Antifaschismus – vom linksradikalen Kampfbegriff zum staatstragenden Axiom

pdf der Druckfassung aus Sezession 5 / April 2004

sez_nr_5von Thomas Drescher

„Wer vom Faschismus redet, darf vom Kapitalismus nicht schweigen“ Max Horkheimer, 1939

„NPD, Republikaner und DVU unterscheide ich nicht....Das hieße, Scheiße nach Geruch sortieren.“ Gerhard Glogowski, ehemaliger Niedersächsischer Innenminister 1998

Was haben das gesellschaftstheoretische Diktum eines Protagonisten der Kritischen Theorie und die sich fäkalsprachlicher Elemente bedienenden Auslassungen über rechte Kleinparteien eines SPD-Landesministers gemeinsam? Beide vereinfachen die Komplexität sozialer beziehungsweise politischer Verhältnisse, indem sie Differenzen negieren. Der eine jene von totalitären und nicht-totalitären Herrschaftssystemen und deren gesellschaftlichen Grundlagen, der andere die inhaltlichen und programmatischen Unterschiede zwischen Rechtsradikalismus, Konservatismus und Rechtspopulismus. Sie können das tun, weil diese von ihnen inkriminierten Phänomene ihrem Selbstverständnis nach das absolut „Andere“ ihres eigenen politischen und moralischen Wollens darstellen. Beide sind dem Geist jenes „Mythos“ verpflichtet, der uns im Folgenden beschäftigen wird – dem „Antifaschismus“.

Ver­gleicht man die eher spär­lich vor­han­de­ne wis­sen­schaft­li­che Lite­ra­tur, die sich kri­tisch mit dem The­ma „Anti­fa­schis­mus“ aus­ein­an­der­setzt, so kann man als gemein­sa­men Nen­ner die Iden­ti­fi­ka­ti­on von Anti­fa­schis­mus als einem Bestand­teil von (links-)extremistischer bezie­hungs­wei­se tota­li­tä­rer Ideo­lo­gie iden­ti­fi­zie­ren. Eine Ideo­lo­gie kann ver­stan­den wer­den als eine wert­be­zo­ge­ne Form der Gesell­schafts­be­schrei­bung. Ideo­lo­gien sind in moder­nen Gesell­schaf­ten ein funk­tio­na­les Äqui­va­lent zu den – nicht mehr vor­han­de­nen – gerin­ger gene­ra­li­sier­ten Rol­len­ori­en­tie­run­gen stän­di­scher Gesell­schaf­ten. Ihre Funk­ti­on ist dabei eine genu­in poli­ti­sche – sie ori­en­tie­ren und legi­ti­mie­ren kol­lek­ti­ves Han­deln. Der Rekurs auf Wer­te erspart in All­tags­si­tua­tio­nen ein stän­di­ges Sich-Rück­ver­si­chern-Müs­sen der eige­nen Hand­lungs­prä­mis­sen. Wer­te haben dabei den gro­ßen kom­mu­ni­ka­ti­ven Vor­teil, im Nor­mal­fall insi­nu­iert wer­den zu können.
Es stellt sich nun die Fra­ge, wann eine Ideo­lo­gie als „extre­mis­tisch” oder „tota­li­tär” zu gel­ten hat. Hier­zu gibt es eine Viel­zahl von Erklä­rungs- und Defi­ni­ti­ons­ver­su­chen. Eini­ge heben vor allem auf den Aspekt der Anwen­dung bezie­hungs­wei­se Befür­wor­tung phy­si­scher Gewalt als Mit­tel poli­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zung ab. Damit ist ein für Extre­mis­mus kon­sti­tu­ti­ves Moment bezeich­net, gleich­zei­tig blei­ben wich­ti­ge Dimen­sio­nen – vor allem auf seman­ti­scher Ebe­ne – außer Acht. Eine zwei­te Strö­mung folgt dem tota­li­ta­ris­mus­theo­re­ti­schen Erklä­rungs­an­satz. Hier wird in nuce mit einer Binär­klas­si­fi­ka­ti­on gear­bei­tet, deren bei­de Wer­te (Demo­kra­tie einer­seits, Extre­mis­mus ande­rer­seits), sich wech­sel­sei­tig exklu­siv defi­nie­ren. Also: Extre­mis­mus äußert sich in Demo­kra­tie­feind­lich­keit, Demo­kra­tie ist wesent­lich Ableh­nung jeg­li­cher Art von Extre­mis­mus. Demo­kra­tie kann einer sol­chen Begriffs­be­stim­mung zufol­ge per defi­ni­tio­nem kei­ne tota­li­tä­ren Eigen­schaf­ten auf­wei­sen. Auch Ver­än­de­rungs­pro­zes­se in Rich­tung der einen oder ande­ren Herr­schafts­form sind mit einer sol­chen Klas­si­fi­ka­ti­on schlecht erfaßbar.

