Die Regeln für den Menschenpark (1999) verraten Peter Sloterdijks Denken als konservatives Denken in der Tradition von Carl Schmitts »Einhegungs«-Idee. Sloterdijk als alter Achtundsechziger und mainstreamkatholischer Modernist zehrt (frei nach Ernst-Wolfgang Böckenfördes berühmtem Diktum, der liberale Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne) von den Voraussetzungen der Einhegungslehre der katholischen Kirche.
Das Wort »Einhegungslehre« stellt den Zusammenhang zwischen der katholischen Anthropologie als »Humanisierung und Transzendierung der Natur« und den daraus sich ableitenden Lehren zur »Zügelung« der Freiheit und zur Demokratie her. Als Quellen der Einhegungslehre dienen vor allen Dingen die päpstlichen Enzykliken, von diesen vornehmlich die vorkonziliaren, und von diesen wiederum diejenigen Papst Leos XIII. (1810 – 1903), der die allerdeutlichsten Worte fand.
Als »reale und gewaltsame Negation der Selbstbehauptung des Endlichen gegenüber Gott« kann die Einhegung des Menschen im Christentum definiert werden. Geprägt hat diese Definition der 2018 verstorbene katholische Philosoph Robert Spaemann:
Der christliche Kult ist Vergegenwärtigung eines Opfers. Das Opfer ist die reale und gewaltsame Negation der Selbstbehauptung des Endlichen gegenüber Gott. […] Der rituelle Kult ist im Christentum Symbol für das ethische Leben des Christen als ›innerer Kult‹, und die Transsubstantiation ist der innerste Ausgangspunkt der Humanisierung und Transzendierung der Natur. Darauf aber beruht wiederum alle Kultur.
Sie kann nur dann eingedämmt werden, wenn der Mensch sich selbst opfert. Opfer bedeutet hier dreierlei: Christus hat sich als Mensch am Kreuz geopfert. Wer ihm nachfolgen will, muß seine niedere Natur opfern, sich also selbst zu überwinden trachten. Das Meßopfer bringt diese beiden Bedeutungen zusammen. Das christliche Selbstopfer ist die von Spaemann so genannte »Negation der Selbstbehauptung«. Vom Menschen geht nämlich seit dem »Non serviam!« Luzifers stets Selbstbehauptungsgefahr aus: »Ihr werdet sein wie Gott«, versprach er den Paradieseltern (1 Mos 3,5). Seitdem ist das, was die Heilige Schrift die Erbsünde nennt – die Neigung des Menschen zum Bösen seit dem Sündenfall –, in der Welt und schreit nach ihrer Überwindung.
Papst Leo XIII. stellt über die menschliche Natur, gemäß uralter Lehre (noch die antike Philosophie wußte aus der Uroffenbarung davon), die menschliche Vernunft:
Da außerdem die menschliche Natur durch die Makel der Erbsünde befleckt ist und infolgedessen mehr zum Bösen als zur Tugend neigt, so ist es ein unabweisbares Erfordernis der Sittlichkeit, daß man die stürmischen Triebe des Herzens und seine Begierden unter die Herrschaft der Vernunft bringe. In diesem Kampfe aber ist gar oft Verachtung des Irdischen erforderlich, und muß man die schwersten Mühen und Beschwerden ertragen, damit die Vernunft siegreich die ihr zukommende Oberherrschaft behaupte. (Humanum genus, 60)
Das ist Anthropologie: die immergleiche Natur des Menschen und der immergleich-notwendige Umgang damit. Trifft Anthropologie jedoch auf sich beschleunigende Geschichte, kommen Störfaktoren ins Spiel, die das Ausmaß der Einhegungsbedürftigkeit erheblich steigern. Der französische Medientheoretiker und Philosoph Paul Virilio (1932 – 2018) nannte die Erforschung des (historischen, politischen und medialen) Einflusses der zunehmenden Geschwindigkeit auf die menschliche Wahrnehmung »Dromologie« (nach griech. dromos = Lauf; die Logik des Laufs bzw. der Geschwindigkeit).
