Das Grundgehalt

pdf der Druckfassung aus Sezession 20/Oktober 2007

sez_nr_204von Florian Folfrum

Die Wucherungen im deutschen Sozialsystem sind periodisch wiederkehrend Thema erregter Debatten. Rundumversorgung für Arbeitsverweigerer, Verwaltungsmoloch, stille Enteignung der Steuerzahler, Umverteilungswahn sind Schlagworte und Argumente, die für oder wider die umfassende finanzielle Absicherung eines jeden im Staate angeführt werden. Nun sind in den letzten beiden Jahren Forderungen nach einem Grundgehalt, das der Staat jedem Bürger voraussetzungslos zu gewähren habe, aus prominentem Munde laut geworden: Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus und der Chef der DM-Drogeriemarktkette Götz Werner konnten ihre Ideen öffentlichkeitswirksam plazieren. Beide verstehen unter Grundgehalt eine vom politischen Gemeinwesen an alle Mitglieder ohne Gegenleistung und ohne Bedürftigkeitsprüfung zu gewährende Leistung, unabhängig also vom Einkommen, Lebensalter, vom familiären Stand oder einer bestimmten Erwerbsfähigkeit.


Hin­sicht­lich der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung exis­tiert ein umfäng­li­cher Fun­dus an Vor­schlä­gen und Kom­bi­na­tio­nen im Rah­men einer leb­haf­ten inter­na­tio­na­len Dis­kus­si­on. Das Grund­ein­kom­men wird gefor­dert als Ein­mal­be­trag, als wie­der­keh­ren­de Leis­tung oder als Steu­er­gut­schrift (Nega­tiv­steu­er, Frei­be­trag). Es soll indi­vi­du­ell, also unge­schmä­lert durch eine Bedarfs­ge­mein­schaft wie Fami­lie oder Lebens­ge­mein­schaft, berech­net wer­den. Die gefor­der­te Höhe vari­iert von weni­gen hun­dert Euro bis auf ein veri­ta­bles Wohl­stands­ni­veau von 1.500 Euro. So for­dert Wer­ner Beträ­ge zwi­schen 850 und 1.500 Euro.
Minis­ter­prä­si­dent Alt­haus for­dert ein Bür­ger­geld von 800 Euro, alter­na­tiv 400 Euro bei Ein­kom­men über 1.600 Euro. Ein Kran­ken­kas­sen­bei­trag von 200 Euro ist in sei­nem Modell ent­hal­ten; Eigen­ein­künf­te sol­len mit 50 Pro­zent, im zwei­ten Fall mit 25 Pro­zent besteu­ert wer­den. Soweit die Steu­er­last das Grund­ge­halt nicht kon­su­miert, wird es aus­ge­zahlt (Nega­tiv­steu­er).
Ihren Ursprung hat die Idee des vor­aus­set­zungs­lo­sen Grund­ge­hal­tes in der neu­zeit­li­chen Natur­rechts­leh­re, die zwar als Bestand­teil der euro­päi­schen und ame­ri­ka­ni­schen Geis­tes­ge­schich­te erheb­li­chen Ein­fluß auf die Ver­fas­sungs­schöp­fun­gen nahm, für sich genom­men aber nicht Ver­fas­sungs­rang hat.
Tho­mas Morus (1478–1535) ent­warf in sei­nem schwär­me­risch-radi­ka­len Phan­ta­sie-Bericht Uto­pia eine „idea­le” Gesell­schaft, deren Grund­ver­sor­gung aus durch chro­ni­sche Über­pro­duk­ti­on ange­häuf­tem Reich­tum bestrit­ten wird. Dies funk­tio­niert, weil die Bewoh­ner zur eige­nen Freu­de genau das tun, was sie sol­len, näm­lich arbei­ten und der Staats­mo­ral wider­spre­chen­de Ver­gnü­gun­gen mei­den. Abweich­ler wer­den dra­ko­nisch bestraft. Im ein­zel­nen ent­hält die Dar­stel­lung gra­vie­ren­de Wer­tungs­wi­der­sprü­che; inwie­weit es sich dabei um ein kohä­ren­tes poli­ti­sches Pro­gramm, blo­ße Sozi­al­kri­tik oder gar Sati­re han­delt, ist umstritten.

