1531 über den regen Besuch des Ortes, an dem nunmehr wohl lediglich noch der Schädel zu sehen gewesen sein dürfte. Er hatte Sorge, Müntzer könne als Heiliger verehrt werden.
Was ist für die Aufständischen vom Bauernkrieg geblieben? Die vielfach getätigten herrschaftlichen Zusagen wurden nach der Niederschlagung in der Regel ignoriert. Mit Mühe sind einige Erleichterungen von materiellen Bedrückungen und die Berufungsmöglichkeit vor dem Reichskammergericht als Folge zu erkennen, alles im Bestreben, ähnlichen Aufständen vorzubeugen. Die Erhebung, die erhebliches Potential gehabt hätte, nicht nur in Thüringen, steht im Rückblick weitgehend isoliert und diente erst später wieder als ideeller Anknüpfungspunkt.