Zweierlei Pflicht. Das Schicksal der Brüder Hößlin

pdf der Druckfassung aus Sezession 2 / Juli 2003 wird nachgetragen

sez_nr_2von Klaus Hammel

Claus von Stauffenberg wird eine Aussage zugeschrieben, die er wohl im Zusammenhang mit den Erfolgsaussichten des Umsturzversuchs vom 20. Juli 1944 gemacht hat: „.... als Mensch glaube ich, daß der Himmel denen gnädig ist, die in der Erfüllung ihrer Aufgabe alles opfern“. Trotz der vordergründigen Bekenntnisse zum Widerstand als Pfeiler des staatlichen Selbstverständnisses der Bundesrepublik gibt es Anlaß zu der Vermutung, daß die deutsche Öffentlichkeit kritischer in der Würdigung der Erhebung gegen das Regime ist, als die göttliche Instanz, von der Stauffenberg sprach.

Der Wider­stands­be­we­gung wer­den in der (west)deutschen Gesell­schaft heu­te vor allem drei Vor­wür­fe gemacht:

(1) Ihre Beweg­grün­de für den Umsturz und ihre Plä­ne für die Zeit danach sei­en an natio­nal­kon­ser­va­ti­ven Idea­len aus­ge­rich­tet gewe­sen, die sich kaum von natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Vor­stel­lun­gen unter­schie­den. Bei den Wider­ständ­lern habe es sich also nicht um Demo­kra­ten gehandelt.
(2) Der mili­tä­ri­sche Anteil der Oppo­si­ti­on gegen Hit­ler stell­te nur eine klei­ne und unbe­deu­ten­de Grup­pie­rung im Ver­gleich zur über­wie­gend natio­nal­so­zia­lis­tisch ori­en­tier­ten Wehr­macht dar.
(3) Die Kriegs­ko­ali­ti­on gegen das natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Deutsch­land beruh­te auf einem „anti­fa­schis­ti­schen Kon­sens”. Haupt­trä­ger des „anti­fa­schis­ti­schen” Kamp­fes sei die Sowjet­uni­on gewe­sen. Infol­ge­des­sen kann ein Grund­ge­dan­ke des Wider­stan­des, näm­lich den Kampf gegen die Rote Armee nach der erfolg­rei­chen Erhe­bung fort­zu­set­zen, um eine Bol­sche­wi­sie­rung Deutsch­lands und damit Mit­tel­eu­ro­pas zu ver­hin­dern, und gege­be­nen­falls die Front gegen­über den west­li­chen Alli­ier­ten zu öff­nen, nur als pro­ble­ma­tisch, schlimms­ten­falls selbst als „faschis­tisch” ein­ge­stuft werden.

Wenn schon die Wür­di­gung der Ver­schwö­rung gegen Hit­ler so nega­tiv aus­fällt, dann kann die Beur­tei­lung der Wehr­macht, die angeb­lich will­fäh­rig den Krieg des Regimes bis zum bit­te­ren Ende fort­setz­te, nur noch kri­ti­scher sein. Dabei wer­den Grün­de für das Durch­hal­ten und den Ein­satz an der Front, die bei­spiels­wei­se auch auf das Ver­hal­ten und die Ziel­set­zun­gen der Kriegs­geg­ner zurück­zu­füh­ren sind, nicht mehr aner­kannt. Nor­bert Blüm mein­te vor eini­gen Jah­ren, man müs­se die unge­heu­er­li­chen Ver­bre­chen in den Ver­nich­tungs- und Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern unter dem Gesichts­punkt betrach­ten, daß sie wei­ter­ge­hen konn­ten, so lan­ge die deut­schen Fron­ten hiel­ten – was unter­stellt, daß die Wehr­machts­ver­bän­de von die­sen Ver­bre­chen wuß­ten, sie in Kauf nah­men oder sich gar mit ihnen iden­ti­fi­zier­ten. Aus­ge­löst von der Dis­kus­si­on über tat­säch­li­che Kriegs­ver­bre­chen der Wehr­macht hat der Publi­zist Ralph Giord­a­no zuletzt die Auf­fas­sung ver­tre­ten, die Wehr­macht sei ins­ge­samt als „ver­bre­che­ri­sche“ Orga­ni­sa­ti­on zu beur­tei­len, weil sie einem von Anfang an ver­bre­che­ri­schen Krieg dien­te. Das Urteil gel­te auch für die Sol­da­ten, die im guten Glau­ben und anstän­dig kämpften.
