Dem ist wenig entgegenzusetzen, aber einiges hinzuzufügen. Denn die Sackgasse, in der die Generation Deutschland steht, hat eine Vorgeschichte, die bei Gutsing allenfalls am Rande vorkommt und ohne die weder ihre Gegenwart noch ihr Personal zu verstehen ist: die Auflösung der Jungen Alternative. Wer wissen will, warum die neue Parteijugend ist, was und wie sie ist, muß betrachten, was mit der alten geschah, warum es geschah und von wessen Hand.
Rund vierhundert (oder sechshundert? Es ist unerheblich!) junge Leute zogen an jenem 1. August mit Deutschlandfahnen durch Schwerin. Die Bilder der Kundgebung verweisen auf eine Tradition. An der Spitze wurde ein Banner mitgeführt, das die Wiedererkennung zur Gewissheit macht: „Jugend geht voran“. Die Losung zitiert, kaum verschoben, jene Wendung von der „Jugend, die vorangeht“, die in der Jungen Alternative kursierte und die vor anderthalb Jahren manchem in der Partei noch als Beleg dafür galt, dass mit dieser Jugend etwas nicht stimme.
Der Wortlaut ist verändert, die Sache ist dieselbe – heute freilich unter parteioffizieller Ägide und ohne dass sich jemand daran störte.
Vergleicht man die beiden Organisationen, ergibt sich ein bemerkenswerter Befund. Hier die Junge Alternative, der ihre Bewegungsästhetik, ihre Straßenpolitik und ihre Nähe zum Vorfeld, namentlich zur Identitären Bewegung, so lange vorgehalten wurden, bis sie Geschichte war; dort die Generation Deutschland, die mit denselben Losungen durch Schwerin zieht, begleitet von einer Medienarbeit, die zu wesentlichen Teilen bei Akteuren aus eben jenem Umfeld liegt.
Wo sind die Unterschiede? Es gibt sie kaum – bis auf einen. Warum also mußte die Junge Alternative aufgelöst werden? Und wer trägt dafür die Verantwortung?
Man sollte den Vorgang genau benennen, denn die Beteiligten haben einige Mühe darauf verwendet, ihn zu verschleiern. In Riesa, am 12. Januar 2025, beschloß der AfD-Bundesparteitag zwar knapp, gleichwohl mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine Satzungsänderung, die die Junge Alternative als offizielle Jugendorganisation der AfD ablöste und durch eine neue, eng an die Partei gebundene, noch zu gründende und zu benennende Organisation ersetzte. Die Änderung sollte zum 1. April in Kraft treten. Die Junge Alternative, in die Enge getrieben, beschloß sodann auf ihrem Bundeskongreß am 1. Februar 2025 im thüringischen Apolda ihre eigene Auflösung, wirksam zum 31. März 2025 – ein Beschluß, den man schwerlich freiwillig nennen kann, wenn der Parteitag der Mutterpartei drei Wochen zuvor bereits die Nachfolge beschlossen hatte.
Die offizielle Begründung lautete Verbotsschutz, und sie hatte durchaus einen wahren Kern. Die Junge Alternative war ein Verein, den das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextrem führte, und als Verein unterlag sie dem Vereinsgesetz, dessen Verbotshürden bekanntlich niedriger liegen als die des Parteienprivilegs aus Art. 21 GG. Eine parteieigene Jugend, so das Kalkül, ließe sich nicht wie ein schlichter Verein aus dem Verkehr ziehen.
Der scheidende Vorsitzende der Jungen Alternative, Hannes Gnauck, trug dieses Argument selbst vor, und in der Einbringungsrede zum Antrag des Bundesvorstands wurde eine Stellungnahme der Jungen Alternative Baden-Württemberg verlesen, die den Gedanken auf die Spitze trieb: Ein Verbot einer Partei bei über 20 Prozent sei unrealistisch, ein Angriff aber dort, wo man am schwächsten sei, nämlich beim nicht eingetragenen Verein der Jungen Alternative, sehr wohl.
