Verstehen wir das folgende also als Protokoll: Was konnte man im Frühjahr 2021 wissen, aus welchen Erfahrungen hätte man seit Monaten klug geworden sein können?
Ursprung und Vorbereitung
Im Dezember 2019 brach in der chinesischen Stadt Wuhan (Provinz Hubei) die Lungenkrankheit COVID-19 aus. Zu der Annahme, daß es sich bei dem Erreger SARS-CoV‑2, einem Coronavirus, um eine Zoonose handelt, die auf einem chinesischen Tiermarkt in der Stadt Wuhan übertragen wurde, kommen zunehmend Hinweise auf einen Unfall in einem biotechnologischen Labor im Zentrum von Wuhan. Für beide Hypothesen gibt es wissenschaftliche Argumente, die Labor-These ist bisher allerdings eine akademische Außenseiterposition, findet jedoch zunehmend Fürsprecher.
Aus epidemiologischer Sicht ist die Antwort belanglos, das Virus ist in der Welt. Am 30. Januar 2020 rief die WHO eine »gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite« aus. In China wurden bis dahin in diesem Ausmaß ungekannte Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen. Die ganze Provinz Hubei mit 50 Millionen Einwohnern wurde abgeriegelt, Ausgangssperren verhängt, Quarantäne angeordnet, Kontaktverbote ausgesprochen und Kontaktverfolgung betrieben. Man war vorbereitet.
Zwei Monate vor dem Ausbruch in China fand am 18. Oktober 2019 in New York die Simulationsübung »Event 201« mit einem fiktiven Coronavirus statt. Das Planspiel wurde vom Weltwirtschaftsforum (WEF), der Johns-Hopkins-Universität und der Bill & Melinda Gates Foundation organisiert. In dem zugrundeliegenden Szenario einer globalen Pandemie durch die fiktive Lungenkrankheit »CAPS«, ausgelöst durch ein SARS-ähnliches Coronavirus, ging man von 65 Million Toten innerhalb von 18 Monaten aus.
Das Ergebnis der Beratungen, an der auch der Generaldirektor der chinesischen Seuchenschutzbehörde CCDC teilnahm, wurde in Form einer Handlungsaufforderung publiziert. Das zentrale Anliegen war ein staatlich-privater Zusammenschluß (»public-private cooperation«) in der Seuchenbekämfung, der Aufklärungsarbeit und der angemessenen Reaktion auf die ökonomischen Folgen von Pandemien. Regierungen und Privatwirtschaft sollten Methoden zur Bekämpfung von »Fehlinformationen« (»mis- and disinformation«) entwickeln. Auch in pharmazeutische Produkte, wie etwa Impfstoffe, sollten Regierungen investieren.
Bereits 2010 hatte die Rockefeller-Stiftung ein pandemisches Szenario hypothetisch durchgespielt und publiziert. Als Folge der Pandemie wurde die Entwicklung einer strengeren staatlichen Obrigkeit mit autoritärem Führungsstil inklusive einer entsprechenden bürgerlichen Gegenwehr für plausibel gehalten. Auch extreme Maßnahmen und hermetische Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie unter anderem mit einer »weltumspannenden« Maskenpflicht wurden für möglich gehalten.
Bergamo und Angstpolitik
Nachdem dann im Februar 2020 die ersten COVID-19-Fälle in Norditalien gemeldet wurden, gingen, den entsprechenden Meldungen aus China ähnlich, Bilder von überfüllten Intensivstationen, überlasteten Krematorien und Militärfahrzeugen, die Leichen abtransportierten, um die Welt. Die »Bilder aus Bergamo« wurden zum Topos, mit dem Verweis auf sie konnte man Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus anschaulich rechtfertigen.
Schnell wurde aber deutlich, daß in Norditalien die Altersstruktur der Bevölkerung, die Luftverschmutzung und vor allem der Zustand des Gesundheitssystems eine besondere Rolle spielten. Die Überlastung des italienischen Gesundheitssystems war bereits von der saisonalen Grippe her bekannt. Diese Umstände fanden jedoch kaum oder gar keinen Eingang in die Berichterstattung der Massenmedien.
Durch panische Fehlentscheidungen wurde die Situation in Norditalien vermutlich noch verschärft. Menschen mit leichten Symptomen kamen in die Krankenhäuser und wurden von dort in Altenheime überwiesen. Solche Einweisungen stellten sich als eine tödliche Falle für viele der Betroffenen, inklusive des Personals, heraus. Später kam der mit klinischen Beobachtungen untermauerte Verdacht auf, daß die COVID-19-Patienten in Norditalien in der Panik etwa mit einer Intubation zur künstlichen Beatmung übertherapiert wurden und daran verstarben.
Die Massenmedien blieben, im Unterschied zur Schweinegrippe 2009, in erstaunlich gleichförmiger Weise unkritisch gegenüber dem offiziellen Narrativ der Regierungsorgane und ihrer Berater, die sozialen Medien wie Twitter, Facebook und YouTube zensierten kritische Beiträge. Erst mit dem Jahreswechsel 2020 / 21 wurde deutlichere Skepsis wahrnehmbar.
Die Welt am Sonntag legte am 7. Februar dieses Jahres Vorgänge offen, die zu der anfänglichen Kritiklosigkeit beigetragen haben dürften. Die Zeitung berichtete über Dokumente aus dem Bundesministerium des Innern (BMI), die offenlegten, daß die Bundesregierung in Gestalt des BMI wissenschaftliche Einrichtungen im März 2020 dazu angehalten hatte, Daten zu generieren, mit denen Maßnahmen »repressiver Natur« gerechtfertigt werden könnten.
