Remigration – ein Plan für Sachsen-Anhalt

von Philipp Huemer -- Remigration ist ein gesetzter Begriff. Vor wenigen Jahren war er außerhalb eines vergleichsweise kleinen politischen Milieus kaum bekannt. Dann kam Potsdam. Die Correctiv-Kampagne um das vermeintliche „Geheimtreffen“ und den „Masterplan“ machte den Begriff mit einem Schlag bundesweit bekannt. Kurz darauf erschien Martin Sellners Buch Remigration. Ein Vorschlag, in dem das Konzept umfassend ausformuliert wurde.

Seit­her wird über Remi­gra­ti­on gestrit­ten, gewarnt und pole­mi­siert. Poli­ti­ker erklä­ren den Begriff zum Tabu, ande­re über­neh­men ihn. Medi­en arbei­ten sich dar­an ab, wäh­rend Umfra­gen regel­mä­ßig zei­gen, daß ein­zel­ne damit ver­bun­de­ne For­de­run­gen brei­te Zustim­mung finden.

Doch eine Fra­ge stellt sich nach wie vor: Was bedeu­tet Remi­gra­ti­on ganz kon­kret, wenn sie nicht mehr nur als poli­ti­sche For­de­rung for­mu­liert, son­dern tat­säch­lich umge­setzt wer­den soll? Um die­se Fra­ge zu beant­wor­ten, wur­de vor weni­gen Mona­ten das Insti­tut für Remi­gra­ti­on gegründet.

Einen Anlaß für kon­kre­te Pla­nun­gen mit der Chan­ce auf Umset­zung bie­tet nun die Land­tags­wahl in Sach­sen-Anhalt. Denn dort hat die AfD nun, nach ihrem ful­mi­nan­ten Wahl­er­folg, reel­le Chan­cen auf Regierungsverantwortung.

Doch ist eine Remi­gra­ti­ons­po­li­tik auf Lan­des­ebe­ne über­haupt mög­lich? Auf den ers­ten Blick scheint der Hand­lungs­spiel­raum begrenzt. Das mate­ri­el­le Asyl‑, Auf­ent­halts- und Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht wird zum größ­ten Teil vom Bund bezie­hungs­wei­se von der Euro­päi­schen Uni­on bestimmt. Ein Bun­des­land kann weder eigen­mäch­tig die Gren­zen schlie­ßen noch das Asyl­recht abschaf­fen oder das Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht grund­le­gend verändern.

Dar­aus aller­dings zu fol­gern, daß eine Lan­des­re­gie­rung migra­ti­ons­po­li­tisch weit­ge­hend macht­los wäre, ist falsch. Denn zwi­schen dem Gesetz und sei­ner tat­säch­li­chen Anwen­dung liegt der Voll­zug. Und ein erheb­li­cher Teil die­ses Voll­zugs fin­det auf Lan­des- und Kom­mu­nal­ebe­ne statt. Hin­zu kom­men eige­ne Kom­pe­ten­zen bei Behör­den­or­ga­ni­sa­ti­on, Poli­zei, Ord­nungs­ver­wal­tung, Unter­brin­gung, Bil­dung, För­der­po­li­tik, Bau- und Kom­mu­nal­recht sowie beim Landeshaushalt.

Genau die­se Hand­lungs­spiel­räu­me unter­sucht unser vor weni­gen Tagen ver­öf­fent­lich­tes Poli­cy Paper „Lan­desre­mi­gra­ti­on – Umkehr des Bevöl­ke­rungs­aus­tauschs in Sach­sen-Anhalt“. Des­sen Kern­the­se lau­tet: Begrenz­te Gesetz­ge­bungs­kom­pe­ten­zen bedeu­ten kei­ne migra­ti­ons­po­li­ti­sche Ohn­macht. Dar­aus erge­ben sich fol­gen­de sechs Punkte:

1. Die AfD hat bereits vor­ge­legt: Zunächst muß man fest­hal­ten, daß die AfD Sach­sen-Anhalt selbst bereits eine gan­ze Rei­he weit­rei­chen­der Vor­schlä­ge gemacht hat: eine „Task Force Abschie­bun­gen“, eine „Stabs­stel­le Remi­gra­ti­on“ samt Remi­gra­ti­ons­be­auf­trag­tem, zusätz­li­che Abschie­be­haft­ka­pa­zi­tä­ten, die Prio­ri­sie­rung aus­rei­se­pflich­ti­ger Straf­tä­ter und Gefähr­der, eine restrik­ti­ve­re Nut­zung behörd­li­cher Ermes­sens­spiel­räu­me, Maß­nah­men zur Iden­ti­täts­klä­rung, Sach­leis­tun­gen und Arbeits­ge­le­gen­hei­ten sowie ver­schie­de­ne Bundesratsinitiativen.

Das Mer­ca­tor Forum Migra­ti­on und Demo­kra­tie (MIDEM) der TU Dres­den zählt bei der AfD nicht weni­ger als 86 migra­ti­ons- und inte­gra­ti­ons­po­li­ti­sche Wahl­ver­spre­chen. Migra­ti­on und Inte­gra­ti­on neh­men laut Stu­die 18,2 Pro­zent des gesam­ten Regie­rungs­pro­gramms ein. Noch wich­ti­ger ist ein ande­rer Befund: Ein erheb­li­cher Teil die­ser Vor­ha­ben kann tat­säch­lich von einer Lan­des­re­gie­rung umge­setzt wer­den. Eine AfD-Regie­rung könn­te die bis­he­ri­ge Migra­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­po­li­tik Sach­sen-Anhalts daher, so die Autoren, „fun­da­men­tal ändern“. Damit bestä­tigt aus­ge­rech­net eine Insti­tu­ti­on, die poli­tisch kaum im Ver­dacht steht, unse­rem Anlie­gen nahe­zu­ste­hen, einen ent­schei­den­den Aus­gangs­punkt unse­res Poli­cy Papers.

2. Vom Maß­nah­men­ka­ta­log zur Stra­te­gie: Das Ziel unse­res Papers ist nun nicht, das bestehen­de AfD-Pro­gramm ledig­lich um wei­te­re For­de­run­gen zu ergän­zen, son­dern die vor­han­de­nen Ansät­ze zu sys­te­ma­ti­sie­ren und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Dafür unter­schei­den wir zunächst drei recht­lich unter­schied­li­che Zielgruppen:

  • Aus­rei­se­pflich­ti­ge und Per­so­nen ohne gesi­cher­tes Aufenthaltsrecht,
  • recht­mä­ßig auf­häl­ti­ge Aus­län­der sowie
  • ein­ge­bür­ger­te bezie­hungs­wei­se deut­sche Staatsangehörige.

Denn ein voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­ger ist anders zu behan­deln als jemand mit Auf­ent­halts­ti­tel oder deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit. Die­sen Grup­pen ste­hen drei Säu­len gegen­über: hoheit­li­che Remi­gra­ti­on, struk­tu­rel­le Remi­gra­ti­on und demo­gra­fisch-kul­tu­rel­le Flankierung.

  • Hoheit­li­che Remi­gra­ti­on betrifft den klas­si­schen Voll­zug: Iden­ti­täts­klä­rung, Pass­be­schaf­fung, frei­wil­li­ge Aus­rei­se und Abschiebung.
  • Struk­tu­rel­le Remi­gra­ti­on setzt dort an, wo eine unmit­tel­ba­re Auf­ent­halts­be­en­di­gung nicht mög­lich ist, und betrifft unter ande­rem Leis­tun­gen, Unter­brin­gung, Sta­tus­ver­fes­ti­gung, Schat­ten­wirt­schaft, För­der­po­li­tik und Parallelgesellschaften.
  • Die demo­gra­fi­sche Flan­kie­rung rich­tet den Blick wie­der­um auf die ein­hei­mi­sche Bevöl­ke­rung: auf Fami­li­en­grün­dung, Rück­kehr abge­wan­der­ter Sach­sen-Anhal­ter und einen posi­ti­ven inner­deut­schen Wanderungssaldo.

