Prozesse der Klärung – Absturzprotokoll 03

Prozesse werden in der BRD derzeit u.a. noch immer um Hammerhexen geführt. In den USA haben sie zuletzt gewichtige Zeichen gesetzt – ungünstige.

Nils Wegner

Nils Wegner ist studierter Historiker, lektorierte 2015–2017 bei Antaios, IfS und Sezession und arbeitet als Übersetzer.

Denn nicht von unge­fähr wird das hoch poli­ti­sier­te Rechts­sys­tem min­des­tens in den USA von Kri­ti­kern gern bis­sig als Krit­ar­chie, also als »Herr­schaft der Rich­ter« nach Vor­bild des archai­schen Isra­el, bezeich­net. Ich wer­de mei­ne Schlag­lich­ter hier der Ein­fach­heit hal­ber in chro­no­lo­gi­scher Abfol­ge werfen.

Der ers­te der für uns rele­van­ten Pro­zes­se ist auch der medi­al am aus­führ­lichs­ten doku­men­tier­te: Am 19. Novem­ber wur­de der mitt­ler­wei­le 18jährige Kyle Rit­ten­house von allen abge­stuf­ten Vor­wür­fen des Mor­des, der grob fahr­läs­si­gen Gefähr­dung, des ille­ga­len Waf­fen­be­sit­zes und des Nicht­be­fol­gens einer Not­ver­ord­nung freigesprochen.

Rit­ten­house hat­te im August 2020 im Umfeld der »Black-Lives-Matter«-Unruhen in Keno­sha (Wis­con­sin) zwei Ran­da­lie­rer er- und einen drit­ten ange­schos­sen. Die Geschwo­re­nen konn­ten sich in vier Tagen der Bera­tung zu einer ein­stim­mi­gen Ent­schei­dung durch­rin­gen. Die Ver­tei­di­gung konn­te anhand der um die Welt gegan­ge­nen Bil­der und eini­gen wei­te­ren Mate­ri­als – zum Teil zeit­wei­lig wohl ille­gal von den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zurück­ge­hal­ten – glaub­haft dar­le­gen, daß Rit­ten­house in Not­wehr gehan­delt hat­te. Zumin­dest für die meis­ten glaub­haft; wer ein paar »alter­na­ti­ven« US-Jour­na­lis­ten lau­schen möch­te, die ange­sichts des Frei­spruchs schier hys­te­risch wer­den, wird hier fündig.

Wie gesagt: Die Bil­der dürf­ten bekannt sein, und zu den in Keno­sha getö­te­ten bzw. sehr nach­hal­tig ent­waff­ne­ten Her­ren Rosen­baum, Huber und Gross­kreutz mit ihren aus­ge­spro­chen unap­pe­tit­li­chen Hin­ter­grund­ge­schich­ten kann man genug im Inter­net nach­le­sen. Das Wich­ti­ge hier ist die War­nung vor der gänz­lich unkri­ti­schen Glo­ri­fi­zie­rung, die Rit­ten­house zumin­dest in der online­rech­ten Bla­se mehr als ein Jahr lang groß­teils zuteil gewor­den ist.

Auch wenn einem das Schlach­ten hei­li­ger Kühe meist nicht gedankt wird: Sicher, die Figur des Vigi­lan­te war immer schon eine Art Fetisch der Rech­ten, beson­ders bei zuneh­men­dem Ver­trau­ens­ver­lust zu Insti­tu­tio­nen. Aber erin­nert sich heu­te noch jemand an den nicht unähn­lich gela­ger­ten Fall von Ber­nie Goetz? Goetz hat­te kurz vor Hei­lig­abend 1984 in einer New Yor­ker U‑Bahn vier schwar­ze Jugend­li­che nie­der­ge­schos­sen, von denen er sich laut eige­ner Aus­sa­ge bedroht fühl­te. Im fol­gen­den Straf­pro­zeß wegen ver­such­ten Mor­des und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung wur­de Goetz zwar frei­ge­spro­chen (Puta­tiv­not­wehr), im Zivil­pro­zeß aber zur Zah­lung von 43 Mil­lio­nen Dol­lar an einen der vier Betrof­fe­nen ver­ur­teilt, der nach dem Vor­fall quer­schnitts­ge­lähmt blieb.

