„Mißbrauch“ des Verfassungsschutzes?

Gastbeitrag von Josef Schüßlburner über die Frage: »Mißbrauch oder Demokratiefeindlichkeit des Verfassungsschutzes?«

In dem Inter­view, das die Sezes­si­on mit dem ehe­ma­li­gen Lei­ter der „Arbeits­grup­pe Ver­fas­sungs­schutz“ beim Par­tei­vor­stand der AfD, Dr. Roland Hart­wig, „über das Ver­hal­ten des Kri­sen­vor­stan­des und den Ver­fas­sungs­schutz“ geführt hat, wird als wesent­li­cher Vor­wurf der „Miß­brauch des Ver­fas­sungs­schut­zes“ gegen die Oppo­si­ti­ons­par­tei „Alter­na­ti­ve für Deutsch­land“ (AfD) hervorgehoben.

„Miß­brauch“ ist der feh­ler­haf­te Gebrauch von etwas, also des­sen Ein­satz wider den Brauch (Gewohn­heit, Sit­te, Eti­ket­te). Han­delt also der „Ver­fas­sungs­schutz“ (VS) wider die bun­des­deut­schen Gebräu­che, wenn er von Amts wegen gegen eine Par­tei rechts der sog. Mit­te unter dem Schlag­wort „Rechts­extre­mis­mus“ mit nach­rich­ten­dienst­li­chen Mit­teln und bekämp­fen­der amt­li­cher Ver­öf­fent­li­chungs­tä­tig­keit vorgeht?

Die­se Fra­ge muß wohl ver­neint wer­den, wie schon das sei­ner­zei­ti­ge Vor­ge­hen gegen die Par­tei „Die Repu­bli­ka­ner“ zeigt. Es ist zurück­ge­hend auf die alli­ier­te Lizen­zie­rungs­po­li­tik, die ent­spre­chend der Vor­ga­be Sta­lins, an die sich auch die USA zunächst ori­en­tie­ren woll­ten, den tra­di­tio­nell rech­ten Flü­gel des deut­schen Par­tei­en­spek­trums (Kon­ser­va­ti­ve und Natio­nal­li­be­ra­le) gekappt hat, gewis­ser­ma­ßen bun­des­deut­sche DNA, daß eine Rechts­par­tei nicht erwünscht ist. Letzt­lich des­halb hat „das Grund­ge­setz ganz bewußt einen neu­en Typ der demo­kra­ti­schen Staats­form geschaf­fen, für den wir noch die rich­ti­ge Voka­bel suchen“ (so ein maß­geb­li­cher Grundgesetzkommentator).

Daß die poli­ti­sche Lin­ke dabei viel bes­ser weg­kommt (auch wenn es vor­über­ge­hend anders aus­ge­se­hen haben mag), ergibt sich aus der Begrün­dung im Par­la­men­ta­ri­schen Rat für den zen­tra­len Begriff der „frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung“, wonach es eine Demo­kra­tie gebe, die weni­ger frei sei, näm­lich die volks­de­mo­kra­ti­sche und eine, die frei sei. Damit wird dem sog. Links­extre­mis­mus trotz begriff­li­cher Abgren­zung die demo­kra­ti­sche Legi­ti­mi­tät zugestanden.

Auch wenn sich die BRD nach dem Grund­ge­setz als die freie Demo­kra­tie­va­ri­an­te sieht, so ist die poli­ti­sche Frei­heit nach dem „neu­en Typus der demo­kra­ti­schen Staats­form“ doch dahin­ge­hend modi­fi­ziert, daß der „Grund­rechts­ter­ror“ des Bür­gers (GG-Kom­men­tar!), also der „Miß­brauch“ ins­be­son­de­re der Mei­nungs­frei­heit, amt­lich abge­wehrt wer­den muß. Dies macht man, indem sicher­ge­stellt wird, daß die Bür­ger nicht all­zu viel zu sagen haben, weil sie im Zwei­fel doch wie­der Nazis wäh­len (so die grund­le­gen­de Hal­tung nach Ein­schät­zung des SPD-Gene­ral­se­kre­tärs Peter Glotz), also ent­spre­chend den amt­li­chen Ideo­lo­gie­be­wer­tun­gen „rechts“ wählen.

In die­sem Kon­text ist „Miß­brauch des Ver­fas­sungs­schut­zes“ als Kri­tik am VS wohl eher nicht ziel­füh­rend, weil die­ser in einer Wei­se ange­legt ist, daß Gebrauch und Miß­brauch schwer unter­scheid­bar in ein­an­der über­ge­hen. Näher als der Vor­wurf des Miß­brauchs liegt der der „Demo­kra­tie­feind­lich­keit“ bzw. des „demo­kra­tie­feind­li­chen Ein­sat­zes“ des VS, der zudem den Vor­teil sowohl einer sys­tem­im­ma­nen­ten als auch einer sys­tem­tran­szen­den­ten Posi­tio­nie­rung hätte.

