Unser Held ist schon eine Weile unterwegs und hat bereits zahlreiche Abenteuer durchgestanden, zuletzt eine Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall vor dem OVG Münster. Der Hauptvorwurf des Verfassungsschutzes gegenüber der AFD ist die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffs, der laut dem weisungsgebundenen Inlandsgeheimdienst gegen die Menschenwürde verstoßen würde. Laut dem Geheimdienst verstößt gar jeder Volksbegriff gegen besagte Würde.
Offensichtlich verwendet der VS altrechte Szene-Codes, denn die AFD hat im VS-Bericht von 2022 die fragwürdige Ehre, ab Seite 88 behandelt zu werden. Auf Seite 89 äußert der sogenannte Verfassungsschutz:
In Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentanten kommt vielfach ein ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck, welches im Widerspruch zur Offenheit des Volksbegriffs des Grundgesetzes steht. Dies zeigt sich unter anderem darin, das wiederholt zwischen Staatsbürgern deutscher und nicht deutscher Abstammung unterschieden wird.
Wo genau der VS aus dem Grundgesetz herausliest, daß es dort eine Offenheit des Volksbegriffs gebe, bleibt sein Geheimnis. Viel wahrscheinlicher ist doch, daß die Gründerväter des Grundgesetzes nirgendwo genau definiert haben, was Sie unter Volk verstehen, weil es Ende der 1940er-Jahre Konsens war, was unter dem deutschen Volke zu verstehen sei. Aller Wahrscheinlichkeit nach hatte der damals verwendete Volksbegriff natürlich auch eine starke ethnische Komponente, einfach schon deshalb, weil es nichts anderes gab.
Ende der 1990er-Jahre kamen hunderttausende Menschen mit deutschen Wurzeln aus den ehemaligen Ostblockländern nach Deutschland. Sie wurden ohne Umschweife direkt eingebürgert, eben mit genau der Begründung, daß sie ethnische Deutsche seien.
Um die Aussage zu untermauern, daß die AFD eben jenen schrecklich Volksbegriff nutzt, zitiert der VS das Grundsatzprogramm der AFD:
Daß die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur.
Die AFD beschreibt hier eine Tatsache, die dann vom VS zur Begründung ihrer Beobachtung genutzt wird. Daß das laute Aussprechen einer Tatsache juristische Folgen haben kann, mußte kürzlich die AFD-Kreistags-Abgeordnete Marie-Therese Kaiser erfahren – vermutlich wird das nicht das letzte Mal gewesen sein, daß so etwas passiert.
Unser leicht desorientierter Held entschloss sich vor dem Landgericht eine defensive Strategie zu fahren und zu behaupten, in der Partei gäbe es gar niemanden, der einen ethnisch-kulturell geprägten Volksbegriff vertrete. Die Verteidigung verwies auf das Parteiprogramm, in dem dieser nirgendwo explizit erwähnt wird. Das Wort „Volk“ kommt im Grundsatzprogramm der Partei recht häufig vor – nur was damit nun genau gemeint ist, hat eben niemand genau definiert. Für den VS genügt es schon auf offensichtliche Unterschiede zwischen autochthonen Deutschen und Migranten hinzuweisen, um damit eine Beobachtung zu rechtfertigen.
Es dürfte wohl für wenig Überraschung gesorgt haben, daß die Klage unseres Helden vor dem OVG abgewiesen wurde. Vertreter der AFD beschwerten sich im Nachhinein lautstark und ausführlich darüber, daß man ihre vielen Beweisanträge gar nicht bearbeitet hätte und überhaupt, daß der Gegner irgendwie nicht so richtig nach den Regeln spielt.
Ausgerechnet dieses Gericht, das sich so ganz und gar nicht verhalten hat, wie es die Vertreter der AFD gerne gehabt hätten, platziert nun in der Urteilsbegründung eine Bombe:
Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.
Martin Lichtmesz hat hier ausführlich darüber geschrieben. Was wird daraus folgen? Vermutlich nichts, denn was machen unsere Gegner mit Tatsachen, welche die gängigen Narrative eigentlich demontieren müssten? Richtig – sie werden ignoriert.
Das sollte niemanden wundern. Aber es gibt bedrohlichere Wahrnehmungen, nämlich solche, die zeigen, wie sehr die klare Position in wesentlichen Fragen bereits an der Basis fehlt.
Für die Kommunalwahl 2024 in Chemnitz hat die dort ansässige TU nämlich einen speziell auf diese Wahl zugeschnittenen Wahlomat entwickelt. Der dortige AfD-Kreisverband gab auf einige Fragen recht weit von der offiziellen Parteilinie abweichende Antworten. Hier eine kleine Zusammenstellung – sozusagen ein „Worst-Of“:
Das ist hart, oder? Was lernen wir für die weitere Heldenreise aus Münster und Chemnitz?