Erheb­li­che Strah­lungs­kraft haben bis heu­te die Ideen des poli­ti­schen Schrift­stel­lers Tho­mas Pai­ne (1737–1809), der zu den Grün­der­vä­tern der USA gezählt wird.
Aus einer nai­ven Vor­stel­lung vom Leben der India­ner gewann er die Über­zeu­gung, Armut wer­de durch Zivi­li­sa­ti­on erzeugt; im Natur­zu­stand der Men­schen kom­me sie nicht vor. Der Staat habe sicher­zu­stel­len, daß es allen Bür­gern bes­ser gehe als im vor­staat­li­chen Natur­zu­stand. Ursprüng­lich hät­ten alle Men­schen glei­ches Recht an der Schöp­fung. Die­ses Recht sei durch Ein­füh­rung des Grund­ei­gen­tums als Fol­ge der ertrag­stei­gern­den Boden­nut­zung (cul­ti­va­ti­on) stark ein­ge­schränkt wor­den. Daher habe jeder Bür­ger mit Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit Anspruch auf eine Ein­mal­zah­lung von 15 Pfund Ster­ling, die aus Grund­ab­ga­ben zu bestrei­ten sei. Die­ser Idee folg­te der Staat Alas­ka, der sei­nen Bür­gern seit 1976 jähr­lich zwi­schen 300 und 2.000 Dol­lar aus Erd­öl­di­vi­den­den aus­zahlt, da die­se die Effi­zi­enz her­kömm­li­cher Boden­nut­zung überschreiten.
Frag­lich ist aber eine Begrün­dung, wenn eine Volks­wirt­schaft kei­ne der­ar­ti­gen Son­der­ein­nah­men zu ver­tei­len hat. Eines der häu­figs­ten Schlag­wor­te ist die alt­ehr­wür­di­ge „Men­schen­wür­de”. Oft wird dabei ver­ges­sen, daß die­se dem Staat kei­ne kon­kre­ten Hand­lungs­for­men gebie­tet, son­dern ledig­lich ver­bie­tet, den Men­schen zum blo­ßen Objekt staat­li­chen Han­delns zu machen und die Sub­jekts­qua­li­tät des ein­zel­nen grund­sätz­lich in Fra­ge zu stellen.
Das meint eine Abwehr exis­ten­ti­el­ler Bedräng­nis. Der Staat hat geeig­ne­te Instru­men­ta­ri­en zum Schut­ze der Men­schen­wür­de zu ent­wi­ckeln. Dar­aus läßt sich ein Sozi­al­staats­ge­bot, nicht aber eine For­de­rung nach all­ge­mei­ner Wohl­stands­teil­ha­be, einem sozio­kul­tu­rel­len Exis­tenz­mi­ni­mum ablei­ten. Die For­de­rung nach einem Steu­er­frei­be­trag oder einer Nega­tiv­steu­er ver­kennt, daß der Steu­er­frei­be­trag auf Erwerbs­ein­kom­men den Cha­rak­ter der Ein­kom­men­steu­er als fak­ti­sche Zwangs­ar­beit wenigs­tens auf Ebe­ne des Exis­tenz­mi­ni­mums zu mil­dern sucht. Denn der Arbeits­lo­se muß eine ver­gleich­ba­re Zwangs­ar­beit, war­um auch immer, nicht leis­ten – John Rawls spricht von Frei­zeit als sozi­al­öko­no­mi­schem Privileg.
Gele­gent­lich ertönt die Mah­nung, Arbeits­lo­se wür­den durch die Ver­fah­rens­ge­stal­tung, ins­be­son­de­re die Bedürf­tig­keits­prü­fung, die eine voll­stän­di­ge Offen­le­gung der per­sön­li­chen Ver­hält­nis­se ver­langt, gede­mü­tigt. Sol­che indi­vi­du­el­len Prü­fun­gen wür­den in der Tat zumin­dest teil­wei­se weg­fal­len. Und durch die­sen Weg­fall der als repres­siv emp­fun­de­nen Arbeits- und Sozi­al­ver­wal­tung wür­de gleich­zei­tig die Ver­wal­tung ver­ein­facht, obwohl sie – je nach Modell – nicht in dem Maße über­flüs­sig wür­de, von dem man­che Befür­wor­ter des Grund­ge­halts träumen.

