Die Privatisierung der Eugenik

Es ist ein Kenn­zei­chen links­li­be­ra­ler Ethik­dis­kur­se (für die »irri­tie­rend« das viel­leicht tref­fends­te Adjek­tiv ist), daß es ihnen gelun­gen ist, die zeit­lo­se Hier­ar­chie der Güter­ab­wä­gung erst außer Kraft zu set­zen  und  dann voll­kom­men zu ver­dre­hen. Das All­ge­mein­wohl, letzt­lich jedes über die ein­zel­nen hin­aus­wei­sen­de Gut, gilt immer weni­ger als legi­ti­me Grund­la­ge einer Beschrän­kung des Wohls des ein­zel­nen. Das Lin­ke im Links­li­be­ra­lis­mus  hat  jedoch  auch  eine blo­ße Umkeh­rung ver­hin­dert, die dem gro­ßen Gan­zen den Ein­zel­nen und sei­ne unan­tast­ba­ren Rech­te ent­ge­gen­hält. Statt­des­sen heben sich pri­vi­le­gier­te Grup­pen offi­zi­el­ler und halb­of­fi­zi­el­ler Opfer und Benach­tei­lig­ter aus der ega­li­tä­ren Land­schaft her­aus, die unter­ein­an­der wie- der­um um die Plät­ze einer eben­so kom­pli­zier­ten wie unbe­stän­di­gen Hack­ord­nung kämpfen.

Nur so erklärt es sich, daß sich mit dem Auf­kom­men der  Prä­na­tal­dia­gnos­tik  in  den 1980er Jah­ren eine Debat­te ent­spann, in der Leu­te, die die Abtrei­bung für ein nicht hin­ter­frag­ba­res weib­li­ches Grund­recht hiel­ten, dar­über dis­ku­tier­ten, ob es ethisch zuläs­sig sei, erb­kran­ken Nach­wuchs auf die­se Wei­se aus­zu­sor­tie­ren, und ob eine sol­che Pra­xis nicht Züge ras­sen­hy­gie­ni­scher Maß­nah­men des Natio­nal­so­zia­lis­mus tra­ge. Die­sem Vor­wurf ließ sich am leich­tes­ten begeg­nen, indem man das indi­vi­du­el­le Glück beton­te und die grö­ße­re bio­po­li­ti­sche Per­spek­ti­ve weit von sich wies.

Die klas­si­sche, von Fran­cis Gal­ton (1822 – 1911) begrün­de­te Euge­nik for­der­te nicht weni­ger als eine akti­ve, staat­li­che Bevöl­ke­rungs­po­li­tik, und zwar nicht nur hin­sicht­lich der Quan­ti­tät, son­dern vor allem mit Blick auf die Qua­li­tät des Nach­wuch­ses. Stand in der Wis­sen­schafts­eu­pho­rie eines Gal­ton noch die berau­schen­de Mög­lich­keit im Vor­der­grund, der Mensch kön­ne sei­nen eige­nen Evo­lu­ti­ons­pro­zeß kon­trol­lie­ren, wur­de die euge­ni­sche Bewe­gung bald Teil der Zivi­li­sa­ti­ons­kri­tik. Der natür­li­chen Aus­le­se stand auf ein­mal die Gegen­aus­le­se der Zivi­li­sa­ti­on ent­ge­gen, in der durch Sozi­al­für­sor­ge und  medi­zi­ni­schen  Fort­schritt auch und gera­de den erb­lich als min­der­wer­tig gel­ten­den Bevöl­ke­rungs­be­stand­tei­len Fort­pflan­zungs­er­fol­ge zuteil wur­den. Die Vor­stel­lung ver­brei­te­te sich, daß der Mensch, der durch sei­nen Erfin­dungs­reich­tum den  natür­li­chen  Lebens­kampf gemil­dert hat­te, nun auch gegen­über den Neben­wir­kun­gen nicht untä­tig blei­ben dür­fe. Um des lang­fris­ti­gen Wohls der Spe­zi­es wil­len müs­se der Staat ein­grei­fen, hoch­wer­ti­ge Gebur­ten för­dern und min­der­wer­ti­ge nach Mög­lich­keit beschränken.

