Als Rechtsabweichler im Ministerium

von Thor v. Waldstein -- Wer in Besteverdeutschland jenseits des „allgemeinen Geblökes“ (Adorno) seine Meinung offen äußert, braucht ein schnelles Pferd, hilfsweise einen vorzeigbaren Bademantel. Das wird unter Selbstdenkern spätestens seit der Corona-Pandemieinszenierung 2020 ff. kaum mehr bestritten.

Gräbt man etwas tie­fer und fragt nach den unmit­tel­ba­ren Ursa­chen die­ser Will­kür, wird die Anzahl der­je­ni­gen, die hier­auf bün­di­ge Ant­wor­ten parat haben, schon gerin­ger. Der Gret­chen­fra­ge schließ­lich, wel­che meta­ju­ris­ti­schen Hin­ter­grün­de der sich suk­zes­si­ve voll­zie­hen­de Abschied vom Rechts­staat hat, ste­hen auch Zeit­ge­nos­sen, die schon län­ger kri­tisch die schie­fe Ebe­ne der BRD-Geschich­te beob­ach­ten, zumeist rat­los gegenüber.

Das müß­te nicht so sein, wür­de man sich in der wider­stän­di­gen Sze­ne von dem häu­fig plan­lo­sen Her­um­kli­cken im Netz mit sei­nen 1001 „Aktua­li­tä­ten“ abwen­den. Dadurch wür­den sich für vie­le unge­ahn­te, neu gewon­ne­ne Lese­ka­pa­zi­tä­ten eröff­nen, z.B. für die Lek­tü­re von Autoren, deren klu­ge Ana­ly­sen die Wirk­lich­keit, die sich hin­ter der Potemkin´schen Fas­sa­de der Ber­li­ner Polit­schau­büh­ne ver­birgt, prä­zi­se zu beschrei­ben in der Lage sind.

Einer die­ser Autoren ist Josef Schüßlb­ur­ner, des­sen Schrif­ten unter Ken­nern der publi­zis­ti­schen Gegen­öf­fent­lich­keit nicht erst seit ges­tern als Geheim­tip gel­ten. Allein in sei­nem legen­dä­ren Fuß­no­ten­ap­pa­rat, des­sen Tief­gang die meis­ten sei­ner gedan­ken­po­li­zei­li­chen „Mit­le­ser“ über­for­dern dürf­te, sagt die­ser Autor häu­fig mehr als die meis­ten sei­ner Schrift­stel­ler­kol­le­gen in einem Buch.

Hin­ter der manch­mal sprö­den, den Leser her­aus­for­dern­den Hül­le eröff­nen sich in Schüßlb­ur­ners Wer­ken Erkennt­nis­ho­ri­zon­te, die einen völ­lig neu­en Blick auf die Wun­der­lich­kei­ten des ger­man way of demo­cra­cy freigeben.

Nun­mehr hat der Ver­fas­ser eine Arbeit vor­ge­legt, in der sei­ne über Jahr­zehn­te gewon­ne­nen For­schungs­er­geb­nis­se noch ein­mal ein­drucks­voll zusam­men­ge­faßt wer­den: Als Rechts­ab­weich­ler im Minis­te­ri­um. Befra­gung zu beson­de­ren Demo­kra­tie­er­leb­nis­sen (hier ein­se­hen und bestel­len).

Das Buch ist – ori­en­tiert an Schüßlb­ur­ners Berufs­weg als Ver­wal­tungs­ju­rist im Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um sowie bei den Ver­ein­ten Natio­nen und der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on (Nähe­res bei dem wiki­al­ter­na­ti­ven Lexi­kon von Recher­che Dres­den: www. recherche‑d.de/josef-schuesslburner) –  bio­gra­phisch gerahmt.

Dar­ge­bo­ten wer­den die Gedan­ken­li­ni­en des Ver­fas­sers in Gestalt eines Dia­lo­ges, den Schüßlb­ur­ner mit dem ehe­ma­li­gen Deutsch­land­funk­jour­na­lis­ten Bernd Kal­li­na führt. Des­sen beson­ne­ne Gesprächs­füh­rung trägt nicht unwe­sent­lich zur Auf­lo­cke­rung der nicht immer leicht ver­dau­li­chen The­men­kom­ple­xe bei.

