Am Schwarzen Brett des Schulamtes: Berufsverbot 2021

Die Ideologisierung der Gesellschaft bestimmt mittlerweile direkt das exekutive Handeln von Behörden.

Heino Bosselmann

Heino Bosselmann studierte in Leipzig Deutsch, Geschichte und Philosophie für das Lehramt an Gymnasien.

So etwas geschieht, ohne daß auf regu­lie­ren­de Kon­trol­le oder auch nur auf Erklä­run­gen zu Ver­hin­de­rungs­ent­schei­dun­gen zu hof­fen wäre. Berufs- oder schon Bewer­bungs­ver­bo­te wer­den ohne Erläu­te­run­gen vom Amt ver­hängt – etwa kraft ein­zei­li­ger Fest­stel­lung, der Bewer­ber wäre „rechts­extre­mis­tisch“ und vom Bewer­bungs­ver­fah­ren rund­weg aus­zu­schlie­ßen. Begrün­dung nicht nötig.

Exem­pla­risch an eige­nen Erfahrungen:

Wenn das Schul­amt mir vor­wirft, „rechts­extre­mis­tisch doku­men­tiert“ zu sein, um mich mit die­ser Zuschrei­bung  erläu­te­rungs­frei von allen Bewer­bungs­ver­fah­ren rund­weg aus­zu­schlie­ßen, han­delt es bewußt amts­herr­lich, indem es sei­ner büro­kra­ti­schen Will­kür frei­en Lauf läßt, sich also erst gar nicht auf Recht und Gesetz beruft, son­dern ein­fach ein Ver­dikt for­mu­liert, das neu­er­dings kei­ner Bele­ge und gar Bewei­se mehr bedarf, son­dern nach blo­ßem Mei­nen aus­ge­spro­chen wird.

Rus­si­sche Ver­hält­nis­se? Nicht ganz: Dort wer­den immer­hin Erläu­te­run­gen gege­ben, so frag­wür­dig die sein mögen; hier­zu­lan­de hin­ge­gen soll sich der Aus­schluß eines als recht­ex­tre­mis­tisch Stig­ma­ti­sier­ten von selbst ver­ste­hen. Zwi­schen rechts, rechts­extrem und rechts­extre­mis­tisch wer­den ohne­hin kei­ne Unter­schie­de gemacht. Kon­ser­va­tiv ist rechts, und rechts ist rechtsextremistisch.

Der Radi­ka­len­er­laß der Sech­zi­ger und Sieb­zi­ger in der Alt-Bun­des­re­pu­blik ver­füg­te mit dem Para­gra­phen 35 des damals gel­ten­dem Beam­ten­rechts­rah­men­ge­set­zes noch über eine juris­ti­sche Grund­la­ge und bezog sich auf Beam­te, nicht so auf Ange­stell­te, und er wur­de über­dies 1979 durch eine sozi­al­li­be­ra­le Regie­rungs­ko­ali­ti­on kassiert.

Jetzt kann frei­hän­dig durch einen Büro­kra­ten ent­schie­den wer­den, wel­cher Ange­stell­te oder Bewer­ber radi­kal sei, und exe­ku­tiv wird nach unten durch­ge­stellt, daß Schul­lei­ter Gesprä­che mit ihm abzu­sa­gen haben.

Vor Jahr­zehn­ten rich­te­te sich der juris­tisch gehand­hab­te Radi­ka­len­er­laß gegen Lin­ke; jetzt, da die Bun­des­re­gie­rung und eben­so die Lan­des­re­gie­run­gen wei­test­ge­hend links ori­en­tiert und in die­ser Wei­se durch­ideo­lo­gi­siert sind, wen­den sie sich zwar unju­ris­tisch, um so for­scher aber rein dezi­sio­nis­tisch und jen­seits des Rechts gegen tat­säch­li­che und ver­meint­li­che Rechte.

Kon­kret zu mei­nem Fall:

Bereits im letz­ten Jahr war ich als Leh­rer mehr­fach in Bewer­bungs­ver­fah­ren geschei­tert, aller­dings in so bit­ter kurio­ser Wei­se, daß ich bereits mit den die Arbeits­stel­le aus­schrei­ben­den Schul­lei­tun­gen einig war, also eine kla­re Zusa­ge auf Anstel­lung erhielt, dann sogar von den zustän­di­gen Schul­rä­ten dazu beglück­wünscht wur­de, schließ­lich aber jeweils am über all die­sen Zwi­schen­ent­schei­dern thro­nen­den Schul­amts­lei­ter schei­ter­te, der sei­ner­seits die Schul­lei­tun­gen ver­an­laß­te, im nach­hin­ein nicht mich, son­dern doch sofort den abge­wie­se­nen Kon­kur­renz­be­wer­ber ein­zu­stel­len – stets zur Ver­blüf­fung der die Vor­stel­lungs­ge­sprä­che füh­ren­den Schul­lei­tun­gen selbst, die auf mei­nen Arbeits­an­tritt war­te­ten und den Amts­lei­ter gebe­ten hat­ten, den Arbeits­ver­trag zügig mit mir zu schließen.

Nur lie­fer­ten die Schul­amts­lei­tun­gen für ihre Ent­schei­dun­gen, also den Amts­be­fehl zur nach­träg­li­chen Absa­ge, nie Begrün­dun­gen; sie wie­sen ein­fach for­mal an. Selbst­ver­ständ­lich ging ich davon aus, daß man ent­we­der gegoo­gelt hat­te oder daß es mitt­ler­wei­le inter­ne Infor­ma­ti­ons­sys­te­me im Sin­ne Schwar­zer Lis­ten geben mag, die mich als „rechts­extre­men“ Autor der „Jun­gen Frei­heit“ und der „Sezes­si­on“ kennt­lich machten.

Wir als Sezes­sio­nis­ten wis­sen, daß es, soll­te der Vor­wurf einer „doku­men­tiert rechts­extre­mis­ti­schen Gesin­nung“ doch begrün­det wer­den müs­sen, nicht um die Inhal­te von hier publi­zier­ten Gedan­ken geht, also eben nicht um Argu­men­te und das Für und Wider im „gewalt­frei­en Dis­kurs“ (Haber­mas), son­dern ein­zig und allein um den Ort, wo die Tex­te ver­öf­fent­licht wer­den. Es reicht völ­lig aus, DASS man hier erscheint; WAS man publi­ziert, wird gar nicht beur­teilt. Dazu müß­ten die Ämter ja kon­zen­triert lesen und dann text­li­che Bele­ge vor­wei­sen. Das wäre anfecht­bar und ist des­we­gen für sie unerquicklich.

Inter­es­sant jedoch, daß ich seit Jahr­zehn­ten in bei­den Zeit­schrif­ten publi­zier­te und dies an mei­nen bis­he­ri­gen Schu­len seit den Neun­zi­gern sogar vor­beu­gend den jewei­li­gen Schul­lei­tun­gen mit­teil­te. Was dann hin­ge­nom­men wur­de, ohne daß ein Lei­ter oder Amts­trä­ger dies skan­da­li­sie­ren oder auch nur pro­ble­ma­ti­sie­ren woll­te. Ideo­lo­gie­freie Zei­ten ech­ter Tole­ranz, in denen jedoch Tole­ranz gar nicht so wie heu­te bestän­dig beschrien und beschwo­ren wer­den mußte.

