Sonntag, der 27. Juni 1993, war ein mäßig sonniger Tag. Um 15.15 Uhr verließen drei Personen die Bahnhofsgaststätte der 4000 Einwohner zählenden Kleinstadt Bad Kleinen in Mecklenburg. Bei den drei fremden Durchreisenden, die sich betont unauffällig gaben, handelte es sich um den 40jährigen Wolfgang Grams und die 36jährige Birgit Hogefeld, beide Mitglieder der »dritten Generation« der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Kommandoebene, sowie um den 34jährigen Klaus Steinmetz, seit acht Jahren V‑Mann des rheinland-pfälzischen Landesamts für Verfassungsschutz.
Steinmetz war von seinen Agentenführern seit Anfang 1992 systematisch an die damals aktiven Strippenzieher der RAF herangeführt worden und hatte die Behörden auftragsgemäß im Vorfeld über das geplante Treffen informiert, woraufhin diese kurzfristig einen Zugriff beschlossen hatten.
Trotz einer Warnung des ebenfalls eingebundenen Bundeskriminalamts (BKA), wonach sich der Bahnhof Bad Kleinen aufgrund verschiedener Sicherheitsrisiken nicht für eine Festnahme der Terroristen eigne, wurde die Planung fortgeführt.
Als die Zielpersonen zusammen mit dem Informanten aus der Kneipe traten (in der ein Zugriff – ebenso wie auf dem Bahnsteig und im Zug – aufgrund der anwesenden Unbeteiligten nicht in Frage kam), befanden sich vor Ort und im näheren Umfeld rund 100 Beamte von BKA, Landespolizei und der Antiterroreinheit des Bundesgrenzschutzes GSG 9 im größtenteils verdeckten Einsatz.
Als einzige Stelle, die sich für eine Verhaftung zu eignen schien, blieb der zu den Bahnsteigen führende Fußgängertunnel übrig. Aufgrund einer Verkettung schwerwiegender Einsatzpannen innerhalb von kürzester Zeit konnte Grams sich dem unmittelbaren Zugriff entziehen, floh die Treppen hinauf auf den Bahnsteig 3/4 und schoß von dort aus auf die ihm nachlaufenden GSG-9-Beamten, die von der Treppe aus das Feuer erwiderten.
Dabei wurde der 25jährige Michael Newrzella von vier Kugeln tödlich getroffen; ein weiterer GSG-9-Beamter wurde von Grams schwer verletzt, während eine Schaffnerin am gegenüberliegenden Bahnsteig von blind abgegebenen Schüssen der Einsatzkräfte getroffen wurde.
Grams, selbst fünfmal getroffen, taumelte über den Bahnsteig und stürzte in das Schotterbett von Gleis 4. Dort blieb er liegen, zusätzlich schwer verletzt durch einen aufgesetzten Kopfschuß, an dem er noch am gleichen Tag gegen 17.30 Uhr im Universitätskrankenhaus Lübeck starb.
Das Debakel von Bad Kleinen, das nun ein Vierteljahrhundert her ist, sollte umfangreiche Konsequenzen haben – teilweise war vom »Wanken« der Republik die Rede und von einer »Staatskrise bisher ungekannten Ausmaßes«. Über Jahre hinweg hielten sich insbesondere aufgrund der unverantwortlichen Informationspolitik von Medien wie Spiegel und Stern, aber ebenso der öffentlich-rechtlichen Sender hartnäckige Gerüchte, daß Grams, schwerverletzt im Gleisbett liegend, von rachsüchtigen Beamten der GSG 9 »praktisch hingerichtet« worden sei; die auf Selbsttötung lautenden Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft wurden mehrmals angefochten und neu überprüft, hielten aber stets als »wahrscheinlichster« Geschehensablauf stand.
Nichtsdestoweniger kamen mehr und mehr skandalöse Details über die ausgesprochen schlampige Arbeit der Behörden insbesondere bei der Spurensicherung ans Tageslicht – im Falle des Umgangs mit der RAF traurige Tradition (so hätte nicht zuletzt Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer 1977 bereits kurz nach seiner Entführung durch die RAF befreit werden können, wenn ein dringender Hinweis auf die Erftstadter Wohnung, in der die Geisel festgehalten wurde, beim zuständigen Krisenstab nicht in die falsche Ablage einsortiert worden wäre).
Bundesinnenminister Rudolf Seiters übernahm die »politische Verantwortung« für das Versagen seiner untergeordneten Dienststellen und nahm seinen Hut; der damalige Generalbundesanwalt und spätere Anwalt der Jungen Freiheit im Prozeß gegen den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz, Alexander von Stahl, wurde von der Bundesjustizministerin wegen des »Informationschaos« innerhalb seiner Behörde in den Ruhestand versetzt, nachdem er mehrere falsche Presseerklärungen zum Tathergang abgegeben hatte.