Eine drit­te Grup­pe von Erklä­run­gen arbei­tet mit dem Begriff der Rigi­di­tät. Die­ses Kon­zept fand Ver­wen­dung vor allem in sozi­al­psy­cho­lo­gi­schen Stu­di­en wie denen von Ador­no und Hork­hei­mer zum „auto­ri­tä­ren Cha­rak­ter“, wur­de dort aber in ers­ter Linie mit Rechts­extre­mis­mus respek­ti­ve Faschis­mus kon­no­tiert. Um die­se theo­re­ti­sche Ein­sei­tig­keit berei­nigt, kann jedoch der Rigi­di­täts­be­griff ein guter Aus­gangs­punkt für die wei­te­ren Aus­füh­run­gen sein:
Kom­mu­ni­ka­ti­ons­theo­re­tisch gespro­chen han­delt es sich bei Rigi­di­tät um eine bestimm­te Art der Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung, und zwar unter struk­tu­rel­lem Aspekt um eine den jewei­li­gen Ver­hält­nis­sen unan­ge­mes­se­ne, unter­kom­ple­xe Form der Beob­ach­tung, pro­zes­su­al gese­hen hin­ge­gen um einen Denk- bezie­hungs­wei­se Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stil, der ten­den­zi­ell auf eine De-Optio­na­li­sie­rung, also eine Beschnei­dung von Alter­na­ti­ven, hinausläuft.
Rigi­di­tät ist die­sem Ver­ständ­nis nach ein all­ge­mei­nes Phä­no­men sinn­ver­ar­bei­ten­der Sys­te­me. Das bedeu­tet, Rigi­di­tät ist als Ten­denz allen kom­mu­ni­ka­ti­ven Pro­zes­sen, also auch den poli­ti­schen (unab­hän­gig von der kon­kre­ten Herr­schafts­form!) inhä­rent. Unter­schie­de poli­ti­scher Sys­te­me bestehen dem­nach in der gra­du­el­len Aus­prä­gung von Rigi­di­tät. Extre­mis­mus und Tota­li­ta­ris­mus ste­hen als Erschei­nungs­for­men am alter­na­tiv­ar­men Ende eines Rigi­di­täts-Kon­ti­nu­ums. Sie kön­nen theo­re­tisch aber auch im Namen demo­kra­ti­scher Wer­te auf­tre­ten. Das ande­re Ende die­ses Kon­ti­nu­ums bil­det aber nicht die Demo­kra­tie, son­dern hier ist eher an Erschei­nun­gen sozia­ler Entro­pie, an Anar­chie und Ano­mie, zu denken.
Der Vor­teil eines sich in die­ser Abs­trak­ti­ons­la­ge befind­li­chen Theo­rie­ar­ran­ge­ments liegt in der Eröff­nung neu­er Ver­gleichs- und Refle­xi­ons­mög­lich­kei­ten. Ande­ren­falls distinkt zu behan­deln­de Phä­no­me­ne wie der Ein­satz phy­si­scher Gewalt, die Ver­wen­dung bestimm­ter argu­men­ta­ti­ver Stra­te­gien sowie Mecha­nis­men der Exklu­si­on miß­li­e­bi­ger Mei­nun­gen und Per­so­nen aus dem media­len und öffent­li­chen Dis­kurs (wie Rede- und Auf­tritts­ver­bo­te und ‑behin­de­run­gen, mora­li­sche Anpran­ge­run­gen, „Bann­wort“- Zuschrei­bun­gen und so wei­ter) wer­den unter dem Gesichts­punkt ihrer funk­tio­na­len Äqui­va­lenz hin­sicht­lich der Siche­rung bestimm­ter Dis­kurs­pra­xen ver­gleich­bar. Gleich­zei­tig las­sen sich Pro­zes­se einer zuneh­men­den oder abneh­men­den Rigi­di­sie­rung iden­ti­fi­zie­ren. Ein sol­ches Begriffs­de­sign zwingt aber auch zur Sorg­falt bezüg­lich sei­ner Ver­wen­dung, um Infla­tio­nie­run­gen – und damit dem Ver­lust an Aus­sa­ge­kraft – vorzubeugen.
Fragt man nun noch­mals nach den Bestim­mun­gen extre­mis­ti­scher Ideo­lo­gien, erge­ben sich vor die­sem Hin­ter­grund des gera­de Erläu­ter­ten zwei Spe­zi­fi­ka: auf der Ebe­ne der ideo­lo­gie­lei­ten­den Wer­te zeich­net sich Extre­mis­mus dadurch aus, daß er mit „ultra-rigi­den“, dua­len For­men arbei­tet, etwa „Gut-Böse“, „Gläu­bi­ger-Ungläu­bi­ger“, „Ari­er-Jude“ und so wei­ter. Alle Erschei­nun­gen wer­den ent­we­der dem einen oder dem ande­ren Wert zuge­ord­net. Ter­ti­um non datur.
Auf der pro­gram­ma­ti­schen und der Hand­lungs­ebe­ne macht sich die Rigi­di­tät in der Bereit­schaft zur bezie­hungs­wei­se der rea­len Aus­übung von phy­si­scher Gewalt bemerk­bar. Unser Gewalt­ver­ständ­nis hebt also nicht nur auf die phy­sisch-orga­ni­schen Vor­gän­ge von Gewalt­an­wen­dung ab, son­dern ver­steht die­se eben als auf De-Optio­na­li­sie­rung gerich­te­te Form der Kom­mu­ni­ka­ti­on unter Zuhil­fe­nah­me des mensch­li­chen Kör­pers bezie­hungs­wei­se ande­rer Arte­fak­te (Waf­fen und so weiter).