Es ist klar, daß ein ein­fa­cher Bür­ger so eine Sum­me nicht zah­len kann. Es ist auch klar, daß sol­che Pro­zes­se es dem Ange­klag­ten unmög­lich machen, hin­ter­her wie­der ein »nor­ma­les« Leben zu füh­ren. Das scheint Rit­ten­house gleich­wohl auch gar nicht zu wol­len: Sei­ne jüngs­ten Auf­trit­te, u.a. als Star­gast der repu­bli­ka­ni­schen Klat­schaf­fen­in­itia­ti­ve »Tur­ning Point USA«, deu­ten dar­auf hin, daß er sei­nen Frie­den damit gemacht hat, in Zukunft die Rol­le eines haupt­be­ruf­li­chen Ava­tars der ame­ri­ka­ni­schen Gun cul­tu­re zu spielen.

Und ver­ges­sen wir nicht den Fak­tor Glück: Hät­te Rit­ten­house nicht drei weiß aus­se­hen­de Men­schen, son­dern drei Schwar­ze er- bzw. ange­schos­sen (und der­ar­ti­ge Gerüch­te waren lan­ge im Umlauf), wür­de er in der auf­ge­heiz­ten BLM-Atmo­sphä­re längst ein­sit­zen. Derek Chau­vin läßt grü­ßen. Das alles für einen letzt­lich fol­gen- und bedeu­tungs­lo­sen Akt des Ein­sat­zes für das Eigen­tum Frem­der, die es ihm nicht ein­mal gedankt haben.

Man muß nichts Schlech­tes wün­schen, um ein­ge­ste­hen zu kön­nen: Wer ein Vor­bild oder auch nur eine Inspi­ra­ti­on sucht, muß sich abwen­den – Kyle Rit­ten­house ist kei­nes von beiden.

You don’t tru­ly live in a coun­try when you have peo­p­le who are thrown in jail for wri­ting some­thing: Der lan­ge Zeit erwar­te­te und am 23. Novem­ber abge­schlos­se­ne Zivil­pro­zeß »Sines v Kess­ler« war tat­säch­lich nur die wich­tigs­te Epi­so­de im Rei­gen diver­ser Pro­zes­se rund um die Kund­ge­bung »Unite the Right« in Char­lot­tes­ville 2017.

(Bereits im Mai 2021 erging bei­spiels­wei­se im Scha­den­er­satz­pro­zeß eines ver­letz­ten Gegen­de­mons­tran­ten gegen das Natio­nal Poli­cy Insti­tu­te (NPI) das Urteil, 2,4 Mil­lio­nen Dol­lar zu zah­len. Das NPI, das mit der Kund­ge­bung fak­tisch über­haupt nichts zu tun hat­te und ein­zig in Gestalt von Richard Spen­cer vor Ort ver­tre­ten war, darf damit als abge­wi­ckelt gel­ten, zumal der wesent­li­che Finan­zier Wil­liam Reg­nery II. im Juli 2021 verstarb.)

»Sines v Kess­ler« wur­de von vorn­her­ein ange­legt und gegen­über der Pres­se auch tri­um­phie­rend prä­sen­tiert als in den USA qua­si ille­ga­ler SLAPP Stra­te­gic lawsu­it against public par­ti­ci­pa­ti­on, also Ver­fah­ren mit dem Ziel, unlieb­sa­me Kri­ti­ker durch Bank­rot­tie­rung mund­tot zu machen, ansons­ten vor allem von Kon­zer­nen gegen »Whist­le­b­lower« ange­strengt – mit von außen her ein­ge­la­de­nen Ankla­ge­ver­tre­tern und hand­ver­le­se­nen »Geschä­dig­ten«.

Letz­te­re boten ledig­lich den Anlaß für ein Schau­lau­fen der (poli­ti­schen) Ankla­ge­zeu­gen, teils ohne jeden Bezug zum eigent­li­chen Ver­fah­rens­in­halt, dar­un­ter etwa Debo­rah Lip­stadt, bekannt aus ihrem Pro­zeß gegen David Irving und von Joe Biden im Juli zur US-Son­der­ge­sand­ten für den Kampf gegen Anti­se­mi­tis­mus ernannt.

Für die­ses rein sym­bol­po­li­ti­sche Ver­fah­ren hat die Anwalts­ge­mein­schaft der »geschä­dig­ten« Sei­te 25 Mil­lio­nen Dol­lar an Spen­den ein­ge­wor­ben – den »Geschä­dig­ten« selbst wur­den letz­ten Endes knapp 25 Mil­lio­nen Dol­lar an Scha­den­er­satz­for­de­run­gen zuer­kannt, womit sie also letzt­lich einen rech­ne­ri­schen Ver­lust gemacht haben.

