Lebenslänglich

von Uwe Jochum -- Wiggo Mann hat aus Anlaß der immer noch steigenden Kriminalität mit ihren sich häufenden Bestialitäten in einem Beitrag für dieses Blog ("Todesstrafe") die Frage aufgeworfen, ob das existierende deutsche Strafrecht noch situationsangemessen ist.

Die dar­auf­hin ein­set­zen­de Debat­te zeigt, daß Mann einen wesent­li­chen Punkt getrof­fen hat: Es geht um die täg­lich zu machen­de Erfah­rung, daß es eine zuneh­men­de Dis­pro­por­ti­on zwi­schen kri­mi­nel­len Taten und ihrer über die Appli­ka­ti­on von Geset­zen lau­fen­den juris­ti­schen Bestra­fung gibt.

Die Fol­gen die­ser Dis­pro­por­tio­nie­rung sind desas­trös. Zum einen müs­sen die über­le­ben­den Opfer der Gewalt­ta­ten erken­nen, daß die juris­ti­sche Abar­bei­tung dem ihnen zuge­füg­ten Leid nicht gerecht wird; und zum andern sieht die waf­fen­lo­se Bevöl­ke­rung, daß die Jus­tiz mit ihren Urtei­len längst nicht mehr dazu taugt, einen Cor­don sani­taire um die fried­lie­ben­den Bür­ger zu ziehen.

Damit aber ste­hen die Tore zur Bür­ger­kriegs­höl­le offen. Denn wo die rechts­staat­li­che Ein­he­gung der Gewalt ver­sagt, liegt es nahe, das Pro­blem durch bür­ger­li­che Selbst­be­waff­nung zu lösen; und wo die Pro­por­tio­nen zwi­schen Taten und Stra­fen aus den Fugen gera­ten sind, liegt es nahe, in einem har­ten Durch­griff auf die Täter die­se Pro­por­tio­nen wiederherzustellen.

An die­ser Stel­le greift Wig­go Mann auf Über­le­gun­gen Kants und vor allem Hegels zurück, wie er sie in den Para­gra­phen 90–103 sei­ner Grund­li­ni­en der Phi­lo­so­phie des Rechts aus­for­mu­liert hat. Ihr Kern liegt dar­in, daß die Stra­fe wesent­lich zur Tat gehört: Die kri­mi­nel­le Tat ist über­haupt nur dadurch kri­mi­nel­le Tat, daß sie sich gegen das Recht stellt und durch das Ver­bre­chen das Recht auf­hebt, so daß folg­lich die im Gerichts­ver­fah­ren auf den Weg gebrach­te Wie­der­her­stel­lung des Rechts nichts ande­res ist als die Auf­he­bung des Verbrechens.

Recht und Stra­fe haben daher nichts mit dem zu tun, was in den letz­ten Dez­en­ni­en dar­aus gemacht wur­de, näm­lich eine Art päd­ago­gi­sche Heil­an­stalt für sozi­al Devi­an­te, die durch eine ange­mes­se­ne Betreu­ung reso­zia­li­siert wer­den sol­len. Viel­mehr geht es um die Fra­ge der Gerech­tig­keit, die sich im kon­kre­ten Recht und sei­nem Voll­zug dar­in zu bewäh­ren hat, daß auf die Tat eine ange­mes­se­ne Stra­fe erfolgt.

Das Pro­blem ist frei­lich, daß wir im Hin­blick auf kon­kre­te Taten Schwie­rig­kei­ten haben, die der jewei­li­gen Tat ange­mes­se­ne Stra­fe zu fin­den. So sehr wir zwar wis­sen, daß es für die Gerech­tig­keit unab­ding­bar ist, daß die juris­ti­sche Ver­gel­tung auf der Höhe der Tat zu sein hat, so wenig kann es eine all­ge­mein fixier­ba­re Regel geben, die die je indi­vi­du­el­le Tat mit der exakt ange­mes­se­nen Stra­fe belegt. Hegel sagt in sei­ner Rechts­phi­lo­so­phie ganz nüch­tern: Das alles fällt »in die Sphä­re der Äußer­lich­keit« (§101). Will sagen: Man mag es manch­mal tref­fen, und manch­mal eben nicht.

Es gibt frei­lich eine ein­zi­ge Aus­nah­me, für die die­se rei­ne Äußer­lich­keit der Rechts­fin­dung nicht gilt. Und die­se Aus­nah­me ist der Mord, den Hegel des­halb »das Unend­li­che der Tat« nennt: Beim Mord ste­hen kei­ne Abwäg­bar­kei­ten mehr in Fra­ge, so daß folg­lich auch nicht mehr nach einer juris­tisch ange­mes­sen pro­por­tio­nier­ten Ant­wort gesucht wer­den muß; die maxi­ma­le Tat bedingt viel mehr aus sich her­aus die maxi­ma­le Stra­fe – will sagen: Wenn die Tat die Aus­lö­schung des Lebens eines Opfers ist, dann ist die ange­mes­se­ne Stra­fe eben­falls die Aus­lö­schung des Lebens des Täters.

Wir haben also von Hegel her die Mög­lich­keit (und Wig­go Mann nutzt sie), die Todes­stra­fe als eine aus der Tat resul­tie­ren­de Selbst­be­stra­fung des Täters zu begrei­fen: Wenn die Stra­fe wesent­lich zur Straf­tat gehört, dann »setzt« der Täter durch sei­ne Tat sei­ne eige­ne Bestra­fung, und im Fal­le des Mor­des »setzt« er die Todes­stra­fe gleich mit, die dann auch mit allem Recht der Welt am Täter voll­zo­gen wer­den kann.

Damit wür­de die Todes­stra­fe die Pfor­ten der Bür­ger­kriegs­höl­le wie­der schlie­ßen. Die ent­waff­ne­te Bevöl­ke­rung hät­te die Genug­tu­ung, daß auf die abso­lu­te Tat auch eine abso­lu­te Ant­wort durch den rechts­schüt­zen­den Staat erfolgt, so daß jedem Gedan­ken an Selbst­jus­tiz der Weg abge­schnit­ten wäre. Die Gemein­schaft sähe sich wie­der beschützt, die öffent­li­che Ord­nung wäre an die­sem ihrem hei­kels­ten Punkt wiederhergestellt.

Das wäre selbst für über­zeug­te Chris­ten zustim­mungs­fä­hig, jeden­falls für den katho­li­schen Teil der­sel­ben, inso­fern die Kir­che in ihrem Kate­chis­mus unter Num­mer 2266 aus­drück­lich fest­hält, daß es der öffent­li­chen Gewalt zusteht, eine »der Schwe­re des Ver­bre­chens ange­mes­se­ne Stra­fe zu ver­hän­gen, ohne in schwer­wie­gends­ten Fäl­len die Todes­stra­fe auszuschließen.«

Das Pro­blem die­ser gan­zen Kon­struk­ti­on liegt frei­lich dar­in, daß die maxi­ma­le Stra­fe auf eine Annul­lie­rung der Stra­fe hin­aus­läuft. Denn im Voll­zug der Todes­stra­fe folgt der Täter dem von ihm getö­te­ten Opfer in den Tod, der – was immer sonst er sein mag – ein Tod ist jen­seits des Rechts­sys­tems und damit jener Zone, in der wir Men­schen unse­re Ange­le­gen­hei­ten mit­ein­an­der ver­han­deln oder auch nicht.

Hegel kaschiert die­sen Aspekt der Todes­stra­fe dadurch, daß er schreibt (§100), in der Todes­stra­fe wer­de der Täter als ein ver­nünf­ti­ges Sub­jekt »geehrt« und eben nicht wie ein schäd­li­ches Tier behan­delt, das man aus Grün­den der Abschre­ckung im Gefäng­nis hält und in die­ser oder jener Wei­se trak­tiert. Das kann man so sehen. Nur soll­te man dann auch sehen und sagen, daß der mit einem ehren­vol­len Tod bestraf­te Ver­bre­cher damit sei­nem Opfer den Rang abläuft. Denn die Abschlach­tung des Opfers war eines ganz gewiß nicht: ein für das Opfer ehren­vol­ler Vor­gang; sie war mit eini­ger Sicher­heit so unter­mensch­lich, bru­tal und bei­läu­fig, wie man es jetzt am Fal­le des ermor­de­ten Hen­ry Nowak nach­voll­zie­hen kann.

Wenn man die­sen in der Logik der Todes­stra­fe lie­gen­den Selbst­wi­der­spruch – daß sie in der Stra­fe die Stra­fe annul­liert – ver­mei­den will, muß man einen Schritt zurück­ge­hen. Die­ser Schritt zurück liegt nicht dar­in, den Aspekt der stra­fen­den Gerech­tig­keit auf­zu­ge­ben, son­dern dar­in, die abso­lu­te Tat mit einer abso­lu­ten Stra­fe zu bele­gen, die die Stra­fe nicht auslöscht.

Also: den Täter am Leben zu las­sen – frei­lich so, daß er ein Leben außer­halb der mit­mensch­li­chen Gesell­schaft füh­ren muß, und das für den Rest sei­nes Lebens. Die­se Stra­fe dient nicht der Abschre­ckung, und sie dient auch nicht der Reso­zia­li­sie­rung. Sie dient ein­zig und allein der Gerech­tig­keit, indem sie im »Lebens­läng­lich« aus­spricht und ver­fügt, daß der Täter durch sei­nen Aus­schluß aus der Gesell­schaft ein leben­der Toter ist.

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Kommentare (88)

Laurenz

9. Juni 2026 15:22

Guter Artikel... auch wenn ich persönlich die harte Arbeit dem Tod als Strafe im Falle einer Gerichtsverhandlung oder Militärgerichts vorziehen würde. Entscheidender wäre die Inkaufnahme des Todes bei Gewalttätern im Affekt des Schutzes von Gütern & Menschen. Es geht hier ja nicht um das friedliche Demonstrationsrecht, sondern um Ausschreitungen, wie jetzt beim CL-Finale zu Paris oder am G20-Gipfel 2017 zu Hamburg. Es ergibt keinen Sinn, die Polizei in einer Prügelei gegen Gewalttäter antreten zu lassen & verletzte oder gar tote Polizisten zu riskieren. Schießen bringt hier einfach mehr im Sinne der Bürger. Was unsere christlichen Freunde & deren Werte angeht, so gibt es eklatant viele unterschiedliche Interpretationen deren Lehre. Ich kann mindestens 3+ Jesus-Zitate bringen, in denen Jesus von Nazareth Nicht-Followern stalinistisch für deren mangelnde Gefolgschaft mit dem Tod droht. Von daher kann ich christliche Gewissensbisse in keiner Weise nachvollziehen. Beim Gebot "Liebe deinen nächsten, wie die selbst", ist weder jeder, noch gar die Familie gemeint, sondern die Gemeinschaft der Hebräischen Follower, heute würden sagen, "liebe Deine "Genossen", wie dich selbst".

nom de guerre

9. Juni 2026 15:53

Der letzte Satz dieses Artikels irritiert mich so sehr, wie mich der gesamte Text von Wiggo Mann irritiert hat. Ein (im Rahmen einer lebenslänglichen Haft) lebender Toter - was soll das sein? Wer diesen Gedanken zu Ende führt, muss den Verurteilten lebendig einmauern, wie man es mit der Gräfin Bathory gemacht hat, der um die Wende zum 17. Jh monströse Taten vorgeworfen worden waren. Die technischen Möglichkeiten, jemanden am Leben zu halten, ohne ihm menschlichen Kontakt zu ermöglichen, hätte man heute sogar viel besser als damals. Ich bringe dieses krasse Beispiel, weil ich es merkwürdig finde, dass offenbar beide Autoren nicht sehen, dass eine Gesellschaft, die mit unmenschlichen Taten konfrontiert wird, wohl kaum davon profitiert, wenn sie in Reaktion darauf selbst unmenschlich wird.
Gewalt macht nicht nur etwas mit dem, der sie erleidet, sondern auch mit dem, der sie ausübt - das gilt auch für die Gewalt, die vom Staat und seinen Bediensteten angewandt wird. An dieser Stelle wiederhole ich mich, aber seis drum: wenn man auf importierte Gewalt (denn darum geht es hier doch wohl) nicht mit den Mitteln antworten kann oder will, die man bislang für einheimische Gewalt für hinreichend befunden hat, muss man aufhören, sie zu importieren bzw den Import rückgängig machen.