Die eher sys­tem­im­ma­nen­te Vari­an­te die­ser Argu­men­ta­ti­ons­wei­se, die vor allem bei gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­wen­den ist, müß­te sich vor allem auf fol­gen­de Punk­te konzentrieren:

1. Die Gerichts­bar­keit muß davon über­zeugt wer­den, daß mit dem VS-Regime und sei­nen Fol­gen ein Par­tei­ver­bots­sur­ro­gat (ver­deck­tes Par­tei­ver­bot) errich­tet wor­den ist. Ein der­ar­ti­ges Ver­bots­sur­ro­gat darf es ver­fas­sungs­recht­lich jedoch nicht geben, weil dies gegen die Lega­li­täts­wir­kung gerich­tet ist, die der Mono­po­li­sie­rung des Par­tei­ver­bots beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt („Par­tei­en­pri­vi­leg“) zuge­schrie­ben und von der Recht­spre­chung in zahl­rei­chen Berei­chen auch so prak­ti­ziert wird (etwa gleich­be­rech­tig­te Zulas­sung zu gemeind­li­chen Räu­men für par­tei­po­li­ti­sche Ver­an­stal­tun­gen), d.h. vor einem förm­li­chen Par­tei­ver­bot darf nie­mand mit recht­li­cher Wir­kung die Ver­fas­sungs­wid­rig­keit einer Par­tei behaup­ten mit der Fol­ge, daß der im Grund­ge­setz nicht ent­hal­te­ne Begriff der „Ver­fas­sungs­feind­lich­keit“ als recht­lich irrele­vant ange­se­hen wer­den muß:

Die AfD ist schlicht und ergrei­fend eine lega­le Par­tei und eine Behör­de, die dies in Fra­ge stellt wie der VS, han­delt rechtswidrig!

2. Die Fol­ge einer recht­lich unzu­läs­si­gen Vor­wir­kung eines Par­tei­ver­bots als Ver­bots­sur­ro­gat durch den VS ist nur zu ver­mei­den, wenn auch bezüg­lich des VS die Grund­sät­ze gel­ten, wel­che die Recht­spre­chung zur Regie­rungs­pro­pa­gan­da ent­wi­ckelt hat und nun­mehr als Neu­tra­li­täts­ver­pflich­tung der Exe­ku­ti­ve bekannt sind; dies bedeu­tet, daß VS-Berich­te ille­gal sind, sofern sie bei Vor­lie­gen recht­mä­ßi­gen Ver­hal­tens in der par­tei­po­li­ti­schen Tätig­keit poli­ti­sche Ideen, Argu­men­ta­ti­ons­mus­ter, Geschichts­auf­fas­sun­gen („Revi­sio­nis­mus“) amt­lich bekämp­fen; letzt­lich sind damit VS-Berich­te weit­ge­hend ille­gal und des­halb abzuschaffen.

3. VS-Berich­te sind auch des­halb ille­gal, weil sie gegen „Extre­mis­mus“ gerich­tet und nicht auf die Tat­be­stän­de der frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung aus­ge­rich­tet sind; „Extre­mis­mus“ stellt kei­nen Rechts­be­griff dar, er fin­det sich in der Ermäch­ti­gungs­grund­la­ge von VS-Geset­zen nicht und gera­de hin­sicht­lich des „Rechts­extre­mis­mus“ hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erkannt:

Ob eine Posi­ti­on als rechts­extre­mis­tisch – mög­li­cher­wei­se in Abgren­zung zu ‚rechts­ra­di­kal‘ oder ‚rechts­re­ak­tio­när‘ – ein­zu­stu­fen ist, ist eine Fra­ge des poli­ti­schen Mei­nungs­kamp­fes und der gesell­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Auseinandersetzung.

Damit wird deut­lich, daß die gegen den (ideo­lo­gi­schen) „Extre­mis­mus“ gerich­te­te Tätig­keit des VS kei­ne Rechts­fra­ge dar­stellt, son­dern eine poli­ti­sche Fra­ge, wofür jedoch der VS nicht zustän­dig ist, weil die Mit­wir­kung an der Mei­nungs­bil­dung des Volks zwar der AfD zusteht, nicht jedoch dem „Ver­fas­sungs­schutz“ und dem ihm über­ge­ord­ne­ten Polizeiministerium!

4. Die Vor­wür­fe des VS gegen die AfD sind fast aus­schließ­lich gegen Mei­nungs­äu­ße­run­gen gerich­tet, stel­len also eine staat­li­che Bewer­tung von Mei­nun­gen dar, was übli­cher­wei­se als „Zen­sur“ bezeich­net wird. Die Recht­spre­chung ist davon zu über­zeu­gen, daß sich das Zen­sur-Ver­bot des Grund­ge­set­zes nicht nur gegen die sog. Vor­zen­sur rich­tet, son­dern ent­spre­chend der im Par­la­men­ta­ri­schen Rat geäu­ßer­ten Mei­nung auch die sog. Nach­zen­sur erfaßt.