Im Zen­trum des Wer­kes steht die Beschrei­bung des lan­gen Weges der Bun­des­re­pu­blik von ihrer Geburt aus dem Geist der Nie­der­la­ge 1948/49 bis zu ihrem heu­ti­gen Ant­litz als ein „ver­fas­sungs­re­li­gi­ös fana­ti­sier­tes“ Land, das mit allen Tra­di­tio­nen deut­scher Staat­lich­keit gebro­chen hat.

Zur Erklä­rung die­ser unsäg­li­chen Ent­wick­lung erin­nert Schüßlb­ur­ner zu recht an das Stutt­gar­ter Schuld­be­kennt­nis der Evan­ge­li­schen Kir­che vom Okto­ber 1945. Des­sen „poli­ti­sche Reli­gio­si­tät“ habe eine Art „Über­ver­fas­sung“ begrün­det, die ton­an­ge­bend bei der Ent­ste­hung des Grund­ge­set­zes gewor­den sei. Die deut­sche Kriegs­schuld, die Grab­plat­te Hit­ler ist also nicht nur bewäl­ti­gungs­psy­cho­lo­gisch, son­dern auch ver­fas­sungs­recht­lich die con­di­tio sine qua non des staat­li­chen Selbst­ver­ständ­nis­ses der frü­hen BRD. Die­se habe – so Schüßlb­ur­ner wei­ter – in der Fol­ge eine „frömm­le­ri­sche Wer­te­ord­nung“ begrün­det, in der schließ­lich der „reli­gi­ons­po­li­zei­lich aus­ge­rich­te­te“ Ver­fas­sungs­schutz zu einem „All­heil­mit­tel für welt­an­schau­li­che Pro­ble­me“ gewor­den sei.

Die­se VS-Kon­zep­ti­on dele­gi­ti­mie­re den Grund­satz der Gesetz­mä­ßig­keit und füh­re zu einem „Ver­fas­sungs­schutz­ex­tre­mis­mus“, der nicht den Deut­schen als dem Papier­sou­ve­rän, son­dern abs­trak­ten „Grund­ge­setz­men­schen“ ver­pflich­tet ist. Wer sich die­sen Zumu­tun­gen des „Bun­des­am­tes für Welt­an­schau­ungs­fra­gen, bekannt als Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz“ wider­set­ze, wer­de als „Grund­ge­setz­ket­zer“ bzw. „Grund­ge­setz­at­he­ist“ behan­delt und unter­fal­le einer rigo­ros gehand­hab­ten „Wer­te­aus­bür­ge­rung“, die de fac­to einer still­schwei­gen­den Ver­wir­kung der Grund­rech­te ana­log Art. 18 GG gleichkomme.

Daß es sich bei die­sen Ana­ly­sen nicht um ein­ge­bil­de­te Luft­spie­ge­lun­gen, son­dern um bein­har­te Ver­fas­sungs­rea­li­tä­ten han­delt, demons­triert Schüßlb­ur­ner anhand sei­ner eige­nen „beson­de­ren Demo­kra­tie­er­leb­nis­se … im VS-Land Dunkeldeutschland“.

Neben sei­ner anfangs stei­len Kar­rie­re, die er aus­schließ­lich sei­nen – behörd­lich mehr­fach bestä­tig­ten – über­ra­gen­den Fähig­kei­ten und sei­nem Fleiß ver­dank­te und in der er rela­tiv früh zum Regie­rungs­di­rek­tor auf­stieg, hat­te sich Schüßlb­ur­ner (Jahr­gang 1954) schon immer publi­zis­tisch betä­tigt. Sein ers­ter CRI­TICÓN-Arti­kel stammt aus dem Jahr 1984 und trägt den pro­gram­ma­ti­schen Titel „Die Jus­tiz wird zum Skan­dal“ (Heft Nr. 86, S. 266 ff.); zahl­lo­se Bei­trä­ge in CRITICÓN, Jun­ge Frei­heit, Staats­brie­fe, Sezes­si­on u.a. folgten.