Die­ses Ver­fah­ren bot vie­le eigen­wil­li­ge Details, z.B. wur­de es für einen jeweils neu aus­ge­wähl­ten beschränk­ten Zuschau­er­kreis tage­wei­se per »Zoom« über­tra­gen, durf­te aber nicht mit­ge­schnit­ten und dadurch doku­men­tiert wer­den. Ich möch­te des­halb für den Ver­lauf auf die Bericht­erstat­tung in Medi­en dies­seits der Gren­ze des guten Geschmacks ver­wei­sen, ins­be­son­de­re die ver­dienst­vol­le Arbeit von Trey »Spect­re« Gar­ri­son für Natio­nal Jus­ti­ce.

Letzt­lich ist klar: Die sur­re­al hohen Straf­zah­lun­gen, zu denen die Ange­klag­ten ver­ur­teilt wur­den, las­sen sich sowie­so nicht bezah­len; sie die­nen der Macht­de­mons­tra­ti­on und Ein­schüch­te­rung. Eben­so wie der mög­li­che Prä­ze­denz­fall im Hin­blick auf künf­ti­ge Schuld­sprü­che wegen »Ver­schwö­rung zur Bege­hung von Straf­ta­ten«: Nimmt man »Sines v Kess­ler« als Maß­stab, so läßt sich künf­tig jede rech­te Ver­an­stal­tung, die von Lin­ken ange­grif­fen wird, bei rech­ter Gegen­wehr als Ver­schwö­rung zu Gewalt klas­si­fi­zie­ren – mit den ent­spre­chen­den juris­ti­schen Fol­gen für die Organisatoren.

In Char­lot­tes­ville haben die Behör­den völ­lig dabei ver­sagt, die öffent­li­che Ord­nung zu bewah­ren, und das ent­we­der aus einer erschre­cken­den Nai­vi­tät her­aus – oder in böser Absicht, was ich für wahr­schein­lich hal­te. Sie woll­ten, dass etwas Schlim­mes pas­siert, und haben die­se Gewalt entfesselt. […]

Die Leu­te waren ner­vös, doch es herrsch­te jeden­falls kein Cha­os. Dann – bevor über­haupt irgend­et­was pas­siert war! – mar­schier­ten die­se Poli­zis­ten in schwe­rer Kampf­aus­rüs­tung auf, ver­kün­de­ten die Aus­ru­fung des Not­stan­des und began­nen sofort damit, den Park zu räu­men. Dabei dräng­ten sie uns gezielt auf die Mar­ket Street zurück und in die Gegen­de­mons­tran­ten hin­ein, womit das Durch­ein­an­der erst begann. Es war unge­heu­er­lich! Die ört­li­chen Behör­den und die des Bun­des­staa­tes Vir­gi­nia haben das Cha­os absicht­lich her­bei­ge­führt. So etwas hat­te ich noch nie erlebt; seit­her habe ich aber von euro­päi­schen Freun­den gehört, dass man sol­che schmut­zi­gen Tricks dort längst gewohnt sei. […]

Die Kon­ser­va­ti­ven – zumin­dest in den USA – ste­hen so gern auf der Sei­te von Recht und Ord­nung, sie wol­len die bestehen­den Insti­tu­tio­nen und Auto­ri­tä­ten unter­stüt­zen, das ist eine durch und durch kon­ser­va­ti­ve Hal­tung. Aber was wir erle­ben muss­ten, war ein tota­ler Ver­rat, eine Situa­ti­on, in der genau die­se bestehen­den Insti­tu­tio­nen uns fer­tig­ma­chen woll­ten und zulie­ßen, dass der Anti­fa-Abschaum unse­re Rech­te mit Füßen trat. Sie lie­ßen zu, dass das völ­li­ge Cha­os los­brach – klas­si­sche Anarchotyrannei.

So Richard Spen­cer im Inter­view schon 2018. Die ech­te Ver­schwö­rung in Char­lot­tes­ville herrsch­te tat­säch­lich in der Stadt- und Bun­des­staats­ver­wal­tung. Ohne deren Han­deln wäre Hea­ther Heyer nicht tot, und all die Pro­zes­se wären nicht nötig (gewe­sen). Das ist nicht nur Spen­cers oder mei­ne oder gene­rell die »rech­te« Mei­nung, son­dern steht so auch im offi­zi­ell von der Stadt beauf­trag­ten Gut­ach­ten des ehe­ma­li­gen Bun­des­be­zirks­an­walts Timo­thy Heaphy.