Beson­ders ein­drucks­voll der Direk­tor einer evan­ge­li­schen Schu­le, der die Schul­funk­tio­nä­re der Nord­kir­che 2019 in deren Ansin­nen zurück­wies, er sol­le mir bes­ser kün­di­gen, ich wäre poli­tisch umstrit­ten. Cou­ra­giert teil­te der sehr gera­de Mann den Appa­rat­schiks mit, woll­ten sie mich raus­schmei­ßen, soll­ten sie das von ihren Schreib­ti­schen aus gefäl­ligst selbst tun; er als Schul­lei­ter wäre mit mir ein­ver­stan­den, ich arbei­te pro­fes­sio­nell und enga­giert, und kei­nes­falls drin­ge in mei­nen Unter­richt irgend­ei­ne poli­ti­sche Ten­denz oder auch nur eine Kon­no­ta­ti­on durch.

Den Büro­kra­ten gegen­über setz­te er hin­zu: Herr Bos­sel­mann publi­ziert nun mal, er steht trotz noch garan­tier­ter Mei­nungs­frei­heit im Risi­ko; Sie publi­zie­ren nicht, ken­nen kein Risi­ko, maßen sich aber an, über per­sön­li­che Schick­sa­le zu entscheiden.

Bis­her also hat­te ich in mei­ner Umstrit­ten­heit das Glück, nicht immer auf wohl­wol­len­de, jedoch stets fai­re Lei­ter vom alten Schlag zu tref­fen. Und bis­her waren Ver­hin­de­rer in den Ämtern so cle­ver, die wah­ren Moti­ve ihrer Ent­schei­dung zu ver­ber­gen. Dies ändert sich, da die Durch­ideo­lo­gi­sie­rung jetzt sehr tief greift.

Gera­de sprach – ver­mut­lich ver­se­hent­lich – eine Schul­lei­te­rin mir gegen­über aus, was ihr das Amt dik­tiert hat­te. Nach einem bis­lang erfolg­rei­chen Bewer­bungs­ver­fah­ren an einer klei­nen Schu­le im meck­len­bur­gi­schen Gra­bow, das bereits zur Ver­ein­ba­rung eines Vor­stel­lungs­ge­sprächs geführt hat­te, sand­te sie mir plötz­lich eine Absa­ge fol­gen­den Inhalts:

Sehr geehr­ter Herr Bos­sel­mann, nach Rück­spra­che mit dem Staat­li­chen Schul­amt Schwe­rin tei­le ich Ihnen mit, daß Sie für den Schul­dienst in Meck­len­burg-Vor­pom­mern nicht geeig­net sind. Auf­grund Ihrer Schrif­ten und rechts­extre­mis­ti­schen Stel­lung­nah­men ist davon aus­zu­ge­hen, daß Sie Ihre Auf­ga­ben an unse­ren Schu­len nicht wert­frei aus­üben kön­nen und den Anfor­de­run­gen des Dienst­herrn damit nicht entsprechen. (…)”

Ein bereits ver­ein­bar­ter Vor­stel­lungs­ter­min wur­de abgesagt.

Ich wand­te mich also an den Lei­ter des Schul­am­tes, ver­wies auf die Nach­richt aus Gra­bow, mit­hin auf sein Ver­dikt, ich wäre „rechts­extre­mis­tisch“ und frag­te ihn:

+ Wer genau trifft inner­halb des Schul­am­tes die Ein­schät­zung, davon aus­ge­hen zu müs­sen, ich wür­de schu­li­sche Auf­ga­ben nicht wert­frei aus­üben und so den Anfor­de­run­gen des Dienst­herrn nicht ent­spre­chen? Mit wel­cher genau­en Begründung?

+ Wie wird ins­be­son­de­re die Zuschrei­bung bzw. Ein­schät­zung begrün­det, ich selbst wäre bzw. mei­ne Stel­lung­nah­men wären „rechts­extrem“?

+ Inwie­fern soll­te ich nach Qua­li­fi­ka­ti­on und Erfah­rung – dezi­diert aus­ge­wie­sen u. a. in Arbeits­zeug­nis­sen staat­li­cher und kirch­li­cher Stel­len – den „Anfor­de­run­gen des Dienst­her­ren nicht ent­spre­chen“, ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund mei­ner kla­ren Ein­stel­lung, im Unter­richt nie und nir­gends Inhal­te poli­tisch kon­no­tiert oder gar bewer­tet zu haben, ganz abge­se­hen davon, daß ich in allem, was ich schu­lisch, unter­richt­lich und erzie­he­risch ver­trat, stets gemäß Grund­ge­setz und im Sin­ne der demo­kra­tisch-frei­heit­li­chen Grund­ord­nung han­del­te, so daß es bis­her weder von Schul­lei­tun­gen noch Ämtern Kla­gen oder auch nur Kri­tik an mei­ner Arbeits­wei­se gab, schon gar nicht dar­an, ich wür­de mit irgend­ei­ner Wei­se poli­tisch ten­den­zi­ös oder gar mani­pu­la­tiv wirksam?

Ich erhielt dar­auf eine sprö­de Ant­wort, die ein­zi­ge bis heute:

Sehr geehr­ter Herr Bos­sel­mann, auf­grund Ihrer doku­men­tier­ten rechts­extre­mis­ti­schen Gesin­nung sind Sie lei­der zutref­fen­der Wei­se vom Bewer­bungs­ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen, da eben Zwei­fel an Ihrer per­sön­li­chen Eig­nung bestehen. – Mit freund­li­chen Grü­ßen – Knut Gatz

Noch ein­mal frag­te ich nach:

Sehr geehr­ter Herr Gatz, haben Sie Dank für Ihre umge­hen­de, aller­dings nur ein­zei­li­ge Ant­wort, die ledig­lich eine Zuschrei­bung des Attri­buts ‚rechts­extrem‘ ent­hält, bar einer dezi­dier­ten Begrün­dung, die man von einem Amt erwar­ten muß.

Ich bit­te Sie also, mir mit­zu­tei­len, wo Sie – und wie genau – mei­ne nach Ihrer Auf­fas­sung nach ‚rechts­extre­mis­ti­sche Gesin­nung‘ doku­men­tiert sehen und unter wel­chen Kri­te­ri­en bzw. mit wel­chen Argu­men­ten resp. Urtei­len Sie zu Ihrer Ein­schät­zung gelan­gen, mei­ne Eig­nung für den Leh­rer­be­ruf wäre aus poli­ti­schen Grün­den aus­ge­schlos­sen, obwohl mei­ne Berufs­bio­gra­phie und alle vor­lie­gen­den Arbeits­zeug­nis­se zu mei­nem bis­he­ri­gen Unter­richt und mei­ner Tätig­keit als Fach­schafts­lei­ter sowie als Men­tor und Stu­di­en­lei­ter von Refe­ren­da­ren nichts der­glei­chen inner­halb der bis­he­ri­gen schu­li­schen Arbeit erken­nen las­sen oder erweisen.