Mit sei­nen treff­si­che­ren Ana­ly­sen der bun­des­deut­schen Ver­fas­sungs­wirk­lich­keit geriet der Autor – wie könn­te es „in der von Anfang an nicht frei­en, son­dern nur frei­heit­li­chen BRD“ auch anders sein – nach und nach auf den Radar­schirm der hier schon län­ger Überwachenden.

Obwohl dem Ver­fas­ser weder dienst­li­che Pflicht­ver­let­zun­gen, noch irgend­wel­che – erst recht kei­ne straf­recht­li­chen – Geset­zes­ver­stö­ße nach­ge­wie­sen wer­den konn­ten, hat­te er sich über vie­le Jah­re hin­weg meh­re­rer Dis­zi­pli­naran­kla­gen zu erweh­ren. Die­se stütz­ten sich aus­schließ­lich auf sei­ne non­kon­for­men Ansich­ten. In die­sen Ver­fah­ren offen­bar­te sich wie­der ein­mal, daß bei der Gewähr­leis­tung der „BRD-Staats­si­cher­heit“ die fach­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on eines loya­len Beam­ten voll­stän­dig unter die Räder der herr­schen­den anti­fa­schis­ti­schen Staats­ideo­lo­gie gera­ten muß.

Der Gip­fel die­ses unend­li­chen Hexen­pro­zes­ses war dann der „für­sor­gen­de Hin­weis“ der obe­ren Dienst­be­hör­de, Schüßlb­ur­ner sol­le bei der Aus­übung sei­nes Grund­rech­tes auf Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit „auch an sei­ne Fami­lie den­ken“ (!). Hin­ter­grund war inso­weit die – vgl. den Fall Sar­ra­zin – „wei­ter­fres­sen­de“ Dis­kri­mi­nie­rung sei­ner Ehe­frau, der bei einer Sicher­heits­über­prü­fung in der Pri­vat­wirt­schaft (Beschäf­ti­gung auf einem Flug­ha­fen) und der dabei obli­ga­ten Abfra­ge beim Inlands­ge­heim­dienst vor­ge­wor­fen wur­de, sie habe sich von der „rechts­extre­men Gesin­nung ihres Ehe­man­nes“ nicht distanziert.

Daß sol­che Unge­heu­er­lich­kei­ten, die den Ver­gleich mit den Zer­set­zungs­prak­ti­ken der Sta­si nicht zu scheu­en brau­chen, letzt­lich doch nicht zur Dienst­ent­fer­nung und Zer­stö­rung der wirt­schaft­li­chen Exis­tenz Schüßlb­ur­ners führ­ten, muß man als – alles ande­re als selbst­ver­ständ­li­chen – Glücks­fall bezeichnen.

Begüns­tigt durch die juris­ti­sche Impo­tenz der das Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren füh­ren­den Behör­de und unter­stützt durch einen der fähigs­ten Ver­fas­sungs­ju­ris­ten der Repu­blik, Rechts­an­walt Lober aus Köln, gelang es Schüßlb­ur­ner (u.a. mit meh­re­ren erfolg­rei­chen Ver­fas­sungs­be­schwer­de­ver­fah­ren), die grob ver­fas­sungs­wid­ri­gen Ver­fol­gun­gen abzu­weh­ren. Dabei pro­fi­tier­te er noch von der alten Geset­zes­la­ge, nach der ein Beam­ter nur durch ein Dis­zi­pli­nar­ge­richt aus dem Dienst ent­fernt wer­den konnte.

Mitt­ler­wei­le, seit Gel­tung des – sin­ni­ger­wei­se zeit­gleich mit der weit­ge­hen­den Can­na­bis-Frei­ga­be am 1.4.2024 ver­kün­de­ten – „Geset­zes zur Beschleu­ni­gung von Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren in der Bun­des­ver­wal­tung“, kann ein miß­li­e­bi­ger Staats­die­ner selbst nach jahr­zehn­te­lan­ger, tadel­lo­ser Pflicht­er­fül­lung durch eine ein­fa­che Dis­zi­pli­nar­ver­fü­gung sei­nes Dienst­herrn von einem Tag auf den ande­ren aus dem Beam­ten­ver­hält­nis ent­las­sen wer­den. Hier­ge­gen muß er sich dann – ohne Bezü­ge und damit sei­ner wirt­schaft­li­chen Exis­tenz beraubt – gericht­lich bei einer mehr­jäh­ri­gen Ver­fah­rens­dau­er zur Wehr setzen.

