Verdachtsfall auf dem Prüfstand – Roland Hartwig im Gespräch

Dr. Roland Hartwig ist ehemaliger Chefsyndikus des Bayer-Konzerns – und Bundestagsabgeordneter der AfD.

Wir spra­chen mit ihm über die Lage in der Par­tei, das Ver­hal­ten des Kri­sen-Bun­des­vor­stan­des und den Verfassungsschutz.

Sezes­si­on: Sehr geehr­ter Herr Dr. Hart­wig, Sie waren bis zum Dezem­ber letz­ten Jah­res Lei­ter der „Arbeits­grup­pe Ver­fas­sungs­schutz“, mit der die AfD eine Beob­ach­tung durch das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz abwen­den will. Dann setz­te der Bun­des­vor­stand der AfD Sie ab, deren Kon­vent, eine Art klei­ner Par­tei­tag, Ende Febru­ar aller­dings die Emp­feh­lung an den Bun­des­vor­stand aus­sprach, die­se Ent­schei­dung zu über­den­ken und gege­be­nen­falls zu kor­ri­gie­ren. Was hat es mit die­sem Ping­pong auf sich?

Hart­wig: Mei­ne durch­aus an eine Nacht-und-Nebel-Akti­on erin­nern­de Abset­zung nach zwei Jah­ren als Lei­ter der “Arbeits­grup­pe Ver­fas­sungs­schutz” durch den Bun­des­vor­stand beruht nach mei­ner Ein­schät­zung auf einem fun­da­men­ta­len Dis­sens über die stra­te­gisch rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se. Uns allen war nach der Ablö­sung von Herrn Maa­ßen als Prä­si­dent des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz im Herbst 2018 von Anfang an klar, daß sein Nach­fol­ger das Bun­des­amt poli­tisch instru­men­ta­li­siert gegen uns ein­set­zen würde.

Die Arbeits­grup­pe hat daher immer einen dop­pel­ten Ansatz ver­folgt: Die weni­gen tat­säch­li­chen Grenz­über­schrei­tun­gen inner­halb der Par­tei mög­lichst hin­ter ver­schlos­se­nen Türen kon­se­quent zu berei­ni­gen, nach außen aber die Par­tei geschlos­sen mit Unter­stüt­zung der Gerich­te zu ver­tei­di­gen. Dem ist der Bun­des­vor­stand zunächst auch unein­ge­schränkt gefolgt. Seit eini­ger Zeit scheint die Mehr­heit dort aber zu der Ansicht gelangt zu sein, den Ver­fas­sungs­schutz selbst durch “öffent­li­che Opfer­ga­ben” besänf­ti­gen zu können.

Ich fürch­te, daß dies gegen­über einem poli­tisch miß­brauch­ten Ver­fas­sungs­schutz über­haupt nichts bringt. Im Gegen­teil, es bestä­tigt höchs­tens den poli­ti­schen Geg­ner, auf dem rich­ti­gen Weg zu sein, unse­re Par­tei zu schwächen.

Sezes­si­on: Ange­sichts des Umstan­des, daß im Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um gera­de eine gan­ze Coro­na von Juris­ten zusam­men­saß, um die poli­tisch gewoll­te Erklä­rung der AfD zu einem „Ver­dachts­fall“ was­ser­dicht zu machen, könn­te man sol­che Per­so­nal­fra­gen für über­flüs­sig hal­ten. Hat die AfD eine Stra­te­gie, wie sie den Angriff zu parie­ren gedenkt?

Hart­wig: Wir set­zen zur Abwehr die­ser Angrif­fe durch den Ver­fas­sungs­schutz natür­lich auf die Gerich­te und kön­nen hier durch­aus auch ers­te Erfol­ge ver­bu­chen. Ich ver­wei­se nur auf die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Köln vom Früh­jahr 2019, die es dem Bun­des­amt rechts­kräf­tig unter­sag­te, die AfD öffent­lich als Prüf­fall aus­zu­ru­fen. Oder auf die erst weni­ge Tage alte Ent­schei­dung des­sel­ben Gerich­tes, die es dem Bun­des­amt ver­bot, unse­re Par­tei vor einer gericht­li­chen Ent­schei­dung im Eil­ver­fah­ren als Ver­dachts­fall zu beobachten.

