Ich will auf die unmittelbaren Konsequenzen dieses Willkürakts eingehen. Eine ist, daß ich sämtliche Kanäle, die mir nach der “digitalen Todesstrafe” verblieben sind, leeren muß.
Dieser Tage lösche ich, teilweise in mühsamer Kleinarbeit, jedes Video und jede Grafik, die ich in den letzten neun Jahren des identitären Aktivismus ins Netz gestellt habe. Alles was die Zensurwelle überlebt hat, unter anderem die Plattformen “Bitchute”, oder “VKontakte”, werden jetzt vom Symbolgesetz ins Visier genommen.
Es kann als eine Ergänzung und Verschärfung der Zensur betrachtet werden. Waren die identitären Symbole und Botschaften in Österreich bislang nur über den Ausschluß von allen relevanten sozialen Netzwerken und Zahlungsplattformen in die Nischen der Informationsgesellschaft gedrängt, so trifft und tilgt sie das neue Gesetz auch dort.
Es ist völlig irrelevant, wie klein ein Telegramkanal ist oder wie wenig Aufrufe ein Bild auf “VKontakte” hat. Das kümmert die Justiz und ihre zahlreichen Zuträger aus der linken “Zivilgesellschaft”, die ab Anfang August eine digitale “Lambdajagd” veranstalten werden, nicht. Die Konsequenzen eines Verstoßes sind potentiell existenzvernichtend.
Zwar wurde das Symbolgesetz bisher kaum angewendet. ““Graue Wölfe”: Verbotene Fahnen wehen weiter”, titelte etwa der Kurier im Jahr 2019. Auch die wenigen Fälle, in denen das Zeigen verbotener islamischer Zeichen geahndet wurde, führten zu minimalen Geldstrafen.
Wenn es “gegen Rechts” geht, und sowohl Sebastian Kurz als auch die Grünen politisches Interesse an seiner Durchsetzung haben, wird sich das Symbolgesetz allerdings von seiner bösartigen Seite zeigen. Eine davon ist die kumulative Wirkung der Straften. Bei mehrmaligen Verstößen wird jeder einzeln gewertet und mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 4.000 Euro belegt. Liegt bereits eine Verurteilung vor, geht der Rahmen bis zu 10.000 Euro pro Verstoß.
Würde ich also beispielsweise ein altes Social-Media-Konto, das in meiner Verfügungsgewalt steht, vergessen, auf dem zwei Jahre lang IB-Inhalte geteilt wurden, auf denen schätzungsweise 200 Lambdas zu sehen sind, würde das einen Strafrahmen von 800.000 Euro bedeuten? Das ist absurd und unwahrscheinlich? So etwas ginge nie durch? Das dachte man vor “Terrorrazzien” wegen empfangener Spenden auch …
Wer im Widerstand gegen die herrschende Demokratiesimulation nicht von der größten Niedertracht und der frechsten Willkür ausgeht, wird sich “wundern, was alles möglich ist”. Zwei Aspekte am Symbolgesetz sind aber durchaus beachtenswert. Offenbar reicht die digitale Todesstrafe durch “Deplatforming” alleine nicht.
Die Verbannung in die Katakomben der Informationsgesellschaft und die künstliche Vernichtung von Reichweite allein stillten den Hunger nach Vergeltung und Erfolgsmeldungen im “Kampf gegen Rechts” nicht. Dies liegt einerseits an der exterminatorischen Natur jedes Totalitarismus. Für ihn ist auch der kleinste sichtbare Widerspruch unerträglich, da er die Inszenierung einer Einheitsmeinung stört. Unsere nackte Existenz, sei sie auch noch so übersehbar, ist für die linke “Öko‑, Corona- und Friedensvolksgemeinschft gegen Rechts” eine Zumutung.