Mboko Lumumbe

9. Juni 2026 16:04

Den hier angeführten „in der Logik der Todesstrafe liegende Selbstwiderspruch“ halte ich für konstruiert und unlogisch. Eine Hinrichtung ist kein „ehrenvoller Tod“.
Zumal gerade bei dem genannten Beispiel Henry Nowak (HN) nicht nur der Mord an sich erschreckt, sondern auch die Begleitumstände und dabei insbesondere das rassistische Fehlverhalten des Täters mitsamt Familie und vor allem der britischen Polizei, die das Opfer gefesselt verbluten lässt.
Die Todesstrafe (TS) löscht nicht die Strafe an sich aus und auch nicht jeder Mord muss zwangsläufig mit dem Tod bestraft werden. So z.B. nicht der Mord an HN oder gar die Polizisten. Doch es gibt eben bestialische Gewaltverbrechen, oder auch monströse politische/gesellschaftliche/ideologische, die eine Erwägung der TS erlauben. Dabei steht nicht Rache oder Vergeltung im Raum, wie der Artikel subtil andeutet ("Bürgerkriegshölle"), sondern vor allem Schutz der Gesellschaft vor solchen Menschen. Ein tatsächlich lebenslanges Einsperren erscheint mir nicht minder hart als die TS. Mir wäre der Tod lieber als der lebenslange Verlust meiner Freiheit als „lebender Toter“.
Gerechtigkeit ist wie Moral eine menschliche Erfindung und zum einen unterschiedlich je nach Standpunkt und Interessen und zum anderen dem Wandel der Zeit und Ideologien unterworfen. Die Natur kennt weder Gerechtigkeit noch Moral. Allenfalls Mitgefühl in begrenztem Maße, denn auch Tiere haben eine Seele und Gefühle.

Eo

9. Juni 2026 16:06

 
.
Wenn der Schmelztiegel
aus allzu vielen unvereinbaren Elementen hierzulande und im gleichermaßen überfremdeten Europa mit zunehmenden Niedergang von Wirtschaft und Gesellschaft sich endgültig in einen Hexenkessel verwandelt hat, stellt sich die Frage, ob die Todesstrafe moralisch vertretbar sei, sicher nicht mehr. Die Frage dürfte dann eher sein, von welcher Seite sie wieder eingeführt wird.
.

Ein gebuertiger Hesse

9. Juni 2026 16:08

Guter letzter Satz des Artikels!
Was soll man sonst denn sagen?

Ein gebuertiger Hesse

9. Juni 2026 16:16

Und, ich ergänze, an dieser Stelle ist DAS zu sehen von innerem Gewinn.
 
 

Dieter Rose

9. Juni 2026 17:03

Das Photo zum Text passt doch sicher nicht. Heute werden sie in luxuriöserer Umgebung verwahrt, wobei es eher beherbergt als verwahrt heißen müsste. Aber dem letzten Absatz kann man durchaus zustimmen.
 

Maiordomus

9. Juni 2026 17:08

Geistvoller Aufsatz, der in Sachen Hegel betr. die "absolute Tat" bzw. "das Unendliche der Tat" anspricht, nahe Hegels Erörterung betr. "die absolute Freiheit und der Schrecken", sein Kommentar zum Terror der Franz. Revolution. Er zeigt, dass die absolute Tat des Terrorismus Ausdruck einer absoluten Freiheit eines in Pflicht Genommenen ist, insofern mit sog. "gewöhnlicher Kriminalität" des blossen Eigennutzes und der Rachsucht nicht zu verwechseln. Dieser Ideal-Terrorist tötet nicht nur, er misst sich durchaus auch selber mit diesem Massstab, d.h. er setzt sein Leben für seine transzendental verstandene Rechts-Idee. Verstösst er gegen die selbe, verdient er selber den Tod, sowie setzt er, zum Beispiel beim individuellen Terror, immer oder oft auch sein eigenes Leben aufs Spiel. Lübbe nennt dies den "terroristischen Imperativ",  nicht nur bei Ausführungen einer Tat sich vollstreckend, sondern sogar im Falle der Anklage wegen Vergehen gegen die Interessen der Partei. Darum stimmt in Brechts Stück "Die Massnahme" der verurteilte Dissident als Verräter des transzendentalen Willens der Partei seiner einstimmig beschlossenen Hinrichtung mit seiner eigenen Stimme zu, "Helft mir Genossen!" heisst: Richtet mich hin! Von daher gesehen ist zumindest für die authentisch erwiesene terroristische Tat im Sinne des obigen Essays der Tod die angemessene Strafe. Aber ,,,, (folgt)       

Maiordomus

9. Juni 2026 17:24

Zum Aber: Der Schluss des Aufsatzes von Uwe Jochum deutet an, dass es schwer hält, eine wirklich widerspruchsfreie Theorie der Todesstrafe zu konzipieren geschweige denn zu praktizieren. Interessant ist, dass im 19. Jahrhundert selbst Erzkonservative der historischen romantischen Rechtsschule auch zur Ablehnung der Todesstrafe gelangen konnten, unweit Jochums Ausführungen, so der Schweizer Rechtshistoriker und Rechtsphilosph P.A. v. Segesser, Schüler u.a. von Savigny und anderen Romantikern. Dabei schloss er wie vielleicht andere christlich orientierte Denker auch jenseitige Strafe nicht aus, was zwar bei den Schweizer Christkonservativen als Argument pro Todesstrafe verwendet wurde, wegen der vielfachen geheuchelten oder ungeheuchelten Bekehrungen vor dem Schafott und der geistlichen Begleitung dorthin. Aber auch der grundsätzlichen Unproportionalität der Mordtat im Vergleich zur Hinrichtung, was zwar etwa beim vorsätzlich unprofessionellen Hängen Ribbentrops zum Genuss der Rache beim Henker nicht der Fall war, solche grausame Hinrichtungen sind als Mord zu bezeichnen. Es gibt aber eine wohl grundsätzliche Disproportionalität zwischen "Verbrechen und Strafe", wie der Originaltitel eines bedeutenden Romans von Dostojewskij lautet. Dies weiter auszuführen, ist aber leider nicht gerade "blog"-kompatibel. Am noch überzeugendsten bleibt aber die Todesstrafe bei wirklich erwiesenen terroristischen Taten. Bei Kindsmord sollte für Begnadigung zumindest das Einverständnis der im System der Blutrache berechtigten Angehörigen erforderlich sein.   

Le Chasseur

9. Juni 2026 17:46

@Maiordomus
" Bei Kindsmord sollte für Begnadigung zumindest das Einverständnis der im System der Blutrache berechtigten Angehörigen erforderlich sein."
Wenn man über das Für und Wider der Todesstrafe sinniert, sollte man nicht vergessen, dass auch Täter Angehörige haben.
Durch die Todesstrafe wird keine Tat ungeschehen gemacht, es entsteht aber neues Leid.

Karl

9. Juni 2026 18:05

Wie der Artikel von WM, der die Ewigkeitsklausel als Hürde für die potentielle Einführung der Todesstrafe ignorierte, geht dieser Artikel an der Praxis des bestehenden Rechtsvollzugs vorbei und ignoriert, dass “lebenslänglich“ keinesfalls bedeutet, “… daß der Täter durch seinen Ausschluß aus der Gesellschaft ein lebender Toter ist“. „Lebender Toter“ klingt nach Zombie und irgendwie grausam – und soll wohl so wirken. „Lebenslänglich“ bedeutet keinesfalls lebenslange Isolation als „lebender Toter“ – weder nach dem Strafgesetzbuch, noch nach der Verfassungsrechtsprechung, noch in der Alltagspraxis der Justizvollzugsanstalten. Berichte von solcherart Bestraften klingen anders. Weshalb diese Traumtänzerei? UJ will eine hegelianische Vergeltungsideologie umsetzen, die das Grundgesetz und die Verfassungsgerichtsbarkeit seit 77 Jahren als unvereinbar mit der Menschenwürde erklärt. Wer „lebenslänglich“ als ewigen gesellschaftlichen Tod fordert, fordert faktisch die Abschaffung des Resozialisierungsgebots – und damit eine Grundgesetzänderung. Wie realistisch ist solch ein Ansatz? 2023 wurden von 95 beendeten lebenslangen Strafen 63 Personen (zwei Drittel) auf Bewährung entlassen. Doch Veränderungen beginnen mit der Infragestellung der gegenwärtigen Praxis. Also der erste Schritt auf einem langen Weg?

dojon86

9. Juni 2026 18:52

Die Opfer migrantische Gewalt sind zunehmend auch Migranten aus Ländern in denen die Tradition der Blutrache noch lebendig ist und die sich von unserer Kuscheljustiz zumindest dann verhöhnt fühlen werden, wenn es um ihre eigenen Angehörigen geht. Ab geht die Fahrt mit der Geisterbahn. Ich wünsche viel Vergnügen. 

Beta Jas

9. Juni 2026 18:54

Die Diskussion um die Rechtfertigung der Todesstrafe ist mühselig. Sie hat wohl eine abschreckende Wirkung, was sich statistisch jedoch kaum belegen lässt – schließlich werden Taten eben gerade wegen des Bewusstseins, dass diese Strafe im US-Bundesstaat XY existiert, gar nicht erst begangen.
Jetzt warte ich auf den nächsten Klassiker der politischen Debatte: Ja oder Nein zur Kastration von Straftätern, die Frauen vergewaltigen.

RMH

9. Juni 2026 20:10

Ich wende jetzt einmal eine Argumentationslinie, wie wir Sie in der jüngsten BAFöG Debatte gesehen haben, auf diese Debatte an. Google- Ki sagt mir unter Referenz auf das statistische Bundesamt das folgende:
"Der Anteil der rechtskräftig verurteilten Mörder an der deutschen Gesamtbevölkerung liegt bei geschätzten 0,002 bis 0,004 Prozent (umgerechnet etwa 2 bis 4 Personen pro 100.000 Einwohner)."
Und davon sitzt die Mehrheit ein. Worüber reden wir eigentlich?