Auch im Bundeskriminalamt rollten zahlreiche Köpfe, und die »Eliteeinheit« GSG 9 stand aufgrund des offenkundigen kopflosen Vorgehens ihrer Beamten zeitweise kurz vor der Auflösung. Die RAF selbst indes wurde durch Bad Kleinen und die unmittelbaren Folgen auf eine Zerreißprobe gestellt, die sie nicht überleben sollte.
Einerseits brachte das behördliche Versagen die selbsternannte »Stadtguerilla« wieder ins öffentliche Gespräch – ihr letztes Todesopfer vor Newrzella, der von einem Scharfschützen (wahrscheinlich Wolfgang Grams) ermordete Treuhand-Chef Detlev Karsten Rohwedder, lag bereits über zwei Jahre zurück, und ihr letzter unblutiger Anschlag, nämlich das Sprengstoffattentat auf die Baustelle der JVA Weiterstadt Ende März 1993, hatte zwar einen Millionenschaden angerichtet und die Inbetriebnahme des Gefängnisses um Jahre verzögert, aber letztlich nur wenig propagandistischen Wert gehabt.
Viel bedeutsamer war, daß sich mit bereitwilliger Hilfe der Medien und verschiedener RAF-Sympathisanten in der bundesrepublikanischen Intellektuellenszene um den Tod des Wolfgang Grams ein neuer Opfermythos weben ließ. Diesen hatte die linksextremistische Szene bitter nötig, nachdem die Legenden rund um die »Todesnacht von Stammheim« und die angebliche Liquidierung der inhaftierten Führungsspitze der ersten RAF-Generation durch Bundesbeamte nach der Wiedervereinigung und der Verhaftung der von der DDR-Regierung versteckten RAFler durch deren Aussagen umgestürzt worden waren.
Gleichwohl verdeutlichte Bad Kleinen den verbliebenen Terroristen sowohl in Haft als auch in Freiheit vor allem die seit dem Mauerfall – durch das nunmehrige Fehlen einer sie unterstützenden Regierung – ständig zunehmende Ausweglosigkeit ihres Handelns.
Es kam zur weiteren Spaltung der »Fraktion« in einen kompromißbereiten und einen dem Untergrund verpflichteten Flügel. Die im Fußgängertunnel festgenommene Birgit Hogefeld ihrerseits, der von 1994 bis 1996 in Frankfurt a.M. der Prozeß gemacht wurde, bezeichnete in ihrem Schlußplädoyer die Auflösung der RAF als »lange überfällig«.
Und diese sollte denn auch kommen – vor 20 Jahren, am 20. April 1998, gab die RAF gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters ihre Selbstauflösung bekannt:
Vor fast 28 Jahren, am 14. Mai 1970, entstand in einer Befreiungsaktion die RAF. Heute beenden wir dieses Projekt.
Der Autor dieser Zeilen, am Tage der RAF-Selbstauflösung zehneinhalb Jahre alt, hat nur noch schemenhafte Erinnerungen an die Berichterstattung in Radionachrichten und der Tagesschau über dieses Ereignis. Gleiches gilt für Reaktionen im Elternhaus und näheren Umfeld.
Das formale Ende der umfangreichsten, blutigsten und in jedweder Hinsicht obskursten Episode des deutschen Terrorismus scheint lediglich als eine verspätete Bestätigung ihres tatsächlichen Endes zur Kenntnis genommen worden zu sein.
Auf einer gänzlich anderen Ebene aber kann es – in bester Nachkriegstradition – keinen »Schlußstrich« geben: Die reale, (un-)greifbare »Rote Armee Fraktion«, die in der gesamten Zeit ihres Bestehens wesentlich durch ihr Wechselspiel mit den bundesrepublikanischen Medien – auch denen der verhaßten und bekämpften Springer-Presse – Wirkung entfaltete, wurde von ihrem eigenen Nimbus überlebt.
Dieser hält bis heute an und ermöglicht es »aufgeschlossenen« Kreativen, sich teils lukrativ auszuleben: Erst 2015 hat der kaleidoskopische Pop-Roman Die Erfindung der Roten Armee Fraktion durch einen manisch-depressiven Teenager im Sommer 1969 von Frank Witzel den Deutschen Buchpreis erhalten, übrigens fast auf den Tag genau 19 Jahre, nachdem das RAF-Kommando »Ingrid Schubert« den Diplomaten Gerold von Braunmühl in Bonn auf offener Straße erschossen hatte.