Andererseits konnte man im letzten Jahr Österreich den identitären Aktivismus trotz des Coronathemenblocks, der alle anderen Dinge überschattete, schwer übersehen. Von der Aktion auf der Hofburg, welche uns ein “Dachbetretungsverbot” einbrachte, über die “Islamwarnschilder” bis hin zur Störaktion bei der “Vienna Pride” machte der identitäre Aktivismus in Österreich Monat für Monat Schlagzeilen.
Daß sich das System Kurz dazu genötigt sieht, von der Methode der Zersetzung zum direkten juristischen Verbot überzugehen, ist eine Würdigung dieses fortgesetzten sichtbaren Widerstands. Das neue Auftreten und die neue Form der Kommunikation stellen sicher, daß er auch nach dem Symbolverbot weitergehen wird.
Identitäre Aktionen finden in Österreich und Deutschland mittlerweile vorbildlich maskiert statt, kommen in der Regel ohne Lambdafahnen aus und werden auf anonymen Plattformen wie dem neuen “Aktionsmelder” veröffentlicht. Dazu treten zahlreiche lokale Initiativen und Projekte, wie “Castell Aurora”, ein neu eröffnetes Zentrum in Linz, Freiräume in Graz und Wien oder die Bildungsinitiative der Gegenuni.
Die entscheidenden Wirkungen der Aktion, die Störung des künstlichen Konsens und der gegnerischen Inszenierung, die Inspiration und Mobilisierung eigener Sympathisanten, sowie die Rekrutierung neuer Kräfte entfalten sich mit und ohne Lambdafahne. Ohnehin sind der identitäre Ansatz und seine drei entscheidenden Wirkungen auf das aktive rechte Lager unhintergehbar geworden.
Die Aufbruchsphase, in der das Gesichtzeigen zur Überwindung der emotionalen Barriere und zur Schöpfung eines neuen Stils und Typus entscheidend war, haben ihre Wirkung hinterlassen. Nie zuvor war eine aktive rechte Bewegung anschlußfähiger und beliebter im rechten Lager und bis in die Mitte der Gesellschaft hinein. Herbert Kickls Einschätzung der IB als “rechter NGO” ist eine Beweis für den Erfolg dieser Bemühungen.
Der identitäre Ansatz hat genau jene Lücke einer aktivistischen, patriotischen Kraft, mit der sich alle rechten Parteien, Autoren, Zeitschriften, und Gruppen rückhaltlos solidarisieren können, wenn sie das Rückgrat dazu haben. Das “neurechte Kontinuum” wurde damit hergestellt.
Auch die Assoziationsschuld und das gelegentliche Versagen rechter Akteure bei dieser Bewährungsprobe ändern nichts an diesen Tatsache. Es ändert ebensowenig am himmelweiten Unterschied in Auftreten, geistiger Substanz und erzieltem Erfolg, der zwischen den identitären Zusammenhängen und den vorangegangen nationalistischen Aktionsgruppen besteht.
Der herrschende Distanzierungsdruck macht es schwierig (aber, wie Kickl zeigt, nicht unmöglich) sich zur IB zu bekennen, oder sie gegen Unrecht zu verteidigen. Dynamischer, dezentraler und anonymer identitärer Aktivismus, wie wir ihn in den letzten Monaten erlebt haben, läßt diesen Druck immer öfter ins Leere stoßen.
Neue lokale identitäre Initiativen profitieren nun von der prägenden Aufbauarbeit für die identitäre “Marke”, indem ihre unverwechselbar identiären Aktionen auch ohne offiziellem Bezug oder Lambdafahnen von der Presse als “identitär” erkannt und benannt werden.
Ein zweiter interessanter Aspekt am Symbolgesetz ist seine vergleichbare Zahnlosigkeit. Sicher, das Löschen aller Videos und Bilder ist nervig. Die einstweilige Stillegung der Bürgerbewegung “DO5-Die Österreicher”, die ebenfalls vom Verbot betroffen ist, ist ärgerlich.
