Sonntagsheld (115) – Kalte Intelligenz

Österreich bleibt spannend

Ihrem Ruf als poli­ti­sche Thea­ter­büh­ne Euro­pas macht die Alpen­re­pu­blik wei­ter­hin alle Ehre: Der Wahl­kampf für die außer­plan­mä­ßi­ge Natio­nal­rats­wahl im Sep­tem­ber läuft auf Hoch­tou­ren und neben dem blas­sen Hofer, der vor allem durch unnö­ti­ge Distan­zie­run­gen und begriff­li­che Quer­schüs­se auf sich auf­merk­sam macht, liegt der poli­ti­sche Fokus auf jenem Mann, der zur Gret­chen­fra­ge der ÖVP-FPÖ-Regie­rung wur­de: Dem ehe­ma­li­gen Innen­mi­nis­ter Her­bert Kickl.

Im Som­mer­in­ter­view mit dem popu­lä­ren Pri­vat­sen­der “Ser­vus TV” stell­te er sich vor weni­gen Tagen den Fra­gen des Mode­ra­tors Fleisch­ha­cker, bereits zwei Wochen zuvor war er im For­mat “Fell­ner Live” zu Gast, wo er dem über­ra­schend hand­zah­men Mode­ra­tor Rede und Ant­wort stand.

Die Ein­schalt­quo­ten waren jeweils her­vor­ra­gend: Bei “Ser­vus TV” folg­te Kickl direkt auf ein ein­stün­di­ges Inter­view mit Sebas­ti­an Kurz und lief ihm mit einem Send­re­kord von 173.000 Zuschau­ern deut­lich den Rang ab, sein Gespräch mit Wol­fang Fell­ner gehört – neben den bis­her drei Sen­dun­gen mit Mar­tin Sell­ner – zu den popu­lärs­ten Aus­ga­ben der Sen­dung “Fell­ner Live”.

Dabei ist Kickl eigent­lich kein typi­scher Publi­kums­lieb­ling: Sein nüch­ter­nes, gerad­li­ni­ges Auf­tre­ten, der Anzug, den er eher wie eine Uni­form, denn wie ein Klei­dungs­stück trägt und die wachen Augen die kaum aus der Ruhe zu brin­gend über eine Beam­ten­bril­le schau­en, sind qua­si die sti­lis­ti­sche Anti­the­se zu jener Chi­mä­re aus Vater und Schwie­ger­sohn, die etwa Matteo Sal­vi­ni dar­stellt, oder auch zum immer leicht am Trash vor­bei­schram­men­den Vorzeige-HC.

Gemein hat er mit Sal­vi­ni hin­ge­gen den Innen­mi­nis­ter­bo­nus: Mit einem unge­ahn­ten Arbeits­ei­fer nutz­te er die weni­gen Mona­te der Koali­ti­ons­re­gie­rung für eine star­ke und schar­fe Innen­po­li­tik, die beson­ders im Umgang mit der ille­ga­len Erset­zungs­mi­gra­ti­on neue Maß­stä­be setz­te. Die Vor­ga­be, der er sich dabei ver­schrieb, war es wohl, die ihm letzt­end­lich das Genick brach: Das Recht hat der Poli­tik zu fol­gen, nicht umgekehrt.

In einer Zeit, die die uni­ver­sa­len Men­schen­rech­te zu einem reli­giö­sen Dog­ma erho­ben hat, ist die­se Aus­sa­ge nichts ande­res als eine Revol­te, ja, eine Ket­ze­rei – zumal, wenn sie mit jener ent­spann­ten Käl­te vor­ge­tra­gen wird, die das Mar­ken­zei­chen des Extrem­sport­lers Kickl gewor­den ist.

Wenig ver­wun­der­lich also, daß Sebas­ti­an Kurz, bzw. sei­ne Bera­ter, sich ver­an­laßt sahen, sei­ne Abdan­kung (und Erset­zung durch einen ÖVP-Innen­mi­nis­ter) zur Bedin­gung für das Fort­be­stehen der Koali­ti­on zu machen.