Sezes­si­on: Der Weg über die Gerich­te muß nicht zwin­gend zum Erfolg füh­ren, oder er führt, wie im Fall der Repu­bli­ka­ner, zu spät zum Erfolg. Wel­che Alter­na­ti­ven des Han­delns hat die AfD für den Fall, daß die Beob­ach­tung vor Gericht Bestand hat?

Aller­dings sind die gericht­li­chen Ver­fah­ren nur ein Teil unse­rer Abwehr. Min­des­tens genau­so wich­tig ist es, den Bür­gern und Wäh­lern klar zu machen, daß der heu­ti­ge Ver­fas­sungs­schutz kei­ne neu­tra­le Behör­de ist, die nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen über die unab­ding­ba­ren Grund­la­gen unse­rer Ver­fas­sung wacht, son­dern dass er von der Poli­tik dazu miß­braucht wird, die größ­te poli­ti­sche Oppo­si­ti­ons­par­tei in Deutsch­land rechts- und ver­fas­sungs­wid­rig in der Öffent­lich­keit zu dis­kre­di­tie­ren und zu beschädigen.

Um es mit den Wor­ten eines Kol­le­gen zu sagen: Die­ser Ver­fas­sungs­schutz heu­te ist nichts wei­ter als die Fort­set­zung der Poli­tik mit geheim­dienst­li­chen Mit­teln. Sein ent­schei­den­der Web­feh­ler liegt schon dar­in, daß er durch­weg von Par­tei­po­li­ti­kern geführt wird, mit denen wir als AfD in einem grund­le­gen­den poli­ti­schen Wett­be­werb ste­hen. Und nicht alle kön­nen offen­sicht­lich der Ver­su­chung wider­ste­hen, ihren Macht­ap­pa­rat Ver­fas­sungs­schutz dabei miß­bräuch­lich auch gegen uns einzusetzen.

Sezes­si­on: Wel­che Fol­gen befürch­ten Sie für die AfD durch die Anfang März an die Medi­en durch­ge­sto­che­ne Beob­ach­tung durch den Ver­fas­sungs­schutz? Wird es Aus­trit­te geben, wer­den Man­dats­trä­ger die Par­tei im Stich las­sen? Sehen Sie dabei mög­li­che Unter­schie­de zwi­schen den alten und den neu­en Bundesländern?

Hart­wig: Soll­te es wirk­lich zu einer flä­chen­de­cken­den Beob­ach­tung der AfD durch den Ver­fas­sungs­schutz kom­men, mag es den einen oder ande­ren geben, der aus per­sön­li­cher Vor­sicht – vor­ei­lig – die Par­tei ver­läßt, und das eher in den alten als in den neu­en Bun­des­län­dern. Ich erwar­te hier aber kei­ne grö­ße­re Abwan­de­rung und bin sehr zuver­sicht­lich, daß unse­re Wäh­ler klar das einer Demo­kra­tie unwür­di­ge Vor­ge­hen erken­nen und unse­re Par­tei wei­ter und viel­leicht sogar noch stär­ker unter­stüt­zen werden.

Sezes­si­on: Vie­len par­tei­in­ter­nen Debat­ten ist bereits anzu­mer­ken, daß bereits die dro­hen­de Beob­ach­tung zumin­dest einen Teil der Par­tei dazu ver­führt hat, den Geg­ner nicht mehr außer­halb der Par­tei zu suchen. Die unsicht­ba­re Hand des Ver­fas­sungs­schutz‘ scheint bereits immer dann im Spiel gewe­sen zu sein, wenn es dar­um ging, Per­so­nen oder Strö­mun­gen das Exis­tenz­recht in der AfD abzu­spre­chen. Sind die­se Ten­den­zen geeig­net, die AfD zu einen, oder macht sie sich auf die­se Wei­se nicht überflüssig?

Hart­wig: Ich hal­te es – wie bereits gesagt – für einen gro­ßen Feh­ler, fal­sche und rein poli­tisch moti­vier­te Argu­men­ta­ti­ons­li­ni­en des Ver­fas­sungs­schut­zes in die Par­tei hin­ein zu tra­gen und die­se dadurch völ­lig ohne Not zu belas­ten. Mein Ein­druck der letz­ten Wochen ist, daß sich die­se Sicht zuneh­mend auch in der Par­tei durch­setzt, der von Ihnen ange­spro­che­ne Kon­vent­be­schluß zu mei­ner Per­son ist dafür nur ein wei­te­res Beispiel.

