Sellners Remigrationskonzept ist verfassungskonform

von Gerhard Vierfuß -- Die Neue Rechte ist lebendiger denn je. Sie diskutiert laut, leidenschaftlich und auf so hohem Niveau, daß sie die Aufmerksamkeit der liberalen Medien und der politischen Konkurrenz erregt. Vor allem aber: Sie diskutiert über Wesentliches, über das Wesentlichste überhaupt: das deutsche Volk.

Ent­schei­den­de dar­an ist zunächst: Es gibt nicht den gerings­ten Streit dar­über, daß es die­ses deut­sche Volk – im eth­ni­schen Sinn des Wor­tes – gibt; im Gegen­teil, die­ser Streit, den es tat­säch­lich in der Ver­gan­gen­heit gab, ist erle­digt. Die Dis­kus­si­on geht aus­schließ­lich dar­über, wie die­ses deut­sche Volk am bes­ten geschützt und in die Zukunft gelei­tet wer­den kann.

Bei allem über­schie­ßen­den Furor und trotz aller Kol­la­te­ral­schä­den über­wiegt bei wei­tem das Posi­ti­ve. Die­se Debat­te war und ist rich­tig und wird die Rech­te weiterbringen.

Wor­um geht der Streit? Vor einem Jahr leg­te Mar­tin Sell­ner mit sei­nem Buch Remi­gra­ti­on. Ein Vor­schlag ein aus­ge­feil­tes Kon­zept dafür vor, wie der Mas­sen­im­mi­gra­ti­on Ein­halt gebo­ten und die mil­lio­nen­fach nach Deutsch­land geström­ten Frem­den zurück in ihre Hei­mat geschickt wer­den kön­nen. Sell­ner legt aus­führ­lich und dif­fe­ren­ziert nach dem recht­li­chen Sta­tus der Betrof­fe­nen dar, wie inner­halb von 25 bis 30 Jah­ren wie­der eine rela­ti­ve eth­ni­sche Homo­ge­ni­tät des deut­schen Staats­volks und der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt her­ge­stellt wer­den kann. Das Buch avan­cier­te rasch zum Stan­dard­werk, zur Basis jeder sub­stan­zi­el­len Dis­kus­si­on über das Thema.

Maxi­mi­li­an Krah, der sich in sei­nem kurz zuvor erschie­ne­nen Buch Poli­tik von rechts noch ganz ähn­lich wie Sell­ner geäu­ßert hat­te, rück­te in der Fol­ge­zeit immer wei­ter von die­sem Kon­zept ab und ver­tritt seit eini­gen Mona­ten zunächst vage, inzwi­schen aber mit erkenn­ba­ren Kon­tu­ren ein Gegen­kon­zept, das Remi­gra­ti­on strikt auf Aus­län­der begrenzt, Assi­mi­la­ti­on als Ziel ablehnt und als Ant­wort auf die Her­aus­for­de­rung durch die mul­ti­eth­ni­sche Gesell­schaft einen „Bin­nen-Eth­no­plu­ra­lis­mus“ vor­schlägt.

Die Män­gel von Krahs Ent­wurf lie­gen offen zuta­ge: Der – im Ver­gleich zu dem Sell­ners – weit­ge­hen­de Ver­zicht auf Rück­ab­wick­lung des Gro­ßen Aus­tau­sches stellt inso­weit die Hin­nah­me eines Ver­bre­chens dar; und den Deut­schen die Auf­split­te­rung des deut­schen Natio­nal­staa­tes in ein Sied­lungs­ge­biet mit eth­ni­schen Zonen für belie­big vie­le frem­de Völ­ker als Anknüp­fung an den alten Reichs­ge­dan­ken zu ver­kau­fen, läßt sich zivi­li­siert nur sehr unzu­rei­chend als gro­be Ver­äp­pe­lung kennzeichnen.

Das immer wie­der von Krah vor­ge­brach­te Haupt­ar­gu­ment für sein und gegen Sell­ners Modell ist ein recht­li­ches: Remi­gra­ti­on in dem Umfang, wie Sell­ner sie vor­schlägt, sei ver­fas­sungs­wid­rig; und wenn die AfD sich die­sen Vor­schlag zu eigen mache, wer­de sie ver­bo­ten wer­den. An die­sem Argu­ment Krahs hängt sein gesam­ter Gegen­vor­schlag; denn wenn es unzu­tref­fend ist, gibt es kei­nen Grund, sei­nem Modell den Vor­zug gegen­über dem Sell­ners zu geben. Ich wer­de mich daher im fol­gen­den aus­führ­lich damit befassen.