Nun ist gegen diese Begründung nicht nur einzuwenden, daß sie sich erst noch hätte als tauglich erweisen müssen – sie war rechtlich von Anfang an mindestens zweifelhaft. Zwar ist richtig, daß die Junge Alternative als nicht eingetragener Verein grundsätzlich jederzeit der abstrakten Gefahr eines Vereinsverbots nach Art. 9 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Vereinsgesetz unterlag. Doch die Rechtsform ist nicht dasselbe wie die Rechtsnatur, und es gab gute Gründe für die Annahme, dass die Junge Alternative trotz ihrer Vereinsform de facto die Qualität einer Parteigliederung besaß, jedenfalls die einer qualifizierten Hilfsorganisation der Mutterpartei.
Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, publizierte bereits im Februar 2024 im der AfD sicher nicht nahestehenden „Verfassungsblog” unter dem treffenden Titel „Das kleine Parteiverbot“ und argumentierte dort, Parteijugendorganisationen seien qualifizierte Hilfsorganisationen ihrer Mutterpartei, die – unabhängig von ihrer konkreten rechtlichen Organisationsform – am Parteienprivileg des Art. 21 GG teilhaben und deshalb gerade nicht durch ein einfaches Vereinsverbot der Exekutive, sondern allenfalls im Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus dem Verkehr gezogen werden könnten.
Kathrin Groh steht mit dieser Auffassung keineswegs allein – sie bewegt sich auf einer Linie, die bereits Martin Morlok vertrat (Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 21 Rn. 42 ff.) und der sich Rudolf Streinz anschloss (v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 21 Rn. 71).
Katharina Leusch ordnete die Parteijugendorganisationen bereits im Mai 2023 aus Anlaß der Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls im „Verfassungsblog“ als qualifizierte Hilfsorganisationen ein, für die die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des Art. 21 GG einschließlich des Parteienprivilegs gelten. Und selbst das Verwaltungsgericht Köln hielt in seinem Urteil zur Beobachtung der Jungen Alternative vom 8. März 2022 beiläufig fest, die Jugendorganisation nehme an der Bestands- und Schutzgarantie teil, die das Grundgesetz den Parteien gewährt.
Die durchaus vorhandene Gegenauffassung beruft sich dagegen auf Karlsruher Formeln aus den 1950er Jahren – nur hat das Bundesverfassungsgericht über den Fall einer Parteijugend in Vereinsform nie entschieden, und das jüngere Kölner Urteil deutet an, wohin ein Gericht neigen kann, wenn es entscheiden muß.
Auch die bis zum Beschluß des Bundesparteitags in Riesa Anfang 2025 gültige Fassung der AfD-Bundessatzung, die die Junge Alternative ausdrücklich zur offiziellen Jugendorganisation erklärte und in die Willensbildung der Partei einband, war ein gewichtiges Indiz für die Richtigkeit dieser Kölner Einordnung.
Hinzu kommt eine Beobachtung aus der Praxis: Nancy Faeser, die im Sommer 2024 nicht zögerte, die Compact-Magazin GmbH im Wege des Vereinsverbots auszuschalten, hätte ein solches Verbot gewiß auch gegen die Junge Alternative längst ausgesprochen, wenn es auch nur im Ansatz eine Aussicht auf Erfolg besessen hätte. Dass sie es unterließ, spricht Bände. Die Befürworter der Auflösung lasen das Compact-Verbot seinerzeit freilich als Blaupause für das, was der Jungen Alternative drohe – bei Licht besehen taugte der Fall aber von Anfang an als Beleg für das Gegenteil.
Denn wie ein solches Verbot ausgeht, wenn der Staat es tatsächlich wagt, hat man an Compact besichtigen können. Das im Juli 2024 verhängte Verbot scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Verfügung mit Urteil vom 24. Juni 2025 aufhob. Und dies, obwohl die Frage nach dem Schutzbereich des Art. 21 GG sich dabei gar nicht erst stellte. Denn die Compact-Magazin GmbH konnte kein Parteienprivileg für sich in Anspruch nehmen. Sie stand bestenfalls unter dem Schutz, der jedem Presseorgan zukommt. Und schon daran scheiterte die Verbotsverfügung.
