Denn nicht von ungefähr wird das hoch politisierte Rechtssystem mindestens in den USA von Kritikern gern bissig als Kritarchie, also als »Herrschaft der Richter« nach Vorbild des archaischen Israel, bezeichnet. Ich werde meine Schlaglichter hier der Einfachheit halber in chronologischer Abfolge werfen.
Der erste der für uns relevanten Prozesse ist auch der medial am ausführlichsten dokumentierte: Am 19. November wurde der mittlerweile 18jährige Kyle Rittenhouse von allen abgestuften Vorwürfen des Mordes, der grob fahrlässigen Gefährdung, des illegalen Waffenbesitzes und des Nichtbefolgens einer Notverordnung freigesprochen.
Rittenhouse hatte im August 2020 im Umfeld der »Black-Lives-Matter«-Unruhen in Kenosha (Wisconsin) zwei Randalierer er- und einen dritten angeschossen. Die Geschworenen konnten sich in vier Tagen der Beratung zu einer einstimmigen Entscheidung durchringen. Die Verteidigung konnte anhand der um die Welt gegangenen Bilder und einigen weiteren Materials – zum Teil zeitweilig wohl illegal von den Strafverfolgungsbehörden zurückgehalten – glaubhaft darlegen, daß Rittenhouse in Notwehr gehandelt hatte. Zumindest für die meisten glaubhaft; wer ein paar »alternativen« US-Journalisten lauschen möchte, die angesichts des Freispruchs schier hysterisch werden, wird hier fündig.
Wie gesagt: Die Bilder dürften bekannt sein, und zu den in Kenosha getöteten bzw. sehr nachhaltig entwaffneten Herren Rosenbaum, Huber und Grosskreutz mit ihren ausgesprochen unappetitlichen Hintergrundgeschichten kann man genug im Internet nachlesen. Das Wichtige hier ist die Warnung vor der gänzlich unkritischen Glorifizierung, die Rittenhouse zumindest in der onlinerechten Blase mehr als ein Jahr lang großteils zuteil geworden ist.
Auch wenn einem das Schlachten heiliger Kühe meist nicht gedankt wird: Sicher, die Figur des Vigilante war immer schon eine Art Fetisch der Rechten, besonders bei zunehmendem Vertrauensverlust zu Institutionen. Aber erinnert sich heute noch jemand an den nicht unähnlich gelagerten Fall von Bernie Goetz? Goetz hatte kurz vor Heiligabend 1984 in einer New Yorker U‑Bahn vier schwarze Jugendliche niedergeschossen, von denen er sich laut eigener Aussage bedroht fühlte. Im folgenden Strafprozeß wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung wurde Goetz zwar freigesprochen (Putativnotwehr), im Zivilprozeß aber zur Zahlung von 43 Millionen Dollar an einen der vier Betroffenen verurteilt, der nach dem Vorfall querschnittsgelähmt blieb.
Es ist klar, daß ein einfacher Bürger so eine Summe nicht zahlen kann. Es ist auch klar, daß solche Prozesse es dem Angeklagten unmöglich machen, hinterher wieder ein »normales« Leben zu führen. Das scheint Rittenhouse gleichwohl auch gar nicht zu wollen: Seine jüngsten Auftritte, u.a. als Stargast der republikanischen Klatschaffeninitiative »Turning Point USA«, deuten darauf hin, daß er seinen Frieden damit gemacht hat, in Zukunft die Rolle eines hauptberuflichen Avatars der amerikanischen Gun culture zu spielen.
Und vergessen wir nicht den Faktor Glück: Hätte Rittenhouse nicht drei weiß aussehende Menschen, sondern drei Schwarze er- bzw. angeschossen (und derartige Gerüchte waren lange im Umlauf), würde er in der aufgeheizten BLM-Atmosphäre längst einsitzen. Derek Chauvin läßt grüßen. Das alles für einen letztlich folgen- und bedeutungslosen Akt des Einsatzes für das Eigentum Fremder, die es ihm nicht einmal gedankt haben.
Man muß nichts Schlechtes wünschen, um eingestehen zu können: Wer ein Vorbild oder auch nur eine Inspiration sucht, muß sich abwenden – Kyle Rittenhouse ist keines von beiden.