Die Über­zeu­gungs­wir­kung, die Krah mit sei­nem Argu­ment erzielt, liegt – neben sei­ner rhe­to­ri­schen Bril­lanz – vor allem an sei­ner damit ver­bun­de­nen Ori­gi­na­li­täts­be­haup­tung: Er, Krah, habe als ers­ter und ein­zi­ger unter uns Rech­ten erkannt, daß es eine recht­li­che Dif­fe­renz zwi­schen eth­ni­schem Volk und Staats­volk gebe, daß alle Staats­bür­ger glei­che Rech­te genie­ßen wür­den und daß also ein Kon­flikt zwi­schen dem Ziel eines eth­nisch rela­tiv homo­ge­nen Staats­volks und den staats­bür­ger­li­chen Rech­ten nicht assi­mi­lier­ter, auch nicht assi­mi­la­ti­ons­fä­hi­ger oder ‑wil­li­ger Ein­ge­bür­ger­ter bestehe.

Die­se Ori­gi­na­li­tät mag im Ver­hält­nis zu vie­len mit der Mate­rie nicht näher Ver­trau­ten tat­säch­lich bestehen; im Ver­hält­nis zu denen, die an dem The­ma Remi­gra­ti­on ernst­haft gear­bei­tet haben, allen vor­an Mar­tin Sell­ner, ist sie eine Selbst­zu­schrei­bung Krahs. Denn selbst­ver­ständ­lich war der neu­en Rech­ten die ver­fas­sungs­recht­li­che Pro­ble­ma­tik stets bewußt. In der End­pha­se der For­mu­lie­rung sei­nes Vor­schlags habe ich lan­ge und inten­si­ve Gesprä­che mit Sell­ner geführt, die vor allem die­se Pro­ble­ma­tik betra­fen. Ich brauch­te sie ihm nicht zu erklä­ren, es ging ledig­lich noch um Details.

Anders als von Krah öffent­lich behaup­tet, sieht das Kon­zept Sell­ners kei­ne Dis­kri­mi­nie­run­gen deut­scher Staats­bür­ger nach eth­ni­schen Kri­te­ri­en vor. Alle Vor­schlä­ge, die dar­auf zie­len, nicht assi­mi­lier­te Staats­bür­ger zur Remi­gra­ti­on zu ver­an­las­sen, sind gene­rell-abs­trakt und eth­nisch neu­tral. Sie bestehen vor allem in der strik­ten Eta­blie­rung einer kul­tu­rell deut­schen Leit­kul­tur, einer rigo­ro­sen Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung und der Gewäh­rung von Rück­kehr­an­rei­zen. Alle die­se poten­ti­el­len Maß­nah­men haben den Charme, zwar abs­trakt alle Staats­bür­ger glei­cher­ma­ßen zu adres­sie­ren, kon­kret aber prä­zi­se die Ziel­grup­pe zu treffen.

Das alles kann, so Sell­ner, ohne auch nur indi­rek­te Dis­kri­mi­nie­rung ablau­fen. Denn die Nicht­as­si­mi­lier­ten wer­den von den Maß­nah­men ledig­lich des­we­gen beson­ders getrof­fen, weil sie die legi­ti­men Erwar­tun­gen der Gemein­schaft an die ein­zel­nen beson­ders schlecht erfül­len: die Erwar­tung der Ein­hal­tung der Geset­ze und die Erwar­tung der Ein­fü­gung in die deut­sche Kultur.

Auch die Rück­kehr­an­rei­ze sind in Sell­ners Vor­schlag so gestal­tet, daß sie an Auto­chtho­ne und Frem­de glei­cher­ma­ßen gerich­tet sind, aber trotz­dem nahe­zu aus­schließ­lich von den letz­te­ren in Anspruch genom­men wer­den dürf­ten – weil sie nur für die Haupt­her­kunfts­län­der  als Remi­gra­ti­ons­zie­le gelten.

Dar­über hin­aus dis­ku­tiert Sell­ner selbst­ver­ständ­lich Mög­lich­kei­ten gesetz­li­cher Rege­lun­gen, die die Vor­aus­set­zun­gen eines Ver­lusts der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit betref­fen; aber hier bewegt er sich in dem Bereich, der auch von Poli­ti­kern der Sys­tem­par­tei­en als recht­lich zuläs­sig betrach­tet wird (schwe­re Kri­mi­na­li­tät, Mehr­fach­staat­ler). Auch hier also kei­ne Spur von Verfassungswidrigkeit.

Maxi­mi­li­an Krah geht aller­dings in sei­ner Kri­tik noch wei­ter. In sei­nem eben­falls vor weni­gen Tagen ver­öf­fent­lich­ten X‑Artikel Alle sind glück­lich schreibt er, wer den Staat dazu in Anspruch neh­men wol­le, die Homo­ge­ni­sie­rung am Maß­stab der Eth­nie anstatt an Wer­ten der Ver­fas­sung durch­zu­füh­ren, grei­fe den Staat in sei­ner Grund­la­ge an und bewir­ke staat­li­che Repres­si­on. Die­ses Dilem­ma sei unauflösbar.