Ein gro­ßes Pro­blem, vor allem beim Modell zwei­er Steu­er- und Grund­ge­halts­klas­sen, stellt die zeit­li­che Ver­schie­bung der Zuwen­dung zur nach­ge­reich­ten Steu­er­prü­fung dar. Steu­er­gut­schrift könn­te dann nur rück­wir­kend im Steu­er­be­scheid berück­sich­tigt wer­den. Es blie­be die Fest­stel­lung erfor­der­lich, ob eine das Grund­ein­kom­men kon­su­mie­ren­de Steu­er­pflicht besteht oder nicht und ob die dies­be­züg­li­chen Anga­ben wahr­heits­ge­mäß sind. Alle heu­ti­gen Sozi­al­fäl­le wären auch wei­ter­hin mit dem bis­he­ri­gen Auf­wand indi­vi­du­ell zu betreu­en. Da das Grund­ein­kom­men die Sozi­al­für­sor­ge erset­zen soll, wären Bür­ger ohne aus­rei­chen­des Arbeits­ein­kom­men – dies sind nach Götz Wer­ner etwa zwei Drit­tel aller – auf einen Vor­schuß ange­wie­sen, der nur auf­grund einer Ein­kom­mens­pro­gno­se bewil­ligt wer­den könn­te, also einer Bedürf­tig­keits­prü­fung. Wird das Grund­ein­kom­men dage­gen zu Beginn des Berech­nungs­zeit­rau­mes an alle aus­ge­zahlt und spä­ter von etwa einem Drit­tel der Bür­ger wie­der zurück­ge­for­dert, so hät­te der Staat auf Jah­res­frist zusätz­lich erheb­li­che Außenstände.
Nicht alle Ideen lau­fen auf radi­ka­le „Ver­ein­fa­chun­gen” hin­aus. Die FDP for­dert in ihrem 56. Par­tei­tags­be­schluß 2005 eine Nega­tiv­steu­er mit ein­kom­mens­ab­hän­gi­gen Anrech­nungs­stu­fen und Bedürf­tig­keits­prü­fung. Eini­ge Stim­men wol­len indi­vi­du­el­le Lebens­er­schwer­nis­se wie Krank­heit, Alter, Behin­de­rung berück­sich­ti­gen. Je dif­fi­zi­ler aller­dings ein Kon­zept, des­to gerin­ger wird natur­ge­mäß die prak­ti­sche Ver­ein­fa­chung aus­fal­len. Gerech­tig­keit, ver­stan­den nicht als Gleich­ma­che­rei, son­dern als ver­glei­chend-wer­ten­de Ant­wort auf die Fra­ge nach der Rele­vanz von Unter­schie­den, bedarf des Ver­wal­tungs­auf­wands. Auch For­ma­lis­mus und Büro­kra­tie die­nen, sofern nicht Selbst­zweck gewor­den, der Gerechtigkeit.
So muß, wer behaup­tet, er habe durch ande­re Scha­den erlit­ten, dies nach her­kömm­li­chem Ver­ständ­nis bewei­sen. Behaup­tet ein Arbeits­lo­ser, ande­re sei­en schuld, daß er nicht arbei­te, so gibt es eine Art Beweis­last­um­kehr: Der Staat glaubt ihm zunächst und zahlt Lohn­er­satz- und Sozi­al­leis­tun­gen. Erst wenn der Arbeits­lo­se zumut­ba­re Arbeit aus­ge­schla­gen hat, gilt als erwie­sen, daß es eben doch an ihm sel­ber liegt, und die Leis­tun­gen kön­nen ihm gekürzt werden.
Die mora­li­sche Über­le­gen­heit des Grund­ge­halts soll indes dar­in lie­gen, daß es die Men­schen vom Zwang der Arbeit befreie. Die Arbeit­ge­ber wür­den so gezwun­gen, auch für unbe­que­me Tätig­kei­ten opti­ma­le Ver­gü­tung und Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen. Die Ver­schlan­kung von Struk­tu­ren wird hier frei­lich aus­ge­spart, denn die Ein­schrän­kung der dann wohl über­flüs­si­gen Arbeit­neh­mer­mit­be­stim­mung for­dert selbst­ver­ständ­lich nie­mand, im Gegen­teil: Die Arbeit­neh­mer, so Vandenborght/van Parijs, hät­ten eine bes­se­re Posi­ti­on in Tarif­ver­hand­lun­gen, da sie nicht vom Inhalt der Streik­kas­sen abhän­gig sei­en. Daß das Streik­recht gera­de im fak­ti­schen Zwang des Arbeit­neh­mers zur Erwerbs­ar­beit grün­det, wird geflis­sent­lich übersehen.