Das Ergebnis war das zunächst vertrauliche Strategiepapier »Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen«, in dem man von über einer Million Toten im Jahre 2020 in Deutschland ausging. Dabei berief sich das BMI auf ein »Expertenteam«, auf welches das Amt unmittelbar zuvor selbst mit dem Ziel eingewirkt hatte, möglichst bedrohliche Einschätzungen abzugeben, damit diese wiederum für die entsprechenden politischen Zwecke eingesetzt werden könnten. Zur Strategie des BMI gehörte damit auch das gezielte Schüren von Ängsten, gerade auch bei Kindern.
Unklar ist, welche Rolle dabei eine Risikoanalyse zum epidemischen Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2012 spielte, in der eine fiktive Pandemie durch ein SARS-Virus angenommen wurde. Das Szenario einer »Pandemie durch Virus Modi-SARS« wurde unter fachlicher Federführung des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden entwickelt.
Es wurde dabei hervorgehoben, daß im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen Grundrechte (Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit) eingeschränkt werden könnten. Dabei veranschlagte man die Sterblichkeitsrate bei den Erkrankten mit zehn Prozent und sah eine entsprechende Kommunikation in Printmedien, Fernsehen, Social Media vor. »Nur wenn die Bevölkerung von der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen (etwa Quarantäne) überzeugt ist, werden sich diese umsetzen lassen«.
Grundrechte und Krankenhauskapazitäten
Während die deutsche Regierung zu Beginn des Jahres 2020 die gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung als gering einschätzte und dies auf einer Pressekonferenz am 28. Januar durch Gesundheitsminister Spahn und RKI-Chef Wieler, der noch am 14. Februar von einer schweren Grippewelle sprach, auch öffentlich kommunizierte, wendete sich das Blatt Ende Februar mit der Einsetzung eines Krisenstabs.
Seit dem 3. März 2020 einigt sich die Bund-Länder-Konferenz regelmäßig auf (verfassungsrechtlich umstrittene) Anordnungen, Verlängerungen, Lockerungen und Verschärfungen der bekannten Eindämmungsmaßnahmen nach chinesischem Vorbild (Lockdown), bestehend aus Zwangsmaßnahmen: von Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantäne über die Schließung von fast allen Einrichtungen bis zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum und dem sogenannten Verweilverbot an öffentlichen Plätzen. Dringend gebotene Operationen wurden verschoben, um Krankenhauskapazitäten für COVID-19-Patienten freizuhalten.
Begründet wurden die harten Einschnitte in das private und öffentliche Leben zunächst mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems. »Flatten the Curve«, die Infektionskurve flach halten, hieß die Parole, mit der man die Bevölkerung auf die Eindämmungsmaßnahmen einschwor. Als epidemiologische Parameter für eine flache Kurve galt zunächst eine Verdoppelung der festgestellten Neuinfektionen während eines Zeitraums von nicht weniger als zwei Wochen, später von nur noch zehn Tagen.
Außerdem durfte der R‑Wert (wie viele andere Personen steckt ein Mensch durchschnittlich an?) nicht größer als eins sein – ein Parameter der auch bei niedrigen Inzidenzen schnell erreicht ist. Schließlich wurde die Anzahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche zum epidemiologischen Parameter für die Rechtfertigung von Lockdown-Maßnahmen.
Für diese Inzidenzen wurden Mitte November mit dem »Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« absolute Schwellenwerte ins Infektionsschutzgesetz eingebracht; deren Überschreitung verband man mit gesetzlich verpflichtenden Schutzmaßnahmen, die je nach Schwellenwert eine Abschwächung, eine Kontrolle oder eine Eindämmung des Infektionsgeschehens zum Ziel haben. Diese Schwellenwerte sind insofern willkürlich, als daß die Inzidenzen von der Anzahl der Testungen abhängen.
Die Daten des zu Beginn der Corona-Krise eingerichteten deutschen Intensivbettenregisters (DIVI-Intensivregister) zeigen jedoch, daß das deutsche Gesundheitssystem sich seit Beginn der Krise zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd an der Grenze zur Überlastung befand.
Auch die mutierten Varianten von SARS-CoV‑2 mit einer um 50 Prozent erhöhten Übertragbarkeit konnten daran nichts ändern. Angesichts der relativ unauffälligen epidemiologischen Daten stehen die Einschränkungen der Grundrechte aus Sicht vieler Bürger in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen der Maßnahmen.
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Dieser Beitrag, dessen zweiter Teil morgen erscheint, wurde für die 101. Sezession von Dr. Frederik Holst und Dr. Erik Lehnert erarbeitet. Das Heft – mit weiteren Beiträgen zum Corona-Komplex – kann hier erworben werden.
limes
Verblüffend wenig bekannt sind die schweren Vorwürfe, die gegen WHO-Chef Tedros Adhanom erhoben werden.
Tedros Adhanom: WHO chief may face genocide charges
https://www.thetimes.co.uk/article/who-chief-tedros-adhanom-ghebreyesus-may-face-genocide-charges-2fbfz7sff
The Ethiopian Terrorist in Charge of the World Health Organization — Dr. Tedros Adhanom
https://frankreport.com/2020/04/14/the-ethiopian-terrorist-in-charge-of-the-world-health-organization-dr-tedros-adhanom/
The Crimes of Tedros Adhanom
https://www.roughestimate.org/roughestimate/the-crimes-of-tedros-adhanom