Krah nimmt dem­nach an, nicht nur eine Stra­te­gie, die Homo­ge­ni­tät durch recht­li­che Dis­kri­mi­nie­rung von Staats­bür­gern errei­chen will, son­dern jede Poli­tik, die auf eine (rela­ti­ve) eth­nisch-kul­tu­rell deut­sche Homo­ge­ni­tät des deut­schen Staats­vol­kes abzielt, sei ver­fas­sungs­wid­rig. Damit irrt er jedoch.

Ich bin mit Krah einer Mei­nung dar­in, daß das Beru­fungs­ur­teil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts für das Land Nord­rhein-West­fa­len zur Recht­mä­ßig­keit der Beob­ach­tung der AfD durch das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz vom 13. Mai 2024 ein sehr gut begrün­de­tes und auch für die AfD akzep­ta­bles Urteil ist (denn es weist ihr den Weg, ohne Abstri­che an ihren poli­ti­schen Zie­len das Odi­um des Ver­dachts extre­mis­ti­scher Bestre­bun­gen los­zu­wer­den). Aber Krah scheint es nicht sorg­fäl­tig genug gele­sen zu haben. Denn in die­sem Urteil steht wört­lich folgendes:

Die For­mu­lie­run­gen [in der Erklä­rung zum deut­schen Staats­volk und zur deut­schen Iden­ti­tät der AfD] „eth­nisch-kul­tu­rel­ler Hin­ter­grund“ und „Abkömm­ling einer seit Jahr­hun­der­ten in Deutsch­land leben­den Fami­lie“ machen dabei deut­lich, dass für die Klä­ge­rin nicht nur die kul­tu­rel­le Prä­gung, son­dern auch die Abstam­mung von maß­geb­li­cher Bedeu­tung für die „eth­nisch-kul­tu­rel­le Iden­ti­tät“ ist. Ins­be­son­de­re Björn Höcke verknüpft die­se Zuord­nung mit dem Begriff „Volk“, das er als „dyna­mi­sche Ein­heit aus Abstam­mung, Spra­che, Kul­tur und gemein­sam erleb­ter Geschich­te“ beschreibt, und for­dert, „die Völ­ker [zu] bewah­ren“ […]. Dabei hält er nach eige­nen Anga­ben nicht jeg­li­che Ver­än­de­rung für pro­ble­ma­tisch, son­dern sieht vor allem eine „Mas­sen­ein­wan­de­rung“ kri­tisch […]. In ähn­li­cher Wei­se for­mu­lier­te im Febru­ar 2019 auch Alex­an­der Gau­land, damals Bun­des­spre­cher und heu­te Ehren­vor­sit­zen­der der Klä­ge­rin, „[d]as ele­men­ta­re Bedürfnis eines Vol­kes besteh[e] dar­in, sich im Dasein zu erhal­ten“, und erklär­te dazu, dass es nicht um eine „eth­ni­sche Rein­heit“ gehe, gegen eine all­mäh­li­che Ver­än­de­rung des Vol­kes nichts zu sagen sei, aber eine übermäßige Migra­ti­on die eige­ne Iden­ti­tät bedrohe […].

Die­se Aus­sa­gen stel­len für sich genom­men kei­ne Anhalts­punk­te für ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen dar. [RN 220 f.; Her­vor­he­bung nicht im Original.]

Das bedeu­tet: Das poli­ti­sche Ziel, die rela­ti­ve eth­nisch-kul­tu­rell deut­sche Homo­ge­ni­tät des deut­schen Staats­vol­kes wie­der­her­zu­stel­len und zu bewah­ren, und eine Poli­tik, die die­ses Ziel mit nicht-dis­kri­mi­na­ti­ven Mit­teln ver­folgt, sind mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar. Mar­tin Sell­ner hat einen Vor­schlag zur Remi­gra­ti­on gemacht, der die­sen Bedin­gun­gen ent­spricht. Wir soll­ten ihn annehmen.

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Kommentare (30)

Gelddrucker

21. Juni 2025 12:48

Remigration ist vor allem völkerrechtskonform. 
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat hier einen sehr treffenden Passus, ist auf deren Homepage zu finden, der UN-Entwurf für eine "Erklärung über Bevölkerungstransfers und die Seßhaftmachung von Siedlern" (1997)
Artikel 6
Jedwede Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region in der eine nationale, ethnische, sprach- liche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Seß- haftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.
 

Rabenkaiser

21. Juni 2025 13:20

Sehr präzise. In relativ wenigen Worten die Entweder-Oder-Debatte um eine wichtige Bildkorrektur ergänzt. Danke für den Beitrag!