Ob das so eine gute Idee war, wird sich zei­gen – die momen­ta­nen Umfra­gen zei­gen eine FPÖ, die sich all­mäh­lich von der Regie­rungs­kri­se erholt, schon die Euro­pa­wahl fiel mit 17% wesent­lich weni­ger dra­ma­tisch aus, als das von den Frei­heit­li­chen teil­wei­se befürch­tet wur­de. Kickl hin­ge­gen kon­zen­triert sich auf dem Wahl­kampf, für den ihm die aktu­el­le “Schred­der-Affä­re” sicher­lich eini­ges an Muni­ti­on und Moti­va­ti­on gelie­fert hat.

Die zwei von mir erwähn­ten Inter­view sind nicht im eigent­li­chen Sin­ne spek­ta­ku­lär, und doch beacht­lich, zei­gen sie doch einen Mann, der bereit ist, nicht nur zu ver­wal­ten, son­dern auch zu regie­ren und dabei sei­nen mit grö­be­rem Stil ope­rie­ren­den Kol­le­gen in Ita­li­en oder auch Deutsch­land an Schlagfer­tig­keit und Selbst­be­wußt­sein um nichts nachsteht.

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Kommentare (21)

qvc1753

28. Juli 2019 15:29

Hm. Mit dem Satz „Das Recht folgt der Politik“ habe auch ich so meine Schwierigkeiten.
Menschenrechte sind, zumindest in Deutschland, unmittelbar geltendes Recht. Kein Dogma.
(Dogma im herkömmlichen Sinne versteht sich als unveränderbarer Glaubenssatz. Die Grund- und Menschenrechte sind aber Recht und kein Glaube).
Damit sind bestimmte Änderungen und Einschränkungen möglich, aber eben nur ohne den Wesensgehalt zu ändern.

Der Satz des österreichischen Innenministers kann, vermitlich auch vor dem Parteihintergrund, dann auch so verstanden werden, das die Politik das Recht bestimmt.
Dies wiederum verstösst gegen die Gewaltenteilung.

Gerne und ausgiebig kann man dann zwar über die Besetzung und Auswahl von Richterstellen sprechen.
So wie es das Beispiel Polen zeigt ist die Neubesetzung von Richterstellen am Verfassungsgericht so oder so ein Politikum.
Oder das Beispiel des Supreme Court in den USA, dessen Entscheidungen hochpolitisch waren und sind. Wie auch die Besetzung der Richterstellen.

Wesensgehalt der parlamentarischen Demokratie oder überhaupt westlich geprägter Demokratie ist der Erhalt der Unabhängigkeit der Justiz.
Das diese stets und immer politisch beeinflusst ist, alleine dadurch das Parteien und Parlamente in irgendeiner Form entscheiden müssen, das ist kein Grund die Justiz an die Kette der Politik zu legen.

Von Herrn Kickl in entsprechender Kälte und Unbedingtheit vorgetragen lässt in mir Zweifel aufkommen, ob dieser der Ansicht ist (seine) Politik muss in jedem Falle der Überprüfung durch Justiz standhalten.
Oder anders: es kann Österreich passieren, dass ein Innenminister der Ansicht ist, Gerichte oder Menschenrechte sind etwas, das notwendigen politischen Entscheidungen nicht im Wege stehen darf.
Man kann das aber auch so verstehen, das unveränderliche Menschenrechte der Politik nicht im Wege stehen dürfen.

Das ich so etwas zu Beginn des 21. Jahrhunderts einmal öffentlich ausgesprochen höre, das hätte ich vor 10 Jahren auch nicht geglaubt.

Laurenz

28. Juli 2019 18:09

Hab mir das Interview von vor 2 Wochen angesehen, Herr Kickl hat sich ganz gut geschlagen, und Herr Fellners Fragen bezüglich der Mittelmeer-Transfer-Route waren auch weder wirklich lustig noch harmlos. Herr Kickl hat sich da mutig positioniert, was in Anbetracht des widerlichen Gestanks aus Berlin wirklich zu achten ist. Bei Fahrten mit dem Auto sollte Herr Kickl vorsichtig sein. Im Grunde ist die Schredder-Affaire schlimmer als der Vodka-Suff aus Ibiza. Schon spannend ist die Frage, wie das der Ösi-Wähler sehen wird.
Herr Wessels, erachten Sie die Arbeitsteilung zwischen Herrn Hofer und Herrn Kickl als ungünstig?
Immerhin hatte sich Herr Hofer bei der Bundespräsidenten-Wahl doch als äußerst stark gezeigt.

