Josef Isensee: Grenzen. Zur Territorialität des Staates, Berlin: Duncker & Humblot 2018. 224 S., 49,90 €
Josef Isensee, einer der letzten großen deutschen Staatsrechtler, hat ein Alter erreicht, in dem ihm öffentlicher Beifall, sollte er ihm je etwas bedeutet haben, egal sein kann. Das stellt er eindrucksvoll unter Beweis mit einem kleinen, aber schwerwiegenden Band zu einem Thema, das als ausdiskutiert gelten könnte, wäre es nicht in die Hände von Ideologen und Empörungswellenreitern geraten.
Nicht erst seit 2015 gelten Grenzen aller Art als vorvorgestrig, kontraproduktiv und nationalistischrassistisch. Differenz und Eigenart stehen unter Verdacht und sind nur sich unterdrückt fühlenden »bunten« Sondergruppen erlaubt. Die uralte Erkenntnis, daß ein nicht umschlossener, sich nicht von anderen abscheidender Raum gar kein Raum ist, scheint verlorenzugehen. Dem stellt Isensee ein kraft seiner jahrzehntelangen Erfahrung reichlich souveränes und machtvolles Veto entgegen. Es handelt sich nicht um einen polemischen Wutausbruch aus aktuellem Anlaß. Vielmehr seziert Isensee trocken, professoral und sehr sauber das Phänomen Grenze und stellt dabei fast alles auf den Kopf, was heutige Nachwuchs-»Akademiker« über diese Form der Sonderung zu wissen glauben. Die Staatsgrenze sei ein vormodernes Relikt? Sie ist im Gegenteil sehr modern; erst der moderne Nationalstaat gab sich feste, verteidigte und wechselseitig mit den Nachbarn akzeptierte Grenzen. Das Grenzregime sei in erster Linie eine Frage der Sicherheitspolitik? Auch falsch – Grenzen sind Vorbedingung einer wirksamen Verfassung, aus der sich die Politiken erst ergeben.
Und Grenzen seien inhuman? Das ist erst recht Unsinn, denn die nicht für jeden durchlässige Grenze, hinter die sich fliehen läßt, ist kausal für Asylgewährung. Über offene Grenzen freuen sich nicht nur Verfolgte, sondern auch die Verfolger, die im fremden Land ihre Nachstellung fortsetzen können. Grenzen sind also modern, humanitär und in einem Verfassungsstaat selbstverständlich.
Was aber, wenn Regierungsvertreter verkünden, Grenzen seien immer weiter abzubauen? Wenn internationale Abkommen über die Verteilung nach Europa drängender Einwanderer nicht beachtet und das Grenzregime zeitweilig ausgesetzt wird, damit Millionen von Fremden unkontrolliert ins Land kommen können? Isensee spricht vom »humanitären Staatsstreich« und erläutert die Verfassungswidrigkeit dieser Vorgänge. Angesichts der komplexen nationalen und internationalen Rechtslage in bezug auf Grenzübertritt, Statuszuweisung und Ausweisungsmodalitäten wird klar: wer kommt, der bleibt. Rechtliche Grundlagen und Verwaltungspraxis sind auf hohe Hürden für die Zurückschiebung einmal ins Land gekommener Ausländer zugeschnitten. Eben deshalb wären strenge Grenzkontrollen so wichtig, eigentlich sind sie die Grundlage der Funktionsfähigkeit des gesamten Ausländerrechtssystems der Bundesrepublik. Isensees Grenzhandbuch hat seine Längen. Die ausgiebigen Betrachtungen zu den staats- und völkerrechtlichen Grundlagen mögen Nichtjuristen ermüden. Umgekehrt sind die abschließenden Betrachtungen zu nicht-staatlichen, ja: nicht-territorialen Grenzen, zur Begrenztheit an sich, dermaßen kurz, daß sie das Thema kaum anreißen und damit nicht ernst genommen werden können.
Dennoch ist das quellen- und literaturnachweisreiche Buch als Argumentsammlung und dank einer durchdachten Gliederung und eines Sachregisters als Nachschlagewerk sehr zu empfehlen. Auch erfahrene Leser können hier im Detail noch manches lernen.