Franz Bettinger

9. Juni 2026 20:52

Vor dem Thema Todesstrafe ja oder nein sehe ich die Notwendigkeit, die Deutschen wieder zur Selbstwehr zu ertüchtigen bzw. das Sich Wehren überhaupt wieder möglich zu machen, indem man das  Waffenbesitz-Verbot aufhebt & amerikanische, israelische bzw. schweizer Verhältnisse schafft. Unter B. Clinton wurde nachgewiesen, dass in USA Waffen in privater Hand weit mehr Morde verhindert haben als verursacht haben. 

Le Chasseur

9. Juni 2026 20:59

@Beta Jas"Die Diskussion um die Rechtfertigung der Todesstrafe ist mühselig. Sie hat wohl eine abschreckende Wirkung"
Ich glaube nicht,  dass einer der von Wiggo Mann geschilderten Extremfälle durch die Existenz der Todesstrafe hätte verhindert werden können. Da hat man es mit Tätern zu tun, denen sämtliche Sicherungen durchgebrannt sind.

Le Chasseur

9. Juni 2026 21:17

@RMH
""Der Anteil der rechtskräftig verurteilten Mörder an der deutschen Gesamtbevölkerung liegt bei geschätzten 0,002 bis 0,004 Prozent (umgerechnet etwa 2 bis 4 Personen pro 100.000 Einwohner)."Und davon sitzt die Mehrheit ein. Worüber reden wir eigentlich?
Sie sitzen vielleicht ein, aber eben nicht in solchen Zellen als "lebende Tote". Und nur so kann offenbar nach Ansicht mancher hier Gerechtigkeit hergestellt werden.
 
 
 

Gracchus

9. Juni 2026 22:00

1. Ein Text mit abgründiger Pointe. 
2. Ich bezweifle stark, dass man Hegels Straftheorie ohne seinen sittlichen Staat haben kann, ist Hegel doch Systemdenker. Man darf Hegel wohl nicht unterstellen, dass die BRD seinem sittlichen Staatsideal auch nur annäherungsweise entspricht. 
3. Komisch, dass die Philosophie-Hater nicht im Dreieck springen. Denn Hegels Straftheorie ist alles andere als einfach zu verstehen. Dass die Strafe im Willen des Verbrechers als sein eigenes Recht enthalten sei - ist das nicht etwas seltsam gedacht? Durch die Strafe bzw. diese Sicht wird der Verbrecher dann als Vernünftiges geehrt - ist das dann aber bei Jochums weiterem Gedankengang der Fall. 
4. Anlass für diese Gedanken ist ja, wenn man dies teilt, eine Strafjustiz, der die Maßstäbe verrutscht sind - im Argen liegt, wenn dies teilt, der Bereich, der nach Hegels Diktion zur "Äusserlichkeit" angehören - hierüber sagt Hegel gerade nichts. Die Frage wäre dann ja eher, wie erreicht man eine Rechtsprechung, die dem "allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden" entspricht. Aber ist dieses Maßstab?
5. Auf die Frage nach der Gerechtigkeit werden die meisten wie Pilatus antworten.
6. Ggf. wird in Zukunft irgendeine KI die Strafzumessung erledigen.
 
 

Gracchus

9. Juni 2026 22:08

Die Frage ist doch, wie solche Taten verhindert werden. Mir scheint die Abschreckungs-Wirkung von Strafandrohungen wird dabei überschätzt. 
 

Gracchus

9. Juni 2026 22:12

@Laurenz: Sie verwechseln, scheint mir, Polizei- und Ordnungsrecht mit Strafrecht.
Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter ist eindeutig. Wo hat Jesus "stalinistisch" Nicht-Follower mit dem Tod gedroht?

Rabenkaiser

9. Juni 2026 22:30

Rund neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in einem Park in Aschaffenburg soll der Beschuldigte dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt. Bei dem Angriff waren ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Passant getötet worden, der den Kindern helfen wollte.
Aus der Emotion heraus hatte ich mir zu der Zeit eher so etwas vorgestellt:
Eiserne (oder auch hölzerne) Körbe dienten in der mittelalterlichen Strafjustiz vielerorten dazu, lebende Delinquenten oder ihre Leichname nach der Hinrichtung zur Schau zu stellen. Diese öffentliche Präsentation hatte neben dem Abschreckungseffekt den Zweck einer Strafverschärfung, denn der Körper des Hingerichteten wurde so wenigstens zeitweise der Bestattung entzogen.
Und wenn man dann in den vielen Videos sieht oder in den Nachrichten liest, wie absolut willkürlich Menschen im Bus abgestochen, vor das Gleis geschubst, oder oder, werden.. dann drängt sich mir der Gedanke auf, dass das vielleicht sogar vernünftig wäre, dem Mittelalter mit Mittelalterjustiz zu begegnen.

nom de guerre

9. Juni 2026 22:37

Noch ein  Nachtrag: in den USA gibt es erstens eine nicht-entwaffnete Bevölkerung, zweitens in vielen Bundesstaaten die Todesstrafe und drittens Brachialvarianten von Freiheitsstrafen, sowohl hinsichtlich der Dauer als auch der Art des Vollzugs. Ändert das irgendetwas an deren hohen Mordraten und anderen Gewaltstraftaten? Anscheinend doch nicht, es sei denn, man möchte argumentieren, dass es ansonsten noch schlimmer wäre.

ofeliaa

9. Juni 2026 23:13

Worüber wir hier sprechen ist, dass wenn früher ein Mensch das Territorium eines anderen betreten hat, man ihm den Schädel gespalten hat. Wenn sich dies dann herumgesprochen hat, war es gut für die Fremden, denn dann konnten sie wegbleiben und wenn es sich nicht herumgesprochen hat, dann war es schlecht für die Fremden, denn dann kamen nach dem einen noch weitere, und denen wurde der Schädel ebenfalls gespalten. Ich glaube also, worüber wir hier sprechen, nennt man Gutmütigkeit. 

Kurativ

9. Juni 2026 23:27

ranz Bettinger (9. Juni 2026 20:52) - Ihr Hinweis auf eine mögliche Selbstverteidigung im Rahmen von "Augen um Auge" weißt auf ein Problem dieser Diskussion hin: Es handelt sich nicht um ein Opfer/Täter-Problem. Denn ein Dritter wird zum zeitversetzten Akteur der Szenerie: Der Richtende. Als mehr oder weniger organisierter Staat, als Richter mit seinen Freiheiten, als Gesetzgeber, als Regierung, als Wähler, usw). Es ist mindestens eine Dreiergeschichte. Wenn man die Sache einfach halten will, dann müsste sich jeder selber schützen. Aber da gibt es Gefälle: Denn was ist mit den von nius jetzt berichteten Zuständen am Nürnberger Hauptbahnhof, wo Ausländer im Stil von Rothenham junge Mädchen drogenabhängig machen, dann erpressen und dann für ihr Leben schädigen? Und was ist mit den Politikern, welche diese Zustände ignoriere um weiter an der Macht zu bleiben. Was ist mit den Richtern, welche diese Verbrecher richten sollen? Müssten diese beiden nicht auch von jemand gerichtet werden?

Sandstein

9. Juni 2026 23:37

"Ich wende jetzt einmal eine Argumentationslinie, wie wir Sie in der jüngsten BAFöG Debatte gesehen haben, auf diese Debatte an. Google- Ki sagt mir unter Referenz auf das statistische Bundesamt das folgende:"Der Anteil der rechtskräftig verurteilten Mörder an der deutschen Gesamtbevölkerung liegt bei geschätzten 0,002 bis 0,004 Prozent (umgerechnet etwa 2 bis 4 Personen pro 100.000 Einwohner)."Und davon sitzt die Mehrheit ein. Worüber reden wir eigentlich?"
Diese Argumenationslinie zieht hier aber nicht. Es sterben ja in Deutschland auch "nur" 2.770 Personen pro Jahr im Strassenverkehr. Das sind ca. 0,0033 %. Wieviele Tote pro Jahr innerhalb ihrer Familie wären denn ok? Bei einigen Straftätern kann es nicht im Resozialisierung gehen. Da geht es um den Schutz der Bevölkerung. Prozentzahlen sind bei einer solchen Überlegung ungeeignet.

RMH

10. Juni 2026 07:50

Noch einmal etwas Statistik (via google KI):
"Bei Straftaten gegen das Leben (Mord und Totschlag) gilt in Deutschland jeder sechste Täter als schuldunfähig. Während bei Mord und Totschlag etwa 16,6 % der Täter schuldunfähig sind, liegt der Anteil über alle Straftaten hinweg extrem niedrig. Im Gesamtdurchschnitt aller Gerichtsverfahren werden nur etwa 0,1 Prozent aller Angeklagten als schuldunfähig eingestuft.  Der Anteil der schuldunfähigen Täter bei Tötungsdelikten hat sich im langfristigen Vergleich spürbar erhöht und liegt heute etwa doppelt so hoch wie noch im Jahr 2012."
Vor jeder Debatte über die Strafe, steht die über die Schuld & wie man diese definiert & feststellt. Die Debatten über Strafen sind eher rein "populistisch" oder besser entweder akademisch (so wie bei U. Jochum) oder demagogisch (W. Mann). Geltendes Recht muss umgesetzt werden, insbesondere, wenn Abschiebungen möglich sind, haben diese ohne wenn &aber zu erfolgen & die Prüfung der Schuld hat tendenziell anders zu erfolgen.

Maiordomus

10. Juni 2026 08:03

@Le Chasseur. Auch Höss und andere "Nazi"-Verbrecher hatten Angehörige. So gilt aber, wie für Höss' Sohn, als Bedingung für Lebenkönnen in der BRD: "Mein Vater verdiente die Todesstrafe." Selbst wenn ich mir vorstellen kann, dass der Sohn dies denkt, was ich sehr respektieren würde, bleiben solche Bekenntnisse, vgl. die gegenwärtige Spiegel-Aktion des möglichst mit Distanzierungszwang verbundenen Offenlegens aller Ur-Opas als "Nazi"-Parteimitglieder. eine schäbige Sache, eher Zivilreligion als wirkliches Insichgehen und in keiner Verbindung weder mit der Ethik Kants noch gar mit derjenigen von Jesus Christus, wo das Sündenbewusstsein stets mit der eigenen innersten Anfälligkeit für Hass verbunden ist, nicht zu verwechseln mit dem, was heute bei der Debatte um "Hass im Netz" im Vordergrund steht. Es wird dort klar unterschieden zwischen dem erlaubten Hass, etwa auf Trump und Weidel, es begann schon mit dem erzbraven Lucke, während "Lügen-Fritze" natürlich strafbarer Hass ist. Immerhin hält das Landrecht von Nidwalden 1454 fest, dass einen Gegner als "Lügner" zu betiteln, eine Kriegserklärung sei, ein mit Busse zu belegender Friedbruch. Eine in dieser Allgemeinheit bedenkenswerte ethische Überlegung. Baerbocks Problem ist zB. nicht das Lügen, auch Trump lügt nicht bei freier Rede, Adenauer damals schon eher, weil echt schlau. Hitler log eher weniger als demokratische Politiker, was Max Frisch auffiel. 
      