You don’t truly live in a country when you have people who are thrown in jail for writing something: Der lange Zeit erwartete und am 23. November abgeschlossene Zivilprozeß »Sines v Kessler« war tatsächlich nur die wichtigste Episode im Reigen diverser Prozesse rund um die Kundgebung »Unite the Right« in Charlottesville 2017.
(Bereits im Mai 2021 erging beispielsweise im Schadenersatzprozeß eines verletzten Gegendemonstranten gegen das National Policy Institute (NPI) das Urteil, 2,4 Millionen Dollar zu zahlen. Das NPI, das mit der Kundgebung faktisch überhaupt nichts zu tun hatte und einzig in Gestalt von Richard Spencer vor Ort vertreten war, darf damit als abgewickelt gelten, zumal der wesentliche Finanzier William Regnery II. im Juli 2021 verstarb.)
»Sines v Kessler« wurde von vornherein angelegt und gegenüber der Presse auch triumphierend präsentiert als in den USA quasi illegaler SLAPP – Strategic lawsuit against public participation, also Verfahren mit dem Ziel, unliebsame Kritiker durch Bankrottierung mundtot zu machen, ansonsten vor allem von Konzernen gegen »Whistleblower« angestrengt – mit von außen her eingeladenen Anklagevertretern und handverlesenen »Geschädigten«.
Letztere boten lediglich den Anlaß für ein Schaulaufen der (politischen) Anklagezeugen, teils ohne jeden Bezug zum eigentlichen Verfahrensinhalt, darunter etwa Deborah Lipstadt, bekannt aus ihrem Prozeß gegen David Irving und von Joe Biden im Juli zur US-Sondergesandten für den Kampf gegen Antisemitismus ernannt.
Für dieses rein symbolpolitische Verfahren hat die Anwaltsgemeinschaft der »geschädigten« Seite 25 Millionen Dollar an Spenden eingeworben – den »Geschädigten« selbst wurden letzten Endes knapp 25 Millionen Dollar an Schadenersatzforderungen zuerkannt, womit sie also letztlich einen rechnerischen Verlust gemacht haben.
Dieses Verfahren bot viele eigenwillige Details, z.B. wurde es für einen jeweils neu ausgewählten beschränkten Zuschauerkreis tageweise per »Zoom« übertragen, durfte aber nicht mitgeschnitten und dadurch dokumentiert werden. Ich möchte deshalb für den Verlauf auf die Berichterstattung in Medien diesseits der Grenze des guten Geschmacks verweisen, insbesondere die verdienstvolle Arbeit von Trey »Spectre« Garrison für National Justice.
Letztlich ist klar: Die surreal hohen Strafzahlungen, zu denen die Angeklagten verurteilt wurden, lassen sich sowieso nicht bezahlen; sie dienen der Machtdemonstration und Einschüchterung. Ebenso wie der mögliche Präzedenzfall im Hinblick auf künftige Schuldsprüche wegen »Verschwörung zur Begehung von Straftaten«: Nimmt man »Sines v Kessler« als Maßstab, so läßt sich künftig jede rechte Veranstaltung, die von Linken angegriffen wird, bei rechter Gegenwehr als Verschwörung zu Gewalt klassifizieren – mit den entsprechenden juristischen Folgen für die Organisatoren.
In Charlottesville haben die Behörden völlig dabei versagt, die öffentliche Ordnung zu bewahren, und das entweder aus einer erschreckenden Naivität heraus – oder in böser Absicht, was ich für wahrscheinlich halte. Sie wollten, dass etwas Schlimmes passiert, und haben diese Gewalt entfesselt. […]
Die Leute waren nervös, doch es herrschte jedenfalls kein Chaos. Dann – bevor überhaupt irgendetwas passiert war! – marschierten diese Polizisten in schwerer Kampfausrüstung auf, verkündeten die Ausrufung des Notstandes und begannen sofort damit, den Park zu räumen. Dabei drängten sie uns gezielt auf die Market Street zurück und in die Gegendemonstranten hinein, womit das Durcheinander erst begann. Es war ungeheuerlich! Die örtlichen Behörden und die des Bundesstaates Virginia haben das Chaos absichtlich herbeigeführt. So etwas hatte ich noch nie erlebt; seither habe ich aber von europäischen Freunden gehört, dass man solche schmutzigen Tricks dort längst gewohnt sei. […]
Die Konservativen – zumindest in den USA – stehen so gern auf der Seite von Recht und Ordnung, sie wollen die bestehenden Institutionen und Autoritäten unterstützen, das ist eine durch und durch konservative Haltung. Aber was wir erleben mussten, war ein totaler Verrat, eine Situation, in der genau diese bestehenden Institutionen uns fertigmachen wollten und zuließen, dass der Antifa-Abschaum unsere Rechte mit Füßen trat. Sie ließen zu, dass das völlige Chaos losbrach – klassische Anarchotyrannei.
