Vergleicht man die eher spärlich vorhandene wissenschaftliche Literatur, die sich kritisch mit dem Thema „Antifaschismus“ auseinandersetzt, so kann man als gemeinsamen Nenner die Identifikation von Antifaschismus als einem Bestandteil von (links-)extremistischer beziehungsweise totalitärer Ideologie identifizieren. Eine Ideologie kann verstanden werden als eine wertbezogene Form der Gesellschaftsbeschreibung. Ideologien sind in modernen Gesellschaften ein funktionales Äquivalent zu den – nicht mehr vorhandenen – geringer generalisierten Rollenorientierungen ständischer Gesellschaften. Ihre Funktion ist dabei eine genuin politische – sie orientieren und legitimieren kollektives Handeln. Der Rekurs auf Werte erspart in Alltagssituationen ein ständiges Sich-Rückversichern-Müssen der eigenen Handlungsprämissen. Werte haben dabei den großen kommunikativen Vorteil, im Normalfall insinuiert werden zu können.
Es stellt sich nun die Frage, wann eine Ideologie als „extremistisch” oder „totalitär” zu gelten hat. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Erklärungs- und Definitionsversuchen. Einige heben vor allem auf den Aspekt der Anwendung beziehungsweise Befürwortung physischer Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung ab. Damit ist ein für Extremismus konstitutives Moment bezeichnet, gleichzeitig bleiben wichtige Dimensionen – vor allem auf semantischer Ebene – außer Acht. Eine zweite Strömung folgt dem totalitarismustheoretischen Erklärungsansatz. Hier wird in nuce mit einer Binärklassifikation gearbeitet, deren beide Werte (Demokratie einerseits, Extremismus andererseits), sich wechselseitig exklusiv definieren. Also: Extremismus äußert sich in Demokratiefeindlichkeit, Demokratie ist wesentlich Ablehnung jeglicher Art von Extremismus. Demokratie kann einer solchen Begriffsbestimmung zufolge per definitionem keine totalitären Eigenschaften aufweisen. Auch Veränderungsprozesse in Richtung der einen oder anderen Herrschaftsform sind mit einer solchen Klassifikation schlecht erfaßbar.
Eine dritte Gruppe von Erklärungen arbeitet mit dem Begriff der Rigidität. Dieses Konzept fand Verwendung vor allem in sozialpsychologischen Studien wie denen von Adorno und Horkheimer zum „autoritären Charakter“, wurde dort aber in erster Linie mit Rechtsextremismus respektive Faschismus konnotiert. Um diese theoretische Einseitigkeit bereinigt, kann jedoch der Rigiditätsbegriff ein guter Ausgangspunkt für die weiteren Ausführungen sein:
Kommunikationstheoretisch gesprochen handelt es sich bei Rigidität um eine bestimmte Art der Informationsverarbeitung, und zwar unter strukturellem Aspekt um eine den jeweiligen Verhältnissen unangemessene, unterkomplexe Form der Beobachtung, prozessual gesehen hingegen um einen Denk- beziehungsweise Kommunikationsstil, der tendenziell auf eine De-Optionalisierung, also eine Beschneidung von Alternativen, hinausläuft.
Rigidität ist diesem Verständnis nach ein allgemeines Phänomen sinnverarbeitender Systeme. Das bedeutet, Rigidität ist als Tendenz allen kommunikativen Prozessen, also auch den politischen (unabhängig von der konkreten Herrschaftsform!) inhärent. Unterschiede politischer Systeme bestehen demnach in der graduellen Ausprägung von Rigidität. Extremismus und Totalitarismus stehen als Erscheinungsformen am alternativarmen Ende eines Rigiditäts-Kontinuums. Sie können theoretisch aber auch im Namen demokratischer Werte auftreten. Das andere Ende dieses Kontinuums bildet aber nicht die Demokratie, sondern hier ist eher an Erscheinungen sozialer Entropie, an Anarchie und Anomie, zu denken.
