Der »Gesellschaftsvertrag« als Grundmodell politischer Ordnung ist heute so selbstverständlich akzeptiert, daß man erst ins Bewußtsein heben muß, wie weit die Anfänge des »Kontraktualismus« zurückliegen. Sie gehen auf das 17. Jahrhundert zurück und lösten die theologischen Staatslehren und die Idee des »Herrschaftsvertrags« ab, der die Autorität des Monarchen und die Gehorsamspflicht des Untertanen festgelegt haben sollte. Der Gesellschaftsvertrag atmet deshalb den Geist des Rationalismus und entwirft einen vorstaatlichen Zustand des natürlichen Menschen. Wie der ausgesehen haben soll, war allerdings strittig. Es entstand ein pessimistischer Entwurf bei Hobbes und ein optimistischer bei Locke. Aber in beiden Fällen wurde der Mensch als einzelner gedacht, der durch den Zwang der Umstände vernünftigerweise einsieht oder genötigt ist, seine natürlichen Rechte an ein größeres Ganzes zu übertragen, das so mit den notwendigen Mitteln ausgestattet wird, die Ordnung durchzusetzen und aufrechtzuerhalten.
Den beiden Haupttendenzen kann man die dritte und berühmteste Variante des Gesellschaftsvertrags nicht subsumieren. Sie geht auf Rousseau zurück. Dessen Lehre vom contrat social schloß eine Reihe von Vorstellungen über den Naturzustand ein, die romantisch im weiteren Sinn waren, was allerdings auch dazu führte, daß seine Theorie an Klarheit einbüßte und auf argumentative Aushilfen angewiesen war.
Defizite, die nicht zufällig sind, sondern Folge jenes dramatischen Wandels, den das Weltbild der Europäer seit der Mitte des 18. Jahrhunderts erfuhr. Eine Ursache dafür waren die Entdeckungsfahrten, die zur Infragestellung der biblisch wie der modern begründeten Vorstellungen vom Wesen des Menschen und seiner Institutionen führten, eine andere: die Ausbildung des historischen Bewußtseins, dem Zweifel kamen, daß es jemals so etwas wie einen Anfangszustand samt folgendem Gesellschaftsvertrag gegeben haben konnte. Schon Hume und später Kant verwiesen darauf, daß man vom Gesellschaftsvertrag im Sinne eines tatsächlich vollzogenen Aktes nicht sprechen könne. An der »regulativen Idee« (Max Weber) wollte man trotzdem festhalten, und erst in Konsequenz einer Epoche, die große Teile ihrer geistigen Energie auf Erfassung und Verständnis der Geschichte konzentriert hatte, kam es zur grundsätzlichen Revision. »Die Erkenntnis von der Uranfänglichkeit des Staates ist heute sehr verbreitet«, urteilte Heinrich von Treitschke, »aber in Wahrheit erst im neunzehnten Jahrhundert wiedergefunden«.