HomoFaber

28. Juli 2019 20:16

“Das Recht hat der Politik zu folgen”, oder umgekehrt ?

Ratwolf

28. Juli 2019 22:26

Ich stimme Martin Sellner zu...

Ohne Herbert Kickl darf es keine Koalition geben.

Hier hört die Selbstkasteiung auf.
Keine Selbstzerstörung!

Ratwolf

28. Juli 2019 22:27

Herbert Kickl ist bis jetzt ein brillanter Analytiker gewesen, der auch noch weiß was zu tun ist.

Adler und Drache

29. Juli 2019 09:25

Nach 15 Jahren, in denen ich mir keinen Auslandsurlaub leisten konnte, bin ich dieses Jahr nun mal wieder in den Süden gefahren, nach Slowenien. Ich habe ein sehr schönes und reizvolles Land gefunden und zwei Wochen lang mit Frau und Kind auf den eigenen vier Rädern und den eigenen zwei Beinen erkundet. All-inclusive-Urlaub verabscheue ich, ebensowenig stünde mir der Sinn nach der künstlichen Umwelt eines Luxus-Liners. Ich will selber etwas erkunden, entdecken, erleben, das Land erfahren (im ursprünglichen Sinn des Wortes) ... Wie macht denn die Sezessionsgemeinde Urlaub? Wie sollte man Urlaub machen, um nicht dazu beizutragen, Kulturlandschaften zu schädigen?

AlexSedlmayr

29. Juli 2019 09:45

@qvc1753

Nein. Es ist genau wie Kickl es sagt: Das Recht folgt der Politik nicht umgekehrt. Die Richter sind nur die Aasverwerter des Rechtssystem, die mit dem arbeiten, was die anderen Gewalten hinterlassen haben und sollten daher auch an den Bedeutungsgehalt des erlassenen Rechts gebunden sein, statt dieses mit eigenem Ermessensrecht immer krasser zu unterlaufen.

Aber das tangiert die Gewaltenteilung nicht, denn Kickl bezieht sich auf etwas anderes. Die Politik erlässt Gesetze (schafft Recht; Legislative) und vollzieht es (Exekutive) damit diese den Menschen dienen, für die sie gemacht wurden und bei nationalem Recht ist dies überwiegend und vor allem das es den Bürgern eines Landes dient. Internationales Recht, wie das Menschenrecht sind minimale Abkommen darüber, die allen Menschen der Welt eine Mindestsicherheit gegenüber ihren Staaten und anderen Staaten, in denen sie sich übergangsweise aufhalten zu gewähren. Er kann keine Verpflichtung der Staaten gegenüber der Menschheit begründen (denn das würde ihn zu einem Instrument gegen seine Bürger machen, die diesen Staat tragen).

Wenn Kickl sagt, dass das Recht der Politik zu folgen habe, dann deshalb, weil die positivistische Auffassung von Recht Unsinn ist. Es wird von Menschen zur Regelung ihrer Probleme gesetzt, kann aufgehoben und ersetzt werden, wenn die Bedürfnisse sich ändern. Das heißt, wenn alte Rechtsvorschriften, wie die zur Abschiebung oder zum Asyl den Staat effektiv daran hindern seine Bürger oder dessen Interessen zu schützen, muss das Recht angepasst werden.

Das Ziel ist also nicht die Politik von ihrer Rechtsbindung zu lösen, damit Polen quasi offen ist, sondern dafür zu sorgen, dass der Staat sich aus den Ketten befreit, die es ihm verunmöglichen überhaupt noch politisch handlungsfähig zu sein.

Internationale Abkommen kündigt oder man tritt aus ihnen aus, Gesetzte ändert man oder schafft sie ab.

Die Haltung diese für heilig oder unantastbar zu halten, wenn sie denn einmal beschlossen sind, ist die Argumentationsweise die uns jedweder Überrollung, die die Linken unter anderen Zuständen gesetzlich den Weg bereitet haben, preisgibt.

quarz

29. Juli 2019 10:09

@qvc1753

Nennen Sie mir doch bitte eine einzige rechtliche Bestimmung auf der Welt, die nicht (mittelbar oder unmittelbar) durch eine politische Entscheidung in Kraft gesetzt wurde! Natürlich folgt das Recht der Politik insofern es eines politischen Aktes bedarf, damit überhaupt Gesetze erlassen werden. Die Gesetze fallen ja nicht aus den Wolken. Dass diese Gesetze dann die Freiheiten der Bürger auch in Bezug auf weitere Gesetzgebung in gewissem Maß einschränken, ändert nichts daran, dass die letzte Quelle der Rechtssetzung der politische Akt ist. Das ist eigentlich eine ziemlich triviale Angelegenheit, ich weiß nicht, wie sie Anlass zu ernsthafter Gegenrede sein kann.