Am Bei­spiel zwei­er Offi­zie­re, Roland und Hart­mut von Höß­lin, einem unge­wöhn­li­chen Brü­der­paar, sei hier der Berech­ti­gung sol­cher Vor­wür­fe – gegen den Wider­stand einer­seits, gegen die Wehr­macht ande­rer­seits – nach­ge­gan­gen. Bei­de ver­band ihre Her­kunft und die Tra­di­ti­on ihres Stan­des, bei­de waren Berufs­sol­da­ten, bei­de wur­den wegen Tap­fer­keit vor dem Fein­de hoch deko­riert. Trotz­dem fäll­ten sie in der­sel­ben Situa­ti­on sehr unter­schied­li­che Ent­schei­dun­gen. Der eine sah sich ver­an­laßt, aktiv an der Aus­schal­tung des Dik­ta­tors teil­zu­neh­men, der ande­re kämpf­te – trotz sei­nes Wis­sens um das Schick­sal des Bru­ders – wei­ter für eine hoff­nungs­lo­se Sache.

Roland von Höß­lin wur­de im Febru­ar 1915 in eine alte schwä­bi­sche Adels­fa­mi­lie hin­ein­ge­bo­ren. Über vie­le Jahr­zehn­te hin­weg hat­ten sei­ne Vor­fah­ren im baye­ri­schen 4. Chev­au­le­ger Regi­ment, dem „Königs“-Regiment, in Augs­burg gedient. Sein Vater Hubert von Höß­lin stieg bis 1943 zum Gene­ral­ma­jor auf. Er war Chef des Sta­bes des Stell­ver­tre­ten­den Gene­ral­kom­man­dos III in Wiesbaden.
Noch vor dem Abitur trat Roland von Höß­lin 1933 in das (bay­er.) Rei­ter­re­gi­ment 17 der Reichs­wehr in Bam­berg ein. Er ver­brach­te die Dienst­zeit bis zum Kriegs­aus­bruch in der­sel­ben Ein­heit, die spä­ter in Kaval­le­rie­re­gi­ment 17 umbe­nannt wur­de. Die Stel­len­be­set­zung zum Janu­ar 1939 weist neben ihm so unter­schied­li­che Per­sön­lich­kei­ten wie Lud­wig Frei­herr von Leon­rod (als Wider­ständ­ler im August 1944 hin­ge­rich­tet), Peter Sau­er­bruch (Sohn des berühm­ten Chir­ur­gen), Wal­ter Frick (Sohn des Innen­mi­nis­ters Frick, unge­ach­tet des­sen ein Freund Höß­lins) oder Emil Graf von Span­noc­chi, den spä­te­ren Gene­ral­trup­pen­in­spek­teur des öster­rei­chi­schen Bun­des­hee­res, aus. Im Regi­ment gedient hat­ten Claus Graf von Stauf­fen­berg (bis 1934) sowie Frei­herr von Thün­gen und Graf Maro­gna-Red­witz, alle drei eben­falls im Zusam­men­hang mit dem 20. Juli 1944 hingerichtet.
Roland von Höß­lin sah blen­dend aus, er war intel­li­gent und ein über­durch­schnitt­li­cher Offi­zier. Als er im Jahr 1942 Kom­man­deur der Auf­klä­rungs­ab­tei­lung 33 in Nord­afri­ka wur­de, äußer­te Rom­mel: „Der Höß­lin ersetzt mir mit sei­ner Abtei­lung eine gan­ze Divi­si­on.“ Höß­lin wur­de mit dem Rit­ter­kreuz aus­ge­zeich­net, dann erlitt er bei einem Ein­satz eine schwe­re Ver­wun­dung an Arm und Hand. Län­ge­re Laza­ret­t­auf­ent­hal­te schlos­sen sich an, kriegs­ver­wen­dungs­fä­hig war Höß­lin danach nicht mehr. Noch 1944 erhielt er im Alter von 29 Jah­ren die Beför­de­rung zum Major.
