Denn in Deutschland gilt das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht. Auf der Seite einer renommierten Anwaltskanzlei heißt es hierzu:
Das sogenannte Jedermann–Festnahmerecht berechtigt auch Privatpersonen, andere festzunehmen. Dies dient der Effektivität der Strafverfolgung, da auch die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht immer und überall sein können.
Wann gilt das Jedermann–Festnahmerecht?
Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.
Konkret: Der Asylbewerber war bereits zwei Mal von der Polizei aus dem Supermarkt geholt worden und wurde nun wiederum auffällig. Die vier Arnsdorfer sahen, wie der Asylbewerber penetrant und laut, mit einer Flasche in der Hand, vor einer Verkäuferin stand; aus diesem Grund griffen sie ein, um die Person (und das umstehende Umfeld) zu schützen. So weit, so offenkundig, so schnell abgehakt könnte dieser Fall sein.
Allein, wir leben in interessanten Zeiten, und so kam es freilich anders. Die vier Ortsbewohner wurden stattdessen angeklagt und stehen in wenigen Tagen vor Gericht. Beobachter des Falls warnen vor einer Kriminalisierung der lobenswerten Zivilcourage. Wer wird noch eingreifen, um eine Straftat zu verhindern, wenn er weiß, daß ihm rechtliche Probleme drohten, daß er vielleicht – wie in Arnsdorf – von Qualitäts- und Boulevardpresse als verkappter Radikaler dargestellt werden würde, daß die finanzielle Existenz der eigenen Familie auf dem Spiel stünde?
Bei allen drei Punkten – Rechtskampf, Gegenöffentlichkeit, finanzieller Schutz – kann nur Solidarität Abhilfe schaffen. Daher entschlossen sich einige Bürger des Netzwerks “Ein Prozent” um ihren Leiter Philip Stein (hier im Gespräch mit der Sezession über den Fall Arnsdorf), die Theorie der Solidarität in die Praxis zu übersetzen. “Ein Prozent” kündigte an, nicht nur den Prozeß zu dokumentieren, die vier Arnsdorfer zu Wort kommen zu lassen und die Öffentlichkeit über die krude Anklage zu informieren. Man teilte überdies mit, daß man auch den Rechtsschutz übernehmen werde. Erfahrene Anwälte schätzen, daß hier eine Gesamtbelastung von bis zu 100 000 Euro auf die couragierten Männer zukommen könne.
“Ein Prozent” hilft auf unterschiedliche Art und Weise: Man vermittelte einen Anwalt, man informierte die Öffentlichkeit, man drehte ein Video:
Dr. Maximilian Krah, der im Video zu sehende Rechtsanwalt und prominente CDU-Aussteiger, wird nun auf seiner Facebook-Seite angefeindet. Ein Opernsänger fühlte sich etwa bemüßigt, folgenden Vergleich zu ziehen, da Krah es wage, die verfemten Angeklagten – wohlgemerkt: ein Anwalt steht jedem Schwerverbrecher zu, nur offenbar nicht vermeintlichen oder tatsächlichen “Patrioten” – zu unterstützen:
Was kommt als nächstes? Vertreten Sie demnächst Palästinenser, die mit Messern Juden in den Rücken stechen wollten und plädieren auf Notwehr?
Das Video aus dem Supermarkt ist bekannt. Man sieht eindeutig wer Täter und wer Opfer war. Ein geistig beeinträchtigter Mann, dem man ohne das von ihm Gewalt ausging ins Gesicht geschlagen und an einen Baum gefesselt hat.
Das Gericht wird entscheiden. Wir sind gespannt.
Dieser Kommentar (viele weitere in ähnlichem Duktus folgten) zeigt, daß dieser Prozeß ein eminent politischer ist und daß die Gegenseite nicht zögern wird, pauschalisierend und bewußt verzerrend gegen Krah und die Angeklagten zu agieren. Aus diesem Grund zielt auch die Kritik von wohlmeinenden konservativen Kommentatoren ins Leere, die meinen, man habe durch das Informationsvideo politische Schärfe ins Spiel gebracht.
Das ist falsch. Die gesamte Anklage ist bereits ein Politikum, die Berichterstattung der Medien ist ein Politikum, die vor allem im Netz ausgeschüttete Häme antifaschistischer Agitatoren gegen die vier Arnsdorfer ist ein Politikum. Wer hier zurückweicht und zuläßt, daß der spontane Schutz von Mitbürgern kriminalisiert wird, darf sich nicht wundern, wenn er sich demnächst selbst vor dem Kadi sehen wird, weil er seine Frau, seine Kinder oder eben eine Supermarktverkäuferin vor einem drohenden Übergriff zu schützen meinen glaubte.
Philip Stein, Leiter der Bürgerinitiative “Ein Prozent”, fordert daher nun alle Bürger auf, die zivilcouragierten Arnsdorfer nicht im Stich zu lassen. Unter dem Betreff “Solidarität für Arnsdorf” sammeln er und seine freiwilligen Helfer Geld für den anstehenden Prozeß. Es kann, wie Krah im Video betonte, ein Schlüsselprozeß für die Alltagssicherheit in Deutschland sein.
Spenden können Sie hier:
Ein Prozent e. V.
IBAN: DE75 8505 0100 0232 0465 22
BIC: WELADED1GRL
Betreff: Solidarität für Arnsdorf
Oder auf der “Ein Prozent”-Spendenseite per PayPal (paypal[at]einprozent.de) bzw. Lastschrift.
Wer sich zunächst ausführlicher über “Ein Prozent” informieren möchte, konsultiere die Homepage, Facebook oder Twitter.
Ein gebürtiger Hesse
Einmal mehr ein guter und nottuender Film - genau für solche Produktionen hat Ein Prozent sich dankenswerterweise gegründet. Bitte weiter so und mehr davon.
Allerdings: laßt das mit dem Pianogeklimper. Dieser Kunstgriff ist so seifig und ominpräsent (schaltet zwischen 20 und 22 Uhr mal durch die Regionalsender), daß er euren Ansatz, die Sachlage klar und trocken darzulegen, geradezu konterkariert. Etwas allzu Gefälliges, Mundgerechtes steckt in diesem Hintergrundgeblubber. "Man spürt die Absicht und ist verstimmt."