Daß das nicht berück­sich­tigt wur­de, erweist die bös­ar­ti­ge Absicht der Ankla­ge­ver­tre­tung. Genau­so, daß die man­geln­de mate­ri­el­le Sub­stanz der Ankla­ge durch mora­lis­ti­sches Gejam­mer und eine Antrags­la­wi­ne über unwich­ti­ge Beweis­mit­tel zu ver­schlei­ern ver­sucht wur­de. Das Ver­hält­nis von ange­ord­ne­ten Straf­zah­lun­gen zu Wie­der­gut­ma­chungs­leis­tun­gen unter­mau­ert zusätz­lich, daß es hier­bei grund­sätz­lich um die demons­tra­ti­ve Ver­nich­tung der Ange­klag­ten, nicht um irgend­ei­ne Süh­ne ging.

Und nicht zuletzt spiel­te die Selbst­be­rei­che­rung der Klä­ger samt ihres Dunst­krei­ses eine gewich­ti­ge Rol­le, nicht nur in bezug auf poli­ti­sches oder sozia­les Kapi­tal: Lip­stadt etwa hat für ihre unsin­ni­ge Aus­sa­ge ohne jeden pro­zes­sua­len Wert 30.000 Dol­lar bekom­men. Ver­schie­de­nen Anwäl­ten zufol­ge wür­den sich Beru­fungs­ver­fah­ren loh­nen, aber dafür muß man wohl an das Sys­tem glau­ben. War­um das schwer­fal­len muß?

Falls Ihr mög­li­cher Ein­druck aus dem Rit­ten­house-Frei­spruch, daß Wei­ße in der­ar­ti­gen Pro­zes­sen vor US-Gerich­ten noch Gerech­tig­keit fin­den könn­ten, noch immer besteht, dann wird er jetzt end­gül­tig abge­räumt wer­den. Haben Sie vom »Mord­fall Ahmaud Arbe­ry« gehört? (Der grim­me Scherz, daß der Name mit genug Slang klingt wie Armed rob­be­ry, ist bereits über­stra­pa­ziert worden.)

Jared Tay­lor hat für Ame­ri­can Renais­sance die gan­ze trau­ri­ge Geschich­te mus­ter­gül­tig wie­der­ge­ge­ben, daher hier nur in aller Kür­ze: Am 23. Febru­ar 2020 wur­de der 25jährige Schwar­ze Ahmaud Arbe­ry im Bun­des­staat Geor­gia vom wei­ßen Anwoh­ner Tra­vis McMi­cha­el erschos­sen, der gemein­sam mit sei­nem Vater Gre­go­ry ver­sucht hat­te, Arbe­ry wegen des Ver­dachts auf wie­der­hol­ten Ein­bruch­dieb­stahl bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei festzusetzen.

(Ein grund­sätz­lich lega­ler Citizen’s arrest mit Wur­zeln bis ganz zurück ins anti­ke Grie­chen­land mit sei­ner Apago­ge – bedeu­tungs­los in den heu­ti­gen USA, wo der Bun­des­staat Geor­gia exakt unter Beru­fung auf den Arbe­ry-Fall das ent­spre­chen­de Gesetz im Mai 2021 extrem ver­schärft hat: »Heu­te erset­zen wir ein leicht zu miß­brauchen­des Gesetz aus der Zeit des Bür­ger­kriegs durch For­mu­lie­run­gen, die das hei­li­ge Recht auf Ver­tei­di­gung von Gut und Blut aus­ba­lan­cie­ren gegen unse­re gemein­sa­me Ver­ant­wor­tung, die Unge­rech­tig­keit aus­zu­rot­ten und unse­ren Bun­des­staat auf einem bes­se­ren Weg vor­an­zu­brin­gen«, so der – repu­bli­ka­ni­sche – Gouverneur.)

Ein drit­ter Wei­ßer, Wil­liam Bryan, betei­lig­te sich an der Ver­fol­gungs­jagd und nahm das Gesche­hen per Tele­fon auf. Die Schüs­se fie­len, als der flie­hen­de Arbe­ry Tra­vis McMi­cha­el des­sen vor­ge­hal­te­ne Flin­te zu ent­rei­ßen versuchte.

Am 7. Janu­ar wur­den die Urtei­le ver­hängt: Die McMi­cha­els wur­den bei­de jeweils zu lebens­lan­ger Haft ohne Mög­lich­keit der Begna­di­gung (plus 20 Jah­re) ver­ur­teilt, Tra­vis McMi­cha­el gar wegen heim­tü­cki­schen Mor­des (!); Bryan zu lebens­lan­ger Haft mit Begna­di­gungs­op­ti­on nach frü­hes­tens 30 Jah­ren. Und die Tra­gö­die hat damit noch kein Ende: Im April 2021 hat auch ein Bun­des­ge­richt Ankla­ge gegen die Beschul­dig­ten erho­ben, und dabei steht u.a. auch die Todes­stra­fe im Raum.