Wie vie­le ande­re Offi­zie­re sei­ner Gene­ra­ti­on, die sich der Mili­tär­op­po­si­ti­on anschlos­sen, fand Höß­lin erst rela­tiv spät den Weg zum Wider­stand. Die mora­li­sche Ver­werf­lich­keit des Sys­tems war ihm aller­dings schon frü­her klar. Bereits 1943 hat­te er einem Kame­ra­den die Fra­ge gestellt: „Glau­ben Sie, daß wir unter die­sem Regime noch das Recht haben, den Krieg zu gewin­nen?“ Im April 1944 – inzwi­schen Kom­man­deur einer gepan­zer­ten Aus­bil­dungs- und Ersatz­ab­tei­lung im ost­preu­ßi­schen Ins­ter­burg – stell­te er sich Stauf­fen­berg, sei­nem Regi­ments­ka­me­ra­den, für den Umsturz zur Ver­fü­gung. Sei­ne Auf­ga­be soll­te es für den Fall des gelun­ge­nen Staats­streichs sein, mit Kräf­ten der Abtei­lung Orga­ne der Par­tei und der SS in Königs­berg aus­zu­schal­ten, gege­be­nen­falls auch die Abschir­mung des Füh­rer­haupt­quar­tiers zu über­neh­men. Im all­ge­mei­nen Befehls­wirr­warr des 20. Juli wur­de Höß­lins Abtei­lung aller­dings nicht alar­miert. Erst in den fol­gen­den Tagen erfuhr er von der Tat­sa­che, den Begleit­um­stän­den und den Ursa­chen des geschei­ter­ten Put­sches. Über sein mög­li­ches Schick­sal konn­te er nur spe­ku­lie­ren und hof­fen. In einem Brief an sei­ne Eltern schrieb er im Juli tief nie­der­ge­schla­gen: „An die Front gehen und dort den Tod suchen, erscheint mir als der ein­zi­ge noch ehren­haf­te Aus­weg, dabei noch als der einfachste.“

Am 23. August 1944 wur­de Höß­lin durch die Gesta­po ver­haf­tet, sei­ne Ver­hand­lung vor dem Volks­ge­richts­hof auf den 13. Okto­ber fest­ge­legt. Das Todes­ur­teil erschien unaus­weich­lich. Einen Tag vor der Auf­nah­me des Ver­fah­rens schrieb er an sei­ne Eltern und Geschwis­ter: „Nur noch weni­ge Stun­den tren­nen mich von den Unver­geß­li­chen, die in die­sem Krie­ge ihr Leben geop­fert haben .… Mei­ne äuße­re Ehre als Offi­zier ist mir genom­men. Der Erfolg und die Tat­sa­chen spre­chen gegen mich. Das letz­te Urteil spricht die unbe­stech­li­che Geschich­te. Ich mag geirrt haben. Der Antrieb mei­nes Han­delns war jedoch nur die Pflicht. Ich füh­le mei­ne inne­re Ehre unver­letzt.“ Mit ande­ren Ange­klag­ten wur­de Höß­lin noch am Tag des Pro­zeß­be­ginns zum Tode ver­ur­teilt und in Plöt­zen­see durch den Strang hin­ge­rich­tet. Die Mit­tei­lung über die Voll­stre­ckung des Urteils erreich­te die Eltern zusam­men mit den letz­ten Brie­fen erst einen Monat spä­ter, am 15. Novem­ber 1944. Der Vater erhielt die Nach­richt über die Hin­rich­tung des „ehe­ma­li­gen Major Roland von Höß­lin“ zusam­men mit der Anwei­sung: „Die Ver­öf­fent­li­chung einer Todes­an­zei­ge ist unzulässig.“