Wie ein Vereinsverbot der Jungen Alternative ausgegangen wäre, bei dem also obendrein das Parteienprivileg im Raum gestanden hätte, läßt sich danach unschwer ausmalen: mit einem noch eindeutigeren Scheitern. Compact jedenfalls ging, nach allem was man hört und liest, eher gestärkt als geschwächt aus dem Verfahren hervor, und der Staat entstellte sich in seiner Repression gegen eine zweifelsohne dem AfD-Umfeld zuzurechnende Publikation ein weiteres Mal zur Kenntlichkeit.
Dieselben Folgen hätte auch ein Verbotsversuch gegen die Junge Alternative gehabt. Gerade im Lichte des Compact-Verfahrens kann daher schwerlich behauptet werden, ein Verbot der Jungen Alternative sei eine derart zwingende, unmittelbar bevorstehende Gefahr gewesen, dass ihr nur durch die vorsorgliche Selbstzerschlagung zu begegnen war.
Soweit die Fassade also, die der Prüfung nur halb standhält. Und es waren ausgerechnet die Delegierten, die in Riesa einen Gegenantrag zur Auflösung der JA einbrachten, die die verbliebene Bruchstelle benannten. Bemerkenswert hier: Antragsteller waren unter anderem die Mehrheit des Bundeskonvents und des Bundesvorstands der Jungen Alternative selbst, die sich damit im Widerspruch zu ihrem Vorsitzenden Hannes Gnauck und – wie er selbst betonte – „sämtlichen Vorsitzenden der Jungen Alternative der letzten zehn Jahre“ setzten. Der markenrechtlich geschützte Altverein müsse sich liquidieren, seine Mittel und Strukturen abwickeln, und die Mitglieder stünden in der Zwischenzeit schutzlos da.
Der Verbotsschutz, für den man antrat, verschlechtere also die Rechtslage der Betroffenen, statt sie zu verbessern. Der Antrag sei, so der stellvertretende Vorsitzende der Jungen Alternative Kachelmann, keine Reform, sondern eine Abgliederung und letztlich eine Vernichtung der Jungen Alternative. Seine Mitstreiter und er unterlagen.
Unter der Verbotsschutz-Erzählung liegt ohnehin ein zweiter Grund, der in den offiziellen Reden nur verklausuliert auftauchte, in der parteiinternen Debatte aber offen zutage lag: Es ging um Zugriff. Die Junge Alternative agierte als autonomer Verein, der AfD-Bundesvorstand hatte kaum disziplinarische Handhabe über ihre Kader.
Hätte man diese Jugend im Ernst reformieren, hätte man sie einnorden wollen, wäre das nur in mühsamer Kleinstarbeit zu haben gewesen: Missliebige Personen hätten einzeln ausgeschlossen werden müssen, teils aus der Partei, teils – über die Gremien des Vereins – auch aus der Jungen Alternative selbst. In einzelnen Verbänden hätte man über Jahre Mehrheiten verschieben, Delegierte gewinnen, Kongresse umstimmen müssen.
Diesen Weg wollte man nicht gehen, denn er ist lang und mühsam, sein Ausgang ist ungewiss, und er hätte die offene Auseinandersetzung in der Sache verlangt. Also wählte man den kurzen: Auflösung und Neugründung, mit genehmen Personen an der Spitze.