Klaus Kunde

10. Juni 2026 08:09

Die sozialliberale Strafrechtsreform erbrachte die Abkehr vom Strafziel Vergeltung hin zur Resozialisierung. Sekundärer Anspruch, Reduzierung der Rückfallquote. Zur Entwicklung dieser habe ich zu keiner Zeit Informationen gefunden.
Durchgesetzt hat sich in Prozessen, insbesonders bei Gewaltkriminalität, die juristische Verhöhnung überlebender Opfer oder deren Hinterbliebenen durch das Strafmaß.
In den USA dürfen Hinterbliebene dem Gericht die Auswirkungen von Gewaltkriminalität auf ihre Familien en Detail schildern. Kaum ein Staatsanwalt, Richter oder Geschworener, der sich ihren Forderungen zur Frage schuldig oder nicht schuldig und zum Strafmaß verschließen kann. Neben „Auge um Auge“ findet sich auch, allerdings eher selten, „Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein“.
Ich selbst bin 1996 nur knapp dem Tode durch eine türkische Straßengang entgangen. Ein solches Ereignis, am hellichten Tag im öffentlichen Raum, führt zum Verlust des Urvertrauens und verändert dauerhaft die politische Ausrichtung. Täter nie gefaßt.

RMH

10. Juni 2026 08:23

Nachtrag zu meinen weiteren, statistischen Beitrag (wieder Ergebnisse nach google KI):
"In den USA werden weniger als 1 Prozent aller Mörder rechtskräftig für schuldunfähig erklärt."
Das entspricht in etwa der schuldunfähigkeitsquote bei uns für Nicht-Tötungsdelikte. Was ist in den USA anders? Dort gibt es doch die spitzfindigsten Anwälte der Welt?
"In Russland werden etwa 4 bis 8 Prozent der Personen, die wegen eines Tötungsdelikts vor Gericht stehen, gerichtlich für schuldunfähig erklärt."
Da liegen wir - die wir doch überwiegend deutsch sprechende Amerikaner sein sollen - mit "unseren" Ergebnissen einmal wieder deutlich näher bei RUS als bei den USA.
Fazit: Über Strafen kann man erst diskutieren, wenn man sich über die Schuldfrage einig geworden ist.
 
 

Laurenz

10. Juni 2026 09:00

@Sandstein ... wir wissen nicht, wie viele Totschlags-Urteile eigentlich aus dem Mord zugeschichtet wurden. Wir haben kaum Einblick in die Kriminal-Statistik. Das ist ähnlich der Erkenntnis unseres TV-Import-Südtirolers, Markus Lanz, der bei Anti-Semitischen Vorfällen/Übergriffen/Straftaten feststellte, daß wenn die Idtentität des Täters unbekannt ist, die Tat automatisch dem rechten Milieu zugeordnet wird. Das war ähnlich in der Ära des Corona-Faschismus, als alle Toten, ohne echte Diagnose zu Corona-Toten wurden. Das Empfinden ist der Verlust der Sicherheit im Öffentlichen Raum, Über 700 Gruppenvergewaltigungen im Jahr sind ein neuer Faktor. Merkel-Poller bei Volksfesten kommen nicht von ungefähr. Viele Feste werden abgesagt, weil die Kommunen die Sicherheitsauflagen finanziell nicht mehr stemmen können. Würde Ihre Statistik stimmen, Sandstein, bräuchten wir das alles nicht. Daß sich indigene Bürger nicht wehren, hat mit den von Precht beschriebenen sozialen Kosten zu tun, welche die Deutsche Staatsanwaltschaft, man kann sagen rassistisch den Indigenen auferlegt + dem Verhalten der Staats- & staatsnahen Medien. Es gab vor 2015 keine Merkelpoller. Ein Görlitzer Park ist schon einer zu viel.

RMH

10. Juni 2026 09:02

@Sandstein, wie aus meinen weiteren Beiträgen & auch aus denen zum Artikel von W. Mann hervorgeht, bin ich natürlich dafür, dass man alle Delikte gegen die menschliche Unversehrtheit streng ahndet. Ich sehe die praktische & gesellschaftliche Frage aber deutlich breiter aufgestellt, als eine zugespitzte Duskussion darüber, ob man denn einen verurteilten Mörder liquidieren soll oder einfach nur wegsperren - & bei "schuldunfäigen" dann auch nur Einweisung in eine geschlossene Anstalt? Ist das "gerecht"? Man arbeitet in einer zerfallenden Gesellschaft mit der Debatte Todesstrafe ja /nein sich am Spitzensymptom einer Pyramide mit sehr großen Grundquadrat ab. Darauf ziele ich mit meinen Beiträgen. Man kann nicht nur an den Steinen der Spitze der Pyramide sich reiben. Es drückt die gesamte Pyramide - und zwar massiv.
PS: Deswegen bin ich natürlich nicht gegen diese Debatte. Denn Debatten kann man über alles führen - man sollte sie aber auch einordnen. Und bei W. Manns Vorstoß erkenne ich irgendwie den Versuch, einen einigenden Mythos, wie den Generalstreik bei Sorel, zu konstruieren. Hilft in der Praxis nicht weiter.

RMH

10. Juni 2026 09:12

"Täter nie gefaßt." (Klaus Kunde)
Vor jeder Strafmaß-Debatte, braucht es auch erst einmal dingfest gemachte Täter. Bei Mord soll die Aufklärungsquote hoch sein, aber wenn eine Sache mal nur als "versuchter Totschlag" oder gar nur Körperverletzung (die zum Glück nicht in mehr eskaliert ist) eingestuft wird, ist der Aufklärungsdrang offenbar gleich niedriger. 
Das "Unsicherheitsgefühl" der Bevölkerung wird doch im wesentlichen genau durch so etwas, durch die Masse der Delikte, die immer weniger verfolgt werden und oft gar nicht erst mehr angezeigt werden, am meisten verstärkt und nicht daduch, dass ein Mörder nach 15 bis 20 Jahren wieder frei kommen kann.
Im Übrigen schätze ich, wie andere in der Debatte auch (z.B. Gracchus), den Abschreckungseffekt einer Todesstrafe für geringer ein, als er von Befürwortern dieser Strafe gehalten wird.
 

Adler und Drache

10. Juni 2026 09:57

Ich verstehe nicht, inwieweit der Täter auch die Strafe setzt oder die Todesstrafe eine Art "Selbstbestrafung" des Täters sein soll. Vielleicht hat es mit dem philosophischen Hintergrund zu tun, der mir ein ins Groteske aufgeblasener und überdehnter Ballon des Rechtsbegriffs zu sein scheint. Der Protestantismus stand aus Gründen, die theologisch analysiert werden müssten, häufig in der Gefahr, die Attribute Gottes aufs Recht zu übertragen (konkret z.B. in der "Ewigkeitsklausel") und förderte damit einen "Rechts"-"Radikalismus", grad bei den Deutschen, wo das Recht aus der Sphäre handelnder/verhandelnder Menschen in ein ehrfurchtgebietendes Jenseits entschwindet; und so ist das ja im Grunde heute noch. Die "Remigration" von "Staatsbürgern" geht nicht, natürlich wegen "Recht".
Man kann auch an zu viel oder, besser, zu großem Recht ersticken.
Die Todesstrafe halte ich mit der christlichen Ethik für vereinbar (Mt 18,6), aber dennoch für falsch: Zum einen kann man nie absolut sicher sein, nicht doch einmal einen Unschuldigen hinzurichten, und zum anderen besteht die Möglichkeit, dass selbst der schlimmste Mensch umkehrt, was viel mehr wert wäre.
   

Artabanus

10. Juni 2026 10:04

Bei Fragestellungen bezüglich real existierender Dinge ist Hegel kein guter Ratgeber. Und die real existierende Justiz ist weit davon entfernt so etwas wie Gerechtigkeit auch nur annähernd herzustellen. Die Gerichte sind hauptsächlich damit beschäftigt nachträglich die Gedanken des Täters zu lesen und die Strafe wird somit nicht aufgrund der Tat, sondern aufgrund der angeblichen Gedanken des Täters während der Tat gefällt. Dies alles aufgrund von sog. Sachverständigengutachten. Eine totale Clownerie. Die Justiz an sich ist ein Witz und das nicht erst seit heute. Ich erinnere nur an die Hexenprozesse, bei denen auch mit sog. Sachverständigengutachten gearbeitet wurde. 

Adler und Drache

10. Juni 2026 10:07

@ Mboko Lumumbe
Die Natur kennt weder Gerechtigkeit noch Moral.
Ja ... und?

Ein gebuertiger Hesse

10. Juni 2026 10:44

@Adler und Drache10. Juni 2026 10:07@Mboko LumumbeDie Natur kennt weder Gerechtigkeit noch Moral.Ja ... und?
Irgendwie ist es schön, natürlich vorgegeben geradezu, daß hier Diskussionen, auch wenn sie lang waren, am Ende des Tages, im Kehraus, bei so ganz grundlegenden Dingen anlangen.

Laurenz

10. Juni 2026 10:58

@Adler & Drache @Mboko Lumumbe ... Die Natur kennt weder Gerechtigkeit noch Moral. ... Ja ... und? ... Ja ... und?

ofeliaa

10. Juni 2026 11:01

https://youtube.com/shorts/SEDzc27akEg?si=2B9TJu4JCNLaVURM
Zwei Iraker vergewaltigen 7-jähriges Mädchen. 
 
 

A. Kovacs

10. Juni 2026 12:32

Hebbel schrieb zu Mördern und was mit ihnen geschehen solle: „Der Tod darf nicht umgehen unter den Menschen." Wer mit klarem Bewusstsein einem anderen Menschen das Recht auf Leben abgesprochen hat, ist zum Tod geworden und hat das seine verwirkt. Im Laufe meiner ärztlichen Tätigkeit hatte ich auch mit Mitarbeitern der Strafvollstreckung zu tun. Ich fragte sie unter vier Augen, ob es Verbrecher gebe, die ihrer Meinung nach den Tod verdient hätten. Jede und jeder antwortete ohne Zögern mit Ja. Auch gebe es Verbrecher, die absolut nicht „resozialisierbar" seien. Diese Mitarbeiter sind mit Realitäten in Berührung gekommen, von denen die Theorie nichts wissen will.