Majestyk

21. Juni 2025 13:24

Am Anfang war das Volk, dann wurde dem Volk eine Verfassung gegeben, mal von oben, mal von außen. Mal sprach ein Fürst Recht, dann erfand man Berufe dies zu tun, im Namen des Fürsten, in der Moderne sogar im Namen des Volkes, auch wenn das Volk nicht unbedingt einverstanden war, mit dem, was da so gesprochen wurde. Stets folgte Recht der Politik. Darin liegt der Sinn der Politik, Gesetze zu gestalten oder zu revidieren. Was hat das Volk nicht alles an Gesetzen kommen und gehen gesehen. Sogar Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Bürgern wird der Maulkorb ja nicht gegen das Gesetz angelegt, sondern per Richterspruch, die den Willen derzeitiger politischer Gestalter umsetzen. Wenn es der Preis für die Existenz einer Oppositionspartei sein sollte, auf revisionistische Gestaltungspläne zu verzichten, verliert die Opposition ihren Wert. Jetzt gibt es welche, die wollen an einer Oppositionspartei festhalten, auch wenn die nicht oppositionell sein darf. Hauptsache man hat eine Partei. Kann man so sehen, wenn man sich für Parteiloyalität entscheidet, gleich wo die Partei hinströmt. Ich würde sagen, Parteien kommen und gehen, das Volk bleibt und Loyalität zum Volk ist wichtiger als Parteien und Paragraphen.

Diogenes

21. Juni 2025 13:29

"Bevorzugtes Volk" –> So könnte der Arbeitstitel für ein Buch von "Rechts" heißen. Denn genau darum geht es: Will Volk in seinem Lebensraum Zukunft haben muss es in der Gegenwart sich selbst gegenüber Vielvölkerstaatsangehörigen bevorzugen. Der zum Schaden des deutschen Volkes zum Staatsangehörigen Gemachte ist nicht gleich Volksangehöriger und deswegen ist weltanschaulich und nationalpolitisch nicht von "Staatsvolk" zu reden. Diese Debatte darf und kann nicht mit Juristen-Sprech geführt werden, denn sie geht uns alle an! So denn muss sie weltanschaulich das Wort ergreifen und der deutschen Wirklichkeit Rang und Namen geben!

Majestyk

21. Juni 2025 13:31

@ Gelddrucker:
"Remigration ist vor allem völkerrechtskonform:"
Remigration ist vor allem gerechter und rechtsmäßiger als Asylmißbrauch und Migrationspakte. 
___________
Das wichtigste Instrument zur Migrationsbekämpfung hat die Oppositionspartei aber vollständig aus dem Blick verloren.

Dieter Rose

21. Juni 2025 13:51

@Gelddrucker Warum wir dieser Passus nicht mehr in den Vordergrund getragen und von unserer Seite mehr publik gemacht? Eine Berücksichtigung würde für die Zukunft weniger Gefahrenherde erzeugen!

Karl Otto

21. Juni 2025 14:25

@Gelddrucker: Die Argumentation ist ja, dass es keine Ansiedlung oder Umsiedlung ist, sondern eine Aufnahme von Flüchtlingen in höchster Not für Leib und Leben. Deutschland gehört der UNO an, also gilt für uns die UN-Menschenrechtserklärung als Gesetz, nach der nicht nur alle, die Asyl begehren. aufgenommen werden müssen, sondern sie haben auch noch zahlreiche Ansprüche, die wir befriedigen müssen, vom Recht auf Wohnung und genügende Ernährung bis zu regelmäßigem bezahltem Urlaub (Art. 24).
An die Gegenseite sind keine Ansprüche zu stellen, weil sie sich auf Grundrechte berufen.

Umlautkombinat

21. Juni 2025 15:03

@Dieter Rose
 
Vorausgesetzt, ich interpretiere Ihre "Gefahrenherde" richtig: Der Versuch des Versteckens hinter irgendwie, irgendwo angesiedelter vorgeblicher Autoritaet (egal wie vage), am besten als  geschriebenem Text mit viel Siegelmasse dran, bedeutet nichts. 
 
Irgendwann muss man merken, dass das nie funktioniert. Alles Schoenwetterpillepalle, haeufiger noch sinisterer Einkettung. Niemand benoetigt explizites Voelkerrecht fuer eine inhaltliche Begruendung des eigenen Handelns in solchen Fragen. Auch wird ja wie wieder und wieder gesagt jedes Recht hin- und hergeschrieben und im Zweifelsfall zurechtgelogen. 
Es ist noch gar nicht lange her und jegliche Emotion war explizit von Strafverfolgung ausgenommen, solange sie nicht materiell wirksam wurde. Meine Exfrau habe ich Jahre gehasst, jetzt gibt es "hate speech", der nicht einfach nur "keine Meinung" waere (sowieso Bloedsinn, das ist nicht die Zuordnung einer Emotion), sondern gewolltes Ziel von Strafrecht um unter eine politische Agenda zu unterwerfen.
 
Nichts ist ein Aequivalent fuer die eigene Wirbelsaeule.
 
Ich kannte die Inhalte Sellners Buch bis jetzt nur fragmentarisch. Speziell die Erwaehnung der Behandlung  der Eingestroemten nach Abstufung des Status (inkl. wohl des Extrems des unzulaessigen Erteilens der Staatsbuergerschaft, oder war das nur eine Diskussion des Artikelautors mit Sellner?) im Artikel laesst es mich aber nun endlich einmal kaufen.
 

