Positionen und Begriffe im Ukraine-Konflikt

PDF der Druckfassung aus Sezession 60 / Juni 2014

von Michael Paulwitz

Ein Gespenst geht um in den liberalen Redaktionsstuben: Die »Rückkehr der Geopolitik«. Und mit ihr sei die »Angst« zurück, kommentierte jüngst die Süddeutsche. Die Welt könnte doch so schön sein, wenn Institutionen, Verträge und Werte, der Umgang mit Globalisierung und Digitalisierung mehr zählte im Umgang zwischen Staaten als Geographie.

Der Irr­tum ist gleich ein mehr­fa­cher. Die Geo­po­li­tik ist nicht zurück­ge­kehrt, sie war nie weg. Auch »der Wes­ten« hat sie in all den Jah­ren seit dem Ende des Kal­ten Krie­ges betrie­ben. »Insti­tu­tio­nen, Ver­trä­ge und Wer­te« sind Mit­tel zum Zweck der Staa­ten­po­li­tik, nicht Selbstzweck.

Mag sein, daß der ein oder ande­re Vasall das noch nicht gemerkt hat: die trans­at­lan­ti­sche Vor­macht hat­te und hat bei der Ver­fol­gung ihrer geo­stra­te­gi­schen Inter­es­sen die Geo­gra­phie immer fest im Blick. Schließ­lich – dies der drit­te Irr­tum der wacke­ren libe­ra­len Kom­men­ta­to­ren – geht es in der Geo­po­li­tik nicht pri­mär um Land­ge­win­ne und Grenz­ver­schie­bun­gen, son­dern um Sicher­heit, Vor­macht und die Ord­nung und Beherr­schung von Räumen.

Was die Ukrai­ne betrifft, hat Zbi­gniew Brze­zinski in sei­nem 1997 erschie­nen Buch The Grand Chess­board. Ame­ri­can Pri­ma­cy and Its Geo­stra­te­tic Impe­ra­ti­ves die geo­stra­te­gi­schen Prä­mis­sen der US-Poli­tik fest­ge­hal­ten: »Die Ukrai­ne, ein neu­er und wich­ti­ger Raum auf dem eura­si­schen Schach­brett, ist ein geo­po­li­ti­scher Dreh- und Angel­punkt, weil ihre blo­ße Exis­tenz als unab­hän­gi­ger Staat zur Umwand­lung Ruß­lands bei­trägt. Ohne die Ukrai­ne ist Ruß­land kein eura­si­sches Reich mehr.«

Ame­ri­ka müs­se den »geo­po­li­ti­schen Plu­ra­lis­mus im post­so­wje­ti­schen Raum stär­ken« und damit die Umwand­lung Ruß­lands in ein locker kon­fö­de­rier­tes, »dezen­tra­li­sier­tes poli­ti­sches Sys­tem auf markt­wirt­schaft­li­cher Basis« beför­dern, in dem »das krea­ti­ve Poten­ti­al des rus­si­schen Vol­kes wie der rie­si­gen Boden­schät­ze des Lan­des bes­ser zur Ent­fal­tung« käme und das »weni­ger anfäl­lig für impe­ria­lis­ti­sche Pro­pa­gan­da« wäre. Ein Ruß­land kurz­um, das sich rei­bungs­los in ein US-domi­nier­tes, auf Han­del und öko­no­mi­sche Durch­drin­gung gegrün­de­tes Welt­sys­tem ein­fü­gen würde.

Auch das ist Impe­ria­lis­mus, ein moder­ner, weil öko­no­mi­scher, wie Carl Schmitt schon 1932 fest­ge­hal­ten hat. Die Regie­rungs- und Rich­tungs­wech­sel der Ukrai­ne in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren sind Teil die­ses grö­ße­ren geo­po­li­ti­schen Schach­spiels. Der 2004 mit US-Hil­fe über die »Oran­ge­ne Revo­lu­ti­on« als Prä­si­dent instal­lier­te Vik­tor Juscht­schen­ko war aus­er­se­hen, die Ukrai­ne in die NATO zu füh­ren. Das schei­ter­te am törich­ten Vor­pre­schen sei­nes gru­si­ni­schen Pen­dants Michail Saa­ka­schwi­li, der, durch eine ver­gleich­ba­re insze­nier­te »Rosen-Revo­lu­ti­on« ins Amt gebracht, aus­er­se­hen war, Glei­ches für die Kau­ka­sus­re­pu­blik Geor­gi­en zu leisten.