Waldgaenger aus Schwaben

10. Juni 2026 14:35

Ich weise auf das Feindstrafrecht hin. Feindstrafrecht – Wikipedia. Eine etwas neuere philosophische Betrachtung zum Strafrecht, die ich mir aber nicht zu eigen mache.
Die Todesstrafe lehne ich, wie schon von anderen gesagt, aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Der Staat gibt nicht das Leben und darf es nicht nehmen, außer in Fällen der Notwehr. Das Recht auf Leben ist vorstaatlich. Die Freiheit wird vom Staat garantiert und muss bei Missbrauch entzogen werden. Praktische Argumente gegen die Todesstrafe: 1. die Nicht-Korrigierbarkeit bei einem Fehlurteil. 2. geringere Abschreckung als lebenslange Freiheitsstrafe, gerade bei dem implizit und explizit gemeinten Täterkreis. Über nicht schmerzlose Hinrichtungen will niemand in diesem illusteren Kreise hier ernsthaft nachdenken. Hoffe ich. 
Über Haftbedingungen kann man natürlich reden. Heute selbstverständliche Hafterleichterung wie Fernsehen, Radio, Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten sollten mit Wohlverhalten erworben werden können und Fehlverhalten wieder entzogen werden. Das erleichert auch dem Personal die Arbeit. Und lebenslang muss lebenslang heißen.

dojon86

10. Juni 2026 15:51

@A. Kovacs Wohl wahr. Es gibt Verbrechen die den Tod verdienen. Aber der Mensch kann bei der Verhängung der Todesstrafe irren. Darum, weg sperren und Entlassung mit dem Tode. Ansonsten Vorgehensweise in der Art wie RMH das vorschlägt. Auch wenn es in seltenen Einzelfällen Justizirrtümer geben kann. Menschen können irren. Das kann aber kein Grund sein, Unrecht nicht entsprechend zu ahnden. Letzteres wäre das größere Unrecht. Mit dieser Unschärfe muss der Mensch leben. Ideale Lösungen gibt es in der Theorie aber niemals im echten Leben. 

Karl

10. Juni 2026 17:51

@A. Kovacs 10. Juni 2026 12:32
Ich danke Ihnen für die Einbringung dieser Perspektive. DIese Mitarbeiter im Strafvollzug sind m.E. kompetenter als viele Richter in ihren Elfenbeintürmen.  

Kurativ

10. Juni 2026 18:24

Wenn man etwas im Staate Deutschland ändert, dann kann man davon ausgehen, dass die Opposition und die große Masse am Ende schlechter dabei wegkommt, weil die Macht für die Feinjustage oder Änderungen in den Händen der Feinde der Demokratie liegt. Die werden das dann entsprechend drehen oder ausnutzen.
Zum Thema Strafen fällt einen noch der Fall Ameneh Bahrami (Iran) ein. Im Artikel bei Wikipedia tauchen bei den Einzelnachweisen die üblichen Verdächtigen der Reihe nach auf, denen man "uneingeschlänkt" vertrauen kann. (3x Springer, faz, Süddeutsche Zeitung, Guardian, Spiegel, B.Z., Abendblatt, usw).
Wenn die Politik mit seinen Wahrheitskomplex(Norbert Hering) etwas ändert wird, dann werden die oben genannten Kanonen in die entsprechende Richtung gedreht.

Le Chasseur

10. Juni 2026 19:21

@Laurenz
"Es geht hier ja nicht um das friedliche Demonstrationsrecht, sondern um Ausschreitungen, wie jetzt beim CL-Finale zu Paris oder am G20-Gipfel 2017 zu Hamburg. Es ergibt keinen Sinn, die Polizei in einer Prügelei gegen Gewalttäter antreten zu lassen & verletzte oder gar tote Polizisten zu riskieren. Schießen bringt hier einfach mehr im Sinne der Bürger."
In Belfast ließ man den Mob jetzt auch wieder gewähren anstatt konsequent durchzugreifen.

Waldgaenger aus Schwaben

10. Juni 2026 22:45

Zur Abschiebung und Strafverbüssung im Ausland: Die Haftbedingungen mögen da oft im allgemeinen härter sein, aber da gibt es mehr Korruption und die Haft könnte sogar leichter sein als bei uns bis hin zur Flucht oder Entlassung gegen Bestechung.

Volksdeutscher

11. Juni 2026 09:25

1. Es ist gruselig mit anzusehen, wie liberale Schöngeister und Schönseelen sich in raffinierter Menschentümelei ergießen, dabei allerlei schlau gedachten Vorwände aus dem Ärmel ziehen, um andere zu überlisten,  von der Befürwortung der Todesstrafe abzukommen. Wenn es jedoch wahr ist, daß das Leben von X mit dem Leben von Y gleich ist, dann ist es auch wahr, daß der Tod von X mit dem Tode Y gleich ist, denn Leben und Tod sind nun mal voneinander untrennbar und gleichwertig. Der Liberale steht im Zweifelsfall jedoch immer auf der Seite des Mörders, der Liberale mordet mit, will seine Feigheit als Menschlichkeit und Mitgefühl verkaufen. Es waren sie, die den Gedanken von der "Gleichheit aller menschlichen Leben" und den Gedanken vom "Leben als höchster Wert unter Menschen" mit vollem Munde verkündeten. Wie kann das Leben den höchsten Wert unter Menschen verkörpern, ein menschliches Leben mit einem anderen gleich sein, wenn Gleiches nicht mit Gleichem vergolten wird, ja nicht vergolten werden darf? Was bleibt da von solch rührenden Thesen noch übrig, wenn der Mörder Leben vernichten kann und doch mit dem Leben davonkommt? 

Volksdeutscher

11. Juni 2026 09:29

2. Auch ich war früher ein Gegner der "Todesstrafe", genauer gesagt bis zu dem Tag, an dem der Geiselmord von Gladbeck Anfang der 90-er Jahre geschah. Da wurde einem plötzlich vor Augen geführt, was das Wesen des liberalen Rechtsstaates ist: Feigheit, charakterliche Verkommenheit, juristische Phrasendrescherei, mediale Feier und Vermarktung politisch moralischer Impotenz. Zugegeben, es gab schon Justizirrtümer in der Geschichte, sie waren jedoch seltene Ausnahmen; erwiesene Morde waren die Regel. Sie geschahen überdies selten im Vergleich zu Morden, erst recht zu Morden durch Widerholungstäter, die von jener liberalisierten Justiz auf die unschuldige Menschheit losgeschickt wurden und ihren Vorteil aus der charakterlichen Feigheit liberaler Juristen zogen. Es ist auch wahr, daß die Hinrichtung keine Strafe im eigentlichen Sinne ist. Sein Sinn liegt woanders, also suche man ihn nicht dort, wo er nicht zu finden ist, um zeigen zu wollen, daß er keinen Sinn habe... Die Gemeinschaft hat das Recht oder es muß ihr das Recht eingeräumt werden, darüber zu bestimmen, mit wem sie in letzter Konsequenz zusammenleben will und mit wem nicht und wen sie, wenn es hart auf hart kommt, von der Brust nimmt.

Mboko Lumumbe

11. Juni 2026 09:48

@AuD 10. Juni 10:07
Gerechtigkeit ist ein zentraler Aspekt dieses Artikels und der Diskussion, dies auch schon im vorherigen Artikel „Todesstrafe“. Insofern bin auch ich darauf eingegangen aus meiner Sicht: „Gerechtigkeit ist wie Moral eine menschliche Erfindung und zum einen unterschiedlich je nach Standpunkt und Interessen und zum anderen dem Wandel der Zeit und Ideologien unterworfen.“ Dieser Kontext war dem von Ihnen zitierten direkt vorangestellt.

Volksdeutscher

11. Juni 2026 09:52

@Le Chasseur - "In Belfast ließ man den Mob jetzt auch wieder gewähren anstatt konsequent durchzugreifen." Was heißt es denn "wieder"? Irgendwann mal ist es Schluß, irgendwann mal ist es genug, irgendwann mal läßt sich das Volk nicht mehr beschwichtigen und einschüchtern. Dann geht das Niederfackeln und Lynchen los als die große böse befreiende Tat aus der Ecke, in die man getrieben worden ist. Wer das nicht nachvollziehen kann, hat keine Ahnung von Psychologie. In Wirklichkeit ließen Politik und Justiz die ausländischen Totschläger und Vergewaltiger Jahrzehnte lang gewähren (in manchen Fällen vergewaltigten die Polizisten selber wie es sich in England der Fall war), anstatt konsequent durchzugreifen. Warum taten sie nichts? Weil sie nicht durchgreifen wollten, um die Einheimischen niederzuhalten. Das ist ein wesentliches Merkmal bei der gesellschaftspolitischen Transformation der Globalisten in allen von ihnen dominierten Ländern. Und jetzt kommen Sie mit so etwas...

RMH

11. Juni 2026 10:06

Zur Abschiebung und Strafverbüssung im Ausland: Die Haftbedingungen mögen da oft im allgemeinen härter sein, aber da gibt es mehr Korruption und die Haft könnte sogar leichter sein als bei uns bis hin zur Flucht oder Entlassung gegen Bestechung.
@Waldgänger a. S.: 
In diesem Punkt wäre ich moralisch flexibel. Solange dafür gesorgt ist, dass der/die/das Verbrechende (Ironie) nie wieder deutschen Boden betritt, haben die anderen dafür zu sorgen, dass so jemand keinen Unfug mehr anstellen kann.
Generell würde ich auch die Verbannung als Strafe auch für Deutsche als Diskussionswürdig betrachten, aber das hat hierzulande keine echte Tradition (im Gegensatz zu anderen Ländern) und das GG steht wohl dagegen.

MARCEL

11. Juni 2026 10:47

Irgendwo las ich einmal, dass die Etrusker eine besondere Strafe für Mord hatten:
Der Täter wurde an den Leichnam seines Opfers gekettet und in ein Verlies geworfen. Dort verrotteten dann beide zusammen.
Ob wahr oder erfunden: Psychologisch ist der Täter an sein Opfer "gebunden", im Tod ist es machtvoller als jener in seinem Rest-Leben. Ich stelle mir vor, dass beim Übergang in die nächste Ebene (Tod) sein Opfer ihn als erstes in Empfang nimmt (und nicht etwa ein Licht oder geliebte Personen etc.).
Tatsächlich können Todekandidaten ihr Ableben noch für eine Selbst-inszenierung nutzen. 
Zuletzt: Zu den entwaffnendsten letzten Worten zum Tode Verurteilter gehörten die von Alfred Rosenberg 1946 kurz vor dem Strang, der auf die Frage, ob er noch etwas sagen wolle, antwortete: "Nein danke"

Hesperiolus

11. Juni 2026 14:40

Man lege eine Weltkarte, die Staaten mit angewendeter Todesstrafe ausweist (mit Ausnahme Japans darunter keiner, in dem ich leben wollte), über eine die Anzahl der Tötungsdelikte anzeigende, meinetwegen auch noch einige ethno- und religionsgeographische Folien, darüber und ziehe mit den bemerkenswerten Evidenzen und Kontraevidenzen seine geo-, sozio- und anthropopoenologischen Folgerungen. Eine Debatte, die extreme Rechtskorrekturen für dynamische, hoffentlich vorübergehende Verhältnisse erst jüngster Zeit (...noch situationsangemessen) fordert, deren Revision und Beendigung ohnehin im Raum steht (Remigration!), halte ich für unzeitig, schädlich und in ihren unvermeidbaren lynchistischen Absenkern (nicht hier) für giftig. Die Aufhebung des Verbrechens ist ontologisch fraglich (De divina omnipotentia in reparatione corruptae et factis infectis reddendis usw.). Ob aber die absolute Tat ontologisch (Anthropotheosis in Setzung einer der absoluten Tat fähigen Entität) überhaupt gegeben sein kann? Den Begriff einer „absoluten Strafe“ halte ich indes für noch verwegener und unausgeführter.