Diogenes

21. Juni 2025 15:19

Ist das eigentlich immer noch Feindstudium oder nicht viel mehr Kniefall und Einkleiden in das Gewand dessen mit dem wir im weltanschaulichen Kampf befindlich sind - mal bewusst und mal unbewusst? Die Agitationsdauerfrage des Antideutschen "Was ist Deutsch?" Eine einfache Frage bzgl. dessen was propagandistisch-kontrovers dem Verlager Kubitschek künftigen Absatz durch die Buchrechte an Politiker Krahs "Juristerei von Rechts" oder "Multikulti von Rechts" (so der gemutmaßte Arbeitstitel) nützt.

Ahmed

21. Juni 2025 15:30

Ein Aufsatz mit deutlich präziseren und konkreteren Aussagen als der hier vor wenigen Tagen publizierte Beitrag Krahs - und für mich (als juristischen Laien) auch inhaltlich überzeugender als Krah. Angesichts der von Vierfuß zitierten Passage aus der Urteilsbegründung des OVG Münster frage ich mich allerdings ernsthaft, wie Krah dazu kommt, in Sellners Konzept einen Verstoß gegen die Verfassung zu sehen. Interessant wäre nun auch eine (schriftliche) Debatte zwischen Krah und Vierfuß zu den anderen beiden "Stöckchen", die das OVG Münster - laut Krah - der AfD zum Überspringen aufgegeben hat. In einer mündlichen Debatte besteht wohl immer die Gefahr, dass Krah sein Gegenüber und vor allem das Publikum dermaßen geschmeidig  "zu-textet", dass die wirklich wichtigen Aussagen Krahs - samt der darin enthaltenen Unklarheiten - untergehen.
 

Martha

21. Juni 2025 16:35

Vierfuß sei Dank. Endlich mal klare Worte der Richtigstellung.
Ansonsten gilt für mich persönlich: Politische Ziele, egal welche, sind legitim. Sie sind die Formulierung von eigenen Interessen und richten sich ausschließlich danach. Wer seine Interessen aufgibt, sollte die Politik verlassen. 

RMH

21. Juni 2025 16:56

"Alle Vorschläge,..."
Der Schwachpunkt an dem Artikel ist, dass er voraussetzt, dass jeder die Vorschläge Sellners konkret kennt und quasi in petto hat. Das dürften nur bei den wenigsten der Fall sein, daher hätte man durchaus den Lesern, die Sellners Buch nicht gelesen, dessen Vorträge nicht gehört haben, etwas "Futter" mitgeben können. In der jetzigen Form wirkt der Artikel daher eher wie ein Abarbeiten an Krah, ohne große eigene Substanz. Auch hier stelle ich erneut die Gretchenfrage: Wie geht´s mit dem solidarischen Patriotismus zusammen?

Majestyk

21. Juni 2025 20:22

"Wie geht´s mit dem solidarischen Patriotismus zusammen?" fragt RMH.
Gar nicht. Oder soll Parallelgesellschaft A die nicht so intensiv arbeitende Parallelgesellschaft B mitfinanzieren? Wie will man die schneller wachsende Parallelgesellschaft von der Ausbreitung im Raum abhalten und davon den Staatsapparat mehr oder weniger zu übernehmen?
Die Sache mit den regionalen Parallelgesellschaften hat ja was von Townships oder Reservaten, wo sich ja noch die Frage stellt, wer kommt eigentlich ins Reservat, die Alteingesessenen oder die Neuen?
Vor 5 oder 6 Jahren sah man Kopftücher hier bei mir nur in den zwei benachbarten Städten, in meinem Dorf nur bei der Frau des nun nicht mehr vorhandenen Gemüsehändlers. Jetzt sieht man auf dem Marktplatz kaum noch Deutsche. Es bedarf viel Naivität zu glauben, Fremdenzuzug würde vor ländlichen Raum oder der ehemaligen Grenze zu Mitteldeutschland Halt machen.
 

rider

21. Juni 2025 20:28

Die von Sellner mythisch beschworene Remigration wird es nicht geben.
Dafür fehlen mindestens in Deutschland sämtliche Voraussetzungen.
Die schärfste: ein ethnisch deutsches Volk, das ‘Heil Dir im Siegerkranz' singt gibt es nicht. 
Und die die schon länger hier leben und die Neubürger sind sich in einem einig: hier kann man immer noch relativ easy leben DAS ist der gemeinsame Nenner.
Krah ist Realist genug, Sellner kann nur die Flucht nach vorn antreten.Als junger Kerl machte er dieses Fass auf - bzgl der Mitive nachvollziehbar- aber jetzt ist das mit ihm verschweißt. Stellte er sich den Tatsachen, müsste er einen anderen Beruf ergreifen. Daher bewirtschaftet er weiter das Thema.
Die deutsche Rechte wird weiterhin komplett wirkungslos bleiben, wenn sie ideologisch aufs 19te Jahrhundert setzt.. Romantisch verblasen 

Gelddrucker

21. Juni 2025 22:15

@Dieter Rose
Weil ein Großteil des patriotischen Widerstands auch nach X Jahren immernoch am Herumirrlichtern ist.