RMH

29. Juli 2019 10:47

Ob das Recht der Politik folgt oder ob Recht etwas absolutes, quasi überstaatliches ist, ist eine der zentralen Fragen der Rechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie, ja der Philosophie insgesamt. Die Kirche wird beispielsweise wohl eher nicht der Auffassung folgen, dass das Recht der Politik zu folgen habe.

Aus rechter, konservativer Sicht kommt man hier an Carl Schmitt in einer Diskussion einfach nicht vorbei, ja es kommt eigentlich keiner an Carl Schmitt vorbei.

Von Carl Schmitt stammt der berühmte und oft zitierte Satz: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet".

Dabei sollte man wissen, dass nach Schmitt der Ausnahmezustand das Recht grundsätzlich nicht beseitigt, aber eben die Letztentscheidung dazu und auch ein darüber hinweg setzen durch den Ausnahmezustand gerechtfertigt sein kann.

Und jetzt sehen wir uns einmal an, wie die Regierung Merkel vor, während und nach 2015 argumentiert hat.

Der "humanitäre Notstand" (= Ausnahmezustand) rechtfertigt das Übergehen des bei uns und in Europa geltenden Rechts (Art. 16a GG, Dublin-Abkommen etc.). Dieser "humanitäre Notstand" rechtfertigt auch die Eingriffe in die Rechte der bereits "hier schon länger Lebenden".

2010:
Der "Ausnahmezustand" der Gefährdung des Euros und damit der EU insgesamt durch Griechenlands Schulden (eigentlich korrekter: Staatsbankrott) rechtfertigt die Schließung von bilateralen Abkommen unter Umgehung des europarechtlichen "no bail out"- Grundsatzes.

Die Regierung entscheidet eigentlich alles wirklich wesentliche mittlerweile unter Argumentationsketten des Notstands oder Ausnahmezustands und im Falle des "Notstands" 2015 sogar unter Umgehung des im Parlament durch Wahlen vertretenen "Souveräns". Souverän ist daher mithin nach der Schmittschen Definition in Deutschland das Kanzleramt.

Der nächste "Notstand" trommelt ja auch schon durch die Medien, der "Klima-Notstand", der jeden Eingriff in die Besitz- und Eigentumsrechte sowie die Rechte der Reisefreiheit, Freizügigkeit sowie der Selbstverwirklichung der Bürger rechtfertigen soll.

Es wird Zeit, sich einmal dem Begriff des Ausnahmezustandes und des Notstandes genauer zu widmen, denn mit dessen inflationären Gebrauch öffnet man die Büchse der Pandora, nur ohne Hoffnung am Ende. Dabei dachte C. Schmitt meiner Meinung nach hier eher nicht derart inflationär und beliebig, sondern eher vor dem Hintergrund konkreter Lagen von Feindbedrohungen.

Wie auch immer, aus Sicht einer Opposition kann es derzeit evtl. deutlich erstrebenswerter sein, die Politik an bestehendes Recht zu erinnern, als umgekehrt zu fordern, dass das Recht der Politik zu folgen hat, da die Politik ja derzeit sich viel zu häufig nur über "Ausnahmezustände" und nicht mit echter Rechtsanwendung und vor allem Beachtung des Rechts rechtfertigt.

Laurenz

29. Juli 2019 11:11

@Adler und Drache .... war nach 10 Jahren Abstinenz dieses Jahr wieder mal in Ost-Asien. Früher war ich es gewohnt, auf der einen Seite als weitgereister Hedonist zu leben und auf der anderen Seite im Brauchtumsverein einen alten Hof zu restaurieren.
Laibach ist doch eine schöne deutsche Stadt. Das sehen manche Slowenen übrigens auch so.

qvc1753

29. Juli 2019 11:56

@quarz&AlexSedlmayer:
Der Satz "Das Recht folgt der Politik ist mindestens missverständlich.