Von die­sen Gedan­ken sind die Anwen­der und Ver­fech­ter heu­ti­ger Repro­duk­ti­ons­me­di­zin denk­bar weit ent­fernt. Dabei ist das Unbe­ha­gen an der Zivi­li­sa­ti­on nicht zurück­ge­gan­gen. Zivi­li­sa­ti­ons­kri­tik aller Art gibt es im Dut­zend bil­li­ger. Das Ange­bot reicht von Bro­schü­ren über die Gefähr­lich­keit von Treib­haus­ga­sen zu Büchern über von Smart­phone­ge­brauch ver­ur­sach­te Gehirn­schä­den. Die Idee jedoch, unse­re Zivi­li­sa­ti­on könn­te zum bio­lo­gi­schen Ver­fall der Zivi­li­sier­ten füh­ren, ist eines der größ­ten Tabu­the­men unse­rer Zeit, zu beun­ru­hi­gend wären die dann unab­weis­ba­ren Konsequenzen.

Im Ergeb­nis hat sich der Staat auf die Posi­ti­on des Markt­re­gu­la­tors zurück­ge­zo­gen. Damit ent­schei­den weit­ge­hend Ange­bot und Nach­fra­ge über die Anwen­dung der sich ste­tig erwei­tern­den medi­zi­ni­schen Mög­lich­kei­ten. Die­ser Markt mag stär­ker regu­liert sein als ande­re, und man­che Prak­ti­ken sind in man­chen Staa­ten ver­bo­ten, in ande­ren hin­ge­gen erlaubt – die Kri­te­ri­en dafür sind oft recht will­kür­lich  und die Rechts­la­ge erkenn­bar das Ergeb­nis tages­po­li­ti­schen Wür­fel­spiels. So war bis 2010 die Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik in Deutsch­land ille­gal, eine Spät­ab­trei­bung nach Fest­stel­lung einer Behin­de­rung unter Beru­fung auf die see­li­sche Gesund­heit der Mut­ter hin­ge­gen erlaubt.

Die­ser Pri­va­teu­ge­nik liegt nichts fer­ner als eine plan­mä­ßi­ge Hebung der gene­ti­schen Qua­li­tä­ten des Vol­kes. Statt des­sen steht wer­den­den Müt­tern das Ange­bot zur Ver­fü­gung, erb­kran­ken Nach­wuchs zu dia­gnos­ti­zie­ren und gege­be­nen­falls zu besei­ti­gen. Die­se Dienst­leis­tung bie­tet also an, die oft erheb­li­chen Belas­tun­gen, die die Pfle­ge eines behin­der­ten Kin­des mit sich bringt, zu ver­mei­den. Und wie auf jedem Markt sind es letzt­end­lich die Kun­den, die, wenn auch unter Ein­fluß ärzt­li­cher Bera­tung, die Ent­schei­dung für oder gegen die ent­spre­chen­den Unter­su­chun­gen tref­fen und im Ernst­fall auch ent­schei­den, ob sie ein behin­der­tes Kind aus­tra­gen oder nicht. Aus­schlag­ge­bend für die­se Ent­schei­dung ist meist die wahr­ge­nom­me­ne  Schwe­re der Behin­de­rung, bei der Dia­gno­se von Tri­so­mie 21 etwa ent­schei­den sich rund drei Vier­tel der Schwan­ge­ren für eine Abtreibung.

Wich­tig ist nun, fol­gen­des fest­zu­hal­ten: Wäre es mög­lich, die Tech­nik auf ihrem gegen­wär­ti­gen Stand ein­zu­frie­ren, es lohn­te sich nicht, sich über die gegen­wär­tig ange­wand­ten euge­ni­schen Ver­fah­ren groß den Kopf zu zer­bre­chen. Daß die Lega­li­tät der Abtrei­bung an sich kein Skan­dal, son­dern der Abgrund der links­li­be­ra­len Gesell­schaft ist, steht auf einem ande­ren Blatt. Die Selbst­ver­ständ­lich­keit, mit der die­ser Zustand hin­ge­nom­men wird, zwingt jeden­falls zu eini­gen sehr gering­schät­zi­gen Urtei­len über die Art und Wei­se, auf die das mensch­li­che Moral­emp­fin­den zustan­de kommt.

Immer­hin mag man die Dia­gno­se Down- Syn­drom als einen gewich­ti­ge­ren Grund für  eine Abtrei­bung ein­schät­zen als die übli­chen Mein-Bauch-gehört-mir-Phra­sen. Und  wie  es bei die­ser Bewe­gung lei­der so oft der Fall ist, führt sich der Lebens­schutz bei der Bekämp­fung der In-vitro-Fer­ti­li­sa­ti­on und der Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik selbst ad absur­dum oder wird wenigs­tens frag­wür­dig: Um die Ent­sor­gung über­schüs­si­ger Embryo­nen zu ver­mei­den, die bei die­sen Ver­fah­ren nun ein­mal anfal­len, sol­len Paa­re, die auf die­se medi­zi­ni­schen Hilfs­mit­tel ange­wie­sen sind, am bes­ten gar kei­ne Kin­der bekommen?