Durch die Reform, so berichteten es damals zahlreiche Medien, verfolgte die Partei das Ziel, mehr Kontrolle über den Nachwuchs zu gewinnen: Künftig sollte nur mitmachen dürfen, wer Parteimitglied war, was der Führung erlaubte, unbequeme Köpfe auszusieben. Ein Redner des Bundesvorstands – dessen damaliger „Jugendbeauftragter – sprach es in der Einbringung unverhüllt aus: Eine professionelle Partei brauche Sicherheit, daß Personen, die sich innerhalb der Jugendorganisation bewegen, kein Schindluder mit ihr treiben, und deshalb müsse die neue Organisation unter die Kontrolle und Schiedsgerichtsbarkeit der Partei gestellt werden.
Wie sehr es dabei um die Richtung ging, die die Junge Alternative aus eigenem Antrieb eingeschlagen hatte, erschließt sich erst aus ihrer Entwicklung. In ihren Gründungsjahren wurde die Organisation von den Anzugträgern des Betriebs dominiert – von jungen Leuten, die selbst Mandate errangen, für Abgeordnete und Fraktionen arbeiteten und der Jugend das Image einer Vorschule des Berufspolitikertums verliehen: ehrgeizig, angepasst, ein wenig spießig.
Irgendwann entschied man sich, einen anderen Weg zu gehen – eine andere Ansprache, andere Inhalte, eine andere Ästhetik, ein anderes Auftreten, gerichtet an junge Menschen von idealistischem, aktivistischem Schlag, mit dem Ziel, in der Jugend eine kulturelle Hegemonie aus eigener Stärke zu erringen und eben nicht bloß das Instrument der Partei zur Heranbildung der künftigen Funktionärskaste zu sein.
Genau diese Wendung wurde der Partei zum Dorn im Auge, und genau ihretwegen entschied man sich am Ende für Auflösung und Neugründung. Dass die Nachfolgerin nun mit Bildern wie denen aus Schwerin in dieselbe Kerbe schlägt, die zur Auflösung der Jungen Alternative geführt hatte, vollendet die Pointe.
Von Mäßigung war bei alledem übrigens intern nie die Rede, und es dürfte in der AfD auch kaum jemanden geben, der dergleichen ernsthaft angenommen hat. Diese Deutung stammt aus Teilen der Presse, die es sich einfach machten: Die Partei fürchte ein Verbot ihrer zu radikal gewordenen Jugend, löse sie deshalb auf und gebe sich damit nach außen geläutert. Diverse Parteifunktionäre, darunter immerhin die Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidatin Alice Weidel, haben dieser Lesart wiederholt den Boden entzogen. Auf die Notwendigkeit einer Mäßigung angesprochen, erklärte sie stets, keine Veranlassung dafür zu sehen.
Wer also glaubt, die AfD habe sich in Riesa von den Inhalten der Jungen Alternative getrennt, verkennt den Vorgang von Grund auf. Getrennt hat sich die AfD nie von den Inhalten. Getrennt hat sie sich von der Eigenständigkeit, die ihr diese Inhalte entzog. Was als Distanzierung wahrgenommen werden konnte, war der Sache nach ein Akt der Aneignung.
Die Junge Alternative wurde nicht zerschlagen, weil sie zu radikal war. Zerschlagen wurde sie, weil sie eigenständig radikal war, weil sie eine bewegungsförmige, straßenpolitische, aktivistische Signatur besaß (oder zumindest zu besitzen suchte), die der Partei entglitt. Man wollte diese Bewegung nicht abschaffen, man wollte sie kontrollieren. Und weil eine ganze Entwicklung anders nicht mehr einzufangen war, zerschlug man die Organisation, die sie trug, und gründete sie unter eigenem Dach neu.
Es gehört zu den aufschlussreicheren Zügen dieses Vorgangs, dass ausnahmslos alle, die an der Zerschlagung führend mitwirkten, dafür letztlich belohnt wurden. Hannes Gnauck, der letzte Vorsitzende der Jungen Alternative, der damals als Beisitzer im Bundesvorstand für die Änderung stimmte und die Verbotsschutz-Begründung gegen die eigenen Mitglieder vortrug, amtiert heute als Schatzmeister im Bundesvorstand der AfD.