Utz

11. Juni 2026 15:08

@ dojon 86: Ich stimme Ihnen voll zu.Drei (gänzlich unphilosophische) Aspekte möchte ich in die Diskussion einbringen: 1. Warum sollten wir uns mit Abschreckung und Resozialisierung abgeben. Das kann wirken oder auch nicht. Sicher ist: Wenn ein Mörder die Todesstrafe bekommt, wird er in Zukunft nicht mehr töten und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird besser. Und wir können die Kosten für eine Gefängnisunterbringung für bessere Zwecke verwenden.2. Wir klauben Theorien und philosophische Betrachtungen hin und her zu dem einzigen Zweck, daß wir hinterher sagen können: wir sind moralisch hochstehende Menschen. Das Gelingen einer Gesellschaft sollte uns wichtiger sein, als unser gutes Gefühl.
3. Bei einem islamistischen Attentäter, der vor allem Ungläubige vernichten will, klappt das nicht, aus ihm einen lebenden Toten machen zu wollen. Selbst ohne Besuch im Gefängnis wird er nie allein sein. Er weiß sich getragen von den guten Wünschen seiner Glaubensbrüder, die in ihm einen Helden sehen.

RMH

11. Juni 2026 16:19

@Volksdeutscher, warum so emotional? Ihre Beiträge Pro-Todesstrafe sind doch ziemlich geprägt von dem Auge- um Auge-Denken der sog. "Wüstenreligionen". Da waren die Germanen wesentlich pragmatischer. Die meisten Fälle von Tötungen fielen bei ihnen - so sagt man, denn so richtig viel & durch Primärquellen abgesichert, wissen wir ja über die germ. Zeit nach wie vor nicht - unter das, was wir heute noch in Albanien in ähnlicher Form finden, unter das Recht der Opfersippe, an der Tätersippe Rache zu nehmen (das muss dann nicht mal den konkreten Täter treffen), es sei denn, die Tätersippe zahlt ordentlich Wergeld (manchmal auch als Manngeld bezeichnet). Sprich, wer es sich leisten konnte, konnte auch schon mal jemanden um die Ecke bringen, der Rest wurde dann mit Vieh, Sklaven oder Edelmetallen ausgeglichen.  Im übrigen @Volksdeutscher können Sie in ihren Beiträgen in Dauerschleife das Attribut "liberal" vor alles & jedes setzen, es macht die Ausführungen nicht schlüssiger, denn auch in liberalen Rechtsstaaten gibt es (USA) & gab es die Todesstrafe (das deutsche Kaiserreich, die Weimarer Republik sind Musterbeispiele für liberale Rechtsstaaten & hatten die Todesstrafe). "Liberal" ist also kein Argument für oder gegen die Todesstrafe sondern bei ihnen nur ein Aufkleberchen, was Sie überall draufkleben, um vermeintliche Feinde zu markieren & um ihre 2 Minuten täglichen Hass zu haben.

Waldgaenger aus Schwaben

11. Juni 2026 16:33

@RMH
Dieser Tage sah ich zufällig im ZDF (in der Mediathek noch abrufbar) eine Dokumentation über das Leben in deutschen Gefängnissen. Da trat auch ein Iraker auf (Kurde), der ganz erpicht darauf war in den Nordirak abgeschoben zu werden. Er war wegen Totschlag zu 10 Jahren (oder so) verurteilt worden. Im Irak muss er wegen seiner Tat nicht ins Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte einer Abschiebung nach 5 Jahren Haft verurteilt. Im Film wurde ihm dann der Bescheid erteilt. Wenn er wieder in D auftaucht, muss er die Reststrafe absitzen. Skandalös: Nur in den nächsten 10 Jahren. 
Wen er totgeschlagen hat, wurde nicht gesagt. Da er im Irak nicht ins Gefängnis muss, vermutlich irgendeine Form von Ehrenmord. Wie dem auch sei, ich würde es als höchst ungerecht empfinden, wenn der Totschläger eines Angehörigen nach ein paar Jahren oder sogar sofort in seinem Heimatland ein freier Mann wäre. 

Christa

11. Juni 2026 16:33

@Uwe Jochum: Ihren Verweis auf den Katechismus, der die Umsetzung einer Todesstrafe rechtfertige, kann ich nicht stehen lassen. Der Katechismus entspricht nicht der Überlieferung bzw. dem Wort Gottes, sondern stellt eine Interpretation der Institution "Katholische Kirche" dar. Das NT und die Vergebung der Sünden (!) sind die Leitplanken des europäischen Christentums. Der Rachegott des AT ("Auge um Auge ... ") entspricht unserem Glauben nicht mehr. Da mag die Katholische Kirche eigene Deutungen vornehmen wollen, was sie ja kann, aber bitte nicht um mit Gott zu begründen, dass er sicher eine Auge zukneift. Ein Fehlschluss.

Waldgaenger aus Schwaben

11. Juni 2026 17:43

@Christa
das ist im Artikel auch falsch.
2018 hat Papst Franziskus den Katechismus geändert, die katholische Kirche lehnt die Todesstrafe jetzt absolut ab.
Vorher war sie als Ultima Ratio zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zulässig.
 
zu meinem vorherigen Beitrag 
statt verurteilt soll stehen zugestimmt 

 

Volksdeutscher

11. Juni 2026 18:12

@RMH - Ich weiß von keiner Emotionalität, wohl aber von Nachdrücklichkeit. In wie fern ist es für Sie schwer, da zu unterscheiden? Es ist außerdem überflüssig, auf das Alte Testament zu verweisen, da das Christentum die Bestrafung durch Hinrichtung seit seinen Anfängen bis in die Neuzeit ebenfalls auf hohem Niveau praktizierte. Die Folter zur Wahrheitsfindung wurde im Namen Christi ebenfalls fleißig angewandt, was hoffentlich nicht nur ich abscheulich finde. Meine Verachtung des Liberalismus müssen Sie mir aber lassen, so wie ich Ihnen Ihre Verachtung des Nationalkonservatismus nicht ausreden möchte. Zeigen Sie sich also bitte nicht betroffen, wenn Sie sich nicht getroffen fühlen.

Hesperiolus

11. Juni 2026 18:28

Soll sich ein Staat den unerträglich bei W. Mann geschilderten Atrocitäten talionisch etwa ko-bestialisieren? - Anders die Todesstrafe als negatives Sakrament der dazu – bestimmt nicht durch die Rechtsquelle eines „gesunden Volksempfindens“ - naturrechtlich legitim(iert)en Obrigkeit in extremis, in Lagen und zu Zeiten fragbar wäre. Jetzt und umsomehr spürbar abkippende Untertöne zu einem „Recht ist was dem Volke nützt“ (Gemeinschaft / Kosten) aber perhorresciere ich und warne.

Majestyk

11. Juni 2026 18:50

@ Le Chasseur:
"In Belfast ließ man den Mob jetzt auch wieder gewähren anstatt konsequent durchzugreifen."
Sie lassen wirklich keine Gelegenheit aus um zu demonstrieren, wessen Geistes Kind Sie sind. Der Mob sitzt nicht nur in Großbritannien in der Regierung und wird von jenen unterstützt, die Kriminalität bagatellisieren und Kriminelle hofieren, während Sie für Gewaltopfer und das eigene Volk nur Verachtung übrig haben.

Christa

11. Juni 2026 19:28

@Waldgaenger aus Schwaben: Es ist eine gute Entscheidung des Papstes gewesen. Und Dank für die Richtigstellung. Dennoch: auf der Erde werden von Menschen weltliche Entscheidungen getroffen. Gott spricht demgegenüber durch die Bibel zu uns. Nur weil im Namen der Kirche (und nicht Gott!) stets Unrecht begangen wurde, ist es deshalb nicht legitim. Krieg, Missbrauch, Gewalt, all das von Kirchenmännern, aber niemals durch Gott, sondern durch seinen gefallenen Engel angeleitet. Es scheint, dass manche Menschen diesen Unterschied zwischen Gott und Satan nicht erkennen und beides in einen Topf werfen, weil es dann scheinbar mehr Spielraum lässt. 

RMH

11. Juni 2026 20:08

@Volksdeutscher, streiche "Nationalkonservatismus" und setze stattdessen "Nationalsozialismus" ein und dann passt der Schuh eher.
Im Übrigen ist "Liberalismus" weit mehr als das, was Sie darunter packen und verachten. Denn das Argument, dass auch unter liberalen Rechtsordnungen eine Todesstrafe möglich ist, haben Sie nicht entkräften können, was auch nicht möglich ist. 

Majestyk

12. Juni 2026 10:40

@ Volksdeutscher:
Dem Liberalismus verdanken Sie es, daß Sie sich hier öffentlich halbwegs frei äußern dürfen. Wenn Sie sich das nächste Mal beschweren, daß die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, dann denken Sie daran: Das passiert, wenn Regierungen liberale Werte verachten. Streicht man aus einem Gesellschaftssystem den Liberalismus, kommt nichts anderes heraus als eine Autokratie und dort basieren Bürgerrechte auf dem Wohlwollen des jeweiligen Autokraten und nicht auf durch eine Verfassung verbriefte Rechte.
 

Majestyk

12. Juni 2026 10:54

@ Waldgaenger aus Schwaben:
Franziskus war ja auch Kommunist und ich höre schon den Aufschrei, falls diese Zeilen veröffentlicht werden. In der Sowjetunion wurde die Todesstrafe 1947 auch endgültig aufgehoben. Tote kann man eben nicht uns Gulag schicken und als Zwangsarbeiter mißbrauchen. In China ist das anders, die haben aber auch keinen Mangel an Arbeitskraft. In den USA wird die Todesstrafe überwiegend in republikanischen Staaten umgesetzt. Das amerikanische Gefängnissystem ist aber überwiegend ein Geschäftsmodell. Die Republikaner beginnen nun aber auch zu verweichlichen. There Aint No Cowboys Anymore.

Majestyk

12. Juni 2026 10:59

@ Volksdeutscher:
"Die Folter zur Wahrheitsfindung wurde im Namen Christi ebenfalls fleißig angewandt, was hoffentlich nicht nur ich abscheulich finde."
Folter im Namen einer Religion/ Ideologie lehne ich ab. Denke ich an das Schicksal von Jakob von Metzler oder an von Islamisten plazierte schmutzige Bomben, halte Folter nicht nur für gerechtfertigt, sondern sogar für angemessen. Man sollte niemals eine Ultima Ratio kategorisch ausschließen. Hinter Moral kann man sich auch verstecken und vor Verantwortung drücken. 
 

