Sie sei „gegen die FDGO gerichtet“ und damit verfassungsfeindlich. Die Begründung dafür ist eigentlich unwichtig. Der Verfassungsschutz ist keine neutrale politische „Ratingagentur“ mehr, die linken und rechten Bewegungen Demokratietauglichkeit attestiert. Er ist selbst Teil des politischen Konflikts und hat sich auf Seiten der Globalisten positioniert. Für sie ist alles, was sich der globalen Migrationsagenda (die im UN-Pakt ihren Offenbarungseid leistete) widersetzt, extremistisch und demokratiefeindlich. Das ist auf zwei Arten selbst antidemokratisch:
Erstens wird der Begriff des Extremismus inhaltlich aufgeladen. Statt ihn primär an einer umstürzlerischen Ausrichtung und Vorgehensweise festzumachen, wird er den politischen Verbotsgesetzen totalitärer Regime nachempfunden. Verboten ist nicht eine bestimmte Art und Weise des politischen Vorgehens. Verboten werden bestimmte politische Ansichten und Inhalte.
In einer funktionierenden Demokratie wäre der Extremismusbegriff so inhaltsleer wie möglich und würde lediglich auf gezielte Gewaltanwendung und Umsturz der Gesellschaftsordnungordnung abzielen. Danach wären Attac und solid links, linke Schlägertrupps linksextrem, die Antifa und die RAF linksterroristisch. Die Identitäre Bewegung wäre rechts, rechte Schlägertrupps wären rechtsextrem, Mörder wie Tarrant und Gruppen wie COMBAT 18 rechtsterroristisch.
Die linken und rechten Gruppen, die sich klar von Gewalt und Terrror abgrenzen, würden nicht als Vorformen von Extremismus attackiert, sondern als demokratischer Ausdruck gesellschaftlicher Fragen begrüßt. Doch diese Wertneutralität fehlt. Der „Rechtsextremismusbegriff“ kann heute nur unter Anführungszeichen aufgeführt werden, da er selbst ein politischer Kampfbegriff linksradikaler „Experten“ ist.
„Rechtsextremismus“ gilt in der Regel als „Bündel an Ideen”, die durch ihren Inhalt als „extrem“ definiert werden, egal ob sie gewaltsam umgesetzt werden sollen oder nicht. Ob eine Idee an sich “extrem” ist, ist natürlich eine Frage der subjektiven Wahrnehmung, während Gewaltbereitschaft sowie gezielte Anwendung von Terror relativ objektiv festgestellt werden können. Das subjektive Empfinden, nach dem rechte Ideen als „extrem“ gelten, wird Jahr für Jahr sensibler. Mit dem Verschieben des Overton-Fensters nach links werden mehr und mehr rechte Ideen dem „Extremismus“-Vorwurf preisgegeben.
Der Erhalt der ethnokulturellen Identität und das Ansprechen von Kapazitätsgrenzen für Aufnahme und Assimilation Fremder sind heute schon Indikatoren für das existenzvernichtenden Kainsmal „rechtsextrem“.
Zweitens: Neben einem wertneutralen Extremismusbegriff braucht die gesellschaftliche Debatte auch einen weitgehend inhaltsneutralen formalistischen Demokratiebegriff. “Demokratie” bezeichnet darin vor allem einen Vollzug und eine Art und Weise der Genese politische Macht. Sie bezeichnet einen Prozeß der gesamtgesellschaftlichen Meinungsbildung und die Transformation dieser Mehrheitsmeinung in Politik.
Ideengeschichtlich ist sie das Ergebnis eines unhintergehbaren gesamtgesellschaftlichen Relativismus. Man nimmt, ob mit Melancholie und Resignation, mit Freude oder Sorge, zur Kenntnis, daß es keine umfassende Großerzählung mehr gibt, welche die modern Gesellschaft eint. Eine stabile Gesellschaft, die sich wie im Mittelalter um eine gemeinsame Religion anordnet, wäre nur auf totalitäre Art und Weise, also durch maximalen Zwang und Kontrolle zu erzwingen. Daher scheint als einzig greif- und vermittelbare Legitimationsquelle von Souveränität und Herrschaft in einem atheistischen, materialistischen und individualistischen Zeitalter der Mehrheitswille, der durch Befragung und Konsensquoren festgestellt wird.