Es war immer die Stär­ke unse­rer Par­tei, ver­schie­de­ne poli­ti­sche Strö­mun­gen unter einem Dach zusam­men­zu­fas­sen. Strö­mun­gen, die alle fest auf dem Boden unse­rer Ver­fas­sung ste­hen, und durch die über­ge­ord­ne­te Ziel­set­zung geeint wer­den, eine grund­le­gend alter­na­ti­ve Poli­tik in Deutsch­land umzu­set­zen. Zu die­ser Stär­ke müs­sen und wer­den wir im Sin­ne einer Renais­sance zurück­fin­den. Wir wer­den gewählt, um eine Alter­na­ti­ve für Deutsch­land und nicht nur um eine Ergän­zung zur eta­blier­ten Poli­tik zu sein!

Sezes­si­on: Was ist von Rat­schlä­gen wie denen eines Prof. Wer­ner Pat­z­elt zu hal­ten, der von der AfD for­dert, „sich nun erst recht so zu ver­hal­ten, daß Zwei­fel an der Treue zu unse­rer frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung zer­streut werden“?

Hart­wig: Natür­lich wer­den wir auch wei­ter­hin alles tun, um die Bür­ger davon zu über­zeu­gen, daß wir fest auf dem Boden des Grund­ge­set­zes ste­hen, ja daß wir die Par­tei sind, die sich in ganz beson­de­rem Maße für geleb­te Demo­kra­tie und kon­se­quen­te Rechts­staat­lich­keit ein­setzt. Aber es macht wenig Sinn, Zwei­fel zer­streu­en zu wol­len, die ohne­hin jeder Grund­la­ge ent­beh­ren. Hier wird es ent­schei­dend dar­auf ankom­men, den Bür­gern die poli­ti­sche Moti­va­ti­on die­ser “Zwei­fel” vor Augen zu füh­ren und für gericht­li­che Kor­rek­tu­ren die­ser Aus­wüch­se zu sorgen.

Sezes­si­on: Nun hat die Debat­te dar­um, ob die AfD ein Fall für den Ver­fas­sungs­schutz ist, zumin­dest ein Gutes: Für wen es noch eines Bewei­ses bedurf­te, daß der Ver­fas­sungs­schutz ein poli­ti­sches Instru­ment der Alt­par­tei­en ist, der hat ihn in den letz­ten Jah­ren erhal­ten. Ist der Ver­fas­sungs­schutz ange­sichts die­ses Miß­brauchs­po­ten­ti­als refor­mier­bar, oder soll­te er ganz abge­schafft wer­den? Wel­che Vor­stel­lun­gen hat die AfD dazu entwickelt?

Hart­wig: Der Ver­fas­sungs­schutz muss in sei­ner der­zei­ti­gen Aus­ge­stal­tung drin­gend auf den Prüf­stand. Er muß neu­tral, d.h. los­ge­löst von jeder poli­ti­schen Ein­fluß­nah­me­mög­lich­keit, auf­ge­stellt wer­den. Gelingt das nicht, müs­sen wir uns in der Tat die Fra­ge vor­le­gen, ob dann kein Ver­fas­sungs­schutz nicht bes­ser ist als ein sol­cher, der selbst zu einer Gefahr für die Demo­kra­tie gewor­den ist.

– –

Vor­trag von Dr. Roland Hart­wig über die Fra­ge »Wer schützt uns vor dem Ver­fas­sungs­schutz?«, gehal­ten am 1. Juni 2019 im Rah­men des »Staats­po­li­ti­schen Kon­gres­ses« des Insti­tuts für Staatspolitik:

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Kommentare (22)

Gotlandfahrer

15. März 2021 10:38

Der Staat und sein Milieu globalistischer An-Institute ist als Ganzes zu einer Versorgungseinrichtung des Bundes und der Länder für seine Fernlenker, Hofbetriebswirte und Hilfskräfte mutiert, zu einer GPS-gesteuerten Erntemaschine, die in ein stampfendes  Drohnennetz zur weltweiten Ertragsoptimierung der Flächen eingebettet ist. Wer auf die zerstörte Symbiotik des heimischen Biotops hinweist wird in den dafür vorgesehen Funktionssaugstutzen geschreddert. 