In den tota­li­tä­re Regimes des 20. Jahr­hun­derts spiel­te in der Tat die gewis­ser­ma­ßen klas­si­sche Vor­zen­sur (Vor­la­ge eines Wer­kes vor Ver­öf­fent­li­chung bei einer Behör­de) kaum eine Rol­le, son­dern die amt­li­che Mei­nungs­len­kung wur­de durch Sank­ti­ons­dro­hun­gen nach einer uner­wünsch­ten Anspra­che oder Ver­öf­fent­li­chung her­bei­ge­führt. Des­halb stellt die staat­li­che Ideen­be­wer­tung durch Inlands­ge­heim­diens­te eine durch das Zen­sur­ver­bot als rechts­wid­rig anzu­se­hen­de Mei­nungs­len­kung dar.

5. Gegen­über die­sen zen­tra­len Punk­ten soll­te die Argu­men­ta­ti­on nach­ran­gig sein, daß etwa aus der geschicht­li­chen Ein­ord­nung der NS-Zeit als „Vogel­schiß“ kei­ne Gefähr­dung der Ver­fas­sung abzu­lei­ten ist, weil dies gegen kein Prin­zip der frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung wie etwa gegen die Unab­hän­gig­keit der Gerich­te gerich­tet ist.

Es besteht sonst die Gefahr des Ver­hed­derns, wenn man sich auf lan­ge Dis­kus­sio­nen ein­läßt, ob etwa aus dem Begriff der „Umvol­kung“ die For­de­rung nach Aus­bür­ge­run­gen abzu­lei­ten ist. Zuge­stan­den wer­den kann, daß der Begriff poli­tisch von kon­kur­rie­ren­den Par­tei­en (oder auch inner­par­tei­lich) bekämpft wer­den darf, aber sei­ne Ver­wen­dung durch pri­va­te Orga­ni­sa­tio­nen stellt sich als nicht rechts­wid­rig dar und hat des­halb eine Behör­de nicht zu interessieren.

6. Wich­tig ist sicher­lich die mög­lichst for­ma­le Argu­men­ta­ti­on, weil dies Ideo­lo­gen ein­schüch­tert, die nicht schnell genug fest­ge­stellt haben kön­nen, daß die AfD „ver­fas­sungs­feind­lich“ sei, weil sie etwa glaubt, das Deut­sche Reich wür­de noch fort­be­stehen und trü­ge die Bezeich­nung „Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land“; so könn­te etwa die Rechts­wid­rig­keit der VS-Bericht­erstat­tung wegen Ver­let­zung eines Anhö­rungs­rechts vor Ver­öf­fent­li­chung gel­tend gemacht werden.

Ein Ver­wal­tungs­ge­richt hat zwar ein­mal die­se Argu­men­ta­ti­on zurück­ge­wie­sen, aber die Bedeu­tung der Men­schen­wür­de­ga­ran­tie, die auch AfD-Mit­glie­dern zusteht und aus der sich das Anhö­rungs­recht ablei­tet, hat doch zuletzt immens zuge­nom­men und stellt sich damit als so gewich­tig dar, daß der Man­gel der Anhö­rung auch durch die gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung nicht mehr geheilt wer­den kann, wie dies zwar grund­sätz­lich im Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­recht so vor­ge­se­hen ist. Aber hier geht es um Demo­kra­tie­be­ein­träch­ti­gung, wo kei­ne nach­träg­li­che „Hei­lung“ eines Ver­fah­rens­ver­sto­ßes erlaubt sein kann.

Ohne die bis­her erreich­ten gericht­li­chen Erfol­ge der AfD gegen den VS her­ab­wür­di­gen zu wol­len: Es sind halt doch nur for­ma­le Erfol­ge und wer Böses unter­stellt (Zweck­pes­si­mis­mus ist für einen Juris­ten immer vor­teil­haft), könn­te ver­mu­ten, daß man die AfD for­mal gewin­nen läßt, umso über­zeu­gen­der in der Sache klar­ma­chen zu kön­nen, wie „ver­fas­sungs­feind­lich“ und „rechts­extrem“ sie doch ist.

Soll­te man also mit der auf­ge­zeig­ten Argu­men­ta­ti­on bei den Gerich­ten nicht durch­drin­gen und die­se etwa erken­nen, daß die geheim­dienst­li­che Über­wa­chung einer Oppo­si­ti­ons­par­tei trotz ihres recht­mä­ßi­gen Ver­hal­tens recht­mä­ßig wäre, weil sich etwa aus dem Bestrei­ten der Gleich­wer­tig­keit der Kul­tu­ren der Ver­dacht eines Men­schen­wür­de­ver­sto­ßes erge­ben wür­de (weil Voo­doo-Zau­be­rei als genau­so wert­voll wie die Fähig­keit zur Rake­ten­tech­nik anzu­se­hen ist), dann bekommt die Argu­men­ta­ti­on mit Demo­kra­tie­feind­lich­keit doch eine sys­tem­tran­szen­die­ren­de Bedeutung.