Einen solchen Störfaktor beschleunigter Geschichte hat der österreichische Theologe und Rechtstheoretiker Johannes Messner in der frühen Moderne lokalisiert:
Ein weiterer neuer Faktor trat im Rechtsdenken auf. […] Dieser Faktor ist das Interesse. Die längste Zeit war von Recht gesprochen worden als ›statisch‹ verstandenem Regelungssystem. Immerhin wurde eine objektive, vom Willen des Menschen unabhängige Grundlage des geltenden Rechts anerkannt, sonst wäre die Ausrufung naturhafter Menschenrechte sinnlos gewesen. Rasch überschlug sich aber das Interesse. Der Mensch wollte sich selbst Gesetz sein. Man ›beschloß‹, daß alles Recht vom Volk ausgeht. Zugleich wurde das Recht auf Revolution zum Grundrecht erhoben.
In seiner Enzyklika Quadragesimo anno (1931) stellte Papst Pius XI. ein ähnliches »Überschlagen« zum Zeitpunkt der Industrialisierung fest, als gleichzeitig die »Lehren des Rationalismus in den meisten Köpfen schon Einlaß gefunden hatten«. Tritt der Zeitfaktor Beschleunigung ein, entsteht blitzschnell eine
vom wahren Sittengesetze losgelöste Wirtschaftslehre. Das hatte zur Folge, daß den menschlichen Leidenschaften völlig die Zügel gelockert wurden. (Quadragesimo anno, 708)
Interessanterweise hatte Leo XIII. diesen dromologischen Topos 1832 in Mirari vos bereits mit dem platonischen Gedanken der Vernunft als Wagenlenker kombiniert:
Denn wenn der Zügel zerbrochen ist, mit dem die Menschen auf den Pfaden der Wahrheit gehalten werden, dann stürzt ihre ohnehin zum Bösen geneigte Natur rasend schnell in den Abgrund. (Mirari vos, 16)
Die Zügellosigkeit als Metapher dient ihm dann auch dazu, eines der Hauptargumente der katholischen Ethik einzuführen: das Argument der »schiefen Bahn«, auch bekannt als »Wehret den Anfängen!« (principiis obsta). Dieses Argument geht von der Notwendigkeit aus, die Natur des Menschen frühzeitig einzuhegen, führt also seinerseits einen Zeitfaktor ein. Denn je eher ein möglicherweise einreißendes Übel erkannt wird, desto eher kann man seine autoexpansive Tendenz stoppen:
Um so viel schlimmer erscheinen die Übel, wenn man bedenkt, daß in Zukunft keine Zügel stark genug sein werden, um die einmal gewährte Erlaubnis innerhalb bestimmter oder vorgesehener Grenzen zu halten. (Leo XIII.: Arcanum divinas sapientiae, 10. Februar 1880)
Das Schiefe-Bahn-Argument zieht sich in der Folge auch durch alle diejenigen Enzykliken, die sich Fragen der angewandten Ethik widmen. So zitiert etwa Pius XI. in der Enzyklika Casti connubii über die Ehescheidung just diesen Satz seines Amtsvorgängers.
Dem modernen Menschen als Selbstbeschleuniger muß offensichtlich ständig ein zeitverzögernder Dämpfer verpaßt werden. Sloterdijk bemerkt in seinen Tagebüchern an einer Stelle launig, man müsse, wenn man auf der schiefen Ebene unterwegs sei, »mit der Schräge arbeiten«. In seinen Regeln für den Menschenpark entspräche dieses »Arbeiten mit der Schräge«, also der Umgang mit dem bereits rutschenden Menschen, Nietzsches »geschickter Verbindung von Ethik und Genetik«, mit deren Hilfe die Menschen es fertiggebracht hätten, sich selber kleinzuzüchten.