Was kann "parlamentarische Opposition" da leisten?  Sich in die Zahnräder werfen, ja, aber wohl nicht ohne Schmerz und Opfer. Opfer, nicht Opfergaben, die die Ölung gewährleisten.  Wer nicht in diese Maschine will, um sie wieder zu entkoppeln von ihrem "Host", der wird in Furchen oder Knicks sein Glück versuchen müssen.

RMH

15. März 2021 10:41

"Ich ... bin sehr zuversichtlich, daß unsere Wähler ...unsere Partei weiter und vielleicht sogar noch stärker unterstützen werden."

Dass die AfD deutschlandweit mittlerweile ein recht treue Wählerschaft hat, die auch gegen die geballte Medienmache und VS-Beobachtung die AfD über die 5% Hürde wählen, wurde gestern bei den 2 LT-Wahlen bestätigt. Mit den Zuwächsen hat es aber nicht geklappt, leider im Gegenteil. Ich bin auf die sicher noch kommende Analyse von B.K. gespannt.

"Es war immer die Stärke unserer Partei, verschiedene politische Strömungen unter einem Dach zusammenzufassen."

Mittlerweile wurde hier zwischen den unterschiedlichsten Lagern viel "Porzellan" zerschlagen, auch im menschlichen Bereich - selbst ich als Außenstehender meine, echte Feindschaften erkennen zu können. Ob sich das Alles Kitten lässt, ist eine der großen Fragen im Hinblick auf das quo vadis, AfD. Auf jeden Fall wichtiger, als ob ein VS die Partei nun beobachtet oder nicht. Wichtig ist das VS Thema im Hinblick auf den Einsatz von VS gesteuerten Leuten innerhalb der Partei. Hier darf man dann durchaus auch einen analytischen Blick auf die NPD werfen.

 

Gustav

15. März 2021 11:15

Bemerkenswerter Weise richtet sich dieser „Verfassungsschutz“ immer gegen sich legal verhaltende Oppositionsparteien und nicht gegen Regierungsparteien, obwohl vor allem diese die Verfassungsordnung gefährden.

Auf der Strecke bleiben bei diesem diskriminierenden Vorgehen Meinungspluralismus, Mehrparteienprinzip und Rechtsstaat. Rechtsstaat bedeutet die weltanschauliche Neutralität des Staates, die nicht mehr gewahrt ist, wenn staatlich angenommen wird, daß etwa die Kritik an der amtlichen Vergangenheitsbewältigung als „Geschichtsrevisionismus“ oder „Relativierung“ die Verfassung verletzen soll. Die amtliche Einstufung als „extremistisch“, ein Begriff, der in der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht enthalten ist, geht dabei mit zahlreichen Diskriminierungsmaßnahmen einher, die gegen die behauptete Legalitätswirkung der Monopolisierung des Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht (sog. Parteienprivileg) gerichtet sind. Danach kann nämlich vor einem förmlichen Verbot niemand mit rechtlicher Wirkung die Verfassungswidrigkeit einer Partei behaupten!

https://links-enttarnt.de/verfassungsschutz-vs-demokratieschutz-oder-demokratiebedrohung

Niekisch

15. März 2021 11:38

Der "Verfassungsschutz" gehört aufgelöst. Aus juristischer Sicht aus mindestens zwei Gründen:

Das BVerfSchG (Bundesverfassungsschutzgesetz) als gesetzliche Grundlage für seine Tätigkeit widerspricht dem Art. 20 GG entfließenden Bestimmtheitsgrundsatz, da es unbestimmte Rechtsbegriffe enthält oder ihm solche zugerechnet werden, die nicht hinreichend substantiierbar sind, wie Beobachtungsfall, Verdachtsfall usw.

Demzufolge wird aufgrund zuletzt geheimdienstlicher Tätigkeit die Judikative auf die Exekutive vorverlagert und die Kriterien des BVerfG ( Bundesverfassungsgericht ) für die Verfassungswidrigkeit von Parteien aufgeweicht, ja ins Gegenteil verkehrt. Außer dem kürzlich erfolgten Faupax des BVerfG, die Homogenität des Verfassungsvolkes als Voraussetzung der Demokratie zu inkriminieren und als Indiz für Verfassungswidrigkeit festzulegen, ist die Meinungsfreiheit für Parteien verfassungsrechtlich noch immer viel weiter gespannt als der Verfassungsschutz uns allen weismachen will.