Witzel lag das Sujet in keiner Weise fern, hatte er doch bereits 1978 (im Jahr nach der Schleyer-Entführung und ‑Ermordung, in dem ein deutscher Polizist und zwei niederländische Zöllner den Kugeln der RAF zum Opfer fielen) eine Schallplatte mit dem Titel »Bananenrepublik« veröffentlicht – zusammen mit Thorwald Proll, einem der frühesten Wegbegleiter von Andreas Baader und Gudrun Ensslin, der zusammen mit dem »Elternpaar« der RAF wegen der Frankfurter Kaufhausbrandstiftungen 1968 auf der Anklagebank gesessen hatte und Baader zuletzt 2003 in einem Gesprächsband zur Heldenfigur stilisierte.
Unter diesem generationsbasierten Gesichtspunkt betrachtet, stellt sich die tatsächliche Genese der RAF trennscharf erst vor dem Hintergrund der Häutungen der Bonner Republik im Wechsel von den 1950er zu den 1960er Jahren dar. Wenn Witzel in seinem Gesprächsband BRD Noir mit dem Chronisten der linksradikalen Theorie Philipp Felsch (vgl. Sezession 84) den tautologischen Charakter des RAF-Gründungsmythos auf die Formel bringt: »Die RAF bedingt die Notstandsgesetze, die wiederum die RAF bedingen«, dann steckt er damit einen Claim innerhalb des bundesrepublikanischen Bedeutungszusammenhangs ab, der tatsächlich schon mit der Aufstellung (mutmaßlich im US-Auftrag) der geheimen »Schnez-Truppe« zur Unterdrückung kommunistischer Aufstandsversuche 1949 begonnen und über die ab 1950 allmählich in Gang kommende Wiederbewaffnung den westdeutschen Teilstaat geradewegs in die Arme des westlichen Militärbündnisses und damit in Frontstellung zur Sowjetunion mit ihrem ostdeutschen Satrapenstaat gebracht hatte – ein sehr frühes »Ende der Nachkriegszeit« (Helmut Ridder).
Dieser Frontstellung – und nicht etwa einem bloß vorgeschobenen Zugewinn an staatlicher Souveränität oder der Absicherung gegen Katastrophenfälle jeglicher Couleur – dienten denn auch die verschiedenen Stufen der nicht von ungefähr tatsächlich seit Mitte der 1950er angebahnten Notstandsgesetzgebung, deren Endstufe (nach u.a. den bereits 1965 verabschiedeten »Sicherstellungsgesetzen«) am 30. Mai 1968 knappe acht Wochen nach den besagten Kaufhausbrandstiftungen vom Bundestag beschlossen wurde.
Ebendiese Notstandsgesetzgebung gebar übrigens auch erst den vielgerühmten Art. 20 Abs. IV GG, indem nämlich durch das sogenannte »Widerstandsrecht« den (lautstarken) Kritikern der Notstandsgesetze der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
Gewiß haben sich die gegen eine diffuse Obrigkeit anrennenden Studenten der 1960er Jahre mit ihrem Gezeter, Geprügel und Gezündel – wenn überhaupt – im wackeren Widerstand gegen einen neu aufkeimenden »Faschismus« gesehen, der tatsächlich allenfalls in ihrer mit eigenwilligem Marxismusverständnis und den Phrasen östlicher Einflußagenten unterfütterten Phantasie sprießte.
Auf der anderen Seite aber stand (und steht) die Lebenslüge der Bundesrepublik als neu aus der Taufe gehobenem Staat mit dem einen erklärten Ziel, die Fehler der Vergangenheit – den »deutschen Sonderweg« – nicht nur unausgesetzt abzugelten, sondern gleichzeitig die betonte Antithese zu allem »Alten« darzustellen.
Als schwere Hypothek auf das Vertrauen in den jungen, »gelernt« haben wollenden Staat erwies sich schnell, daß dieses gebetsmühlenartig wiederholte Telos – das stets auch zur Glorifizierung des mit den Westalliierten ausgehandelten Grundgesetzes bemüht wurde – immer nur so lange von (rhetorischer) Bedeutung war, wie es den strategischen Erwägungen des aufkommenden Kalten Kriegs nicht im Weg stand.