So Richard Spencer im Interview schon 2018. Die echte Verschwörung in Charlottesville herrschte tatsächlich in der Stadt- und Bundesstaatsverwaltung. Ohne deren Handeln wäre Heather Heyer nicht tot, und all die Prozesse wären nicht nötig (gewesen). Das ist nicht nur Spencers oder meine oder generell die »rechte« Meinung, sondern steht so auch im offiziell von der Stadt beauftragten Gutachten des ehemaligen Bundesbezirksanwalts Timothy Heaphy.
Daß das nicht berücksichtigt wurde, erweist die bösartige Absicht der Anklagevertretung. Genauso, daß die mangelnde materielle Substanz der Anklage durch moralistisches Gejammer und eine Antragslawine über unwichtige Beweismittel zu verschleiern versucht wurde. Das Verhältnis von angeordneten Strafzahlungen zu Wiedergutmachungsleistungen untermauert zusätzlich, daß es hierbei grundsätzlich um die demonstrative Vernichtung der Angeklagten, nicht um irgendeine Sühne ging.
Und nicht zuletzt spielte die Selbstbereicherung der Kläger samt ihres Dunstkreises eine gewichtige Rolle, nicht nur in bezug auf politisches oder soziales Kapital: Lipstadt etwa hat für ihre unsinnige Aussage ohne jeden prozessualen Wert 30.000 Dollar bekommen. Verschiedenen Anwälten zufolge würden sich Berufungsverfahren lohnen, aber dafür muß man wohl an das System glauben. Warum das schwerfallen muß?
Falls Ihr möglicher Eindruck aus dem Rittenhouse-Freispruch, daß Weiße in derartigen Prozessen vor US-Gerichten noch Gerechtigkeit finden könnten, noch immer besteht, dann wird er jetzt endgültig abgeräumt werden. Haben Sie vom »Mordfall Ahmaud Arbery« gehört? (Der grimme Scherz, daß der Name mit genug Slang klingt wie Armed robbery, ist bereits überstrapaziert worden.)
Jared Taylor hat für American Renaissance die ganze traurige Geschichte mustergültig wiedergegeben, daher hier nur in aller Kürze: Am 23. Februar 2020 wurde der 25jährige Schwarze Ahmaud Arbery im Bundesstaat Georgia vom weißen Anwohner Travis McMichael erschossen, der gemeinsam mit seinem Vater Gregory versucht hatte, Arbery wegen des Verdachts auf wiederholten Einbruchdiebstahl bis zum Eintreffen der Polizei festzusetzen.
(Ein grundsätzlich legaler Citizen’s arrest mit Wurzeln bis ganz zurück ins antike Griechenland mit seiner Apagoge – bedeutungslos in den heutigen USA, wo der Bundesstaat Georgia exakt unter Berufung auf den Arbery-Fall das entsprechende Gesetz im Mai 2021 extrem verschärft hat: »Heute ersetzen wir ein leicht zu mißbrauchendes Gesetz aus der Zeit des Bürgerkriegs durch Formulierungen, die das heilige Recht auf Verteidigung von Gut und Blut ausbalancieren gegen unsere gemeinsame Verantwortung, die Ungerechtigkeit auszurotten und unseren Bundesstaat auf einem besseren Weg voranzubringen«, so der – republikanische – Gouverneur.)
Ein dritter Weißer, William Bryan, beteiligte sich an der Verfolgungsjagd und nahm das Geschehen per Telefon auf. Die Schüsse fielen, als der fliehende Arbery Travis McMichael dessen vorgehaltene Flinte zu entreißen versuchte.