Eine der­ar­ti­ge Recht­spre­chung, soll­te sie in etwa die­ser Wei­se erge­hen, muß dann als Beleg für die grund­le­gen­de Ände­rungs­be­dürf­tig­keit des VS-Kon­zep­tes dar­ge­stellt wer­den, das zum Zwe­cke des Demo­kra­tie­er­halts min­des­tens wie folgt geän­dert werden:

Wie in nor­ma­len „libe­ra­len Demo­kra­tien des Wes­tens“, die nach der Erkennt­nis des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts im KPD-Ver­bots­ur­teil ein Par­tei­ver­bot ent­spre­chend Arti­kel 21 (2) GG nicht ken­nen – so wie dies auch der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung fremd war – muß als Vor­aus­set­zung eines Par­tei­ver­bots das Vor­lie­gen ille­ga­len Han­delns oder zumin­dest die nach­weis­ba­re Absicht hier­zu, also zu einem ille­ga­len Regie­rungs­er­werbs, pos­tu­liert werden.

Dies bedeu­tet vor allem, daß auch bei dem als „Ver­fas­sungs­schutz“ fehl­be­zeich­ne­ten Staats­schutz eine sog. Gewalt­gren­ze gezo­gen wer­den muß und eine blo­ße „Wert­gren­ze“, die dann metho­disch wohl unver­meid­bar auf eine Ideo­lo­giegren­ze hin­aus­läuft, als recht­lich unbrauch­bar erkannt wird, weil die­se Wer­te­aus­rich­tung den poli­ti­schen Miß­brauch fast unver­meid­bar in sich trägt.

Idea­ler Wei­se ist die­se Ver­wirk­li­chung der Demo­kra­tie als Ände­rung des Grund­ge­set­zes umzu­set­zen, indem die bei­den rele­van­ten Arti­kel 9 (2) GG zum Ver­eins­ver­bot und 21 (2) GG zum Par­tei­ver­bot unter Anleh­nung an § 78 (2) der Ver­fas­sung des frei­en König­reichs Däne­mark im Nor­den der nur frei­heit­li­chen BRD in etwa wie folgt gefaßt werden:

  • Arti­kel 9 … (2) Ver­ei­ne, die sich unter Anwen­dung von Gewalt betä­ti­gen oder ihre Zie­le durch Gewalt­an­wen­dung, Anstif­tung zu Gewalt­an­wen­dung oder ähn­li­che straf­ba­re Beein­flus­sung Anders­den­ken­der zu errei­chen suchen, wer­den durch die Ver­eins­be­hör­de aufgelöst.
  • Arti­kel 21 … (2) Poli­ti­sche Par­tei­en kön­nen bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zung eines Ver­ei­ni­gungs­ver­bots (Arti­kel 9 (2)) durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­bo­ten werden.

Um die genann­ten For­de­run­gen umset­zen zu kön­nen, reicht eine par­la­men­ta­ri­sche Sperr­mi­no­ri­tät aus, weil eine der­ar­ti­ge Ände­rung des Grund­ge­set­zes zur Vor­aus­set­zung der Zustim­mung zu ande­ren Grund­ge­setz­än­de­run­gen gemacht wer­den kann, die von geg­ne­ri­schen poli­ti­schen Kräf­ten ange­strebt wer­den. Da die poli­ti­sche Lin­ke, anders als die poli­ti­sche Rech­te, immer wie­der Grund­ge­setz­än­de­run­gen anstrebt, wür­den sich schon Gele­gen­hei­ten erge­ben, die­se For­de­rung in den poli­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zeß einzuführen.

Zumal die­se For­de­rung auch für die poli­ti­sche Lin­ke akzep­ta­bel sein müß­te, da auch sie damit rech­nen muß, trotz grund­sätz­li­cher Aner­ken­nung der Volks­de­mo­kra­tie als irgend­wie demo­kra­tisch wie­der dem Miß­brauch aus­ge­setzt zu werden.

Dage­gen sper­ren dürf­te sich eher die sog. „Mit­te“, der damit das Instru­ment „Ver­fas­sungs­schutz“, also der Miß­brauch als sol­cher, aus der Hand genom­men würde.

– –

Die aus­führ­li­che Stu­die des Ver­fas­sers Schei­tert die AfD? Die Illu­si­on der Frei­heit­lich­keit und die poli­ti­sche Alter­na­ti­ve ist hier erhältlich.

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Kommentare (24)

zeitschnur

7. April 2021 00:04

1. Sind Geheimdienste nicht immer ein "Staat im Staat" und prinzipiell einer vollständigen Kontrolle entzogen? Ich weiß nicht, wer hier wen kontrolliert, durchwuchert hat, seine Spielchen durchsetzt. Immerhin hängt der VS in all diesen unerwünschten Parteien massiv mit drin, wie man aus der Vergangenheit bei der NPD, genauso wie all den Seltsamkeiten bzgl. der RAF zumindest ahnt. Genauso die NSU-Geschichte. genauso all die Verflechtungen mit islamistischem Terror. Das Bild öffentlich zugänglicher Information bleibt immer extrem unvollständig. Immerhin ging das Treiben dieser Leute teilweise sogar bruchlos aus dem NS in die CIA über bzw den BND etc. Was erwarten wir da? Was meinen wir überhaupt mit "rechtsextrem"? Aus meiner Sicht werden wir von einer rechtsextremen, faschistoiden Kanzlerin regiert.