Mindestens Grundrechte, weiterhin aber auch die Exekutive sind an Recht und Gesetz gebunden.

Grundrechte sind naturrechtlich als absolut gesetzt, so wie die Väter der USA dies sahen: ( "...they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights.")

Solches gilt, zumindest nach deutschem Verfassungsverständnis nach 1945, ebenfalls für die Grundrechte und die Verfassungsprinzipien im Grundgesetz.

Diese sind unmittelbar geltendes Recht und damit in ihrem Wesensgehalt der Änderung durch Politik entzogen.

Nimmt man den Satz "Das Recht folgt der Politik" und nimmt ihn so wie er da steht, so sagt er aus, das die Politik das Recht ändert und die Justiz dies umsetzt.

Ein solcher Gedanke - im Extrem weiter gedacht - würde eine richterliche Überprüfung einer politischen oder verwaltungstechnischen Entscheidung letztendlich unmöglich machen, da ja ein Recht oder ein Gesetz durch die Politik geändert werden kann.

Ob ein Wahlausschuß dann ungeprüft Landeslisten kürzen darf, oder ein Innenminister seine Abschiebegesetzte praktikabler machen darf, beides wäre eine politische Handlung und, so mehrheitlich bestimmt, eben dann vollziehbar.

Die Judikative ist, nach der Lehre der Gewaltenteilung, eine der Exekutive und Legislative gleichgeordnete Gewalt.
Daher:
Natürlich macht die Politik die Gesetze, aber die Justiz ist im Zweifelsfalle diejenige Gewalt, die ein Gesetz oder das Handeln der Exekutive auf ihre Rechtmässigkeit und Verfassungsmässigkeit überprüfen kann und sogar muss.
Nicht nur gilt dies dann für Menschenrechte oder Grundrechte, sondern auch für Rechtsnormen wie Verhältnismässigkeit.
Kurz:
Die Gegenrede bezieht sich also darauf, eben nicht das Recht der Politik folgt, sondern politisches Handeln durch das Recht gebunden sein kann.
So zeigen mehrere Beispiele, zuletzt die vorläufige Entscheidug des sächsischen Verfassungserichtes, das die Politik eben auch dem Recht folgen muss und nicht umgekehrt.

qvc1753

29. Juli 2019 11:59

@quarz&AlexSedlmayer:
Der Satz "Das Recht folgt der Politik ist mindestens missverständlich.

Mindestens Grundrechte, weiterhin aber auch die Exekutive sind an Recht und Gesetz gebunden.

Grundrechte sind naturrechtlich als absolut gesetzt, so wie die Väter der USA dies sahen: ( "...they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights.")

Solches gilt, zumindest nach deutschem Verfassungsverständnis nach 1945, ebenfalls für die Grundrechte und die Verfassungsprinzipien im Grundgesetz.

Diese sind unmittelbar geltendes Recht und damit in ihrem Wesensgehalt der Änderung durch Politik entzogen.

Nimmt man den Satz "Das Recht folgt der Politik" und nimmt ihn so wie er da steht, so sagt er aus, das die Politik das Recht ändert und die Justiz dies umsetzt.

Ein solcher Gedanke - im Extrem weiter gedacht - würde eine richterliche Überprüfung einer politischen oder verwaltungstechnischen Entscheidung letztendlich unmöglich machen, da ja ein Recht oder ein Gesetz durch die Politik geändert werden kann.

Ob ein Wahlausschuß dann ungeprüft Landeslisten kürzen darf, oder ein Innenminister seine Abschiebegesetzte praktikabler machen darf, beides wäre eine politische Handlung und, so mehrheitlich bestimmt, eben dann vollziehbar.

Die Judikative ist, nach der Lehre der Gewaltenteilung, eine der Exekutive und Legislative gleichgeordnete Gewalt.
Daher:
Natürlich macht die Politik die Gesetze, aber die Justiz ist im Zweifelsfalle diejenige Gewalt, die ein Gesetz oder das Handeln der Exekutive auf ihre Rechtmässigkeit und Verfassungsmässigkeit überprüfen kann und sogar muss.
Nicht nur gilt dies dann für Menschenrechte oder Grundrechte, sondern auch für Rechtsnormen wie Verhältnismässigkeit.
Kurz:
Die Gegenrede bezieht sich also darauf, eben nicht das Recht der Politik folgt, sondern politisches Handeln durch das Recht gebunden sein kann.
So zeigen mehrere Beispiele, zuletzt die vorläufige Entscheidung des sächsischen Verfassungserichtes, das die Politik eben auch dem Recht folgen muss und nicht umgekehrt.