Gracchus

12. Juni 2026 12:56

@Majestyk: Nur kurz: 
Irgendwie stecken Sie in den 80ern (Reagan) bzw. den 70ern fest: Ihre Kommentare erinnern an Alfred Tetzlaff aus "Ein Herz und eine Seele". 

Volksdeutscher

12. Juni 2026 17:07

@Majestyk - "Dem Liberalismus verdanken Sie es, daß Sie sich hier öffentlich halbwegs frei äußern dürfen."
Das ist eine verwegene Behauptung - kein Beweis. Daß ich mich hier jedoch halbwegs frei äußern kann, verdanke ich SiN, meiner Anonymität, der Anonymität des Internets und - in aller Bescheidenheit gesagt - meiner besonnenen Rhetorik. Im Gegensatz zu Ihnen verabscheue ich Folter. Unter Folter kann man einen jeden Menschen zu beliebigen Aussagen zwingen. Deshalb finde ich nur gut, daß der Stern des Liberalismus im Untergehen ist: Denn so besteht nicht die Gefahr, daß ich durch die Hände von Liberalen unter Folter gestehen muß, ein Nationalsozialist zu sein. Aber ehe es den Liberalismus gab, lebten Menschen auf der Erde, es blühte das deutsche Volk, die Kultur, die Kunst und die Liebe. Dem Liberalismus kann man den Verfall all dieser Werte "verdanken". Hätten Sie es gedacht? 

RMH

12. Juni 2026 20:27

"Ihre Kommentare erinnern an Alfred Tetzlaff aus "Ein Herz und eine Seele".
@Gracchus, es ist doch eher peinlich für die heutige Zeit, dass das, was damals satirisch überzeichnet war, heutzutage vielfach einfach passt.
 

RMH

12. Juni 2026 20:29

@Volkdeutscher, ja, machen Sie den Liberalismus doch einfach für alles verantwortlich, wofür falscher Konservatismus, Protestantismus, Katholizismus (sic!), Marxismus-Leninismus, Faschismus, Sozialismen aller Art, einschließlich Nationalsozialismus, Demokratismus, Bürokratismus ec. oder einfach all die Geisteshaltungen verantwortlich sind, die meinen, dass die Masse der Menschen schlicht & einfach immer betreutes Denken braucht & das nach den Maßstäben, die man natürlich selber festlegt. 
Im Übrigen ist JEDE Form von Todesurteil und Vollzug von Todesstrafe nichts anders als ein Foltermord (alleine die Zeit zwischen Urteil & Vollstreckung ist Folter), also darf man nicht so zimperlich sein, wenn andere Folter in Notlagen angemessen halten. Zudem: Die maßgeblichste Aspekt der Todesstrafe ist, Täter zum reden zu bringen, damit alles dabei raus kommt. Wer nen deal darüber macht, sitzt dann eben lebenslänglich ein. Auch in Staaten mit Todesstrafe ist man nie idealistisch im Sinne von Sühne, sondern stets pragmatisch. Wer andere verpfeift, springt dem Henker vom Schafott etc. 

Laurenz

12. Juni 2026 22:17

@Volksdeutscher @Majestyk ... Sie glauben doch nicht ernsthaft, daß der VS nicht Ihre Identität kennt, wenn er das will. Man kann nur aus Datenschutzgründen Ihre Identität nicht nutzen. Auf der Achse habe ich mein Pseudonym für die SiN & Tichys genau aus diesem Grund aufgegeben. Ich ändere es hier nur nicht, weil man mich so kennt, mich einordnen kann. Das spart Zeit für die SiN-Leser, die meine Kommentare nicht lesen wollen. Folter ist bis zum heutigen Tag zwar illegal, aber legitim. Kriegsgefangene halten unter Folter 3 Tage durch, dann brechen alle ein. Was ist für den militärischen Intelligenz-Offizier schon das Leiden eines Soldaten, wenn dafür tausende seiner eigenen Leute überleben können. In der Neuzeit ließ man sich natürlich mehr Tricks einfallen, in den man zB die Barracken der gefangenen Offiziere verwanzte. Daß die Inqusition Menschen zwang phantastische Konter-Glaubensinhalte zu bekennen, hatte mit der Degeneration von 1k Jahren Totalitarismus zu tun. ... @RMH @Volkdeutscher ... Im Gegensatz zum Nationalsozialismus, hat es Liberalismus nur in kurzen Ansätzen gegeben. Liberalismus ist Utopie & Chimäre zugleich. Inwieweit Katholizismus & Protestantismus erfolgreich gegenwärtig waren, muß auf der SiN jedem selbst überlassen sein, einzuschätzen.

Volksdeutscher

12. Juni 2026 22:34

@RMH - "Im Übrigen ist JEDE Form von Todesurteil und Vollzug von Todesstrafe nichts anders als ein Foltermord (alleine die Zeit zwischen Urteil & Vollstreckung ist Folter), also darf man nicht so zimperlich sein, wenn andere Folter in Notlagen angemessen halten."
Das dachte ich mir schon. Aber Sie begehen einen gedanklichen Fehler, wenn Sie das Warten zwischen Urteilsverkündung und Vollstreckung als "Folter" bezeichnen. Ihr Begriff von Folter ist ein Metapher - meiner bezieht sich jedoch auf die in der Wirklichkeit stattfindende Folter. Es klingt außerdem so rührend teilnehmend von Ihnen, der Sie zur wirklichen Folter ja sagen. Folter wird bewußt zu dem Zweck angewandt, um jemanden durch Zufügung leiblicher Schmerzen zum Verraten einer Wahrheit zu zwingen - oder zu etwas, was das Folterknecht von ihm hören will. Folter kann auch als Selbstzweck dienen, um Rachegelüste von jemandem zu befriedigen (siehe meinen vorangehenden Kommentar). Zu diesen Zwecken also ist Folter in der Welt, als deren Anhänger - ich dachte, ich lese nicht richtig -  @Majestyk und Sie sich unverhohlen zu erkennen geben. Um Wahrheitsfindung geht es bei der Urteilsverkündung schon deshalb nicht, weil ihr eine erfolgreiche Wahrheitssuche vorangegangen war. Versuchen Sie lieber, sich in das Opfer und die Schmerzen dessen Angehörigen einzufühlen, wenn das Thema Sie emotional schon so mitnimmt.

RMH

12. Juni 2026 22:58

@Volksdeutscher, stehen Sie bitte mal früher auf und steigen in die Debatte schon beim Artikel von Wiggo Mann ein. Dann würden Sie wissen, dass ich - im Unterschied zu @Majestyk - klarer Gegner der Todesstrafe bin und damit auch klarer Gegner der Folter. In einem meiner ersten Beiträge habe ich den Vollzug der Todesstrafe schon als Folter dargestellt und abgelehnt. Nur ist es aus meiner Sicht schon eher bigott, wenn man moralisch verbrämt die Notwendigkeit der Todesstrafe inbrünstig fordert, ausgerechnet "den Liberalismus" für das Verschwinden derselben verantwortlich macht, und dann das Fingerchen vom Tässchen spreizt, wenn es um die Vorstufe, die Folter geht. Diese Konsequenz zeigte mein Beitrag auf (wer A sagt, sagt auch immer B). Ihre Emotions-Retourkutsche kann also in der Scheune geparkt bleiben.

nom de guerre

12. Juni 2026 23:28

@ Volksdeutscher Um ehrlich zu sein, vollziehe ich die Logik Ihrer Ausführungen nicht nach. Sie regen sich - in meinen Augen völlig zu Recht; auch ich verstehe nicht, wie man das befürworten kann - über Folter auf. Aber weiter oben schreiben Sie, Justizirrtümer seien auch historisch Ausnahmen gewesen, der erwiesene Mord die Regel. Warum sollte das so sein? Stellen Sie sich vor, dass Mörder vor 4 oder 500 Jahren stets in flagranti mit der blutigen Axt in der Hand erwischt wurden? Das ist vermutlich eher nicht so gewesen, sonst hätte man die Folter als Mittel der "Warheitsfindung" wohl kaum eingeführt. Davon abgesehen sind alleine schon die Hexenprozesse eine einzige Kette an durch Folter ermöglichten Justizmorden. Was die Leute damals aber sicher nicht so gesehen haben dürften.

Laurenz

12. Juni 2026 23:44

@RMH @Volksdeutscher & Majestyk ... Sie, RMH, betrachten die Folter & die Todesstrafe aus Sicht eines Bürgers & Juristen. Das ist, wie auch im ML-Artikel, eine recht linke Sicht, weil es sich in meinen Augen in der @UJ/WM-Debatte nicht um eine zivilrechtliche Situation oder einer reinen Aburteilung von Straftaten, wie Mord, im Öffentlichen Interesse handelt. Ich sehe uns hier längst in einem asymmetrischen Krieg/Konflikt, in dem wir von irregulären fremden Truppen angegriffen, gemordet, vergewaltigt & ausgeplündert werden. Weil die Europäischen Juntas im Dienst der fremden Invasionstruppen als Gouverneure gegen uns stehen (siehe Bärbel Bas), macht den Konflikt noch härter, weil unser Staat zum Fremdstaat mutiert ist. Insofern befinden wir uns auf der moralischen Ebene längst in einem Kriegsrecht, bei dem der Feind keine Gefangenen macht. Insofern betrachten wir hier nicht mehr die Todesstrafe, sondern es geht um die Tötung in einem militärisch asymmetrischen Konflikt.

anatol broder

13. Juni 2026 01:00

alleine schon die überdrehte sprache verrät dem reifen leser, dass hegel ein hochstapler war. hegelianer dagegen blasen gern sachen vorwärts auf. man vergleiche hegels geschwülste mit der schreibe eines mädels aus bayern 200 jahre nach hegels tod:
«kennt ihr diese rezepte, die einfach ein dauerbrenner sind und immer und immer wieder weitergegeben werden? so verhält es sich mit dem rezept für den weltbesten käsekuchen. dieser kuchen gelingt einfach immer. man kann absolut nichts falsch machen und er schmeckt einfach göttlich! ich finde, einen guten käsekuchen zu backen ist wirklich nicht so einfach. mit diesem unkomplizierten rezept bekommt ihr das aber auf jeden fall ganz easy hin. es ist ganz einfach und geht super schnell.»

RMH

13. Juni 2026 10:00

@Laurenz, gut, Sie führen die Debatte vom Kriegs- & Ausnahmezustand, bei dem andere Regeln gelten. Die Debatte selber wurde von U. Jochum aber akademisch, grundsätzlich & nicht vom Ausnahmezustand betrachtet fortgeführt & die glühensten Verfechter der Todesstrafe sehen diese ja auch überwiegend idealistisch & als legitime Strafe in Folge eines sauber duchgeführten Beweisverfahrens mit nach rechtlich sauberen Maßstäben in einem fairen Verfahren gefällten Urteil. Denn der Umstand, dass es immer auch einige Fehlurteile gibt, die im Falle der Todesstrafe dann im wahrsten Sinne des Wortes dann tödlich sind, wird bewußt sehr klein geredet. Jeder, der in der Praxis es nicht nur mit Vollzugsbeamten zu tun hat, weiß aber, wie real die Wahrscheinlichkeit von Fehlurteilen ist, daher auch der pragamtische Drang der Praktiker, lieber zu "dealen", denn dann kommt ein Ergebnis dabei heraus, welches gröbste Fehler vermeidet (aber auch nicht fehlerfrei deswegen sein muss). Und in dem Punkt haben Sie, Laurenz, recht, in einem echten Kampf und Ausnahemzustand wird das alles nicht mehr sauber zu halten sein. Es ist bereits jetzt, durch die permanente Justiz-Überlastung, nicht mehr ordentlich.