2. Wer zuviel Logik im Chaos sucht, ist auf einem sehr einsamen Posten. Und. Das Chaos kann man nicht revidieren und die Lüge wird mit der Wahrheit wohl kaum einen gepflegten Dialog führen.

3. Bloß er "Verfassungsschutz" heißt muss er nicht den Schutz des Grundgesetzes im Blick haben. Genauso wenig wie diese unsäglichen Autos mit der Aufschrift "Bevölkerungsschutz", deren Insassen dafür sorgen, dass wir jetzt schon nach 3 Monaten in der EU 6000 Impftote und 330 000 Schwerstgeschädigte haben (EMA-Statistik), auch nur entfernt Interesse daran haben, die Bevölkerung zu schützen, vor was auch immer.

anatol broder

7. April 2021 02:10

nach der schule wollte ich zu feuerwehr, doch meine eltern bestanden auf einer metzgerlehre. ich fügte mich und war solange unglücklich, bis ich endlich deren entscheidung verstand: jeder kann bücher verbrennen, aber veganer zu zerlegen ist eine kunst.

RMH

7. April 2021 07:23

I.

1. Herr S. könnte die GG-Kommentare gerne einmal nennen.

2. Man darf sehr wohl von einem Missbrauch des VS sprechen. Herr S. verortet (oder wünscht sich) die AfD deutlich weiter rechts, als sie von ihrer "DNA" seit Gründung an tatsächlich ist. Insofern ist das Argument, das Verhalten des VS sei quasi mit der "DNA" des Grundgesetzes erklärbar, eigentlich nur Bestätigung der Richtigkeit des Vorgehens des VS im Rahmen des Prinzips der "wehrhaften Demokratie". 

Genau umgekehrt wird daher ein Schuh daraus. Die AfD bewegt sich seit Gründung voll auf dem gleichen GG- Niveau, wie bspw. eine Union und insbesondere eine CSU noch vor wenigen Jahren (oder Teile der FDP). Was haben denn bspw. Herr Seehofer und Herr Söder gesprochen, bis es zur großen Kehre und dem strategischen Zielwechsel auf schwarz- grün kam?

Selbst die Kanzlerin hat sich in früheren Jahren gegen Multi-Kulti ausgesprochen (da gibt es Belege mindestens für den Zeitraum 2003 bis 2010).

RMH

7. April 2021 07:24

II.

Der Missbrauch des VS liegt klar darin begründet, dass hier eine Behörde, also die Exekutive, über die Besetzung mit Parteimitgliedern und die Ausübung entsprechender Weisungsbefugnisse durch Parteimitglieder in weisungsbefugten Ämtern im parteipolitischen Konkurrenzkampf für eigene parteiliche Zwecke in Stellung gebracht wird. Und das kann man ohne jegliche inhaltliche oder programmatische Anknüpfungspunkte feststellen.

Das Problem ist bei der AfD nicht der VS an und für sich, sondern die durchgehend nicht konsequent eingehaltene Gewaltenteilung und die Nichteinhaltung des Neutralitätsgebots durch Behörden. Die Durchdringung jeder Behörde mit Parteimitgliedern des Establishments und fast jeden obersten Gerichts mit entsprechenden "Parteibüchern" sprechen Bände.

Anderes Beispiel: Genauso, wie der VS als Behörde missbraucht werden kann, können auch Versammlungsbehörden im Rahmen der Auflagengestaltung gegen missliebige Demo-Anmelder "missbraucht" werden (führe ich aus Platzgründen nicht weiter aus).

Laurenz

7. April 2021 08:33

Früher oder bis heute werden auch Teile von Die Linke beobachtet. Die Frage ist doch, sind solche Kräfte in der Lage, die sogenannte freiheitlich demokratische Grundordnung zu stören oder zu gefährden? Wohl weniger.

Da sind ganz andere Kräfte am Werk, die den Staat unterminieren. Wer kontrolliert die? Der System-Fehler liegt, wie bei der Staatsanwaltschaft, in der mangelnden Unabhängigkeit des Landes- oder Staatsorgans VS. Der VS würde nie die Verfassungsfeindlichkeit einer Regierungspartei kontrollieren, welche gerade, sogar vor unserer aller Augen, stattfindet.

Desweiteren kann man sich über die politische Positionierung der AfD rechts von der CDU wundern. Warum muß man sich da positionieren? Als einzige wirkliche Oppositionspartei braucht man keine Definition. Es reicht, wenn man sich bürgerlich gegen die Einheitsfront wendet.

RMH

7. April 2021 09:17

Nachtrag:

In fast jeder rechtlichen Ausführung des VS findet man gefühlt c&p Argumente aus dem 2. NPD Verbotsurteil des BVerfG basierend auf dem dort sehr weit, absolut und universal verwendeten Begriff der Menschenwürde. Die von mir oben erwähnten Unionslinien vergangener Zeiten sind bei dieser weiten Auslegung des BVerfG auch fragwürdig. Eine solch weite Auslegung und die damit verbundene Abkehr von bisheriger Rechtsprechung des BVerfG war mehr als nur harmlose Rechtsfortbildung. Es war das Ende der BRD, wie man sie bis zur Jahrtausendwende kannte und eine Blaupause für die Verfolgung vormaliger, auch bürgerlicher Ansichten. 