Die­ses Ver­fah­ren wird unbe­rührt vom abge­schlos­se­nen Straf­pro­zeß vor­aus­sicht­lich die­ses Früh­jahr begin­nen. Bleibt fest­zu­hal­ten: Das US-Jus­tiz­sys­tem »sieht Far­ben«, sogar mehr denn je, und wenn Schwar­ze in Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Wei­ßen ums Leben kom­men, kann schon jemand, der das Gan­ze nur filmt, des Fel­o­ny mur­der schul­dig werden.

(Das ist eine nicht beab­sich­tig­te Tötung im Zuge eines ande­ren Ver­ge­hens, hier der »ver­such­ten Frei­heits­be­rau­bung«, die aber gemäß Com­mon law unter bestimm­ten Umstän­den als Mord bestraft wer­den kann, wie bei Derek Chauvin.)

Damit set­zen sol­che Pro­zes­se Wei­ße grund­sätz­lich ins Unrecht, aus dem sie höchs­tens durch den hun­dert­pro­zen­ti­gen Nach­weis einer Not­wehr­si­tua­ti­on her­aus­kom­men. Jedes sol­che Gerichts­ver­fah­ren kann zu einem Schau­pro­zeß wer­den, um dem Moloch der ras­si­schen Span­nun­gen in den USA neue Men­schen­op­fer zu brin­gen. Tay­lor schließt sein Resü­mee, das i.ü. auch erschüt­ternd die der Jury vor­ent­hal­te­nen Ent­las­tungs­be­wei­se doku­men­tiert, mit den Worten:

Die Ver­tei­di­gung wird Beru­fung ein­le­gen: wegen Ein­schüch­te­rung der Geschwo­re­nen, vor­ein­ge­nom­me­ner rich­ter­li­cher Anwei­sun­gen an die Geschwo­re­nen, abge­lehn­ten Beweis­ma­te­ri­als und wohl noch ande­rer Grün­de. Wie groß ist die Chan­ce, daß ein Beru­fungs­ge­richt das gesam­te media­le und poli­ti­sche Estab­lish­ment gegen sich auf­brin­gen wird, indem es ein Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren anord­net? Es besteht kei­ne. In einem Fall wie die­sem macht die Ras­sen­hys­te­rie unvor­ein­ge­nom­me­ne Pro­zes­se unmög­lich. Wahr­schein­lich ist die ein­zi­ge ver­zwei­fel­te Hoff­nung, die die­sen Män­nern bleibt, daß sich in ein oder zwei Jahr­zehn­ten das ras­si­sche Kli­ma so weit ver­än­dert haben könn­te, daß ein Gou­ver­neur oder Prä­si­dent sie begnadigt.

Eini­ge die­ser Pro­zes­se und ihre Impli­ka­tio­nen habe ich anläß­lich der Aktua­li­tät bereits Anfang Dezem­ber im stets hörens­wer­ten Pod­cast Lage­be­spre­chung von »Ein Pro­zent« mit dem Kol­le­gen Jonas Schick bespro­chen – hier bei »Frei3«, hier von mir bei You­Tube gespiegelt.

Doch auf­ge­merkt: Beson­ders zu beach­ten sind gera­de auch jene Pro­zes­se, die von den oben genann­ten – zumin­dest inner­halb der »Sze­ne« – gänz­lich in den Schat­ten gestellt wur­den! Erst ein­mal das Amü­se­ment: Am 9. Dezem­ber wur­de nach fast zwei­jäh­ri­ger Pro­zeß­füh­rung über zwei Instan­zen hin­weg der Nach­wuchs­schau­spie­ler Jus­sie Smol­lett der öffent­li­chen Ruhe­stö­rung in fünf Fäl­len schul­dig gesprochen.

Liest sich wie ein Kava­liers­de­likt – doch beläuft sich tat­säch­lich auf das Vor­täu­schen einer Straf­tat und mehr­fa­che Falsch­aus­sa­ge. Smol­lett, der für sei­ne Rol­le als homo­se­xu­el­ler Schwar­zer in der Serie Empire gefei­ert wor­den war, wur­de nach­ge­wie­sen, daß er 2019 die Nige­ria­ner Abim­bo­la und Ola­bin­jo Osund­ai­ro dafür bezahlt hat­te, ihn unter dem Aus­ruf »MAGA coun­try!« mas­kiert zu »über­fal­len«, nie­der­zu­schla­gen, mit Blei­che zu über­schüt­ten und ihm eine Schlin­ge um den Hals zu legen.