Aus die­sen Ebe­nen ergibt sich das eigent­li­che stra­te­gi­sche Ziel: Remi­gra­ti­ons­ma­xi­mie­rung – die koor­di­nier­te Nut­zung aller ver­füg­ba­ren Möglichkeiten.

3. Vom Ver­wal­ten zum Voll­zie­hen: Ein kon­kre­tes Bei­spiel dafür ist unser Vor­schlag für ein Lan­des­amt für Remi­gra­ti­on. Die AfD for­dert bereits eine Stabs­stel­le, einen Remi­gra­ti­ons­be­auf­trag­ten und eine Task Force Abschie­bun­gen. Wir gehen einen Schritt wei­ter und schla­gen vor, zen­tra­le Auf­ga­ben dau­er­haft in einer spe­zia­li­sier­ten Lan­des­be­hör­de zu bün­deln: Iden­ti­täts­klä­rung, Pass­be­schaf­fung, frei­wil­li­ge Rück­kehr, Rück­füh­rung und schwie­ri­ge auf­ent­halts­be­en­den­de Verfahren.

Ent­schei­dend ist dabei ein lan­des­wei­tes Bestands­ma­nage­ment. Für jeden voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­gen muß klar sein: War­um wird er gedul­det? Ist sei­ne Iden­ti­tät geklärt? Wel­che Doku­men­te feh­len? Wel­che Mit­wir­kung wur­de ver­langt? Was ver­hin­dert aktu­ell den Voll­zug? Und was ist der nächs­te Schritt? Dazu kommt eine lan­des­wei­te Dul­dungs- und Mit­wir­kungs­re­vi­si­on. Lang­jäh­ri­ge Dul­dun­gen dür­fen nicht ein­fach Jahr für Jahr fort­ge­schrie­ben wer­den, son­dern müs­sen sys­te­ma­tisch neu geprüft wer­den. Der Staat muss auf­hö­ren, den Auf­ent­halt bloß zu ver­wal­ten und statt­des­sen den Voll­zug auf tat­säch­li­che Auf­ent­halts­be­en­di­gung auszurichten.

4. Gegen Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten: Ein zwei­tes Bei­spiel geht deut­lich über klas­si­sche Abschie­be­po­li­tik hin­aus: das Quar­tiers­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz. Vor­bild ist funk­tio­nal die däni­sche Par­al­lel­ge­sell­schafts­po­li­tik. Beson­ders belas­te­te Quar­tie­re sol­len anhand objek­ti­ver sozia­ler, sicher­heits­be­zo­ge­ner und struk­tu­rel­ler Kri­te­ri­en iden­ti­fi­ziert wer­den. Wer­den bestimm­te Schwel­len­wer­te über­schrit­ten, greift ein res­sort­über­grei­fen­der Quar­tiers­plan. Dazu kön­nen stär­ke­re Poli­zei­prä­senz, Gewer­be- und Schwarz­ar­beits­kon­trol­len, Woh­nungs- und Bele­gungs­steue­rung, Bil­dungs­maß­nah­men, Ände­run­gen bei der För­der­po­li­tik sowie städ­te­bau­li­che Ein­grif­fe gehören.

Der ent­schei­den­de Unter­schied zur bis­he­ri­gen Inte­gra­ti­ons­po­li­tik liegt im Ziel: Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten sol­len nicht immer bes­ser ver­wal­tet, son­dern ihre wei­te­re Ver­fes­ti­gung ver­hin­dert und bestehen­de Struk­tu­ren schritt­wei­se auf­ge­bro­chen wer­den. Gera­de an die­sem Bei­spiel zeigt sich, was wir unter struk­tu­rel­ler Remi­gra­ti­on verstehen.