Zur wei­te­ren inhalt­li­chen Bestim­mung des Anti­fa­schis­mus ist noch­mals auf sei­ne ideo­lo­gi­sche Posi­ti­on als inte­gra­ler Bestand­teil des Links­extre­mis­mus zu ver­wei­sen. Er teilt mit die­sem auf Wert­ebe­ne die Uto­pie einer ega­li­tä­ren Gesell­schaft als Posi­tiv­for­mu­lie­rung sei­nes Wer­te-Duals. Die spe­zi­el­le Ori­en­tie­rungs­leis­tung des Anti­fa­schis­mus besteht jedoch in der Bestim­mung des Nega­tiv­wer­tes, also in der Reduk­ti­on hete­ro­ge­ner poli­ti­scher und gesell­schaft­li­cher Phä­no­me­ne auf die Faschis­mus­for­mel. Durch die pro­gram­ma­ti­sche Beto­nung der Not­wen­dig­keit des poli­ti­schen Kamp­fes kommt es dar­über hin­aus zu einer stän­dig mit­lau­fen­den Hand­lungs­auf­for­de­rung. Eine der­art kon­zi­pier­te Ideo­lo­gie ermög­licht Selbst­le­gi­ti­ma­ti­on, garan­tiert Zukunfts­si­cher­heit (es wird immer etwas „zu tun“ geben!) und erhöht die Bin­nen­so­li­da­ri­tät der Eigen­grup­pe („Anti­fa­schis­ten“) sowie deren Mobilisierungschancen.
Bedeu­te­te im Zuge des Auf­kom­mens der ita­lie­ni­schen fasci di com­bat­ti­men­to sowie der Faschis­ti­schen Par­tei Mus­so­li­nis Anti­fa­schis­mus zunächst eine Hal­tung der inner­ita­lie­ni­schen Oppo­si­ti­on, die sowohl von bür­ger­li­chen als auch von sozia­lis­tisch-kom­mu­nis­ti­schen und kle­ri­ka­len Kräf­ten ein­ge­nom­men wur­de, ent­wi­ckel­te sich der Begriff schnell mehr und mehr zu einem kom­mu­nis­ti­schen Kampf­in­stru­ment auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne. Die Unter­kom­ple­xi­tät und Rigi­di­tät der kom­mu­nis­tisch gepräg­ten Anti­fa­schis­mus-Ideo­lo­gie zeig­te sich schon in der Feind­be­stim­mung, also in der Exten­si­on des Faschis­mus­be­griffs. Bereits 1924 defi­nier­te man auf dem V. Welt­kon­greß der Kom­in­tern den Faschis­mus als „blo­ßes Kampf­in­stru­ment der Bour­geoi­sie gegen das Pro­le­ta­ri­at”. In die­sem Ver­ständ­nis ist der Faschis­mus eine ter­ro­ris­ti­sche Erschei­nungs­form des Kapi­ta­lis­mus und gleich­zei­ti­ges Anzei­chen von des­sen Nie­der­gang. Auf dem XIII. Ple­num des Exe­ku­tiv­ko­mi­tees der Kom­mu­nis­ti­schen Inter­na­tio­na­le (EKKI) brach­te der Kom­in­tern-Funk­tio­när Geor­gi Dimitroff 1935 die Faschis­mus­de­fi­ni­ti­on in ihre end­gül­ti­ge, bis heu­te von ortho­dox-kom­mu­nis­ti­schen Kräf­ten pro­lon­gier­te Form. Dem­nach gilt der Faschis­mus als „die offe­ne ter­ro­ris­ti­sche Dik­ta­tur der am meis­ten reak­tio­nä­ren, am meis­ten chau­vi­nis­ti­schen und am meis­ten impe­ria­lis­ti­schen Ele­men­te des Finanzkapitals”.
Dies impli­ziert, daß bür­ger­li­che und selbst sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Kräf­te als poten­ti­ell bezie­hungs­wei­se latent faschis­tisch zu den­ken sind. Genau­so wer­den Dif­fe­ren­zen zwi­schen den ver­schie­de­nen Spiel­ar­ten auto­ri­tä­rer Macht­aus­übung nivel­liert. Das Ergeb­nis ist eben jenes simp­le (und daher leicht ver­mit­tel­ba­re) dua­lis­ti­sche Welt­bild, das oben bereits beschrie­ben wurde.
Mit dem Ende des Zwei­ten Welt­krie­ges dien­te der Anti­fa­schis­mus als legi­ti­ma­to­ri­sche Grund­la­ge der DDR sowie als innen­po­li­ti­sches Kampf­in­stru­ment der SED gegen diver­se oppo­si­tio­nel­le Grup­pie­run­gen und Per­so­nen. Bekannt sind die For­mu­lie­run­gen bezüg­lich des Volks­auf­stan­des vom 17. Juni 1953, wo angeb­li­che „faschis­ti­sche Pro­vo­ka­teu­re” in einen kau­sa­len Zusam­men­hang mit dem Aus­bre­chen der Unru­hen gebracht wur­den. Fol­ge­rich­tig sah die SED bei jenen Ereig­nis­sen den „Faschis­mus sein blu­ti­ges Haupt erhe­ben”. Noch 1987 wur­de die Beschlag­nah­mung der (links­al­ter­na­ti­ven) Umwelt­bi­blio­thek der Ber­li­ner Zions­kir­che mit der Behaup­tung legi­ti­miert, man habe dort „faschis­ti­sche Lite­ra­tur” gefun­den. Für die Nach­kriegs­ent­wick­lun­gen im Bereich der Bun­des­re­pu­blik emp­fiehlt es sich, zunächst auf den Klas­si­fi­ka­ti­ons­vor­schlag von Wolf­schlag zurückzugreifen.