Der Angriff wur­de zuerst als »Haß­ver­bre­chen« ver­folgt, und Smol­lett erhoff­te sich wohl einen Kar­rie­re­schub davon, sei­nen Mul­ti­min­der­hei­ten­bo­nus auch noch um den Sta­tus als Opfer ras­sis­ti­scher Gewalt ergän­zen zu kön­nen. Die Poli­zei kam sei­ner Täu­schung bin­nen zwei Wochen auf die Schli­che. Zwei Wochen, in denen gleich­wohl bereits die zustän­di­ge (schwar­ze) Staats­an­wäl­tin als auch Poli­zei­ver­tre­ter bereits so enge Füh­lung mit dem vor­geb­li­chen Opfer und sei­ner Fami­lie auf­ge­nom­men hat­ten, daß sie sich nach der Wen­de im Ver­fah­ren dar­aus zurück­zie­hen muß­ten. Was Wun­der, wo doch selbst die dama­li­ge Vize­prä­si­dent­schafts­kan­di­da­tin Kama­la Har­ris sich den Fall anfangs als »moder­nes Lyn­ching« auf die Fah­ne geschrie­ben hatte?

Das mag man belä­cheln. Die Pro­zes­se um Smol­lett bil­den jedoch nur die abso­lu­te Spit­ze eines wah­ren Eis­bergs: Bei Ame­ri­can Renais­sance wur­de, auch ani­miert durch den Smol­lett-Fall, über län­ge­re Zeit ein inter­ak­ti­ves Archiv sol­cher vor­ge­täusch­ter »Haß­ver­bre­chen« inklu­si­ve Kar­te gepflegt.

Inzwi­schen ist das Gan­ze lei­der schein­bar funk­ti­ons­un­tüch­tig, doch letz­te Schät­zun­gen auf Grund­la­ge poli­zei­li­cher Sta­tis­ti­ken gin­gen davon aus, daß es sich bei min­des­tens 15 % aller zur Anzei­ge gebrach­ten Ras­sis­mus­fäl­le um blo­ßes Thea­ter han­de­le. Und soeben erst hat sich der Viel­schrei­ber und Recher­che­spe­zia­list Andrew Joy­ce für den Occi­den­tal Obser­ver an der »Ana­to­mie des Haß­schwin­dels« abge­ar­bei­tet. Er schlußfolgert:

Es ist ein Armuts­zeug­nis unse­rer Kul­tur, daß wir uns nach mehr als einem Vier­tel­jahr­hun­dert noch immer mit­ten im »dau­er­haf­ten Haß-Not­stand« befin­den. Eigen­nüt­zi­ge Min­der­hei­ten­grup­pen ver­öf­fent­li­chen noch immer wert­lo­se Sta­tis­ti­ken, die von den Medi­en auf­ge­grif­fen und auf­ge­bläht wer­den. Die mani­pu­lier­te öffent­li­che Mei­nung befeu­ert akti­vis­ti­sche Poli­ti­ker, die sich einer Hand­voll Fäl­le bedie­nen, um uns mund­tot zu machen, zu beschä­men und schlu­ßend­lich zu unterjochen.

Natür­lich die­nen sol­che Pro­zes­se mit­tels kon­zen­trier­ter Bericht­erstat­tung auch immer dazu, ande­re Fäl­le zu ver­de­cken. Eini­ge Stim­men haben des­halb auch die oben ange­führ­ten, auf das letz­te Quar­tal ’21 kon­zen­trier­ten Gerichts­ver­fah­ren in Ver­bin­dung zur Pro­ze­ßer­öff­nung gegen Jef­frey Epsteins Madame Maque­rel­le, Ghis­lai­ne Max­well, wegen Sex­han­dels mit Kin­dern gesetzt – aber das ist wie­der­um eine ganz eige­ne »alt­tes­ta­men­ta­ri­sche« Geschich­te, wie so ziem­lich alles, was mit dem Epstein-Kom­plex zusammenhängt.

– – –

Fol­gen Sie der Sezes­si­on auf tele­gramhier ent­lang.

Nils Wegner

Nils Wegner ist studierter Historiker, lektorierte 2015–2017 bei Antaios, IfS und Sezession und arbeitet als Übersetzer.