Die­se Umkehr der Kla­ge­last  kommt im Ergeb­nis einer Besei­ti­gung der alt­her­ge­brach­ten, sich noch aus mon­ar­chi­schen Quel­len spei­sen­den Grund­sät­ze des Berufs­be­am­ten­tums gleich und kata­pul­tiert das im Beam­ten­ap­pa­rat der BRD ohne­hin schon weit­ver­brei­te­te Duck­mäu­ser­tum auf neue, ein­sa­me Höhen. Die geschei­ter­te Ent­fer­nung Schüßlb­ur­ners aus dem öffent­li­chen Dienst änder­te frei­lich nichts dar­an, daß er den Fol­gen des satt­sam bekann­ten Prin­zips Ede­Ka ( = Ende der Kar­rie­re) aus­ge­setzt wur­de, also ihm jeg­li­che wei­te­re Beför­de­run­gen ver­sagt blieben.

Ange­sichts die­ser jahr­zehn­te­lan­gen Nach­stel­lun­gen durch die mit Steu­er­gel­dern finan­zier­te „Hetz­meu­te“ (Canet­ti) bzw. „Hetz­mit­te“ (Slo­ter­di­jk) in der vor­ge­setz­ten Dienst­be­hör­de gleicht es fast einem Wun­der, daß Schüßlb­ur­ner sei­nen nie­der­baye­ri­schen Sinn für Humor nicht ver­lo­ren hat: Er sei, so läßt er den Leser mit einem Lud­wig-Tho­ma-Schmun­zeln  wis­sen, mit der Pen­si­on eines Regie­rungs­di­rek­tors „durch­aus sehr zufrie­den“, erlau­be ihm die­se doch „etwa zur För­de­rung des Mehr­par­tei­en­sys­tems und damit der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung gele­gent­lich auch Spen­den etwa an die AfD“.

Die­ser schreibt Schüßlb­ur­ner ins Stamm­buch, sie habe „bis­lang mehr Glück als Ver­stand“ gehabt und ihre Anhän­ger­schaft sei häu­fig „ sehr BRD-geprägt bis hin­ein zu einer wirk­li­chen BRD- und Grund­ge­setz­gläu­big­keit“. Dem ihr zuge­dach­ten Schick­sal, den „Par­tei­en­fried­hof von Rechts­par­tei­en in der BRD“  um ein Grab zu berei­chern, kön­ne die AfD nur ent­kom­men, wenn sie sich von der „Anhäng­lich­keit an den ideo­lo­gi­schen Über­bau“ befreie, die tat­säch­li­chen Macht­struk­tu­ren in die­sem Lan­de begrei­fe und aus­schließ­lich im Sin­ne des natio­nal inte­rests des deut­schen Vol­kes und nicht im Geis­te irgend­wel­cher „Grund­ge­setz­re­li­gio­si­tä­ten“ handele.

Es bleibt zu hof­fen, daß die AfD von Schüßlb­ur­ner nicht nur Geld­spen­den, son­dern auch Erkennt­nis­se ent­ge­gen­nimmt, die für ihre poli­ti­sche Zukunft von exis­ten­ti­el­ler Bedeu­tung sind.

– –

Josef Schüßlb­ur­ner / Bernd Kal­li­na: Als Rechts­ab­weich­ler im Minis­te­ri­um. Befra­gung zu beson­de­ren Demo­kra­tie­er­leb­nis­sen. Ger­hard Hess Ver­lag 2025, hier ein­se­hen und bestellen

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Kommentare (4)

Simplicius Teutsch

24. September 2025 13:11

@ Thor. v. W.: Zur Realitätsausblendung des „Bundesamtes für Weltanschauungsfragen, bekannt als Bundesamt für Verfassungsschutz“:
 
„Naturgemäß geht die stärkste Bedrohung für die Verfassungsordnung von den politischen Kräften aus, welche die politische Macht ausüben.“
 
Zitiert aus dem Band: Was der Verfassungsschutz verschweigt. Hrsg. Josef Schüßlburner, Hans-Helmuth Knütter. 2007. IfS.
 