Der Vorteil eines sich in dieser Abstraktionslage befindlichen Theoriearrangements liegt in der Eröffnung neuer Vergleichs- und Reflexionsmöglichkeiten. Anderenfalls distinkt zu behandelnde Phänomene wie der Einsatz physischer Gewalt, die Verwendung bestimmter argumentativer Strategien sowie Mechanismen der Exklusion mißliebiger Meinungen und Personen aus dem medialen und öffentlichen Diskurs (wie Rede- und Auftrittsverbote und ‑behinderungen, moralische Anprangerungen, „Bannwort“- Zuschreibungen und so weiter) werden unter dem Gesichtspunkt ihrer funktionalen Äquivalenz hinsichtlich der Sicherung bestimmter Diskurspraxen vergleichbar. Gleichzeitig lassen sich Prozesse einer zunehmenden oder abnehmenden Rigidisierung identifizieren. Ein solches Begriffsdesign zwingt aber auch zur Sorgfalt bezüglich seiner Verwendung, um Inflationierungen – und damit dem Verlust an Aussagekraft – vorzubeugen.
Fragt man nun nochmals nach den Bestimmungen extremistischer Ideologien, ergeben sich vor diesem Hintergrund des gerade Erläuterten zwei Spezifika: auf der Ebene der ideologieleitenden Werte zeichnet sich Extremismus dadurch aus, daß er mit „ultra-rigiden“, dualen Formen arbeitet, etwa „Gut-Böse“, „Gläubiger-Ungläubiger“, „Arier-Jude“ und so weiter. Alle Erscheinungen werden entweder dem einen oder dem anderen Wert zugeordnet. Tertium non datur.
Auf der programmatischen und der Handlungsebene macht sich die Rigidität in der Bereitschaft zur beziehungsweise der realen Ausübung von physischer Gewalt bemerkbar. Unser Gewaltverständnis hebt also nicht nur auf die physisch-organischen Vorgänge von Gewaltanwendung ab, sondern versteht diese eben als auf De-Optionalisierung gerichtete Form der Kommunikation unter Zuhilfenahme des menschlichen Körpers beziehungsweise anderer Artefakte (Waffen und so weiter).
Zur weiteren inhaltlichen Bestimmung des Antifaschismus ist nochmals auf seine ideologische Position als integraler Bestandteil des Linksextremismus zu verweisen. Er teilt mit diesem auf Wertebene die Utopie einer egalitären Gesellschaft als Positivformulierung seines Werte-Duals. Die spezielle Orientierungsleistung des Antifaschismus besteht jedoch in der Bestimmung des Negativwertes, also in der Reduktion heterogener politischer und gesellschaftlicher Phänomene auf die Faschismusformel. Durch die programmatische Betonung der Notwendigkeit des politischen Kampfes kommt es darüber hinaus zu einer ständig mitlaufenden Handlungsaufforderung. Eine derart konzipierte Ideologie ermöglicht Selbstlegitimation, garantiert Zukunftssicherheit (es wird immer etwas „zu tun“ geben!) und erhöht die Binnensolidarität der Eigengruppe („Antifaschisten“) sowie deren Mobilisierungschancen.
Bedeutete im Zuge des Aufkommens der italienischen fasci di combattimento sowie der Faschistischen Partei Mussolinis Antifaschismus zunächst eine Haltung der inneritalienischen Opposition, die sowohl von bürgerlichen als auch von sozialistisch-kommunistischen und klerikalen Kräften eingenommen wurde, entwickelte sich der Begriff schnell mehr und mehr zu einem kommunistischen Kampfinstrument auf internationaler Ebene. Die Unterkomplexität und Rigidität der kommunistisch geprägten Antifaschismus-Ideologie zeigte sich schon in der Feindbestimmung, also in der Extension des Faschismusbegriffs. Bereits 1924 definierte man auf dem V. Weltkongreß der Komintern den Faschismus als „bloßes Kampfinstrument der Bourgeoisie gegen das Proletariat”. In diesem Verständnis ist der Faschismus eine terroristische Erscheinungsform des Kapitalismus und gleichzeitiges Anzeichen von dessen Niedergang. Auf dem XIII. Plenum des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale (EKKI) brachte der Komintern-Funktionär Georgi Dimitroff 1935 die Faschismusdefinition in ihre endgültige, bis heute von orthodox-kommunistischen Kräften prolongierte Form. Demnach gilt der Faschismus als „die offene terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, am meisten chauvinistischen und am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals”.