Dieser Pluralismus als geistesgeschichtliches Schicksal ist aber ein ideologisch-religiöser und kein ethnisch-kultureller. Der gegen gewaltsame totalitäre Übergriffe einer Mindermeinung zu verteidigende Pluralismus einer Demokratie muß definitionsgemäß die Vielfalt ihrer Ideen und Debatten sein, nicht eine “diversity” an Clans, Hautfarben, Sekten und Sitten. Genau diese ethnoreligiöse Vielfalt wird aber von einer ideologischen Clique zur neuen Leitideologie aufgeblasen, zum Wesenskern der Demokratie erklärt sowie zu moralischen Verpflichtungen und Glaubensdogmen erhoben.
Demokratie ist nicht mehr Prozeß der Bildung und Quelle der Legitimation von Macht, sondern wird mit Multiethnizität an sich identifiziert. Ironischerweise führt genau dieses ethnoreligiöses Fragmentieren zur Abschaffung des wahren demokratischen Pluralismus. Denn alle soziologischen Untersuchungen von Collier bis Putnam zeigen, daß Multiethnizität und Inhomogenität einer Gesellschaft der Demokratie schaden, da sie das gegenseitige Vertrauen beeinträchtigen.
Die “Rassifizierung” aller Diskurse und die Dominanz der Islamdebatte legen sich wie ein Alptraum auf die demokratische Kultur Deutschlands und zeigen, wohin die Reise geht. Das Bekenntnis des Verfassungsschutzes zu Multikulturalismus sowie die Einstufung eines ethnokulturellen Volksbegriffs als „gesichert extremistisch“ sind selbst antidemokratisch und totalitär. Der Multikulturalismus und das soziale Experiment der ethnischen Fragmentierung dienen globalen Herrschaftsgelüsten nach Abschaffung der Volkssouveränität und des wahren demokratischen Pluralismus.
Wie der Sozialwissenschaftler Frank Salter feststellt, dient das Bündnis der globalen Machtelite mit der „Minderheit“ und den „Migranten“ der Demobilisierung und Lähmung der Mehrheitsbevölkerung, die immer Trägerin des demokratischen Pluralismus ist. Die ethnische Wahl wird schließlich zum Sargnagel der Demokratie und führt am Ende zu einer Brasilianisierung: eine ethnisch unterschichtete, in Clans und Stämme aufgespaltene Gesellschaft, die in einem korrupten dysfunktionalen Bürokratieapparat, verwaltet von nicht weniger korrupten Eliten, die in personenzentrierten, ideologiebefreiten Wahlbündnissen um den Staat wie um einen Beutewert kämpfen.
Ein Blick auf die kulturelle Verfaßtheit der Ersetzungsmigranten legt für das kommende Szenario aber eher den Begriff der „Vernahöstlichung“ zu. Die Clans, Ethnien und Sekten, die sich nicht nur in den modernen failed states des Nahen Ostens, sondern bereits seit Jahrtausenden argwöhnisch belagern und in zyklisch aufbrechenden Massakern gegenseitig dezimieren, konnten bisher nur durch die brutale Diktatur einer bestimmten Gruppe befriedet werden. Ein kurzer Blick auf die Geschichte zeigt, wie unverträglich Multikulturalismus und Demokratie wirklich sind. Es waren und sind ausschließlich homogene Nationalstaaten, in denen Demokratien entstanden sind und sich halten konnten. Doch genau diese Einsicht gilt im heutigen Deutschland als “gesichert rechtsextrem”.
Der koordinierte Angriff auf das Staatsvolk, seine Identität und Souveränität ist ein totalitärer globalistischer Akt, der die Bedingung der Möglichkeit von Demokratie irreversibel zerstören will. Die Betreiber dieser Agenda, die in jedem Widerstand den Strohmann des „Nationalsozialismus“ und „Rassismus“ verorten, vertreten selbst eine haarsträubende Extremposition.
Um das deutlich zu machen, möchte ich aus der Begründung des Verfassungsschutzes zitieren. Ich lasse dabei bewußt den Verweis auf ein Transparent mit der Aufschrift „Grundgesetz statt Scharia“, um unsere Grundgesetzwidrigkeit zu beweisen, außen vor. Das ist meiner Ansicht nach eine offene Provokation und Verhöhnung, die uns zu Überreaktionen verlocken soll.
Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit wegen unserer „Anti-Asyl“-Haltung, also der politisch legitimen und notwendigen Kritik am systematischen Asylmissbrauch und am Verfassungsbruch durch illegale Einwanderung, ist ein Wink mit dem Zaunpfahl an die AfD. Der Verfassungsschutz bekennt sich damit schamlos zur tatsächlich verfassungsfeindlichen „no border“- und „refugees welcome“ ‑Ideologie. Worum es mir hier im besonderen geht, ist folgender Satz:
Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IB als kulturvernichtend. Für die IB existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).
Das schreibt der Polit-VS. Multikulturalismus ist aber kein Ausdruck einer „ethnisch pluralistischen Gesellschaft“, sondern ein klar definiertes politikwissenschaftliches Konzept zur Identitäts- und Bevölkerungspolitik. Im Unterschied zu einer assimilatorischen Politik der Leitkultur, zielt eine multikulturalistische Politik darauf ab, Einwanderer zum Erhalt ihrer Identität zu ermutigen. Die zahlreichen Moschee- und Kulturvereine sind Ausdruck dieser Politik, die von Angela Merkel zurecht bereits vor fast 10 Jahren als „gescheitert, absolut gescheitert“ erklärt wurde.
Die Identitäre Bewegung hat bereits vor Jahren in einer von allen „Rechtsextremismusexpertinnen“ geflissentlich ignorierten Studie zur „Integrationslüge“ die verschiedenen Politikansätze verglichen und sich zu einer Politik der Leitkultur und der Remigration bekannt. Wir lehnen die Politik des faktischen Multikulturalismus ab, da sie den Staat als ein kulturell neutrales „Framework“ betrachtet, das beliebig viele und beliebig fremde Ersetzungsmigranten aufnehmen kann, wenn nur genügend „Sozialtechnik“ (d.h. heute „antirassistische” Niederschlagung aller kritischer Stimmen) betrieben wird.
Wir vertreten stattdessen die von einer großen Zahl an Theoretikern aufgestellte und nicht zuletzt durch Böckenförde begründete These, daß der Rechtsstaat und seine abstrakten Spielregeln eine konkrete Einigungsbasis voraussetzen. Wir bauen dabei auf alle soziologische Erkenntnis der letzten Jahre, wonach Demokratie und Sozialstaat nur in einer Gemeinschaft stabil sind, in der ein hoher Grad des mutualen Vertrauens das Faustrecht ablöst und die Transaktionskosten gering hält.
Unsere Konkretion dieser Erkenntnisse lautet: das „historisch einzigartige Experiment“, unsere demographischen Probleme durch Ersetzungsmigration aus fremden Kulturen zu lösen und diese mit einer Politik des Multikulturalismus in Parallelgesellschaften zu halten, ist gescheitert. Nur eine relative ethnokulturelle Homogenität und soziale Kongruenz schafft die befriedete sichere Basis, auf der ein Pluralismus der Ideen und eine demokratische Debatte stattfinden können.
Die Aufgabe des demokratischen Staates ist es, diese Kongruenz und Identität des Staatsvolks als Möglichkeitsbedingung für seine demokratische Verfassung durch eine vernünftige Bevölkerungsaustausch- und Identitätspolitik zu sichern. Das wäre auch die ureigene Aufgabe eines deutschen Verfassungsschutzes.
Leider setzt der neue Polit-VS den sogar von Merkel ad acta gelegten Multikulturalismus mit Multiethnizität an sich gleich. Er verwendet dabei Begriffe der Vernichtung und insinuiert: wer den Multikulturalismus abschaffen will, will die ethnische Säuberung.
Tatsächlich will die Identitäre Bewegung aber eine Politik der Leitkultur und Remigration. Das bedeutet neben Grenzsicherung, einer Rückführung der Illegalen und einer Reform des Asylsystems ein quotenbasiertes Einwanderungsmodell, orientiert an der Aufnahmekapazität unserer Gesellschaft, eine Politik der Assimilation und De-Islamisierung sowie eine Umkehrung der Push- und Pullfaktoren. Der Bevölkerungsaustausch soll im Zeitraum der nächsten Jahrzehnte erst verlangsamt, dann gestoppt und schließlich umgekehrt werden.
Das bedeutet kein abruptes Ende der Multiethnizität durch so oft beschworene “Vertreibung”, sondern die Verteidigung der deutscher Demokratie, Lebensart und Identität durch eine Trendwende der Einwanderungs- und Bevölkerungspolitik. Daß das die Aufgabe jeder deutschen Staatlichkeit sein sollte, stellte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1987 bindend fest:
Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.