Sie wer­den ver­ste­hen, daß Ihr Ver­dikt, ich wäre mit „rechts­extre­mis­ti­scher Gesin­nung doku­men­tiert“, eine für mich beträcht­li­che Trag­wei­te hat. Inso­fern wer­den Sie nach­voll­zie­hen, daß mich nicht allein Ihre ein­zei­li­ge sub­jek­ti­ve Wahr­neh­mung zufrie­den­stel­len kann, son­dern ich viel­mehr erfah­ren möch­te, wie Sie die­se Ein­schät­zung schlüs­sig begründen.

Sie wer­den sie ja nicht aus blo­ßem Mei­nen her­aus tref­fen, geschwei­ge denn nur in die­sem Mei­nen amt­li­che Ent­schei­dun­gen fäl­len, die offen­bar wie­der­um Schul­lei­ter in deren Ent­schei­dung über die Ein­stel­lung oder Nicht­ein­stel­lung eines Bewer­bers in die Pflicht nehmen.

Eine inhalt­lich kla­re und belast­ba­re Begrün­dung eines Urteils dürf­te nicht nur für die Rechts­fes­tig­keit von amt­li­chen Ent­schei­dun­gen not­wen­dig sein, son­dern gehört ja ganz übli­cher­wei­se zu den Gepflo­gen­hei­ten. Ein­schät­zun­gen und Urtei­le über die Per­son eines Leh­rers oder Bewer­bers, gar ver­bun­den mit Anwei­sun­gen an Schul­lei­ter, wol­len sub­stan­ti­ell begrün­det sein.

Wenn Sie sich auf Ver­öf­fent­li­chun­gen von mir beru­fen, so müß­te ja genau zu bezeich­nen sein, wel­chen publi­zier­ten Text oder Gedan­ken Sie als ‚rechts­extrem‘, ja ‚rechts­extre­mis­tisch‘ iden­ti­fi­zie­ren – eben mit der von Ihnen abge­lei­te­ten Kon­se­quenz, es fehl­te mir die – poli­ti­sche! – Eig­nung zum Beruf, weil ich als ‚rechts­extre­mis­tisch doku­men­tiert‘ wäre. Bei­des wäre also begrün­det zu erwei­sen, sowohl mei­ne ver­meint­lich ‚rechts­extre­mis­ti­sche‘ Gesin­nung, die ich rei­nen Gewis­sens ver­nei­nen kann, als auch mei­ne mir von Ihnen attes­tier­te beruf­li­che Nicht­eig­nung, gegen die mein Lebens­lauf und die Ein­schät­zun­gen sämt­li­cher Arbeits­zeug­nis­se von staat­li­chen und pri­va­ten Schu­len sprechen. (…)

Ohne auf die­ses Schrei­ben vom 25. August 2021 je eine Ant­wort erhal­ten zu haben, erreich­ten mich von ande­ren Schu­len, an denen ich mich bewor­ben hat­ten, gleich­falls Absa­gen, die die For­mu­lie­rung des Amtes qua­si stand­mä­ßig kopier­ten und wort­gleich ver­sand­ten, so etwa ein Sportgymnasium:

Nach Rück­spra­che mit dem Staat­li­chen Schul­amt Schwe­rin tei­le ich Ihnen mit, dass Sie auf­grund Ihrer rechts­extre­mis­ti­schen Ver­öf­fent­li­chun­gen per­sön­lich für eine Beschäf­ti­gung im Lan­des­dienst unge­eig­net sind und inso­fern im Bewer­bungs­ver­fah­ren nicht berück­sich­tigt wer­den können.

Inter­es­sant dann aber die Absa­ge des gym­na­sia­len Schul­zen­trums Stra­len­dorf, des­sen Direk­tor mir nach erfolg­rei­chem Vor­stel­lungs­ge­spräch zunächst sehr erfreut münd­lich eine fes­te Zusa­ge gege­ben hat­te. Die­ser Schul­lei­ter bat dann, eben wohl ver­spä­tet oder ahnungs­los, das Schul­amt um Zustim­mung und um Aus­fer­ti­gung des Arbeits­ver­tra­ges. Und damit änder­te sich der Verlauf.

Kurz dar­auf näm­lich wur­de mir vom Schul­lei­ter ver­druckst mit­ge­teilt, es wären nun plötz­lich Refe­ren­da­re da, die man mit Unter­richts­stun­den ver­sor­gen müs­se; wider Erwar­ten gäbe es also bedau­er­li­cher­wei­se Schwie­rig­kei­ten. Ich gab freund­lich mei­ner Skep­sis Aus­druck und ermu­tig­te zu kla­rer Kom­mu­ni­ka­ti­on, falls, wie ich erwar­te­te, das Schul­amt mir gegen­über Vor­be­hal­te geäu­ßert hätte.

Aber: Kei­ne Ant­wort. Man zog sich auf „schul­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Grün­de“ zurück. Dar­auf­hin mel­de­te ich mich noch ein­mal beim Schul­lei­ter. Unter ande­rem schrieb ich:

Ich habe davon aus­zu­ge­hen, daß es sich so ver­hält, ver­mu­te aber, Sie beu­gen sich einer Anord­nung des Schul­am­tes, das mei­ne Anstel­lung an Ihrer Schu­le enga­giert ver­hin­dern möch­te und Sie dafür einspannt.

Soll­te dem so sein, hät­te ich eine kla­re und unver­stell­te Infor­ma­ti­on dar­über sehr hono­rig und vor allem cou­ra­giert in der Hal­tung gefun­den, obwohl wir bei­de die Maß­ga­be des Schul­amts zunächst hät­ten hin­neh­men müssen.

Sie wer­den nach dem bis­he­ri­gen Ver­lauf von Gespräch und Kor­re­spon­denz die von mir geheg­ten Zwei­fel ver­ste­hen, min­des­tens wohl, daß ich die Wort­hül­se ‚schul­in­ter­ne Grün­de‘ in der Wei­se verstehe:

Sie haben – ob mit oder ob gegen Ihren eige­nen Wil­len – eine Anord­nung des Schul­am­tes zu exe­ku­tie­ren, ohne die eigent­li­chen Grün­de nen­nen zu dür­fen, die eben nicht im ‚Schul­in­ter­nen‘, son­dern viel­mehr in einem Ver­dikt des Schul­am­tes lie­gen, das eben die­ses Ver­dikt bis zum Stand heu­te mir gegen­über ent­we­der nicht begrün­den kann oder will.

Ich habe Sie als immens sym­pa­thi­schen und zuge­wand­ten Schul­lei­ter ken­nen­ge­lernt. Alle Ach­tung. An die­sem siche­ren Ein­druck gibt es für mich nichts zu revi­die­ren. Viel­mehr bedaue­re ich, daß selbst ein Mann Ihres For­mats nicht anders han­deln kann, als Maß­ga­ben durch­zu­schal­ten, denen gegen­über er selbst sei­ne Vor­be­hal­te haben mag – wenn viel­leicht nicht zuerst dem Inhalt, dann aber sicher der von Schul­amt so frag­wür­dig gehand­hab­ten Ver­fah­rens­wei­se nach.