Laurenz

13. Juni 2026 10:33

@Laurenz @RMH @Volksdeutscher & Majestyk ... PS: ich vergaß das für alle @Israelbasher zu erwähnen. Im Bezug zu meinem Satz ... Insofern betrachten wir hier nicht mehr die Todesstrafe, sondern es geht um die Tötung in einem militärisch asymmetrischen Konflikt. ... haben die Israelkritiker nicht verstanden, daß sich Israel zwar am Rande der Rechtsstaatlichkeit bewegt, aber wir uns selbst längst in denselbem asymmetrischen Konflikt, wie Israel befinden. Wie es der Teilnehmer @Beta Jas @Artabanus unter dem neuen ML-Artikel https://sezession.de/70961/henry-nowak-und-das-antirassistische-paradigma erwähnte, gehören wir einer planetaren Minderheit an, die durch Konter-Kolonisierung vernichtet werden soll. Das meinte ich auch mit meiner Anfrage an ML, die Situation, ähnlich Burnham, mehr geopolitisch zu beleuchten. In der Geopolitik existiert eine selbstmörderische Moral nur bei uns.

Gracchus

13. Juni 2026 13:15

@RMH: Richtig - ich würde jedem Teilnehmer ein Praktikum in der Strafjustiz empfehlen. Es ist auch - wie ähnlich bei Remigration - ein kollossaler Irrtum zu glauben, man müsse nur die Gesetze ändern, und es würde dann in die gewünschte Richtung laufen. Ein Gesetz ist allgemein, verhandelt wird ein Einzelfall; und die Praxis folgt eigenen unbeschriebenen Gesetzen. Wenn man die "Qualität" der Strafjustiz verbessern will, muss das von innen - in Kenntnis des Systems - geschehen, was wahrscheinlich "kostet". Man müsste schon bei der Juristenausbildung ansetzen, das heißt, auch insofern wäre eine metapolitische Wende gefragt - wobei ich angesichts einiger Stimmen hier zweifle, ob diese so begrüßenswert wäre. 

Gracchus

13. Juni 2026 13:26

Jesus Christus hat nichts Geschriebenes und  keine Staats- und Rechtsphilosophie hinterlassen. Er selbst redet zu uns als Opfer menschlicher Justiz. Seine Ethik hat sich immer konkret an den Einzelnen gerichtet - die Frage, die sich einem Christenmenschen stellt, ist daher, ob er, also der Christenmensch, im Einklang  mit seinem Gewissen Todesurteile verhängen und vollstrecken kann. 

Laurenz

13. Juni 2026 13:33

@RMH @L. ... Ja, korrekt, @UJ debattiert grundsätzlich akademisch. Aber dann ist eben im aktuellen Kontext, UJs Persepektive eine falsche. Man muß sich Moral leisten können. Wir können es nicht, wir verrecken, gemäß Burnham, an der Moral. Überall, RMH, wo gehobelt wird, fallen Späne & Unschuldige werden Opfer. Das läßt sich nicht vermeiden. Aber jeder, der hierherkommt, um eine Kolonie zu unseren Lasten zu gründen & auf unsere Tributleistungen, unseren Deckel leben will, ist ein Täter. Es gibt überhaupt keinen rationalen Grund, das kleine übervölkerte Europa weiter mit irgendwelchen Menschen zuzuschwemmen. F... the UN.

Majestyk

13. Juni 2026 16:11

@ Volksdeutscher:
Laurenz hat schon alles geschrieben, keiner von uns schreibt hier anonym, ich bin auch nicht im Netz anonym unterwegs, nur weil ich VPN nutze. Das ist eine Illusion. In Nordkorea würden wir nicht so schreiben. Vermutlich ist der einzige Grund warum man es hier noch kann, die Tatsache, daß Menschen, die sich schriftlich Luft machen ungefährlich sind.
@ Gracchus: 
Fragen Sie mich nicht, warum ich an dem festhalte, was ich schon in den 80ern für richtig hielt, dann frage ich Sie nicht, warum Sie sich dem Zeitgeist angepaßt haben. Sie dürfen mich aber gerne Ekel Alfred nennen, dann sind Sie aber Michael Graf und die Moderation muß mir der Fairneß halber gestatten Sie Komsomolze zu nennen. :-)
@ RMH:
Schauen Sie sich mal den Film Prisoners von 2013 an. Ich wage zu behaupten, Gegner von Todesstrafe etc. ist man nur in der Komfortzone. Pazifismus wird von Leuten gepredigt, die in nach außen und innen gesicherten Wohlfühlgesellschaften leben. In der Natur existiert kein Pazifismus, in Bürgerkriegs- oder Clangebieten ebenfalls nicht. 

Volksdeutscher

13. Juni 2026 17:43

@RMH/@Majestyk/@nom de guerre - @anatol broder hat indirekt recht, wenn er behauptet - wenn ich ihn richtig verstanden habe - daß es weder für noch gegen die Einführung der Todesstrafe einfache Rezepte gibt. Ich denke, das wissen alle Teilnehmer dieser Diskussion. Ein einfaches Rezept gegen ihre Nichteinführung gibt es aber auch nicht. Sie vertreten Ihre Einstellung zum Gegenstand und ich die meine. Die Befürwortung von etwas erfolgt jedoch mit nicht mehr und nicht weniger Engagement und als dessen Ablehnung. Wir können nur Argumente aufzeigen, die wir richtig und schlüssig finden, da wir keine Entscheidungsposition innehaben, die uns erlaubte, weniger oder gar nicht zu argumentieren, sondern einfach zu handeln. So gibt es auch bei diesem Thema keine absolut überzeugende Argumentation. Ich denke, das können auch Sie, erst recht als Liberale, bejahen..

nom de guerre

13. Juni 2026 21:38

@ Volksdeutscher Wenn Sie damit meinen, dass wir uns darauf einigen sollten, uns nicht einigen zu können - da gehe ich gerne mit.
 

Volksdeutscher

13. Juni 2026 23:19

@nom de guerre - So sei es. Amen.

Majestyk

14. Juni 2026 16:20

@ alle:
Niemand hat die Absicht die Todesstrafe einzuführen. Ich kann es eh nicht, die AfD aber auch nicht, solange EU-Recht gilt, selbst wenn die AfD wollen würde, was ich nicht glaube. Eigentlich beschäftigt sich die Diskussion damit, ob Todesstrafe ethisch vertretbar wäre.
Es will auch niemand im Strafrecht Folter verankern. Wer sich aber über den Polizisten im Fall Jakob von Metzler entrüstet, gleichzeitig von massenhafter Remigration träumt, zeigt eigentümliche doppelte Standards. Unschuldige soll man sterben lassen, damit Rechte von Verbrechern und Terroristen gewahrt werden, aber Ausländer soll man rauswerfen ungeachtet der Person und eventuellen Konsequenzen, die in manchen Herkunftsländern drohen.
Es beißt sich auf Politiker zu schimpfen, die auf Kosten Deutschlands die ganze Welt retten wollen, mich aber moralisch zu verurteilen, weil ich jenen Polizisten wegen seiner Entschlossenheit respektiere und den garantiert nie verpfiffen hätte.
Wie wollt Ihr eigentlich remigrieren und die Straßen sicherer machen? Klar, das sollen andere machen. Hat was von wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß. 
Bei der Einstellung braucht sich keiner beschweren, Deutschland hat haargenau die Justiz und Sicherheitspolitik, die es verdient. Was hier viele von sich geben ist Gutmenschentum von rechts, von den Vorwürfen meine Sprache wäre politisch nicht korrekt ganz zu schweigen.

Laurenz

14. Juni 2026 18:34

@Majestyk @alle ... sie sehen das, in meinen Augen, immer noch zu sehr aus der bürgerlichen Froschperspektive. In einem militärisch existenziellen Konflikt, in dem wir uns auch meiner Sicht bereits befinden, gibt es keine Todesstrafe mehr, sondern nur die die Tötung im Gefecht, die Exekution oder Gefangenenlager. MSs Remigration ist da ein ziemlich humaner Ansatz um unsere Kolonialisierung zu verhindern. Viele Politiker bei uns haben ja auch keine Hemmung auf Russen schießen zu lassen. Wo ist der Unterschied? Stehen die Russen an der Oder?

stimmviech

14. Juni 2026 21:32

Die Todesstrafe ist schon recht vernünftig. Ob sie nun abschreckt oder sogar gemäß der Brutalisierungshypothese sogar die Mordzahlen steigen läßt: Sie gibt eine Antwort, die das Volk befriedigt und führt somit zur Stabilisierung der Gesellschaft. Während die Resozialisierung eher die Entfremdung vom Staat bewirkt. Und je mehr man über Straftäter- "Therapie" weiß, desto zweifelhafter wird diese Idee https://buchshop.bod.de/wie-kriminelle-ihre-therapeuten-austricksen-thomas-kurbjuhn-9783844852936

Maiordomus

15. Juni 2026 16:13

@Stimmviech. Ob Todesstrafe "vernünftig" sei, war seit dem 19. Jahrhundert selbst bei Rechtskonservativen aus der romantischen Schule, umstritten, so bei damals äusserst erfahrenen Richtern. Es bleibt eine Massnahme bei ausserordentlichen Umständen, wobei selbst da der Umgang mit der "Todesstrafe" am 30. Juni und 1. Juli 1934 eines der abschreckendsten Beispiele der Justizgeschichte darstellt. Selbst wenn der Entscheid der Knesset in Jerusalem vom 31. März 2026 aus den dramatischen Umständen Israels seit etwa 3 Jahren und bei einer wenig hilfreichen US-Regierung nachvollziehbar ist, war er in der Gesamtkonstellation der Weltpolitik bei einem für die letzten 75 Jahre noch nie dagewesenem Israel-Hass aus den Zeitumständen heraus ungeschickt. Debatten darüber finde ich in der Kriminologie keinen Luxus, so in politischen Zirkeln, aber nicht in einem zwar nicht gerade parteinahen Umfeld, aber doch einem Umfeld einer Partei, der man nicht zuletzt wegen vorkommendem Dummschwatz Übereifriger, sog. Verfassungsfeindlichkeit bis hin zum Verbot unterzujubeln versucht. Natürlich soll man eine Auslege-Ordnung des "universe of discourse" zu dieser Sache machen, aber eher weniger öffentliche Biertischgespräche. @Majestik: Ihr "Niemand hat die Absicht" klingt beinahe zynisch an Ulbricht an, so dass man es zu wenig ernst nimmt.

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