Am 7. Januar wurden die Urteile verhängt: Die McMichaels wurden beide jeweils zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Begnadigung (plus 20 Jahre) verurteilt, Travis McMichael gar wegen heimtückischen Mordes (!); Bryan zu lebenslanger Haft mit Begnadigungsoption nach frühestens 30 Jahren. Und die Tragödie hat damit noch kein Ende: Im April 2021 hat auch ein Bundesgericht Anklage gegen die Beschuldigten erhoben, und dabei steht u.a. auch die Todesstrafe im Raum.
Dieses Verfahren wird unberührt vom abgeschlossenen Strafprozeß voraussichtlich dieses Frühjahr beginnen. Bleibt festzuhalten: Das US-Justizsystem »sieht Farben«, sogar mehr denn je, und wenn Schwarze in Auseinandersetzungen mit Weißen ums Leben kommen, kann schon jemand, der das Ganze nur filmt, des Felony murder schuldig werden.
(Das ist eine nicht beabsichtigte Tötung im Zuge eines anderen Vergehens, hier der »versuchten Freiheitsberaubung«, die aber gemäß Common law unter bestimmten Umständen als Mord bestraft werden kann, wie bei Derek Chauvin.)
Damit setzen solche Prozesse Weiße grundsätzlich ins Unrecht, aus dem sie höchstens durch den hundertprozentigen Nachweis einer Notwehrsituation herauskommen. Jedes solche Gerichtsverfahren kann zu einem Schauprozeß werden, um dem Moloch der rassischen Spannungen in den USA neue Menschenopfer zu bringen. Taylor schließt sein Resümee, das i.ü. auch erschütternd die der Jury vorenthaltenen Entlastungsbeweise dokumentiert, mit den Worten:
Die Verteidigung wird Berufung einlegen: wegen Einschüchterung der Geschworenen, voreingenommener richterlicher Anweisungen an die Geschworenen, abgelehnten Beweismaterials und wohl noch anderer Gründe. Wie groß ist die Chance, daß ein Berufungsgericht das gesamte mediale und politische Establishment gegen sich aufbringen wird, indem es ein Wiederaufnahmeverfahren anordnet? Es besteht keine. In einem Fall wie diesem macht die Rassenhysterie unvoreingenommene Prozesse unmöglich. Wahrscheinlich ist die einzige verzweifelte Hoffnung, die diesen Männern bleibt, daß sich in ein oder zwei Jahrzehnten das rassische Klima so weit verändert haben könnte, daß ein Gouverneur oder Präsident sie begnadigt.
Einige dieser Prozesse und ihre Implikationen habe ich anläßlich der Aktualität bereits Anfang Dezember im stets hörenswerten Podcast Lagebesprechung von »Ein Prozent« mit dem Kollegen Jonas Schick besprochen – hier bei »Frei3«, hier von mir bei YouTube gespiegelt.
Doch aufgemerkt: Besonders zu beachten sind gerade auch jene Prozesse, die von den oben genannten – zumindest innerhalb der »Szene« – gänzlich in den Schatten gestellt wurden! Erst einmal das Amüsement: Am 9. Dezember wurde nach fast zweijähriger Prozeßführung über zwei Instanzen hinweg der Nachwuchsschauspieler Jussie Smollett der öffentlichen Ruhestörung in fünf Fällen schuldig gesprochen.
Liest sich wie ein Kavaliersdelikt – doch beläuft sich tatsächlich auf das Vortäuschen einer Straftat und mehrfache Falschaussage. Smollett, der für seine Rolle als homosexueller Schwarzer in der Serie Empire gefeiert worden war, wurde nachgewiesen, daß er 2019 die Nigerianer Abimbola und Olabinjo Osundairo dafür bezahlt hatte, ihn unter dem Ausruf »MAGA country!« maskiert zu »überfallen«, niederzuschlagen, mit Bleiche zu überschütten und ihm eine Schlinge um den Hals zu legen.