Dennis Hohloch, der den Antrag in Riesa gemeinsam mit Gnauck einbrachte, war damals bereits Schriftführer und Jugendbeauftragter des Bundesvorstands; das Schriftführeramt bekleidet er bis heute.
Hinter den beiden Antragstellern versammelte sich auf der Bühne von Riesa die Riege der früheren Bundesvorsitzenden, und auch deren Wege weisen seither nach oben: Markus Frohnmaier, der den Antrag gewohnt lautstark unterstützte, ist heute außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion und führte die AfD als Ministerpräsidentschaftskandidat in die baden-württembergische Landtagswahl.
Sven Tritschler stieg in Erfurt zum stellvertretenden Parteivorsitzenden auf. Damian Lohr wurde wenige Monate später auf Platz zwei der rheinland-pfälzischen Landesliste zur Landtagswahl gewählt und später Generalsekretär seines Landesverbands. Und Jean-Pascal Hohm schließlich, der Vorsitzende der neuen Generation Deutschland – jener Mann, unter dessen Führung in Schwerin das Banner getragen wurde, zog im Juli 2026 auf dem Erfurter Parteitag als Beisitzer in eben diesen Bundesvorstand ein.
Man kann diese Karrierewege als Reihe lesen, und die Reihe ergibt ein Muster: Wer die eigene Jugend an die Partei auslieferte, wurde von der Partei mit Ämtern versehen, die ihn über diese Jugend setzen.
Junge Menschen, die für diese Partei durchs Feuer gegangen sind, als sie selbst noch gar nicht Mitglied waren, wurden von ihren eigenen Vorsitzenden abgewickelt, damit diese Vorsitzenden aufsteigen konnten. Einen anderen Namen als Loyalitätsbruch hat dergleichen nicht. In Riesa dankte Dennis Hohloch jenen jungen Leuten, die jahrelang selbstlos und ohne jedwede Karriereaussicht ihr Gesicht ins mediale Feuer gehalten hätten – ein Dank, der aufrichtig gemeint war und im selben Atemzug entlarvend, denn Karriereaussichten hatten am Ende vor allem die, die den Dank aussprachen.
Die eigentliche Verlogenheit des Vorgangs aber erweist sich erst an der Nachfolge, und deshalb ist Schwerin mehr als eine Episode. Wäre die Zerschlagung gewesen, als was sie sich ausgab, ein Schritt zur institutionellen Zähmung einer aus dem Ruder laufenden Jugend, dann müsste die Generation Deutschland heute anders auftreten als die Junge Alternative. Sie tut es aber nicht. Sie setzt deren Kurs fort und überbietet ihn phasenweise – dieselbe Bewegungsästhetik, dieselben Losungen auf Kundgebungen, dasselbe (straßen)politische Selbstverständnis, das eine Veranstaltung wie Schwerin überhaupt ermöglicht.
Auch die Vorfeld-Nähe, die der Jungen Alternative als Hauptsünde angelastet wurde, hat den Trägerwechsel unbeschadet überstanden. Zur Erinnerung: In der Partei kursierte hartnäckig die Warnung, die Junge Alternative wolle zu einer Kopie der Identitären Bewegung werden, und als auf einem ihrer Bundeskongresse Verlage, Zeitschriften und Vorfeldorganisationen ihre Stände aufbauen und ihre Erzeugnisse anbieten durften, lautete der Vorwurf, hier werde eine rechte Messe veranstaltet und keine Parteijugend geführt.
Bei der Gründung der Generation Deutschland in Gießen im November 2025 hielten teils dieselben Verlage und Organisationen ihre Stände ab, desgleichen auf dem Erfurter AfD-Bundesparteitag Anfang 2026.
In Schwerin lag die mediale Begleitung des Tages der Deutschen Jugend zu wesentlichen Teilen bei Akteuren, die eindeutig der Identitären Bewegung zuzurechnen sind, und ein erheblicher Teil der Teilnehmer der Kundgebung ist zugleich in Burschenschaften und weiteren Zusammenhängen rechts der Mitte aktiv.
