Es ging um die gegen Vereine und Aktivisten der Identitären Bewegung im Jahr 2019 durchgeführten Zwangsmaßnahmen, die uns in der Öffentlichkeit kriminalisiert haben. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts wurden mir vor wenigen Tagen zugestellt. In allen neun Fällen wurde meiner Beschwerde stattgegeben und das Gericht erklärte wörtlich
dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, sodaß durch die ungeachtet dessen erteilte Bewilligung das Gesetz verletzt wurde.
Konkret handelt es sich hierbei um folgende Beschwerden:
1. Beschwerde gegen die Bewilligung der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich einer Telefonnummer.
2. Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung vom 18. Juni 2019.
3. Beschwerde gegen die Bewilligung der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich zweier weiterer Telefonnummern.
4. Beschwerde gegen die Überwachung zahlreicher Social Media Accounts.
5. Beschwerde hinsichtlich der Auskunftserteilung betreffend eines Bankkontos.
6. Beschwerde gegen die Bewilligung der Erteilung einer Auskunft hinsichtlich einer Telefonnummer sowie hinsichtlich der Hausdurchsuchung vom 25. 3. 2019
7. Beschwerde hinsichtlich der Überwachung einer E‑Mail-Adresse.
8. Beschwerde hinsichtlich der Bewilligung einer Nachrichtenübermittlung und der Lokalisierung einer technischen Einrichtung hinsichtlich einer Telefonnummer.
9. Beschwerde gegen Sicherstellung von Bankguthaben auf acht Konten des “Vereins für lebendige Kultur und Brauchtumspflege”, zwei Konten der Beschuldigten Martin Sellner und Patrick Lenart und einem Konto des Beschuldigten Patrick Lenart.
In allen Punkten wurde vom OLG nachgewiesen, daß die Sachlage für diese massiven Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen nicht einmal annähernd ausreichte. Damit ist der zweiten Vernichtungskampange gegen die IB die juristische Grundlage entzogen.
In den Schriftstücken zerlegt das Berufungsgericht die abstrusen Begründungen der Grazer Staatsanwaltschaft, wonach Brenton Tarrant, der Attentäter von Christchurch, und ich eine “Terroristische Vereinigung” begründet hätten. Diese Verdachtsmomente lauteten wie folgt:
Martin Sellner stehe im Verdacht, er habe sich seit Jahresanfang 2017 im Zusammenwirken mit Brenton Tarrant, der des 51-fachen Mordes, begangen am 15. März 2019 in Christchurch, Neuseeland, verdächtig sei, und weiteren noch unbekannten Tätern an einer namentlich nicht näher bezeichneten terroristischen Vereinigung, die rechtsradikal, rassistisch, islamfeindlich und strukturell faschistisch ausgerichtet sei, durch Bereitstellung von Informationen, Vermögenswerten und ideologischen Grundsatzausführungen im Wissen beteiligt, die Vereinigung dadurch in ihren Zielen, nämlich der Errichtung eines nach Rückführung von Flüchtlingen und Einwanderern ethnisch und rassisch einheitlichen Europas und der Ausführung dafür als erforderlich angesehener terroristischer Straftaten iSd § 278c Abs 1 StGB zu fördern. Er sei demnach verdächtig, das Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB begangen zu haben.
Die konkrete Basis für diese horrende Anschuldigung war nichts anderes als die Spende von Tarrant an mich, die er ein Jahr vor seiner Tat überwiesen hatte, sowie der kurze Briefwechsel der darauf folgte, in dem ich mich bei ihm bedankt hatte. Die “ideologische Nähe” zwischen Tarrant und mir, welche der Grazer Staatsanwalt unterstellte, wurde sogar vom OLG unter Anführungszeichen gesetzt. Die Behauptung eines Verdachts auf “Terroristische Vereinigung” nennt das OLG “eine bloße, durch Verfahrensergebnisse nicht begründete Spekulation.”