MARCEL

7. April 2021 09:29

Historisches "Detail": Das Kontrollratsgesetz der Alliierten sah tatsächlich die Verfolgung von Deutschen vor, die in irgendeiner Weise an die NS-Diktatur anknüpfen wollten. Was darunter zu verstehen war, hat dann jede Seite selbst ausgelegt. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde auf dieser Basis z.B. die KgU verfolgt, obwohl die Sowjets den alliierten Kontrollrat 1948 verlassen hatten.

Gotlandfahrer

7. April 2021 09:52

In einem Land, in dem Männer nicht frei sprechen dürfen, braucht man sich über einen VS doch bitte in keiner Weise wundern.

Gustav

7. April 2021 10:36

Hier liegt die ganze Problematik begraben:

"...die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. ... Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten ...“

„Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: ‚an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.’“  (Carlo Schmid)

Aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, S. 20 ff.

zeitschnur

7. April 2021 10:54

Was wir erleben ist eine unglaubliche Verrohung, die alle Institutionen erfasst und in einem Strudel sogartig in den Abgrund zieht - ganz abgesehen von der Frage, ob eine Behörde ihre Arbeit sauber macht.

Aus dem Artikel geht v.a. die Verrohung der Sprache, der Begriffsschärfe und der Redlichkeit hervor. Nun sehe ich mit kühlem Sinn, dass diese Verrohung ganz systematisch als rhetorische und manipulative Zermürbungs-Taktik eingesetzt wird. "Experten" reden mit Mäulern wie geschmiert, ohne etwas Substanzielles zu sagen, dafür aber unscharf alles Mögliche zu suggerieren. Auf der Ebene des Faktischen sind wir auf schwankendem Boden. Durch die Digitalisierung und Medialisierung des gesamten Lebens kann man Illusionswelten erzeugen, doppel-, dreifach- , hundertbödig, und der Bürger kapituliert in diesem Dschungel, dieser Verwucherung von Realem mit Illusionärem total.

Ich befürchte der VS ist auch nichts weiter ale eine solche Verwucherung und stellt eine Wahnwelt in der Wahnwelt dar. Ehrlich gesagt sehe ich nicht, dass solche Wahnwelten, die auf keinerlei klaren Ordnungsprinzipien beruhen, von irgendeiner Kraft sein können. Das System zersetzt sich gerade selbst, wer dahinein noch irgendetwas gründen wollte, sollte sich nicht wundern, dass der Boden unter ihm nachgibt.

Die kraftvolle Erneuerung wird allerdings ungehindert die Teerdecke durchbrechen, die man  vorsorglich über alles gewalzt hat, was lebendig ist.

Niekisch

7. April 2021 12:06

@ RMH Nachtrag 9:17: Sie stellen die Entwicklung völlig richtig dar. Wie bei der EU-Finanzierung und der Finanzkrise wirft das BVerfG auch jetzt seine früheren Grundsätze auf den Misthaufen des nicht mehr Opportunen, öffnet devot immer neue Türen des Verfolgungswahns. Was schlägt der Jurist angesichts dieses Verrates an den Rechtswissenschaften vor? Er versucht dem Verrat die Petrischale zu leeren, in dem er sich rasend vermehrt. Die Petrischale ist das "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz" ( Bundesverfassungsschutzgesetz - BverfSchG ). Warum schlagen weder Herr Dr. Hartwig noch der Autor Herr Schüßlburner vor, dieses zuletzt am 30.3.2021 schon wieder geänderte Gesetz auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, ggflls dagegen ein Normenkontrollverfahren einzuleiten, um es zu beseitigen? Warum immer der 2. und 3. Schritt vor dem ersten? 

Maiordomus

7. April 2021 18:15

Im gedruckten Heft steht mir Artikel von Sommerfeld zum Todestag von Gerd-Klaus Kaltenbrunner nahe.. Von der totalitären Entwicklung zu einer dem Prinzip widersprechenden Demokratie der Rechthaber ist die Rede, vor der K. gewarnt hat. Kommentiert wird Entwicklung vom konservativen Theorie-Denker und Herausgeber der Buchreihe "Initiative" bei Herder und das späte Versinken des Verfassers in zunehmend esoterisch einherkommende Wälzer wie "Johannes" und "Dionysius", letzteres ein Magnum opus mit reichen Anregungen, in der vorgelegten Art leider kaum wissenschaftlich zitierbar, Sommerfeld fällt auf, dass K. sich trotz der Qualität in Richtung Schwärmertum zu verlieren scheint. Weniger überzeugt bin ich vom Rezensionsaufsatz (...) über "Rechtskatholiken", angefangen bei de Maistre, Bonald und D. Cortes bis Carl Schmitt, wobei der für mich eindrucksvollste deutsche Rechtskatholik Joseph Görres unterschlagen wird, fürs 20. Jahrhundert überdies Kuehnelt-Leddihn. Lohnend wäre Auseinandersetzung mit Görres, einem wahren Denker-Bergwerk (dem ersten grossen Rezensenten, der gleichzeitig Kleist, Hölderlin und Novalis zu würdigen wusste, als diese noch verkannt waren), einem mithin enyzklopädischen Autor und fulminanten Publizisten, mit dem sich zu befassen betr. "Rechtskatholiken" so lohnend wäre wie sonst nur noch mit F.X. Baader.. 