Ich betone einmal mehr: Nichts davon ist zu beanstanden. Zu beanstanden ist lediglich, dass ebendies der einen Organisation als Grund ihrer Abwicklung ausgelegt wurde und der anderen als Selbstverständlichkeit durchgeht.
Was der Jungen Alternative als unkontrollierbarer Aktivismus vorgehalten wurde, prangt heute auf dem Transparent der parteioffiziellen Nachfolge, und dieselben Personen, die es der Vorgängerin zum Vorwurf machten, sehen bei der Nachfolgerin wohlwollend darüber hinweg. Verboten war eben nie die Parole, und verboten war auch nie die Nähe zum Vorfeld. Verboten war, dass jemand anderes als die Partei darüber verfügte. Damit ist zugleich der eine Unterschied benannt, der bleibt: die Kontrolle – eine Jugend unter Aufsicht, geführt von einem Vorsitzenden, dessen Aufstieg in den Bundesvorstand an das Wohlwollen der Parteispitze gebunden ist. Nun führt die Partei die Parolen selbst, und alles ist gut.
Daß ich mit einer kritischen Bewertung dieser Entwicklung nicht allein stehe, zeigt sich auch am Podium, auf dem ich erst kürzlich in Schnellroda neben Dr. Hans-Christoph Berndt sitzen durfte, dem Fraktionsvorsitzenden der AfD im Brandenburger Landtag. Berndt sprach dort eine Diagnose aus, der ich mich ausdrücklich anschließe: Er beschrieb die AfD als Partei, die – wie eben jede andere – den ehernen Gesetzen der Oligarchisierung folge, und warnte, sie drohe vor der Zeit zu altern und zur Altpartei zu werden. Der wenige Tage zuvor abgehaltene Bundesparteitag in Erfurt, auf dem alles betont glatt und reibungslos durchlief, sei zwar Ausdruck des Erwachsenseins gewesen, doch eben darin liege die Gefahr: Wer so erwachsen sei, müsse aufpassen, nicht schnell alt auszusehen.
Dagegen setzte Berndt das Vorfeld, das er nicht Vorfeld nennen wollte, sondern Vorhut, Avantgarde, mit der Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Partei nicht verflache, nicht vor der Zeit altere, sondern in Bewegung bleibe – und er benannte die Adressaten dieser Einflussnahme, unter ihnen ausdrücklich die Generation Deutschland.
Man muß diesen Gedanken nur zu Ende führen, um die ganze Ironie zu ermessen. Eben jene bewegungsförmige Vitalität, die Berndt vom Vorfeld in die Partei zurückgetragen sehen will, hatte die Partei anderthalb Jahre zuvor in ihrer eigenen Jugend zerschlagen. Die Bewegung, die von außen herbeigewünscht wird, wurde von innen liquidiert.
Berndts Wort, die AfD müsse radikal sein, und zwar im Wortsinn, an die Wurzel gehend, steht damit in einem Spannungsverhältnis zur Praxis der eigenen Führung, denn radikal, an die Wurzel gehend, straßenpolitisch, bewegungsorientiert – das war die Junge Alternative. Man hat sie ihretwegen abgewickelt, nicht etwa trotz dieser Eigenschaften, und ruft nun, da die Kontrolle gesichert ist, nach eben der Radikalität zurück, die man ausgetrieben zu haben glaubte. Die Vorhut soll die Partei in Bewegung halten, doch die Bewegung soll der Partei gehören. Das ist kein Widerspruch, den Berndt zu verantworten hätte. Es ist der Widerspruch der Partei, den seine Rede unfreiwillig ausleuchtet.
Womit man wieder bei Gutsing wäre, dessen Befund von der fehlenden Identität sich von hier aus genauer fassen läßt. Der Vorhutgedanke, den die Generation Deutschland im Auftreten so entschlossen pflegt, müsste, soll er mehr sein als Habitus, ein programmatischer sein. Eine Vorhut, die diesen Namen verdient, denkt der Partei voraus: Sie erprobt Positionen, ehe die Partei sie sich leisten kann, sie besetzt Fragen, die die Fraktionen noch scheuen, sie prägt die Begriffe, mit denen später alle arbeiten.