Der Autor iden­ti­fi­ziert drei Strömungen:

Zunächst über­win­ter­te – mit mas­si­ver finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung von Sei­ten der DDR – die anti­fa­schis­ti­sche Ideo­lo­gie in den Rei­hen ehe­ma­li­ger Kom­mu­nis­ten und deren Orga­ni­sa­tio­nen. Hier sind als orga­ni­sa­to­ri­sches Rück­grat vor allem die KPD (spä­ter DKP) und der VVN–BdA („Ver­ei­ni­gung der Ver­folg­ten des Nazi­re­gimes – Bund der Anti­fa­schis­ten“) zu nen­nen. All­ge­mei­ne Kenn­zei­chen die­ser Rich­tung sind – neben der ein­deu­tig mar­xis­ti­schen Fun­die­rung – die Behaup­tung der „his­to­ri­schen Kon­ti­nui­tät“ vom Drit­tem Reich zur Bun­des­re­pu­blik, ver­bun­den mit einem Alar­mis­mus, der vor einer stän­dig prä­sen­ten (und stän­dig wach­sen­den) „neo­fa­schis­ti­schen“ Gefahr warnt. Dar­aus ergibt sich die For­de­rung nach „anti­fa­schis­tisch-demo­kra­ti­scher“ Umge­stal­tung. Ana­log zum Selbst­ver­ständ­nis der DDR hat man ein ambi­va­len­tes Ver­hält­nis zu den Begrif­fen Nati­on, Volk und Demo­kra­tie. So wird etwa ein anti­fa­schis­ti­scher Patrio­tis­mus vom nega­tiv besetz­ten bür­ger­li­chen Natio­na­lis­mus (wel­cher nach die­sem Ver­ständ­nis wie­der­um Vor­stu­fe zu Chau­vi­nis­mus und Faschis­mus dar­stellt) unterschieden.
Anfang der sieb­zi­ger Jah­re bil­de­te sich neben die­ser Vari­an­te des Anti­fa­schis­mus eine neue Strö­mung im Zuge der Acht­und­sech­zi­ge­r­und Haus­be­set­zer­be­we­gung her­aus, der „aggres­si­ve Anti­fa­schis­mus“. Die­ser umfaßt sowohl den eher als his­to­ri­sches Kurz­zeit­phä­no­men zu betrach­ten­den Anti­fa­schis­mus der K‑Gruppen und der RAF als auch den – heu­te nach wie vor rele­van­ten – „auto­no­men Anti­fa­schis­mus“. Die „Auto­no­men“ über­nah­men bestimm­te mar­xis­ti­sche und kom­mu­nis­ti­sche Theo­rie­ele­men­te und Schlag­wor­te, haben aber ein weit­aus dif­fu­se­res, „klas­si­sche“ anti­fa­schis­ti­sche Posi­tio­nen tran­szen­die­ren­des Ideen­ar­se­nal, das glei­cher­ma­ßen anar­chis­ti­sche, femi­nis­ti­sche, anti­ras­sis­ti­sche und noch wei­te­re Ideo­lo­ge­me umfaßt. Sie rekru­tie­ren ihre Anhän­ger­schaft vor allem über die Ver­mitt­lung eines spe­zi­fi­schen sub­kul­tu­rel­len Lebens­stils. Sowohl dem „radi­ka­len“ als auch dem „auto­no­men“ Anti­fa­schis­mus war bezie­hungs­wei­se ist ein prin­zi­pi­ell affir­ma­ti­ves Ver­hält­nis zum Ein­satz phy­si­scher Gewalt als poli­ti­sches Mit­tel sowie eine kon­se­quen­te Ableh­nung des Natio­nal­staats- und Volks­ge­dan­kens und folg­lich auch der Bun­des­re­pu­blik als staat­li­ches Gebil­de zu eigen.
Wolf­schlag iden­ti­fi­ziert außer die­sen bei­den eine drit­te anti­fa­schis­ti­sche Strö­mung, den von ihm so genann­ten „Neo-Anti­fa­schis­mus“. Des­sen neue Qua­li­tät liegt unter ande­rem in der Brei­te der ihn tra­gen­den gesell­schaft­li­chen und poli­ti­schen Grup­pie­run­gen: dem alter­na­ti­ven Milieu, den Gewerk­schaf­ten, der Sozi­al­de­mo­kra­tie und Tei­len der evan­ge­li­schen Kir­che. Auf seman­ti­scher Ebe­ne kon­ti­nu­iert und dis­kon­ti­nu­iert er zugleich sowohl die Tra­di­ti­ons­li­ni­en des ortho­do­xen als auch des aggres­si­ven Anti­fa­schis­mus. Er über­win­det ana­chro­nis­ti­sche, ortho­dox-anti­fa­schis­ti­sche Relik­te (Klas­sen­kampf­rhe­to­rik, his­to­ri­sche Ori­en­tie­rung an der Sowjet­uni­on), aber er über­nimmt die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik eines auf die angeb­lich stän­dig prä­sen­te und stän­dig anwach­sen­de neo­fa­schis­ti­sche (oder moder­ner aus­ge­drückt: „rechts­extre­mis­ti­sche“) Gefahr abstel­len­den Alar­mis­mus. Gewalt als Kon­flikt­re­gu­lie­rungs­form wird abge­lehnt, aber man teilt mit dem aggres­si­ven Anti­fa­schis­mus zum Bei­spiel die „anti­ras­sis­ti­sche“ Ori­en­tie­rung, ver­bun­den mit einer Ableh­nung eth­nisch homo­ge­ner Nationalstaaten.