1. Spiele NIEMALS nach den Regeln des Gegners:
Ein juristischer Prozeß ist in unserer Lage nicht dafür ausgelegt, ihn unbedingt gewinnen zu müssen oder zu können. Natürlich kann es vorkommen, daß man noch an einen Richter kommt, der sich an rechtsstaatliche Prinzipien hält – darauf verlassen können wir uns allerdings nie.
Ein Prozeß ist in unserer Situation auf juristischer Ebene immer ein Rückzugsgefecht, aber auf propagandistischer Ebene ein Angriff. Das ist so, weil unser Gegner mit gezinkten Karten spielt und wir keine Chance haben, das Spiel zu gewinnen, wenn wir uns auf seine Regeln einlassen.
Das einzige, was uns übrig bleibt, ist dem geneigten Zuschauer zu zeigen, dass der Gegner uns versucht, über den Tisch zu ziehen. Und genau deshalb sind juristische Prozesse dazu zu nutzen, unsere Prinzipien zu untermauern und den Gegner propagandistisch aufs Glatteis zu führen.
Kommunikation mit der Öffentlichkeit findet, sofern es Partei-Positionen betrifft, nur über vorher definierte Kanäle statt. Niemals sollte es vorkommen, dass ein Partei-Funktionär – egal auf welcher Ebene – Positionen, die weit von der öffentlichen Parteiposition entfernt sind, an ein Presseerzeugnis oder einen „Wahlomat“ als die offizielle Parteiposition herausgibt.
2. Definiere deine Prinzipien und stehe dazu – egal was der VS oder sonst wer dazu sagen.
Naturgemäß sollten diese Prinzipien sehr wenige und sehr grundsätzliche sein. Diese Prinzipien sollten jedem Partei-Mitglied geläufig sein. Wer Sie nicht anerkennt, sollte sich ernsthaft überlegen, ob er nicht bei einer anderen Partei besser aufgehoben wäre. Die Prinzipien und die zur Erklärung notwendigen Begriffe sollten detailliert schriftlich erklärt sein.
Es seien hier drei Beispiele für diese Prinzipien skizziert:
- Erhalt der ethnokulturellen Identität des deutschen Volkes. (Praktisch heißt das: Es gibt ein deutsches Volk und die verfehlte Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte muss rückgängig gemacht werden. Das heißt, daß Staatsbürger, die sich nicht assimilieren wollen oder können, die Ausreise schmackhaft gemacht wird. Das bedeutet außerdem, daß es ein Staatsvolk und ein ethnisches Volk gibt, wobei das ethnische Volk als Teil des Staatsvolkes immer in der Mehrheit bleiben muß. Es heißt nicht, daß es eine rechtliche Zwei-Klassen-Gesellschaft gibt.)
- Es gibt genau zwei Geschlechter und eine Familie besteht aus Mann, Frau und hoffentlich vielen Kindern. (Selbstverständlich wird es weiterhin andere Formen des Zusammenlebens und von Partnerschaften geben, diese werden aber nicht mehr staatlich unterstützt.)
- Alles, was diese Prinzipien betrifft, hat Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen. (Ein Beispiel: Solange keine Remigration stattgefunden hat und das ethnische Volk zur Minderheit innerhalb des Staatsvolkes zu werden droht, werden aus wirtschaftlichen Gründen keine weiteren Migranten aufgenommen, vollkommen egal wie gut diese ausgebildet sind.)
Unser manchmal etwas orientierungslose Held braucht hin und wieder einen freundschaftlichen Tritt in den Hintern. Manchmal wird der benötigte Tritt von einem Richter ausgeführt, der in seiner Urteilsbegründung etwas klarstellt, das die AfD auf allen Ebenen längst zur Grundlage ihrer Arbeit hätte machen sollen.
quer
Die erwähnten Punkte sind schon mal gut - wenn sie denn konsequent und ohne Einschränkung angewandt würden. Zusätzlich kann man die sog. selbsternannten "Demokraten" mit folgenden Fragen nerven und Antwort einfordern: 1) Warum wurde von Anbeginn (1949) noch nie dem Wortlaut des Art. 38 GG ausnahmslos entprechend gewählt? - Selbstaussage: Die AfD ist angetreten, um das GG in diesem Punkt umzusetzen. 2) Die Feststellung des Art. 20 GG (Abstimmungen) wurde dem Volk bislang verwehrt. Warum? Selbstaussage: Die AfD ist angetreten, um die Feststellung Realität werden zu lassen. Ehrlich gesagt: Ich traue das den guten Leuten nicht zu. Werde mangels Alternative sie trotzdem wählen. Schon deshalb, weil ich als National-Liberaler vor Sozialisten und Moslems (dem Islam) gegenüber nur Ekel empfinde.