Auch der neue Musterprozeß, für den ich zwecks Aktivlegitimation eine Partei namens “DO5” gegründet und einen im Jahr 2018 freigesprochenen Verein in “Identitäre Bewegung” umbenannt habe, wird kosten- und zeitintensiv. Sollten wir aber am Ende obsiegen, wie einige gute Juristen vermuten, würde das einen im wahrsten Sinne des Worts symbolischen Sieg darstellen, für den mir auf Anhieb fünf gute (und etwas schadenfrohe) Aktionsmöglichkeiten rund um die ÖVP-Parteizentrale einfallen.
Im Vergleich zum radikalen Verbot der “Génération Identitaire” in Frankreich ist das Gesetz in Österreich aber durchaus erträglich. Sollten anonyme Aktivisten es gar wagen, mit dem Verbot zu spielen, indem sie etwa ein Lambda in die Wiese rasieren oder Lambdafahnen an Luftballons vor dem Parlament flattern lassen, könnte es sich sogar als Impulsgeber für kreativen Aktivismus entpuppen.
Doch selbst wenn man, wie ich es hiermit gelobe, in Zukunft auf das Zeigen des verbotenen Zeichens verzichtet, ergeben sich zahlreiche Handlungsmöglichkeiten. Daß das Symbolgesetz sich auch auf die Logos aller “Teil- und Nachfolgeorganisationen” erstreckt, könnte ebenfalls humoristisch und widerständig verwertet werden. Insiderkreise bestätigen mir, daß die Bewegung DO5 andenkt, als neues Logo eine Regenbogenfahne zu wählen.
Kurz gesagt – der Kanzler und seine grünen Regierungspartner sahen offenbar von der ultima ratio, einem Totalverbot der Identitären Bewegung im Stil des “Wiederbetätigungsparagraphen”, bisher ab. Der Grund dafür könnte in der juristischen Problematik liegen, die selbst das derzeitige Gesetzt birgt, das sogar von Amnesty und anderen NGOs scharf kritisiert wurde. Vielleicht glaubt aber die ÖVP einfach die eigene Greuelpropaganda selbst nicht so ganz.
Was auch immer der Grund für dieses ebenso lästige wie undemokratische Gesetz ist – am 31. Juli (übermorgen!) also einen Tag bevor es in Kraft tritt – wird in Österreich noch einmal im Zeichen des Lambdas demonstriert.
Um 16 Uhr treffen sich Identitäre und andere Patrioten aus ganz Europa am Albertinaplatz zu einer traditionellen Wiener Sommerdemo. Wer unsere Tätigkeiten der letzten neun Jahre mit Wohlwollen begleitet hat, ist herzlich eingeladen, dem Lambda das vorerst “letzte Geleit” zu geben und gleichzeitig mit uns in eine neue Widerstandsepoche zu treten.
Also: Samstag, 31. Juli, 16 Uhr, Albertinaplatz in Wien!
Laurenz
@MS
Wir haben Ihr Thema bereits unter dem ML-Artikel, https://sezession.de/64452/das-symbole-gesetz-und-die-identitaere-bewegung, ausgiebig debattiert. Da Sie momentan, wie Sie Selbst schrieben, mit multiplen Löschungen beschäftigt sind, werden Sie wohl nicht wirklich Zeit gehabt haben, alles unter dem Artikel zu lesen.
Viele SiN-Korrespondenten (auch ich) waren nicht der Meinung, daß man ein Symbol oder Logo bräuchte. Aber wenn man im Zuge dieses Symbol-Gesetzes meint, Symbole implementieren zu müssen, dann doch am besten die des politischen Gegners. Wenn ich in das Regierungsprogramm der ÖVP schaue, hat diese dort 2 breite rote Striche, die fast wie ein Kußmund aussehen. Für die Identitären müssen die ja nicht rot sein, grün würde es auch tun. Die ÖVP-Speichellecker können dann gerne das ÖVP-Symbol verbieten. Oder hier das SPÖ Symbol, auch ganz nett https://www.spoe.at/#