Genau dies wird aber vom Polit-VS neuerdings aufgegeben, indem er sich auch identitätspolitisch äußert. Die Frage danach was „deutsch“ oder „französisch“ sei, ist im jeweiligen Land eine komplexe, dynamische und unabschließbare philosophische Debatte. Bereits die personale Identität ist ein komplexer selbstreflexiver Vollzug.
Die Gruppenidentität einer Nation ist noch einmal ungleich komplexer. Die solipsistische Tendenz der westlichen Bewußtseinsphilosophie und die performative Wirkung der Identitätsfrage durch Identitätspolitik machen die Frage nach der kollektiven Identität einer Nation noch schwieriger. Doch der Verfassungsschutz begibt sich wagemutig in dieses komplexe Spezialgebiet der Philosophie und verkündet lapidar (und rechtlich bindend):
Für die IB existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).
Da, was die IB denkt nun per Dekret „gesichert rechtsextrem“ und gegen die FDGO sei, schließen wir e contrario, daß Kultur und Ethnie verfassungsgemäß getrennt existieren. Die deutsche Kultur und das deutsche Volk, die japanische Kultur und das japanische Volk, haben also nichts miteinander zu tun, andernfalls verstoßen sie gegen die deutsche Verfassung.
Nehmen wir naiv das Beste an und vermuten, daß uns der Polit-VS unterstellt, wir dächten, ausschließlich ein ethnisch Deutscher könnte Träger deutscher Kultur sein. In dem Fall ist die Beobachtung ein bedauerliches Missverständnis, welches ich hier gerne aufkläre. Das ist eine biologistische Haltung, die dem Wesen des Menschen und dem Phänomen von Kultur und Philosophie nicht entspricht. Ich kenne keinen Identitären, der sie je vertreten hätte und sie ist nicht Standpunkt der IBD.
Doch wenn der Satz, wie ich befürchte, meint, daß die deutsche Nationalkultur an sich nichts mit einem deutschen Volk als ethnokulturellem Phänomen zu tun hat, ja daß diese Kultur „jenseits der Sprache, schlicht nicht identifizierbar“ (Aydan Özoguz, SPD) sei, sieht die Sache anders aus.
Diese Haltung , die ich hinter dem Satz des Polit-VS vermute, wäre eine absurde, extremistische These zu deren Kritik ich ein wenig ausholen will. Geht man von einer hohen „erkenntnistheoretischen Beweispflicht“ für die Existenz von Gegenständen aus, die letztlich nur naturwissenschaftlich-empirische Beweise zuläßt, so wären grundsätzlich Phänomene der Sozialwissenschaft an sich unbeweisbar und es gäbe gar keine Völker oder Kulturen. Es „gibt“ dann auch keine einzige Sprache, keine Kunstepoche und keine Religion. “Der Islam”, “das Judentum” “die Renaissance”, “die Hunnen”, “der Kommunismus”, “die Völkerwanderung”, wären allesamt unzulässige, unterkomplexe, „essentialistische“ Vereinfachungen, die auf keinen realen Gegenstand verweisen. Sie wären Hirngespinste und Wahngebilde, die keinerlei Einfluß auf die Politik haben dürften.
Diese Position ist philosophisch vertretbar, aber politisch unbrauchbar. Denn ob es einem gefällt oder nicht: es gab alle diese Phänomene als politische Wirklichkeit und Wirksamkeiten. Es gibt eine deutsche Kultur, die von einer ethnokulturellen Gemeinschaft mit einer generationenübergreifenden geschichtlichen Identität hervorgebracht wurde, die man gerne mit Benedict Arnold als eine „imagined community“ bezeichnen kann.
Für die politischen Konsequenz der islamischen Umma für christliche Kopten war es auch gleichgültig ob Allah existiert oder nicht. Der moderne Nationalstaat konstituierte sich natürlich auch nicht im ethnokulturellen Nichts oder fügte sich aus einem einem “diversen” globalen Menschenreservoir, sondern formte seine nationale Identität, Sprache und Hochkultur aus vorher bestehenden, ethnokulturell verwandten und politische kompatiblen Gruppen.
Der „Beweis“ für die Existenz einer Nation, ihrer Identität und Kultur kann nicht mathematisch erbracht werden, da diese keine mathematischen Phänomene sind. Auch die biologische Nachweisbarkeit von Verwandtschaft ist nicht die Basis für eine nationale Identität und Kultur. Man muß keine deutschen DNA-Marker suchen, um eine deutsche Kultur zu finden.