Das müsste 24/7 auf allen Kanälen laufen, dieser Absatz. Plus demographische Aufklärung darüber wie es hier bei fortlaufenden Trends in 30 Jahren aussieht. Wenn das endlich mal gemacht werden würde anstatt die x-te Messerattacke an Bahnhof X in Großstadt X (betrifft 99% der Deutschen nicht) herauszuholen, wären die patriotischen Parteien in Windeseile an der Regierung.

Laurenz

22. Juni 2025 00:00

@rider ... Sie haben eben, genau wie Krah, noch nie Post-Flieger (zB Wahlwerbung), für die AfD von Haus zu Haus verteilt. Hier im Rhein-Main Gebiet ist es so, daß man das von Wahl zu Wahl beobachten kann, wer in einem Haus wohnt. Sobald man Türkische oder Orientalische, wie Afrikanische Namen an den Klingelschildern ausmachen kann, werden Deutsche Hausbewohner immer weniger, bis sie ganz verschwinden. Im prekären Viertel von Steinbach (Taunus) versuchen selbst die sozial schwachen Deutschen Bewohner wegzukommen. Wer hält schon Afrikanische Partys regelmäßig morgens um 3 bei einer nutzlosen Polizei aus? Vom heimischen Mobil-Rechner auf dem Sofa ist es immer besonders cool, brillante strategische Prognosen zu tätigen. Sie sehen doch, wie sich reiche Villenviertel Deutschlands gegen Migranten-Kasernen wehren. Stellen Sie einfach Ihr Auto 1e Woche in Frankfurt-Goldstein ab. Danach können sie sehen, was von ihrem Auto noch übrig ist. Mit viel Glück die Roh-Karosserie.

ofeliaa

22. Juni 2025 00:10

Remigration ist ein gutes Konzept um Menschen bei der Stange zu halten, die sich nach einem normalen, evtl. "guten alten" Deutschland sehnen. Ich sage nicht, dass dies die Intention des Konzepts ist, aber letztendlich ist es so. Es ist ein Versprechen, zugeschnitten auf eine bestimmte Gruppe Mensch.  Manchmal glaubt man in Momenten absoluter Zuversicht daran, aber meistens weiß man, es ist Utopie. 

Kurativ

22. Juni 2025 00:36

Die Intensität der Bemühungen des herrschenden System in Sachen Umvolkung und planvoller ethnischer Fragmentierung ist in ihrer Brutalität erschreckend. Rücksichtslosigkeit und Bruch von Regeln werden scharmlos in Kauf genommen und sind für alle sichtbar. Verbot von IB in Fr, Symbolgesetz in AT oder Verfolgungen in De sind bekannt. In Belgien gab es gerade wieder ein Skandalurteil.
Es ist dem System also sehr wichtig. Das muss man berücksichtigen.
Was juristisch zulässig ist, kann ich nicht beurteilen. In dem Artikel wird ein Teil das Urteils aus Münster zitiert, was erlaubt ist. es wird nicht zitiert, was nicht zulässig ist. Das wäre wichtig, zu wissen.
 

Mitleser2

22. Juni 2025 09:55

Die Diskussion dieser zwei (inkompatiblen) Standpunkte ist zwar sehr anregend, und völlig anders als die Stromlinienförmigkeit der Linksgrünwoken. Sie führt aber letztlich nicht weiter. Sie zeigt, dass die Rechte eben nicht weiß, und sich nicht einig ist, wie sie ohne Machtoption agieren soll. Und diese Machtoption wird es - wenn überhaupt, nur bei einem wirtschaftlichen Absturz geben. Der Absturz ist in Berlin schon sichtbar, und da suchen 19% ihr Heil bei der Linkspartei. Oder glaubt jemand an die absolute Mehrheit in Sachsen-Anhalt?

RMH

22. Juni 2025 09:57

@Majestyk, # 21.06.2025 20:22, siehe ich genauso. Die Debatte hat den sol. Pat. als "Nebenwirkung" komplett zerlegt. Dennoch: Der Begriff war vor dem der Remigration stark gesetzt innerhalb der Rechten & auch der AfD (obwohl im Kern der AfD ein Stück weit wesenfremd, aufgepfropft). Weshalb frage ich also nach dem Thema? Weil es zeigt, wie Debatten laufen, es ist wie einen Bauklotz aus einem Jenga- Bauturm ziehen. Unter Umständen fehlt etwas oder etwas stürzt ein. Am Ende läuft es darauf aus, dass Cohn-Bendits ualte Prophezeiung: 
"Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Wanderungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer; sie hat die Tendenz, in eine Vielfalt von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben und ihren Zusammenhalt sowie die Verbindlichkeit ihrer Werte einzubüßen. "
akzeptiert & eben entsprechend "deutsch" gemanagt wird. Krahs Analyse ist zutreffend, seine Lösungsvorschläge weltfremd, Sellners Analyse auch, seine Handlungsvorschläge erscheinen mir mindestens 30 Jahre zu spät bis genauso weltfremd. Wie stellt man sich nun auf?