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Kommentare (13)

RMH

2. Februar 2022 12:57

"gegen Jeffrey Epsteins Madame Maquerelle, Ghislaine Maxwell, wegen Sexhandels mit Kindern gesetzt – aber das ist wiederum eine ganz eigene »alttestamentarische« Geschichte, wie so ziemlich alles, was mit dem Epstein-Komplex zusammenhängt."

Zum Verständnis: Nach deutschem Recht wäre das, was dort abgelaufen ist, wohl kein sexueller Missbrauch von Kindern, da die betroffenen Mädchen wohl allesamt älter als 14 waren. Handeln mit Jugendlichen hört sich aber wohl nicht mehr so dramatisch an. In USA gelten für diese Fälle unterschiedliche, zum großen Teil strengere Regeln, was das "age of consent" angeht, dort trifft dann das "Kinder" eher zu. Unabhängig davon konnte die Diskriminierungs-Abstufung in Deutschland aktuell auch der geneigte Konsument von Trash TV im sog. "Dschungelcamp" erleben. Beleidigendes, sexistisches "bitch" u.v.m. durch eine PoC etc. führt - weils Unterhaltswert hat - zu keinen Konsequenzen, ein darauf erwidertes "Geh doch in den Busch wieder zurück," von der beleidigten Dame mit MihiGru zog hingegen den sofortigen Rausschmiss nach sich. PoC als "Blitzrumpf" im Diss-Quartett also. Gleichheit ist immer relativ - da ich leider weiß bin, keine jüdischen Ahnen habe und Mann bin, lege ich mir gerade eine der vielen Gender-Identitäten rein vorsorglich zu. Man weiß nie, wann man diese Karte ziehen muss. Gegen PoC habe ich damit dann aber immer noch verloren.

Heinrich Loewe

2. Februar 2022 13:39

Hm. Ein Beitrag von Wegner, von dem man lange nichts hörte, zum Rassen-Bias im amerikanischen Rechtssystem? Wo kommt der jetzt her? Nachdem es keine Verschwörungen, aber auch keine Zufälle gibt, vielleicht ein indirekter Beitrag zur aktuellen Sellner-Lichmesz-Debatte? Bloß keine „Amerikanisierung“ in Europa?

Sicher, das ist alles unschön. Jack Posobiec, der zur Rittenhouse-Verhandlung live gepostet hat, meinte an einer Stelle, zugunsten des sehr guten Richters: Wenn die Millenials auf die Richterstühle gelangen, werden wir ein anderes Land sein.

Letztendlich bleibt uns nicht viel über, als jeden Tag, fokussiert, mit Hingabe und mit Gottes Hilfe, unsere Arbeit zu machen - als David gegen Goliath.

Laurenz

2. Februar 2022 13:40

Was mir bei diesem Artikel des Jammers auffällt, ist, wie auch bei uns, der Mangel an Geld bei einer wie auch immer gearteten Rechten in den USA. Was sind denn 45 Mio. US$ Strafe für einen Milliardär? Genau, ein Witz, der in der Portokasse aufhört zu existieren. Der Rechten fehlt hier, wie drüben, ein Bezug zum Geldadel. Ob das etwas mit dem Schmuddelkinder-Malus zu tun hat?

Es hat wohl auch etwas mit dem eigenen Freiheitsverständnis zu tun, was (konservative) Juristen dazu bewegt, in die Wirtschaft zu gehen, und nicht im Staatsdienst den Zeitgeist zu manipulieren. Ich erwähnte neulich schon mal die vorbildliche Stipendiat-Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung über die letzten Jahrzehnte.

Die Abkehr vom Leistungsprinzip und die Rückkehr zum (Neo-) Feudalismus, welche Stände oder Volksgruppen begünstigt, ist natürlich dämlich, wenn nicht gar revolutionär in seiner Wirkung. Auch eine politische Eskalation in der Rechtsprechung beschleunigt natürlich ein Infragestellen des herrschenden Systems.

quarz

2. Februar 2022 15:28

Anmerkung zum verlinkten Spencer-Interview:

Spencer hätte dem intendierten Godwin-Manöver eine äußerst elegante Wendung geben können, wenn er den Journalisten darauf hingewiesen hätte, dass IQ-Forschung im NS-Staat als "jüdisch" verpönt war (wohl auch deshalb, weil nicht unbemerkt geblieben war, dass Juden im Schnitt überdurchschnittlich hoch punkteten). Manche der Einwände, die NS-linientreue Psychologen wie Jaensch und Becker gegen das IQ-Konzept vorbrachten, entsprechen exakt der Kritik, die heute oft von linkswoker Seite kommt und mit der insbesondere die Demontage von westlicher Geistesgeschichte in Bildungsinstitutionen gerechtfertigt wird.