Ich will mich in diesem Text auch nicht weiter darüber ausbreiten, im umfassenden Verlagsangebot von Antaios haben sich weitaus Berufenere dieser Aufgabe gewidmet. Worauf ich in diesem Exkurs hinaus wollte: die Debatte um eine deutsche Kultur und Identität ist komplex und vielfältig. Es gibt und gab in ihr Extrempositionen, die aus Deutschland eine „Willensnation“ à la France machen, oder sie als eine biologische Gengemeinschaft nordischen Typs neu begründen wollten. Doch die Behauptung, es gäbe womöglich gar keine deutsche Kultur, auf gar keinen Fall ein deutsches Volk, und beide hätten nichts miteinander zu tun, die der Verfassungsschutz scheinbar vertritt, ist eine haarsträubende unhaltbare Reduktion.
Die Extremposition des Polit-VS reiht sich damit in totalitären und wesensfremden Konzepte ein, die den realen Phänomenen übergestülpt und mit politischem Zwang umgesetzt werden sollten.
Seltsamerweise haben anderen Völker nach wie vor eine existente und erhaltenswerte Nationalkultur samt Identität, egal, ob es sich nun um Türken, Israelis oder Tibeter handelt. In der Bundestagsentschließung 13/4445 vom 23.4.1996 verurteilte die Bundesrepublik beispielsweise explizit die chinesische Zuwanderungspolitik in Tibet, weil dadurch die tibetische Identität „zerstört“ wird:
Im Hinblick darauf, daß die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in Bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl, Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration (…) fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass … die chinesische Regierung jede Politik einstellt, welche die Zerstörung der tibetischen Kultur zur Folge haben kann, wie z. B. die planmäßige Ansiedlung von Chinesen in großer Zahl, um die tibetische Bevölkerung zurückzudrängen, und die Verfolgung der Vertreter der tibetischen Kultur…
Offenbar ist die tibetische Kultur in einer “dauerhaften Verknüpfung” mit der tibetischen Ethnie nicht verfassungsfeindlich. Offenbar gilt das identitätsphilosophische Verdikt des Polit-VS nur exklusiv für das deutsche Volk und seine Kultur. Es wäre demzufolge die spezielle, verfassungsgemäße, weltweit einzigartige Identität des deutschen Volkes, keine nachweisbare Identität und kein nationales Interesse als Volk zu haben, außer derjenigen, im Zuge seiner Selbstabwicklung den nationalen Interesse anderer Völker zu dienen.
Der Verfassungsschutz hat sich spätestens mit seinem Verdikt über die IB zum Großinquisitor dieser extremistischen politischen Religion gemacht.
H. M. Richter
Die Formulierung "gesichert rechtsextrem" ist überaus interessant, man könnte auch sagen geradezu verrätersich.
Nicht nur deshalb, weil man vermutlich bisher keinen einzigen Beleg für "gesichert linksextrem" wird nachweisen können, sondern weil ebendieses "gesichert" etwas verrät, was es ausdrücklich verneinen soll: Die tatsächliche Unsicherheit jener, welche diese Formulierung im Munde führen.
Es erinnert an die in der DDR gebetsmühlenartig vorgetragene Redewendung vom "real existierenden Sozialismus", deren Verwender unentwegt den Eindruck hinterließen, sie müßten sich ständig davon überzeugen, auch tatsächlich zu existieren. Enzensberger wies meiner Erinnerung nach einmal darauf hin, wie grotesk die Vorstellung sei, daß jemand in einem Tabakladen eine "real existierende Streichholzschachtel" würde erwerben wollen ...
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Was nun das Beispiel Tibets anbelangt, so ist dies geeignet, den ganzen diesbezüglichen Wahnwitz aufzuzeigen. Es würde nicht Wunder nehmen, wenn ein grüner Politiker in einer abendlichen Talk-Show die Existenz des deutschen Volkes vehement bestreiten würde und in einer Bundestagsrede am nächsten Vormittag ganz entschieden darauf hinweisen würde, daß das Europäische Parlament in seiner Resolution vom 15. Dezember 1992 festgestellt habe, daß das tibetische Volk ein Volk im Sinne des Völkerrechts sei, ihm das Recht auf Selbstbestimmung zustehe, die militärische Besetzung Tibets durch chinesische Truppen zu verurteilen sei und angesichts der Bedrohung der „nationalen Identität“(!) des tibetischen Volkes mehr als nur tiefe Besorgnis angebracht sei ...