Die Grazer Anklagebehörde argumentierte, daß meine Informationsarbeit über den Großen Austausch eine “Zurverfügungstellung” ideologischer Materialien und damit eine Beteiligung an Tarrants angeblichem globalem Terrornetzwerk sei. Auch zu diesem kafkaesken Hirngespinst findet das OLG klare Worte:
Daraus wird in ausnahmslos allen Fällen geschlossen, daß zum “Zeitpunkt der Bewilligung der Ermittlungsmaßnahme ein hinreichender Tatverdacht” nicht vorlag und “alle durch die Ermittlungsmaßnahme gewonnenen Ergebnisse zu vernichten sind.” Alle beschlagnahmten Gegenstände und Konten sind schleunigst herauszugeben und das Verfahren eigentlich schon gestern einzustellen.
Allein, das wird nicht geschehen. In der Asservatenkammer der Ermittlungsbehörden befinden sich immerhin auch noch beschlagnahmte Gegenstände, die bei der Razzia im Frühjahr 2018 im Zuge des Verfahrens wegen “kriminelle Vereinigung” weggenommen wurden. Als wir in zweiter Instanz freigesprochen wurden, wurden die Konten, Rechner, Mobiltelefone und Ordner einfach unter dem Verweis auf das “Terrorverfahren” erneut sichergestellt – kurz vor der Rückgabe.
Diese Sicherstellung ist nun, nachdem die erbeuteten Informationen ihren Zweck erfüllt haben, hinfällig. Doch im Moment laufen ebenfalls von der Grazer Staatsanwaltschaft lancierte Auflösungs- und Finanzstrafverfahren gegen zahlreiche identitäre Vereine und Einzelpersonen. Es ist zu vermuten, daß die Behörden versuchen, diese zu instrumentalisieren, um uns unser Eigentum weiter vorzuenthalten.
Das alles geschieht, obwohl das OLG auch klar feststellt:
Nach dem aktuellen Verfahrensstand gibt es aber auch keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass Martin Sellner oder Patrick Lenart in die gerichtliche Zuständigkeit fallende Finanzvergehen begangen hätten. (…) Im vorliegenden Fall leitet die Anklagebehörde – ohne darauf einzugehen, welcher der angeführten Beschuldigten in den einzelnen Fällen überhaupt Abgabepflichtiger ist – den in ihrer Sicherstellungsanordnung bloß pauschal umschriebenen Verdacht einer Abgabenhinterziehung daraus ab, dass der Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege, der Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität und der Verein für nachhaltige Völkerverständigung und Jugendarbeit zu Unrecht abgabenrechtliche Begünstigungen iSd §§ 34 ff BAO für sich in Anspruch genommen hätten, obwohl sie mangels gemeinnütziger Betätigung die Voraussetzungen hiefür nicht erfüllten. Die Finanzstrafbehörde legte in ihrem Zwischenbericht vom 23. August 2019 (ON 456) allerdings dar, dass die Nicht- Steuerbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen ohne Gegenleistung grundsätzlich auch dann erhalten bleibt, wenn die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft verneint wird. Damit würden die Einnahmen der genannten Vereine aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen entgegen dem Standpunkt der Anklagebehörde auch bei Versagung der Gemeinnützigkeit keiner Besteuerung unterliegen. Eine Steuerpflicht ergebe sich nach dem im Zwischenbericht der Finanzstrafbehörde zusammengefasst dargestellten Ermittlungsstand bloß hinsichtlich des Gewinns aus dem Versandhandel des Vereins zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität, wobei insoweit von einer Hinterziehung von Körperschaftssteuer in der Höhe von (nur) 1.250 Euro – sohin in einem 100.000 Euro nicht annähernd erreichenden Betrag – auszugehen sei.
Wegen eines völlig unbegründeten Verdachts auf Hinterziehung von 1250 € wurde also eine Lawine an Zwangsmaßnahmen, Sicherstellungen und Beschlagnahmungen losgetreten. Mühsam, Beschwerde für Beschwerde, müssen wir uns unser Eigentum zurückholen und haben dank der großartigen und ausdauernden Arbeit unseres Anwalts dabei einen Etappensieg errungen. Das ist selbstverständlich ein Grund zur Freude, insbesondere, da die ständigen Razzien und Eingriffe ins Eigentum herbe finanzielle Verluste bedeuteten.