In schwerer Täuschung sind demgegenüber jene befangen, die die Menschen unter Beiseitesetzung oder Vernachlässigung der übernatürlichen Mittel durch die Anwendung und Auswertung der Naturwissenschaften (der Biologie, der Vererbungslehre und anderer ähnlicher) zur Zügelung der sinnlichen Triebe bringen zu können glauben. (Pius XI.: Casti connubii, 388)
Den Menschen wirklich zu zähmen geht niemals natürlich, sondern immer nur übernatürlich. Dann ist es auch kein »Kleinzüchten«, sondern die oben bereits zitierte »gewaltsame und reale Negation der Selbstbehauptung des Endlichen« (Spaemann) – eine wesentlich schwierigere, ja überhaupt die schwierigste Aufgabe der Welt. Einen Teil dieser Aufgabe sieht die Kirche im Wappnen und der Festigung der Jugend
gegen die Verführungen und Täuschungen der Welt, die nach der Mahnung eines Gotteswortes nur ›Begierlichkeit des Fleisches, Begierlichkeit der Augen und Hoffart des Lebens‹ (1 Joh 2,16) ist. Die Jugendlichen müssen also, wie Tertullian von den ersten Christen sagte, sein, was die echten Christen aller Zeiten sein sollen: ›Mitbesitzer der Welt, nicht des Irrtums‹. (Pius XI.: Divini illius Magistri, 467)
Das ist einerseits klassischer Humanismus, es fällt auch das Wort »Überwachung« der Lektüre und der weltlichen Einflüsse auf die Jugend, andererseits besteht die Erziehung darin, die Heranwachsenden zu Weltbewohnern und nicht zu Weltflüchtern zu erziehen. Einhegung wird hier zum »inneren Kult«, den der Mensch als Kulturwesen zu erlernen habe.
Was aber passiert, wenn der notwendigen Selbstkultivierung des Menschen in der Moderne bewußt entgegengearbeitet wird?
Die Naturalisten und Freimaurer aber, die jeglichen Offenbarungsglauben verwerfen, leugnen den Sündenfall unseres Stammvaters und huldigen daher der Ansicht, daß der freie Wille gar nicht geschwächt und irgendwie zum Bösen geneigt sei. (Leo XIII.: Humanum genus, 60)
Die Enzykliken des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lassen sich als ein einziges großes Dokument der Verteidigung der (als überzeitlich und ewigmenschlich verstandenen) Anthropologie gegen ihre Historisierung lesen. Der Mensch wird gewissermaßen in der Moderne entmenschlicht, insofern er als Macher der eigenen Geschichte und nicht als Geschöpf Gottes verstanden wird.
Gegen den modernen Freiheitsbegriff einer »Freiheit des Verderbens« (hl. Augustinus), der seit der »Französischen Revolution« eingerissen ist, verteidigen die päpstlichen Rundschreiben die anthropologische Freiheit. Ausgangspunkt ist der Gedanke Thomas von Aquins, daß die Freiheit zu sündigen keine Freiheit ist, sondern eine Knechtschaft. Unterschieden wird zwischen der negativen »Freiheit von« (äußeren historischen Zwängen) und der positiven »Freiheit zu« (der Verwirklichung der menschlichen Bestimmung).
Wieder ist es Leo XIII., der dem Menschen per definitionem seine Freiheit zurückgibt, die ihm die »Französische Revolution« geraubt hat:
Wir meinen die Freiheit der Kinder Gottes, vermöge derer wir weder dem Satan noch den Leidenschaften, welche die schlimmsten Tyrannen sind, dienen. Die Brüderlichkeit, welche ihre Wurzel in Gott, dem gemeinsamen Schöpfer und Vater aller hat; die Gleichheit, welche auf Gerechtigkeit und Liebe gegründet ist, nicht alle Unterschiede der Menschen untereinander aufheben will. (Leo XIII.: Humanum genus, 76)
Papst Gregor XVI. hatte in Mirari vos ganz thomistisch davon gesprochen, daß der negative Freiheitsbegriff in Wirklichkeit Knechtschaft bringe – auch hier erkennt man wieder das Ankämpfen gegen die Verzeitlichung: Es werde in Zukunft so kommen, wenn man nicht rechtzeitig diese bewußte Zersetzungsarbeit an den anthropologischen Grundbestimmungen aufhalten könne. Der Zeitstrahl weist indes steil abwärts, wie (nur beispielsweise) wiederum der Ehe-Enzyklika Pius’ XI. zu entnehmen ist:
Diese falsche Freiheit wird sich zum eigenen Verderben der Frau auswirken; denn wenn sie einmal von der Höhe und dem Thron herabsteigt, auf den sie innerhalb der Familie durch das Evangelium erhoben wurde, wird sie bald (vielleicht weniger dem äußeren Schein nach, wohl aber in Wirklichkeit) in die frühere Sklavenstellung zurückgedrängt und wie im Heidentum zu einem bloßen Werkzeug des Mannes werden. (Casti connubii, 368)
Daß Freiheit am Ende zur eigentlichen Versklavung wird, wenn die Einhegungsbedürftigkeit des Menschen ignoriert und ihm pro futura versprochen wird, er werde frei sein wie Gott, bezeugen alle vorkonziliaren päpstlichen Rundschreiben.