Letzt­lich han­delt es sich wohl um ein poli­ti­sches Lehr­stück, in dem wir uns bei­de ken­nen­ge­lernt haben. Sie wis­sen: Lega­li­tät ist nicht gleich Moralität.

War’s das? Nicht ganz. Weil das Schul­amt offen­bar nicht alle von Schu­len anbe­raum­ten Vor­stel­lungs­ge­sprä­che über­blick­te und recht­zei­tig schon mei­ne Ein­la­dung ver­hin­dern konn­te, stell­te ich mich am 22. Sep­tem­ber noch ein­mal an einer Regio­nal­schu­le vor. Das Gespräch ver­lief wie­der bes­tens, die Lei­tung der Schu­le war erfreut, einen neu­en Leh­rer für eine dring­lich zu beset­zen­de Stel­le gefun­den zu haben.

Als man sich mir gegen­über so auf­ge­schlos­sen zeig­te und wie­der mei­nen woll­te, der vom Schul­amt aus­zu­fer­ti­gen­de Arbeits­ver­trag wäre jetzt erfah­rungs­ge­mäß nur rei­ne For­ma­li­tät, klär­te ich mei­ne Gesprächs­part­ner voll­stän­dig über mei­ne bis­he­ri­gen Bewer­bungs­ver­fah­ren im Schul­amts­be­zirk Schwe­rin auf.

Man war ver­blüfft. Nein, eher erschien man betre­ten. So was! Geht das denn ein­fach so? Eigent­lich doch nicht. Der Schul­lei­ter besann sich und kom­men­tier­te tref­fend: „Hm. Kom­pli­ziert. Dann kön­nen wir wohl nichts machen. Sicher­lich hän­gen Sie dann bei denen im Schul­amt am Schwar­zen Brett.“

Genau. Man hängt am Schwar­zen Brett. Begrün­det muß nichts wer­den. Ein Name auf einem Zet­tel am Schwar­zen Brett reicht mitt­ler­wei­le aus.

Ich reich­te am 9. Sep­tem­ber 2021 zwar eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de beim Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um ein, in der ich den Vor­wurf des Schul­amts­lei­ters höf­lich zurück­wies, vor allem aber beklag­te, daß das Amt für sei­ne Fest­stel­lun­gen zu mei­ner Per­son bzw. zu sei­ner Dienst­an­wei­sung, mich von Bewer­bungs­ver­fah­ren aus­zu­schlie­ßen, kei­ne Begrün­dung lie­fe­re, trotz mei­ner insis­tie­ren­den Nachfrage.

Aber ich erhielt vom Minis­te­ri­um ganz erwar­tungs­ge­mäß gar kei­ne Ant­wort, selbst nach höf­li­cher Nach­fra­ge nicht. Kaf­kas Schloß.

Wie stets läge eine Lösung aus­schließ­lich in frei­mü­ti­ger Kom­mu­ni­ka­ti­on. Ich bot ein klä­ren­des Gespräch an, eine Eini­gung in Güte, wie immer sie aus­fal­len wür­de. Aller­dings mit Begrün­dung für die Blo­cka­de. Die Ant­wort: Schwei­gen. Wei­ßes Rau­schen. In einem Land, dem hun­der­te Leh­rer fehlen.

Eine Behör­de immer­hin ant­wor­te umge­hend und ver­läß­lich – der Landesverfassungsschutz.

Hier­zu­lan­de kann man dort anfra­gen, ob das Amt Inhal­te zur Per­son des Anfra­gen­den vor­lie­gen habe oder wei­ter­ge­be. Nein, schrieb man mir, in den Datei­en der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­de wäre über mich kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespeichert.

Das genau wäre zur Zeit des Radi­ka­len­er­las­ses ja erst Bedin­gung für ein Aus­schluß­ver­fah­ren gewe­sen. Heu­te lie­gen die Din­ge anders: Es reicht die kei­ner­lei Begrün­dun­gen erfor­dern­de Auf­fas­sung einer Amts­per­son, wenn die sich in Über­ein­stim­mung mit den ideo­lo­gi­schen Maß­nah­men befin­det. Dann ist man raus.

Heino Bosselmann

Heino Bosselmann studierte in Leipzig Deutsch, Geschichte und Philosophie für das Lehramt an Gymnasien.

Nichts schreibt sich
von allein!

Das Blog der Zeitschrift Sezession ist die wichtigste rechtsintellektuelle Stimme im Netz. Es lebt vom Fleiß, von der Lesewut und von der Sprachkraft seiner Autoren. Wenn Sie diesen Federn Zeit und Ruhe verschaffen möchten, können Sie das mit einem Betrag Ihrer Wahl tun.

Sezession
DE58 8005 3762 1894 1405 98
NOLADE21HAL

Kommentare (36)

RMH

3. Oktober 2021 21:30

Sehr geehrter Herr Bosselmann,

ihr Text macht mich betroffen, überrascht aber heutzutage leider nicht. Als Tipp würde ich ihnen raten, die Namen der Personen aus dem Artikel vorsorglich zu nehmen, da dies die Sache nicht verbessert (eher im Gegenteil!).

Art. 3 Abs 3 GG scheint in unserem Land nur noch eine Floskel zu sein.

Pfarrer Wawerka, der wegen Publikationen hier bei Sezession kein Pfarrer mehr sein durfte, fand bei einem AfD Abgeordneten vorläufig ein Auskommen - der Abgeordnete zog offenbar 2021 nicht mehr in den Bundestag ein. Ein Beispiel dafür, dass das Wählen der AfD immer noch besser ist, als aus Trotz oder aus "Akzelerationsgründen" andere Parteien zu wählen.

Ich hoffe, dass das vermeintliche vorhandene "rechte Netzwerk" auch ihnen eine entlohnte Aufgabe zukommen lassen kann.

Ich lese Ihre Artikel regelmäßig gerne, da sie eben auch eine andere Sicht, die mitnichten "rechtsextrem" ist, in diesen Blog bringen.

ede

3. Oktober 2021 21:47

So siehts aus Herr Bosselmann. 

Sie haben es gewusst. 

Heino Bosselmann

3. Oktober 2021 22:04

Nur grundsätzlich und ausnahmsweise eine Einlassung:

Es mache sich mal keiner Sorgen um mich und komme mit "Empfindungen", psychopolitischen Hinweisen und schlauen Tips. Es geht hier gar nicht um meine Geschichte, für die ich ganz und gar selbst verantwortlich bin und deren Risiken ich quasiexistentialistisch vor mir auch verantworte. Ich stehe dazu - wie zu jeder Zeile. Salopp: Ich komme schon klar. -

Es geht vielmehr um den dokumentierten Vorgang als Beispiel, als FALL an sich, insbesondere um den Akt der Kommunikationsverweigerung, den ich - nicht nur mir gegenüber - für symptomatisch halte.

Seneca

3. Oktober 2021 22:23

Stolpersteine von heute, nur nicht in edlem Metall in Bürgersteige eingelegt.