Eines der wich­tigs­ten Distink­ti­ons­kri­te­ri­en des „Neo-Anti­fa­schis­mus“ gegen­über den bei­den ande­ren anti­fa­schis­ti­schen Strö­mun­gen sieht Wolf­schlag in des­sen poli­ti­scher Ver­or­tung in der „Mit­te der Gesell­schaft“ und einer damit ein­her­ge­hen­den prin­zi­pi­ell affir­ma­ti­ven Hal­tung zur BRD als Staats­form. Dies legt für unse­re Zwe­cke einen Per­spek­tiv­wech­sel nahe: Anstel­le der Betrach­tung des Neo-Anti­fa­schis­mus als Unter­strö­mung des „anti­fa­schis­ti­schen Milieus“ beob­ach­ten wir das Phä­no­men nun unter dem Blick­win­kel sei­nes Ein­flus­ses auf das poli­ti­sche Sys­tem und die „öffent­li­che Mei­nung“. Dann erkennt man Pro­zes­se einer „Ero­si­on“ des demo­kra­ti­schen, anti­to­ta­li­tä­ren Kon­sen­ses in Rich­tung Anti­fa­schis­mus / Links­extre­mis­mus bezie­hungs­wei­se – im hier prä­fe­rier­ten Sprach­duk­tus – eine Rigi­di­sie­rung des poli­ti­schen Dis­kur­ses zu Las­ten rech­ter Positionen.
Wel­che Rigi­di­täts­merk­ma­le las­sen sich im „hege­mo­nia­len“ Dis­kurs der BRD-Öffent­lich­keit nach­wei­sen? Zunächst muß auf das Aus­maß an Ritua­li­sie­rung und Tabui­sie­rung im Umgang mit bestimm­ten The­men­be­rei­chen ver­wie­sen wer­den. Sowohl Ritua­le als auch Tabus sind Insti­tu­tio­nen rigi­der Kom­mu­ni­ka­ti­on: Ritua­le durch ihre fest­ge­leg­ten Ablauf­se­quen­zen, wel­che Alter­na­ti­ven aus­schlie­ßen, Tabus (ursprüng­lich magisch-reli­giö­se Insti­tu­tio­nen) durch den Ent­zug des tabui­sier­ten Objek­tes vor pro­fa­nem Zugriff. Die­se „Zugriffs-Ver­wei­ge­rung“ braucht nicht unbe­dingt auf einen phy­si­schen Kon­takt bezo­gen sein, son­dern kann – wie etwa im Juden­tum oder im Islam die Adressa­bi­li­tät Got­tes betref­fend – auch auf ande­ren Ebe­nen grei­fen; in unse­rem Bei­spiel sind sprach­li­che bezie­hungs­wei­se bild­li­che Äuße­run­gen tabuisiert.
Ritua­li­sie­rung und Tabui­sie­run­gen tref­fen wir als Fol­gen jenes „Kul­tes mit der Schuld“ (Heinz Nawra­til), der sei­ne Ursa­che in der nega­ti­ven, ja ant­ago­nis­ti­schen Selbst­be­stim­mung der Bun­des­re­pu­blik in bezug auf die eige­ne Geschich­te, in ers­ter Linie das Drit­te Reich, hat. Betrof­fen sind vor allem die The­men­fel­der deut­sche Geschich­te, natio­na­le Iden­ti­tät sowie der demo­gra­phi­sche bezie­hungs­wei­se Zuwan­de­rungs­dis­kurs. Die Ritua­li­sie­run­gen rei­chen von den Sprach­nor­mie­rungs­ver­su­chen der „poli­ti­schen Kor­rekt­heit“ bis hin zur Viel­zahl der Betroffenheits‑, Erin­ne­rungs- und Bewäl­ti­gungs­ri­tua­le selbst. Tabui­sie­rung erreicht man durch die Set­zung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­bre­chern wie „Aus­län­der­feind­lich­keit“, „Natio­na­lis­mus“ oder „Revi­sio­nis­mus“. Fällt ein der­ar­ti­ges Wort in bezug auf eine vor­ge­tra­ge­ne Posi­ti­on, sind wei­te­re „Ver­un­rei­ni­gun­gen“ des tabui­sier­ten Dis­kurs­fel­des mit der jeweils inkri­mi­nier­ten Mei­nung unzu­läs­sig. Zu den­ken ist aber beim The­ma Tabu vor allem an die Sakra­li­sie­rung und Mythi­fi­zie­rung des Holo­caust, die jede Art der unvor­ein­ge­nom­me­nen Aus­ein­an­der­set­zung ver­hin­dert, ja sogar juris­tisch zu sank­tio­nie­ren droht.
Wei­te­re Rigi­di­sie­run­s­ten­den­zen las­sen sich erken­nen, wenn man der Ope­ra­tio­na­li­sie­rung des Kon­zepts durch den ame­ri­ka­ni­schen Kogni­ti­ons-Psy­cho­lo­gen Mil­ton Rokeach folgt. Für die­sen sind – auf kogni­ti­ver Ebe­ne – unter ande­rem fol­gen­de Merk­ma­le kennzeichnend:

(1) ein hohes Maß an Rejek­ti­on aller vom eige­nen Ori­en­tie­rungs­sys­tem abwei­chen­den Meinungen;
(2) inhalt­li­che oder logi­sche Dis­pa­ri­tät bezie­hungs­wei­se Inkon­sis­ten­zen des eige­nen Orientierungssystems;
(3) gerin­ge Dif­fe­ren­zie­rung der abge­lehn­ten Orientierungssysteme;
(4) eine prin­zi­pi­ell pre­kä­re Wahr­neh­mung von Welt;
(5) die eige­ne Mei­nungs­bil­dung ist von den Vor­ga­ben (externer)Autorität(en) abhängig.

Die­ses Kon­zept – in einem all­ge­mei­nen kom­mu­ni­ka­ti­ons­theo­re­ti­schen Sin­ne ver­stan­den – soll als Grund­la­ge einer kur­zen Ana­ly­se des rezen­ten poli­ti­schen Dis­kur­ses die­nen. Ad 1.: Das Aus­maß an Zurück­wei­sung von miß­li­e­bi­gen Mei­nun­gen kann quan­ti­ta­ti­ver (sie­he auch Punkt 3) oder qua­li­ta­ti­ver Natur sein. Die Qua­li­tät wie­der­um zeigt sich etwa an der Inten­si­tät, mit der man dem poli­ti­schen Geg­ner die Vor­aus­set­zun­gen zur Teil­nah­me an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung abspricht. Sehr rigi­de Stra­te­gien (also sol­che, die mög­li­che Gegen­ar­gu­men­te gar nicht erst auf­kom­men las­sen) sind unter ande­rem Kri­mi­na­li­sie­rung, Psych­ia­tri­sie­rung, Ani­ma­li­sie­rung oder Fäka­li­sie­rung des Geg­ners. All dies beob­ach­ten wir, wenn etwa rech­tes Gedan­ken­gut als „Ver­bre­chen“ (und nicht als Mei­nung) beschrie­ben wird, wenn man die psy­chi­sche Struk­tur rech­ter Per­so­nen – die immer nur „Paro­len“, nie­mals Argu­men­te haben – stets als „dumpf“, „irra­tio­nal“ oder „ver­wirrt“ kenn­zeich­net, wenn sol­chen Per­so­nen impli­zit ihre Huma­ni­tät durch Ver­gleich mit diver­sen Tier­ar­ten (vom Insekt über das Schwein bis zum Blut­hund) abge­spro­chen wird oder man sie gar in Ver­bin­dung mit dem­je­ni­gen Exkre­ment bringt, das farb­lich an die Uni­form der SA-Män­ner erin­nert. Es erstaunt (ad 2.) immer wie­der, mit wel­cher Sou­ve­rä­ni­tät offen­sicht­lich inkon­sis­ten­te Prak­ti­ken und Mei­nun­gen durch­ge­führt bezie­hungs­wei­se vor­ge­tra­gen wer­den kön­nen, ohne daß dies zu Refle­xi­on im öffent­li­chen Raum anregt. Man den­ke an die juris­ti­sche Ungleich­be­hand­lung links- bezie­hungs­wei­se rechts­extrem moti­vier­ter Straf­ta­ten oder die – bei nur eini­ger­ma­ßen genau­er Lek­tü­re sei­ner Rede völ­lig halt­lo­sen – Anti­se­mi­tis­mus­vor­wür­fe gegen Mar­tin Hoh­mann. Die gerin­ge Dif­fe­ren­zie­rung der „Feind“-Bestimmungen zeigt sich (ad 3.) vor allem in der zuneh­men­den