Niekisch

29. Juli 2019 12:01

"die letzte Quelle der Rechtssetzung der politische Akt"

@ quarz 10:09: Meine vermittelnde Meinung: Am Anfang stehen eine fremde politische Gewalt mit angehängter Jurisdiktion oder ein eigener Wille, der zusammengesetzt aus verschiedenen Elementen politisch- weltanschaulicher, rechtlicher und/oder religiöser Natur zu eigener Verfassung mit eigenem Verfassungsgebiet drängt. Wohl nie gibt es die Formung einer Verfassungsordnung ohne Gründung in einer Wurzel aus diversen Wurzelästen.

Machte das deutsche Volk heute ernst mit Art. 146 GG und setzte eine Verfassung in Gang, die von ihm "in freier Entscheidung" beschlossen würde, so träte genau dies ein: Zusammenfließen der verschiedensten Willens- und Wollenselemente zum verfassungebenden Stoff aus verfassunggebender Gewalt.

Andreas Walter

29. Juli 2019 12:23

Oh je, schon wieder. Diesmal ein Kind:

https://www.focus.de/panorama/welt/mann-festgenommen-bericht-kind-in-frankfurt-vor-zug-gestossen_id_10973060.html

Das ist Terror gegen die Zivilbevölkerung.

qvc1753

29. Juli 2019 17:11

@quarz:
Die Frage ob es eine rechtliche Bestimmung gibt, die nicht direkt oder mittelbar durch eine politische Entscheidung in Kraft gesetzt wurde, geht am eigentlichen Thema vorbei.

Recht wird nicht ausschließlich alleine durch Politik gesetzt, es wird durch Richter interpretiert und weiter entwickelt und es gibt eben Bereiche die einer politischen Einflussnahme weitgehend entzogen oder mindestens diese erschweren.

Natürlich wäre auch die Abschaffung der Verfassungsordnung und die Einführung einer Dikatur ein politischer Akt.
Aber dieser Akt kann sich dann nicht auf die Verfassung beziehen, denn davon steht nichts in ihr die solches rechtfertigt.

Ich empfinde es als geradezu eine Kampfansage, wenn man als Innenminister im Vorbeigehen einige Rechtsgrundsätze über Bord zu werfen bereit ist.

Alleine das man solche Fragen diskutiert zeigt m.E. eine reale Gefahr auf: bestimmte Bereiche des Rechtes dürfen nicht Nützlichkeitserwägungen unterzogen werden. Sie dürfen schlicht nicht politisch veränderbar sein.

Letztlich ist diese Frage bereits in Dudley vs Stephens entschieden worden:
Notwendigkeit darf bei bestimmten Fragen keine Handlung rechtfertigen. Dies, so sagte Lord-Richter Coleridge damals, weil es nicht notwendig sei, auf die schreckliche Gefahr hin zu weisen, die dadurch entsteht.

HomoFaber

29. Juli 2019 18:24

“Das Recht hat der Politik zu folgen, nicht umgekehrt.”

Ein unglücklicher Satz.
Hätte Merkel das Umgekehrte praktiziert, hätten wir diese Flüchtlingskrise nicht.

quarz

29. Juli 2019 20:07

@qvc1753

"Mindestens Grundrechte, weiterhin aber auch die Exekutive sind an Recht und Gesetz gebunden.
Grundrechte sind naturrechtlich als absolut gesetzt, so wie die Väter der USA dies sahen: ... "

Ob Naturrecht oder nicht, spielt hier keine Rolle. Selbst wenn normative Ideen vorab in einem platonischen Himmel herumhängen, bedarf es der politischen Akteure, die - durch Ideenschau inspiriert - entsprechende Gesetze in Kraft setzen. Erst dann haben wir es mit Recht zu tun, auf das sich eine Argumentation in einem Rechtsstreit berufen kann. Anamnese ist kein gerichtlich anerkannter Belegweg. Weiter zurück als bis aufs Grundgesetz geht die Referenzkette hierzulande nicht. Und auch jede Art von Verfassung entspringt einem politischen Akt wie einer verfassungsgebenden Versammlung. Auch die "Väter der USA" mussten erst Gesetze erlassen, bevor diese Wirksamkeit entfalten konnten. Was sie sich dabei als Inspirationsquelle (Naturrecht oder Koboldrecht oder was auch immer) für ihren Entschlss dazugedacht haben, ist nicht Teil der legitimierenden Rechtfertigungskette, sondern philosophische Reflexion nach Feierabend.