Nicht umsonst geriet das gerade einmal ein Jahr alte Grundgesetz mit Ausbruch des Koreakriegs 1950 und der sich damit verschärfenden Blockkonfrontation umgehend ins Visier für Anpassungen an die neuen »Verpflichtungen« des sich bald in die NATO einreihenden westdeutschen Teilstaats; ein frühes Indiz für diese Entwicklung, die mit den Notstandsgesetzen lediglich ihren öffentlichkeitswirksamen Höhepunkt fand, bildete das Erste Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951, das den Straftatbestand des Hochverrats neu faßte – und umgehend zusammen mit dem neuartigen Anwurf der »Verfassungsfeindlichkeit« gegen Organisationen in Stellung gebracht wurde, die gegen die Westbindung der Bundesrepublik arbeiteten und in Hoffnung auf eine rasche Wiedervereinigung nationalneutralistische Positionen einnahmen.
Diese Gleichsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung und des inneren Friedens der Bundesrepublik mit ihrer Existenz als Aufmarschraum der Westalliierten gegen Moskau bescherte der BRD demgemäß auch ihre ersten Parteienverbote (vgl. Sezession 80).
Diese kognitive Dissonanz zwischen der Selbstdarstellung von Regierung und Staat sowie deren tatsächlicher Politik schuf das Klima der bürgerlichen Unsicherheit, zu deren Betäubung das »Wirtschaftswunder« anfangs völlig ausreichend war.
Dieses aber begann Anfang der 1960er, merklich nachzulassen, und so ist die Aussage des seinerzeitigen Bundesinnenministers und obersten Notstandsplaners Paul Lücke von 1966 mehr als vielsagend:
Wir müssen uns darüber klar sein: solange die Sonne der Konjunktur scheint, solange wir Vollbeschäftigung haben, solange wird diese Demokratie bestehen und in keine Gefahr hineingeraten. Aber […] wenn einmal fünf bis sechs Millionen Arbeitslose da sind, für den Fall müssen wir uns vorbereiten und für den Augenblick müssen wir unseren Staat rüsten.
Die Notstandsgesetze zur Wappnung des Staats gegen den »Spannungsfall« – wenn nämlich der »Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft« (Carlo Schmid) ihre freundliche Wohlstandsmaske herabzurutschen droht.
Dies alles rechtfertigt oder beschönigt keineswegs die Radikalisierung der von den bürgerlichen Protagonisten einer vor allem wirtschaftlich begründeten Anti-Springer-Fronde bereitwillig unterstützten Studentenbewegung hin zu RAF, Bewegung 2. Juni et al. (und schon gar nicht all die damit verbundenen Toten), doch es liefert sehr wohl einen Erklärungsansatz für die ungebrochene dunkle Faszination der realiter ziemlich kümmerlichen, aber medial ins Mythische überhöhten RAF.
Von dieser legen sprichwörtlich gewordene Wendungen wie der »klammheimlichen Freude« des »Göttinger Mescaleros« (und späteren Deutschlehrers) Klaus Hülbrock bis hin zu den spielerisch-sympathisierenden Bekenntnissen der Intellektuellen von Heinrich Böll bis in die heutige Zeit beredt Zeugnis ab.
Vor allem aber schlägt sie sich nieder in der Transposition des realen Terrorismus hinein in die Simulationsebene des Actionfilms, wie sie insbesondere Uli Edels 2008 – zehn Jahre nach Selbstauflösung der RAF – erschienener Film Der Baader Meinhof Komplex nach dem gleichnamigen Buch von Stefan Aust demonstriert hat, ebenso aber auch etwa die mit Verschwörungstheorien spielende Tatort-Episode Der rote Schatten und der direkt auf Bad Kleinen anspielende Fernsehfilm Brandmal von 2015.
Der Mythos RAF verfolgt die Bundesrepublik, weil er die Kehrseite des Mythos Bundesrepublik ist und dessen Sicherheitsbedürfnis verewigt. Je mehr die Mythenrepublik schwankt, um so weiter wächst die Strahlkraft eines deutschen Terrors beliebiger Couleur – eine gesellschaftlich-mediale Katze, die ihren eigenen Schwanz jagt und nicht erst seit NSU, »Old School Society« und ähnlichen Nebelkerzen immer frenetischer von den nicht-endemischen Ursprüngen realen Terrors abzulenken versucht.
Hier scheinen mit der schwarzen Propaganda echte Mittel des strategischen Gegenterrors auf – mit dem eine altersparanoide, politisch abgewirtschaftete Mittelschicht zum Amüsement ihrer parlamentarischen Dompteure versucht, sich selbst in Schach zu halten.
Das hätte die »Stadtguerilla« niemals alleine bewerkstelligen können – so wie alles andere auch, hätte nicht eben die Gesellschaft, von deren Fleisch sie Fleisch war und die sie selbsthassend zum absoluten Feindbild erkor, ihr ebenso selbsthassend Schützenhilfe geleistet. Bekanntlich gibt es »kein richtiges Leben im falschen«.