Fünf Stunden Gespräche bei Würstchen und Bier, Kaffee und Kuchen, Brot, Käse und Wein, dazu eine Nach-Erzählung zur Frankfurter Buchmesse 2018 samt ein bißchen Loci-Verlag-Devotionalien und Brainstorming für die Buchmesse 2019 …
Im Mittelpunkt stehen aber natürlich die Bücher unseres Verlags, ausgewählte Titel anderer Verlage, und weil wir unser Lager dann bereits mit dem Weihnachts- und Wintersortiment aufgefüllt haben, könnte der ein oder andere vor Ort bereits seine Weihnachtseinkäufe erledigen. Wir schlagen die Bücher sehr gern in Geschenkpapier ein, damit auch das schon erledigt ist.
Also: Samstag, 10. November, 13 bis 18 Uhr, Café Schnellroda, bitte kurz das Kommen ankündigen, damit wir planen können: anmeldung(at)schnellroda.de
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Kurz wollen wir berichten von zwei Prozessen, die wir anstrengen mußten. Da ist erstens die Auseinandersetzung um eine Gegendarstellung, die wir in der Mitteldeutschen Zeitung abgedruckt sehen wollten, und zwar schon im April, denn nach diesem gegen uns gerichteten, unsäglichen Punk-Konzert ohne Zuhörer in Schnellroda (ich schrieb darüber), erschien in der Mitteldeutschen Zeitung ein aus vier Falschaussagen zusammengeklebter Beitrag über unsere Verankerung im Ort.
Ich will diese Falschaussagen nicht auflisten, sie sind sozusagen nur von lokalem Interesse, waren aber so sehr gelogen, daß am Tage des Erscheinens ein Dutzend Nachbarn mit der Zeitung vor unserer Tür standen und sich über die Unverfrorenheit dieser Berichterstattung empörten. Zwei maßgebliche Köpfe der örtlichen Vereinsstrukturen wandten sich telefonisch und per Mail an die Journalistin und stellten die Lügen richtig – man händigte uns danach die lapidaren Antworten der Zeitung aus, mit der Erlaubnis, dies vor Gericht zu verwenden.
Denn zu diesem Zeitpunkt war bereits klar: Die Mitteldeutsche Zeitung würde die Gegendarstellung trotz Offensichtlichkeit der Falschaussagen nicht abdrucken.
Der Rest ist rasch erzählt: Wir gewannen vor dem Landgericht Halle, und die Richterin war reichlich empört darüber, daß eine solch offensichtlich eindeutige Angelegenheit vor Gericht getragen würde. Die Mitteldeutsche Zeitung ging dennoch in Berufung, heute erhielten wir das schriftliche Urteil: Wir haben wieder gewonnen, die Zeitung muß nun endlich die Gegendarstellung abdrucken und alle Kosten des Verfahrens tragen: Eine erneute Berufung ist nicht möglich.
Wir freuen uns und wir freuen uns nicht: Wir freuen uns, weil wir gewonnen haben. Kositza und die Kinder wurden nach Erscheinen des Artikels doch recht oft angesprochen in der naheliegenden Stadt und in den Vereinen – ob wir wegziehen würden, da uns das Dorf ja quasi nur noch mit dem Hintern anschauen würde und wir völlig isoliert dort vor uns hin lebten.
Wir freuen uns andererseits nicht recht und sind ziemlich gleichgültig, weil die Gegendarstellung natürlich sofort nach Erscheinen des Artikels hätte gebracht werden müssen und weil die Richterin der ersten Instanz in Halle schon recht hatte mit ihrer Empörung: Wie gut wäre es, wenn in einem Fall solcher Offensichtlichkeit eine Journalistin und eine Redaktion einfach einmal sofort gravierende Fehler einräumen, die eigene Rechercheschlampigkeit korrigieren und die Lügen zurechtrücken würden.
Aber nein: sechs Monate Verfahrensdauer, zwei Gerichtstermine, Schnee von gestern. Hier die Gegendarstellung in voller Länge, sie muß in den kommenden drei Wochen in der Mitteldeutschen Zeitung exakt in diesem Wortlaut erscheinen:
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Gegendarstellung
In ihrer Druckausgabe vom 23. April 2018 hat die Mitteldeutsche Zeitung, namentlich: die Redakteurin Undine Freyberg, in dem Beitrag „Laut und fröhlich gegen neue Rechte“ auf Seite 9 des Teils »Neuer Landbote« Behauptungen über mich aufgestellt oder zitiert, die unwahr sind.
1. In dem Artikel wird eine nicht namentlich genannte Frau zitiert, die behauptet, ich hätte „versucht, im Traditionsverein des Ortes mitzumachen. Die hätten ihn rausgeworfen.“ Diese Aussage ist unrichtig. Ich bin etwa im Jahr 2005 in den Verein eingetreten und seitdem nicht „rausgeworfen“ worden.
2. In dem Artikel wird dieselbe nicht namentlich genannte Frau mit der Behauptung zitiert, auch mein „Versuch, im Kirchenchor mitzumachen, sei gescheitert.“ Diese Aussage ist unrichtig. In Schnellroda oder einem angrenzenden Ort gab und gibt es keinen Kirchenchor. Es gab tatsächlich einen Männerchor, der etwa 2007 von mir gegründet, geleitet und 2011 wieder aufgelöst wurde.
3. In dem Artikel wird dieselbe nicht namentlich genannte Frau mit der Behauptung zitiert, die „Pfingstburschen wollten nichts mit ihm zu tun haben“. Diese Aussage ist unrichtig. Von den Pfingstburschen werde ich jedes Jahr zu Pfingsten besucht und bin bei deren Veranstaltungen willkommen.
4. In dem Artikel wird dieselbe nicht namentlich genannte Frau mit der Behauptung zitiert, „die Gemeinde bereue längst, dass sie ihm Haus und Grundstück verkauft habe.“ Diese Aussage ist unrichtig. Das Haus und Grundstück wurden von der Gemeinde nicht verkauft, sondern von meiner Frau im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung in Berlin durch Zuschlag erworben. Auch hat die Gemeinde zu keinem Zeitpunkt ihren Willen zum Ausdruck gebracht, diesen Erwerb durch meine Frau zu bereuen.
Schnellroda, den 23. April 2018
- Götz Kubitschek, Verleger -
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Wen wundert es übrigens, daß vom Ausgang dieses Verfahrens nirgends auch nur eine Zeile erschien, wo doch sonst jede halbe Äußerung beispielsweise einer Franziska Schreiber (AfD-Aussteigerin nach gescheiterter AfD-Karriere) breitgelatscht wird wie eine Sensation?
Schreiber hat ja samt Verlag vor dem Landgericht in Halle ebenfalls komplett verloren – und nun kommts: Die ziehen jetzt auch vor das Oberlandgericht in Naumburg, gegen drei eidesstattliche Versicherungen und gegen die eigene, vorauseilende Änderung der beklagten Passage ab der 3. Auflage.
Ich kann mir diese Berufungswut nur moralistisch erklären: Solche Leute sind in ihren Augen immer der Sieger, weil gegen uns Drecksgegner jedes Mittel, jeder Verdacht, jede Schlampigkeit und jede Lüge erlaubt sei.
Aber noch gibt es Gerichte.
Der_Juergen
Gratulation zu diesem Erfolg, auch wenn ein bitterer Nachgeschmack bleibt. Im Fall nachweislicher Falschbehauptungen hat man vor Gericht offenbar noch eine relativ gute Chance gegen Verleumder.