Franz Bettinger

3. Oktober 2021 22:36

Vielleicht bin ich naiv. Warum dem Gegner nicht ein bisschen Arbeit machen? Warum sich nicht auf die Gesetze der Meinungsfreiheit und des Diskriminierungs-Verbots berufen? Warum keinen ordentlichen Prozess führen, evtl. bis hinauf vors BVerfG? Wieso von vornherein resignieren und den Schwanz einziehen? Genau das erhoffen sich die Gauner vom Amt. Dass man ihnen keine Arbeit macht. Denn dann wird es beim nächsten Willkürakt für sie noch leichter und bald nur noch so flutschen. Den Prozesskostenaspekt kann ich allerdings nicht beurteilen.

Rheinlaender

3. Oktober 2021 22:51

Ich (zwar kein Jurist, aber mit etwas Erfahrung im Personalbereich) würde vermuten, dass hier gleich reihenweise und von den Verantwortlichen teilweise sogar in Schriftform bestätigt gegen das AGG verstoßen wurde. Haben Sie, Herr Bosselmann, das Thema schon durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen? 

Marc_Aurel

3. Oktober 2021 22:56

@Heino Bosselmann

Besteht denn die Möglichkeit gegen solcherlei Willkür per Anwalt vorzugehen und hätte das Aussicht auf Erfolg? Immerhin wäre dann der Vorgang aktenkundig/dokumentiert für die Nachwelt, als ein weiterer Beleg dafür, das die BRD ein Unrechtststaat ist/war.

URN

3. Oktober 2021 23:12

Glauben denn die Kommentatoren wirklich, Herrn Bosselmann derartige Empfehlungen geben zu müssen, weil er diese Gedanken nicht selbst bereits gedacht hätte?!

Franz Bettinger

3. Oktober 2021 23:37

Warum den Beamten und Richtern (die sich auf allen Ebenen mit Ihrem Fall zu befassen haben) die Blamage und die Dokumentation ihres Versagens und schlechten Charakters ersparen? Wieso sie nicht noch mehr als hier auf SiN zur Schau stellen, sie sichtbar machen als die Schergen eines Unrechts-Systems, die sie sind? - Schon mal gut, dass Sie den Vollstrecker Knut Gatz namentlich erwähnen. Man soll Pferd + Reiter nennen, selbstverständlich! Machen Sie denen Arbeit! Das haben die gar nicht gern, sie sind es nicht gewöhnt. Da kommen die ins Schwitzen. Nebenbei: Ist der terminus (rechts-) extremistisch nicht definiert? Beinhaltet er nicht die Bereitschaft zu Gewalt? Ihre bisherigen Schreiben, Herr Bosselmann, sind schon prima abgefasst. Chapeau! Aber ich denke, weitermachen wäre wichtig.

Franz Bettinger

3. Oktober 2021 23:53

M: Die Sache sieht jetzt anders aus. Der Teufel kann nicht aus dem Haus. Faust: Doch warum gehst du nicht durchs Fenster? Mephisto: Es ist ein Gesetz der Teufel und Gespenster: Wo sie hereingeschlüpft, da müssen sie hinaus. Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir Knechte. Faust: Die Hölle selbst hat ihre Rechte? Das find' ich gut.

Frage: Muss das Böse sich an Regeln halten? Man hat zuweilen den Eindruck, der Tiefe Staat und seine Schergen könnten nicht alles tun. Die Gauner seien an gewisse innere Gesetze gebunden. Denn warum beseitigt die Oligarchen-Clique nicht einfach Gegner wie Montagnier, Wodarg, Bhakdi oder Fuellmich? Wieso lässt sie Bücher zu über die wahren Hintergründe des 9/11 und über den Holocaust und Corona? Andererseits gab es ja hin und wieder doch Morde; der bekannteste war J F Kennedy. Eine Regel könnte die "Freiwilligkeit" sein. Denn wer zum Bösen gezwungen werden muss, kann nicht per se böse sein. Auch der Doktor Faust schließt freiwillig einen Pakt mit dem Teufel.

Insofern bleibt dem Standhaften Hoffnung; dem Mitläufer nicht, dem Überzeugungtäter schon gar nicht. Also widersteht den Satansbraten, schließt keinen Pakt mit ihnen, lasst euch auf keine Kompromisse ein. Nomaské - und alles wird gut!

brueckenbauer

4. Oktober 2021 00:20

Es gab ja ach in der Berufsverbote-Ära schon Klagen wegen Nichteinstellung und Gerichtsurteile dazu. Das müsste man doch mal prüfen und darauf Bezug nehmen.

Laurenz

4. Oktober 2021 02:22

@HB

Klingt irgendwie nach Schauprozeß ohne Prozeß.

Beruflich schätze ich Sie preußisch nüchtern ein, was ja auch Sinn ergibt, die Preußen waren ja quasi die Erfinder der Regelschule.

Auch wenn Ihnen das in keiner Weise nutzt, politische sind Sie eindeutig ein Liberaler mit einem leichten Hang zum Konservativen.

Einen Anwalt, der sich im Beamtenrecht auskennt, zu konsultieren, ist bestimmt kein Fehler.

eike

4. Oktober 2021 04:25

Wer in den 70er und 80er Jahren an westdeutschen Unis studierte, den omnipräsenten roten Terror, die gesprengten Vorlesungen u.a. miterlebte, den wundert diese Entwicklung nicht. Es war schon damals klar, wohin die Reise geht und daß die BRD-Mehrheit diese Reise nicht verhindern würde.

Im Gegenteil, es war damals schick, selbst in konservativen Kreisen, sich mit dem armen Lokomotivführer zu identifizieren, der als Kommunist nicht Beamter werden durfte.

Es gab aber schon damals Parteien, die die linke Kasperei und den sich anbahnenden Meinungsterror verhindert hätten. Aber, die waren ja "rechtsextrem" und man - wie vermutlich die Mehrheit der hier Kommentierenden auch - rümpfte die Nase: mit Schmuddelkindern spielt man nicht.

Nun sind die Naserümpfer selbst Schmuddelkinder - nein, "Nazis" - und manche von ihnen haben noch immer nicht begriffen, was falsch gelaufen ist.

RMH

4. Oktober 2021 06:52

@eike,

Ihr Kommentar ist auf dem Niveau von "selber schuld".

Dabei geht es beim Herrn Bosselmann offenbar nicht um eine Verbeamtung auf Lebenszeit sondern um eine Anstellung als Lehrer an einer öffentlichen Schule, evtl. sogar nur befristet. Aber auch bei einer öffentlichen Schule gelten Regeln, die meistens weniger mit dem Schicksal der einzelnen Lehrkraft begründet werden, als vielmehr mit dem ominösen "Schulfrieden" und "Ruf der Schule". Und in der Tat hat hier unsere ach so tolerante Gesellschaft ein Klima geschaffen, wo ein Lehrer, der auf Seiten wie diesen publiziert, den Keim der Auseinandersetzung durch Anfeindung von außen (Medien, "Investigativ-Journalismus", politische Parteien, Antifa etc.) und innen (Eltern, unzufriedene Schüler, die meinen, jetzt den Willi machen zu können und dem Lehrer eine rein drücken zu können etc.) in sich birgt. Und den Schuh zieht sich keiner der stromlinienförmigen Schulleiter (und eine Stufe drüber) mehr an - ganz "pragmatisch". Fachkräftemangel hin, Fachkräftemangel her. Und dabei kommt es 0 auf die tatsächlichen Inhalte der H.B. Artikel an. Es langt das Label "Sezession".