Der Angriff wurde zuerst als »Haßverbrechen« verfolgt, und Smollett erhoffte sich wohl einen Karriereschub davon, seinen Multiminderheitenbonus auch noch um den Status als Opfer rassistischer Gewalt ergänzen zu können. Die Polizei kam seiner Täuschung binnen zwei Wochen auf die Schliche. Zwei Wochen, in denen gleichwohl bereits die zuständige (schwarze) Staatsanwältin als auch Polizeivertreter bereits so enge Fühlung mit dem vorgeblichen Opfer und seiner Familie aufgenommen hatten, daß sie sich nach der Wende im Verfahren daraus zurückziehen mußten. Was Wunder, wo doch selbst die damalige Vizepräsidentschaftskandidatin Kamala Harris sich den Fall anfangs als »modernes Lynching« auf die Fahne geschrieben hatte?
Das mag man belächeln. Die Prozesse um Smollett bilden jedoch nur die absolute Spitze eines wahren Eisbergs: Bei American Renaissance wurde, auch animiert durch den Smollett-Fall, über längere Zeit ein interaktives Archiv solcher vorgetäuschter »Haßverbrechen« inklusive Karte gepflegt.
Inzwischen ist das Ganze leider scheinbar funktionsuntüchtig, doch letzte Schätzungen auf Grundlage polizeilicher Statistiken gingen davon aus, daß es sich bei mindestens 15 % aller zur Anzeige gebrachten Rassismusfälle um bloßes Theater handele. Und soeben erst hat sich der Vielschreiber und Recherchespezialist Andrew Joyce für den Occidental Observer an der »Anatomie des Haßschwindels« abgearbeitet. Er schlußfolgert:
Es ist ein Armutszeugnis unserer Kultur, daß wir uns nach mehr als einem Vierteljahrhundert noch immer mitten im »dauerhaften Haß-Notstand« befinden. Eigennützige Minderheitengruppen veröffentlichen noch immer wertlose Statistiken, die von den Medien aufgegriffen und aufgebläht werden. Die manipulierte öffentliche Meinung befeuert aktivistische Politiker, die sich einer Handvoll Fälle bedienen, um uns mundtot zu machen, zu beschämen und schlußendlich zu unterjochen.
Natürlich dienen solche Prozesse mittels konzentrierter Berichterstattung auch immer dazu, andere Fälle zu verdecken. Einige Stimmen haben deshalb auch die oben angeführten, auf das letzte Quartal ’21 konzentrierten Gerichtsverfahren in Verbindung zur Prozeßeröffnung gegen Jeffrey Epsteins Madame Maquerelle, Ghislaine Maxwell, wegen Sexhandels mit Kindern gesetzt – aber das ist wiederum eine ganz eigene »alttestamentarische« Geschichte, wie so ziemlich alles, was mit dem Epstein-Komplex zusammenhängt.
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RMH
"gegen Jeffrey Epsteins Madame Maquerelle, Ghislaine Maxwell, wegen Sexhandels mit Kindern gesetzt – aber das ist wiederum eine ganz eigene »alttestamentarische« Geschichte, wie so ziemlich alles, was mit dem Epstein-Komplex zusammenhängt."
Zum Verständnis: Nach deutschem Recht wäre das, was dort abgelaufen ist, wohl kein sexueller Missbrauch von Kindern, da die betroffenen Mädchen wohl allesamt älter als 14 waren. Handeln mit Jugendlichen hört sich aber wohl nicht mehr so dramatisch an. In USA gelten für diese Fälle unterschiedliche, zum großen Teil strengere Regeln, was das "age of consent" angeht, dort trifft dann das "Kinder" eher zu. Unabhängig davon konnte die Diskriminierungs-Abstufung in Deutschland aktuell auch der geneigte Konsument von Trash TV im sog. "Dschungelcamp" erleben. Beleidigendes, sexistisches "bitch" u.v.m. durch eine PoC etc. führt - weils Unterhaltswert hat - zu keinen Konsequenzen, ein darauf erwidertes "Geh doch in den Busch wieder zurück," von der beleidigten Dame mit MihiGru zog hingegen den sofortigen Rausschmiss nach sich. PoC als "Blitzrumpf" im Diss-Quartett also. Gleichheit ist immer relativ - da ich leider weiß bin, keine jüdischen Ahnen habe und Mann bin, lege ich mir gerade eine der vielen Gender-Identitäten rein vorsorglich zu. Man weiß nie, wann man diese Karte ziehen muss. Gegen PoC habe ich damit dann aber immer noch verloren.