Wenn Treitschke betonte, die Erkenntnis sei wiedergefunden worden, so deshalb, weil die entsprechende Annahme schon der antiken Philosophie – etwa in der Rede des Aristoteles vom zoon politikon – geläufig war, und erst durch die theologische Rechtfertigung von Herrschaft, dann durch die rationalistischen Entwürfe verdrängt wurde. Jetzt schrieb der Althistoriker Eduard Meyer bündig in der Einleitung zu seiner Geschichte des Altertums: »Sowohl nach seiner Körperbeschaffenheit wie nach seiner geistigen Veranlagung kann der Mensch nicht als ein Einzelwesen existieren, etwa mit zeitweiliger geschlechtlicher Paarung: der isolierte Mensch, den das Naturrecht und die Lehre vom contrat social an den Anfang der menschlichen Entwicklung stellte, ist eine Konstruktion ohne jede Realität und daher für die theoretische Analyse der menschlichen Lebensformen ebenso irreführend wie für die geschichtliche Erkenntnis. Vielmehr gehört der Mensch zu den Herdentieren, das heißt zu denjenigen Tiergattungen, deren einzelne Individuen dauernd in festen Verbänden leben.«
Wer sich nicht an der zeittypischen Färbung des Begriffs »Herdentier« stört, findet bei Meyer eine Vorstellung von den Motiven politischer Ordnung, die auch heute als weitgehend zutreffend betrachtet werden kann. Vorausgesetzt, daß die Natur des Menschen nicht zu begreifen ist, bei Annahme eines Urzustands ohne biologische oder historische Bedingungen. Vielmehr muß man den Menschen aufgrund seiner Stellung im Evolutionsprozeß den Lebewesen zu zurechnen, die in Verbänden leben müssen, die immer durch Ungleichheit gekennzeichnet sind, bedingt von Alter, Geschlecht, physischer Stärke, Intelligenz oder Attraktivität. Mag der Faktor Ungleichheit, und damit verbunden die Bedeutung dauernder Herrschaft bis zum Paläolithikum, eine verhältnismäßig geringe Rolle gespielt haben, seitdem zeigte sich die Überlegenheit größerer Populationen, die zwangsläufig zu Stratifikation, Verstetigung und Differenzierung von Organisation und das heißt von Machtausübung führten.
Parallel dazu förderten technische Entwicklung und steigende Bedeutung des Individualbesitzes die Notwendigkeit von Gemeinschaftsarbeit und der Ausbau symbolischer Repräsentation die Entstehung von Gesellschaftsformen, die keine Ähnlichkeit mit den Bildern zeigen, die Hobbes, Locke oder Rousseau vom Anfang der Geschichte entworfen hatten. Deren Vorstellung vom isolierten einzelnen im Schoß der Natur muß man als ein mehr oder weniger groteskes Mißverständnis ansehen, denn sie entstand – wie Marx bemerkte – gerade in einer Epoche »der bisher entwickeltesten gesellschaftlichen … Verhältnisse«; das heißt auch: »Der Mensch ist im wörtlichsten Sinn ein zoon politikon, nicht nur ein geselliges Tier, sondern ein Tier, das nur in der Gesellschaft sich vereinzeln kann.«
Angesichts dessen bleibt die Frage, wieso am Beginn des 21. Jahrhunderts überhaupt noch mit dem Gesellschaftsvertrag argumentiert wird. Die Antwort ist noch einmal in den Konsequenzen der Verwestlichung des Denkens zu suchen, die dazu führte, daß man den geistigen Fortschritt, der von Deutschland vollzogen wurde, rückgängig zu machen suchte, um sich dem niedrigeren Niveau der Konkurrenz anzupassen. Wenn Franz Oppenheimer bereits vor dem Ersten Weltkrieg feststellte, daß jeder Sozialverband auf Herrschaft beruhe, die wiederum das Ergebnis von Unterwerfung sei, und daß vom »primitiven Eroberungsstaate … jeder spätere Staat« abstamme, »auch die sogenannten Demokratien unserer Gegenwart«, dann ist diese Wahrheit heute peinlich, obwohl ihre Evidenz vor aller Augen steht, die bestehenden politischen Systeme, wohin man blickt, auf Gewaltakten beruhen.
Nicht nur die »Nachkriegsphilosophie der Ratlosigkeit und des großen Palavers« (Reinhart Maurer), auch Geschichte und Politikwissenschaft haben es vorgezogen, eine längst als unbrauchbar erkannte Vorstellung zu akzeptieren, in der Annahme, daß sich nur so die faschistische Versuchung meiden lasse. Der Erziehung zur Demokratie sei mit dem Rekurs auf den Irrtum vom Gesellschaftsvertrag besser gedient, lautet das Diktum, als mit der Wahrheit, daß Herrschaft von Beginn bestand und ihre Ausprägungen immer als historisch bedingte anzusehen sind, daß insofern auch an eine Aufhebung von Herrschaft nicht gedacht werden kann, sondern bloß an graduelle Verbesserung unter günstigen Umständen.