Guilty of publishing here. Ein Drama mit mehreren Aspekten - Schlecht für Herrn Bosselmann, schlecht für die Zeitung, da damit andere Autoren abgeschreckt werden, schlecht für Interessenten an der Zeitung (OMG - ich stehe auf der Abonnentenliste!), schlecht fürs hiesige Kommentariat (die hacken meine IP-Adresse etc.), etc.

Havellaender

4. Oktober 2021 07:13

Böte sich nun nicht die Chance, die vertrakte Situation positiv zu nutzen, also den Tiger zu reiten, und ein eigenes Schulsystem zu gründen bzw. hierbei die ersten wichtigen Schritte zu gehen? Martin Sellner hat jüngst im Rahmen seiner Strategie der Sammlung auf die Bedeutung der Schaffung eigener sozialer Strukturen hingewiesen. So wie Sie hier in Erscheinung treten, Herr Bosselmann, wäre Ihnen das, mit entsprechender Unterstützung, doch zuzutrauen!

Nemo Obligatur

4. Oktober 2021 07:47

Hier gilt offenbar wieder einmal das Motto: "Bestrafe einen, erziehe hundert."

Ich habe mich ja nun manches Mal an den Texten von HB gestoßen (und nicht wenige gelobt). Seine Texte sind gewiss nicht rechtsextrem, auch nicht rechtsradikal, ja nicht einmal rechts. Sie sind überwiegend knorrig-konservativ, manchmal hoffungslos romantisch. Ich kann mich spontan, ohne dass ich das jetzt nach-gugeln müsste, an seinen "Mach doch mal 'nen Waldlauf" erinnern, dem zur Ermutigung der Jugend eine weitere Verbreitung zu wünschen wäre.

Wenn es nun einen HB-Solidarfonds gäbe, der ihn den Rechtsweg beschreiten ließe - ich würde mein Scherflein beitragen.

 

Heino Bosselmann

4. Oktober 2021 08:19

Zweite Einlassung: Es geht in diesem FALLBEISPIEL nicht primär um Rechtliches und damit Rechtsgläubigkeit, sondern um Kommunikationsverweigerung. Daß man klagen möge, ist doch gerade die Erwartung der Herrschaft, diese Zurückgelehntheit: Wir entscheiden willkürlich, opak, begründungsfrei. Ha, soll „der Rechtsextremist“ doch klagen; seine Mittel sind beschränkt, unsere unbeschränkt, denn hinter uns steht der Staatsapparat. – Nein. Man sollte nicht alles einklagen müssen, wenn über die Sache frei zu reden ist. Ich ließe mich gern abweisen, aber mit dezidierter Begründung des pauschalen Verdikts. Um diese dann zu problematisieren, auch zu meinen Lasten.

Daß vielfach zu reden ist, wird doch nicht allein in meinem Fall verweigert und zeigt: Es geht gerade nicht um „Transparenz“, es geht gerade nicht um „Toleranz“ und den produktiven Streit der Auffassungen, den sie beständig beschwören, nein, es geht um ideologisch grundierte Herrschaft und Cancel-Cultur. Sie wird zukünftig auch Meinungs- und Pressefreiheit in Frage stellen und dies wiederum ideologisch begründen, je linker und grüner die Regierung, um so zügiger und gründlicher. Die Maßregelungspolitik der Corona-Periode erprobte dies. Liberale und Liberalität im traditionellen Sinne gibt es kaum mehr, ebensowenig einen Stoffwechsel in der Weise produktiven Meinungsstreits. Meine Texte hier problematisierten Bildungspolitik. Das genau stört.

URN

4. Oktober 2021 10:13

Mit der zweiten Einlassung des Autors ist alles gesagt. Und aus eigener juristischer Erfahrung weiß ich, daß man die von einigen Kommentatoren gewünschten Prozesse teilweise sogar "gewinnen" kann; um letztlich doch auf der Strecke zu bleiben. Will heißen: die angestrebte Position besetzen doch andere bzw. man verliert die bereits ausgeübte doch und bekommt nie wieder eine vergleichbare. 

Havellaender hat 07:13 einen Weg genannt; den nur kann wer anfangen zu gehen?!

AmazonBesteller

4. Oktober 2021 10:48

@Herr Bosselmann

Der von Ihnen genannte Euphemismus Kommunikationsverweigerung, ist nichts anderes als vorsätzliches, rechtswidriges Verhalten. In einem Rechtsstaat gilt das Willkürverbot. Sie sind ein politisch Verfolgter.

"...seine Mittel sind beschränkt, unsere unbeschränkt, denn hinter uns steht der Staatsapparat." 

Ich "arbeite" selbst in einem Amt. Nichts fürchtet der Amtsschimmel so sehr wie Arbeit. Ihre Annahme, dass Sie sich aufreiben müssen, ist falsch.

Einfach eine Anzeige wegen Rechtsbeugung, Diskriminierung stellen und zeitgleich eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde einreichen.  Selbst wenn Sie die Stelle wegen anderen (erfundenen) Gründen nicht bekommen sollten, gibt es für die Täter gehörig eine auf den Sack. Alleine deswegen weil sie den angehängten Apparaten Arbeit gemacht haben.

Alles Gute, Herr Bosselmann. 

 

"Nein. Man sollte nicht alles einklagen müssen, wenn über die Sache frei zu reden ist."

Diese Fairness ist der Rechten Untergang. 

Maiordomus

4. Oktober 2021 11:03

@Bosselmann. Ich bin froh, machen Sie diese Ihre Geschichte öffentlich, habe sie bereits angesprochen, sogar mit Vermutung dessen, was Sie nun erläutert haben; betrachtete die Sache sogar als so wichtig, dass ich noch immer der Meinung bin, dass die wichtigste politische Aufgabe selbst auch von Höcke wäre, nicht als Politiker Karriere zu machen sondern als Lehrer angestellt zu werden. Natürlich ist es so, wenn Herr Bosselmann juristisch gewinnt, er immer noch nicht gewählt wird, man findet immer Vorwände, einen aus politischen Gründen nicht zu wählen, nur sollte man das widerstandslose Vorgehen, wie es hier berichtet ist, letztlich um der Sache willen, um eines der wichtigsten Grundrechte willen, nicht hinnehmen. 

zeitschnur

4. Oktober 2021 14:17

@ HB

Kommunikationsverweigerung hängt immer mit Entrechtung zusammen. Andererseits kann man letztendlich nichts erzwingen. Die Seite des faschistoiden Bösen, mit dem Sie es zu tun haben, würde nach Ihrem gewonnenem Prozess sagen: Da kommt er, der Prozesshansel! Und: Mit dem ist nicht gut Kirschen essen, der prozessiert immer gleich.

Ich weiß, Sie sind nicht gläubig, aber vielleicht lohnt doch ein Blick auf die Ratschläge Jesu: Werft die Perlen nicht vor die Säue. Und: Wollen sie euch nicht anhören, schüttelt den Sand von den Sandalen und zieht weiter. Whe aber diesem Ort, der euch nicht aufgenommen hat ...