Wel­che Gefüh­le die Ange­hö­ri­gen Roland von Höß­lins beweg­ten, zunächst in der Zeit der Unge­wiß­heit nach der Ver­haf­tung, dann nach Erhalt der Todes­nach­richt, dar­über sagt die Schil­de­rung des Sach­ver­halts nichts aus. Wel­chen Gefüh­len jedoch war der Ver­haf­te­te aus­ge­setzt, in der bren­nen­den Sor­ge um sein Land, das Schei­tern beim Ver­such, des­sen Los zu ändern, und nun ein unab­wend­ba­res Schick­sal vor Augen? Ewald von Kleist, selbst an meh­re­ren Atten­tats­ver­su­chen und am Umsturz in der Bend­ler­stra­ße betei­ligt und heu­te der letz­te Über­le­ben­de aus dem Kreis der Han­deln­den jener Zeit, schreibt über sei­ne Begeg­nung mit Höß­lin im Zucht­haus Tegel: „An die­sem ers­ten Mor­gen trat mir gegen­über aus sei­ner Zel­le ein Aris­to­krat. Ich hat­te kei­ne Ahnung, wer er war, emp­fing aber einen außer­or­dent­lich star­ken sofor­ti­gen Ein­druck durch sei­ne Hal­tung, die mit Wor­ten schwer zu beschrei­ben ist. Man hat­te das Gefühl, daß er von sei­ner Umwelt kei­ne Notiz nahm, für die ihm zuge­füg­ten Ernied­ri­gun­gen Ver­ach­tung emp­fand und in sei­ner gan­zen Hal­tung eine beein­dru­cken­de Sou­ve­rä­ni­tät aus­strahl­te. Es sind jetzt fast 60 Jah­re ver­gan­gen, und man hat natür­lich eini­ges erlebt. Trotz­dem, die­ses Bild eines erstaun­lich ein­drucks­vol­len und vor­neh­men Man­nes ist mir nach wie vor ganz und gar gegenwärtig.“
Hart­mut von Höß­lin hat freund­li­cher­wei­se erlaubt, die­se Sät­ze aus einem Brief Kleists an ihn zu zitie­ren. Er wur­de vier Jah­re nach sei­nem Bru­der im März 1919 in Mün­chen gebo­ren. Beschei­den spricht er bis heu­te immer von sei­nem „gro­ßen“ Bru­der, der durch die Aus­prä­gung sei­ner Talen­te und den Ablauf sei­nes Lebens viel bedeu­ten­der gewe­sen sei als er selbst.
Nach dem Abitur wur­de Hart­mut von Höß­lin Sol­dat im Artil­le­rie­re­gi­ment 7, dem Artil­le­rie­re­gi­ment der bekann­ten 7. baye­ri­schen Infan­te­rie­di­vi­si­on. Er dien­te in die­sem Regi­ment ohne Unter­bre­chung bis zum Mai 1945. Nach der Beför­de­rung zum Leut­nant 1939 war er mit sei­ner Ein­heit im Polen- und Frank­reich­feld­zug und danach fort­wäh­rend bis zum Kriegs­en­de in Ruß­land ein­ge­setzt. Er wur­de Bat­te­rie­chef, Regi­ments­ad­ju­tant und ab 1944 Kom­man­deur einer Artil­le­rie­ab­tei­lung. Trotz der „Belas­tung“ durch sei­nen Bru­der erhielt er im April 1945 eben­falls das Rit­ter­kreuz. Im Mai 1945 geriet er mit sei­ner Divi­si­on im Raum Dan­zig in sowje­ti­sche Kriegs­ge­fan­gen­schaft. Er wech­sel­te durch ins­ge­samt sechs Lager, sein Leben glich dem von Hun­der­tau­sen­den sei­ner deut­schen Kame­ra­den. Unter sei­nen Schick­sals­ge­nos­sen waren so bekann­te Per­sön­lich­kei­ten wie Major Erich „Bubi“ Hart­mann, der berühm­te Jagd­flie­ger, und Karl-Gün­ter von Hase. Als ehe­ma­li­gem Offi­zier wur­de ihm nach der Rück­kehr aus Ruß­land, 1949, ein Stu­di­um ver­wehrt. Als „Alt­lehr­ling“ begann er mit 31 Jah­ren eine Bank­leh­re. Im Ver­lau­fe sei­nes Berufs­le­bens beklei­de­te er für sei­ne Bank lei­ten­de Posi­tio­nen in ver­schie­de­nen Städ­ten, zuletzt in Augsburg.