Dies impliziert, daß bürgerliche und selbst sozialdemokratische Kräfte als potentiell beziehungsweise latent faschistisch zu denken sind. Genauso werden Differenzen zwischen den verschiedenen Spielarten autoritärer Machtausübung nivelliert. Das Ergebnis ist eben jenes simple (und daher leicht vermittelbare) dualistische Weltbild, das oben bereits beschrieben wurde.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges diente der Antifaschismus als legitimatorische Grundlage der DDR sowie als innenpolitisches Kampfinstrument der SED gegen diverse oppositionelle Gruppierungen und Personen. Bekannt sind die Formulierungen bezüglich des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953, wo angebliche „faschistische Provokateure” in einen kausalen Zusammenhang mit dem Ausbrechen der Unruhen gebracht wurden. Folgerichtig sah die SED bei jenen Ereignissen den „Faschismus sein blutiges Haupt erheben”. Noch 1987 wurde die Beschlagnahmung der (linksalternativen) Umweltbibliothek der Berliner Zionskirche mit der Behauptung legitimiert, man habe dort „faschistische Literatur” gefunden. Für die Nachkriegsentwicklungen im Bereich der Bundesrepublik empfiehlt es sich, zunächst auf den Klassifikationsvorschlag von Wolfschlag zurückzugreifen.
Der Autor identifiziert drei Strömungen:
Zunächst überwinterte – mit massiver finanzieller Unterstützung von Seiten der DDR – die antifaschistische Ideologie in den Reihen ehemaliger Kommunisten und deren Organisationen. Hier sind als organisatorisches Rückgrat vor allem die KPD (später DKP) und der VVN–BdA („Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“) zu nennen. Allgemeine Kennzeichen dieser Richtung sind – neben der eindeutig marxistischen Fundierung – die Behauptung der „historischen Kontinuität“ vom Drittem Reich zur Bundesrepublik, verbunden mit einem Alarmismus, der vor einer ständig präsenten (und ständig wachsenden) „neofaschistischen“ Gefahr warnt. Daraus ergibt sich die Forderung nach „antifaschistisch-demokratischer“ Umgestaltung. Analog zum Selbstverständnis der DDR hat man ein ambivalentes Verhältnis zu den Begriffen Nation, Volk und Demokratie. So wird etwa ein antifaschistischer Patriotismus vom negativ besetzten bürgerlichen Nationalismus (welcher nach diesem Verständnis wiederum Vorstufe zu Chauvinismus und Faschismus darstellt) unterschieden.
Anfang der siebziger Jahre bildete sich neben dieser Variante des Antifaschismus eine neue Strömung im Zuge der Achtundsechzigerund Hausbesetzerbewegung heraus, der „aggressive Antifaschismus“. Dieser umfaßt sowohl den eher als historisches Kurzzeitphänomen zu betrachtenden Antifaschismus der K‑Gruppen und der RAF als auch den – heute nach wie vor relevanten – „autonomen Antifaschismus“. Die „Autonomen“ übernahmen bestimmte marxistische und kommunistische Theorieelemente und Schlagworte, haben aber ein weitaus diffuseres, „klassische“ antifaschistische Positionen transzendierendes Ideenarsenal, das gleichermaßen anarchistische, feministische, antirassistische und noch weitere Ideologeme umfaßt. Sie rekrutieren ihre Anhängerschaft vor allem über die Vermittlung eines spezifischen subkulturellen Lebensstils. Sowohl dem „radikalen“ als auch dem „autonomen“ Antifaschismus war beziehungsweise ist ein prinzipiell affirmatives Verhältnis zum Einsatz physischer Gewalt als politisches Mittel sowie eine konsequente Ablehnung des Nationalstaats- und Volksgedankens und folglich auch der Bundesrepublik als staatliches Gebilde zu eigen.