Das alles ändert natürlich überhaupt nichts daran, dass sich die Regierung an jeweils geltendes Recht zu halten hat. Es besagt nur, dass dieses geltende Recht nicht vor aller politischen Entscheidung da war und dass dieses geltende Recht auch durch die Mandatare des Volkes (aber z.B. eben nicht durch die Launen einer Kanzlerin) geändert werden kann.

Kickl jedenfalls beruft sich auf Artikel 1 der österreichischen Verfassung, wo es heißt: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Und eben nicht: "Das Volk geht vom Recht aus". Das Volk schafft über das Instrument der Politik das Recht.

Die Legtimationskette geht so:
Volk --> (repräsentierende politische Vertreter) --> Recht

Gracchus

29. Juli 2019 21:41

Ich finde, qvc1753 hat recht. Die Umkehrung von Kickls Satz definiert den Rechtsstaat. Beide Sphären - Recht und Politik - sind autonom, über die Verfassung aber "strukturell gekoppelt" (Luhmann). Den Ursprungsakt, die Verfassungsgebung, kann man natürlich als genuin politischen Akt sehen, aber damit ist noch nicht die Frage beantwortet, wodurch dieser Akt rechtliche Verbindlichkeit erlangt.
Jedenfalls entscheidet über die Auslegung der Verfassung das Verfassungsgericht, es kann auch einfache parlamentarische Gesetze kippen. Parlamentarisch kann man sich dann um eine Verfassungsänderung bemühen, die aber andere Mehrheiten erfordert; und auch verfassungswidrige Verfassungsänderungen sind denkbar. Das Recht folgt auch deshalb nicht der Politik, weil sich im Rechtssystem entscheidet, wie ein Gesetz ausgelegt und im Einzelfall angewandt wird; Gerichte können hier u. U. sehr kreativ sein, insbesondere die generalklauselsrtigen Grundrechte eröffnen einen weiten Interpretationsspielraum.

Möglicherweise sehen wir gerade, wie sich dieses "Geflecht" auflöst. Kickls Aussage tendiert dorthin, das Handeln Merkels, wie @homofaber richtig anmerkt; und auch die von Sommerfeld kürzlich aufgespießten Aussagen Habecks.

Ratwolf

31. Juli 2019 07:27

Auf EPOCHTIMES (US-Portal von Chinagegnern und Falun-Gong-Anhängern) wird eine Aussage Sebastian Kurz (ÖVP/OSF) lanciert:

„Kickl hat keinen Platz“ (im Innenministerium)

Das ist de facto der zu erwartende Bruch mit der FPÖ. So etwas kann sich eine Partei, wie die FPÖ nicht gefallen lassen.

Sebastian Kurz und die ÖVP betreiben hier den erwarteten Bruch mit der FPÖ und den Schwenk zu den Grünen. Natürlich schön verpackt, aber knallhart in der Sache. Wie in Österreich üblich.

Meiner Ansicht nach hat man Kurz mit irgendein "Ibiza Video" in der Hand. Sonst kommt man nicht so schnell nach oben.

Laurenz

31. Juli 2019 09:35

Ja, an unserem "most beloved" Herrn Kickl scheiden sich die Mainstream-Geister ....https://www.spiegel.de/politik/ausland/oesterreich-sebastian-kurz-will-wieder-mit-der-fpoe-aber-nicht-mit-kickl-a-1279768.html

Adler und Drache

3. August 2019 08:23

Sehe gerade, dass ich meinen Kommentar, der zu „Netzfundstücke 20“ und dem Thema „Massentourismus“ gehört, irrtümlicherweise hier eingestellt habe.
Ich bitte um Nachsicht.

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