Am 20. Juli 1944, so schil­dert er es in einer klei­nen, nur für einen pri­va­ten Kreis gedach­ten Bro­schü­re, stand er seit fünf Jah­ren an der Front. Er war wie erwähnt seit drei Mona­ten Kom­man­deur einer Abtei­lung und ist sicher, die Namen Stauf­fen­bergs oder Mertz von Quirn­heims damals noch nie gehört zu haben. „Am Abend die­ses Tages kamen die ers­ten Mel­dun­gen über das Atten­tat auf Adolf Hit­ler. Ich hat­te ein Feld­funk­ge­rät und war in der Lage, die Abend­nach­rich­ten zu emp­fan­gen. Natür­lich hat­te ich kei­ne Ahnung von Rolands Kon­takt mit Stauf­fen­berg, sei­ner Mit­wis­ser­schaft und sei­ner im Wal­kü­re­plan über­nom­me­nen Rol­le.“ Betrof­fen nahm er in den fol­gen­den Tage von den Namen wei­te­rer Ver­schwö­rer Kennt­nis. Im kleins­ten Kreis äußer­te er die Auf­fas­sung: „Wenn ich mir die Namen über­le­ge, die da jetzt gera­de genannt wor­den sind, dann kann ich mir nur vor­stel­len, daß sie aus Idea­lis­mus gehan­delt haben.“
Hart­mut von Höß­lin wur­de von einem jun­gen Leut­nant wegen die­ser Äuße­rung denun­ziert. Nach einem Vier-Augen-Gespräch mit sei­nem wohl­wol­len­den Regi­ments­kom­man­deur (von denen es damals mehr gab, als wir heu­te zuge­ste­hen wol­len) wur­de sei­ne Bemer­kung dahin­ge­hend „umge­bo­gen“, daß er sich über „fehl­ge­lei­te­ten Idea­lis­mus“ geäu­ßert habe. Eini­ge Tage nach den Eltern erfuhr Höß­lin von der Hin­rich­tung des Bru­ders. Im Rah­men sei­ner Divi­si­on stand er damals, im Novem­ber 1944, in har­ten Rück­zugs­kämp­fen gegen die Rote Armee am Narew, nicht weit von der Gren­ze zu Ost­preu­ßen ent­fernt. Die per­sön­li­che Ver­let­zung, der Schmerz und die Empö­rung sind leicht nach­voll­zieh­bar. Was waren sei­ne Moti­ve, trotz­dem einem Regime wei­ter zu die­nen, das sei­nen Bru­der getö­tet hat­te, eine hohe Tap­fer­keits­aus­zeich­nung anzu­neh­men und sich nach dem Krie­ge dazu zu bekennen?