anatol broder

7. April 2021 19:38

@ gotlandfahrer 9:52

danke.

sobald die linksidentitären das anhörungsrecht ihrem frauenstatut angepasst haben, dürfen männer in solchen verfahren nie mehr allein sprechen. zusätzlich verlangt der rassenstatut eine hautfarbmischung, bei der der mann dunkler sein muss als die frau. jede bemannte anhörung erinnert dann an den paargesang von gibbons. oder wie uns annalena und robert auf ihrem letzten parteitag versprachen: «jede zeit hat ihre farbe». soviel zur garantie, deren «bedeutung» laut schüsslburner «doch zuletzt immens zugenommen hat».

Volksdeutscher

8. April 2021 10:06

1.

- "..... ob etwa aus dem Begriff der „Umvolkung“ die Forderung nach Ausbürgerungen abzuleiten ist."

Die Herrschaften in den entsprechenden Machtstellen haben sehr wohl verstanden, daß ihr auf Zerstörung ausgerichtetes rassistisches Betreiben gegen das deutsche Volk, dessen mentalen, psychischen und ethnisch-physischen Merkmale samt Geschichtsbewußtsein durch den Import von Negern und Araber eins für alle Male ausgelöscht werden sollen, durschaut und im Kampfwort Umvolkung präzise erfaßt und in Stellung gebracht wurde. Es ist ihnen ganz Angst und Bange, daß ihre zur Zerstörungs des deutschen Volkskörpers importierten und mit der deutschen Staatsangehörigkeit im Schnellverfahren ausgestatteten Fremden ausgebürgert werden könnten, wenn nicht nur ein Regierungswechsel, sondern ein konsequenter Systemwechsel stattfände.

Volksdeutscher

8. April 2021 10:29

2.

- "..... ob etwa aus dem Begriff der „Umvolkung“ die Forderung nach Ausbürgerungen abzuleiten ist."

Aber genau das muß das Ziel sein! Es kann nicht passieren, daß die AfD in der Opposition die Illegalität der Masseneinwanderung zwar beklagt (wodurch seine Politiker zu Posten kommen), aber in der Regierungsverantwort ebendiese desaströsen Auswüchse der Merkelschen Zerstörungspolitik nicht rückabwickelt, sondern beläßt und dadurch Merkels Forderung, "das Illegale zu Legalem zu machen" erfolgreich verwirklicht. Wo kommen wir denn hin, wenn irgendwelche dahergelaufene, mit uns weder ethnisch noch kulturell kompatiblen Völker ihre genetischen Spuren nach Gutdünken in uns hinterlassen können?

Alice Weidel meint, die nämlichen Veränderungen seien nicht wieder rückgängig zu machen, während Björn Höcke darüber grübelt, daß er sich frage, ob sie rückabwickelt werden können....

Mein Gott! Wir brauchen Politiker, die sich nicht erpressen lassen, langfristig planen können, Mut haben und Herausforderungen nicht scheuen, möge die Welt von uns denken, was sie will. Merke: die anderen denken immer zuerst an sich. Es gölte, das auch in Deurtschland endlich zu begreifen, anzueignen und danach zu handeln!

OttoS

8. April 2021 11:04

Bei den Rechtsliberalen läuft alles auf Links vs Rechts Gejammer hinaus. Reines Polit- Simulakrum.

Wie sollte es zu einem missbrauch des Verfassungschutzes kommen? Kömnnte man sich etwa einen Missbrauch des CIA vorstellen? Der VS hat die Aufgaben zu erlediegen, für die er von CIA und CFR geschaffen wurde. Es ist eine Filiale des CIA. Er schützt die westliche liberale und offenen Gesellschaft. Ein Missbrauch wäre es, wenn der VS irgendwie für andre als CIA und CFR arbeiten würde. Für das Volk etwa. Was es im Liberalismus nicht geben kann bzw. darf, und schon garnicht als politiisches Subjekt.

Valjean72

8. April 2021 11:47

@Volksdeutscher:

Es kann nicht passieren, daß die AfD in der Opposition die Illegalität der Masseneinwanderung zwar beklagt ... aber in der Regierungsverantwort ebendiese desaströsen Auswüchse der Merkelschen Zerstörungspolitik nicht rückabwickelt

Das scheint aber genau die Rolle der AFD zu sein, die ihr innerhalb des Systems (als stabilisierender Faktor) zugedacht wurde und von Meuthen & Co auch unverblümt angestrebt, bzw. umgesetzt wird.

Als Juniorpartner in einer künftigen Regierungskoalition mit der "gewandelten" CDU in der kommenden Ära nach Merkel, muss eine bürgerliche Partei wie die Meuthen-AFD selbstverständlich Kompromisse eingehen.

