Die Tagesstimme berichtet:
Siebzehn Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) mußten sich in einem Mammutprozess unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, eine kriminelle Vereinigung (§278 StGB) zu bilden. Nun ist klar: Dieser Tatbestand ist nicht erfüllt, in diesem Punkt gab es Freisprüche für alle Beteiligten, ebenso zum Vorwurf der Verhetzung (§283 StGB).
Das bedeutet einen (einstweiligen) Sieg gegen den Versuch der Staatsanwaltschaft, eine politische Gesinnungsjustiz durchzusetzen.
www.salzburg24.at berichtet:
“Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben”, lautete die Kernaussage der Urteilsbegründung. Der Richter erklärte, die Verhetzung sei zwar “unstrittig”, der Bedeutungsinhalt sei aber mehrdeutig, daher wären die Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) Angeklagten großteils freizusprechen.
Der Richter – der namentlich nicht genannt sein wollte – ging in seiner ausführliche Urteilsbegründung auf die einzelnen Aktionen der IBÖ ein und begründete, warum alle 17 Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen wurden. So sei seiner Meinung nach das Transparent “Islamisierung tötet”, das vom Dach der Parteizentrale der Grazer Grünen heruntergelassen wurde “keine Kritik am Islam, sondern an der Grünen-Politik und dem radikalen Islamismus.”
Die Aktion an der Klagenfurter Universität, bei der eine Vorlesung gestürmt worden war, “wies auf Gefahren des politischen und radikalen Islam hin, und diese waren im Herbst 2016 gegeben”, so die Urteilsbegründung. Der Slogan der IBÖ “Integration ist Lüge” richte sich “nicht gegen Integration, sondern gegen eine verfehlte Politik.” Die Lehrveranstaltung, die gestört worden war, hatte das Ziel, Integration zu fördern. “Diese Meinung kann man teilen, muss man aber nicht”, meinte der Richter.
Da die Verhetzung weggefallen sei, “ist auch das Thema kriminelle Vereinigung abgehakt”. Die Sachbeschädigungen seien keine Begründung für eine kriminelle Vereinigung, schloss der Richter.
Es wurden lediglich zwei kleinere Geldstrafen wegen Sachbeschädigung und Nötigung/Körperverletzung verhängt:
Die Verurteilungen bezogen sich auf eine IBÖ-Aktion im weststeirischen Maria Lankowitz sowie auf jene in der Universität Klagenfurt. Bei letzterer erkannte der Richter eine Körperverletzung und eine Nötigung, da der Beschuldigte dem Rektor in den Bauch geschlagen haben soll. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Der andere Beschuldigte muss wegen Sachbeschädigung eine Strafe in der Höhe von 240 Euro bezahlen. (APA)
Was die “Körperverletzung” betrifft, so wurde die Sache maßlos aufgeblasen, um einen Vorwand für eine Anklage zu finden:
Als die Reihe an demjenigen Angeklagten war, welchem in seinem angeblichen Scharmützel mit dem Unirektor nun auch Körperverletzung vorgeworfen wird, beteuerte dieser weiterhin seine Unschuld. Er bleibe dabei, er habe diesen nicht bewusst geschlagen. Höchstens habe er diesen „beim Rausdrehen” aus dessen Griff an sein Hemd (unabsichtlich) erwischt. (tagesstimme)
Was die “Sachbeschädigung” via Aufkleber betrifft, so zeigte der Richter common sense, wie der Standard berichtet:
Nach der Befragung ging der Richter noch einige Schriftstücke durch. Dabei kam auch die Sachbeschädigung durch Aufkleber zur Sprache. “Es gibt keine Regenrinne in Graz, die nicht beklebt ist”, hatte der Richter bei seinen Recherchen festgestellt. Werbung, Fußballfan-Pickerl, rechts- und linksgerichtete Parolen – alles finde sich, auch ein “Aufkleber eines Radiosenders genau vor dem Gericht”, konnte er sich nicht verkneifen zu bemerken.
Der Staatsanwalt geiferte nach Kräften (Stoff für schadenbegrenzendes, werteorientiertes Framing mancher Medien), und suchte krampfhaft nach Haaren in der Suppe. Besonders amüsant ist dieses hier:
Bei einer anderen Aktion wurde die einzige weibliche Angeklagte ausgeschickt, um Wände zu besprühen. “Sie ist auch ein Opfer, sie wäre von selbst nie auf so eine Idee gekommen. So geht man mit denen um, die man nicht als Elite sieht”, war der Staatsanwalt in Hinblick auf die Hierarchie innerhalb der IBÖ überzeugt.
Sezession im Netz gratuliert Martin Sellner und allen Beteiligten!
Maiordomus
Die weibliche Angeklagte, nach der realsatirischen Bemerkung eines Staatsanwaltes ihrerseits ein "Opfer" der Identitären, präsentiert sich noch fröhlich-gefällig, scheint durch den Kontakt mit dem Männerbund wenig traumatisiert, und Sellner mag zwischenzeitlich etwas an Gewicht zugelegt zu haben, was auch für sein politisches Gewicht in seinem Heimatland noch zu wünschen bleibt. Die von Martin Lichtmesz vor einigen Tagen in Gang gebrachte Grundsatzdiskussion betr. diesen Prozess verdient einen Rückblick auf den dortigen Strang von der Vorwoche, ebenso scheint es mir richtig, dass der Freispruch nicht nur als Bestätigung aufgefasst wird, sondern als Anlass zu einer eigenen Manöverkritik etwas weg von der politischen Pubertät genommen wird.