Weiter heißt es dort (in der "Einführung"):
„Diese Gefährdung der Verfassungsordnung liegt selbstverständlich nicht am bösartigen Charakter des entsprechenden politischen Personals (auch wenn dies natürlich nicht ausgeschlossen ist), sondern schlicht daran, das eine >Verfassung< primär Staatsorganisationsrecht darstellt, das von Bürgern und oppositionellen Gruppierungen, sieht man von politisch motivierter Gewalt ab, gar nicht >verletzt< werden kann.“ 
 
Das mit dem "bösartigen Charakter" würde ich heute nicht mehr so "selbstverständlich" ausschließen wollen.

fw87

25. September 2025 10:04

Dem vorletzten Absatz stimme ich voll zu. Was den Wortlaut betrifft, kann ich gut mit dem Grundgesetz leben, ich finde sogar, dass die positiven Aspekte überwiegen. Dennoch ist der Grundgesetzkult zuweilen mehr als befremdlich. Wenn ich es richtig erinnere, hat sogar einmal einen Politiker seinen Suizid damit moralisch begründet, dass ihm diese Freiheit vom Grundgesetz her zustünde. In so einem Fall ist das Grundgesetz endgültig zur Religion geworden: Letzter Bezugspunkt, letzter Unterscheidungsmaßstab von gut und böse. Es ist auch seltsam, dass immer wieder beklagt wird, dass den Moslems ihre Religion wichtiger ist als das Grundgesetz. Der Staat kann doch nicht eine innere Einstellung verordnen oder was Menschen jeweils wichtig ist. Wichtig ist doch nur, dass man sich an die Gesetze hält, was man dann darüber denkt, muss jedem selbst überlassen bleiben.
Die "Sakralisierung" des Grundgesetzes führt auch dazu, dass man sich immer weiter vom Wortlaut entfernt. Vieles was heute in der Politik läuft ist sicher gegen das Grundgesetz (Stichwort: Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung politischer Strömungen, etc.). Aber das wird gar nicht bemerkt. Es wäre also wichtig, hier wieder die Kirche im Dorf zu lassen. Man kann das Grundgesetz akzeptieren, sich daran halten ohne viel Gewese darum zu machen. So wäre es wohl auch im Sinne der Väter des Grundgesetzes gewesen.

Mitleser2

25. September 2025 15:40

@fw87: "Man kann das Grundgesetz akzeptieren, sich daran halten ohne viel Gewese darum zu machen."
Wunderbar. Nur, was tun Sie, wenn sich die Machthaber eben nicht daran halten? Und die Masse der Neubürger überhaupt nicht daran denkt, das Grundgesetz zu kennen, geschweige denn zu akzeptieren?
 

Laurenz

25. September 2025 16:19

@Dr. Dr. TvW ... wenn ich mich recht entsinne, wurde die Weimarer Verfassung im III. Reich ja nicht abgeschafft, sondern zu Toilettenpapier mutiert. Dasselbe passiert ja auch mit dem Grundgesetz in der BRD. (Staats)Kirchen, welche die Nazi-Kirchen-Verträge unterschrieben haben (dazu gehört auch der Zentralrat der Juden Deutschlands & 2 muslimische Gemeinden) sind quasi (Nazi-Kirchen-) Staaten im Staate & reflektieren grundsätzlich die politische Haltung des aktuellen Regimes, egal ob in 1935, 1950 oder 2025. https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat Der grundsätzliche Verfassungsbrecher ist das Beamtenrecht, welches im Feudalismus der Aufklärung implementiert wurde & den Gestaltungswillen des Potentaten, des Souveräns gegenüber den Untertanen zur Wirkung brachte. Trotz des Wechsels der Souveränität auf das Volk in der Vafassung/GG, behandelt das Beamtenrecht den Souverän immer noch als Untertan, weil der Souverän, anders als der Potentat, Stellvertreter zur Ausübung des politischen Gestaltungswillens benennen muß, die dann im permaneten Putsch von oben, die souveränen Rechte des Volkes kastrieren. Um hier eine Veränderung zum positiven zu erwirken, muß das Beamtenrecht abgeschafft & mit einem Volksdiener-Gesetz mit direkter Weisungsgebundenheit von Weisungen der Bürger ersetzt werden.

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