Gustav

15. März 2021 12:01

Dieser kritikwürdigen, da gegen grundlegende Demokratieprinzipien wirkende Verfassungsrealität „gegen rechts“, muß unter Berufung auf das Prinzip der Volkssouveränität entgegengetreten werden, was eine Verfassungsdiskussion im Lichte von Artikel 146 GG bewirken sollte. Das weltliche Prinzip der Volkssouveränität stellt dabei das Gegenprinzip zur (zivil-)religiösen Herrschaftsbegründung dar. Dazu gehört auch, daß die Rolle des Bundesverfassungsgerichts, welches die Volkssouveränität durch eine zivilreligiöse „Verfassungssouveränität“ ersetzt, auf ein bloßes Kompetenzgericht reduziert wird. Der Theologisierung des Grundgesetzes als Mittel, Verfassungshäretiker („Verfassungsfeinde“) zu kreieren, ist auch durch eine stärkere Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften entgegenzutreten, zumindest ist der schon seit 100 Jahren bestehende Verfassungsauftrag des Artikels 138 WRV, der gemäß Artikel 140 GG weiterhin gilt, zur Ablösung von staatlichen Sonderleistungen an Religionsgemeinschaften umzusetzen.

https://links-enttarnt.de/verfassungsdiskussion-teil-5

Laurenz

15. März 2021 12:06

Das Agieren der Meuthen-Bande in den vergangenen 2 Jahren sollte jedem AfD-Mitglied & jedem AfD-Wähler vor Augen geführt haben, wohin die Reise mit Meuthen geht, & zwar in den politischen Abgrund. Daß Meuthen angesichts der katastrophalen Wahlniederlagen in Rheinland-Pfalz & Baden-Württemberg keine Verantwortung übernommen hat & noch nicht zurückgetreten ist, zeigt nur, war für ein charakterlicher Schließmuskel er ist.

Meuthen SPDisiert (Minderheiten-Repräsentanz) quasi die Partei mit denselben Konsequenzen, die auch für die SPD gelten.

Glast

15. März 2021 12:41

Die AfD hat gerade in zwei strukturkonservativen Bundesländern hunderttausende (!!!!!) Wähler verloren. Ich bin sehr auf Kaisers Analyse gespannt. 

Hat am Rande ganz sicher auch mit dem Liebäugeln der AfD mit dem Querdenkermilieu zu tun. Ein Kumpel kam entgeistert von der Berlin-Demo damals zurück und sagte: Mein Gott, waren da viele Spinner und Blindgänger. Die  Querdenker sind eine ganz kleine Minderheit, da muss man sich nichts vormachen. Und ein in sich komplett widersprüchlicher Haufen noch dazu. 

 

Solution

15. März 2021 12:48

Bei den Landtagswahlen in RLP und BW gab es herbe Verluste für die AfD. Sie tendiert jetzt Richtung 5%-Marke.

Auch bei den Kommunalwahlen in Hessen ging es mit rund einem Drittel an Verlusten steil bergab. Auch hier ist nicht mehr viel Luft über der 5%-Marke. An vielen Orten ist diese Marke schon deutlich unterschritten.

Wie kann man nun etwas anderes, als den vorausgesagten Niedergang der Meuthen-AfD sehen? 

Zur AfD ist alles gesagt. Die Fronten sind überall verhärtet, nichts bewegt sich. Schlaft weiter, Gute Nacht!

Niekisch

15. März 2021 13:07

"Verfassungsdiskussion im Lichte von Artikel 146 GG"

@ Gustav 12:01: ...wobei zu erwähnen ist, dass der Text des Art. 146 GG im Zuge der deutschen Teileinheit um " das nach Vollendung der Einheit ( Ostgebiete?) und Freiheit ( sic!) Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt". 

Mein drittes Argument für Abschaffen des VS liegt darin, dass mehr als 30 Jahre lang dem Verfassungsauftrag des Art. 146 GG, in freier Selbstbestimmung eine deutsche Verfassung durch das deutsche Volk als Souverän zu verabschieden, bewusst nicht gefolgt wurde. Kann dann der VS überhaupt eine Verfassung schützen? Kann sich ein solchermaßen verfassungswidriges System wirklich noch auf das Prinzip einer wehrhaften Demokratie berufen? Muss der Verfassungsschutz nicht Verfassungsgebungsverhinderungsorgan genannt werden? 