Gemessen daran ist der Ertrag schmal. Jenseits der Remigration, deren Berechtigung hier nicht zur Debatte steht, hat weder die Junge Alternative noch ihre Nachfolgerin einen Beitrag zur programmatischen Entwicklung der Partei geleistet, der diesen Namen verdiente, und wo sich Funktionäre der Generation Deutschland an anderen Fragen versuchen, etwa an der Wehrpflicht, gerät es rasch zur Anbiederung an eine Wehrhaftigkeitsrhetorik, deren Dringlichkeit sich den Deutschen des Jahres 2026 nicht ohne weiteres erschließt.
Das ist die Folge einer gewollten Entkernung, keine Jugendsünde, die sich auswächst. Eine Jugend, die programmatisch arbeitet, entwickelt eigene Positionen, und eigene Positionen sind das letzte, was man ihr nach dem Umbau zugestehen möchte. Herangezogen werden stattdessen junge Content-Produzenten, die den Vlog von der Anreise nach Schwerin beherrschen und in der Sache blank bleiben. Die Sprachlosigkeit, die Gutsing beschreibt, ist insofern das Konstruktionsprinzip der neuen Organisation, kein Defekt – angelegt war sie freilich schon in der Jungen Alternative.
Es bleibt ein Vorgang, der sich als Verbotsschutz tarnte, in Wahrheit ein Kontrollmanöver war und im Ergebnis nichts von dem verhinderte, was er zu verhindern vorgab. Die „Radikalität“ ist geblieben, sie marschiert in Schwerin unter neuem Namen. Die Ästhetik ist geblieben, das Banner formuliert sie beinahe wörtlich wie zuvor. Erneut: Ich beklage das nicht, im Gegenteil! Verschwunden ist aber die Eigenständigkeit einer Jugend, die einmal für sich selbst sprach, und mit ihr das Vertrauen jener, die man abwickelte, um sie besser verwalten zu können.
Was also wäre zu tun? Diagnosen, die bei der Klage bleiben und nicht in eine Aufgabe wenden, sind wertlos. Eine Jugendorganisation, die für sich in Anspruch nimmt, Vorhut und Zukunft der Partei zu sein, hätte längst zur Kaderschmiede dieser Partei werden müssen.
Warum aber erschöpft sich das Leben dieser Organisation, gestern wie heute, in Sommerfesten, Lagerfeuerromantik und der einen oder anderen großen Straßenkundgebung? Wo bleiben die Schulungen, wo die parlamentarischen Patenschafts- und Praktikumsprogramme, die den jungen Leuten schon heute das Handwerk vermitteln, das sie morgen brauchen, wenn sie die Zukunft der Partei sein sollen?
Das einzige mir bekannte Angebot dieser Art, die Politische Akademie in Thüringen und ihre jüngst gegründete Kopie etwa in Bayern, verdankt sich – er wird es mir nachsehen, dass ich ihn nicht zur Jugend zähle – Björn Höcke, gerade nicht der Jugend selbst. Die Junge Alternative wie die Generation Deutschland haben dazu nichts beigetragen, und ein Bemühen in diese Richtung ist von dort nicht zu erkennen. Stattdessen reist man zu Randakteuren nach Frankreich, Ungarn oder Estland, damit die eigene Führung Europa sieht.
Immerhin! Darin läge, wollte man den Vorhutanspruch ernst nehmen, die eigentliche Arbeit, und an ihrem Ausbleiben bemißt sich, wie ernst er gemeint ist. Wie sehr die Nachwuchsarbeit brachliegt, belegt Gutsing mit einer ernüchternden Beobachtung: In manchem mitteldeutschen Landkreis, in dem die AfD über vierzig Prozent erreicht, findet sich kaum eine Handvoll oder gar kein einziges Mitglied der Generation Deutschland, ein Mißverhältnis, das den Begriff der groben Vernachlässigung durch die Mutterpartei verdient.