Nur die Ignoranz gegenüber den Tatsachen erklärt die Rolle des utopischen Elements in der politischen Theorie. Selbstverständlich bleibt dahingestellt, ob das anarchoide Konzept eines Wirtschaftsnobelpreisträgers – James M. Buchanan – vom Gesellschaftsvertrag als Akt »hypothetischer Zustimmung« in ein Marktsystem, das alles auf Tauschbeziehungen abstellt, irgendwelche praktischen Wirkungen hat, aber der Einfluß eines John Rawls kann gar nicht überschätzt werden, der seine politische Philosophie beziehungsweise Ethik von einem Postulat ableitet, das nicht einmal im Rahmen eines Gedankenexperiments Überzeugungskraft gewinnt. Kritik an der Entschlossenheit, mit der »man sich gegenüber dem großen Gang der Weltgeschichte … blind stellt« (Sibylle Tönnies), gibt es nur in essayistischer Form. Am deutlichsten bei dem Philosophen Volker Gerhardt, der immerhin zu der Feststellung kommt, daß »der Kontraktualismus keinen Beitrag zur Legitimierung konkreter politischer Verhältnisse leisten« könne: »Er gibt der Politik ein moralisches Gewicht, versagt aber vor den Umständen einer konkreten politischen Situation.«
Wenn Gerhardt vom »moralischen Gewicht« spricht, so bezieht er sich in erster Linie auf Rawls und dessen Schule, die vor allem an der Verknüpfung von Rationalität, Universalität und Egalität interessiert ist. Aber es gibt angesichts der Vorgänge in Großbritannien auch ein wiedererwachendes Interesse an der hobbistischen Variante, eine Art probeweise Verknüpfung von Ökonomismus und autoritärem Durchgriff: »Der Glaube, daß wirtschaftlicher Erfolg soziale Bindung garantiere, bewahrheitet sich heute in fataler Weise durch den soeben erbrachten Falsifikationstest: Wirtschaftlicher Mißerfolg löst die soziale Bindung auf. Wenn aber in einem Staatswesen bei sinkendem Wohlstand in gleichem Maße die Solidarität abnimmt, setzt der Staat seine Vertragsidee und damit seine Legitimation aufs Spiel.
Wirtschaftlicher Erfolg kann zwar, wie man sieht, eine erfreuliche Beigabe sein. Als Basis des Gesellschaftsvertrages taugt er aber offenkundig nicht. Denn wo mit wirtschaftlichem Mißerfolg die staatlichen Verpflichtungen gegenüber den Bürgern eingeschränkt oder aufgehoben werden, sind Bürgerpflichten schwer einklagbar. Wenn gegenseitige Verpflichtungen, so etwa im Arbeits‑, Sozial- und Bildungssystem vom Staat einseitig gekündigt werden, lockert er die Bindung zu seinem Vertragspartner, dem Bürger. Appelle an das Verantwortungsgefühl des Bürgers sind ein untaugliches Mittel, wenn man den eigenen Verpflichtungen nicht nachkommt.« (Hans-Georg Soeffner)
Es wäre ein Fehlschluß, in dieser Argumentation – wegen des skeptischen Menschenbildes – einen Schritt in die richtige Richtung zu sehen. Denn der Grundirrtum ist nicht behoben: die Vorstellung, daß Gesellschaften überhaupt durch einen Vertragsschluß einzelner entstehen, die als gleiche auftreten und grundsätzlich die Möglichkeit haben, den Vertrag bei Nichtgefallen zu kündigen. Entscheidend in dem zitierten Text ist aber die Vorstellung, daß Gesellschaften durch so etwas wie kollektive Gefühle zusammengehalten werden. Der Sinn eines Vertrags ist aber – soll der Begriff überhaupt einen Sinn haben – das Kalkül, die Einsicht in die Nützlichkeit, und das heißt, es geht um nichts, was Affekte weckt oder erhält. Rousseau hatte das begriffen und deshalb versucht, den rationalistischen Begriff der Gesellschaft zu überwinden. Mit mäßigem Erfolg, wie man feststellen muß. Es bleibt auch bei ihm dabei, daß aus einer Fiktion das Pathos der Verpflichtung erwachsen soll, was ausgeschlossen ist. Es ist eben mehr als ein Schönheitsfehler, daß der Gesellschaftsvertrag niemals geschlossen wurde.