Laurenz

15. März 2021 13:18

 

@Glast

"Hat am Rande ganz sicher auch mit dem Liebäugeln der AfD mit dem Querdenkermilieu zu tun."

Auch wenn ich sonst für den totalen Populismus votiere, muß ich Ihnen in diesem Punkt vehement widersprechen.

Nur weil alle dem Irrsinn anheim fallen, darf man dem Irrsinn in keiner Weise folgen.

Gestern war ich von der Stadt als Schriftführer im Wahllokal eingeteilt. Nachdem aber alle Kollegen im Wahllokal bekundet haben, die ganze Zeit des Wahlvorgangs (zur hessischen Kommunalwahl) mit den Karnevals-Modell "Vollidiot" herumlaufen zu wollen, bin ich wieder nachhause gegangen.

Es gibt Krankheiten, aber keine Pandemie. Wenn denn überhaupt eine Pandemie in Deutschen Landen festzustellen sein sollte, dann die Pandemie des erschreckenden Wahnsinns.

Ob also Querdenker, Sozis, Linke, Esos oder sonstwer .... Positionen der politischen Rechten in Deutschland teilen oder nicht, kann nie den Maßstab des eigenen Handelns bestimmen.

Lotta Vorbeck

15. März 2021 13:21

@Glast - 15. März 2021 - 12:41

Die Querdenker sind eine ganz kleine Minderheit, da muss man sich nichts vormachen. Und ein in sich komplett widersprüchlicher Haufen noch dazu. 

---

Bei näherer Betrachtung ist da nichts wirklich widersprüchlich.

Stichwort   ---> Novus ordo seclorum

Als Frage steht von Anfang an im Raum: Wie finanziert sich dieser Haufen?

 

Ein gebuertiger Hesse

15. März 2021 13:36

@ Solution

"Zur AfD ist alles gesagt. Die Fronten sind überall verhärtet, nichts bewegt sich. Schlaft weiter, Gute Nacht!"

Bevor man als Unterstützer und Hoffender (und wer sagt, daß ins Gebet gebrachte Hoffnung nichts bringt?) aufsteckt, könnte man aber noch die diversen AfD-Abgeordneten oder Dieter Stein anschreiben und fragen, warum sie so rein gar nichts zu dem Antifa-Attentat auf Paul Rzehaczek sagen. Was dann kommt, wenn was kommt, mag eine Bremse oder ein umso besseres Gleitmittel für die eigene Demissionierung sein.

 

 

Laurenz

15. März 2021 13:55

@Niekisch

Das klingt absolut vernünftig, aber der Staat, vor allem die Parlamente verweigern die Kontrolle des VS. Das Beispiel Edahty hat wohl seine Wirkung nicht verfehlt, wie einem geschieht, wenn man zu tief bohrt.

Bei dieser Thematik versagt auch die sogenannte Friedensforschung, publizistisch vertreten durch Ken Jebsen und fachlich - durch Dr. Daniele Ganser aus der Schweiz.

Den ewig versagenden Auslandsgeheimdienst BND, den militärischen Geheimdienst MAD, kastriert man immer wieder gerne, und belohnt diese dafür mit neuen Prunkbauten.

Aber der mutmaßlich arbeitslose Inlandsgeheimdienst VS konstruiert & inszeniert wohl die meisten Verdachtsfälle selbst, um seine Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen.

Niekisch

15. März 2021 14:05

"den Verfassungsschutz selbst durch "öffentliche Opfergaben" besänftigen", wie Bundesvorständler wohl meinen, ist untauglich. Dieser Löwe gibt sich mit kleinen Häppchen -nach und nach verfüttert- nicht zufrieden. Er schnappt nach der kompletten Beute, zerreißt die Halsschlagader..

RMH

15. März 2021 14:08

Nach den aktuell veröffentlichten Zahlen zur Wählerwanderung, so man ihnen glauben mag, ist die Sache bei weitem nicht so eindeutig oder Unterkomplex, wie es in manchen Diskussionsbeiträgen erscheint. Warten wir einmal die hiesige Analyse ab und diskutieren dort dazu weiter.