Denn wenn Sie im Recht sind, und Sie sind es, dann hat sich diese Meute nicht mit Ihnen, sondern einem Größeren angelegt. Dessen Mühlen mahlen langsam, aber wir werden es erleben, dass deren Krug brechen wird. Es lohnt sich tatsächlich nicht, sich mit diesen abgrundtief verrohten und bösartigen Gestalten auseinanderzusetzen. Sie selbst sind die rechts- oder links- oder wie auch immer extremen Figuren, denn ein anständiger Mensch verweigert nun mal nicht die Kommunikation. Würden Sie denn an Schulen dieser Art überhaupt unterrichten wollen?

Laurenz

4. Oktober 2021 14:43

@HB

Warum schreiben Sie nicht einfach mal das Büro des Kultus-Ministers an und schildern Ihre Situation?

Andrenio

4. Oktober 2021 15:08

Das staatliche Schulsystem ist nur noch verabscheuungswürdig. Das Verhalten der Lehrer in Zusammenhang mit den COVID-Maßnahmen war reinster voreiliger Gehorsam und hatte nichts zu tun mit Empathie den Schutzbefohlenen gegenüber.

Es ist Zeit, dass jemand die Initiative übernimmt, ein privates, überregionales Unterrichtsangebot zu schaffen.

Ich kenne persönlich wohlhabende Eltern, die mit ihren Kindern ins europäische Ausland geflüchtet sind, um den Terrormassnahmen zu entgehen. Harren sie dort länger als 3 Monate aus, können sie im regulären Lehrbetrieb nicht mehr integriert werden und können Heimbeschulung verlangen.

Es müsste doch mehr erstklassige Lehrer geben, die bei so etwas mitmachen.

eike

4. Oktober 2021 16:04

@RMH 4. Oktober 2021 06:52

@eike,  Ihr Kommentar ist auf dem Niveau von "selber schuld".

Mein Kommentar richtete sich gar nicht an Herrn Bosselmann, der vermutlich damals gar nicht an westdeutschen Unis studierte, sondern er schilderte, wie "wir" selbst - jahrzehntelang bis einschließlich der aktuellen Wahl - den Karren wegen des Nazigespensts in den Dreck fuhren, obwohl es immer Alternativen gab.

URN

4. Oktober 2021 16:05

Ihre Frage, zeitschnur​​​​​​, ist in doppelter Hinsicht seltsam:

1. Würde Herr Bosselmann an "Schulen dieser Art" nicht unterrichten wollen, hätte er sich für eine derartige Arbeit, die Sie offenbar verabscheuen, nicht beworben.

2. Warum sollte Herr Bosselmann an "Schulen dieser Art" nicht arbeiten wollen? Sind es nicht Menschen, die dort auf Erziehung warten und denen gerade Herr Bosselmann sehr gut täte? 

anatol broder

4. Oktober 2021 18:32

ob die junge freiheit über den fall berichten wird?

Nordlicht

4. Oktober 2021 20:02

Empörend, diese Art der Berufsverbote. Da zieht die SPD bzw die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (- Bettina Martin, frühere Referentin von Frau Schwesing, also nicht in SPD-Filz vernetzt) in rechtlich nicht zulässiger Art die Fäden bzw blockiert.

Meiner Ansicht nach sollten Sie juristisch dagegen vorgehen, Herr Bosselmann. An den Kosten würde ich mich mit einer Spende beteiligen.

Und natürlich sollte man Abgeordnete dazu ansprechen, parlamentarisch aktiv zu werdenen, insbesondere nach den rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen für die beschriebene Praxis zu fragen. 

PS Fundstück:

Die ZEIT 12. Mai 2011:

 "Arbeitsrecht: Politische Gesinnung darf kein Kündigungsgrund sein

Die Kündigung eines NPD-Aktivisten ist unzulässig. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts mag manchem nicht gefallen, aber es ist richtig, kommentiert Tina Groll."

 

Auf Sehrohrtiefe

4. Oktober 2021 20:28

@AmazonBesteller

Sie haben vollkommen recht. Arbeit und öffentliche Aufmerksamkeit sind die Todfeinde des Beamten, vor allem in der Chefetage (und die gibt es immer) des jeweiligen Unholds. Praktiken wie von Herrn Bosselmann geschildert gedeihen am besten im Verborgenen.

Aus meinem Arbeitsumfeld ist mir seit vielen Jahren Ähnliches geläufig. Es gibt schwarze Listen; in der Tat hat jedes Lager ihre, aber manche Lager sind eben stärker besetzt als andere. Ebenso gibt es den zumeist erfolgreichen Versuch, Bewerbungen und Beförderungen aus politischen Gründen zu verhindern, und zwar durchgängig und konsequent. In keinem Fall gibt es hierzu irgendeine Aktennotiz oder inhaltliche Begründung, denn natürlich ist jedem die mangelnde Korrektheit dieses Tuns deutlich, und auf Papier finden sich wahlweise Euphemismen oder gar nichts. Ich habe Kollegen erlebt, die jahrelange Praktiken dieser Art in den Selbstmord getrieben haben, aber das sind Extreme; die meisten gehen/werden gegangen, werden psychisch krank oder verdorren im Stillen. Die einzige Kur ist darüber zu reden sowie (im kleinen, ohne Illussion auf weltbewegenden Erfolg) zu handeln.

Zudem hat @zeitschnur den Nagel auf den Kopf getroffen: Die Meute hat sich nicht nur mit Ihnen, Herr Bosselmann, sonden mit vielen angelegt, und der Krug wird irgendwann brechen. Sicherlich in Fällen, die konkret benannt werden.

Loxismus

4. Oktober 2021 21:10

"... Es geht in diesem FALLBEISPIEL nicht primär um Rechtliches und damit Rechtsgläubigkeit, sondern um Kommunikationsverweigerung. ..."

Ich glaube dieser Fall ist ein exemplarisches Beispiel für PERSÖNLICHE FEIGHEIT.
Wer Angst hat muß deswegen nicht unbedingt feige sein. Wer aber nichts zu befürchten hat und sich aus Bequemlichkeit und Opportunismus hinter einer Fassade aus Phrasen versteckt, ist definitiv feige. Ein durchaus wohlbekannter Charakterzug des teutschen Beamtentums... .

RMH

5. Oktober 2021 07:13

Thema "Kommunikationsverweigerung".