Götz Wer­ner hält das Leben der alten Grie­chen für erstre­bens­wert, die nicht gear­bei­tet hät­ten, son­dern ihre Skla­ven arbei­ten lie­ßen. Unse­re Skla­ven sei­en die Maschi­nen. Die­se sorg­ten für Über­fluß. All­ge­mei­ner Wohl­stand sei nur noch ein Ver­tei­lungs­pro­blem. Befreit vom Zwang zu arbei­ten, könn­ten die Men­schen auch gering bezahl­te Arbeit anneh­men oder sich je nach Lust ganz schön­geis­ti­gen, ehren­amt­li­chen, fami­liä­ren oder sonst erbau­li­chen Tätig­kei­ten hin­ge­ben, ohne finan­zi­el­le Nach­tei­le zu erfahren.
Tat­säch­lich beschert uns die Auto­ma­ti­sie­rung heu­te ein nie dage­we­se­nes Pro­duk­ti­ons­ni­veau. Aller­dings weist die­se Argu­men­ta­ti­on den übli chen Feh­ler eines dia­lek­ti­schen Geschichts­bil­des auf: Wer garan­tiert uns denn, daß der erreich­te tech­ni­sche Stand, die Über­fluß­ge­sell­schaft end­gül­tig sind und auf ewig erhal­ten blei­ben? Fried­rich W. A. Frö­bel leg­te dar, wie wich­tig die Erzie­hung zur Arbeit für die Ent­wick­lung des jun­gen Men­schen ist. Erzie­hung zur Arbeit als „Aus­bil­dung des Kör­pers selbst als Werk­zeug des Geis­tes” durch plan­vol­le Her­stel­lung eines für ande­re ver­wert­ba­ren Erzeug­nis­ses – dies erst führt doch zur Inter­na­li­sie­rung des „Die­net ein­an­der, ein jeder mit der Gabe, die er emp­fan­gen hat” (1 Petr 4, 10). Arbeit för­dert die mora­li­sche Selbst­ver­or­tung des Men­schen. Sie fes­tigt den Cha­rak­ter durch Hin­lei­tung zu Erfolg und sozia­ler Aner­ken­nung. Nach Frö­bel ist sie „Mit­tel zur Ver­voll­komm­nung des Wesens des Men­schen durch Erkenntnis”.
Zu was sol­len hin­ge­gen Kin­der erzo­gen wer­den, denen ver­mit­telt wird, Arbeit sei belie­big, unnö­tig, ver­mei­dens­wert, gar men­schen­un­wür­dig? Schon heu­te sind Sozi­al­hil­fe-Dynas­tien ent­stan­den, die kei­nen Kon­takt mehr zu Arbei­ten­den haben und deren Zög­lin­ge in Schu­le und Berufs­le­ben chan­cen­los sind, und so könn­te es das Grund­ein­kom­men selbst sein, das eines Tages die Axt an die Wur­zel des Wohl­stands legt. Denn Arbeits­nei­gung ist – anders als etwa Wer­ner zu mei­nen scheint – den Men­schen nicht in die Wie­ge gelegt, und einen bes­se­ren Lehr­meis­ter als den Man­gel gibt es nicht. Wer aber in Zei­ten des Über­flus­ses die Rück­kehr des Gol­de­nen Zeit­al­ters fei­ert und freu­dig das Ende der Erwerbs­ar­beit ver­kün­det, setzt kom­men­de Gene­ra­tio­nen außer­stan­de, unter wid­ri­gen Bedin­gun­gen zu existieren.
Bis heu­te wird ver­kannt, daß ein hypo­the­ti­sches Recht an einem ideel­len Teil der Schöp­fung für sich noch kei­nen Wohl­stand garan­tiert. Wohl­stand tritt immer nur ein, wo Hand­lungs­mög­lich­kei­ten erfolg­reich genutzt wer­den. Ein Mensch wäre auch dann in der Lage, aus Faul­heit oder Unfä­hig­keit zu ver­hun­gern, wenn ihn nie­mand hin­der­te, die Natur unum­schränkt zu nut­zen. An sich ist das Niveau des Urzu­stan­des über­wun­den, wenn Lebens­mit­tel- und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung aller sicher­ge­stellt sind. Dies wur­de weni­ger bei Natur­völ­kern, als in indus­tri­el­len Mas­sen­ge­sell­schaf­ten erreicht.