Dr. Hartwig hat Recht, es muss der Rechtsweg vollumfänglich bestritten werden und was die BT Wahl angeht, so rechne ich - so denn keine besonderen Umstände eintreten - mit einem sicheren Einzug in den BT, aber mit Stimmenverlusten, was man dann schön geredet als Konsolidierung bezeichnen kann. 

Laurenz

15. März 2021 14:38

@RMH

Anscheinend ist die Wahlbeteiligung gesunken. Das heißt, vor allem die AfD verliert an die Nicht-Wähler, weil man aktuell die politische Alternative nicht mehr wahrnehmen kann.

RMH

15. März 2021 15:03

@Laurenz,

Richtig, zudem verliert in BaWü die AfD sehr stark Wähler an die Etablierten, allen voran an die Union und die FDP. Deshalb schrieb ich auch von komplexeren Vorgängen.

bb

15. März 2021 15:41

Die wenigen tatsächlichen Grenzüberschreitungen innerhalb der Partei möglichst hinter verschlossenen Türen konsequent zu bereinigen

Sehe ich nicht so. Wer sich als Alternative versteht, sollte Grenzüberschreitungen im Tageslicht bereinigen. Nach außen wird so signalisiert, dass die AfD im Gegensatz zu den Altparteien ihre internen Probleme eben nicht unter den Teppich kehrt. Nach innen geht das noch wichtigere Signal, dass mangelnde Impulskontrolle und Extremismus in der Realpolitik nicht geduldet werden.

Von der AfD erwarte ich als Wähler, dass realpolitische Forderungen des abgestimmten Programms aufrichtig durch redliche Leute vertreten werden. Peinliches, inkompetentes und parteischädigendes Personal muss konsequent und frühzeitig aus Ämtern entfernt werden. Dämliche Provokationen in sozialen Netzwerken und Medien sind zu unterlassen. Machtspiele und Kontaktschuld sollten in der Partei geächtet sein.

Sämtliche Parteifunktionäre sollten ihre Aussagen darauf überprüfen, ob ein einfaches Parteimitglied diese guten Gewissens und überzeugt am Wahlkampfstand irgendwo in Deutschland vertreten kann. Wer das nicht kann oder will, sollte sein Amt niederlegen.

Laurenz

15. März 2021 17:01

@bb

Sowas kann nur derjenige schreiben, der sich noch nie mit Wählerverhalten beschäftigt hat.

Das ist wie mit Umfragen über teurere nachhaltigere Produkte. Alle sind dafür, aber nur die Privilegierten kaufen es.

Der Wähler mag keine parteiinternen Konflikte. Der Polit-Profi regelt daher alles intern.

Beowulf

15. März 2021 19:04

Schade dass im Interview nicht der Umgang mit V-Leuten in der Partei angesprochen wurde. Gibt es hier Gegenmaßnahmen, die angedacht sind und finden Schulungen für Mitglieder statt, in denen vermittelt wird, wie man richtig bei einer Kontaktaufnahme seitens des Verfassungsschutzes reagiert?

Niekisch

15. März 2021 19:38

"wie man richtig bei einer Kontaktaufnahme seitens des Verfassungsschutzes reagiert?"

@ Beowulf: wer Gewalt ablehnt: Drohen mit Strafantrag wegen Beleidigung, Nötigung, Amtsanmaßung, Hausfriedensbruch, je nachdem+ Dienstaufsichtsbeschwerde, Veröffentlichung in den Medien.

RMH

16. März 2021 07:00

In diesem Artikel werden einmal Passagen aus dem sog. Gutachten des VS wörtlich zitiert, weshalb ich den Artikel verlinke:

Rechts, radikal, in den Landtag gewählt: Was der Verfassungsschutz über die AfD-Abgeordneten weiß (msn.com)

Deutlich erkennbar: Anhand der weiten Definition des Begriffs der Menschenwürde des BVerfG, wie er im 2. NPD- Verbotsurteil erkennbar wird, wird akribisch nun wirklich auch der letzte Satz aus Facebook & Co mit Bienenfleiß zusammengeklaubt, um irgendwie den Extremismus bzw- Radikalismus herbei zu argumentieren. Ponyhof-Niveau. 

Ein Prozent, Kubitschek und IfS müssen natürlich auch zwingend vorkommen ---- ganz äxträhm ... sicher, sicher ...