5. Von der For­de­rung zum Regie­rungs­pro­gramm: Doch wie soll eine Lan­des­re­gie­rung das nun alles umset­zen? Um die­se Fra­ge zu beant­wor­ten, haben wir zusätz­lich ein 100-Tage-Pro­gramm ent­wi­ckelt. Denn es braucht kla­re Prio­ri­tä­ten. Zu Beginn ste­hen jene Maß­nah­men, die unmit­tel­bar ein­ge­lei­tet wer­den können:

  • Behör­den und Zustän­dig­kei­ten neu ordnen,
  • Aus­rei­se­fäl­le voll­stän­dig erfassen,
  • Dul­dun­gen überprüfen,
  • ein­heit­li­che Stan­dards bei Iden­ti­täts­klä­rung und Pass­be­schaf­fung schaf­fen und
  • Prio­ri­täts­ver­fah­ren für Straf­tä­ter und Gefähr­der einleiten.

Danach fol­gen jene Pro­jek­te, die Lan­des­recht, zusätz­li­che Infra­struk­tur oder eine ver­tief­te juris­ti­sche Prü­fung erfor­dern. Und dort, wo die Lan­des­kom­pe­tenz tat­säch­lich endet, muss Sach­sen-Anhalt über den Bun­des­rat Refor­men auf Bun­des­ebe­ne ansto­ßen. Die­se Gren­zen sind kei­nes­wegs ein Argu­ment gegen Lan­desre­mi­gra­ti­on. Im Gegen­teil: Erst eine Regie­rung, die ihre eige­nen Mög­lich­kei­ten tat­säch­lich aus­schöpft, kann glaub­wür­dig zei­gen, wel­che Hin­der­nis­se im Bun­des- oder Euro­pa­recht lie­gen – und wel­che bis­lang schlicht auf man­geln­den poli­ti­schen Wil­len zurück­zu­füh­ren waren.

6. Das Schau­fens­ter Sach­sen-Anhalt: Damit wären wir wie­der bei der Wahl am 6. Sep­tem­ber. Soll­te die AfD in Sach­sen-Anhalt tat­säch­lich erst­mals Regie­rungs­ver­ant­wor­tung über­neh­men, hät­te das weit über das Bun­des­land hin­aus Bedeu­tung. Auch für die Remi­gra­ti­ons­de­bat­te. Denn zum ers­ten Mal wür­de Remi­gra­ti­on nicht nur als oppo­si­tio­nel­le For­de­rung oder meta­po­li­ti­scher Begriff fun­gie­ren, son­dern als kon­kre­te Regie­rungs- und Verwaltungspraxis.

Natür­lich wür­de dabei nicht alles funk­tio­nie­ren. Man­che Maß­nah­men wer­den juris­tisch ein­ge­schränkt wer­den. Man­che Vor­ha­ben wer­den sich als admi­nis­tra­tiv schwie­ri­ger erwei­sen als gedacht. Ande­re wer­den Bun­des- oder Euro­pa­recht berüh­ren und des­halb zunächst nur über den Bun­des­rat vor­an­ge­trie­ben wer­den kön­nen. Aber genau dar­in liegt der Wert eines sol­chen Versuchs

Sach­sen-Anhalt könn­te zum Remi­gra­ti­ons­mus­ter­land wer­den – als poli­ti­sches Labor, in dem sicht­bar wird, wel­che Mög­lich­kei­ten ein ein­zel­nes Bun­des­land tat­säch­lich besitzt.

Hin­zu kommt der “Schau­fens­ter-Effekt”: Eine erfolg­rei­che Lan­des­re­gie­rung könn­te prak­tisch vor­füh­ren, dass eine alter­na­ti­ve Migra­ti­ons­po­li­tik inner­halb der bestehen­den staat­li­chen Ord­nung tat­säch­lich mög­lich ist. Das wäre nicht nur für Deutsch­land, son­dern für ganz Euro­pa von Bedeutung.

Remi­gra­ti­on ist inzwi­schen ein gesetz­ter Begriff. Nun muß sich zei­gen, ob dar­aus auch Regie­rungs­pra­xis wer­den kann. Als Insti­tut wer­den wir genau dar­an in den nächs­ten Mona­ten und Jah­ren inten­siv arbei­ten – weit über Sach­sen-Anhalt hinaus.

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Phil­ipp Hue­mer ist Geschäfts­füh­rer des in Wien ansäs­si­gen Insti­tuts für Remi­gra­ti­on.

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