Den Schil­de­run­gen Höß­lins ist zu ent­neh­men, daß sein Haupt­be­weg­grund war, sei­ne Kame­ra­den, mit denen ihn das Erle­ben an der Front ver­band, bei dem bevor­ste­hen­den har­ten Schick­sal nicht im Stich zu las­sen. Dar­über hin­aus war er in die poli­ti­sche und mili­tä­ri­sche Lage ein­be­zo­gen, in der sich die Wehr­macht all­ge­mein und vor allem das Ost­heer im Herbst 1944 befand. Andre­as Hill­gru­ber äußer­te in sei­ner Stu­die Zwei­er­lei Unter­gang über die­se Situa­ti­on: „Schaut der His­to­ri­ker auf die Win­ter­ka­ta­stro­phe 1944 / 45, so bleibt nur eine Posi­ti­on, auch wenn sie im Ein­zel­fall oft schwer ein­zu­lö­sen ist: Er muß sich mit dem kon­kre­ten Schick­sal der deut­schen Bevöl­ke­rung im Osten und mit den ver­zwei­fel­ten und opfer­rei­chen Anstren­gun­gen des deut­schen Ost­hee­res und der … Mari­ne im Ost­see­be­reich iden­ti­fi­zie­ren, die die Bevöl­ke­rung des deut­schen Ostens vor den Rache­or­gi­en der Roten Armee, den Mas­sen­ver­ge­wal­ti­gun­gen, den will­kür­li­chen Mor­den .… zu bewah­ren und .… den Ost­deut­schen den Flucht­weg zu Lan­de oder über See nach Wes­ten frei zu hal­ten such­ten.“ Und an ande­rer Stel­le heißt es: „Jede Stadt, jede Sied­lung, jede Land­schaft, die die deut­schen Trup­pen beim Zusam­men­bruch der Ost­front im Win­ter 1944 / 45 auf­zu­ge­ben gezwun­gen waren, war in einem ganz ele­men­ta­ren Sin­ne für immer für Deutsch­land und für sei­ne deut­schen Bewoh­ner verloren.“

Nur eine ober­fläch­li­che Betrach­tungs­wei­se, die die Umstän­de der dama­li­gen Zeit voll­kom­men aus­blen­det, kann die Zwän­ge igno­rie­ren, die aus die­ser Situa­ti­on folg­ten. Der bri­ti­sche Mili­tär­his­to­ri­ker Chris­to­pher Duffy schreibt in sei­nem Buch Red Storm on the Reich über die vor­her­seh­ba­ren Begleit­um­stän­de des Ein­falls der Roten Armee in Deutsch­land: „Die Kom­man­deu­re der ver­schie­de­nen Ebe­nen muß­ten kei­ne Mit­glie­der der SS sein oder Bewun­de­rer Hit­lers, um davon über­zeugt zu sein, daß sie nun für eine ‘gerech­te Sache´ kämpf­ten, deren Motiv in der Auf­ga­be lag, Mil­lio­nen zivi­ler Flücht­lin­ge zu ret­ten“. So ist es kein Wun­der, daß aus­ge­spro­che­ne Geg­ner des Regimes, wie der ehe­ma­li­ge Adju­tant Hit­lers, Gene­ral Hoss­bach, oder Gene­ral Röh­richt, ein frü­he­rer Gefolgs­mann des von den Natio­nal­so­zia­lis­ten ermor­de­ten Reichs­kanz­lers Schlei­cher, für die Fort­set­zung des Kamp­fes gegen die Sowjet­uni­on eintraten.
Duffy schil­dert das absto­ßen­de Ver­hal­ten von Par­tei­grö­ßen oder Offi­zie­ren, die die recht­zei­ti­ge Flucht der Bevöl­ke­rung ver­hin­der­ten und mit dra­ko­ni­schen Maß­nah­men ein „Durch­hal­ten“ erzwan­gen (und sich danach selbst als ers­te in Sicher­heit brach­ten) eben­so, wie das Ver­ant­wor­tungs­be­wußt­sein von Füh­rern der Wehr­macht, die alles zur Ret­tung der Bevöl­ke­rung unter­nah­men, sinn­lo­se Befeh­le miß­ach­te­ten und das Los der Trup­pe bis in die Gefan­gen­schaft teil­ten: „… Deutsch­lands Ehre wur­de gewahrt durch die Hin­ge­bung von Män­nern wie Hoss­bach, Rein­hardt, .… von Sau­cken, Lasch, von Ahl­fen, Nie­hoff oder vie­len ande­ren, die bewie­sen, daß das Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl für die Bewah­rung huma­ni­tä­rer Prin­zi­pi­en im Ein­klang stand mit der Erfül­lung sol­da­ti­scher Pflich­ten“. Hart­mut von Höß­lin gehört auch in die­se Reihe.