Durch die ent­ge­gen frü­he­ren Zusa­gen seit Ende der Neun­zi­ger betrie­be­ne Ost­aus­deh­nung der Nato auf die eins­ti­gen ost­eu­ro­päi­schen Vasal­len­staa­ten der Sowjet­uni­on und die drei bal­ti­schen Repu­bli­ken grenzt der ame­ri­ka­ni­sche Ein­fluß­be­reich direkt an Weiß­ruß­land, die Ukrai­ne und den Kau­ka­sus. Der Bei­tritt die­ser Staa­ten zur EU 2004 und 2007 ver­fes­tig­te die­sen Ein­fluß. Weni­ge Wochen vor der – damit obso­let gewor­de­nen – Ent­schei­dung der NATO-Minis­ter über eine Auf­nah­me der Ukrai­ne und Geor­gi­ens brach Saa­ka­schwi­li im Ver­trau­en auf ame­ri­ka­ni­sche Rücken­de­ckung einen Krieg um die sepa­ra­tis­ti­schen Regio­nen Süd­os­se­ti­en und Abcha­si­en vom Zaun brach, in dem Ruß­land mit einem schnel­len und mas­si­ven Mili­tär­schlag sei­ne Ein­fluß­sphä­re verteidigte.

Der Geor­gi­en-Krieg war ein ent­schei­den­der Wen­de­punkt im geo­po­li­ti­schen Spiel auf dem »Gro­ßen Schach­brett«. Ruß­land hat­te sich mit dem Anspruch zurück­ge­mel­det, sei­ne poli­ti­sche Exis­tenz als »Reich« fort­zu­set­zen, das einen bestimm­ten Groß­raum mit sei­ner poli­ti­schen Idee durch­dringt und Inter­ven­tio­nen raum­frem­der Mäch­te grund­sätz­lich aus­schließt und – wenn erfor­der­lich – abwehrt.

Carl Schmitt, der die Begrif­fe Reich, Groß­raum und Inter­ven­ti­ons­ver­bot vor einem Drei­vier­tel­jahr­hun­dert ins Völ­ker­recht ein­ge­führt wird, bezeich­net ihren Zusam­men­hang als grund­le­gend. Wenn US-Prä­si­dent Oba­ma Ruß­land als »Regio­nal­macht« bezeich­net und ihm damit den Reichs-Cha­rak­ter auf Augen­hö­he mit den USA abspricht, ist das kei­ne Unge­schick­lich­keit, son­dern eine exis­ten­ti­el­le Kampfansage.

Seit dem rus­si­schen Ein­grei­fen in Süd­os­se­ti­en im August 2008 war mani­fest, daß eine wei­te­re direk­te oder indi­rek­te Inter­ven­ti­on der USA in der Ukrai­ne nicht ohne rus­si­sche Gegen­re­ak­ti­on blei­ben wür­de. Der Sturz des Staats­prä­si­den­ten Wik­tor Janu­ko­wytsch im Febru­ar 2014 war das Ergeb­nis einer Wie­der­ho­lung der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Inter­ven­ti­on der USA und ihrer Ver­bün­de­ten von 2004.

Mit einem Prä­si­den­ten Janu­ko­wytsch, der die Ukrai­ne als block­freie »Brü­cke« zwi­schen Ruß­land und dem Wes­ten posi­tio­nie­ren woll­te, konn­te Ruß­land leben; die Ukrai­ne hät­te sich damit nicht aus dem rus­si­schen Groß­raum ver­ab­schie­det. Eine finan­zi­ell und poli­tisch von Ame­ri­ka abhän­gi­ge Ukrai­ne, deren Agrar­po­ten­ti­al und Boden­schät­ze – dar­un­ter bedeu­ten­de Schie­fer­gas­vor­kom­men – der US-ame­ri­ka­ni­schen Durch­drin­gung offen­stün­den, über­schrit­te eine rote Linie.

Ruß­lands Gegen­maß­nah­men, ins­be­son­de­re die Rück­glie­de­rung der Krim, sind vor die­sem Hin­ter­grund zu sehen. Es geht nicht um klein­räu­mi­gen Gebiets­er­werb oder eth­nisch moti­vier­te Heim­ho­lungs­po­li­tik, auch wenn sol­che Stim­mun­gen bei Bedarf mobi­li­siert wer­den, son­dern um die Ver­tei­di­gung geo­stra­te­gi­scher Positionen.