Aller­dings bie­tet die Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik theo­re­tisch  Mög­lich­kei­ten,  die  weit über das Ver­hin­dern von Miß­ge­bur­ten hin­aus­ge­hen. Prin­zi­pi­ell ist es mög­lich, auch nach ande­ren Kri­te­ri­en zu selek­tie­ren und damit die ursprüng­li­chen Zie­le der Euge­nik mit weit effi­zi­en­te­ren Mit­teln wie­der auf­zu­neh­men. Wohl­ge­merkt immer noch, ohne in das Erb­gut selbst ein­zu­grei­fen, das bedeu­tet mit ver­hält­nis­mä­ßig gerin­gem Risi­ko. Reicht das Wis­sen um das mensch­li­che Genom ein­mal aus, um effek­tiv zu selek­tie­ren, so gibt es kei­nen Grund zu der Annah­me, daß sol­che Mit­tel ihr vor­ge­ge­be­nes Ziel gesün­de­ren, schö­ne­ren, vor allem aber intel­li­gen­te­ren Nach­wuchs zu bekom­men, nicht errei­chen sollten.

Noch 1983 gab Wolf­gang Wal­ter in sei­ner bemer­kens­wer­ten Dis­ser­ta­ti­on Der Geist der Euge­nik sei­ner Hoff­nung Aus­druck, die ihm unheim­li­chen neu­en Mit­tel der Repro­duk­ti­ons­tech­no­lo­gie könn­ten von selbst ver­san­den, die Tech­nik die hoch­ge­spann­ten Erwar­tun­gen nicht erfül­len. Das ist nach heu­ti­gem Stand deut­lich unwahr­schein­li­cher gewor­den, auch wenn vie­le Ent­wick­lun­gen immer noch ihre Zeit brau­chen wer­den. Nur weil eine tech­ni­sche Ent­wick­lung nicht mit der Geschwin­dig­keit ver­läuft, an die wir uns in der Digi­ta­li­sie­rung gewöhnt haben, bedeu­tet das nicht, daß sie weni­ger unauf­halt­sam wäre.

Da mit den heu­ti­gen und künf­ti­gen Metho­den kei­ne von einer gro­ßen Mehr­heit als untrag­bar ange­se­he­nen Maß­nah­men wie die Zwangs­ste­ri­li­sa­ti­on erb­lich  »Min­der­wer­ti­ger« anfie­len, wäre auch der Wider­stand gegen eine sol­che Poli­tik, ein­mal ein­ge­schla­gen, wesent­lich gerin­ger. Es ist gut denk­bar, daß es hier auf län­ge­re Sicht gar kei­nes euge­ni­schen Pro­gramms bedürf­te und daß die Nach­fra­ge von sei­ten künf­ti­ger Eltern die­ser sanf­ten Euge­nik von al- lei­ne zum Durch­bruch ver­hel­fen wird.

Da die Aus­wir­kun­gen die­ser Tech­nik aber frü­hes­tens in der nächs­ten Gene­ra­ti­on zu spü­ren sein wer­den, ist anzu­neh­men, daß sich der Sie­ges­zug der neu­en Euge­nik über einen län­ge­ren Zeit­raum voll­zie­hen wird als bei tech­ni­schen Neue­run­gen üblich. Dem­zu­fol­ge wird zunächst nur eine Min­der­heit der Men­schen die neue Art der Fort­pflan­zung ver­wen­den. Es ist sehr wahr­schein­lich, daß sie in vie­len Län­dern noch lan­ge ver­bo­ten sein wird. Nur wird die Leis­tungs­fä­hig­keit gene­tisch selek­tier­ten Nach­wuch­ses in der nächs­ten Gene­ra­ti­on eine deut­li­che Spra­che spre­chen und die brei­te Akzep­tanz die­ser Mit- tel erzwin­gen. Mit allen guten wie schlech­ten Kon­se­quen­zen, von deren letz­te­ren die Degra­die­rung der kör­per­li­chen Lie­be zu einer zweit- klas­si­gen Form der Fort­pflan­zung nicht die gerings­te sein wird.

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