Wer die Junge Alternative zerschlug, hat der Partei keine Mäßigung verschafft, denn Mäßigung war nie das Ziel, und keinen Verbotsschutz, dessen Notwendigkeit je erwiesen wäre. Verschafft hat er ihr den Zugriff auf eine Jugend, die weitermacht wie zuvor, nur folgsamer, geführt von einem Mann, der zugleich ihr Vorsitzender und Beisitzer im Bundesvorstand der Partei ist, die ihn kontrolliert.
Eine Bewegung, die man besitzt, ist aber keine Bewegung mehr. Was bleibt, ist ein Apparat, der sich wie eine Bewegung kleidet. Doch mit dem bloßen Gewährenlassen ist es nicht getan. Der Einwand liegt auf der Hand, daß mit dem vorhandenen Personal auch eine sich selbst überlassene Jugend kaum etwas anderes hervorbrächte als das, was heute zu besichtigen ist.
Die Aufgabe ist deshalb eine doppelte. Die Partei muß ihre Jugend gewähren lassen und sie zugleich als das begreifen, was eine Parteijugend sein kann: Innovationsmotor, inhaltliche Vorhut, Plattform zum Austesten von Ideen und Positionen, die sich die Mutterpartei noch nicht leisten kann.
Und die Jugend muss diese Aufgabe ernst nehmen. Sie muß wissen, was die Partei von ihr braucht und was sie ihr zu leisten imstande ist. Auch daran fehlt es. Die Generation Deutschland ist einstweilen ein Anhängsel der AfD, eine schwächere Kopie der Jungen Alternative, die weder weiß, was sie will, noch, was sie sein will. Das liegt an ihrer Entstehungsgeschichte, wie sie hier dargelegt wurde – nur entbindet die Herkunft nicht von der Emanzipation.
Diese Fragen kann ihr niemand abnehmen, am wenigsten die Partei, die sie schuf. Die Frage, die Berndt in Schnellroda stellte, ob die Partei zu früh altere, beantwortet dieser Vorgang auf seine Weise: Eine Partei, die ihre eigene Jugend verwaltet, statt sie als Vorhut zu begreifen und ernst zu nehmen, ist bereits alt geworden, ehe sie je regiert hat.
– –
das kapital
In einer durch und durch feindlich gesonnenen durchpolitisierten Gesellschaft darf die Jugendorganisation einer Partei nicht zum Strick werden, an dem die ganze Partei aufgehängt wird. Deshalb muss sie moderat agieren. Sie darf nicht so auftreten, dass die Erfolge im September in Frage gestellt werden. Jusos dürfen sich gerne als Fans von Hammerbande Vulkangruppe und "Angry Birds" outen und in Gießen und Erfurt Journalisten durch die Straßen prügeln, die Generation Deutschland darf das genauso selbstverständlich nicht. Zweierlei Mass gilt durch und durch. Wie in Deutschland mit Martin Sellner und der Remigration umgesprungen wird, ist ein historisches Lehrstück für Machtmissbrauch. Ludwigshafen, Niedersachsen und das Streichen von Kandidaten bei kommunalen Wahlen auch. Pack noch den Stasi Hüber von den Grenztruppen der Polizeigewerkschaft dazu, dann weisst Du, was Du hast. Der hat für Nancy Faeser gearbeitet und gibt jetzt eine Aufforderung an die Landespolizei, generell der neuen Landesregierung den Befehl zu verweigern. Aber gegen das widerrechtliche Compact Verbot hatte er nichts einzuwenden. Die Neugründung ist ein schwieriger Akt, der vielen auch Schmerzen bereitet. Zum Schutz der eigenen Wahlerfolge in einem massiv restriktiven Umfeld ist er aber unverzichtbar.