Reaktion

22. Juni 2025 12:55

(1/2) Die Frage, ob ein bestimmter – nämlich hier Sellners – Standpunkt verfassungskonform ist oder nicht, ist in diesem Zusammenhang an sich schon falsch gestellt und übernimmt nur die Argumentation des Gegners. (Übrigens ist Sellner nach diesen Kriterien mangels Staatsbürgerschaft selbst nicht Deutscher.)
Es kann jedoch nicht alles von vornherein verboten sein, was nicht verfassungskonform erscheint. Denn erstens erlassen die Parlamente in allen möglichen Bereichen immer wieder Gesetze, die sich dann im Rahmen einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (bzw. Verfassungsgerichtshof) als verfassungswidrig herausstellen. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Deswegen werden nicht die Parteien verboten, die diese Gesetze beschlossen haben.
Darüber hinaus gibt es auch eine Verfassungsgesetzgebung, bei der der Gesetzgeber Regelungen beschließt, die (vermutlich) gegen bestehendes Verfassungsrecht verstoßen und daher im Verfassungsrang beschlossen werden.

Reaktion

22. Juni 2025 12:55

(2/2) Außerdem – und vor allem – kann es nicht sein, dass jede politische Bestrebung, die auf Änderungen des geltenden Gesetzes- oder Verfassungsrechtes abzielt, damit als solche automatisch gesetzes- oder verfassungswidrig ist. Wenn dem so wäre, hätte ein „demokratischer Parlamentarismus“, der auf allgemeinen Wahlen beruht, keinerlei Sinn. (Es gibt freilich welche, die ohnehin dieser Auffassung sind.)
Es wird hier immer mit einer FDGO als Fundament unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates argumentiert, die über der Verfassung stehe die nicht abgeändert werden darf. Aber wer bestimmt, was deren Inhalt ist und wer setzt sie durch? Woher kommt sie, wie ist sie legitimiert? Von Gott wohl in diesem Fall nicht. Das ist die entscheidende Frage.
Krah eignet sich eine Argumentation an, die reale Macht in juristische Floskeln hüllt.

Valjean72

22. Juni 2025 14:01

@rider: "ein ethnisch deutsches Volk, das ‘Heil Dir im Siegerkranz' singt gibt es nicht [...]Die deutsche Rechte wird weiterhin komplett wirkungslos bleiben, wenn sie ideologisch aufs 19te Jahrhundert setzt.. Romantisch verblasen"
---
 
Auch die deutschen Väter des Grundgesetzes sangen nicht dergleichen, sie gingen gleichwohl vom Ethnos, dem ethnischen deutschen Volk als deckungsgleich mit dem Staatsvolk aus.
 
Eine rechte, bzw. rechts-konservative deutsche Partei, welche bereit wäre, den ethnischen Volksbegriff aufzugeben, wäre nichts weiter als eine Farce.

Majestyk

22. Juni 2025 15:01

@ rider:
"hier kann man immer noch relativ easy leben DAS ist der gemeinsame Nenner."
Aber nur für Leute, die denken wie Sie, die Linken im Apparat und bestimmte Neubürger. Leute wie ich empfinden nicht so und das ist für mich die entscheidende Trennlinie und ich weiß auf meiner Seite auch Nachkommen europäischer Gastarbeiter in meiner Heimatstadt. Da muß ich gar nicht die klischeehaften Vorurteile über "Heil Dir im Siegerkranz" Sänger näher beleuchten. 
Wie Laurenz richtig bemerkte, Ihre Sichtweise muß sich mancher Einheimische erst einmal leisten können.
Man ist entweder für Deutschland mit deutscher Mehrheitsgesellschaft und deutscher Kulturhoheit oder man versteckt sich hinter Ausreden.

Majestyk

22. Juni 2025 15:10

@ Mitleser2:
Es gibt auch noch die Option eines Impulses von außen. Womöglich gilt für Europäer grenzübergreifend in gar nicht mal so ferner Zukunft "It's either us or them". 

