Josef Bordat: Ewiges im Provisorium: Das Grundgesetz im Lichte des christlichen Glaubens

Eine Rezension von Felix Dirsch

Josef Bor­dat: Ewi­ges im Pro­vi­so­ri­um: Das Grund­ge­setz im Lich­te des christ­li­chen Glau­bens, Rück­ers­dorf: Lepan­to Ver­lag 2019. 212 S., 14,80 €

Josef Bor­dat fügt den vie­len neu­en Publi­ka­tio­nen, die anläß­lich des 70. Jah­res­ta­ges des Inkraft­tre­tens des Grund­ge­set­zes erschie­nen sind, eine hin­zu, die aus Sicht des christ­li­chen Glau­bens ver­faßt ist. Die­ser Blick­win­kel ist über­aus legi­tim. 1949 war nicht nur der Ein­fluß der Kir­chen grö­ßer als heu­te; viel­mehr präg­te das geis­tes­ge­schicht­li­che Erbe des Chris­ten­tums das wich­tigs­te deut­sche Geset­zes­werk nach­hal­tig. Da die ursprüng­lich als Pro­vi­so­ri­um gedach­te De-fac­to­Ver­fas­sung auf Dau­er gestellt ist – wir wis­sen es spä­tes­tens seit den bloß mar­gi­na­len Ver­fas­sungs­re­for­men in den frü­hen 1990er Jah­ren nach der Ver­ei­ni­gung der bei­den deut­schen Staa­ten – ragt der lan­ge Schat­ten des kul­tu­rell-reli­giö­sen Erbes bis in die unmit­tel­ba­re Gegen­wart. Die nichts­des­to­trotz spür­ba­re Ver­welt­li­chung der Gesell­schaft ändert an die­sem Tat­be­stand wenig.

Bor­dat wid­met sich in sie­ben fun­dier­ten Kapi­teln (»Grund­la­ge«; »Gott«; »Wür­de«; »Leben«; »Frei­heit«; »Kir­che«; »Zukunft«) der The­ma­tik. Bereits die spe­zi­fi­sche Fun­die­rung der Grund­rech­te, die anders gefaßt sind als in der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung, ist nicht ohne katho­lisch-natur­recht­li­che Ein­flüs­se denk­bar. Daß die Men­schen­wür­de eine unver­än­der­bar-her­aus­ra­gen­de Stel­lung ein­nimmt und nicht nur als phi­lo­so­phi­scher Lehr­satz im Sin­ne Kants das Grund­ge­setz wirk­mäch­tig ein­lei­tet, ist nicht zuletzt der christ­li­chen Über­lie­fe­rung geschul­det, ohne die auch der Erfolg des Königs­ber­ger Auf­klä­rers nicht mög­lich gewe­sen wäre.

Es ist erfreu­lich, daß der Autor kei­nen wert­frei­en Trak­tat vor­legt; viel­mehr unter­streicht er, daß das Grund­ge­setz als Ver­ei­ni­gung wert­ge­bun­de­ner Fun­da­men­tal­nor­men zu rezi­pie­ren ist, auch im Sin­ne des heiß umstrit­te­nen Lebens­schut­zes. Die nomi­na­tio dei in der Prä­am­bel behält bis heu­te ihre Bedeu­tung, weil sie sich – direkt wie indi­rekt – gegen eine etwa­ige Ver­ab­so­lu­tie­rung des Men­schen rich­tet. Die­se exis­ten­zi­el­le Dimen­si­on des Glau­bens sich zu ver­ge­gen­wär­ti­gen ist beson­ders in Zei­ten not­wen­dig, in denen der Glau­ben weit­hin nur noch im Sin­ne einer hyper­mo­ra­lis­ti­schen Instru­men­ta­li­sie­rung kon­sens­fä­hig ist. Auch neue­re Ent­wick­lun­gen wer­den von Bor­dat nicht über­gan­gen. Wie kir­chen­freund­lich die Recht­spre­chung der deut­schen Gerich­te stets war, zeigt sich bereits dar­an, daß der über­ge­ord­ne­te Euro­päi­sche Gerichts­hof die­se Per­spek­ti­ve nicht teilt. Chris­ten wer­den sich in Zukunft wär­mer anzie­hen müs­sen – nicht nur auf der juris­ti­schen Ebe­ne. Auch die­se Weis­heit kann man mit­neh­men, wenn man 70 Jah­re zurückblickt. 

Ewi­ges im Pro­vi­so­ri­um von Josef Bor­dat kann man hier bestel­len.

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