Heute zeichnet sich ab, daß mit der Einsicht in die Fiktivität des contrat social die Einsicht in die Unbrauchbarkeit des Gesellschaftsbegriffs zusammenfällt. Dessen Karriere geht zu Ende, weil die Vorstellung von der Selbständigkeit der Gesellschaft in die Krise geraten ist, weil ihre Bedeutung grundsätzlich in Frage gestellt wird durch die Wiederkehr älterer und elementarerer Sozialformen einerseits – Gemeinschaft und Bund –, der Souveränitätsbehauptung des Staates andererseits: die Gemeinschaft, verstanden als Zusammenschluß aufgrund objektiver Eigenschaften, der Abstammung oder Hautfarbe vor allem; der Bund als Zusammenschluß aufgrund von Sympathie oder Gefolgschaft, geweckt durch Ressentiment, Überlegenheitsgefühl oder religiöse Begeisterung; der Staat als jene Institution der Institutionen, die im Ernstfall entscheidet.
Die marodierenden Horden, die die englischen Städte verwüsteten, die Bürgerwehren, ob English Defence League oder jene Sikhs, die sich mit Knüppeln um ihren Tempel sammelten, haben uns vor Augen geführt, daß es mit der Gesellschaft im Ernstfall nichts ist. Dann geht es um archaische, ihrem Wesen nach aber ewige Formen des Verbands, die noch jeden gesellschaftlichen Kollaps überstanden haben: die Horde, die einem Führer folgt, weil er Beute verspricht, die Freunde, die Freunde sind, weil sie nebeneinander kämpfen, der Clan, und die, die nicht nur sprechen wie wir, sondern auch aussehen wie wir. Es hat auf Seiten der Linken durchaus Versuche gegeben, den Ausschreitungen in Großbritannien eine »progressive« Tendenz zu unterschieben, aber letztlich überwogen doch die skeptischen Stimmen derer, die den »postpolitischen« Charakter hervorhoben, und ein paar Nachdenkliche sprachen sogar von der »Nachtseite des Liberalismus« (Jörg Lau), die da zum Vorschein komme, eine Verbindung aus Ökonomisierung aller Lebensbereiche, politisch-korrektem Meinungsdiktat, sozialer Verrottung und Zerstörung der Autorität.
Man sollte von dieser Einsicht aber keine Abhilfe erwarten. Sie geht den Dingen nicht auf den Grund, hängt an der Vorstellung fest, das eigentliche Versäumnis der Regierenden liege darin, den »Gesellschaftsvertrag gekündigt« zu haben (Die Linke), weshalb man einen »neuen Gesellschaftsvertrag« (Die Grünen) brauche, während die Amtsinhaber ihrerseits einen »Gesellschaftsvertrag für Integration« oder gar einen »Gesellschaftsvertrag für eine große Transformation« vorschlagen, um die Probleme zu lösen. Dabei ist die Formel längst entleert, wird immer beschwörender wiederholt, bleibt aber ohne Wirkung. Man kann sich an Platons »edle Lüge« erinnern, die als Mythos der Staatsgründung notwendig ist. Man mag die Notwendigkeit anerkennen, aber eine durchschaute Lüge, auch wenn sie eine »edle Lüge« ist, verliert ihren Nutzen.