Wolfschlag identifiziert außer diesen beiden eine dritte antifaschistische Strömung, den von ihm so genannten „Neo-Antifaschismus“. Dessen neue Qualität liegt unter anderem in der Breite der ihn tragenden gesellschaftlichen und politischen Gruppierungen: dem alternativen Milieu, den Gewerkschaften, der Sozialdemokratie und Teilen der evangelischen Kirche. Auf semantischer Ebene kontinuiert und diskontinuiert er zugleich sowohl die Traditionslinien des orthodoxen als auch des aggressiven Antifaschismus. Er überwindet anachronistische, orthodox-antifaschistische Relikte (Klassenkampfrhetorik, historische Orientierung an der Sowjetunion), aber er übernimmt die Kommunikationstechnik eines auf die angeblich ständig präsente und ständig anwachsende neofaschistische (oder moderner ausgedrückt: „rechtsextremistische“) Gefahr abstellenden Alarmismus. Gewalt als Konfliktregulierungsform wird abgelehnt, aber man teilt mit dem aggressiven Antifaschismus zum Beispiel die „antirassistische“ Orientierung, verbunden mit einer Ablehnung ethnisch homogener Nationalstaaten.
Eines der wichtigsten Distinktionskriterien des „Neo-Antifaschismus“ gegenüber den beiden anderen antifaschistischen Strömungen sieht Wolfschlag in dessen politischer Verortung in der „Mitte der Gesellschaft“ und einer damit einhergehenden prinzipiell affirmativen Haltung zur BRD als Staatsform. Dies legt für unsere Zwecke einen Perspektivwechsel nahe: Anstelle der Betrachtung des Neo-Antifaschismus als Unterströmung des „antifaschistischen Milieus“ beobachten wir das Phänomen nun unter dem Blickwinkel seines Einflusses auf das politische System und die „öffentliche Meinung“. Dann erkennt man Prozesse einer „Erosion“ des demokratischen, antitotalitären Konsenses in Richtung Antifaschismus / Linksextremismus beziehungsweise – im hier präferierten Sprachduktus – eine Rigidisierung des politischen Diskurses zu Lasten rechter Positionen.
Welche Rigiditätsmerkmale lassen sich im „hegemonialen“ Diskurs der BRD-Öffentlichkeit nachweisen? Zunächst muß auf das Ausmaß an Ritualisierung und Tabuisierung im Umgang mit bestimmten Themenbereichen verwiesen werden. Sowohl Rituale als auch Tabus sind Institutionen rigider Kommunikation: Rituale durch ihre festgelegten Ablaufsequenzen, welche Alternativen ausschließen, Tabus (ursprünglich magisch-religiöse Institutionen) durch den Entzug des tabuisierten Objektes vor profanem Zugriff. Diese „Zugriffs-Verweigerung“ braucht nicht unbedingt auf einen physischen Kontakt bezogen sein, sondern kann – wie etwa im Judentum oder im Islam die Adressabilität Gottes betreffend – auch auf anderen Ebenen greifen; in unserem Beispiel sind sprachliche beziehungsweise bildliche Äußerungen tabuisiert.
Ritualisierung und Tabuisierungen treffen wir als Folgen jenes „Kultes mit der Schuld“ (Heinz Nawratil), der seine Ursache in der negativen, ja antagonistischen Selbstbestimmung der Bundesrepublik in bezug auf die eigene Geschichte, in erster Linie das Dritte Reich, hat. Betroffen sind vor allem die Themenfelder deutsche Geschichte, nationale Identität sowie der demographische beziehungsweise Zuwanderungsdiskurs. Die Ritualisierungen reichen von den Sprachnormierungsversuchen der „politischen Korrektheit“ bis hin zur Vielzahl der Betroffenheits‑, Erinnerungs- und Bewältigungsrituale selbst. Tabuisierung erreicht man durch die Setzung von Kommunikationsunterbrechern wie „Ausländerfeindlichkeit“, „Nationalismus“ oder „Revisionismus“. Fällt ein derartiges Wort in bezug auf eine vorgetragene Position, sind weitere „Verunreinigungen“ des tabuisierten Diskursfeldes mit der jeweils inkriminierten Meinung unzulässig. Zu denken ist aber beim Thema Tabu vor allem an die Sakralisierung und Mythifizierung des Holocaust, die jede Art der unvoreingenommenen Auseinandersetzung verhindert, ja sogar juristisch zu sanktionieren droht.