Laurenz

2. Februar 2022 18:14

@Quarz

Möchte Ihnen beipflichten. Die Nationalsozialisten, zumindest die wenigen Theoretiker, sahen sogar den Verstand an sich als "jüdisch" an.

Ich habe 0 Plan, wer denn dieser deutsche Reporter ist. Da hat man wieder mal einen der vielen Dämlichen hingeschickt, die glauben, das Weltmoralhaupt zu Berlin sei überall zuständig.

Kurativ

2. Februar 2022 21:49

Schön, dass man einen Artikel mit einer undogmatischen und nicht hysterisierenden Art lesen kann.

Für mich ist die hier beschrieben Spaltung der Gesellschaft der nächste Schritt, welche die Herrschenden nach der Masseneinwanderung setzten, um sich gegenüber dem Volk abzusichern. Das byzantinische Zirkusparteiensystem ist längst überall sichtbar. Jeder jubelt seinen Fußballverein zu wenn er gewinnt, ohne zu überlegen "Was passiert mit mir?"

So lange Frauen gegen Männer, Schwarze gegen Weiße, Junge gegen Alte, Linke gegen Rechte, Schwule gegen Heteros, Gläubige gegen Atheisten kämpfen, fällt der eigentliche Gegensatz: "Herrschende gegen Beherrschte" unter den Tisch.

 

Der_Juergen

3. Februar 2022 11:47

Vielleicht war es ein Segen, dass sich Trump die gewonnene Wahl stehlen liess, ohne ernsthaften Widerstand zu leisten. Unter den Demokraten werden die USA sehr viel rascher zerfallen als unter den Republikanern. Möglichst schon in den nächsten Jahren. An diesem Staatswesen ist nicht mehr viel zu retten.

URN

3. Februar 2022 12:31

Die "Solange...."-Aufzählung von Kurativ gestern 21:49 im letzten Absatz ist um mindestens ein Dilemma zu ergänzen: solange Wahlen stattfinden und der unterlegenen Partei nichts Besseres einfällt, als laut greinend oder kreischend Fäääälschung zu winseln. 

Laurenz

3. Februar 2022 18:50

Das Audio "Lagebesprechung" mit JS & NW ist extrem anstrengend zu verfolgen. Nicht, daß ich die politische Szenerie in den USA nicht als eminent erachten will, mitnichten.

Aber ist es nicht überdenkenswert, der Sendung eine andere Struktur zu geben, um auch mehr Reichweite (als 37 Aufrufe) zu generieren? 

Kürzere und mehr Sendungen sind vielleicht sinnvoll. Desweiteren könnte man mehr dezidierte Themenkomplexe bearbeiten, als im großen Rundumschlag auszuholen.

Was der Sendung desweiteren fehlt, sind Zahlen.

brueckenbauer

6. Februar 2022 18:01

Betr. den Prozess "Sines vs. Kessler" finde ich zunächst die Tatsache faszinierend, dass es sich eigentlich um drei Verfahren mit je verschiedenen Gruppen von Beschuldigten handelte. Die "surrealistisch hohen" Beträge entstanden zunächst bei den Spezialverfahren gegen James Fields (der Autofahrer) und Auseinandersetzungen beim Fackelzug am Vorabend der Hauptdemonstration (einige weitere Beschuldigte); die Hauptmasse der Beschuldigten waren jedoch nur vom dritten Verfahren betroffen. Bei diesem Hauptverfahren gab es bemerkenswerter Weise keine oder nur symbolische "compensatory fees" zugunsten der Kläger, aber immer noch extreme "punitive fees" für die Beschuldigten - was dem Sinn eines derartigen Zivilprozesses eigentlich widerspricht und auch nach amerikanischem Recht problematisch ist, so dass Kessler wohl in die nächste Instanz gehen wird. (Quelle: https://vdare.com/articles/huge-fail-by-plaintiffs-in-lawfare-against-charlottesville-unite-the-right-organizers)

brueckenbauer

6. Februar 2022 18:02

Kessler könnte aber sicherlich Spenden brauchen, um seinen Revisionsprozess zu finanzieren.

Kurativ

7. Februar 2022 21:45

URN: Ja. Das hat mich auch sehr gestört. Zumal die Wahlen in den USA vorher schon, durch die Medien gefälscht worden sind

Kurativ

7. Februar 2022 21:47

URM: Ich weiß auch nicht, warum vernünftige Politiker derzeit unbedingt an die Macht kommen wollen. Das ist doch alles ein Pulverfass

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