Dennoch müssen wir realistisch bleiben: die Grazer Staatsanwaltschaft und die Spindoktoren von Sebastian Kurz, welche die IB seit Anfang 2019 zum Angriffsziel gemacht haben, lassen sich durch diese Beschlüsse wohl kaum stören. Daß derart absurde Begründungen vor einem Gericht nicht standhalten werden, war ihnen wohl von Anfang an klar. Sie brauchen die beschlagnahmten Gegenstände und offiziell gesetzwidrig erbeuteten Daten auch nicht mehr. Dank der langen Entscheidungsdauer des OLG konnten sie ihren Zweck bereits mehr als erfüllen.
Erstens wurde über undichte Stellen und Auskunftsrechte Dritter sowie parlamentarische Untersuchungsausschüsse bereits alles Relevante aus den Verschlußakten an die Öffentlichkeit gespielt. Eine dämliche Aktion, die ich vor ca 14 Jahren beging, der genau Inhalt einer Dank-E-Mail an Tarrant, Listen von Unterstützern und Bestellern von “Phalanx Europa” – alles wurde immer passend zur politischen Lage breit in die Öffentlichkeit gespielt.
Zweitens haben die Ermittlungsmaßnahmen bereits ihren Zweck erfüllt und meinen Ruf weltweit massiv beschädigt. Daß sie illegal und grundlagenlos waren, ändert nichts daran, daß sie stattgefunden haben. Der Verdacht, den solche Akte eigentlich voraussetzen würden, wurde auch sie erst erzeugt. Damit brandmarkten sie mich und die IBÖ als dringend Terrorverdächtige, die in irgendeinem “Zusammenhang” zum Täter stehen müssen. Denn grundlos würden doch in einem Rechtsstaat solche Razzien nicht stattfinden!
Diese beiden Effekte sind auch durch eine Rückgabe und Vernichtung der Daten nicht wiedergutzumachen. Alle Anträge auf konkrete Wiedergutmachungen durch die Republik, die mein Anwalt stellte, wurden zurückgewiesen. Und während ich diesen Artikel schreibe, arbeiten ÖVP-nahe Politsöldner bereits an den nächsten Leaks und “IB-Krisen”, die man im Fall politischer Opportunität an die Öffentlichkeit spielt.
Diverse Staatsanwälte basteln vermutlich schon wieder an neuen Anklagen wegen “krimineller Vereinigungen” und “Verhetzung” und legen Hausdurchsuchungsbeschlüsse parat. Sollten die dann Monate später aufgehoben und für gesetzeswidrig erklärt werden, ändert das rein gar nichts an ihrer zweifachen Wirkung: der Rufschädigung und der indirekten Erbeutung von Daten für die linke Presse.
All das paßt perfekt in die Strategie des Materialkriegs und des juristischen “Tank Rushs”, die ich in einem leider hellsichtigen Artikel nach dem Freispruch der IB hier beschrieben habe. Das “Verbot” der IB ist immer noch Koalitionsbedingung und Teil des 100-Punkte-Programms von Sebastian Kurz’ ÖVP, die gerade alle Umfragen anführt.
Die Presse wird die Beschlüsse des OLGs selbstverständlich kaum beachten, und außerhalb einer interessierten Gegenöffentlichkeit wird das Narrativ des “terrorverdächtigen Sellner” auch dann noch weiterbestehen, wenn das Verfahren lange abgeschlossen ist.
Darüber zu lamentieren bringt nichts. Ebensowenig sollte man irgendetwas darauf geben. Die Rufvernichtung ohne strafrechtliche Grundlage und mit Beihilfe der Medien ist eine systematische Strategie. Wenn man ihr auf den Leim geht und sich von den betroffenen Gruppen und Personen distanziert, macht man sich zu ihrem Erfüllungsgehilfen.
Ich danke an der Stelle im Augenblick dieses juristischen Etappensieges allen, die das nicht getan haben und mir in dieser schwierigen Zeit nicht die Freundschaft gekündigt oder die Solidarität entzogen haben!
quarz
Man darf gespannt sein, ob dieser in seiner Verbissenheit an Käpt'n Ahab gemahnende Grazer Staatsanwalt, der ja schon im IB-Prozess eine peinliche Niederlage hinnehmen musste (es ist doch derselbe?), nun endlich ablässt von seinem fanatisch verfolgten Ziel, die IB zur Strecke zu bringen, oder ob er sein Projekt bis zum Untergang seiner beruflichen Reputation weiter verfolgen und insofern seinem literarischen Vorbild entsprechen will.