Die Effi­zi­enz­stei­ge­rung der Res­sour­cen­nut­zung ist für Tho­mas Pai­ne made by cul­ti­va­ti­on. Ähn­lich anonym bezeich­nen ver­schie­de­ne Autoren unter­schied­li­cher Pro­ve­ni­enz – auch Wer­ner – die Errun­gen­schaf­ten der Indus­tria­li­sie­rung und fol­gern dar­aus, daß ihre Früch­te allen zustün­den. Daß jedoch hin­ter jedem Erfolg fähi­ge und reg­sa­me Men­schen ste­hen, jeder Ertrag, der mehr als sei­nen Mann ver­sorgt, kei­nes­wegs selbst­ver­ständ­lich ist, wird über­se­hen: Man stol­ziert vor Gericht und erhebt Rechts­an­spruch auf Geschenke.
Tat­säch­lich han­delt es sich bei der Stel­lung des Men­schen zu den Gütern der Schöp­fung nicht um ein Recht, son­dern um eine blo­ße Erwerbs­aus­sicht. Die Ver­nunft­s­chöp­fung „Recht” erkennt, daß alle Men­schen ein glei­ches Sche­ma an Grund­be­dürf­nis­sen haben. Daher mißt sie allen die glei­che Rechts­qua­li­tät zu, unbe­schränk­tes Nut­zungs­recht (Eigen­tum) an Gegen­stän­den der Schöp­fung erwer­ben zu kön­nen. Dem trägt der Staat Rech­nung, indem er jeden als Rechts­sub­jekt aner­kennt und neben einer Exis­tenz­si­che­rung Regeln gebie­tet, nach denen sich jeder „ver­wirk­li­chen” kann. Den Rah­men, in dem dies geschieht, geben hin­ge­gen weni­ger for­ma­le Beschrän­kun­gen, als die tat­säch­li­chen indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten und Mög­lich­kei­ten vor, die meist mit höchst indi­vi­du­el­len Son­der­be­dürf­nis­sen ein­her­ge­hen. Daher ist eine Rechts­ord­nung gebo­ten, die mög­lichst vie­len Men­schen mög­lichst brei­te Ent­wick­lungs­chan­cen gibt. Bei der Abwä­gung des­sen, was dem ein­zel­nen zulas­ten ande­rer bedin­gungs­los zuzu­wen­den sei, gewin­nen jedoch die Belan­ge des Gemein­wohls und das indi­vi­du­el­le Ver­dienst jedes Bür­gers an Gewicht. Eine Pflicht des Staa­tes, sich auf ris­kan­te sozi­al­po­li­ti­sche Expe­ri­men­te ein­zu­las­sen, gar ein Recht auf all­ge­mei­ne Wohl­stands­teil­ha­be, besteht nicht.

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