Bei Personalthemen, die definitiv entschieden sind und konfrontativ verlaufen können, ist so etwas die absolute Regel - außer in einem vertraulichen 4-Augen-Gespräch, bei dem sichergestellt ist, dass nichts aufgezeichnet wird, lässt keiner die Katze aus dem Sack. Gründe für bspw. eine Kündigung erfährt man allenfalls erst, wenn man die Klageerwiderung des Arbeitgebers vor sich liegen hat und auch da ist die Sache dann anwaltlich so aufbereitet, dass die Prozesschancen nicht beeinträchtigt werden. Ebenso gilt bei Bewerbungen seit dem AGG die Regel, echte Gründe für die Ablehnung, außer allenfalls Floskeln werden nicht genannt. Große Firmen mit professioneller Personalarbeit schreiben mittlerweile manchmal ein bisschen mehr, aber nie über den Charakter des berühmten Puddings, den man nicht an die Wand nageln kann, hinaus. Es ist absolut nicht überraschend, dass sich eben nicht zu solchen Themen eingelassen wird (H.B. hat das vermutlich von Anwälten auch schon so gehört) und wenn, dann nur taktisch, im Rahmen eines Prozesses etc. Ja, so ist das eben heutzutage, wo jeder meint, grundsätzlich jedem den Hintern wegklagen zu können. In den Fällen, bei denen das nie die Absicht war, führt das naturgemäß zu keinem befriedigenden Ergebnis, aber "sicher ist sicher", sagt sich der Entscheider und hüllt sich in Schweigen.

Imagine

5. Oktober 2021 13:36

1/2

Herr Bosselmann, aus meiner Sicht repräsentieren Sie einen Lehrertypus, den ich aus meiner Schulzeit kenne und der nach wie vor mein Respekt hat. Diese Lehrer bemühten sich, dass aus uns „etwas wurde“. Wiederholt betonten sie, dass wir Deutschlands Zukunft seien, weil wir die zukünftige Elite bilden würden. Deshalb waren sie unerbittlich in ihren Leistungsanforderungen. Die Hälfte der Gymnasialschüler – in unserer Klasse sogar Zweidrittel – blieb auf der Strecke und musste das Gymnasium vorzeitig verlassen.

Die Geisteswelt dieser Lehrer war jedoch anachronistisch. Geistig lebten sie – wie unter einer Käseglocke - noch in der deutschen Blütezeit mit Kant, Goethe, Schiller etc. Wir hörten und lasen nichts von Marx oder Freud oder moderner Soziologie.

Auch Ihre Beiträge, Herr Bosselmann, erlebe ich als soziologisch naiv und blind. Sie sind geprägt von einem markwirtschaftlichen Verständnis des 19. Jahrhunderts, ganz weit vor Rudolf Hilferding und seiner Darstellung der ökonomischen Entwicklung.

Ihr Demokratieverständnis ist idealisiert und fern der Realität. Es hat nichts mitbekommen von der Kritik an der herrschenden Demokratie, angefangen mit John Stuart Mill bis hin zu Johannes Agnoli, welcher aufzeigte dass das liberale Demokratie-Modell eigentlich eine konstitutionelle Oligarchie sei.

Imagine

5. Oktober 2021 13:38

2/2

Ihr Marxismus-Verständnis ist völlig verdreht und falsch, geprägt von der DDR-Sozialisation. Der im Ostblock herrschende Marxismus-Leninismus war eine Perversion der Marxschen Theorie, weil keine Theorie der Emanzipation, sondern Herrschaftsideologie einer bürokratischen Funktionärsklasse.

Ein konservativer Lehrer ist heute ein Störfaktor in der modernen Marktwirtschaft, weil anachronistisch und nicht „marktkonform“.

Ein bürgerlicher, keineswegs „rechter“ Gymnasiallehrer wie Wulff D. Rehfus („Bildungsnot“) war bereits in den 90-er Jahren nicht mehr „marktkonform“ und in einer Außenseiterrolle.

Linksgrüne Politik ist modern und systemkonform. Sie hat die herrschafts- und systemerhaltende Funktion der alten Rechten, wie z.B. Kohl, Strauß et al., übernommen.

„Rechte“ Lehrer stören die Funktionalität der heutigen marktkonformen Schulen. Nicht nur durch ihre Ideologie und ihre Positionierung im rechten Milieu, sondern vor allem durch ihr anachronistisches und marktdysfunktionales Verhalten im schulischen Alltag.

Schulen sind Institutionen des System- und Herrschaftserhalts (cf. Arnold Gehlen). Institutionen erzwingen Konformität und eliminieren die Störfaktoren.

Staatliche Schulen sind markt- und systemkonforme Sozialisationsagenturen für die Arbeits- und Nutzmenschen.

 

Laurenz

5. Oktober 2021 14:14

@Imagine

"Marxistische Perversion"

Ihre soziologischen Betrachtungen spielen doch in der realen Welt keine Rolle. Oder welcher Staatschulamtsdirektor oder Kultusminister hat schon Marx, Mill oder Agnoli gelesen? Eben, keiner.

Und was Sie bis zum heutigen Tage nicht verstanden haben, ist die reale Absicht des Marx'schen Werkes.

Das Marx'sche Werk dient als reines Instrument zur Erzielung Ihrer Marx'schen Perversion.

Und dieses Werk ist so gut gemacht, daß Sie & Ihresgleichen diesen Sachverhalt weder begriffen, noch verstanden haben.

Um Ihnen zu helfen, es hat mit Religion zu tun. Marx entbot dem religiösen Konsumenten, anstatt Opium, Panzerschokolade an.

Kurativ

5. Oktober 2021 22:42

Ghandi hat Juristerei studiert. Warum gibt es so wenig Juristen auf der rechten Seite? Das ist ein sehr anspruchsvolle Ausbildung. Man muss ja nicht während seiner Ausbildung (inklusive zweiten Staatsexamen) mit seinen wirklichen Ansichten auftreten. Eine gute Ausgangsbasis sollen 1000 Anwälte auf dem Meeresboden sein. Das gilt auch für solch diffizile Bewerbungsverfahren. Man sollte sich juristisch vorbeireiten. Der Angreifer hat immer einen Vorteil.

Franz Bettinger

5. Oktober 2021 23:34

Hier die Stellungnahme eines befreundeten Juristen:

Ein vielversprechendes Einfallstor dürfte sicherlich das AGG sein, das Benachteiligungen aufgrund der Weltanschauung verbietet. Nichts anderes findet hier statt: ein faktisches Berufsverbot aufgrund der weltanschaulichen Haltung des Bewerbers. Herrn Bosselmann würde ich unbedingt raten, anwaltlich gegen das Verhalten des Schulamtes vorzugehen. Aber wenn, dann richtig: Mit Begleitung einer hierauf spezialisierten Kanzlei. Alles andere wird ihm nicht weiterhelfen. Denn man muss ja Folgendes bedenken: Das Schulamt kann doch ohne Gesichtsverlust gar nicht nachgeben. Würde dort auf ein freundliches Forderungsschreiben hin nun doch die Einstellung Herrn Bosselmanns verfügt, wäre das nichts anderes als ein Schuld- Eingeständnis. Verbunden natürlich auch mit entsprechenden Schadensersatzpflichten. 

URN

6. Oktober 2021 10:24

Hören denn auch am Tag drei nach der Veröffentlichung des Artikels die Empfehlungen in Richtung Heino Bosselmann nicht auf? Hallo, Herr Franz Bettinger​​​​​, Herr Bosselmann ist schon erwachsen! Und ein weiteres "Hallo" in Richtung Kurativ: es gibt weit, weit mehr als 1.000 Rechtsanwälte "auf der rechten Seite", von Juristen ganz zu schweigen.

Für diesen Beitrag ist die Diskussion geschlossen.