Majestyk

22. Juni 2025 15:38

Das wirkliche Problem mit Remigration ist nicht die Rechtsgrundlage, die man schaffen kann, wenn man will, sondern die Unfähigkeit von rechts zu erklären, wie man Land und Gesellschaft fit für Remigration machen will. In dem Zusammenhang ist auch die mehrfach von RMH gestellte Frage relevant wie es mit dem "sozialen Patriotismus" weitergeht. Immerhin bedarf Remigration einer kompletten Restrukturierung des Arbeitsmarktes.
Es rächt sich auch gerade, daß man seit Jahren politisch herumeiert. Noch vor fünf Jahren war die AfD so ziemlich die einzige Partei, die eine Gefahr durch das iranische Atomwaffenprogramm ernst nahm. Gerade heute meint die AfD sich als Friedenspartei (was auch immer das sein soll) inszenieren zu müssen und außenpolitische Pirouetten zu drehen. Ich weiß, daß ich diesbezüglich eine Außenseiterposition einnehme, aber ich bleibe dabei, ganz Mitteldeutschland beherbergt weniger Menschen als NRW. Gesamtdeutsche Wahlen werden im Westen gewonnen, und zwar nicht dadurch, daß man sich vom Westen verabschiedet, westliche Ballungsräume sich selbst überlassen will und glaubt im mitteldeutschen Raum überwintern zu können. 

anatol broder

22. Juni 2025 18:16

@ majestyk 13:31
ich denke, dass wir beide dasselbe instrument im blick haben. die deutsche neue rechte ist eben nicht geschlossen antikommunistisch.

kikl

22. Juni 2025 18:23

Krahs Unterstellungen gegenüber Sellner wird der Verfassungsschutz allerdings begierig in den nächsten Bericht einfließen lassen, womit er der AFD massiv geschadet hat. Derartige Angriffe vor dem Hintergrund des drohenden Verbotsverfahrens öffentlich zu äußern, halte ich für grob fahrlässig. Krahs Vielvölkerstaat, in der jeden Ethnie nach ihren eigenen Sitten lebt, ist aus meiner Sicht genauso illusionär wie die linke Version von Multikulti. Das funktioniert nicht.
Ein gewisses Maß an Homogenität ist notwendig, was der berühmte Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde schon wusste:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert...."
Eine Gesellschaft, in der eine beständig wachsende muslimische Minderheit in letzter Konsequenz einen theokratischen Staat errichten will, der fehlt diese Homogenität. Die Scharia ist mit dem Grundgesetz inkompatibel.

Jan

22. Juni 2025 20:23

Die Migrationsbefürworter sollten sich in ihrem anti-rechten Furor bewusst machen: Das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland werden nur so lange existieren, wie die ethnischen Deutschen in diesem Land die Mehrheit stellen und an den Schalthebeln der Macht sitzen. Sollten die Verhältnisse kippen, war's das mit der Verfassung, wie wir sie kennen. Bei den unter 30-jährigen sieht es schon bedrohlich aus, nur in den Jahrgängen über 50 überwiegen die Deutschen noch stark, aber diese Leute sind nicht mehr die Zukunft des Landes. Die neuen ethnischen Mehrheiten werden sich Gesetze und politische Systeme nach ihrem Gusto schaffen, die in vielen Dingen mit dem Geist der liberalen Republik nichts mehr zu tun haben werden. 
 
Angesichts der katastrophalen Jahre seit 2010 (Sarrazin) führt nichts mehr an einem Einwanderungsstopp vorbei. Remigration muss man als Konzept begreifen, den viel zu großen Migrantenanteil auf ein integrationsfähiges und gesellschaftverträgliches Maß zu reduzieren. Ansonsten gibt es einen Kulturbruch mit anschließender Staatskrise. Das will keiner erleben.

fw87

23. Juni 2025 10:24

"Die Diskussion geht ausschließlich darüber, wie dieses deutsche Volk am besten geschützt und in die Zukunft geleitet werden kann."
Ist das wirklich so? Krah hat doch gesagt, dass man nur noch im deskriptiven (beschreibenden) Sinn auf ein ethnisches deutsches Volk Bezug nehmen darf, aber nicht normativ. Das heißt für mich, wir dürfen also sagen, dass es einmal historisch gesehen ein ethnisches deutsches Volk gegeben hat und zum Teil heute noch gibt. Wir dürfen dieses ethnische Volk aber nicht in irgendeiner Form zur politischen Zielvorgabe machen (normative Ebene). Das Ziel, das deutsche Volk zu schützen bewegt sich aber definitiv auf einer politisch-normativen Ebene und wäre dadurch - nach Krah - verfassungsfeindlich.
Ich finde aber Krahs Ansatz im Ganzen nicht als überzeugend. Denn bis in die Nullerjahre galt doch bei der Staatsbürgerschaft Blutrecht (ius sanguinis). Dann wäre ja das Staatsbürgerrecht 50 Jahre verfassungsfeindlich gewesen, weil es einen ethnischen Volksbegriff zugrunde legt. Tatsächlich ist es doch so, dass sich das Grundgesetz nicht auf Blut- oder auf Bodenrecht festlegt. Das kann von der Politik frei festgelegt werden. Auch heute noch könnte man durch einen Mehrheitsbeschluss im Bundestag wieder zum ius sanguinis zurückkehren. Insofern fußt doch die ganze von Krah angestoßene Debatte auf einer Problematik, die in Wahrheit gar nicht existiert (meine Einschätzung).

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