Zwar unter­schied sich die Lage im Juli 1944 grund­le­gend von der im Win­ter 1944 / 45. Was sei­ner­zeit als wahr­schein­lich vor Augen stand, war nun unab­weis­bar Wirk­lich­keit gewor­den. Aber daß auch die Män­ner des 20. Juli die Fort­set­zung des Kamp­fes im Osten für not­wen­dig hiel­ten, zeigt das Maß an gemein­sa­mer – nicht allein mili­tä­ri­scher, son­dern auch mora­li­scher – Hal­tung, das sie mit vie­len Offi­zie­ren ver­band, die wie Hart­mut von Höß­lin nie­mals den Weg in den Wider­stand gefun­den hat­ten oder die­sen Weg ganz bewußt nicht zu gehen bereit waren. Ihnen ohne Umstän­de die Ehre abzu­schnei­den und ihr Tun als ver­werf­lich zu betrach­ten, kann der tra­gi­schen Situa­ti­on, in der sie sich als Deut­sche und als Sol­da­ten befan­den, kei­nes­falls gerecht werden.
Wie ein­gangs erwähnt, ist es aber auch ver­fehlt, anzu­neh­men, daß die Zuge­hö­rig­keit zum Wider­stand vor der Unnach­sich­tig­keit der Spät­ge­bo­re­nen bewahrt. Jeden­falls haben sich die Maß­stä­be für die Beur­tei­lung der Oppo­si­ti­on gegen das NS-Regime im Lau­fe der Zeit bedenk­lich ver­scho­ben. Wäh­rend die Grup­pen des kon­ser­va­ti­ven mili­tä­ri­schen und zivi­len Wider­stands wegen ihrer poli­ti­schen Ori­en­tie­rung ins Zwie­licht gera­ten sind, hat es gleich­zei­tig eine mas­si­ve Auf­wer­tung des kom­mu­nis­ti­schen Unter­grunds gege­ben, nicht zuletzt durch den Weg­fall der Unter­schei­dung von Hoch­ver­rat und Lan­des­ver­rat bei der Beur­tei­lung der Oppo­si­ti­on und ihrer Zie­le. Peter Stein­bach, der Lei­ter der Zen­tra­len Gedenk­stät­te Deut­scher Wider­stand gehört zu den Prot­ago­nis­ten die­ser Ten­den­zen. Er hat unter ande­rem dafür gesorgt, daß heu­te auch das Natio­nal­ko­mi­tee Frei­es Deutsch­land oder die Spio­na­ge­grup­pe „Rote Kapel­le“ als Teil des Wider­stands auf­ge­faßt wer­den. Bei den Gedenk­fei­ern zur 50. Wie­der­kehr des 20. Juli im Jahr 1994 kam es des­halb zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen und Strei­tig­kei­ten, die ein hel­les Licht auf den Umgang der Nati­on mit die­sem Erbe wer­fen. Damals schrieb Jens Jes­sen in der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen über die eigen­ar­ti­ge Rol­le des Wider­stands für die poli­ti­sche Iden­ti­tät in Nach­kriegs­deutsch­land: „Daß die Wider­ständ­ler aus eige­nem und mit eige­nem Recht gehan­delt haben könn­ten, daß über­haupt irgend etwas in der deut­schen Geschich­te nicht der Bun­des­re­pu­blik vor­ge­ar­bei­tet haben könn­te, und trotz­dem Moral und Wür­de auf sei­ner Sei­te hat, ist das Undenk­ba­re die­ses Staa­tes. Es ist sein Tabu.“
Roland Freis­ler, der Vor­sit­zen­de des Volks­ge­richts­ho­fes, hat den Ver­ur­teil­ten vol­ler Ver­ach­tung und Häme zuge­ru­fen: „Volk und Geschich­te wer­den künf­tig über sie schwei­gen. Der Unter­gang in der Geschich­te ist ihnen gewiß.“ Wir soll­ten dar­auf ach­ten, daß die­se Pro­phe­zei­ung nicht doch, wenn­gleich auf ande­re Art und Wei­se als Freis­ler gedacht hat, in Erfül­lung geht.

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