Und ohnehin gilt, dass Themen wie Remigration die bürgerliche Mitte nur unnötig verschrecken.

Man wird der CDU "standfest" eine Einwanderungsobergrenze abtrotzen und evtl auch, dass mehr christliche statt muslimische Einwanderer kommen sollen, gibt derer schliesslich ja genug in Afrika.

 

Volksdeutscher

8. April 2021 12:47

1.

@Valjean72 - Ich bin mir sicher, daß ich nicht der Einzige in Deutschland bin, der sich das Horroszenario der Umvolkung zurückweist und ensprechende politische Handlungen gegen sie fordert. Die ehemals katholische Stadt Köln ist die erste deutsche Stadt die bereits gefallen ist, dazu kommt noch eine impotente Staatsmacht, die weder willens noch fähig ist, für Ordnung zu sorgen. Welche Stadt wird die nächste sein? Man bedenke, daß die Liberalen von einer eventuellen Machtwechsel durch die AfD nicht beeindruck wären und ihr Zerstörungswerk mittels Import von art- und kulturfremden Ausländern fortsetzen möchten. Ja, Sie haben sogar recht mit Ihrer Annahme, daß die AfD mit einer liberalen Meuthe in der Hinsicht nicht besser daran wäre, als die CDU es bereits ist. Es darf daher die Frage nicht zur Debatte stehen, ob das deutsche Volk das Recht habe, physisch und kulturell zu überleben oder nicht! Die politische und kulturelle Stabilisierung unseres Landes macht die Rückabwicklung der Zerstörung notwendig.

 

Volksdeutscher

8. April 2021 12:53

2.

@Valjean72 -  Ein anderer Gedanke beschlich mich in den letzten Tagen, als ich über das Schicksal der AfD nachdachte. Denn irgendwann mal wird Gauland als stabilisierender Faktor zwischen den Flügeln nicht mehr da sein. An dem Tag, wo er geht, wird der Machtkampf zwischen den Liberalen und den Konservativen offen ausbrechen: den Schaden davon trüge erneut Deutschland wie das letzte Mal auch. Die Konservativen müßten sich für diesen Tag hinter den Kulissen wappnen, um nicht von irgendwelchen Ereignissen überrannt zu werden.... Es ist nicht mehr viel Zeit bis dahin. Ich weiß nicht, ob konservative AfD-Politiker dessen bewußt sind.

Valjean72

8. April 2021 13:54

@Volksdeutscher:

eine impotente Staatsmacht, die weder willens noch fähig ist, für Ordnung zu sorgen.

Es mangelt der Staatsmacht mE wohl weniger an der Fähigkeit als am Willen und in diesem Zusammenhang kann ich OttoS nur zustimmen, dass bei der Rolle des Verfassungsschutzes ebensowenig von einem Missbrauch die Rede sein kann ...

 

 

Volksdeutscher

8. April 2021 14:35

@Valjean72 - Im obigen Artikel steht die Satzung von der "Neutralitätsverpflichtung der Exekutive".

1. Denken Sie nicht, daß, wenn die Exekutive diese Pflicht verletzt, rechtswidrig handelt?

2. Unterscheiden Sie nicht zwischen Handlungen, die zu den Aufgaben von Geheimdiensten stehen und solchen, die diese sich rechtswidrig anmaßen?

3. Handeln Geheimdienste gesetzeskonform, wenn sie eine politische Partei im Dienste einer anderen Partei/anderer Parteien beobachten und medial stigmatisieren?

4. Handeln Geheimdienste gesetzeskonform, wenn sie, um eine Partei zu verbieten, entsprechende Handlungen begehen und durch sie das Verbot zu legitimieren und herbeizuführen versuchen?

 

Niekisch

8. April 2021 15:18

@ Volksdeutscher: Warum sich Gedanken machen, die das Problem nicht lösen? Ich verweise auf meinen früheren Kommentar und rege an zu prüfen oder prüfen zu lassen, inwieweit das gesamte oder Teile des BVerfSchG durch gerichtliche Entscheidung für nichtig zu erklären sind, da dieses Gesetz zumindest wegen einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art. 20 GG - Bestimmtheitsgrundsatz - entbehrt. Es ist ebenso wie § 130 StGB ein sog. Sondergesetz, das für nichtig erklärt gehört. 

Volksdeutscher

8. April 2021 17:04

@Niekisch

Ich danke für den Hinweis. Falls Sie Jurist sind, werden Sie gewiß andere Dinge für die Auseinandersetzung mit der Problematik anbieten, als ein Nichtjurist.

Als Nichtjurist kann ich nur logisch argumentieren und behaupten, daß das, was für nichtig erklärt gehört, immer der jeweilige Machthaber bestimmt. Daraus folgt, daß, solange das Sondergesetz nicht für nichtig erklärt wurde, es weiterhin gilt. Und es bleibt auch weiterhin unvorstellbar, daß die regnierende Macht jenes Sondergesetz beseitig, da sie an dessen Weiterbestehen interessiert ist.

Niekisch

8. April 2021 21:15

@ Volksdeutscher: Gerne" Und ich verstehe Sie.