Weitere Rigidisierunstendenzen lassen sich erkennen, wenn man der Operationalisierung des Konzepts durch den amerikanischen Kognitions-Psychologen Milton Rokeach folgt. Für diesen sind – auf kognitiver Ebene – unter anderem folgende Merkmale kennzeichnend:
(1) ein hohes Maß an Rejektion aller vom eigenen Orientierungssystem abweichenden Meinungen;
(2) inhaltliche oder logische Disparität beziehungsweise Inkonsistenzen des eigenen Orientierungssystems;
(3) geringe Differenzierung der abgelehnten Orientierungssysteme;
(4) eine prinzipiell prekäre Wahrnehmung von Welt;
(5) die eigene Meinungsbildung ist von den Vorgaben (externer)Autorität(en) abhängig.
Dieses Konzept – in einem allgemeinen kommunikationstheoretischen Sinne verstanden – soll als Grundlage einer kurzen Analyse des rezenten politischen Diskurses dienen. Ad 1.: Das Ausmaß an Zurückweisung von mißliebigen Meinungen kann quantitativer (siehe auch Punkt 3) oder qualitativer Natur sein. Die Qualität wiederum zeigt sich etwa an der Intensität, mit der man dem politischen Gegner die Voraussetzungen zur Teilnahme an der politischen Willensbildung abspricht. Sehr rigide Strategien (also solche, die mögliche Gegenargumente gar nicht erst aufkommen lassen) sind unter anderem Kriminalisierung, Psychiatrisierung, Animalisierung oder Fäkalisierung des Gegners. All dies beobachten wir, wenn etwa rechtes Gedankengut als „Verbrechen“ (und nicht als Meinung) beschrieben wird, wenn man die psychische Struktur rechter Personen – die immer nur „Parolen“, niemals Argumente haben – stets als „dumpf“, „irrational“ oder „verwirrt“ kennzeichnet, wenn solchen Personen implizit ihre Humanität durch Vergleich mit diversen Tierarten (vom Insekt über das Schwein bis zum Bluthund) abgesprochen wird oder man sie gar in Verbindung mit demjenigen Exkrement bringt, das farblich an die Uniform der SA-Männer erinnert. Es erstaunt (ad 2.) immer wieder, mit welcher Souveränität offensichtlich inkonsistente Praktiken und Meinungen durchgeführt beziehungsweise vorgetragen werden können, ohne daß dies zu Reflexion im öffentlichen Raum anregt. Man denke an die juristische Ungleichbehandlung links- beziehungsweise rechtsextrem motivierter Straftaten oder die – bei nur einigermaßen genauer Lektüre seiner Rede völlig haltlosen – Antisemitismusvorwürfe gegen Martin Hohmann. Die geringe Differenzierung der „Feind“-Bestimmungen zeigt sich (ad 3.) vor allem in der zunehmenden semantischen Verschleifung der Differenz von „rechts“ und „rechtsextrem“ und der Installation von Assoziationsketten wie rechts = rechtsextrem = rassistisch = antisemitisch = faschistisch und so weiter. Diese Attribuierungen verweisen wechselseitig aufeinander und ermöglichen somit die flexible Handhabung von Generalvorwürfen gegen mißliebige politische Positionen und Personen.