seman­ti­schen Ver­schlei­fung der Dif­fe­renz von „rechts“ und „rechts­extrem“ und der Instal­la­ti­on von Asso­zia­ti­ons­ket­ten wie rechts = rechts­extrem = ras­sis­tisch = anti­se­mi­tisch = faschis­tisch und so wei­ter. Die­se Attri­bu­ie­run­gen ver­wei­sen wech­sel­sei­tig auf­ein­an­der und ermög­li­chen somit die fle­xi­ble Hand­ha­bung von Gene­ral­vor­wür­fen gegen miß­li­e­bi­ge poli­ti­sche Posi­tio­nen und Personen.
Die­se wer­den (ad 4) in regel­mä­ßi­gen Abstän­den argu­men­ta­tiv mit Bedro­hungs­sze­na­ri­en ver­knüpft, wel­che sich nicht sel­ten als con­tra­fak­ti­sche Dra­ma­ti­sie­run­gen und Pole­mi­sie­run­gen erwei­sen. Durch eine Über­nah­me sol­cher Stil­ele­men­te, die man vom „ortho­do­xen Anti­fa­schis­mus“, aber auch von den ehe­ma­li­gen „Neu­en Sozia­len Bewe­gun­gen“ kennt, wird ver­sucht, eine auf Dau­er gestell­te „Aus­nah­me­mo­ral“ zu instal­lie­ren, was wie­der­um die Mobi­li­sie­rungs­chan­cen für eige­ne Kam­pa­gnen erhöht. Stich­wor­te hier­für sind aus jüngs­ter Zeit: die Dis­kus­sio­nen um die angeb­li­chen Phä­no­me­ne einer „Brau­nen Armee-Frak­ti­on“, eines laten­ten Anti­se­mi­tis­mus der Deut­schen oder einer all­täg­li­chen Bedro­hung der Bevöl­ke­rung durch rechts­extre­me Gewalt. Ein Auto­ri­täts­be­zug (ad 5.) des poli­ti­schen, his­to­ri­schen und mora­li­schen Dis­kur­ses besteht zum einen in bezug auf Ver­tre­ter jüdi­scher Orga­ni­sa­tio­nen. Der scheint sich qua­si zwangs­läu­fig aus dem Pos­tu­lat der „beson­de­ren his­to­ri­schen Ver­ant­wor­tung“ der Deut­schen gegen­über den Juden zu erge­ben. Als Bei­spiel dafür, wie weit die­se unkri­ti­sche Auto­ri­täts­hö­rig­keit gehen kann, sei auf ein Expe­ri­ment von Ignatz Bubis ver­wie­sen, der die bekann­te Rede Phil­ipp Jen­nin­gers, die die­sen sein Amt kos­te­te, knapp zehn Jah­re spä­ter in Ham­burg (dies­mal unwi­der­spro­chen und unter Bei­fall) noch ein­mal hielt, ohne frei­lich deren wah­re Urhe­ber­schaft auf­zu­de­cken. Aller­dings ist die­se Art von eth­nisch-reli­gi­ös begrün­de­ter Auto­ri­tät nicht abso­lut – der öffent­li­che Druck, der einen Hohe­pries­ter des medi­al ver­mit­tel­ten Gut­men­schen­tums wie Michel Fried­man in eben jenen Medi­en zu einer für ihn sicher­lich mehr als demü­ti­gen­den Ent­schul­di­gung zwang, mag dies exem­pla­risch bele­gen. Mit die­sem Hin­weis soll auch etwa­igen ver­schwö­rungs­theo­re­ti­schen Inter­pre­ta­tio­nen eine Absa­ge erteilt werden.