Am Demokratieverständnis der älteren und neueren Enzykliken läßt sich aufzeigen, bis wann die Päpste sich als Aufhalter, als Katechonten der stürzenden Zeit verstanden haben. Nicht jede Demokratie ist liberal.
Es gibt die demokratische Ideologie, und es gibt die demokratische Regierungsform: wenn die Kirche die Ideologie verurteilt, so verurteilt sie nicht die Regierungsform, das heißt die Teilnahme des Volkes an der Macht. (Marcel Lefebvre: Sie haben Ihn entthront, S. 53)
In meinem Artikel »Eingedenk der Zuschauerdemokratie« auf »Sezession im Netz« hatte ich 2019 die Unterscheidung zwischen »Formaldemokratie« und »Programmdemokratie« in einem verwandten Sinne gemeint: Die gegenwärtige Programmdemokratie fährt ein liberales Programm, dessen ideologischer Zwang darin besteht, ihren Untertanen weiszumachen, nur sie allein wäre die demokratische Regierungsform.
Pius XII. steht am Umschlagspunkt: Der Zweite Weltkrieg hat eine »Neigung zur Demokratie unter den Völkern« hervorgebracht, und nun muß geprüft werden, ob die Völker noch genug Substanz haben zur Machtteilnahme. Pius XII. stellt fest, daß die Herrschaft der Masse diese Prüfung nicht besteht – ein Staat, der sich auf sie verläßt, »erschüttert die Grundlagen seiner eigenen Autorität« (Rundfunkansprache Benignitas, Weihnachten 1944, 1063). Johannes XXIII. geht knapp 20 Jahre später davon aus, das
Gemeinwohl bestehe vor allem in der Wahrung der Rechte und Pflichten der menschlichen Person, [daher] muß die Aufgabe der Staatslenker vor allem darin bestehen, daß einerseits die Rechte anerkannt, geachtet, untereinander in Einklang gebracht, verteidigt und gefördert werden, und andererseits jeder seine Pflichten leichter erfüllen kann (Johannes XXIII.: Pacem in terris, 11. April 1963)
und erkennt in derselben Enzyklika die UNO-Menschenrechtserklärung an. Johannes Paul II. ist dann weitere 30 Jahre später der Auffassung, der
Wert der Demokratie steht und fällt mit den Werten, die sie verkörpert und fördert: grundlegend und unumgänglich sind sicherlich die Würde jeder menschlichen Person, die Achtung ihrer unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte sowie die Übernahme des ›Gemeinwohls‹ als Ziel und regelndes Kriterium für das politische Leben. (Veritatis splendor, 6. August 1993)
»Menschenrechte« und »Werte« sind keine Einhegungsbegriffe. Wenngleich Johannes Paul II. die »Werte« schüchtern noch an das alte Naturrecht zurückbinden will, vertritt er bereits das Vollbild der demokratischen Ideologie. Ein Papst, der sich dem Zeitgeist unterwirft, kann keine Autorität beanspruchen, weil er die eigenen Substanzbegriffe dadurch temporalisiert. Mit voller anthropologischer Autorität könnte er sagen: »Ich bin der gute Hirt. Ich kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich.« (Joh 10,14)
Leo XIII. hatte eine solche anthropologische Autorität, er kannte die Seinen und ihre »Interessen«, und er kannte die Lehren. Die Lehren sind hart, und wir blinzelnden Zeitgenossen kennen sie nicht mehr:
Diesen päpstlichen Bestimmungen muß man unbedingt folgende Lehren entnehmen: die öffentliche Gewalt stammt von Gott, nicht von der Menge; die Freiheit zu Aufruhr widerspricht der Vernunft; die Pflichten des Glaubens zu mißachten, oder sich gegen alle Religionsformen gleichmäßig zu verhalten, ist ein Unrecht von seiten der einzelnen wie von seiten des Staates; die unumschränkte Denk- und Pressefreiheit liegt nicht in den Rechten der Bürger und gehört nicht zu den Dingen, die man mit gleichem Recht begünstigen oder fördern darf. (Immortale Dei, 887)