Diese werden (ad 4) in regelmäßigen Abständen argumentativ mit Bedrohungsszenarien verknüpft, welche sich nicht selten als contrafaktische Dramatisierungen und Polemisierungen erweisen. Durch eine Übernahme solcher Stilelemente, die man vom „orthodoxen Antifaschismus“, aber auch von den ehemaligen „Neuen Sozialen Bewegungen“ kennt, wird versucht, eine auf Dauer gestellte „Ausnahmemoral“ zu installieren, was wiederum die Mobilisierungschancen für eigene Kampagnen erhöht. Stichworte hierfür sind aus jüngster Zeit: die Diskussionen um die angeblichen Phänomene einer „Braunen Armee-Fraktion“, eines latenten Antisemitismus der Deutschen oder einer alltäglichen Bedrohung der Bevölkerung durch rechtsextreme Gewalt. Ein Autoritätsbezug (ad 5.) des politischen, historischen und moralischen Diskurses besteht zum einen in bezug auf Vertreter jüdischer Organisationen. Der scheint sich quasi zwangsläufig aus dem Postulat der „besonderen historischen Verantwortung“ der Deutschen gegenüber den Juden zu ergeben. Als Beispiel dafür, wie weit diese unkritische Autoritätshörigkeit gehen kann, sei auf ein Experiment von Ignatz Bubis verwiesen, der die bekannte Rede Philipp Jenningers, die diesen sein Amt kostete, knapp zehn Jahre später in Hamburg (diesmal unwidersprochen und unter Beifall) noch einmal hielt, ohne freilich deren wahre Urheberschaft aufzudecken. Allerdings ist diese Art von ethnisch-religiös begründeter Autorität nicht absolut – der öffentliche Druck, der einen Hohepriester des medial vermittelten Gutmenschentums wie Michel Friedman in eben jenen Medien zu einer für ihn sicherlich mehr als demütigenden Entschuldigung zwang, mag dies exemplarisch belegen. Mit diesem Hinweis soll auch etwaigen verschwörungstheoretischen Interpretationen eine Absage erteilt werden.
Zum zweiten gibt es Autoritäten, die ihre Stellung wissenschaftlicher Expertise verdanken. Das wäre unproblematisch, wenn nicht diese Expertise auch als politische Waffe in Anschlag gebracht würde. Dies ist immer dann der Fall, wenn „Rechtsextremismusexperten“ herangezogen werden, um über, aber niemals mit der politischen Rechten zu reden. Somit ist eine Selbstvergewisserung des politischen Systems durch Identifikation des „Feindes“ (des absolut „Anderen“) möglich, die durch keinerlei Argumente dieses Feindes selbst zu irritieren wäre. Diese Mechanismen – wie die zuvor beschriebenen auch – widersprechen eklatant dem sonst so gern von der politischen Klasse und den Massenmedien in Anspruch genommenen Habermasschen Verständnis einer deliberativen Öffentlichkeit und des rationalen Diskurses, in dem Geltungsansprüche gerade nicht qua Autorität, sondern durch die Beibringung von rationalen Argumenten begründet werden sollen.
Den Umschichtungen im politischen „Klima” korrespondieren aber auch Veränderungen auf struktureller Ebene. Personen und Institutionen, die in einem „antitotalitaristischen” Konsens undenkbar an diversen staatlichen, wissenschaftlichen und anderen Funktionszusammenhängen hätten partizipieren können, gelingt dies zunehmend. Ein Sachverhalt, der hier nur erwähnt, aber nicht genauer ausgeführt werden kann.
Unsere bisherigen Überlegungen führen zu folgendem Ergebnis: Zusammen mit Menschenrechtsideologie, Linksliberalismus, Multikulturalismus und Antirassismus bildet der Antifaschismus, flankiert vom Instrument der Sprachnormierung und Sprachmelioration, der „politischen Korrektheit“, die dominante Semantik des bundesrepublikanischen politisch-öffentlichen Diskurses. Dies kann man – je nach Betrachtungsweise – als Erosion des demokratischen Diskurses nach „linksaußen“ oder aber als Rigidisierung politisch-öffentlicher Kommunikation zu Lasten rechter Positionen interpretieren. Nicht zulässig sind hingegen Schlußfolgerungen, die die derzeitigen Verhältnisse in toto als „totalitär“, „diktatorisch“ oder ähnliches bezeichnen. Ereignisse wie die – wenn bis jetzt auch nur juristische – Rehabilitierung von Martin Hohmann widersprechen derlei übergeneralisierenden Thesen und geben gleichzeitig Raum für Hoffnung. Die politische Rechte – sofern sie nicht einem fundamentaloppositionellen Kurs verpflichtet ist – kann auf die Selbststeuerungskapazität moderner Demokratien vertrauen, ihre Rolle als demokratisches Korrektiv einfordern und auf diesem Wege versuchen, Deutungsmacht zurückzugewinnen (von Deutungshoheit mag man in der gegenwärtigen Lage kaum sprechen). Keine der beiden Strategieoptionen kann mit einer Gelingensgarantie aufwarten. Als Argument für das Arrangement mit dem status quo sollte diese Erkenntnis jedoch nicht gelesen werden.