Zum zwei­ten gibt es Auto­ri­tä­ten, die ihre Stel­lung wis­sen­schaft­li­cher Exper­ti­se ver­dan­ken. Das wäre unpro­ble­ma­tisch, wenn nicht die­se Exper­ti­se auch als poli­ti­sche Waf­fe in Anschlag gebracht wür­de. Dies ist immer dann der Fall, wenn „Rechts­extre­mis­mus­exper­ten“ her­an­ge­zo­gen wer­den, um über, aber nie­mals mit der poli­ti­schen Rech­ten zu reden. Somit ist eine Selbst­ver­ge­wis­se­rung des poli­ti­schen Sys­tems durch Iden­ti­fi­ka­ti­on des „Fein­des“ (des abso­lut „Ande­ren“) mög­lich, die durch kei­ner­lei Argu­men­te die­ses Fein­des selbst zu irri­tie­ren wäre. Die­se Mecha­nis­men – wie die zuvor beschrie­be­nen auch – wider­spre­chen ekla­tant dem sonst so gern von der poli­ti­schen Klas­se und den Mas­sen­me­di­en in Anspruch genom­me­nen Haber­mas­schen Ver­ständ­nis einer deli­be­ra­ti­ven Öffent­lich­keit und des ratio­na­len Dis­kur­ses, in dem Gel­tungs­an­sprü­che gera­de nicht qua Auto­ri­tät, son­dern durch die Bei­brin­gung von ratio­na­len Argu­men­ten begrün­det wer­den sollen.
Den Umschich­tun­gen im poli­ti­schen „Kli­ma” kor­re­spon­die­ren aber auch Ver­än­de­run­gen auf struk­tu­rel­ler Ebe­ne. Per­so­nen und Insti­tu­tio­nen, die in einem „anti­to­ta­li­ta­ris­ti­schen” Kon­sens undenk­bar an diver­sen staat­li­chen, wis­sen­schaft­li­chen und ande­ren Funk­ti­ons­zu­sam­men­hän­gen hät­ten par­ti­zi­pie­ren kön­nen, gelingt dies zuneh­mend. Ein Sach­ver­halt, der hier nur erwähnt, aber nicht genau­er aus­ge­führt wer­den kann.
Unse­re bis­he­ri­gen Über­le­gun­gen füh­ren zu fol­gen­dem Ergeb­nis: Zusam­men mit Men­schen­rechts­ideo­lo­gie, Links­li­be­ra­lis­mus, Mul­ti­kul­tu­ra­lis­mus und Anti­ras­sis­mus bil­det der Anti­fa­schis­mus, flan­kiert vom Instru­ment der Sprach­nor­mie­rung und Sprach­me­lio­ra­ti­on, der „poli­ti­schen Kor­rekt­heit“, die domi­nan­te Seman­tik des bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen poli­tisch-öffent­li­chen Dis­kur­ses. Dies kann man – je nach Betrach­tungs­wei­se – als Ero­si­on des demo­kra­ti­schen Dis­kur­ses nach „links­au­ßen“ oder aber als Rigi­di­sie­rung poli­tisch-öffent­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on zu Las­ten rech­ter Posi­tio­nen inter­pre­tie­ren. Nicht zuläs­sig sind hin­ge­gen Schluß­fol­ge­run­gen, die die der­zei­ti­gen Ver­hält­nis­se in toto als „tota­li­tär“, „dik­ta­to­risch“ oder ähn­li­ches bezeich­nen. Ereig­nis­se wie die – wenn bis jetzt auch nur juris­ti­sche – Reha­bi­li­tie­rung von Mar­tin Hoh­mann wider­spre­chen der­lei über­ge­ne­ra­li­sie­ren­den The­sen und geben gleich­zei­tig Raum für Hoff­nung. Die poli­ti­sche Rech­te – sofern sie nicht einem fun­da­men­tal­op­po­si­tio­nel­len Kurs ver­pflich­tet ist – kann auf die Selbst­steue­rungs­ka­pa­zi­tät moder­ner Demo­kra­tien ver­trau­en, ihre Rol­le als demo­kra­ti­sches Kor­rek­tiv ein­for­dern und auf die­sem Wege ver­su­chen, Deu­tungs­macht zurück­zu­ge­win­nen (von Deu­tungs­ho­heit mag man in der gegen­wär­ti­gen Lage kaum spre­chen). Kei­ne der bei­den Stra­te­gie­op­tio­nen kann mit einer Gelin­gens­ga­ran­tie auf­war­ten. Als Argu­ment für das Arran­ge­ment mit dem sta­tus quo soll­te die­se Erkennt­nis jedoch nicht gele­sen werden.

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