Ein NATO-Stütz­punkt auf der Krim und der Ver­lust der See­ho­heit im Schwar­zen Meer wäre für Ruß­land, was für die USA eine erfolg­rei­che sowje­ti­sche Rake­ten­sta­tio­nie­rung auf Kuba gewe­sen wäre: Ein Ein­nis­ten einer raum­frem­den Macht im eige­nen Vor­gar­ten. Carl Schmitts Groß­raum­kon­zept rekur­riert auf den ursprüng­li­chen Sinn der vom gleich­na­mi­gen US-Prä­si­den­ten 1823 ver­kün­de­ten »Mon­roe-Dok­trin«: Man behält sich vor, frem­de Inter­ven­tio­nen im eige­nen Groß­raum abzu­weh­ren, und ver­zich­tet auf Inter­ven­tio­nen außer­halb desselben.

Groß­raum im Schmitt­schen Sin­ne heißt nicht direk­tes Staats- oder Herr­schafts­ge­biet. Das Pro­jekt des rus­si­schen Prä­si­den­ten Vla­di­mir Putin einer »Eura­si­schen Uni­on« unter Ein­schluß der drei ost­sla­wi­schen Repu­bli­ken und der zen­tral­asia­ti­schen Vor­macht Kasach­stan kann als Ver­such einer kon­ti­nen­ta­len Groß­raum­ord­nung gele­sen wer­den, die durch Ame­ri­kas Griff nach der Ukrai­ne her­aus­ge­for­dert wird. Putins »Eurasien«-Politik greift Schmitts Groß­raum-Kon­zept als mul­ti­po­la­ren Gegen­ent­wurf zum ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Supre­ma­tie­an­spruch auf.

Die­ser Anspruch beruht auf einer von Schmitt seit Anfang des 20. Jahr­hun­derts beob­ach­te­ten »Umdeu­tung der Mon­roe­leh­re aus einem kon­kre­ten, geo­gra­phisch und geschicht­lich bestimm­ten Groß­raum­ge­dan­ken in ein all­ge­mei­nes, uni­ver­sa­lis­tisch gedach­tes Welt­prin­zip, das für die gan­ze Erde gel­ten soll und »Ubi­qui­tät« bean­sprucht«. Das dar­aus für die Vor­macht abge­lei­te­te Recht zum welt­wei­ten Inter­ven­tio­nis­mus wird dem, der sich dem Vor­herr­schafts­an­spruch ent­zieht, nicht zuge­stan­den, son­dern als ver­werf­li­cher »Angriffs­krieg« diskriminiert.

Sowohl Brze­zinskis Agen­da für eine US-Supre­ma­tie als auch die neu­er­dings in Mos­kau wie­der hoch im Kurs ste­hen­de »eura­si­sche« Denk­schu­le bezie­hen sich auf die »Herzland«-Theorie des bri­ti­schen Geo­po­li­ti­kers Hal­ford Mack­in­der: »Wer über Ost­eu­ro­pa herrscht, beherrscht das (eura­si­sche) Herz­land; wer über das Herz­land herrscht, beherrscht die Welt­in­sel; wer über die Welt­in­sel herrscht, beherrscht die Welt.«

In der Fra­ge, wer die Ukrai­ne kon­trol­liert, geht es daher für die USA um die Behaup­tung ihrer Supre­ma­tie über Euro­pa als Bedin­gung ihres glo­ba­len Vor­herr­schafts­an­spruchs und für Ruß­land dar­um, ob es als »Reich« in dem von ihm gepräg­ten Groß­raum wei­ter­be­steht oder sich als öko­no­mi­sche Pro­vinz in eine ame­ri­ka­nisch domi­nier­te Welt­ord­nung ein­fügt. Des­halb, und nicht aus Sowjet­nost­al­gie (derer er sich innen­po­li­tisch gleich­wohl prag­ma­tisch zu bedie­nen weiß), hat Vla­di­mir Putin den Unter­gang der Sowjet­uni­on ein­mal als »größ­te geo­po­li­ti­sche Kata­stro­phe« bezeich­net. »Geo­po­li­ti­sche«, wohl­ge­merkt, und nicht etwa innen­po­li­ti­sche, sozia­le oder ökonomische.

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